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Erweiterungsbeitrag: Unterzeichnung des bilateralen Rahmenabkommens mit Kroatien
Am 30. Juni 2015 haben die Schweiz und Kroatien in Zagreb das bilaterale Rahmenabkommen unterzeichnet, das den Inhalt und die Umsetzung des Schweizer Erweiterungsbeitrags an Kroatien regelt. Die Schweiz wird in Kroatien im Umfang von 45 Mio. CHF vor allem Projekte in den Bereichen Abwasserreinigung, Trinkwasserversorgung, Forschung und Berufsbildung unterstützen.
Der Schweizer Botschafter in Kroatien, Stefan Estermann, und der Stv. Premierminister und Minister für Regionalentwicklung und EU-Fonds, Branko Grčić, haben heute in Zagreb das bilaterale Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit im Rahmen des Erweiterungsbeitrags unterzeichnet. Das Abkommen hält im Wesentlichen die Ziele des Schweizer Beitrags, dessen Umfang sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung fest. Des Weiteren sind darin die thematischen Bereiche der Zusammenarbeit aufgeführt. Mit der Unterzeichnung des Rahmenabkommens kann die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags mit dem jüngsten EU-Mitgliedstaat, der der EU im Juli 2013 beigetreten ist, beginnen. Bis spätestens am 31. Mai 2017 müssen die Schweiz und Kroatien alle Projekte definitiv genehmigen.
Die Schweiz wird Kroatien in den Bereichen Abwasserreinigung, Trinkwasserversorgung, Forschung und Berufsbildung unterstützen. Zudem sind ein Fonds für Nichtregierungsorganisationen und ein Partnerschaftsfonds zur Förderung des Wissensaustausches zwischen den beiden Ländern geplant. Zusammen mit Kroatien will die Schweiz auch die Entminung und die Integration von Minenopfern in Gesellschaft und Berufsleben fördern.
Durch den Erweiterungsbeitrag trägt die Schweiz zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU bei. Dieses Engagement liegt im Interesse der Schweiz, es ist Ausdruck von Solidarität und Verantwortung und trägt zur Stabilisierung und wirtschaftlichen Entwicklung Kroatiens bei. So profitiert nicht zuletzt auch die Schweizer Wirtschaft vom Zugang zum erweiterten Binnenmarkt der EU.
Seit 2007 finanziert die Schweiz mit 1.257 Milliarden Franken Projekte und Programme zugunsten der zwölf seit 2004 der EU beigetretenen Staaten. Rechtliche Grundlage des Erweiterungsbeitrags ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, das von den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 26. November 2006 angenommen worden ist. Auf dieser gesetzlichen Grundlage hat das Parlament im vergangenen Dezember den Rahmenkredit von 45 Millionen Franken für Kroatien bewilligt.
Der Erweiterungsbeitrag ist Teil der Ostzusammenarbeit des Bundes, welche auch die so genannte Transitionszusammenarbeit umfasst. Während mit dem Erweiterungsbeitrag die neuen Mitgliedstaaten der EU unterstützt werden, fördert die Transitionszusammenarbeit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und soziale Marktwirtschaft in ausgewählten Ländern ausserhalb der EU im Westbalkan und der ehemaligen Sowjetunion.
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