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Das Resettlement-Programm wird 2024–2025 weitergeführt

Für eine optimale Planung muss der Bundesrat bereits heute den Rahmen des nächsten zweijährigen Programms (2024–2025) festlegen

An seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für das Resettlement-Programm der Jahre 2024 und 2025. In diesem Zeitraum kann die Schweiz bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufnehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Das Programm wird jedoch erst nach Absprache mit den Kantonen und Gemeinden aktiviert und unter der Voraussetzung, dass sich die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich deutlich entspannt hat.

Im Jahr 2019 sprach sich der Bundesrat für die weitere Beteiligung der Schweiz an den Resettlement-Aktivitäten des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) aus. Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), alle zwei Jahre ein entsprechendes Aufnahmekontingent innerhalb der Bandbreite von 1500 bis 2000 Personen vorzuschlagen. Diese Kontingente werden nach Konsultation einer Begleitgruppe festgelegt, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie weiterer Organisationen besteht.

Im laufenden Programm (2022–2023) sollen bis zu 1820 Flüchtlinge in der Schweiz aufgenommen werden. Per 1. April 2023 hat das EJPD jedoch auf Empfehlung des Sonderstabs Asyl (SONAS) und in Absprache mit den Kantonen die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen suspendiert, um der starken Belastung des Schweizer Asylsystems Rechnung zu tragen. Bisher haben 980 Personen im Rahmen des Programms Schutz in der Schweiz gefunden.

Für eine optimale Planung muss der Bundesrat bereits heute den Rahmen des nächsten zweijährigen Programms (2024–2025) festlegen. Dieses Programm, das ein Aufnahmekontingent von bis zu 1600 Flüchtlingen vorsieht, wird jedoch erst nach Konsultation der Kantone, Städte und Gemeinden aktiviert. Neue Flüchtlingsgruppen werden nur aufgenommen, wenn sich die Situation im Asylbereich soweit beruhigt hat, dass die Betreuung dieser schutzbedürftigen Personen gewährleistet ist.

Die geografischen Schwerpunkte werden die gleichen sein wie im laufenden Programm. Berücksichtigt werden die Regionen, in denen der Bedarf am höchsten ist. Mindestens 90 Prozent der neu anzusiedelnden Flüchtlinge sollen Personen sein, die von anhaltenden Konflikten und persönlicher Verfolgung im Nahen Osten und entlang der zentralen Mittelmeerroute betroffen sind. Die Schweiz wird sich auf drei bis fünf Erstaufnahmeländer konzentrieren, um eine wirksame Umsetzung des Programms sicherzustellen. Bis zu 10 Prozent des Kontingents kann für Personen verwendet werden, deren Neuansiedlungsbedarf sich aus unvorhergesehenen Situationen ergibt und die sich ausserhalb der definierten Erstaufnahmeländer befinden.

Mit dem Resettlement werden Erstfluchtstaaten unterstützt, in denen mehr als 80 Prozent aller Flüchtlinge weltweit leben. Dieses humanitäre Instrument trägt auch zur Bekämpfung des Menschenschmuggels bei. In erster Linie sollen Frauen, Kinder und besonders schutzbedürftige Familien aus Krisenregionen aufgenommen werden.

Für eine Neuansiedlung in der Schweiz müssen die betroffenen Personen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Neben der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das UNHCR sind dies insbesondere eine erhöhte Schutzbedürftigkeit, der im Erstaufnahmeland nicht entsprochen werden kann, und die Bereitschaft zur Integration in der Schweiz. Zudem werden Resettlement-Flüchtlinge einer eingehenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen.