Themen

Bundesrat will die Sportförderung stärken

Die wichtigsten Anpassungen, die der Bundesrat vorschlägt, betreffen das grösste Sportförderprogramm des Bundes, Jugend+Sport (J+S). Der Bundesrat will obligatorische Schulsportlager, die nach den Regeln von J+S durchgeführt werden, finanziell stärker unterstützen

Der Bundesrat ist überzeugt von den positiven Wirkungen von Sport und Bewegung und will die Sportförderung in verschiedenen Punkten stärken. Der Fokus liegt dabei auf dem Förderprogramm Jugend und Sport. Unter anderem sollen Schulsportlager mit höheren Beiträgen unterstützt werden, damit diese trotz tieferen Elternbeiträgen stattfinden können. Auch die Voraussetzungen für die Aufnahme neuer Sportarten werden den Bedürfnissen angepasst. Als weitere Massnahme will der Bundesrat Sportkurse und -lager für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung stärker unterstützen. In seiner Sitzung vom 21. Juni 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die entsprechenden Verordnungsanpassungen eröffnet.

Der Bundesrat ist überzeugt von den positiven Wirkungen von Sport und Bewegung für die Bevölkerung. Namentlich Kinder und Jugendliche profitieren ein Leben lang von ihren Erfahrungen beim Sporttreiben. Deshalb setzt sich der Bundesrat für die Förderung des Jugend- und damit des Breitensports ein und will sie mit konkreten Massnahmen weiter stärken.

Möglichen Rückgang von Schulsportlagern verhindern

Die wichtigsten Anpassungen, die der Bundesrat vorschlägt, betreffen das grösste Sportförderprogramm des Bundes, Jugend+Sport (J+S). Der Bundesrat will obligatorische Schulsportlager, die nach den Regeln von J+S durchgeführt werden, finanziell stärker unterstützen. Neu sollen solche Lager mit höheren Beiträgen (maximal 16 Franken pro Tag und Teilnehmende) unterstützt werden können; bisher sind es 7.60 Franken. Damit will der Bundesrat einem möglichen Rückgang dieser Lager entgegenwirken, der nach einer Festlegung einer Obergrenze für die Elternbeiträge durch das Bundesgericht zu erwarten ist. Bereits in seinem Bericht in Erfüllung eines Postulates (18.3053) hatte der Bundesrat diese Absicht bekundet. Diese höheren Beiträge würde für alle Organisatoren von J+S-Lagern gelten, das heisst für Schulen, kantonale oder kommunale Organisationen sowie für nationale Sport- und Jugendverbände.

Sportförderung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Ebenfalls finanziell besser unterstützen will der Bundesrat J+S-Aktivitäten mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Damit verstärkt er seine Bemühungen für die Integration dieser jungen Menschen im Sport wie auch deren sportlichen Aktivitäten.

Weiter soll das Programm J+S für neue Sportarten geöffnet werden. Nachdem das Parlament das Moratorium für die Aufnahme neuer Sportarten aufgehoben hat (Motion 17.3605), präzisiert und vereinfacht der Bundesrat den Aufnahmeprozess.

Weitere Akzente setzt der Bundesrat mit der finanziellen Unterstützung des Schweizerischen Schulsporttages und mit der vollständigen Übernahme der Reisekosten (ÖV) an Aus- und Weiterbildungskurse für J+S-Leiterinnen und -leiter. Schliesslich sollen auch die Beiträge an die Sportverbände für die Basisleistungen in der J+S-Kaderbildung erhöht und auf die Jugendverbände ausgeweitet werden.

Keine zusätzlichen Kredite nötig

Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen als Investition in den Jugendsport und damit in die Gesundheit der Bevölkerung. Insgesamt ergeben sich dadurch Mehrkosten von 9,4 bis 11 Millionen Franken pro Jahr. Diese Mehrausgaben sollen innerhalb der bestehenden Kredite aufgefangen werden. Weil das Wachstum bei J+S sich etwas abgeschwächt hat, können somit gezielt bedarfsgerechte Akzente zur Stärkung der Jugendsportförderung gesetzt werden.

Der Bundesrat schickt die hierfür notwendigen Verordnungsanpassungen nun in die Vernehmlassung. Sie dauert bis 16. Oktober 2019.