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Die Schweiz unterstützt die Weltbank bei der Armutsbekämpfung und dem nachhaltigen Wiederaufbau nach der Covid-19 Krise
Die Schweiz ist langjähriges Mitglied der Weltbank und gestaltet über ihre Vertretung in den Leitungsgremien die strategische Ausrichtung und die Programme aktiv mit
Die Covid-19-Krise hat viele Entwicklungsländer hart getroffen. Rund 100 Millionen Menschen sind infolge der Krise zusätzlich in die extreme Armut zurückgefallen. Damit die Weltbank über die notwendigen Mittel verfügt, um auf die Krise zu reagieren, wurde die 20. Wiederauffüllung der IDA um ein Jahr vorgezogen.
Die IDA ist der Fonds der Weltbank zur Unterstützung der ärmsten Länder. Zwischen Juli 2022 und Juni 2025 wird sie 93 Milliarden Dollar investieren, um Dienstleistungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich zu verbessern, den Privatsektor und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandel und Krisen zu stärken, insbesondere auch in fragilen und konfliktbetroffenen Ländern.
Die Schweiz beteiligt sich mit 725 Millionen Dollar an der 20. Wiederauffüllung der IDA. Die Mittel werden über neun Jahre ausbezahlt. Zudem setzt die Schweiz ihr seit 2005 bestehendes Engagement für die Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) mit 56,87 Millionen Dollar für zwei zusätzliche Jahre fort. Dank dieser Initiative müssen überschuldete Entwicklungsländer ihre IDA-Kredite nicht zurückzahlen, wenn sie bestimmte Reformen umsetzen.
In den Verhandlungen zur Wiederauffüllung setzte sich die Schweiz erfolgreich für ehrgeizige Ziele in Bezug auf Bildung und Gesundheit, Gouvernanz und Schuldenmanagement, Privatsektorentwicklung, Geschlechtergleichstellung, Klima und Biodiversität sowie Krisenprävention und -bereitschaft ein.
Die Schweiz ist langjähriges Mitglied der Weltbank und gestaltet über ihre Vertretung in den Leitungsgremien die strategische Ausrichtung und die Programme aktiv mit. Sie unterstützt die IDA im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024. Die Verpflichtungen der Schweiz erfolgen zulasten des Rahmenkredits «Entwicklungszusammenarbeit» gemäss Bundesbeschluss vom 21. September 2020.
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