“Hap-pas-Hapi” – Eine App zur Bewältigung von schwierigen Emotionen

Das Projekt zur App “Hap-pas-Hapi”, an dessen Entwicklung zwei Universitäten beteiligt sind – die Universität Zürich und die Freie Universität Berlin – ist der albanischen Bevölkerung in der Schweiz und in Deutschland gewidmet. “Schwierige Emotionen wie Niedergeschlagenheit oder Stress sind bei Menschen auf der ganzen Welt sehr verbreitet. “Hap-pas-Hapi” – auf Albanisch – soll albanischsprachigen Menschen in der Schweiz oder in Deutschland helfen, diese Emotionen besser zu bewältigen und zu managen”, erklärt Mag. phil. Mirëlinda Shala in ihrem Interview für albinfo.ch.

Albinfo.ch: Können Sie uns etwas über das Projekt “Hap-pas-Hapi” erzählen?  

Mirëlinda Shala: Smartphone-Apps und das Internet sind heute allgegenwärtig und gewinnen zunehmend an Bedeutung im Bereich der Gesundheitsförderung.

Hap-pas-Hapi ist ein app- und internetbasiertes Programm zur Unterstützung von Menschen, die schwierige Emotionen erleben.

Dieses Programm basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, welche in der App in Form einer Geschichte und Übungen vermittelt werden. Und wir evaluieren nun das Programm in einem Forschungsprojekt.

Albinfo.ch: Wie sind Sie auf dieses Studienprojekt gekommen?

Mirëlinda Shala: Die App wurde von der Freien Universität Berlin entwickelt, der Inhalt (d.h. die Texte und Bilder) wurden von der Weltgesundheitsorganisation zur Verfügung gestellt und von der Universität Zürich für die Albanische Bevölkerung angepasst. Das Original in englischer Sprache Step-by-Step wird im Rahmen wissenschaftlicher Studien in verschiedenen Ländern und Sprachen angeboten.

Unser Forschungsprojekt konzentriert sich auf albanische Version namens Hap-pas-Hapi.

Albinfo.ch: Wem ist dieses Projekt gewidmet und was ist die Zielgruppe in dieser Studie?

Mirëlinda Shala: Schwierige Emotionen wie Niedergeschlagenheit oder Stress sind bei Menschen auf der ganzen Welt sehr verbreitet. Hap-pas-Hapi – auf Albanisch – soll albanischsprachigen Menschen in der Schweiz oder in Deutschland helfen, diese Emotionen besser zu bewältigen und zu managen

Albinfo.ch: Was ist der Zweck der Studie? Was möchten Sie mit dem Projekt “Hap-pas-Hapi” erreichen?

Mirëlinda Shala:Der Zweck unserer Studie ist es, zwei Versionen des Programms zu vergleichen, um herauszufinden, welche Version besser angenommen wird und welche am besten wirkt.

Albinfo.ch: Warum wird diese Studie der albanischen Bevölkerung in der Schweiz und in Deutschland angeboten? Und warum haben Sie sich für diese beiden Länder entschieden?  

Mirëlinda Shala: Die Studie ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen der Universität Zürich und der Freien Universität Berlin.

In diesen beiden Ländern erhielten wir von der Ethikkommission die Genehmigung zur Durchführung der Studie. Da es sich um eine relativ kleine Studie handelt, wollten wir einen kleinen Rahmen in diesen beiden Ländern beibehalten. In Zukunft wird es voraussichtlich mehr Forschung zur kulturellen Anpassung psychologischer Interventionen geben, die auf Herkunftsländer oder andere Länder in der albanischen Diaspora angewendet werden können.

Albinfo.ch: Wer ist das Team, das an diesem Projekt beteiligt ist?

Eva Heim

PD Dr. Eva Heim leitet an der Universität Zürich die Arbeitsgruppe Klinische Kulturpsychologie. Seit Studienabschluss befasst sie sich mit Forschungsthemen der klinischen Psychologie in verschiedenen kulturellen Kontexten, z.B. Bolivien und Libanon. Sie war massgeblich an der Entwicklung der englischen Version von Hap-pas-Hapi beteiligt und koordiniert eine wissenschaftliche Studie mit dieser Intervention im Libanon.

Mirelinda Shala

Mag. phil. Mirëlinda Shala befindet sich in der Endphase ihrer Promotion an der Universität Zürich.

Sie war hauptsächlich am Prozess der kulturellen Anpassung von Hap-pas-Hapi für die albanische Gemeinschaft beteiligt. Basierend auf bestehenden theoretischen Konzepten und Methoden in der Klinischen Kulturpsychologie begleitete sie das Programm vom englischsprachigen Original über die Übersetzung bis hin zur Erstellung einer albanischen Version. In ihrer kumulativen Dissertation, die sie in internationalen Fachzeitschiften veröffentlicht, präsentiert sie neben dem kulturellen Anpassungsprozess von Hap-pas-Hapi auch eine Studie zu kulturellen Leidenskonzepten innerhalb der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz.

Sebastian Burchert

Dipl.-Psych. Sebastian Burchert ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin.

Im Rahmen seiner Tätigkeit im Bereich Psychoinformatik am Arbeitsbereich Klinisch-Psychologische Intervention, koordiniert Herr Burchert den Aufbau von IT-Infrastruktur für Studien zu digitalen Gesundheitsanwendungen wie Hap-pas-Hapi. Im Rahmen seiner Promotion entwickelt und evaluiert Herr Burchert Ansätze zur Unterstützung von Gesundheitssystemen bei der psychosozialen Versorgung vulnerabler Populationen durch den Einsatz digitaler Angebote.

Imer Pnishi

MSc. Imer Pnishi hat soeben den Master für Klinische Psychologie an der Universität Zürich abgeschlossen. Anschlissened beginnt er seine Weiterbildung als Psychotherapeut. Seine Masterarbeit, welche von Dr. Eva Heim und Mag. phil. Mirëlinda Shala betreut worden ist, befasst sich mit Ursachen von emotionaler Belastung bei albanischsprachigen jungen Erwachsenen in der Schweiz. Die Erkenntnisse aus der Masterarbeit konnten für die kulturelle Anpassung in Hap-pas-Hapi herangezogen werden. Durch die Masterarbeit und der Mitarbeit am Projekt Hap-pas-Hapi konnte er sein Interesse für die Klinische Kulturpsychologie entdecken. Zukünftig will er zur Forschung und Implementierung von psychologischen Interventionen beitragen. Durch den eigenen Migrationshintergrund liegt ihm die Thematik sehr am Herzen, um Migranten weiterer Generationen und unterschiedlicher Herkunft zu helfen. Ausserdem gab er den beiden männlichen Figuren in Hap-pas-Hapi seine Stimme.

Albulena Musa

BSc. Albulena Musa

Albulena Musa steht vor ihrem Masterabschluss in Klinischer und Gesundheitspsychologie sowie Kognitiven Neurowissenschaften an der Universität Fribourg.

In Zusammenarbeit mit der Universität Zürich erarbeitet Albulena Musa ihre Masterarbeit, mit welcher sie sich in der Transkulturellen Psychotherapie spezialisiert und die Psychotherapiemotivation der albanischen Bevölkerung und Kultur in Selbsthilfeinterventionen untersucht. Ihre Erkenntnisse wurden in der Erarbeitung von Hap-pas-Hapi herangezogen. Sie unterstützt das Projekt Hap-pas-Hapi im Rahmen eines Tutorats in der Organisation, Durchfühung, Teilnahme an Besprechungen, Planungsworkshops und Rekrutierung.

Anna Hoxha

Anna Hoxha steht kurz vor ihrem Abschluss in B.Sc. Psychologie an der Freien Universität Berlin und arbeitet als studentische Hilfskraft an dem Projekt. Sie war an der kulturellen Adaptation des Programms beteiligt und hat sich hauptsächlich um die Erstellung, Übersetzung und Korrektur der albanischen Texte gekümmert. Ausserdem organisierte sie Fokusgruppendiskussionen zur Bewertung des Programms von albanischen Personen in der Berlin. Diese wurden von ihr gemeinsam mit Mag. phil. Mirëlinda Shala geleitet und moderiert. Anschliessend analysierte sie das Feedback zur Verbesserung der Geschichte in Hap-pas-Hapi.

Zudem leihte sie ihre schöne Stimme einer der Figuren in der Geschichte von Hap-pas-Hapi.

Albinfo.ch: Die Smartphone-App wird auch im Rahmen der Hap-pas-Hapi-Studie erwähnt. Können Sie uns etwas über den Inhalt und die Verwendung dieser Anwendung erzählen?

Mirëlinda Shala: Im Rahmen des Programms lesen die Studienteilnehmenden eine Geschichte mit Illustrationen und Audios und führen einige einfache interaktive Übungen durch, welche sie bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen unterstützen. Und sie werden ermutigt, die Techniken, die sie lernen, in ihrem täglichen Leben anzuwenden.

Albinfo.ch: Welche Art von Zusammenarbeit haben Sie mit albanischen Ärztinnen und Ärzten auf diesem Gebiet in der Schweiz und waren Sie an diesem Projekt beteiligt?

Mirëlinda Shala: Wir arbeiten seit Beginn des Projektes mit albanischen Fachpersonen zusammen. Sie geben uns wertvollen Rat und Feedback über die albanische Kultur und die Bedürfnisse der albanischen Migrationspopulationen in den beiden Ländern Schweiz und Deutschland. Wir haben sie auch mehrmals zu uns eingeladen, um ihnen in Fokusgruppendiskussionen das Programm vorzustellen. Sie unterstützen uns auch weiterhin bei der Suche nach geeigneten Personen, die sich für die Teilnahme an der Studie zur Testung der Hap-pas-Hapi-App eignen.

Albinfo.ch: Und schliesslich, was wird verwendet oder besser gesagt, wo können die Ergebnisse dieser Studie umgesetzt werden?

Mirëlinda Shala: In dieser Studie wollen wir herausfinden, welche der zwei Versionen von Hap-pas-Hapi, die wir entwickelt haben, besser wirkt. Die Weltgesundheitsorganisation möchte das Programm weltweit zur Verfügung stellen für Menschen, welche keinen oder nur limitierten Zugang zu Angeboten im Bereich psychische Gesundheit haben. Unsere Ergebnisse werden dazu beitragen, das Programm zu optimieren.

(Das Interview wurde von Armend Berisha geführt)

Neues Coronavirus: Empfehlungen für Reisende

Viele Staaten, drunter auch die Schweiz, passen ihre Einreisebestimmungen der aktuellen epidemischen Lage an. Innerhalb der Schweiz gilt: Im gesamten ÖV muss ab dem 6. Juli 2020 eine Maske getragen werden. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.

Einreise in die Schweiz

Aus der Schweiz ins Ausland Reisen

Einreise in die Schweiz

Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.

Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM. Dort finden Sie Fragen und Antworten zu Einreisebeschränkungen und -ausnahmen, zu Personenfreizügigkeit und Visa-Stopp.
Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Stand 2.7.2020

Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Belarus
Bolivien
Brasilien
Cabo Verde
Chile
Dominikanische Republik
Honduras
Irak
Israel
Katar
Kolumbien
Kosovo
Kuwait
Moldova
Nordmazedonien
Oman
Panama
Peru
Russland
Saudi-Arabien
Schweden
Serbien
Südafrika
Turks- und Caicos-Inseln
Vereinigte Staaten von Amerika

Flughäfen in der Schweiz

Flugpassagiere aus dem Ausland dürfen an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel und seit dem 15. Juni auch an Regionalflughäfen einreisen. Dort erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich gegen eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus schützen können. Auf dem Flughafen Basel müssen Sie gemäss den in Frankreich geltenden Vorschriften zwingend eine Hygienemaske tragen.

Zu beachten innerhalb der Schweiz

Ab dem 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr in der Schweiz Schweizer ÖV eine Maskenpflicht.

Beachten Sie die in der Schweiz geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln. In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Geschäften oder Museen müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort.

Treten bei Ihnen Krankheitssymptome auf, nachdem Sie in die Schweiz eingereist sind? Nehmen Sie diese ernst und befolgen Sie die Anweisungen auf der Seite Isolation und Quarantäne. So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen am besten.

Rückkehr Schweizer Staatsangehöriger
Fragen und Antworten zum Thema «Rückreise in die Schweiz» finden Sie auf der Webseite des EDA.

Aus der Schweiz ins Ausland reisen
Empfehlungen aufgrund des neuen Coronavirus
Wir empfehlen Ihnen, auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten. Von dieser Empfehlung ausgenommen sind seit dem 15. Juni die Länder des Schengenraums und Grossbritannien. Dies bedeutet nicht, dass diese Länder gleichzeitig ihre Reiserestriktionen aufheben.

Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen. Andere öffnen sie schrittweise – teils nur für bestimmte Gruppen oder Reisezwecke, teils unter Auflagen. Beispiele für solche Auflagen sind die obligatorische Quarantäne, die Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes oder sehr selten das Vorweisen eines negativen COVID-19-Tests. Auch die Grenzkontrollen werden unterschiedlich gehandhabt. Zudem gilt für alle Länder:

Die Einreisevorschriften können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes, ob die Einreise an diesem Tag ohne Beschränkungen möglich ist oder ob es neue Einreisebestimmungen gibt.

Reisen Sie nicht, wenn Sie sich krank fühlen oder einzelne Symptome haben, welche auf eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus hinweisen. Bleiben Sie stattdessen zu Hause und machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an.

Massnahmen innerhalb des Ziellandes
Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, haben viele Staaten auch Massnahmen innerhalb des Landes beschlossen, die Sie während Ihres Auslandaufenthaltes beachten müssen. Beispielsweise ist in gewissen Ländern die Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder es herrscht eine Maskenpflicht für bestimmte Orte. Auch über diese Massnahmen informieren die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Konsultieren Sie nach Möglichkeit die Informationsangebote und befolgen Sie die geltenden Regeln und Vorschriften Ihres Ziellandes.

Weitere Empfehlungen
Informationen zu Grenzöffnungen sowie zur Sicherheit und der politischen Situation an Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und des Staatssekretariats für Migration SEM.

Medizinische Empfehlungen zu den einzelnen Zielländern, die nicht mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, gelten weiterhin. Informieren Sie sich auf www.safetravel.ch.

Coronavirus: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli vorgesehen.

Nachdem der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirusepidemie weitgehend aufgehoben hat, sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei kann der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen. Die angepasste Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert.

Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt. Mit seinem Entscheid reagiert der Bundesrat auch auf Empfehlungen von Experten und auf den Wunsch einiger Kantone. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) empfehlen ebenfalls das Tragen einer Maske, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann.

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten
Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Deshalb muss sich ab Montag, 6. Juli, für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die neue Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Einreisebeschränkungen bis am 20. Juli aufrechterhalten
Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 von den Empfehlungen des Rates der EU, die coronabedingte Einreisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 für 15 Staaten aufzuheben, Kenntnis genommen. Die Schweiz wird diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, jedoch erst per 20. Juli 2020 und mit Ausnahme von Serbien. Das EJPD beabsichtigt demnach auf dieses Datum hin Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen. China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist.

Coronavirus: Arbeitskräfte aus Drittstaaten können wieder zugelassen werden

Die Einreisebeschränkungen an den Grenzen zu allen Schengen-Staaten sind am 15. Juni 2020 aufgehoben worden. Seither sind die Binnengrenzen zwischen den Schengen-Staaten und der Schweiz wieder ohne Kontrollen geöffnet. Weiter gilt seit dem 15. Juni 2020 mit allen EU/EFTA-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich ebenfalls wieder die volle Personenfreizügigkeit.

Zulassungen für Tourismus- oder Kulturbranche wieder möglich

Unter Berücksichtigung der jüngsten pandemischen Entwicklung hebt der Bundesrat in einem nächsten Schritt ab dem 6. Juli die Einschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten auf: Bewilligungen werden im Rahmen des Kontingentsystems wie vor der Corona-Krise erteilt. Damit sollen unter anderem Zulassungen zur Erwerbstätigkeit im Tourismus- oder Kulturbereich sowie für Weiterbildungen mit Erwerbstätigkeit – beispielsweise Au-pairs, landwirtschaftliche Praktikanten oder Jugendaustausch – wieder ermöglicht werden.

Ebenfalls per 6. Juli 2020 werden die Beschränkungen für Aufenthalte über 90 Tage für die nichterwerbstätigen Drittstaatsangehörigen – zum Beispiel Rentner – aufgehoben. Ab 6. Juli bearbeiten die Kantone solche Gesuche wieder im Rahmen der ordentlichen ausländerrechtlichen Bestimmungen.

Gestützt auf das Epidemiengesetz und je nach pandemischer Entwicklung in einzelnen Drittstaaten bleiben grenzsanitarische Massnahmen nach wie vor möglich für alle Personen, die aus diesen Staaten in die Schweiz einreisen.

Vollständige Lockerung in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten

Von den Lockerungen ausgenommen bleibt weiterhin die Einreise von Drittstaats-angehörigen für Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen – beispielsweise für Ferienaufenthalte, kurzfristige Ausbildungen, medizinische Behandlungen oder nicht dringende geschäftliche Besprechungen. Wie bis anhin sind derzeit solche Reisen nur in Fällen äusserster Notwendigkeit zulässig. Die Aufhebung dieser letzten Einreisebeschränkungen will die Schweiz nach Möglichkeit in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten vollziehen. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation in diesen Drittstaaten soll der Einreisestopp sukzessive und möglichst koordiniert aufgehoben werden – unter Umständen gegenüber gewissen Staaten auch bereits vor dem 6. Juli. Für die Koordination wird die EU-Kommission eine Liste mit Drittstaaten regelmässig aktualisieren. Das EJPD wird die Einreisevorschriften nach Rücksprache mit dem EDI und dem EDA entsprechend auch für die Schweiz schrittweise anpassen.

Familien während Corona: Arbeit und Kinderbetreuung belastet Frauen stärker als Männer

Ob man in einem Haushalt mit Kindern lebt oder nicht, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsbelastung während der Covid-19-Pandemie. Das zeigt eine Studie von Sotomo, die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG in Auftrag gegeben wurde. Zudem macht sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern bemerkbar.

Haushalte mit Kindern stärker belastet
Die Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung des Corona-Virus hatten insbesondere für Befragte mit betreuungspflichtigen Kindern einschneidende Folgen. Erwerbstätige sollten im Home-Office arbeiten, während der Schulunterricht ausgesetzt und die familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingeschränkt wurde. Rund ein Viertel bis knapp ein Drittel der Befragten, die mit Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, gaben an, wegen Homeschooling und Kinderbetreuung weniger Kapazitäten für die Erwerbstätigkeit zu haben. Befragte ohne betreuungspflichtige Kinder im Haushalt gaben häufiger an, keine Veränderung in ihrer Arbeitsbelastung festzustellen.

Das soziale Milieu spielt eine grosse Rolle: Je besser gebildet, desto grösser die empfundene Einschränkung der Arbeitskapazität. Eltern mit weniger hohem Bildungsstand üben häufiger Tätigkeiten aus, die nicht vom Homeoffice aus erledigt werden können und haben entsprechend weniger Möglichkeiten, zu Hause Homeschoolings und Kinderbetreuung zu leisten.

Frauen haben weniger Zeit für Erwerbsarbeit als Männer
Die Studie liefert Ergebnisse, die mit internationalen Studien im Einklang stehen: Frauen und Männer werden durch Krisen unterschiedlich getroffen. Die zusätzliche Belastung durch Homeschooling und Kinderbetreuung lastet dabei stärker auf den Schultern von Frauen als von Männern. Während die Schulen geschlossen und familienergänzende Kinderbetreuungen eingeschränkt waren, gaben auch in der Schweiz mehr Frauen als Männer an, dass sie weniger Kapazitäten für ihre Erwerbsarbeit hätten. Allerdings empfanden Frauen und Männer mit betreuungspflichtigen Kindern den erhöhten Kinderbetreuungsaufwand mental als gleichermassen belastend. Am meisten stellten gutgebildete Frauen eine verminderte Arbeitskapazität fest.

Spannungen und Konflikte
Die Krise hatte Auswirkungen auf die Stimmung in den Haushalten. Ungefähr jede fünfte befragte Person gab an, zu Hause mehr Spannungen und Konflikte zu erleben als vor der Pandemie. Über die Zeit betrachtet, stieg der Anteil der Männer, die zu Hause mehr Spannungen und Konflikte wahrnahmen, etwas an, während er bei den Frauen mit der Zeit etwas abnahm.

Die Analyse basiert auf den Daten des SRG-Corona-Monitors. Die Umfrage erfolgte in vier Befragungswellen zwischen dem 22. März und 8. Juni 2020. Im Durchschnitt beteiligten sich jeweils rund 30’000 Personen an einer Befragung.

Die Studie erlaubt eine erste Einordnung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Schweizer Bevölkerung und den Einfluss auf das Erwerbs- und Familienleben. Gemeinsam mit dem Policy Brief der wissenschaftlichen Covid-19-Taskforce des Bundes bildet sie eine Grundlage für die Ausgestaltung der Strategie Gleichstellung, die der Bundesrat im Rahmen der neuen Legislaturplanung verabschiedet hat.

Coronavirus: Schweiz hebt COVID-Beschränkungen zu allen EU/EFTA-Staaten auf

Der Bundesrat hat die Streichung der Schengen-Staaten von der Risikoliste durch das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zur Kenntnis genommen sowie die Anpassungen der Covid-Verordnung zur Wiederherstellung der Freizügigkeitsrechte verabschiedet. Mit der Streichung der Schengen-Staaten von der Liste der Risikoländer und -regionen fallen sämtliche Einschränkungen für die aus dem Schengen-Raum einreisenden Personen vollständig weg. Dazu zählt auch das Verbot der Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch, die im Rahmen einer Reise erworben worden sind, die ausschliesslich dem Einkaufstourismus gedient hat. Ebenso werden alle geschlossenen Grenzübergänge wieder geöffnet. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird wie gehabt risikobasierte Kontrollen durchführen, um Schmuggel und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern.

Volle Personenfreizügigkeit mit EU/EFTA-Staaten und UK

Ab dem 15. Juni gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK). Mit Ausnahme Bulgariens, Irlands, Kroatiens, Rumäniens und Zyperns gehören alle EU-Staaten auch zum Schengen-Raum. Das UK, für welches das Freizügigkeitsabkommen noch bis zum 31. Dezember 2020 anwendbar ist, gehört ebenfalls nicht zum Schengen-Raum. Diese sechs Staaten verbleiben vorerst auch nach dem 15. Juni auf der Risikoliste, womit die Einreise für Drittstaatsangehörige aus diesen Staaten in die Schweiz weiterhin nur eingeschränkt möglich ist. Hingegen können freizügigkeitsberechtigte Personen und damit auch Bürger dieser sechs Staaten, ihre Familienangehörigen ungeachtet von deren Nationalität sowie Drittstaatsangehörige, die für maximal 90 Tage im Jahr von einem Unternehmen mit Sitz in diesen Staaten entsandt werden, ab dem 15. Juni wieder in die Schweiz einreisen.

Angesichts der aktuellen positiven epidemiologischen Entwicklung in der Schweiz und in weiten Teilen Europas einigten sich die Innenminister der Schengen-Staaten vor Wochenfrist darauf, die Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen so rasch als möglich wieder aufzuheben. Zahlreiche Schengen-Staaten haben inzwischen die Öffnung ihrer Grenzen auf den 15. Juni 2020 angekündigt.

Lockerungen gegenüber Drittstaaten in einem nächsten Schritt

Über Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.

Der Bundesrat hatte ab dem 13. März 2020 schrittweise Einreisebeschränkungen eingeführt. Diese Massnahmen dienten dazu, die Schweizer Bevölkerung gegen die Coronavirus-Epidemie zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.

Schweizer Bevölkerung treibt mehr Sport und bewegt sich mehr

Der Schweizer Sportboom hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Das zeigt eine neue, repräsentative Studie des Bundesamts für Sport BASPO, an der mehr als 12’000 Personen mitgemacht haben. Mehr als die Hälfte der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren zählt sich demnach zu den sehr aktiven Personen. Nicht nur beim Sporttreiben, auch beim Bewegungsverhalten zeigt sich, dass die Bevölkerung noch aktiver geworden ist: Rund 80 Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung erfüllt die Bewegungsempfehlungen.
Der Zuwachs der Sportaktivität lässt sich vor allem auf Frauen und Personen in der zweiten Lebenshälfte zurückführen. Frauen haben gegenüber Männern aufgeholt und sind vor allem ab dem 45. Altersjahr sportbegeistert. Stark zugelegt hat der Seniorensport insgesamt: Der Anteil der sehr Aktiven ist bei den 65-74jährigen gleich hoch wie bei den 15- 24jährigen.

Markanter Rückgang bei den Inaktiven

Erstmals seit den 70er-Jahren ist der Anteil der Nichtsportlerinnen und Nichtsportler zurückgegangen, und zwar markant von 26 auf 16 Prozent. In den bisherigen drei Sport-Schweiz-Studien (seit 2000) bezeichnete sich jeweils ein Viertel als Nichtsportler. Diese stabile Marke wurde ein den letzten Jahren nun geknackt. Gleichzeitig hat die Zahl der Gelegenheitssportlerinnen und –sportler zugenommen. Aufgeholt haben im inländischen Vergleich die Romandie und das Tessin: Die Unterschiede in der Sportaktivität haben sich deutlich verringert.

«Helvetische Mehrkampf» bestätigt

Ganz oben in der Liste der beliebtesten Sportarten steht wie schon in früheren Erhebungen der «Helvetische Mehrkampf» mit den Lifetime-Sportarten Wandern, Radfahren, Schwimmern, Skifahren und Jogging. Das Wandern hat seit der letzten Studie im Jahr 2014 noch einmal markant zugelegt und gehört bei beiden Geschlechtern und in allen Altersgruppen zu den meist ausgeübten Sportarten. Ihre Beliebtheit ebenfalls deutlich gesteigert haben in den letzten sechs Jahren Krafttraining, Yoga und Tanzen. Ein gesellschaftlicher Trend folgt die zunehmende Polysportivität: Wer Sport treibt, tut dies in durchschnittlich 4,5 Sportarten.

Vereine sind nach wie vor wichtig

Die Sportvereine können ihre Position als bedeutender Faktor im Schweizer Sport halten: Nach wie vor sind 22% der erwachsenen Bevölkerung Mitglied in einem Sportverein. In ländlichen Gebieten ist man öfter Vereinsmitglied als in urbanen Regionen, wo man eher auf Fitnessabos setzt: Die Zahl der regelmässigen Gäste in Fitnesszentren ist in der untersuchten Periode stark angestiegen.

Insgesamt ist die Schweiz auch im internationalen Vergleich sehr sportlich und gehört zusammen mit Finnland, Schweden und Dänemark zu den sportlichsten Ländern. Bezogen auf jene Personen, die mindestens einmal pro Woche Sport treiben, liegt die Schweiz mit einem Anteil von 59% sogar an der europäischen Spitze.

Der Sportboom der letzten 20 Jahre hat dazu geführt, dass bei der Sportaktivität die Geschlechter- und Altersunterschiede weitgehend verschwunden sind und sich die Unterschiede zwischen den Sprachregionen stark verringert haben. Eine deutliche Differenz besteht nach wie vor zwischen der Sportaktivität der Schweizer Bevölkerung und der Mehrheit jener der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Generell stellt die Studie aber fest, dass Migrantinnen aufgeholt haben und sportlicher geworden sind.

Die Studie Sport Schweiz 2020 untersuchte die Sportaktivität und die Sportinteressen der Schweizer Wohnbevölkerung ab 15 Jahren. Sie wurde vom Schweizer Sportobservatorium im Auftrag des Bundesamts für Sport BASPO durchgeführt.

Coronavirus: Die Schweiz öffnet die Grenze zu allen EU/EFTA-Staaten am 15. Juni

Das EJPD hatte bereits Mitte Mai angekündigt, dass die Grenzen zu Österreich, Deutschland und Frankreich in Absprache mit den Behörden dieser Länder am 15. Juni vollständig geöffnet werden sollen. Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage können die geltenden Einreisebeschränkungen nun auch gegenüber den weiteren EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich per 15. Juni aufgehoben werden.

Die Linie des Bundesrates entspricht derjenigen vieler europäischer Länder. Anlässlich der informellen Videokonferenz der Innenminister der Schengen-Staaten von Freitag haben zahlreiche Minister den Wunsch geäussert, zur Normalität zurückzukehren und am 15. Juni die Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen aufzuheben. Die Schweiz war durch Staatssekretär Mario Gattiker an der Konferenz vertreten.

Das EJPD wird die notwendigen Anpassungen in der Covid-Verordnung in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dem Bundesrat beantragen.

Zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland wurden die Einreisebeschränkungen bereits am 16. Mai 2020 gelockert. Aus allen anderen EU/EFTA-Staaten ist die Einreise in die Schweiz bis am 15. Juni nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Die BAG-Kampagne ist neu blau und fokussiert auf das Contact Tracing

Nachdem der Bundesrat die Massnahmen per 6. Juni weitgehend lockert, startet die Schweiz in eine neue Normalität. Mit diesem entscheidenden Schritt verändern sich die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung. Es gilt nun, die notwendigen Schutzmassnahmen in den Alltag zu integrieren, um die Ansteckungsrate tief zu halten.

Entlang des Prinzips des sich verändernden Farbcodes passt sich die Kampagne an und wechselt die Farbe von Pink auf Blau. Neben den nach wie vor gültigen und bewährten Regeln etabliert die Kampagne jetzt das Contact Tracing, um die Verbreitung des neuen Coronavirus bestmöglich einzudämmen und eine zweite Welle zu verhindern. Contact Tracing ist das wirksame Mittel, um durch Rückverfolgung von Personen mit Kontakt zu einem laborbestätigten oder wahrscheinlichen Fall von COVID-19 Infektionsketten zu identifizieren und diese zu unterbrechen.

Neu gilt: Testen, Tracing und Isolation/Quarantäne

Die Schweizer Bevölkerung soll in dieser Phase unbedingt drei weitere Regeln beachten:

  1. Testen: Bei Coronavirus-Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben
  2. Tracing: Zur Rückverfolgung wenn immer möglich Kontaktdaten angeben
  3. Isolation bei positivem Test und Quarantäne bei Kontakt mit positiv getesteter Person.

Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt.

Ordnungsbusse abgeschafft

Mit den aktuellen Lockerungsmassnahmen tritt die Selbstverantwortung eines jeden einzelnen mehr und mehr in den Vordergrund. Vieles ist wieder möglich, auch Ansammlungen bis 30 Personen im öffentlichen Raum und Veranstaltungen bis 300 Personen. Das BAG appelliert aber weiterhin an die Bevölkerung, den Abstand einzuhalten. Die Ordnungsbusse bei Nichteinhalten des Abstands hat der Bundesrat abgeschafft.

Nach wie vor ist Vorsicht geboten

Damit die Verbreitung des Virus möglichst verhindert wird und, falls nötig, das Contact Tracing möglich ist, ist nach wie vor Vorsicht geboten. Das Risiko, sich anzustecken oder das Virus unerkannt weiterzugeben, kann man mit dem eigenen Verhalten minimieren. Das BAG gibt folgende Empfehlungen:

  • Den Abstand von 2 Metern wo immer möglich einhalten, denn das Ansteckungsrisiko steigt, je enger und länger man Kontakt zu einer infizierten Person hat. Wo das nicht möglich ist, empfiehlt das BAG, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen.
  • Situationen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann und man auch keine Masken tragen kann, auf ein Minimum reduzieren. Die Anzahl Kontakte soll übersichtlich bleiben. Man muss bei einem positiven Test sämtliche engen Kontakte angeben. Dies sind alle Personen, mit denen man ohne Schutzmassnahmen zwei Tage vor Auftreten der Symptome bis zum Beginn der Isolation weniger als 2 Meter Abstand gehalten hat
  • Kontaktdaten für die Präsenzlisten angegeben. Nur so kann man benachrichtigt werden, falls jemand z.B. im Restaurant, im Sporttraining oder im Theater ansteckend war.
  • Auf Umarmungen, Begrüssungsküsse und Handgeben verzichten.
  • Orte mit vielen Menschen und wenig Platz meiden.
  • Häufig und gründlich Hände waschen.
  • Ins Taschentuch oder die Armbeuge husten und niesen.

Kampagnenmaterial steht zur Verfügung

Die Kampagne fand bislang eine grosse Verbreitung durch die aktive Mithilfe der Bevölkerung. Das Kampagnenmaterial wurde bislang rund 500 000 Mal heruntergeladen und aufgehängt. Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften, Restaurants, Apotheken etc. werden gebeten, das Kampagnenmaterial dieser blauen Phase auf der Website www.bag-coronavirus.ch herunterzuladen und für Mitarbeitende und Kundinnen und Kunden sichtbar anzubringen.

Coronavirus-Check

Testen ist in der jetzigen Phase entscheidend. Im Coronavirus-Check erfährt man, bei welchen Symptomen man sich testen lassen soll. Nach Beantwortung der Fragen gibt der Check die je nach Kanton unterschiedlichen Dienste an, an die man sich für einen Test wenden kann. www.bag-coronavirus.ch/check/.

Coronavirus: Die Schweiz öffnet die Grenze zu Österreich wie geplant am 15. Juni vollständig

Österreich hat beschlossen, seine Binnengrenzen zur Schweiz und zu sechs weiteren Nachbarstaaten ab dem 4. Juni 2020 wieder zu öffnen. Die Schweiz wird die vollständige Aufhebung der noch geltenden Einreisebeschränkungen an den Grenzen zu Österreich, Deutschland und Frankreich in Absprache mit den Behörden dieser Länder wie vorgesehen am 15. Juni vollziehen.

Im Grenzverkehr zu Österreich sind bereits Lockerungen in Kraft
Die Schweiz, Österreich und Deutschland haben bereits am 16. Mai 2020 eine Reihe von Lockerungen im Grenzverkehr zwischen den drei Ländern in Kraft gesetzt. Die Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Österreich sind seither geöffnet; es finden lediglich risikobasierte, aber keine systematischen Grenzkontrollen mehr statt. Seit dem 16. Mai gelten auch keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr für die Einreise aus der Schweiz nach Österreich.

Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 4. Juni nach Österreich reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren. Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern und die Einreise in die Schweiz aus touristischen Gründen sind erst ab dem 15. Juni wieder erlaubt. Die Durchreise nach und aus Österreich durch die Schweiz ist nur möglich, wenn die Person wieder aus der Schweiz ausreist.

Die Schweiz strebt ebenfalls eine baldmögliche Öffnung des Reiseverkehrs im ganzen Schengen-Raum an.

Die Schweiz hält ihre Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien aufrecht

Italien hat beschlossen, die Einreisebeschränkungen an den Schengen-Binnengrenzen zu seinen Nachbarstaaten am 3. Juni 2020 aufzuheben. Die Schweiz hält eine gegenseitige Aufhebung dieser Beschränkungen für verfrüht. Sie hat – ebenso wie die anderen betroffenen Nachbarstaaten – der italienischen Regierung ihren Beschluss mitgeteilt, die geltenden Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres beizubehalten. Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 3. Juni nach Italien reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren. Der Bundesrat beabsichtigt, in Absprache mit den betroffenen Grenzkantonen die Öffnung der Grenze mit den anderen Nachbarländern Italiens zu koordinieren.

Italien hat beschlossen, seine Grenzen ab dem 3. Juni wieder zu öffnen. Nach Ansicht der Schweiz ist es noch zu früh, die Grenzkontrollen an der Südgrenze aufzuheben. Die Schweiz steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden wie auch mit den Behörden Deutschlands, Österreichs und Frankreichs. Sie möchte mit ihnen das Grenzregime koordinieren und soweit möglich gemeinsam regeln.

Einreise in die Schweiz weiterhin beschränkt, Einkaufstourismus verboten

Die Schweiz beabsichtigt, das Grenzregime mit Italien möglichst rasch zu koordinieren und steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden. Bis auf Weiteres bleibt die Einreise aus Italien in die Schweiz wie folgt geregelt:

  • Die Grenzkontrollen an Grenzübergängen zu Italien bleiben bestehen; diese finden risikobasiert statt, werden jedoch intensiviert. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird Personen die Einreise verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Zur Einreise in die Schweiz ist im Wesentlichen nur berechtigt, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, über eine ausländerrechtliche Bewilligung verfügt oder zugelassen wird, weil die Einreise aufgrund der persönlichen Umstände dringend geboten ist. Einreisen aus Gründen, die nicht in der COVID-19-Verordnung 2 oder in den Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) genannt werden, bleiben verboten. Darunter fällt etwa die Stellensuche oder die Einreise zu rein touristischen Zwecken. Das SEM listet auf seiner Website alle Informationen zu den aktuellen Bestimmungen auf.
  • Die aktuelle Übersicht der geöffneten Grenzübergänge zu Italien ist auf der Website der EZV einsehbar. Eine Öffnung von weiteren Grenzübergängen zu Italien ist im Moment nicht geplant.
  • Grenzgängerinnen und Grenzgänger können – wie bisher – in die Schweiz einreisen, um hier zu arbeiten und anschliessend nach Italien zurückzukehren.
  • Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern bleibt verboten.
  • Ausländischen Personen, die aus einem Nachbarland in die Schweiz einreisen, um diese zu durchqueren und in ihr Herkunftsland zu reisen, ist die Durchreise erlaubt. Besteht Grund zur Annahme, dass die Wiederausreise nicht möglich ist, so wird die Einreise in die Schweiz zwecks Durchreise verweigert.
  • Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die nach Italien reisen, dürfen in die Schweiz und nach Liechtenstein zurückkehren.
  • Im Bedarfsfall kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) für bestimmte Kategorien von Personen, die aus einem Risikostaat gemäss COVID-19-Verordnung 2 einreisen, Gesundheitsmassnahmen an der Grenze anordnen.

Die Schweiz möchte ihre Grenzen so rasch wie möglich wieder öffnen. Sie ist mit Deutschland, Österreich und Frankreich übereingekommen, die Reisebeschränkungen zwischen diesen Ländern am 15. Juni aufzuheben, sofern die Epidemie weiterhin positiv verläuft.

Deine Reise in die Heimat sollte sicher sein: Vorsicht vor Betrügern und Fake-Flugtickets!

Endlich sind die Grenzen wieder geöffnet, endlich können wir unsere Familie in der Heimat wiedersehen.

Doch Vorsicht! Betrüger machen sich den Wunsch nach einer gemeinsamen, kostbaren Zeit zu Nutze. Wie jeden Sommer, kursieren auch dieses Jahr bereits betrügerische Angebote. Es sind vermeintliche Schnäppchen, die angeboten werden. Zwischen offiziellen Flug- und Reisegesellschaften tummeln sich in letzter Zeit verstärkt unseriöse Anbieter, die versuchen, Heimatreisenden das Geld aus der Tasche zu ziehen.

So erkennst du den Betrug: 

Meistens wird dir unerlaubt telefonisch, per SMS oder Viber ein Angebot geschickt. Das bedeutet die ahnungslosen Kunden werden neben einer SMS auch telefonisch kontaktiert und ihnen wird ein «unwiderstehliches» Angebot für den Flug in die Heimat angeboten. Die Betrüger tarnen sich oft auch als bekannte Unternehmen, Name und Logo auf den Fake-Seiten sind offiziellen und bekannten Reiseunternehmen nachempfunden. Nach erfolgter Bezahlung ist niemand mehr erreichbar und die Tickets gibt es gar nicht!

Wie du sicherstellen kannst, dass es sich nicht um ein betrügerisches Angebot handelt:

Tickets ausschliesslich bei vertrauenswürdigen Reiseunternehmen kaufen. So steht der wohlverdienten Reise in die Heimat nichts im Wege und es gibt kein böses Erwachen

(KEYSTONE/Christian Beutler)

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID-19 im Tourismussektor in Kosovo

Mit den Mitte März 2020 gegen die Pandemie des COVID-19 getroffenen weltweiten sowie nationalen Massnahmen, die eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und geschäftlichen Aktivitäten bedeuteten, haben der Reise-, Hotel- und Gastronomiesektor schwere Schäden erlitten. Es fehlen immer noch genaue Berechnungen über die Auswirkungen dieser Zeitspanne auf die oben genannten Wirtschaftssektoren des Kosovos. Erste Einschätzungen zeigen jedoch, dass eine Wiederkehr zum vor dem März bestehenden Niveau ein langer und keineswegs einfacher Weg sein wird.

Paragliding South Kosovo (Foto PPSE Kosova)

In einem offenen Brief an die Regierungen der Welt hat das Forum für die Reise- und Tourismusbranche (WTTC) vorgewarnt, dass die Wirtschaft auf der ganzen Welt ohne Reisen und Tourismus einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt sein wird. Um sich dieser Entwicklung zu widersetzen hat die WTTC, welche den globalen Sektor der Reisen und des Tourismus umfasst, alle Regierungen zu umgehenden Handlungen zur Sicherstellung des Überlebens dieses Sektors, welcher für die Bildung von Arbeitsplätzen eine Schlüsselrolle trägt, aufgerufen.

 

“Im Tourismus haben wir eine Mischung aus verschiedenen Sektoren. Diese Pandemie hat eine ganze Kette von Sektoren negativ beeinflusst. Nebst der Unterbrechung der Dienstleistungen begannen sofort Annullationen von Reservationen. Der Tourismus ist seit dem ersten Tag betroffen”, sagt Baki Hoti, Präsident der Vereinigung des Alternativen Tourismus in Kosovo, welcher öffentlich die Regierungen zur Unterstützung dieses Sektors aufgerufen hat.

Prekaz (Foto PPSE KOSOVA)

Am 3. April 2020 hat die MFT der Kosovarischen Republik den Einsatzplan für das Notfall-Steuerpaket veröffentlicht und genehmigt. Dieses Paket hat die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung für Unternehmen zum Ziel, die aufgrund der Einschränkung oder Unterbrechung ihrer Leistungen aufgrund des durch die Pandemie verursachten Zustands gefährdet sind. Die MFT hat die Maßnahmen nicht anhand der Wirtschaftssektoren näher erläutert, sondern den Ansatz verfolgt, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Dies, indem die Verluste und Löhne der Arbeitnehmer für die zwei Monate März und April teilweise subventioniert werden.

Vor der Verkündigung dieses Pakets hat das Projekt zur Förderung der Beschäftigung im privaten Sektor (PPSE) der schweizerischen Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit im Kosovo einen Bericht über «Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Gastgewerbe- und Beherbergungssektor im Kosovo» erarbeitet. Dieser Bericht wurde dem Finanz- und Transferministerium von Kosovo übergeben, um dessen Planung von erleichternden Massnahmen für diesen wichtigen Wirtschaftssektor zu unterstützen.

Zipline (Foto PPSE KOSOVA)

Zufolge dieses Berichts des Projektes PPSE zeigt eine ungefähre Schätzung der zweimonatigen Unterbrechung des Gastgewerbesektors folgende mögliche Auswirkungen:

  • mehr als 12’000 nicht aktive Arbeitsnehmende stehen vor der Gefahr, Arbeitsplätze und jegliche Zukunftsaussichten zu verlieren,
  • Angestellte dieses Sektors könnten eine Summe von über 6 Millionen Euro an Löhnen verlieren,
  • 3’683 kleine und mittlere Unternehmen sind direkt von Umsatzverlusten in Höhe von rund 13 Millionen Euro betroffen, und

aufgrund der Passivität des Gastgewerbe- und Beherbergungssektors könnten die weiteren Auswirkungen auf die vernetzten Sektoren mehr als 10 Millionen Euro betragen

Radavc (Foto PPSE KOSOVA)

Andere Daten sehen ebenfalls voraus, wie schwierig es für die Wirtschaft des Kosovo sein wird. Genauer, wie schwierig es für den Sektor des Tourismus, Gastgewerbes und der Gastronomie sein wird, zum Zustand vor COVID-19 zurückzukehren.

Traditional Meal (FOTO PPSE KOSOVA)

Medienberichten im Kosovo zufolge hat das Institut für freie Marktwirtschaft (IETL) in Zusammenarbeit mit der Gastronomy Association Untersuchungen zu den Auswirkungen der Pandemie auf Hotel- und Gastronomieunternehmen (HoReCa) im Kosovo durchgeführt. Die Zahlen sprechen für sich: 76,2% der Unternehmen im HoReCa-Sektor im Kosovo werden bankrottgehen, wenn sich die durch die COVID-19-Viruspandemie verursachte Situation in den nächsten drei Monaten fortsetzt. Des Weiteren gaben 55,4% der Befragten an, gezwungen zu sein, alle Arbeitnehmende zu entlassen. Weitere Informationen finden Sie in dem auf Insajderi.com  veröffentlichten Bericht.

Hani i Haraqise (Foto Dalon Kalludra)

Wie werden Reiseveranstalter in Kosovo damit umgehen?

Arsim Rexhepi ist der Gründer von Balkan Destination. Er ist ein Reiseveranstalter, der ausländische Touristen in den Kosovo bringt und hauptsächlich Besuche im Rahmen der Kultur, Gastronomie, Tradition und des alltäglichen Lebens im Land organisiert. «Unser Markt ist größtenteils ausländisch», sagt er. «Die Touren in unserem Land beginnen Ende April und Mai und in dieser Zeit müssten wir eigentlich sehr beschäftigt sein. Die Unterbrechung all dieser Aktivitäten aufgrund der Pandemie hat sich negativ ausgewirkt, da alle Gruppen bis Juni abgesagt wurden und wir nicht einmal wissen, was mit den Gruppen von September und Oktober passieren wird», sagt er.

Foto Dalon Kalludra

Virtyt Gacaferi, Gründer von Balkan Natural Adventure, ist ein Anbieter von touristischen Dienstleistungen im Kosovo sowie teilweise anderen Ländern des westlichen Balkans. Er weist ebenfalls auf die Absagen ausländischer Touristengruppen hin. «Wir haben viele Stornierungen von ausländischen Kunden erhalten. Für uns kommen 90% der Kunden aus EU-Ländern, Österreich, USA und Asien. Wir erwarten nicht, dass die Saison im Sommer dieses Jahres beginnen wird. Wenn wir im November zu arbeiten anfangen können, wäre das gut für uns.»

Um sich an die geschaffenen und ausserhalb der unternehmerischen Kontrolle liegenden Umstände anzupassen, konzentriert sich Balkan Natural Adventure auf neue Angebote während der Sommersaison mit Schwerpunkt auf lokalen Besuchern. «Wir orientieren uns am lokalen Markt. Wir bereiten ein gutes und erschwingliches Angebot für kosovarische Bürger vor. Zum Beispiel nutzen wir Berge, in denen unsere Guides Gruppen führen und Tee, Pilze und Blaubeeren sammeln. Wir versuchen Modelle zu finden, die unsere bisherige Arbeit ersetzen, also ein Angebot für andere Kunden als unsere Üblichen», sagt Virtyt Gacaferi.

In diesem Jahr wird der Schwerpunkt voraussichtlich auf lokalen Besuchern und der Erstellung von Touristenpaketen innerhalb des Landes liegen, die für diese neue Kundschaft geeignet sind. Dabei müssen die Preise für sie ebenfalls erschwinglich sein. Die Unterbrechung der wirtschaftlichen Aktivitäten im Land hat zu einem Rückgang des Haushaltseinkommens geführt und Reisen oder Auslandsaufenthalte in diesem Jahr werden noch mehr als üblich einen Luxus darstellen. Viele Reiseveranstalter nutzen diesen Zeitraum ohne Beschäftigung, um ihre Geschäftsmodelle neu zu definieren und attraktive Angebote für lokale Besucher zu erstellen.

Novoberda Castle (Foto PPSE Kosova)

Während sich die restriktiven Maßnahmen in Richtung Lockerungen zu bewegen scheinen, bereitet sich das Kosovo auf touristische Angebote für seine Bevölkerung vor. Es ist Zeit, das Kosovo noch mehr zu lieben und dem touristischen Potenzial unseres Landes neues Leben einzuhauchen.

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Mai 2020.

Coronavirus: Einreisebeschränkungen werden ab dem 8. Juni weiter gelockert

Der Bundesrat will die corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsschritten weiter lockern. Ab dem 8. Juni 2020 sollen alle Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet werden. Zudem können Schweizer Unternehmen wieder hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten anstellen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder sie diese dringend benötigen. Gleichzeitig wird die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder aktiviert, die den inländischen Stellensuchenden zugutekommt. Schliesslich beabsichtigt der Bundesrat, die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum bis spätestens am 6. Juli vollständig wiederherzustellen. Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angekündigt bereits per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen, die zum Schutz der Schweizer Bevölkerung vor einer Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Einreisebeschränkungen angesichts der positiven epidemischen Entwicklung weiter zu lockern. Dieser Schritt erfolgt koordiniert mit der nächsten Etappe der wirtschaftlichen Lockerung und trägt zum Ziel bei, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Krise zu minimieren. Damit werden Schweizer Unternehmen wieder die Möglichkeit haben, dringend benötigte Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten zu rekrutieren, wenn diese auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind.

Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, parallel zu diesem Lockerungsschritt die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht wieder zu aktivieren, damit inländische Stellensuchenden bei der Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung haben. In diesem Sinne legt der Bundesrat auch Wert auf eine konsequente Umsetzung des im Mai 2019 beschlossenen Massnahmenpakets zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Lockerungen ab dem 8. Juni

Der zweite Öffnungsschritt wurde in Absprache mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Nachbarstaaten festgelegt. Folgende Lockerungen im Migrationsbereich werden am 8. Juni 2020 in Kraft treten:

  • Die Kantone bearbeiten wieder alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einen EU- oder EFTA-Staat. Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.
  • Auch Gesuche für Arbeitskräfte aus Drittstaaten werden wieder bearbeitet. Eine Zulassung ist möglich, wenn der Arbeitseinsatz im öffentlichen Interesse liegt und zum Beispiel der wirtschaftlichen Landesversorgung dient oder wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht dringend auf diese Fachkräfte angewiesen ist und der Einsatz nicht verschoben oder aus dem Ausland erledigt werden kann.
  • Der Familiennachzug ist wieder für alle Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung sowie für vorläufig aufgenommene Personen unter den üblichen Bedingungen möglich.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Studierende dürfen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft wieder einreisen, um ihre Aus- und Weiterbildung zu beginnen, weiterzuverfolgen oder abzuschliessen. Davon ausgenommen sind Aus- und Weiterbildungen, die weniger als 90 Tage dauern.
  • Die Kantone bearbeiten wieder Gesuche um eine Kurzaufenthaltsbewilligung von Personen, die eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einem ausländischen Staatsangehörigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung eingehen wollen.
  • Für bestimmte Personengruppen, die aus Risikostaaten gemäss der Covid-Verordnung einreisen, kann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Absprache mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) grenzsanitarische Massnahmen wie Temperaturmessungen, Gesundheitsfragebögen oder Quarantänemassnahmen anordnen.
  • Die Kanalisierung von Passagierflügen aus dem Ausland an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel wird aufgehoben.

Den ersten Lockerungsschritt bei den Einreisebeschränkungen hatte der Bundesrat bereits am 11. Mai 2020 in Kraft gesetzt. Seither haben die Kantone die Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum wieder bearbeitet, die vor dem Inkrafttreten der Zulassungsbeschränkungen eingereicht worden waren. Das Gleiche gilt für Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen und für Gesuche um eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, ebenso wie nicht aufschiebbare geschäftliche Besprechungen. Für Schweizer sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ist zudem der Familiennachzug ebenfalls bereits seit dem 11. Mai wieder möglich.

Weitere Lockerungen im Grenzverkehr ab dem 15. Juni

Der Bundesrat hat sich auch über die weiteren Lockerungschritte nach dem 8. Juni unterhalten. Bereits Anfang Mai hatten die zuständigen Ministerien in der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich vereinbart, sämtliche Reisebeschränkungen zwischen diesen vier Staaten am 15. Juni 2020 aufzuheben, sofern die pandemische Entwicklung dies zulässt. Angesichts der weiterhin positiven Entwicklung sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland, Frankreich und Österreich wird das EJPD diese Grenzöffnungen nach Rücksprache mit dem EDI und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wie angekündigt per 15. Juni veranlassen. Damit wird die Reisefreiheit und die Personenfreizügigkeit zwischen diesen vier Ländern dannzumal wieder vollständig hergestellt sein.

Italien hat die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni 2020 angekündigt. Die Schweiz hat Italien darüber informiert, dass eine Aufhebung der Grenzkontrollen gegenüber Italien bereits auf dieses Datum hin noch zu früh wäre. Der Bundesrat beabsichtigt, diesen Schritt mit Italien sowie allfällige begleitende grenzsanitarische Massnahmen in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens zu koordinieren. Er wird dabei auch die Grenzkantone, insbesondere das Tessin, einbeziehen.

Reisefreiheit soll ab dem 6. Juli für alle Schengen-Staaten gelten

Sofern es die epidemische Lage in der Schweiz und in den EU/EFTA-Staaten zulässt, sollen die Einschränkungen bei der Einreise in die Schweiz und bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt und zum Aufenthalt ab Mitte Juni bis spätestens am 6. Juli für alle Schengen-Staaten aufgehoben werden. Das EJPD beabsichtigt hierfür, die Liste mit den Risikoländern in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem EDA sowie in Absprache mit den EU/EFTA-Staaten schrittweise anzupassen. Das Ziel ist, die Reisefreiheit im Schengen-Raum und die Personenfreizügigkeit bis zu diesem Zeitpunkt vollständig wiederherzustellen.

Über weitere Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.

Coronavirus: Bundesrat beschliesst weitgehende Lockerungen per 6. Juni

Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit ein paar Wochen auf tiefem Niveau stabil, ebenso die Zahl der Hospitalisationen und der Todesfälle.

Die Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein
Der Bundesrat lockert deshalb die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen
Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher fünf auf 30 Personen erhöht.

Unterschriftensammlungen im öffentlichen Raum sind mit entsprechendem Schutzkonzept ab dem 1. Juni wieder zulässig. Den Initiativ- und Referendumskomitees steht ein Standard-Schutzkonzept zur Verfügung. Bis Ende Mai gilt noch der Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren.

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.

Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

Sportveranstaltungen wieder möglich
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.

Ferienlager für Kinder und Jugendliche möglich
Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen statt. Viele Gemeinden organisieren zudem während den Ferien Tagesstrukturen. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.

Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder wieder offen
Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.

Restaurationsbetriebe: grössere Gruppen erlaubt
In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.

Präsenzunterricht in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen
Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können den Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen.

Empfehlungen zu Home-Office bleiben bestehen
Die Unternehmen haben eingehend Erfahrungen mit Home-Office gesammelt. Gestützt darauf, entscheiden sie selber über die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wo möglich im Home-Office zu arbeiten, auch um Spitzenauslastungen im öffentlichen Verkehr zu vermeiden. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleiben geschützt. Der Arbeitgeber bleibt in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss er die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst.

Ausserordentliche Lage endet am 19. Juni 2020
Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung auch entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni 2020 zu beenden. Ab dann gilt wieder die besondere Lage. Parallel dazu bereitet der Bundesrat die Überführung der relevanten Covid- Bestimmungen in ein dringliches und befristetes Covid-19-Gesetz vor, das voraussichtlich am 19. Juni 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.

Die neue Ausgabe des Magazins von albinfo.ch, den «Heldinnen und Helden der Pandemie» gewidmet

Ab heute werden die Leserinnen und Leser albinfo.ch’s neuste Ausgabe des Magazins in ihren Händen halten. Diese Ausgabe wird wieder im Standardformat – also gedruckt – erscheinen, nachdem die Ausgabe im April aufgrund bekannter Umstände nur online veröffentlicht werden konnte.

Auch zur Zeit dieser gedruckten Ausgabe gelten die Massnahmen der Pandemie, jedoch zu einem erheblich gelockerten Ausmass. Deshalb befasst sich die aktuelle Ausgabe des Magazins erneut mit der Pandemiewelle, beziehungsweise der Bekämpfung dieser.

Erzählungen über unterschiedliche vom Virus ausgelösten Leiden werden im Fokus dieser Ausgabe stehen. Es wird über Einzelpersonen und Familien in der Schweiz sowie im Heimatsland, welche durch Verluste in der Familie gelitten haben, berichtet. Darüber hinaus werden Portraits über Ärztinnen und Ärzte und Krankenpflegende der Schweiz und des Kosovos, die mit dem Coronavirus konfrontiert wurden, enthalten sein.

Selbstverständlich wird denjenigen, die von der Pandemie am meisten berührt wurden, besondere Achtung zugewiesen: Den Ärztinnen, Ärzten und dem Gesundheitspersonal. Sie sind «unsere Heldinnen und Helden», so wie sie im Titel der aktuellen Ausgabe bezeichnet werden.

So hat das Magazin albinfo.ch dem wirtschaftlichen Segment und den negativen Auswirkungen auf diesen ebenfalls einen beachtlichen Platz im Magazin zugewiesen. Dieses Thema wird durch einen Leitartikel eines albanischen, in der Schweiz lebenden Experten sowie eines Barometers über das Ausmass von albanischen, in der Schweiz basierten Unternehmen erlittenen Schäden informiert.

Die gewöhnlichen Rubriken über das alltägliche Leben mit Fokus auf das Leben in der Diaspora werden im Magazin erneut vorzufinden sein.

Appell der Schweiz zur Abfederung des starken Rückgangs der Geldüberweisungen in Länder mit niedrigem Einkommen

Viele im Ausland lebende Migrantinnen und Migranten überweisen regelmässig einen Teil ihres Einkommens an ihre Familien in der Heimat. Aufgrund der COVID-19-Pandemie verzeichnen Länder mit niedrigem Einkommen jedoch einen massiven Einbruch bei diesen Geldzuflüssen aus dem Ausland. Deshalb ruft die Schweiz die internationale Gemeinschaft zusammen mit dem Vereinigten Königreich dazu auf, die Kanäle für diese Überweisungen weiterhin offen zu halten, da sie für die am stärksten benachteiligten Gemeinschaften lebenswichtig sind. Für Bundesrat Ignazio Cassis ist dieser gemeinsame Appell auch Ausdruck der engen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

Rücküberweisungen sind die Lebensgrundlage für viele Familien von Arbeitsmigrantinnen und -migranten in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens. In mehreren Ländern machen die Rücküberweisungen inzwischen mindestens 25 Prozent des BIP aus. Nach einem Rekordhoch von 550 Milliarden US-Dollar Rücküberweisungen im Jahr 2019 droht angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie ein massiver Einbruch. Die Weltbank prognostiziert einen Rückgang der Überweisungen in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen um etwa 20 Prozent oder 110 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020. Ohne eingehende Überweisungen der Migrantinnen und Migranten und Mitgliedern der Diaspora können sich viele Familien keine lebensnotwendigen Güter und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung mehr leisten. Dies kann auch zu einem erhöhten Migrationsdruck führen.

Gemeinsamer Appell der Schweiz und des Vereinigten Königreichs

Deshalb startet die Schweiz heute einen weltweiten Appel um «Rücküberweisungen während der Krise am Laufen zu halten». Zusammen mit dem Vereinigten Königreich und mit der Unterstützung von multilateralen Entwicklungsorganisationen (UNO-Kapitalentwicklungsfonds UNCDF, Weltbank, Internationale Organisation für Migration IOM und UNO-Entwicklungsprogramm UNDP) und privaten Finanzakteuren lanciert die Schweiz diesen internationalen Aufruf zum Handeln.

Mit diesem Appell soll sichergestellt werden, dass weltweit Überweisungen auch während der COVID-19-Pandemie ungehindert getätigt werden können, damit die Familien der Arbeitsmigrantinnen und  migranten diese lebenswichtige Hilfe weiterhin erhalten und nicht in Armut geraten. Die COVID-19-Lockdown-Massnahmen und die Schliessung von Wechselstuben und Finanztransferdienstleistern erschweren oder verunmöglichen es ihnen, Geld zu überweisen. Zum Teil ist auch die mangelnde Liquidität dieser Dienstleister ein Problem. Der Appell will den Zugang der Migrantinnen und Migranten zu Transferdienstleistungen verbessern, indem zusätzliche digitale Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Er will zudem politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden und Dienstleistungs-anbieter weltweit ermuntern, Geldüberweisungen zu erleichtern. Schliesslich sollen die Migrantinnen und Migranten durch Informationskampagnen auf die neuen Möglichkeiten einschliesslich der digitalen Transferkanäle hingewiesen werden.

«Rücküberweisungen sind wichtig, wegen COVID-19 aber schwierig. Sorgen wir dafür, dass die Hürden weltweit beseitigt werden! Neue Technologien können hier helfen.», unterstreicht Bundesrat Ignazio Cassis. Einige Länder schlossen sich dem Aufruf zum Handeln bereits an, einschliesslich Ägypten, Ecuador, El Salvador, Jamaika, Mexiko, Nigeria, und Pakistan.

Schweizer Know-how und enge Kooperation mit dem Vereinigten Königreich

Gestützt auf ihr langjähriges Engagement im Migrations- und Entwicklungsbereich sowie ihre Kontakte und ihr Know-how im Finanzsektor legt die Schweiz den Fokus auf Dienstleistungen, welche die neuen Überweisungstechnologien – beispielsweise via Mobiltelefon – nutzen.

Der gemeinsame Appell unterstreicht die engen bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Er ist ein Zeichen für die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. Im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) arbeitete die Schweiz im Rahmen der «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates eng mit den britischen Behörden zusammen. Ziel der Strategie ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten so weit als möglich zu sichern. Die Schweiz hat deshalb mit dem Vereinigten Königreich frühzeitig eine Reihe neuer Abkommen in den Bereichen Handel, Migration, Land- und Luftverkehr sowie Versicherungen abgeschlossen. Sie werden nach dem Ende der Übergangsphase zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU in Kraft treten. In einem zweiten Schritt soll die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern – wo dies im beidseitigen Interesse ist – über den bestehenden Stand hinaus ausgebaut werden.

Zusätzliche Finanzierung für die Arbeitslosenversicherung

Die Voranmeldungen für Kurzarbeit haben seit Mitte März 2020 sprunghaft zugenommen. Bisher haben etwa 190 000 Unternehmen für rund 1,94 Mio. Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 37% aller angestellten Personen in der Schweiz. Die Voranmeldungen für Kurzarbeit haben sich in der Zwischenzeit stabilisiert.

Die Zunahme der Kurzarbeit hat aber dazu geführt, dass sich die Arbeitslosenversicherung in kürzester Zeit erheblich verschuldet hat. Ohne rasche Zusatzfinanzierung wird sie Ende 2020 schätzungsweise Schulden von über 16 Milliarden Franken aufweisen. Somit würde die gesetzlich festgehaltene Schuldenbremse ausgelöst. Die Arbeitslosenversicherung wäre dann verpflichtet, eine Gesetzesrevision zur finanziellen Stabilisierung durchzuführen. Sie wäre auch verpflichtet, bereits 2021 die Lohnprozente um mindestens 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Bundesrat will dies in der aktuell schwierigen Situation vermeiden und sicherstellen, dass die Arbeitslosenversicherung weiterhin ihre Funktion als konjunkturelle Stabilisatorin wahrnehmen kann. Deshalb soll der Bund für das laufende Jahr die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Dem Parlament wird dazu ein ausserordentlicher Nachtragskredit von 14,2 Milliarden Franken unterbreitet.

Weiter befasste sich der Bundesrat am 20. Mai 2020 mit dem schrittweisen Ausstieg aus den COVID-Massnahmen. Diese dienten der Abschwächung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmende infolge der behördlichen Verbote und Anordnungen im Rahmen der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz.

Sie haben dazu beigetragen, Arbeitsplätze und Einkommen zu erhalten und den betroffenen Betrieben unbürokratisch und so rasch wie möglich Zahlungen zu gewährleisten. Ebenso wurden die kantonalen Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung administrativ entlastet.

Die notrechtlich verordneten Massnahmen werden in Abstimmung mit den Lockerungsetappen zur Öffnung der Wirtschaft schrittweise aufgehoben.

  • Für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner und Partnerinnen entfällt der ausserordentliche Anspruch auf Kurzarbeit auf Ende Mai. Dies entspricht ungefähr dem Ende der COVID-Massnahmen für Erwerbsausfälle für direkt oder indirekt betroffene Selbständigerwerbende, die am 16. Mai aufgehoben wurden.
  • Zum gleichen Zeitpunkt erlischt auch der Anspruch auf Kurzarbeit für Lernende. Im Vordergrund steht hier eine möglichst rasche Fortsetzung der Ausbildung.
  • Weiter wird auch die Voranmeldefrist wieder eingeführt. Diese wurde aufgehoben, da die verordneten Einschränkungen für Unternehmen nicht vorhersehbar waren. Unterdessen sind die bundesrätlichen Massnahmen bekannt und deren Auswirkungen auf die Betriebe besser einschätzbar. Für die Unternehmen ist es somit möglich, die Voranmeldung unter Einhaltung der Voranmeldefrist vorzunehmen. Unternehmen, für welche Kurzarbeit bereits bewilligt wurde, müssen aufgrund dieser Anpassung kein neues Gesuch einreichen.

Die übrigen notrechtlichen Massnahmen enden wie vorgesehen per 31. August 2020 mit dem Ablauf der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19). Es bleibt den Unternehmen weiterhin möglich, aufgrund des Coronavirus das Instrument der Kurzarbeit zu nutzen, um Arbeitsplätze zu erhalten.

Coronavirus: Gottesdienste wieder möglich, gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App

Gottesdienste können ab dem 28. Mai 2020 wieder stattfinden. Die Glaubensgemeinschaften müssen dazu Schutzkonzepte erarbeiten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden. Er hat zudem als gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App eine dringliche Änderung des Epidemiengesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ausserdem hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, frühzeitig einen Zugang zu Impfstoffen zu sichern.

Glaubensgemeinschaften sollen ihr gemeinsames religiöses Leben wieder aufnehmen können. Ab dem 28. Mai 2020 sind sämtliche Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die Glaubensgemeinschaften haben eine Woche Zeit, um Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Rahmenschutzkonzept erstellt.

Gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App
Der Bundesrat hat zudem die gesetzliche Grundlage für die neue SwissCovid-App verabschiedet. Mit dem geänderten Epidemiengesetz erhält das BAG die Möglichkeit, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden kann. Die in der SwissCovid-App bearbeiteten Daten dienen alleine dem Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt waren. Die App ergänzt das herkömmliche Contact Tracing der Kantone, also die Nachverfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten.

Die Nutzung der App ist freiwillig und die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme darf keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben. Der Datenschutz ist jederzeit gewahrt. Die Daten werden dezentral gespeichert und das System erfasst keine Standortdaten. Die technischen Details und der Quellcode sind öffentlich. Der Bundesrat wird das System ausser Betrieb nehmen, sobald es für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich ist.

Die Vorlage soll vom Parlament in der Sommersession im Juni beraten werden. Stimmt es der Gesetzesänderung zu, kann die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden. In den kommenden Wochen wird die App in einer Pilotphase getestet.

Zugang zu Impfstoffen sichern
Der Bundesrat will die Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffes beschleunigen und damit den schnellstmöglichen Zugang für die Schweizer Bevölkerung zu einem sicheren und wirksamen Impfstoff gewährleisten. Gleichzeitig soll ein Beitrag für einen fairen Zugang aller Länder zu einem solchen Impfstoff geleistet werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass der immunologische Schutz in der Schweiz, wie auch in anderen Ländern nach Abklingen der ersten epidemischen Welle tief sein wird. Entsprechend gross wird der weltweite Bedarf an Impfstoffen sein.

Der Bundesrat hat dem EDI den Auftrag erteilt, zusammen mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Vertragsverhandlungen mit Impfstoffherstellern aufzunehmen. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von rund 300 Millionen Franken für die erforderlichen Impfdosen und die Absicherung der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Dieser Betrag kann voraussichtlich aus bereits für die Bekämpfung des Coronavirus bewilligten Krediten bezahlt werden.

Für Spitalpersonal gelten wieder die üblichen Arbeits- und Ruhezeiten
Ab Anfang Juni gelten ausserdem für das Spitalpersonal wieder die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten, da sich die Situation in den meisten Spitalabteilungen inzwischen normalisiert hat.

Bundesrat beschliesst grosszügigere Lösung bei Passagierrechten im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 die Verordnungen zur Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur» verabschiedet. Bei den Passagierrechten hat er aufgrund der Vernehmlassung eine grosszügigere Lösung beschlossen: Der Mindestbetrag, ab dem die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs den Passagieren bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen müssen, beträgt fünf statt wie zuerst vorgesehen zehn Franken. Zudem verlangt der Bundesrat von der öV-Branche eine ausgewogene Lösung für Abonnementsbesitzer. Die neuen Passagierrechte gelten ab Anfang 2021.

Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im September 2018 das Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Mit der Vorlage soll mehr Transparenz im Eisenbahnsystem geschaffen, der diskriminierungsfreie Zugang der Bahnunternehmen zu den Netzen anderer Bahnen gewährleistet und die Effizienz erhöht werden. Im Rahmen dieses Pakets werden auch die Passagierrechte im öffentlichen Verkehr und im internationalen Linienbusverkehr geregelt.

In der Vernehmlassung zur dazugehörenden Verordnung gingen am meisten Stellungnahmen zu den Passagierrechten ein. Der Bundesrat hat gestützt darauf entschieden, die Passagierrechte kundenfreundlicher auszugestalten als ursprünglich geplant. Er hat den Mindestbetrag, bis zu welchem Transportunternehmen zur Minimierung des Verwaltungsaufwands keine Entschädigungen zahlen müssen, auf fünf Franken festgesetzt. Ursprünglich waren zehn Franken geplant gewesen. Dies bedeutet, dass die Transportunternehmen mehr zahlen müssen, als zunächst vorgesehen war.

Für Verspätungen von mehr als einer Stunde gilt ein Entschädigungsanspruch von 25 Prozent des Fahrpreises und bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Entschädigungsberechtigt sind damit Passagiere, die ein Billett für mindestens 20 Franken gelöst und mehr als eine Stunde Verspätung erlitten haben bzw. ein Billett für mindestens zehn Franken gelöst und mehr als zwei Stunden Verspätung erlitten haben. Damit können die Passagierrechte an die Bestimmungen in der EU angeglichen werden. Für Abonnementsbesitzer wird die öV-Branche eine Entschädigungsregelung festlegen.

Mit der OBI-Vorlage wird die Trassenvergabestelle als unabhängige Anstalt des Bundes ausgestaltet und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. Zudem werden die Mitwirkungsrechte der Bahnunternehmen bei der Erarbeitung der Fahrpläne und Investitionen auf dem Schienennetz geregelt. Weiter werden die Kompetenzen der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE, neu RailCom) erweitert. Das OBI-Gesetz und die dazu gehörende Verordnung treten am 1. Juli 2020 in Kraft. Die Bestimmungen zu den Passagierrechten und den operativen Aufgaben der Trassenvergabestelle treten auf Anfang 2021 in Kraft (Details zu Passagierrechten vgl. Faktenblatt).

Asylstatistik April 2020

Das Staatssekretariat für Migration erledigte im April 2020 insgesamt 1309 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 158 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 126 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 381 Personen erhielten Asyl und 432 wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 801 auf 6098 zurück.

Im April haben 68 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden rückgeführt. Im Rahmen der Massnahmen zur Prävention der Coronavirus-Epidemie schränkt die Schweiz seit dem 25. März 2020 die Einreise aus allen Schengen-Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein ein. Infolge dieser Beschränkungen sind auch alle Dublin-Überstellungen ausgesetzt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Asylsuchenden in der Schweiz waren im April Eritrea mit 96 Gesuchen (65 weniger als im März), Syrien (40 Gesuche; –44), Afghanistan (26 Gesuche; –59), Türkei (21 Gesuche; –64) und Sri Lanka (18 Gesuche; –35).