Coronavirus: Minute für Minute
Coronavirus: Rückkehr in die normale Lage und Planung der Übergangsphase bis Frühling 2023
Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich aber nicht zuverlässig abschätzen
Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung ist es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und-patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen ist. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich aber nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 wird höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.
Übergangsphase bis Frühling 2023
Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.
Zurück zur normalen Aufgabenteilung von Bund und Kantonen
Mit dem Wechsel in die normale Lage wechseln die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone, so wie es das Epidemiengesetz vorsieht; grundsätzlich sind die Kantone zuständig dafür, Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Der Bund hat ein Grundlagenpapier erarbeitet, das die Ziele und die Aufgabenverteilung in der Übergangsphase festhält. Es ist bis am 22. April 2022 bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den Parlamentskommissionen in Konsultation.
SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert
Der Bundesrat hat auch beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Der Betrieb der SwissCovid-App kann aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordert. Deshalb werden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrecht erhalten. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet.
Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3
Der Bundesrat hat zudem mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Dazu gehört die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.
Weitere aus Coronavirus: Minute für Minute
E-Diaspora
-
Suzanna Shkreli kandidiert für das Amt der Secretary of State in Michigan Suzanna Shkreli verfügt über frühere Wahlerfahrung. Bekannt wurde sie im Jahr 2016 als die jüngste Kandidatin,... -
MY LASER VISION, die richtige Adresse für alle, die ihre Brille loswerden möchten -
Die Konsulin des Kosovo, Teilnehmerin an der Zeremonie “Escalade” in Genf -
Das Jahr der Diaspora Wer entscheidet über das Schicksal des Kosovo -
Das Magazin albinfo.ch präsentiert die albanischen Persönlichkeiten der Schweiz für das Jahr 2025
Leben in der Schweiz
-
MY LASER VISION, die richtige Adresse für alle, die ihre Brille loswerden möchten MY LASER VISION, kostenlose Behandlung und ein Team mit über 20 Jahren Erfahrung, die Klinik, die... -
Nemo bringt die Eurovision Trophäe zurück -
Kosovo kehrt mit der “House of Kosova” 2026 nach Davos in der Schweiz zurück -
Ein albanischer Unternehmer in der Schweiz unterstützt den bekannten Handballclub HC Luzern mit 100 000 Franken -
Der Verein ” Parandalo ” fordert institutionellen Schutz für Menschen mit Behinderungen.












