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Eröffnung der 32. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz in Genf
Simonetta Sommaruga ruft zu einer besseren Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga rief anlässlich der Eröffnung der 32. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz zu einer besseren Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Die Konferenz, an der rund 4500 Personen teilnehmen, findet vom 8. bis 10. Dezember 2015 in Genf statt.
In ihrer Ansprache am ersten Tag der Konferenz betonte die Bundespräsidentin, wie wichtig es ist, die fundamentalen humanitären Grundprinzipien der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu stärken: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität. Denn, obwohl die Bewegung dieses Jahr bereits das 50-jährige Jubiläum der fundamentalen humanitären Grundprinzipien feiert, sind diese heute relevanter denn je. Es gilt kontinuierlich innovative Ansätze zu entwickeln, um den Schutz der Bevölkerung zu stärken.
«Das Recht darf im Krieg nicht schweigen»: Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass eben diese Überzeugung vor mehr als 150 Jahren zur Gründung der Bewegung geführt hatte. Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung unterscheidet bei ihrer Arbeit auf den Brandherden des Weltgeschehens nicht zwischen Gute und Böse, nicht zwischen gerechtfertigten und verbotenen Kriegen, nicht zwischen Opfern und Tätern. Sie versucht ausschliesslich, die katastrophalen Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen einzudämmen. Die 32. Konferenz bietet eine Chance, gemeinsam einen Schritt für den besseren Schutz aller Personen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten beteiligt sind, zu machen, betonte die Bundespräsidentin.
Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der 32. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds. Sie setzt sich dabei für eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein, sowie für eine Stärkung des globalen humanitären Systems vor und nach Krisen.
Drei Themen stehen im Vordergrund der Veranstaltung: die Prävention und Bekämpfung von Gewalt; die Sicherstellung des Schutzes und des Zugangs zu humanitärer Hilfe; und die Minderung der Katastrophenrisiken. Einen wichtigen Platz wird indes auch das Thema der Migration einnehmen.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung spielt dank ihrer weltweiten Präsenz und ihren rund 17 Millionen freiwilligen Helfern eine wichtige Rolle in der Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise.
Einem Auftrag der 31. Konferenz folgend, hat die Schweiz zudem gemeinsam mit dem Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) einen Konsultationsprozess durchgeführt, um Mittel zur Stärkung des humanitären Völkerrechts zu identifizieren. Die 32. Konferenz soll nun auf der Grundlage des daraus resultierenden Berichts über die Umsetzung angemessener Massnahmen entscheiden. Insbesondere sollen die Staaten einen regelmässigen Dialog über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts führen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich stärken.
Für die Schweiz hat die Konferenz in Genf eine herausragende Bedeutung. Seit 1986 findet sie in der Schweiz statt. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen sowie als Sitzstaat der Rotkreuz-Föderation und des IKRK verbindet die Schweiz besonders viel mit der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Traditionsgemäss engagiert sich die Schweiz deshalb stark dafür, diese internationale Konferenz als globalen humanitären Anlass zu positionieren und unterstützt sie finanziell.
Die Konferenz vereint wie alle vier Jahre die 189 Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, deren Internationale Föderation, das IKRK sowie die 196 Vertragsstaaten der Genfer Konventionen. Sie ist das höchste Organ der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und eine der bedeutendsten humanitären Konferenzen. Die Entscheide, die an der Konferenz in Form von Resolutionen gefällt werden, beeinflussen die globale humanitäre Debatte, prägen neue Politikansätze und können die Weiterentwicklung des internationalen Rechts anregen. (EDA)
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