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Ukraine: Weitere Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland umgesetzt

Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Auf Humanitäre Aktivitäten wird Rücksicht genommen

Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Totalrevision der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» beschlossen und damit weitere Sanktionspakete der Europäischen Union gegenüber Russland übernommen. Die neu verabschiedeten Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich. Die Sanktionsliste der Schweiz wurde erweitert. Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Auf Humanitäre Aktivitäten wird Rücksicht genommen.

Nachdem der Bundesrat am 28. Februar 2022 angesichts der fortschreitenden Militär­intervention Russlands in der Ukraine entschieden hatte, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar 2022 zu übernehmen, sind die darin enthaltenen Massnahmen nun vollständig umgesetzt. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Änderungen treten am 4. März um 18:00 Uhr in Kraft und sind dann auf der untenstehenden Webseite einsehbar.

Neu wird die Ausfuhr sämtlicher doppelt verwendbarer Güter nach Russland unabhängig vom Endverwendungszweck oder dem Endverwender verboten. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt. In diesem Zusammenhang wird auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln verboten.

Die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor nach Russland ist nicht mehr erlaubt. Zudem wird die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, untersagt. Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen sind ebenfalls verboten.

Öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen, ist verboten. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Auch sind Transaktionen mit der russischen Zentralbank nicht mehr erlaubt. Der Bundesrat hat auch die Übernahme von Sanktionen im Finanzbereich beschlossen, welche die EU am 1. März 2022 verabschiedet hat, inklusive der entsprechenden Ausnahmen. Hiervon betroffen ist insbesondere das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT.

Der Bundesrat hat zudem entschieden, die von der EU am 28. Februar 2022 gelisteten Personen in den Anhang 8 der Verordnung zu übernehmen und damit die Vermögen von weiteren Personen mit engen Beziehungen zum russischen Präsidenten Putin zu sperren.

Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Bei Dual-Use-Gütern und strategischen Gütern wird das Gleichbehandlungsgebot beachtet, wenn diese für militärische Zwecke oder militärische Endverbraucher bestimmt sind. Der Bundesrat ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die erlassenen Sanktionen humanitäre Aktivitäten nicht behindern. Für Sanktionsmassnahmen, welche diese beeinträchtigen könnten, hat er humanitäre Ausnahmen vorgesehen.

Der Bundesrat verfolgt die weiteren Entwicklungen genau. Er entscheidet autonom über die Übernahme weiterer Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Russland.