News
Alternativen zu ukrainischem Sonnenblumen-öl flexibel deklarieren
Die Verwendung alternativer Pflanzenöle ist zwar möglich, bedingt aber einer entsprechenden Änderung der obligatorischen Zutatenliste auf der Verpackung
Wegen des Krieges in der Ukraine befürchtet die Lebensmittelbranche ab diesem Sommer langfristige Lieferunterbrüche bei Sonnenblumenöl und -lecithin. Die Verwendung alternativer Pflanzenöle ist zwar möglich, bedingt aber einer entsprechenden Änderung der obligatorischen Zutatenliste auf der Verpackung.
Damit solche kurzfristigen Umstellungen nicht zu weiteren Verzögerungen in der Lieferkette respektive zu Falschdeklaration führen, will der Bundesrat das Lebensmittelrecht anpassen. Mit der Revision erhält das Eidgenössische Departement des Innern EDI die rechtlichen Rahmenbedingungen, um in ausserordentlichen Situationen befristet Erleichterungen bei der Deklaration der Zutaten gewähren zu können – dies unter der Bedingung, dass die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Zusammensetzung der Lebensmittel stets sichergestellt ist.
Künftig sollen der Lebensmittelbranche drei Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um situationsbedingte Änderungen beim verwendeten Pflanzenöl auszuweisen: Auf einem roten Punkt sind die neuen Zutaten aufgeführt, der rote Punkt verweist auf eine Internetseite mit der entsprechenden Information oder die Hersteller führen im Zutatenverzeichnis eine Auswahl an Pflanzenölen auf, von denen sie mindestens eines für das Enderzeugnis verwenden. Hier ist die Ergänzung «abhängig von der Versorgungslage» obligatorisch.
Die vorgeschlagene Erleichterungsregel betrifft nur den Ersatz von Sonnenblumenöl und -lecithin aus der Ukraine. Andere Zutaten oder Alternativen aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen fallen nicht darunter. Ebenso wenig gelten die Erleichterungen für Ersatzzutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können. Die Erleichterungen sollen befristet bis am 31.12.2023 gelten.
Die verkürzte Vernehmlassung dauert zwei Wochen, damit die notwendigen rechtlichen Anpassungen per 15. Juli 2022 in Kraft treten können.
Weitere aus News
E-Diaspora
-
In Bern findet ein Literaturabend zum 95. Geburtstag von Dritëro Agolli statt. Die von der Albanischen Botschaft organisierte Veranstaltung brachte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Künstlerinnen und Künstler sowie... -
Professorin aus dem Kosovo hält einen Vortrag an der Universität Regensburg in Deutschland. -
Der kosovarische Komponist Ardian Gega präsentiert sich in Prag mit seinem Werk “On the Edge of Silence”. -
Venera vertritt den Kosovo auf dem Weltkongress für Endokrinologie in den USA. -
Vom Kosovo an die Michigan Law School: Ilir Hajraj erzielt einen bedeutenden akademischen Erfolg.
Leben in der Schweiz
-
Die Sängerin A R B Ë R E S H Ë, ein intuitiver Zugang zum Gesang und zur Neuinterpretation der albanischen Musiktradition. In diesem Interview mit albinfo.ch spricht die Sängerin A R B Ë R E S H... -
“She Leads 2026” brachte albanische Unternehmen aus der Schweiz, dem Kosovo und Nordmazedonien zusammen. -
Florim Kadriu: Die Solidarität der Gesellschaft hat die Verbreitung der Angst besiegt -
Heute Abend bestreitet die Schweiz ihr erstes Spiel bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026. -
Zvicër
Die größte Messe für Unternehmerinnen öffnet ihre Türen, “She Leads 2026” startet in der Schweiz.











