Themen
Sonderzeichen im Namen: Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenstandsregister
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung für die Änderungen in den entsprechenden Verordnungen im Zivilstandswesen eröffnet
Anfang 2025 geht das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) in Betrieb. Dabei handelt es sich um eine neue Softwarelösung, die das aktuell laufende System Infostar 13 ersetzen soll.
Eine wichtige Neuerung ist der einheitliche Zeichensatz für alle Personenstandsregister. Bis auf wenige Ausnahmen können künftig sämtliche Sonderzeichen europäischer Sprachen aufgenommen werden. Dies ermöglicht es den betroffenen Personen, ihre Zivilstandsdokumente (z.B. Geburtsurkunde und Familienschein) und Ausweispapiere (z. B. Pass und Identitätskarte) mit korrekt geschriebenem Namen zu beantragen.
Zeichensatz wird um zahlreiche Sonderzeichen erweitert
Heute können gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen, etwa der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć), in den Schweizer Registern nicht erfasst werden. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2021 entschieden, den zur Verfügung stehenden Zeichensatz zu erweitern. Er hat die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu ändern und die dafür notwendigen technischen Anpassungen für sämtliche Personenregister in der Schweiz in die Wege zu leiten.
Die technischen Anpassungen der Registeranwendungen sind bereits weit fortgeschritten. Infostar NG wird seinen Betrieb jedoch nicht wie vorgesehen Anfang 2024 aufnehmen, sondern voraussichtlich ein Jahr später. Um eine reibungslose Einführung des neuen Systems zu gewährleisten und um die Zivilstandsämter vor einer Überlastung zu schützen, soll die Anpassung der Namensschreibweise sechs Monate nach der Inbetriebnahme von Infostar NG beantragt werden können.
Bundesrat will Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren
Damit das neue Infostar NG inklusive des einheitlichen Zeichensatzes eingeführt werden kann, müssen die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) punktuell revidiert werden. Zusätzlich zu den Grundlagen für die Sonderzeichen werden deshalb verschiedene weitere Änderungen vorgeschlagen. Mit diesen Vorschlägen will der Bundesrat die Zusammenarbeit und Arbeitsweise der Zivilstandsämter modernisieren und effizienter ausgestalten. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 1. September 2023.
Im Rahmen dieser Vernehmlassung stellt sich ausserdem die Frage, ob auch künftig nur Personen mit Schweizer Bürgerrecht den Beruf der Zivilstandsbeamtin und des Zivilstandsbeamten ausüben dürfen. Derzeit ist das sogenannte Bürgerrechtserfordernis in der ZStV geregelt. Künftig müsste eine solche Voraussetzung auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden.
E-Diaspora
-
Alle Zweifel bezüglich Antisemitismus sind ausgeräumt, “Baba News” kann die Durchführung der Kurse fortsetzen An der Spitze dieses Medienportals stehen zwei Albanerinnen: Albina Muhtari (Chefredakteurin) und Merita Shabani (stellvertretende Chefredakteurin)...
-
Botschaft des Kosovo in Bern, Empfang zum Unabhängigkeitstag und zum Jubiläum der UÇK-Epopöe
-
Duffeyz im Rückspiegel: Von der Lehrabbrecherin zur Bachelor-Absolventin für Design
-
Multimedia-Künstler Shuk Orani präsentiert seine persönliche Ausstellung “EXPERIENCE”
-
Einheit in Vielfalt: swissalbs setzt auf Expansion und Kooperation mit neuem Vorstand
Leben in der Schweiz
-
Asylstatistik März 2024 Im März 2024 wurden in der Schweiz 2383 Asylgesuche registriert, 66 weniger als im Vormonat (-2,7...
-
IC Forum 2024: 1000 Menschen kommen in Basel zum Thema Frieden zusammen
-
Schweiz organisiert Konferenz zum Frieden der Ukraine
-
Schweiz übernimmt Transportkompanie der KFOR in Kosovo
-
Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer wohnen im Ausland, insbesondere in Europa