Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts

Der Trust ist ein ursprünglich vor allem im angelsächsischen Recht bekanntes Rechtsinstitut. Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) im Jahr 2007 werden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt. So hat dieses Rechtsinstitut in der Praxis eine immer grössere Bedeutung erlangt, obwohl der Trust im schweizerischen Recht bisher nicht speziell geregelt ist.

Damit die Akteure in der Schweiz nicht auf ausländische Trusts ausweichen müssen, hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3383 beauftragt, einen Schweizer Trust zu schaffen. Im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde der Bedarf nach einem neuen Instrument zur Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung bestätigt. Ein Schweizer Trust würde zugleich neue Anwendungs- und Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und so den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die Einführung eines Trustrechts entspricht ausserdem einem internationalen Trend.

Neues Instrument zur Vermögensverwaltung

Der Trust ist ein flexibles Instrument: Im familiären Kontext wird der Trust häufig zur Nachlassplanung eingesetzt, um namentlich die Übertragung eines Vermögens über mehrere Generationen zu ermöglichen. Daneben werden Trusts im Wirtschaftsleben auch zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen verwendet, zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen und Transaktionen.

Ähnlich wie bei einer Stiftung wird ein bestimmtes Vermögen zum Nutzen von begünstigten Personen ausgeschieden. Das Vermögen geht dabei auf einen besonderen Vermögensverwalter (den sog. Trustee) über. Er verwaltet und verwendet es zum Nutzen der Begünstigten. Der Trust dauert maximal 100 Jahre, kann aber auch vorher wieder aufgelöst werden.

Neben der neuen Regelung des Trusts im OR sollen verschiedene Bundesgesetze entsprechend angepasst werden. Namentlich soll künftig in den Steuergesetzen explizit geregelt werden, wie Trusts steuerlich behandelt werden. Derzeit erfolgt die Besteuerung nach Massgabe der allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätze sowie zweier Kreisschreiben. Konkret schlägt der Bundesrat vor, die bisherigen Prinzipien beizubehalten. Unwiderrufliche Trusts ohne feste Ansprüche der Begünstigten sollen neu im Grundsatz analog zur Stiftung besteuert werden.

In Übereinstimmung mit den internationalen Vorgaben enthält der Vorentwurf des Bundesrats zudem besondere Informations- und Dokumentationspflichten für sämtliche Trustees. Namentlich haben Trustees die wirtschaftlich berechtigten Personen festzustellen. Damit berücksichtigt der Vorschlag die derzeit geltenden Verpflichtungen der Schweiz bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung sowie im Bereich der Steuertransparenz.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den entsprechenden Gesetzesänderungen an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 eröffnet. Diese dauert bis zum 30. April 2022.

Mrika, die die Berge erobert 

Vor zwei Jahren gründet Mrika Nikqi ihr eigenes Tourismusunternehmen namens „Mrika Seven Summits“. In diesen zwei Jahren hat sie verschiedene Touren mit Bergwandern, Camping, Yoga, Klettern auf der Via Ferrata und vielen mehr organisiert. Trotz der Auswirkungen der Pandemie hat sie ihre Arbeit jederzeit mit Engagement und Respekt für die COVID-19-Sicherheitsmassnahmen fortgesetzt. 

Wie begann Ihre Reise als Mrika Seven Summits? 

Ich habe als Kind zusammen mit meiner Familie angefangen, die Gipfel der „Verwunschenen Berge“ zu besteigen und mit der Zeit hat die Leidenschaft für das Besteigen zugenommen. Im Jahr 2019 startete ich mein Projekt, bei dem es das Ziel war, als jüngstes Mädchen der Welt diese Gipfel zu besteigen und gleichzeitig auch, dass mein Vater und ich die ersten Albaner werden würden, die diese Herausforderung bestehen. Mein Projekt wurde in sehr kurzer Zeit abgeschlossen. Innerhalb von 9 Monaten haben wir es geschafft, sechs der anspruchsvollsten Gipfel dieses Projekts zu besteigen. 

Auf welche bisherigen Leistungen sind Sie besonders stolz? 

In sehr jungen Jahren die sieben höchsten Gipfel der sieben Kontinente bestiegen zu haben, und dass ich es geschafft habe, eine wichtige Erfahrung in diesem Bereich zu sammeln, die ich an die Bergsteigergemeinschaft und junge Menschen weitergeben kann. 

Siehst du dich sogar als “Vorbild”, um andere Mädchen zu inspirieren, in deine Fussstapfen zu treten? 

Ich habe es bisher geschafft, an verschiedenen Kampagnen teilzunehmen, wie zum Beispiel bei UNWomen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit. Ich habe auch an Freiwilligenserien mit meiner Geschichte teilgenommen, sowie an vielen anderen Veranstaltungen. Mein Hauptziel ist es daher, Frauen und allen jungen Menschen eine motivierende Botschaft zu vermitteln. 

Zusammenarbeit mit der Organisation Swisscontact

Mrika hat bereits eine Zusammenarbeit mit der Organisation Swisscontact begonnen. Im Rahmen dieses von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit unterstützten Projekts, organisiert sie in Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulen Sommercamps für Kinder und bindet Kinder mit besonderen Bedürfnissen unter fachlicher Anleitung in diese Camps und andere Kinderanlässe ein, sowie Ausflüge organisieren, die Wandern, Yoga in der Via Ferratat kombinieren. 

Mrikas Pläne in ihrer Bergsteigerkarriere werden für uns wohl eine Überraschung bleiben, während ihr Hauptziel in den nächsten fünf Jahren darin besteht, möglichst viele junge Menschen in die Natur einzubeziehen. Ihre Motivation ist: “mit harter Arbeit wird alles erreicht”. 

 

Bundesrat schlägt Verlängerung der Massnahmen vor und verkürzt Isolation und Quarantäne auf 5 Tage

Die am 17. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollen bis Ende März 2022 verlängert werden. Dies schlägt der Bundesrat angesichts der angespannten Lage in den Spitälern vor. Er hat dazu eine Konsultation gestartet. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer des Zertifikats auf 270 Tage verkürzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.

Die epidemiologische Lage ist kritisch und bleibt schwierig einzuschätzen: Die Hospitalisierungen und die Auslastung der Intensivpflegestationen sanken in den letzten Wochen trotz rasch ansteigenden Fallzahlen. Geimpfte und genesene Personen müssen nach einer Infektion mit der Omikron-Variante deutlich weniger häufig hospitalisiert werden als noch bei der Delta-Variante. Auch der Anteil hospitalisierter Personen, die auf der Intensivstation behandelt werden müssen, ist geringer. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen zudem, dass die dritte Impfdosis einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Hospitalisieren leistet. Die Impfung bietet weiterhin den besten Schutz vor schweren Verläufen und Langzeitfolgen.

Belastung auf Spitäler dürfte steigen
Obwohl die Omikron-Variante für geimpfte und genesene Personen weniger gefährlich ist, ist ein Anstieg der Hospitalisationen wegen der sehr hohe Zahl von Infektionen wahrscheinlich. Die Belastung dürfte zuerst im normalen Akutbettenbereich steigen, bevor sie möglicherweise auch auf den Intensivpflegestationen zunehmen wird. Immer mehr Patientinnen und Patienten werden positiv getestet, die nicht wegen einer
Covid-19-Erkrankung hospitalisiert wurden. Sie müssen in der Folge isoliert werden, wodurch die Betreuung im Spital aufwändiger wird. Hinzu kommt, dass auch im Spital ein wachsender Anteil des Personals wegen Erkrankungen abwesend sein wird.

Konsultation: Aktuelle Massnahmen verlängern
Die Strategie des Bundesrats bleibt, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus so zu wählen, dass eine Überlastung der Spitäler möglichst verhindert wird. Deshalb hat er am 17. Dezember 2021 weitgehende Einschränkungen beschlossen – unter anderem die 2G-Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen sie bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Die Konsultation zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar 2022.

Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, kann der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Konsultation: Gültigkeitsdauer des Zertifikats verkürzen
Der Bundesrat will zudem die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduzieren und damit sicherstellen, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der
Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt werden.

Weitere Fragen in der Konsultation
Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten – etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe, zu Kapazitätsbeschränkungen bei Grossveranstaltungen, zur Verschärfung der Maskenpflicht, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur Aufhebung der Quarantäneregeln.

Beschluss: Isolation und Quarantäne werden auf 5 Tage verkürzt
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung zudem beschlossen, ab morgen Donnerstag, 13. Januar 2022 die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kantone können zudem Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Grund für die Verkürzung von Isolation und Quarantäne ist die Omikron-Variante, bei der sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und
Weitergabe des Virus verkürzt hat. Zudem sind die Contact-Tracing-Strukturen der Kantone sowie Wirtschaft und Gesellschaft zuletzt unter Druck geraten, da in den letzten Wochen die Zahl der von Isolation und Quarantäne betroffenen Personen stark angestiegen ist.

Vermehrte Abwesenheiten von Arbeitnehmenden
Trotz der Entlastung durch kürzere Quarantäne- und Isolationdauer ist vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden zu rechnen. Der
Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die grosse Bedeutung der Home-Office-Pflicht hin. Diese leistet einen wichtigen Beitrag, Übertragungen innerhalb der Betriebe zu verhindern. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sind die Infrastrukturen für die wirtschaftliche Landesversorgung wie auch die kritischen Infrastrukturen gut auf zunehmende Abwesenheiten von Arbeitnehmenden vorbereitet.

Aussprache über Ausbau der Intensivpflege-Kapazitäten
Der Bundesrat hat heute auch eine Aussprache darüber geführt, wie der Bund die Kantone beim Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Intensivpflege unterstützen kann. Die Bildung ausreichender Kapazitäten ist eine Aufgabe der Kantone, die das Covid-19-Gesetz neu vorsieht.

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen zum Wohnen in Zeiten von Covid-19

Die Bedeutung des Wohnens hat während der Pandemie zugenommen. Grössere Wohnungen und Wohneigentum waren während der letzten Monate besonders gefragt. Dies sind Beobachtungen der Eidgenössischen Kommission für Wohnungswesen EKW. Sie bilden eine Momentaufnahme des zweiten Halbjahres 2021. Die EKW wird die Situation im Rahmen ihres Mandats weiter beobachten.

Seit bald zwei Jahren prägt die Covid-19-Pandemie das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in der Schweiz. Auch das Wohnen und der Wohnungsmarkt wurden von der Pandemie beeinflusst. Grund genug für die EKW, sich mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Wohnen auseinanderzusetzen. Die Beobachtungen der EKW beziehen sich auf die Situation im zweiten Halbjahr 2021 und bilden damit eine Momentaufnahme.

Zunahme der Bedeutung des Wohnens

Für die Kommission ist klar: Die Bedeutung des Wohnens hat während der Covid-19-Pandemie zugenommen. Die vielfältigen Anforderungen, welche eine Wohnung erfüllen muss – Stichwort Home-Office -, hat bei vielen Menschen dazu geführt, dass sie sich nach einer grösseren Wohnung umgeschaut haben. Die Suche auf Wohnungs-Vermittlungsportalen konzentrierte sich spürbar auf grössere Wohnungen, oft auch ausserhalb der Zentren. Allerdings führte dies nicht zu einem merklichen Rückgang der Nachfrage nach Wohnraum im urbanen Raum.

Nicht nur der Mietpreisindex des Bundesamtes für Statistik zeigt weiterhin einen Aufwärtstrend. Mit der anhaltenden sowie steigenden Nachfrage nach Wohneigentum vergrösserte sich der Druck auf das Preisniveau. Das scheinbar ungebremste Bedürfnis nach Wohneigentum und das damit verbundene Preiswachstum ist wohl eine der deutlichsten Folgen der Pandemie.

Ob diese Entwicklungen dauerhaft oder nur vorübergehend sind, lässt sich nach Einschätzung der Kommission noch nicht abschliessend feststellen. Ebenso weist die Kommission darauf hin, dass manche Tendenzen wohl nicht direkt durch die Pandemie ausgelöst, sondern lediglich dadurch verstärkt wurden.

Aus Sicht der EKW ist bemerkenswert, dass die Bautätigkeit während der Covid-19-Pandemie keinen Einbruch erlebt hat. Das Angebot vor allem an Mietwohnungen ist vielerorts nach wie vor hoch. Falls die aktuellen Lieferschwierigkeiten anhalten, könnte jedoch der Mangel an Baumaterialien Schwierigkeiten bereiten.

Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW

Die EKW ist eine beratende Kommission des Bundesrates. Sie beobachtet Entwicklung des Wohnungsmarktes und überwacht die Auswirkungen der Förderungsmassnahmen und der mietrechtlichen Bestimmungen. Ihr gehören 15 vom Bundesrat gewählte Mitglieder aus der Wirtschaft, der Wissenschaft sowie von Mieter- und Vermieterseite an.

Schweizer Arbeitsmarkt erholte sich im Jahr 2021 kräftig von der Pandemie

Das SECO hat am 7. Januar 2022 die neusten Zahlen zum Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2021 publiziert. Die Arbeitsmarktentwicklung war auch 2021 stark durch die Covid-19 Krise geprägt. Gemäss den Erhebungen des SECO resultierte im Jahresdurchschnitt 2021 eine Arbeitslosenquote von 3,0%. Auch dank der zweimaligen generellen Erhöhung der Anzahl Taggelder und der Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosenentschädigung, sowie der Verlängerung für Personen mit Aussicht auf Überbrückungsleistungen, konnten die Arbeitslosen wirtschaftlich abgesichert und damit die Sozialhilfe entlastet werden. Schliesslich wurden auch aufgrund der Pandemie die digitalen Dienstleistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) laufend weiterentwickelt.

Die Arbeitsmarktentwicklung war auch im Jahr 2021 stark durch die Covid-19 Krise geprägt. Neben den positiven konjunkturellen Einflüssen (Rückgang der saisonkorrigierten Arbeitslosenquote von 3,3% auf 2,4% im Jahresverlauf) trug auch das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wieder wesentlich dazu bei, die negativen Einflüsse der Krise auf die Unternehmen und die Arbeitnehmenden aufzufangen und abzudämpfen.

Rückblick: Zusätzliche Taggelder und mehr eServices bei der ALV

Bereits ab Januar gingen sowohl die Zahl der registrierten Stellensuchenden als auch der Arbeitslosen kontinuierlich zurück, ausgehend von einem hohen Ausgangsniveau (261’499 Personen bei den Stellensuchenden, 169’753 Personen bei den Arbeitslosen). Erst im November verlangsamte sich der Rückgang bei den Arbeitslosen (auf einem tiefen Stand von 116’244 Personen), respektive erhöhte sich die Zahl der Stellensuchenden erstmals im Jahresverlauf wieder, dies allerdings vorwiegend aus saisonalen Gründen. Mit 121’728 lag die Arbeitslosenzahl Ende Dezember 2021 um 41’817 bzw. um 25,6% tiefer als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Stellensuchenden lag mit 209’676 um 50’642 bzw. um 19,5% unter dem Wert von Dezember 2020. Verglichen mit dem Dezemberstand 2019, also unmittelbar vor Ausbruch der Covid-19 Krise, liegt die Stellensuchendenzahl aktuell noch um 16’721 Personen respektive 8,7% höher, die Arbeitslosenzahl um 4’451 respektive 3,8%.

Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl für 2021 beläuft sich auf 137‘614 Personen und liegt damit um 8’106 Personen oder 5,6% tiefer als 2020. Für das Berichtsjahr 2021 resultiert daraus im Jahresmittel eine Arbeitslosenquote von 3,0%, was einer leichten Abnahme gegenüber 2020 (3,1%) entspricht.

Die Anzahl der Stellensuchenden lag im Jahresdurchschnitt 2021 bei 228’930 Personen. Gegenüber 2020 errechnet sich daraus ein Rückgang um 1’087 Personen (-0,5%).

Die Jugendarbeitslosenquote (15- bis 24-Jährige) liegt im Mittel 0,7 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr und sinkt damit auf einen Jahresdurchschnittswert von 2,5%. Die Arbeitslosenquote der älteren Arbeitnehmenden (50- bis 64-Jährige) hat mit einem Jahresdurchschnitt von 3,0% hingegen zugenommen (+0,1 Prozentpunkte gegenüber 2020).

Auch im zweiten Jahr der Covid-19 Krise hat der grosse Einsatz der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) die Beschäftigung stabilisiert. Der Umfang der ausbezahlten KAE war noch etwa halb so gross wie im Vorjahr. Im Zuge der zweiten Welle der Covid-19 Pandemie Ende 2020 hatte die Kurzarbeit wieder deutlich zugenommen, um im Februar 2021 mit 523’687 Arbeitnehmenden einen Jahreshöchststand zu erreichen. In den darauffolgenden Monaten sank die Zahl der Arbeitnehmenden mit abgerechneter KAE infolge der Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen dann wieder stetig und deutlich. Im Oktober 2021 wurde bisher für 48’264 Arbeitnehmende KAE abgerechnet, was dem tiefsten Stand seit Beginn der Krise im März 2020 entspricht. Dieser Wert dürfte noch etwas ansteigen, da die Unternehmen drei Monate Zeit haben, Abrechnungen einzureichen.

Der Bund stattete die Arbeitslosenversicherung wegen den coronabedingten Auswirkungen auch im Jahr 2021 mit einer ausserordentlichen Zusatzfinanzierung in der Höhe der geleisteten Kurzarbeitsentschädigungen aus. Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wird das Rechnungsjahr 2021 gemäss aktuellen Schätzungen bei einem Gesamtertrag von 14,03 Mrd. Franken (2020: 17,40 Mrd.) und einem Gesamtaufwand von 14,25 Mrd. Franken (2020: 17,26 Mrd.) mit einem Aufwandüberschuss von 0,22 Mrd. Franken (2020: Einnahmenüberschuss 0,14 Mrd.) abschliessen.

Die Haupteinnahmen bestehen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebern von 7,61 Mrd. Franken (2020: 7,46 Mrd.) und dem COVID-19-Bundesbeitrag von 5,65 Mrd. Franken (2020: 9,19 Mrd.). Die Hauptausgaben beinhalten die Arbeitslosenentschädigungen, die sich 2021 auf 6,75 Mrd. Franken beliefen (2020: 6,38 Mrd.), sowie Kurzarbeitsentschädigungen von 5,65 Mrd. Franken (2020: 9,20 Mrd.).

In den Jahren 2020 und 2021 wurde die maximale Bezugsdauer für Arbeitslosenentschädigung zwei Mal verlängert. Personen, die zwischen März und August 2020 Arbeitslosenentschädigung bezogen, profitierten von bis zu 120 zusätzlichen Taggeldern. Für Bezüge zwischen März und Mai 2021 wurden bis zu 66 Taggelder zusätzlich gewährt. Damit konnten in Phasen der Pandemie mit stark reduziertem Stellenangebot Aussteuerungen vermieden werden. Zahlreiche Arbeitnehmende, die in der Covid-Krise ihre Stelle verloren haben, verfügen in der ALV dadurch über einen längeren Versicherungsschutz, nämlich bis 2022 und teilweise bis 2023. Die zusätzlichen Taggelder haben die wirtschaftliche Absicherung von Arbeitslosen gestärkt und damit unter anderem auch die Sozialhilfe entlastet.

Schliesslich wurden im vergangenen Jahr auch aufgrund der Pandemie die digitalen Dienstleistungen (eService) der ALV für Kurzarbeit laufend weiterentwickelt und erfolgreich flächendeckend ausgebreitet. Grosse Resonanz fand der neue eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)», der seit dem 1. Juli 2021 angeboten wird. Jede Zweite Anmeldung bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung erfolgt bereits online. Seit Einführung des ersten eService im Rahmen des Projekts eALV im April 2020 ist die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer digitaler Angebote im Job-Room auf dem Portal arbeit.swiss kontinuierlich und stark angestiegen. Rund 80’000 Stellensuchende und über 30’000 Unternehmen nutzen regelmässig die Online-Services der ALV.

Arbeitslosigkeit: Kennzahlen für Dezember 2021

Registrierte Arbeitslosigkeit im Dezember 2021: Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Dezember 2021 121’728 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 5’484 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 2,5% im November 2021 auf 2,6% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 41’817 Personen (-25,6%).

Jugendarbeitslosigkeit im Dezember 2021: Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 182 Personen (-1,7%) auf 10’569. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 7’125 Personen (-40,3%).

Arbeitslose 50-64 Jahre im Dezember 2021: Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre erhöhte sich um 1’691 Personen (+4,7%) auf 37’754. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Abnahme um 7’776 Personen (-17,1%).

Stellensuchende im Dezember 2021: Insgesamt wurden 209’676 Stellensuchende registriert, 3’327 mehr als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 50’642 Personen (-19,5%).

Gemeldete offene Stellen im Dezember 2021: Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen verringerte sich im Dezember um 3’021 auf 47’531 Stellen. Von den 47’531 Stellen unterlagen 33’503 Stellen der Melde-pflicht.

Abgerechnete Kurzarbeit im Oktober 2021: Im Oktober 2021 waren 48’264 Personen von Kurzarbeit betroffen, 4’291 Personen weniger (-8,2%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 1’111 Einheiten (-12,3%) auf 7’917. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 296’129 (-11,7%) auf 2’227’061 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Oktober 2020) waren 12’812‘300 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 219’388 Personen in 22‘853 Betrieben verteilt hatten.

Aussteuerungen im Oktober 2021: Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Oktober 2021 ausgeschöpft hatten, auf 2’539 Personen.

Coronavirus: Gestaffelter Start und Distance Learning für Rekrutenschulen

Alle Armeeangehörigen haben bereits vor dem physischen Einrücken in den Dienst einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest zu absolvieren und dürfen nur mit negativem Resultat einrücken. Positiv getestete Rekrutinnen oder Rekruten werden aufgefordert, zuhause zu bleiben und – sofern es der Gesundheitszustand zulässt – bereits mit dem Distance Learning zu beginnen. Die Eingerückten werden im Verlauf der ersten RS-Woche nochmals auf das Coronavirus getestet.

Der physische Eintritt in die Rekrutenschule erfolgt nach Schulen gestaffelt. Allfällig positiv getestete Personen können so optimal betreut und entsprechende Isolations- und Quarantäne-Massnahmen umgesetzt werden.

Freiwilliges Impfen möglich

Auch die rund 2500 Kader rücken nicht alle gleichzeitig ein. Für rund einen Drittel von ihnen startet der Kadervorkurs (KVK) am 10. Januar ebenfalls per Distance Learning. Die Lehrverbände haben entsprechende Aufträge erteilt, welche die Kader bei der Vorbereitung des praktischen Diensts unterstützen. Betroffen sind die Kader derjenigen Schulen, deren Rekrutinnen und Rekruten ebenfalls später physisch einrücken.

Zu den weiteren Massnahmen gehört die laufende Aktualisierung der Schutzkonzepte, wöchentlich eine obligatorische Testung der zivilen Angestellten und Berufsmilitärs mit Truppenkontakt, das Tragen von FFP2-Masken sowie eine Ausgangs- und Urlaubssperre mindestens für den Monat Januar. Wie bereits in den vergangenen Rekrutenschulen können sich Rekrutinnen, Rekruten und Kader in der Armee freiwillig impfen lassen. Für diejenigen, die für eine Auffrischimpfung zugelassen sind, ist auch diese Option verfügbar.

Vorgegebenes Lernprogramm aus Theorie und Sportlektionen

Die Rekrutinnen und Rekruten können sich im Distance Learning theoretische Grundkenntnisse des Militärs und des militärischen Alltags aneignen sowie ein vorgegebenes Sporttraining absolvieren. Der Lernerfolg wird nach dem Einrücken überprüft. Die Tage im Distance Learning, das rund sechs Stunden Selbststudium und Lernen pro Tag und vier Stunden Sporttraining pro Woche umfasst, werden vollumfänglich als Diensttage angerechnet.

Mit dieser Lösung trägt die Armee einerseits der Gesundheit der Armeeangehörigen der hohen Belastung der sanitätsdienstlichen Versorgung Rechnung. Andererseits wird so die Ausbildung und damit die langfristige Bereitschaft der Armee als strategische Reserve der Schweiz gewährleistet.

Foto 2022: der Bundesrat – in seiner Vielfältigkeit vereint

Eine Karte des Schienennetzes und der wichtigsten Bahnverbindungen, die unser Land von Norden nach Süden und von Osten nach Westen durchqueren. Diese Linien verbinden auch die Bundesrätinnen und Bundesräte, die auf der Karte dort stehen, wo sie herkommen. Der Bundesrat in seiner Vielfältigkeit vereint und die Vielfältigkeit der Schweiz, die eine Stärke unseres Landes ist: Das sind die Themen, die das neue Bundesratsfoto darstellen will, indem es von Verbindungen, Zusammenhalt und Vielfalt spricht.

Die Botschaft 

«Genau wie die Mitglieder des Bundesrates unterscheiden sich auch die Schweizerinnen und Schweizer in ihrer Herkunft, Sprache, Kultur und Mentalität. Und alle miteinander sind wir die Schweiz. Diese Vielfältigkeit macht die Stärke unseres Landes aus», ruft Bundespräsident Ignazio Cassis in Erinnerung. Dieses kostbare Gut ist heute umso wichtiger, da die Covid-19-Pandemie weiterhin unsere Gewohnheiten auf den Kopf und unsere Geduld auf die Probe stellt. Es ist wichtiger denn je zu zeigen, was uns verbindet, und nicht, was uns trennt. Und es verträgt einen Farbtupfer in dieser düsteren Zeit.

Der Tessiner Fotograf Stefano Spinelli hat die Aufnahme und die Gestaltung des Bildes nach einer Idee des Bundespräsidenten ausgeführt.

Das offizielle Bundesratsfoto wurde in einer Auflage von 50 000 Exemplaren gedruckt. Es kann heruntergeladen und bestellt werden unter www.admin.ch. Dort zeigt ein kurzer Film, wie das Bundesratsfoto aufgenommen wurde.

Eine Auffrischimpfung vier Monate nach der Grundimmunisierung wird allen empfohlen und ist sinnvoll

Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz der Covid-19-Impfung gegen die Omikron-Variante reduziert ist. Mit einer Auffrischimpfung kann der Schutz erhöht werden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) passen deshalb ihre Empfehlung an: Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird neu für alle ab 16 Jahren bereits ab vier statt sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen, vor allem für ältere Menschen.

Bisher waren Auffrischimpfungen ab sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen. Aktuelle Daten weisen verstärkt darauf hin, dass der Schutz vor Infektion und Erkrankung bei der Omikron-Variante des Covid-19-Virus deutlich geringer ist und rascher abnimmt als bei der Delta-Variante. Daten zeigen zudem, dass eine Auffrischimpfung den Schutz vor einer Infektion durch Omikron stark verbessern kann.

BAG und EKIF empfehlen deshalb für alle eine Auffrischimpfung bereits ab vier Monaten nach vollständiger Impfung. Eine Verkürzung des zeitlichen Intervalls ist besonders bei älteren Personen wichtig, um sie vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen zu schützen. Zudem kann ein kürzeres Intervall jetzt dazu beitragen, die Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante zu vermindern.

Schwer immundefizienten Personen wird im Hinblick auf die erwartete starke Ausbreitung der Omikron Variante nach drei mRNA-Impfdosen zur Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung ebenso empfohlen.

Personen, die eine Dosis des COVID-19-Impfstoffes von Janssen vor mindestens vier Monaten erhalten haben, wird auch eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen. Vorausgesetzt ein mRNA-Impfstoff ist nicht kontraindiziert und wird nicht aus anderen Gründen abgelehnt.

Genügend Impfstoff – auch für Auffrischimpfungen

Die Auffrischimpfung mit Impfstoff von Pfizer und Moderna ist durch Swissmedic erst sechs Monate nach der Grundimmunisierung zugelassen. Mit der Empfehlung von BAG und EKIF können verantwortliche Fachpersonen Auffrischungsimpfungen aber bereits vor Ablauf von sechs Monaten bzw. frühestens vier Monate nach der Grundimmunisierung verabreichen. Die Arztperson muss im Rahmen der Sorgfaltspflicht die Patientin, den Patienten auf den Off-Label-Use hinweisen (Informationspflicht) und deren bzw. dessen Zustimmung einholen.

Auch mit dem neuen Intervall von vier Monaten verfügt der Bund über genügend Impfstoffdosen, um alle Personen zu impfen, die dies wünschen.

Der Kampf unter den SARS-CoV-2-Varianten: ein erfolgreicher Ansatz

Will man die Pandemie langfristig bekämpfen, ist es entscheidend zu verstehen, warum sich eine Mutante eher als eine andere durchsetzt. Eine vom Institut für Virologie und Immunologie (IVI) und der Universität Bern in Zusammenarbeit mit dem deutschen Friedrich-Loeffler-Institut geführte internationale Studie liefert dazu wichtige Antworten. Sie vergleicht parallel die Verbreitung und Übertragung verschiedener aufkommender Virusvarianten, ein Ansatz der sich auch auf neue Varianten wie Delta oder Omikron anwenden lässt. Die einzigartige Studie wurde kürzlich im Wissenschaftsmagazin Nature veröffentlicht.

Das ständige Aufkommen neuer Varianten von SARS-CoV-2 schürt die Pandemie, was das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) und der Universität Bern zusammen mit internationalen Partnern veranlasst hat, die Varianten in Tiermodellen (in vivo) und in Modellen biophysikalischer Interaktionen und Zellkulturen (in vitro) zu untersuchen. Das Besondere an dieser neuen Studie besteht darin, dass die Varianten in den verschiedenen Modellen in direkte Konkurrenz gesetzt wurden. So lässt sich zeigen, welche Mutante gegenüber anderen bei der Verbreitung über echte Vorteile verfügt.

Der Studienleiter Charaf Benarafa erklärt es so: «Einzeln betrachtet erscheint jede Virusvariante genauso effizient in der Verbreitung und Übertragung wie das das ursprüngliche Virus: Es ist schwer, sie auseinanderzuhalten. Indem wir natürliche Wettbewerbsbedingungen schaffen, also eine Situation, in der eine aufkommende Variante und ihr Ausgangsstamm gleichzeitig präsent sind, lässt sich tatsächlich erkennen, welche Variante sich durchsetzen und sich somit bevorzugt verbreiten und übertragen wird. Die Herausforderung bei unserer Studie bestand darin, unterschiedliche experimentelle Modelle zu kombinieren, um die Mechanismen zu verstehen. Diese kombinierte Analyse hat es uns schliesslich ermöglicht, die Varianten besser zu unterscheiden. »

Alpha-Variante gewinnt in restriktiven Modellen, Beta ist die «grosse Verliererin»

Stehen die Varianten Alpha, Beta und das Ausgangsvirus in Konkurrenz, ist die Alpha-Variante klar im Vorteil. Charaf Benarafa erläutert: «Die für das Virus restriktiveren Modelle haben uns gezeigt, dass die Alpha-Variante dominiert, dass sie sich besser über die oberen Atemwege verbreitet und sich so leichter überträgt. Sämtliche Modelle haben Beta als «grosse Verliererin» ausgewiesen. Es scheint somit, dass Beta von epidemiologisch günstigeren Bedingungen für eine lokale Verbreitung profitiert hat. Im Gegensatz dazu hat die Alpha-Variante, die sich global verbreitet hat, durch Mutationen im Spike-Protein ein hohes intrinsisches Übertragungspotenzial gezeigt.

Unterdessen mutiert das Virus weiter

Vorherzusagen, welche Variante sich stärker verbreitet und warum, bleibt die grosse Herausforderung. Nur mit vertieften Studien lassen sich die Faktoren bestimmen, die mit einer Verbreitung zusammenhängen. Charaf Benarafa: «Dank dem Kombinieren von In-vitro- und In-vivo-Modellen konnten wir unsere Ergebnisse zur Erklärung der Dominanz der Alpha-Variante in immunologisch naiven Populationen konsolidieren. Heute, da ein grosser Teil der Bevölkerung geimpft ist, müssen wir auch die Auswirkungen der Immunität auf den Vorteil neu auftretender Mutanten in Betracht ziehen. »

Armee bietet zusätzliche Truppe zum Corona-Einsatz auf

Seit Anfang Dezember unterstützen Armeeangehörige die Gesundheitseinrichtungen der Kantone im Sanitätsdienst zur Bewältigung der Corona-Pandemie und bei den Anstrengungen zur Booster-Impfung. Aktuell stehen rund 296 Durchdiener und Freiwillige in den Kantonen Jura, Wallis, Neuenburg und Freiburg im Einsatz.

Zur Erfüllung weiterer bewilligter Gesuche der Kantone Aargau, Luzern und Nidwalden und weil sich abzeichnet, dass die Aufträge an die Armee zunehmen werden, bietet die Armee heute Teile des Spitalbataillons 66 als Milizformation mit hoher Bereit¬schaft zum Assistenzdienst ab dem 06. Januar 2022 (Teile des Bataillonsstabes), respektive ab dem 07. Januar (Teile der Stabskompanie sowie der Spitalkompanie 66/2) auf.

Damit werden ab dem 07. Januar weitere 147 Soldatinnen und Soldaten des Spitalbataillons 66 sowohl die Einsätze als auch Führung und den rückwärtigen Dienst für alle im Einsatz stehenden Armeeangehörigen sicherstellen. Das Aufgebot von Truppen erfolgt bedarfsgerecht.

Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2021 einen erneuten Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden beschlossen. Die Unterstützung erfolgt mit maximal 2500 Armeeangehörigen, die die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport sowie die Kantone beim Impfen unterstützen können.

Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen, weil ihre zivilen Mittel nicht ausreichen. Der Bundesratsbeschluss sieht das Aufgebot von Miliz mit hoher Bereitschaft vor.

Schweizer Botschafter, Thomas Kolly: Es ist für mich ein grosses Privileg, die Schweiz im Kosovo zu vertreten

Die Schweiz ist sowohl politisch als auch von den Investitionen im Kosovo, insbesondere den Überweisungen der albanischen Diaspora aus diesem Land, ein grosser Freund der Staatsbildung des Kosovo.

Wir haben mit Herr Kolly über einige Themen gesprochen, die die diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Ländern, die albanische Diaspora in der Schweiz, Investitionen, die politische Situation und die Arbeit im Allgemeinen im Jahr 2021 betreffen.

Albinfo.ch: Herr Kolly, was war Ihr erster Eindruck vom Kosovo, als Sie zum Schweizer Botschafter ernannt wurden?

Es ist für mich ein grosses Privileg die Schweiz in Kosovo repräsentieren zu dürfen. Die Schweiz geniesst hier einen ausgezeichneten Ruf, und die Kosovaren sind uns gegenüber sehr wohlwollend und dankbar. Bei meiner Ankunft in Pristina war ich beeindruckt wie viele Kosvaren eine enge Bindung zu unserem Land haben, entweder, weil sie einst selbst dort gelebt haben oder weil mehrere ihrer Familienmitglieder in der Schweiz wohnen. Kaum zu glauben, aber wahr: Ich werde auf der Straße sogar immer wieder auf Schweizerdeutsch angesprochen! Weiter beindruckt war ich auch von der Dynamik in Pristina, wo ein vielfältiges kulturelles Angebot zur Verfügung steht. Darüber hinaus hat mir die kosovarische Jugend mit ihren vielfältigen Talenten und Fähigkeiten ebenfalls sehr imponiert, weswegen ich mich auch besonders freue, dass sich die Schweiz aktiv für die Schaffung von Arbeitsplätzen engagiert. Zudem, erforschen wir die Möglichkeit, die derzeitige Regierung bei der Entwicklung eines dualen Ausbildungssystems zu unterstützen. Im Generallen, ist es für mich von zentraler Bedeutung der neuen Generation bessere Perspektiven zu bieten und so den Brain-Drain zu begrenzen.

Albinfo.ch: Seit fast 14 Jahre bestehen diplomatische Beziehungen zwischen der Schweiz und Kosovo. Wie beurteilen Sie die Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern seither?

Die Schweiz unterstützt Kosovo bereits seit 1998 mit humanitärer Hilfe. Seit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2008 sind unsere Beziehungen immer enger geworden. Unsere beiden Länder haben eine breite Palette von bilateralen Abkommen abgeschlossen, die von sozialen Angelegenheiten über den Schutz und die Förderung von Investitionen bis hin zur polizeilichen Zusammenarbeit reichen. Die Schweiz und Kosovo treffen sich jährlich zu einem Austausch über bilaterale und außenpolitische Fragen, sowie zu Migrationsfragen, die sich angesichts der starken menschlichen Bindungen zwischen unseren beiden Ländern, stellen. Auch offizielle Besuche finden regelmäßig statt. Ich selbst hatte 2020 die Ehre, die damalige Präsidentin des Schweizer Parlaments, Isabelle Moret, in Kosovo zu empfangen. Im Jahr 2021, war die Präsidentin des Kosovo, Vjosa Osmani indes für zwei Besuche in der Schweiz, wo sie auch den Bundespräsidenten Guy Parmelin sowie Bundesrat Ignazio Cassis, der für auswärtige Angelegenheiten zuständig ist, traf. Die Unterstützung beim europäischen Integrationsprozess des Kosovo und die Förderung von Stabilität und Sicherheit in der Region wird auch in Zukunft eine wichtige Priorität der schweizerischen Aussenpolitik bleiben. So empfangen wir in Kosovo auch regelmäßig Schweizer Vertreter, die sich für unsere Friedenspolitik, die internationale Zusammenarbeit oder für die Swisscoy engagieren. Diese umfasst derzeit 195 Schweizer Soldaten, darunter einige Doppelbürger.

Albinfo.ch: Die albanische Diaspora leistet viel für den schweizerischen Staat. Aber sie leistet auch viel für die kosovarische Wirtschaft – insbesondere durch Rimessen. Wie kommentieren Sie den Beitrag der Kosovarinnen und Kosovaren in der Schweiz und in Kosovo?

Im Schnitt trägt die kosovarische Diaspora rund 20% zum Bruttoinlandprodukt des Kosovo bei. Dies einerseits durch Geldüberweisungen und andererseits durch rege Ausgaben während den Ferien in Kosovo. Im Jahr 2020 kamen rund 22%, von den insgesamt fast 1 Mrd. CHF an Geldüberweisungen, aus der Schweiz. Die Diaspora leistet somit einen regen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Verbesserung der Lebensbedingungen vieler Familien. Denn ohne diese Beihilfe wäre die kosovarischen Wirtschaft wohl noch härter von der Rezession getroffen worden. Auch im Jahr 2021 werden wohl vor allem die Ausgaben der Diaspora während den Sommermonaten das Wirtschaftswachstum kräftig ankurbeln (dieses Jahr könnte das Wirtschaftswachstum 8 % erreichen). Schliesslich ist es auch die Diaspora, die größtenteils hinter den Direktinvestitionen in Kosovo steht. Zudem sind auch die meisten in Kosovo aktiven Schweizer KMU, ebenfalls auf Diaspora Mitglieder zurückzuführen.

Albinfo.ch: Die Schweiz ist die zweitgrösste Investorin in Kosovo. Doch viele ausländische Unternehmen zögern, im Lande zu investieren.  Ist Kosovo aus Ihrer Sicht ein geeignetes Investitionsstandort? Was muss das Land tun, um mehr Investoren aus dem Ausland anzuziehen?

Im Jahr 2020 wurde die Schweiz tatsächlich zum zweitgrößten ausländischen Investor in Kosovo (nach Deutschland und vor der Türkei). Obwohl die Gesamtsumme der Investitionen mit 600 Millionen CHF vergleichsweise immer noch bescheiden ist, macht sie doch 18.3% der gesamten ausländischen Investitionen in Kosovo aus. Wie die meisten Schwellenländer, bietet der Kosovo interessante Chancen aber auch potentielle Risiken für ausländische Investoren. Die Schweiz ist der drittgrösste bilaterale Entwicklungspartner des Kosovo und unterstützt unter anderem auch die Bemühungen der Regierung, das Investitionsklima zu verbessern. Dank der Schweizer Unterstützung wurde ein investitionsfreundlicherer Rechtsrahmen verabschiedet, sowie mehrere One-Stop-Shops eingerichtet und Online-Dienste entwickelt. Die kosovarischen Institutionen tragen natürlich die Hauptverantwortung für die Verbesserung der Rechtssicherheit und der politischen Stabilität, die für jeden Investor von entscheidender Bedeutung sind. Die bevorstehende Aufnahme von Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen dem Kosovo und den EFTA Staaten, ist ebenfalls ein ermutigendes Zeichen für die Entwicklung unserer bilateralen Wirtschaftsbeziehungen.

Albinfo.ch: Die Schweiz ist eines der wichtigsten Partnerinnen von Kosovo bei der Korruptionsbekämpfung. Glauben Sie, dass das Korruptionsniveau in Kosovo weiterhin hoch ist?

Die Förderung der guten Regierungsführung in Kosovo ist seit 2007 eine der wichtigsten Prioritäten der Schweiz. Durch das Kooperationsprogramm leistet die Schweiz einen Beitrag zum Kampf gegen die Korruption, so werden zum Beispiel die verantwortlichen Institutionen aber auch investigative Medien unterstützt. Parallel dazu, unterstützt das Basel Institute for Governance die Generalstaatsanwaltschaft dabei unterschlagene Vermögenswerte zu identifizieren und zurückzufordern. Die Korruption in Kosovo ist nach wie vor eine Realität und hat lange Zeit die wirtschaftliche Entwicklung ausgebremst, jedoch ist sie weniger strukturell wie in anderen Ländern der Region. Die Absicht der derzeitigen Regierung, die Korruption auf höchster Ebene aktiv zu bekämpfen, dürfte daher zu einer Verbesserung der Situation führen.

Albinfo.ch: Letztes Jahr stiegen die kosovarischen Exporte in die Schweiz um 35%, ein Trend, der sich fortgesetzt hat. Ist das Ihrer Meinung nach ein positives Zeichen, wenn Kosovos Exporte in die Schweiz steigen und umgekehrt?

Im Jahr 2020 stieg die Schweiz auf Platz 4 der kosovarischen Warenexporte (insbesondere Möbel, Plastikmaterialien und Metalle), die mehr als 40 Millionen CHF betrugen. Noch auffälliger ist der deutliche Anstieg der Exporte in der Dienstleistungsindustrie, insbesondere im ICT-Bereich, die sich 2020 buchstäblich verdoppelt haben. Dank seiner jungen und qualifizierten Bevölkerung und dem Vorteil der geografischen Nähe (eine Überlegung, die im Zusammenhang mit der Pandemie an Bedeutung gewonnen hat) ist der Kosovo innerhalb weniger Jahre zu einer neuen “Near Offshore” Destination geworden. Die Tatsache, dass der Kosovo das Land mit der größten Anzahl an deutschsprachigen Personen in Südosteuropa ist, stellt einen klaren komparativen Vorteil im Vergleich mit den Nachbarsländern dar. Diese vielversprechenden Möglichkeiten und die Aussicht auf eine potentielle Ausweitung des Handelsvolumens haben auch dazu geführt, dass mehrere schweizerische und kosovarische Investoren im letzten Mai die Wirtschaftsvereinigung «Schweiz-Kosovo (OEZK)» gegründet haben.

Albinfo.ch: Herr Kolly, ich möchte Sie etwas ganz besonders fragen. Es geht um die Anstellung der Hausfrauen in Kosovo, eine fast vergessene Gruppe in der Politik des Landes. Sie unterstützen die Hausfrauen dabei, einer Arbeit nachzugehen. Das hat sich positiv auf die Hausfrauen ausgewirkt. Erzählen Sie uns von dieser Initiative. Wie kam es dazu?

 Frauen sind im kosovarischen Arbeitsmarkt immer noch stark unterrepräsentiert. Für die Schweiz ist es deshalb von zentraler Bedeutung, Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und sie aktiv zu fördern. Momentan sind rund 60% der derzeit beschäftigten Frauen im Detailhandel tätig. Die Schweiz unterstützt diesen Sektor gezielt bei der Erarbeitung von Weiterbildungsangeboten, um bessere Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen zu kreieren. Zudem haben wir auch die Ausbildung von über 700 Frauen im Konditorei- und Bäckereisektor finanziert, damit sie ein Geschäft eröffnen oder ausbauen können. Weiter werden auch Frauen im landwirtschaftlichen Bereich gefördert, wie etwa bei der Produktion von Heil- und Gewürzpflanzen. In den letzten vier Jahren haben dank der Schweizer Unterstützung rund 1.436 Frauen eine neue Arbeitsstelle gefunden. Um vorherrschende Vorurteile und Stereotypen in der Gesellschaft zu bekämpfen, hat die Schweiz auch eine Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Bildung von Mädchen durchgeführt.

Albinfo.ch: Wir stehen vor dem Jahreswechsel. Was haben Sie für eine Botschaft an die Kosovarinnen und Kosovaren und die albanische Diaspora in der Schweiz und darüber hinaus?

Für die Demokratie in Kosovo war das Jahr 2021 von grosser Bedeutung. Der reibungslose Ablauf der Parlaments- und Kommunalwahlen zeugen vom herrschenden Pluralismus und der politischen Emanzipation des Kosovo. Die Bürger und Bürgerinnen des Kosovo, inklusive der Mitglieder der Diaspora in der Schweiz, haben in großer Anzahl an den Wahlen teilgenommen. Mit ihrer Stimmabgabe waren sie somit auch wichtige Treiber für die neu eingeläutete Ära des Wandels. Ich bin überzeugt, dass die kosovarische Diaspora mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und ihrem Willen eine wichtige Schlüsselrolle zur Konsolidierung der Demokratie und der Wirtschaft in Kosovo spielen kann und wird.

(Interview wurde durch Drin Reçica geführt)

Covid-19: Die Impfung für Kinder wird empfohlen und ist ab Anfang Januar möglich

Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF empfehlen die Covid-19-Impfung mit zwei Dosen auch für fünf- bis elfjährige Kinder. Die Eltern oder Erziehungsberechtigte können ihr Kind auf Wunsch nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung impfen lassen, sobald die Impfung zur Verfügung steht. Die Empfehlung beruht auf der Zulassung des mRNA-Impfstoffs Comirnaty® von Pfizer/BioNTech durch Swissmedic für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.

Die Empfehlung der EKIF und des BAG gilt besonders für Kinder dieser Altersgruppe, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits gesundheitlich stark belastet sind. Prioritär empfohlen ist die Impfung für Kinder mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Erwachsenen im selben Haushalt, wenn sich letztere beispielsweise wegen einer Immunschwäche nicht mit der Impfung schützen können.

Die Impfempfehlung gilt schliesslich besonders auch für von Covid-19 genesene Kinder dieser Altersgruppe, die selbst besonders belastet sind oder eng mit besonders gefährdeten, immungeschwächten – und deswegen nicht mit einer Impfung geschützten – Personen in Kontakt sind. Für diese Kinder genügt eine Impfstoffdosis.

Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen.

Kinder können ab Januar geimpft werden

Für die Impfung von fünf- bis elfjährigen Kindern kommt ausschliesslich die spezielle Formulierung für Kinder von Comirnaty® zur Anwendung, wie sie am 10.12.2021 von Swissmedic zugelassen worden ist. Wie üblich liefert Pfizer diese Impfdosen drei bis vier Wochen nach der Zulassung. Die Comirnaty-Impfstoffe für Kinder stehen somit in der Schweiz ab Anfang Januar 2022 zur Verfügung.

Die Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren ist kostenlos. Die Finanzierung und Abrechnung der Kinderimpfungen erfolgt in gleicher Weise wie die Impfungen bei Erwachsenen. Die Schweiz hat genügend Impfstoffe bestellt, um Kindern in diesem Alter eine Impfung zu ermöglichen.

Die Kantone entscheiden und kommunizieren, ab wann und wo Eltern ihre Kinder für die Impfung anmelden können.

Globaler Flüchtlingspakt: Die Schweiz hält Wort

Bundesrat Ignazio Cassis hat heute das High-Level Officials Meeting zum Globalen Flüchtlingspakt virtuell eröffnet. In seiner Rede hob er die Initiativen hervor, die die Schweiz ergriffen hat, um den 2019 am Globalen Flüchtlingsforum eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Das von der Schweiz und dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) organisierte Treffen soll eine Bestandsaufnahme der Massnahmen zur verstärkten Unterstützung von Flüchtlingen und Vertriebenen sowie ihrer Aufnahmeländer ermöglichen. Die grosse Mehrheit der 26 Millionen Flüchtlinge in der Welt lebt in Ländern, die an Krisengebiete angrenzen.

Seit dem Zweiten Weltkrieg waren noch nie so viele Menschen auf der Flucht vor Gewalt, Unterdrückung oder extremen Wetterbedingungen. EDA-Vorsteher Ignazio Cassis forderte die internationale Gemeinschaft in seiner Rede auf, die Flüchtlinge koordiniert zu unterstützen und auch den Aufnahmeländern zu helfen. «Nutzen wir unser kollektives Wissen um sicherzustellen, dass die Menschheit in Frieden und Sicherheit leben kann», sagte er. Die meisten Aufnahmeländer sind in einer sehr schwierigen Situation, die durch die Covid-19-Pandemie noch komplexer geworden ist.

Versprechen gehalten
Ziel des heutigen Treffens ist es, die im Rahmen des Globalen Flüchtlingspakts von 2018 erzielten Fortschritte zu überprüfen. Die Schweiz ist ihren Verpflichtungen nachgekommen und hat eine Reihe von konkreten Massnahmen umgesetzt. Sie hat sich beispielsweise dafür eingesetzt, Flüchtlingen den Zugang zu hochwertiger Bildung zu erleichtern, indem sie in Genf den Global Hub for Education in Emergencies (EiE) errichtet hat. Diese Initiative zielt darauf ab, mehr Engagement und Finanzmittel für die Bildung von jugendlichen Flüchtlingen zu mobilisieren. Die Schweiz hat ihr Bildungsengagement im Ausland ausgeweitet und unterstützt unter anderem eine Schule in Pakistan, die afghanische Flüchtlinge aufgenommen hat.

Klima und Innovation
Der Klimawandel vertreibt immer mehr Menschen auf der Suche nach Ressourcen wie Ackerland oder Trinkwasser. Als innovatives Land verfügt die Schweiz über solides Fachwissen, wenn es darum geht, technologische Lösungen für Herausforderungen in Bereichen wie nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Sanitärversorgung oder Energie zu entwickeln. «Um ihr Fachwissen zu teilen, hat die Schweiz vor Kurzem zusammen mit dem UNHCR den Geneva Technical Hub geschaffen, der in den Bereichen Klima und Innovation Vorzeigecharakter hat», erklärte Bundesrat Ignazio Cassis.

Unterstützung der Aufnahmeländer
86 Prozent der Flüchtlinge finden in Entwicklungsländern Zuflucht. Die Schweiz unterstützt die Neuansiedlungsaktivitäten des UNHCR, insbesondere durch die Bereitstellung von Expertinnen und Experten, und hilft interessierten Staaten bei der Einführung eines nationalen Neuansiedlungsprogramms.

Bundesrat Cassis wies darauf hin, dass das im Mai 2021 vom Bundesrat genehmigte Resettlementprogramm 2022–2023 die Aufnahme von 1600 Flüchtlingen vorsieht.

Sommersaison 2021: Logiernächte in der Schweizer Hotellerie legen um 34,5% zu

Die Schweizer Hotellerie verzeichnete in der Sommersaison 2021 (Mai bis Oktober) insgesamt 18,2 Millionen Logiernächte. Dies entspricht gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode einer Zunahme um 34,5% (+4,7 Millionen Logiernächte). Die ausländische Nachfrage legte um 78,8% auf 5,6 Millionen Logiernächte zu (+2,5 Millionen). Bei den inländischen Gästen stieg die Nachfrage um 21,3% (+2,2 Millionen) auf 12,7 Millionen Logiernächte. Dies geht aus den provisorischen Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

In der Sommersaison 2021 blieb die Nachfrage im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode weiterhin hoch. Ein sehr starker Anstieg wurde im Mai verzeichnet (+213,0%). Dieser Anstieg ist in Zusammenhang mit den 2020 geltenden pandemiebedingten Einschränkungen zu betrachten. In den Monaten Juni bis Oktober wurde ebenfalls eine steigende Nachfrage beobachtet. Diese reichte von 6,0% (Juli) bis 55,4% (Juni). Gegenüber der Sommersaison 2019 fielen die Logiernächte in der Sommersaison 2021 hingegen um 19,5% tiefer aus.

Steigende inländische Nachfrage 

In der Sommersaison 2021 stieg die Logiernächtezahl der Schweizer Gäste gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode um 21,3% und kletterte damit auf den Rekordwert von 12,7 Millionen. Im Vergleich zu 2019 betrug die Zunahme 29,0%. Namentlich im Mai 2021 fiel die inländische Nachfrage mit einem Plus von 196,8% gegenüber Mai 2020 besonders hoch aus. Die Monate Juni (+48,8%), August (+13,5%), September (+3,0%) und Oktober (+14,8%) verzeichneten gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten ebenfalls ein Logiernächteplus, wenn auch in geringerem Ausmass. Einzig im Juli gingen die Logiernächte um 3,1% zurück. Dabei ist anzumerken, dass die Schweizer Gäste im Juli 2020 mit einem Plus von 35,0% gegenüber 2019 einen Rekordwert erreicht hatten.

Ausländische Nachfrage wieder erstarkt 

Die ausländische Nachfrage nahm in der Sommersaison 2021 gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode deutlich zu (+78,8%). Alle Monate dieser Periode verzeichneten ein Plus. Besonders hoch war die Zunahme in den Monaten Mai (+321,3%) und Oktober (+161,3%). Dies ist auf die äusserst tiefe Logiernächtezahl der ausländischen Gäste im Vorjahr zurückzuführen. Trotz dieser Zunahme fiel die Logiernächtezahl in der Sommersaison 2021 gegenüber 2019 um 56,6% tiefer aus.

Differenziert nach Herkunft der Gäste nahm die Nachfrage in der Sommersaison 2021 gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode aus allen Kontinenten stark zu. Die Logiernächte der Gäste aus Europa legten um 51,0% zu (+1,5 Millionen). Sie machten mit 4,4 Millionen 79,0% aller ausländischen Logiernächte aus. Die Gäste aus Asien (+602,3% / +468 000 Logiernächte) und aus Amerika (+483,5% / +466 000) verbuchten ebenfalls mehr Logiernächte. Dennoch lag die Nachfrage aus diesen Kontinenten 2021 weit unter jener von 2019: Die Gäste aus Asien verzeichneten ein Logiernächteminus von 85,4%, jene aus Amerika von 74,0% und Besucherinnen und Besucher aus Europa von 32,5%.

Logiernächteplus in allen Tourismusregionen

In der Sommersaison 2021 wiesen alle Tourismusregionen gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode ein Logiernächteplus aus. Die drei städtischen Regionen Basel, Zürich und Genf verbuchten gegenüber 2020 sehr starke Zunahmen zwischen 75,8% und 136,8%. Verglichen mit der Sommersaison 2019 sind jedoch deutliche Rückgänge zu beobachten. Trotz des 2021 in allen Tourismusregionen verzeichneten markanten Anstiegs, legten die Logiernächte gegenüber 2019 lediglich im Tessin (+27,7%), im Jura & Drei-Seen-Land (+16,6%), in Graubünden (+13,5%) und in der Ostschweiz (+7,6%) zu.

Von Mai bis Oktober 2021 steigerte sich die inländische Nachfrage gegenüber 2020 in allen Tourismusregionen deutlich. Zehn der dreizehn Regionen verbuchten bei der inländischen Nachfrage sogar höhere Werte als 2019. Obschon die drei städtischen Regionen 2021 am stärksten zulegen konnten, blieb die Nachfrage noch unter jener von 2019. Die ausländischen Logiernächte nahmen gegenüber 2020 ebenfalls in allen Tourismusregionen deutlich zu, und auch hier waren die stärksten Zunahmen in den städtischen Regionen zu beobachten. Die ausländische Nachfrage lag jedoch in allen Tourismusregionen noch unter jener von 2019.

Gruyères, Saas-Fee und Valposchiavo als «Beste Tourismusdörfer» ausgezeichnet

Die Welttourismusorganisation UNWTO hat im Rahmen ihrer «Best Tourism Villages»-Initiative die besten Tourismusdörfer der Welt gesucht. Die Schweiz als Mitgliedstaat der UNWTO durfte drei Kandidaten ins Rennen schicken, die am 2. Dezember 2021 alle ausgezeichnet wurden. Kein anderes Land war so erfolgreich wie die Schweiz.

Tourismusdörfer mit traditionellen Tätigkeiten wie der Land- und Forstwirtschaft, die zudem den Tourismus als Mittel nutzen, um ihr kulturelles Erbe zu fördern, zu bewahren und für eine nachhaltige touristische Entwicklung einsetzen, konnten sich bewerben. Die drei Schweizer Orte Gruyères, Saas-Fee und Valposchiavo überzeugten mit ihrer starken Ausrichtung auf die nachhaltige Entwicklung, ihrer Nähe zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten und der lokalen Wertschöpfung, die der Tourismus in den jeweiligen Regionen generiert.

Im Rahmen einer schweizweiten Ausschreibung wurden die drei Dörfer im Sommer 2021 von einer Jury bestehend aus Vertretern des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, des Bundesamts für Umwelt BAFU und Schweiz Tourismus ausgewählt und bei der UNWTO eingereicht. Gruyères, Saas-Fee und Valposchiavo konnten sich mit ihren überzeugenden Dossiers gegen die anderen Schweizer Bewerber durchsetzen und schliesslich auch den Beratungsausschuss der UNWTO Initiative von ihrem Engagement im Bereich der nachhaltigen Entwicklung überzeugen.

An der Generalversammlung der UNWTO in Madrid, die diese Woche stattfindet, wurden nun die Gewinnerdörfer bekannt gegeben. Aus den über 170 eingegangenen Bewerbungen wurden 44 mit dem Label «Best Tourism Village» ausgezeichnet. Die Schweiz ist dabei das einzige Land, das drei erfolgreiche Dörfer ins Rennen geschickt hat.

Neben den heute verliehenen symbolischen Trophäen als Zeichen der Anerkennung profitieren die Gewinnerdörfer von weltweiten Medienkampagnen durch die UNWTO. Die Auszeichnung verleiht den Dörfern zusätzliche Visibilität und erlaubt ihnen sich entsprechend zu positionieren.

Covid-19-Impfungen sind auch im 2022 für die Bevölkerung kostenlos

Die Covid-19-Impfung soll auch im Jahr 2022 für die Bevölkerung kostenlos sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Die Kosten der Impfungen werden weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), dem Bund und den Kantonen getragen.

Der Zugang zur Covid-19-Impfung soll auch im kommenden Jahr einfach und kostenlos sein. Der Einkauf der Covid-19-Impfstoffe wird weiter durch den Bund und die Organisation der Impfungen durch die Kantone erfolgen. Die Impfung zur Grundimmunisierung und die Auffrischimpfungen wird deshalb weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), dem Bund und den Kantonen getragen. Die OKP übernimmt die Kosten von Impfungen und Impfstoff für Personen, die in der Schweiz krankenversichert sind. Es wird für OKP-versicherte Personen keine Franchise erhoben. Die Kantone übernehmen den Selbstbehalt.

Der Bund übernimmt jene Impfungen, die nicht über die OKP abgedeckt sind, wie etwa die Impfungen bei in der Schweiz lebenden Personen, die nicht-OKP-versichert sind, bei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und deren engen Familienangehörigen, bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie die in Apotheken durchgeführten Impfungen. Dazu hat der Bundesrat die entsprechenden Regelungen in der Epidemienverordnung um ein Jahr verlängert.

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch mit zwölf weiteren Partnerstaaten

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit zwölf weiteren Staaten und Territorien eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA ist per 1. Januar 2023 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2024 erfolgen. Mit der Erweiterung ihres AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement zur Einhaltung der internationalen Standards.

Die Stärkung der Integrität und Transparenz des Finanzplatzes sowie die Bekämpfung von illegalen Finanzflüssen sind Bestandteile der Finanzmarktpolitik des Bundesrates. Diese soll dafür sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz weiterhin zu den weltweit führenden, modernen und global tätigen Finanzplätzen gehört. Mit der Einführung des AIA mit Entwicklungs- und Schwellenländern bekennt sich die Schweiz zu den internationalen Standards in der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption.

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, den AIA zusätzlich mit den folgenden zwölf Staaten und Territorien zu vereinbaren: Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldova, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und Ukraine. Der Bundesrat wird vor einem ersten Datenaustausch mit diesen Partnerstaaten nochmals prüfen, ob die Voraussetzungen des AIA-Standards – insbesondere die Datensicherheit und die Vertraulichkeit – erfüllt sind.

Die Vernehmlassung dauert bis am 18. März 2022. Der Bundesrat plant, dem Parlament die Botschaft über die Einführung des AIA mit diesen Partnerstaaten im Herbst/Winter 2022 zu unterbreiten.

Kroatien: Volle Personenfreizügigkeit

Wie bereits Ende Oktober kommuniziert, kommen kroatische Arbeitskräfte ab dem 1. Januar 2022 in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die entsprechende Teilrevision der Verordnung über den freien Personenverkehr verabschiedet, welche die Einführung der vollen Freizügigkeit für Kroatien ermöglicht.

Das Protokoll III zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der Europäischen Union sieht eine schritt- und etappenweise Öffnung des Zugangs von kroatischen Arbeitskräften und Dienstleistungserbringern aus Kroatien zum Schweizer Arbeitsmarkt vor.

Der Bundesrat hatte von der im Protokoll vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, ab dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2017 für kroatische Staatsangehörige Einschränkungen wie Höchstzahlen für Bewilligungen oder eine vorgängige Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen beizubehalten.

An seiner Sitzung vom 1. Oktober 2021 hat der Bundesrat beschlossen, ab dem 1. Januar 2022 die uneingeschränkte Freizügigkeit für Kroatien einzuführen. Die Europäische Union wurde an der Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU vom 22. Oktober 2021 darüber in Kenntnis gesetzt. Kroatische Arbeitskräfte werden somit den Staatsangehörigen der übrigen EU/EFTA-Mitgliedstaaten gleichgestellt. An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat nun die dafür nötige Anpassung der entsprechenden Verordnung verabschiedet.

Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann sich die Schweiz auf eine Schutzklausel berufen und die Zahl der Bewilligungen für diese Personen ab dem 1. Januar 2023 und längstens bis Ende 2026 erneut begrenzen.

Coronavirus: Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie

Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten. Dies hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der zuständigen Parlamentskommissionen an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht. Dafür werden ab morgen 4. Dezember 2021 alle Länder von der aktuellen Quarantäneliste gestrichen.

Die Infektionen nehmen seit einigen Wochen stark zu. Neben lokalen Ausbrüchen hauptsächlich in Schulen sowie in Alters- und Pflegeheimen breitet sich das Virus auch wieder in der breiten Bevölkerung aus. In den letzten Wochen ist auch die Zahl der schweren Erkrankungen und damit der Druck auf den Intensivstationen wieder stark gestiegen. Bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in der Regel milde.

Der Bundesrat beurteilt die Situation derzeit als sehr kritisch. Das Auftreten der Omikron-Variante stellt zudem neue Anforderungen an die Pandemiebekämpfung. Die Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist.

Ziel: Spitäler entlasten
Mit den verstärkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen mit der Delta-Variante reduzieren, damit die Spitalstrukturen so gut wie möglich entlastet werden. Die Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet. Um die Spitäler zu entlasten, bleibt die Impfung das beste Mittel. Wichtig ist zudem die rasche Auffrischimpfung. Der Bundesrat hat folgende Massnahmen beschlossen:

Ausweitung der Zertifikatspflicht
Das Zertifikat belegt, dass jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G). Es reduziert das Übertragungsrisiko stark. Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.

Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich ist. Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt künftig ab 11 Personen die dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Bevölkerung im privaten Bereich, insbesondere an Familienanlässen, besonders vorsichtig ist.

Ausweitung der Maskenpflicht
Die Maske hat sich als einfaches und kostengünstiges Mittel bewährt, um die Übertragung des Virus zu verhindern. Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen.

Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G
Wo Maskentragen nicht möglich ist, ist besondere Vorsicht geboten. Es gelten deshalb Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings.

Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten Geimpfte und genesene Personen sind deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation geschützt. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist. Ein freiwilliger Einsatz der 2G-Regel wurde in der Konsultation gewünscht, unter anderem weil etwa in Discos ein Betrieb mit Sitzpflicht bei Konsumation nicht wirtschaftlich sei.

Dringliche Home-Office-Empfehlung
Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Die grosse Mehrheit der Kantone und der Sozialpartner hat sich gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Eine verbindliche Regelung hätte epidemiologisch den stärkeren Effekt als die Empfehlung.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate
Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. Die kürzere Gültigkeit erhöht die Aussagekraft der Testresultate; die Zeitdauer, in welcher Personen mit gültigem Testzertifikat infektiös werden können, wird dadurch stark reduziert. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.

Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen
Gemäss einer Vorgabe des Covid-19-Gesetzes sind Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen und private Zusammenkünfte aufzuheben, sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung «ausreichend geimpft» ist. Diese Bestimmung hat das Parlament im Rahmen der Beratungen in der Sommersession 2021 beschlossen. Nach den Anstrengungen der Kantone und des Bundes im Zusammenhang mit der Impfwoche, muss davon ausgegangen werden, dass die impfwilligen Personen ab 12 Jahren in der Schweiz geimpft sind. Dem Bundesrat ist es aufgrund der Vorgabe des Covid-19-Gesetzes nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht wünschenswerte Kapazitätsbeschränkungen anzuordnen, namentlich in Innenräumen. Deshalb werden die verbleibenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, etwa für religiöse Zusammenkünfte, im Bildungsbereich und für Veranstaltungen draussen. Die Kantone können weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.

Verzicht Testpflicht an Schulen
Der Bundesrat verzichtet nach der Konsultation darauf, alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II zu verpflichten, repetitive Tests anzubieten. 17 von 26 Kantonen lehnten eine solche Verpflichtung ab. Der Bundesrat ist von der Wirksamkeit repetitiver Tests überzeugt. Mit diesen können Ansteckungen früh entdeckt und Übertragungsketten unterbrochen werden. Damit wird auch die Gefahr reduziert, dass Schulen geschlossen oder ganze Klassen in den Fernunterricht geschickt werden müssen.

Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bestätigt
Fast alle Kantone sind mit den strategischen Grundsätzen der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, die im Oktober 2020 vereinbart wurden, weiterhin einverstanden. Eine grosse Mehrheit ist zudem bereit, weitergehende Massnahmen zu ergreifen, falls die Massnahmen auf Bundeseben aufgrund von regional ausgeprägten Veränderungen nicht ausreichen sollten.

Einreise: Quarantäne aufgehoben , Testpflicht verstärkt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch die Einreisebestimmungen geändert. Ab morgen Samstag, 4. Dezember 2021, werden sämtliche Länder von der Quarantäneliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreisedurchzuführen. Mit diesem Test wird sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder während der Reise mit dem Virus
angesteckt haben, erkannt werden. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.

Nicht geimpften Drittstaatsangehörigen, die aus Risikoländern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen – abgesehen von gewissen Ausnahmen (Härtefälle) – verweigert. Betroffen sind insbesondere Tourismus- und Besuchsaufenthalte. Die Liste der Risikoländer und Regionen ist im Anhang 1 der Covid-19-Verordnung 3 aufgeführt. Sie wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission für die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.

Bundesrat startet Konsultation zur Wiedereinführung von verstärkten Massnahmen

Der Bundesrat hat am 30. November 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung die neue Lage der Pandemie seit der Entdeckung der neuen Virusvariante Omikron analysiert. Der Kenntnisstand über die neue Variante ist noch tief. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante könnte für die Schweiz problematisch sein. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich eine Konsultation zu verstärkten Massnahmen zu starten. Diese sollen bis am 24. Januar 2022 befristet sein.

Die Neuinfektionen und – zeitversetzt dazu – auch die Hospitalisationen sowie die Auslastung der Intensivpflegestationen nehmen stark zu. Setzt sich die Entwicklung mit der Geschwindigkeit der vergangenen Wochen fort, kann eine schweizweite Überlastung der Intensivpflegestationen nicht ausgeschlossen werden. Die neue Virusvariante Omikron könnte die Situation weltweit verschärfen. Sie wurde letzte Woche entdeckt und am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Die neue Variante weist mehr Mutationen auf als frühere besorgniserregende Varianten. Es besteht die Gefahr, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind und eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 weniger vor einer erneuten Infektion schützt. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist. Gesicherte Daten dürften in rund sechs Wochen vorliegen.

Bund hat sofort auf neue Variante reagiert

Der Bund hat nach Bekanntwerden der neuen Variante am 25. November 2021 umgehend Massnahmen ergriffen, um die Einschleppung und damit die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verzögern. So wurden am 26. November 2021 alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus Ländern, in denen die neue Virusvariante aufgetreten ist, müssen zudem alle Personen (auch geimpfte und genesene Personen, sowie Berufsreisende) einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Bundesrat will rasch handeln

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung beschlossen, vorsorglich eine Konsultation zur Wiedereinführung bestimmter Massnahmen durchzuführen. Die Kombination einer raschen Zirkulation der Omikron-Variante und der bereits hohen Belastung der Spitäler könnte problematisch sein. Ziel der Massnahmen ist es, die Zirkulation der Delta-Variante zu reduzieren und die Verbreitung der Omikron-Variante in der Schweiz zu verlangsamen, um eine längerfristige Überlastung der Spitalstrukturen zu vermeiden. In Ergänzung dazu sollen die grenzsanitarischen Massnahmen und Einreisebeschränkungen laufend an die aktuelle Situation angepasst werden.

Bis Mittwochabend, 1. Dezember 2021, werden die Kantone, die Sozialpartner sowie zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert zur Wiedereinführung gewisser Massnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt hatten.

Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich

Die Zertifikatsplicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden. Damit würde die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen soll künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht gelten. Des Weiteren soll die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien auf Veranstaltungen ab 300 Teilnehmenden (aktuell ab 1000 Teilnehmenden) ausgeweitet werden.

Ausweitung der Maskenpflicht

Für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen im Innern soll zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden.

In Einrichtungen, in denen das Maskentragen nicht möglich ist, sollen Ersatzmassnahmen gelten: so soll für Gastronomieangebote in Innenbereichen (auch in Diskotheken oder im Rahmen von Veranstaltungen) eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bereits gilt).

Massnahmen am Arbeitsplatz

Zur Einschränkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des Personenaufkom-mens im öffentlichen Verkehr unterbreitet der Bundesrat im Rahmen der Konsultationen drei Varianten:

Variante 1 sieht eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen vor, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Variante 2 sieht eine Home-Office-Pflicht für Mitarbeitende vor, die weder geimpft noch genesen sind. Ist ein Arbeiten für diese Personen von zu Hause aus nicht möglich, besteht für sie eine Maskenpflicht in Innenräumen.

Variante 3 sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante 3 Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anzubieten.

Repetitive Testungen an Schulen

Alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate

Die Covid-19-Verordnung Zertifikate soll so angepasst werden, dass PCR-Tests nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. Diese Verkürzung der Gültigkeitsdauern erhöht die Sicherheit der Testresultate.

Die Massnahmen sollen vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet sein.

Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben

Nach der Impfwoche geht der Bundesrat davon aus, dass der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist, wie es Artikel 1a Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes vorschreibt. Dem Bundesrat ist es aufgrund dieser Vorgabe nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht angezeigte Kapazitätsbeschränkungen namentlich in Innenräumen anzuordnen.

Was rechtzeitige Unterstützung von frauengeführten Unternehmen bewirkt

Der Beitrag des Kosovo für die 94. Oscar-Verleihung am 27. März 2022 in Los Angeles – der Spielfilm «Hive» – erzählt eine Geschichte von Tapferkeit, Solidarität und Wiederaufbau. Es ist die wahre Geschichte von Fahrije Hoti, der Gründerin der landwirtschaftlichen Genossenschaft Krusha im Kosovo. Was aus der Not heraus begann, um den Lebensunterhalt der Kriegswitwen und -waisen im Dorf zu sichern, ist heute ein erfolgreiches, zu 100% von Frauen geführtes Unternehmen, das seine Produkte in über 200 Geschäften im Kosovo verkauft und in mehrere europäische Länder, einschliesslich der Schweiz, exportiert. Swisscontact ermöglichte der Kooperative den Bezug von Beratungsleistungen und den Kauf von neuen Maschinen für die Produktion

Eine frisch geteerte Nebenstrasse im Süden des Kosovo führt zu den neu eingeweihten Produktionsstätten einer der stärksten Marken des Landes: Kooperativa Bujqësore (KB) Krusha – die Agrargenossenschaft Krusha. Es begann im Jahr 2005, als Fahrije Hoti eine Vereinigung für die Kriegswitwen ihres Dorfes gründete, um sich gegenseitig beim Wiederaufbau ihrer Lebensgrundlagen zu helfen. Sie begannen mit dem, was sie am besten kannten und ihr ganzes Leben lang getan hatten: Ajvar – eine rote Paprikapaste und Grundzutat der traditionellen Küche des Kosovo – und eingelegtes Gemüse herzustellen.

Im Jahr 2010 meldete Fahrije Hoti die landwirtschaftliche Genossenschaft als Unternehmen an und begann mit der Produktion grösserer Mengen, hauptsächlich für den Exportmarkt. Das Logo – die Zeichnung einer Frau in traditioneller Kleidung, die rote Paprikas hält – bildet alles ab, wofür diese Genossenschaft steht.

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Zunächst verwaltete Fahrije die Produktion in kleineren Räumlichkeiten, die mit Mitteln der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz modernisiert worden waren. Als die Nachfrage stieg, wurden grössere und modernere Anlagen benötigt. Im Jahr 2021 weihte Fahrije die neue Fabrik ein, die mit EU-Geldern und der Unterstützung von Freiwilligenorganisationen gebaut worden war. Die Fabrik bietet hervorragende Arbeitsbedingungen für die über 75 Frauen, die in der Produktion tätig sind, sowie für das Betriebsteam.

«Alles, was ich habe, habe ich meiner Arbeit in der Kooperative zu verdanken. Nicht nur ich, sondern alle Frauen, die hier angefangen haben zu arbeiten», sagt Fahrije.

Rechtzeitige und massgeschneiderte Unterstützung entscheidend für den Erfolg

«Wir brauchen keine Gelder oder Unterstützung. Wir brauchen Arbeit», sagt die Film-Fahrije. Fahrije im wirklichen Leben bestätigt das:

Seit 2015 begleitet Swisscontact die Kooperative Krusha im Rahmen des Projekts Promoting Private Sector Employment (PPSE) im Kosovo in vielfältiger Weise. Über eine vom Projekt beauftragte kosovarische Firma wurde die Genossenschaft bei der Verbesserung ihrer Prozesse, Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Ein Experte, der über das Senior Expert Contact-Programm von Swisscontact entsandt wurde, arbeitete mit Fahrije an der Optimierung ihres Geschäftsplans, ihres Markenauftritts und ihrer Marktposition. Ein weiterer Experte trug dazu bei, die Haltbarkeit der Produkte zu verbessern.

Im Jahr 2020 wurden die bäuerlichen Zulieferer von KB Krusha ausserdem vom Projekt mittels der Abgabe von 250 000 subventionierten Gemüsesetzlingen sowie Beratungsdiensten unterstützt. «Es war ein Erfolg, da die Landwirte die mit KB Krusha vereinbarte Liefermenge erreichen und sogar einen Überschuss erzielen konnten», sagt Fahrije. Vor Kurzem hat KB Krusha in Zusammenarbeit mit Swisscontact eine dringend benötigte Maschine zum Reinigen, Rösten und Schälen von Paprika für die Herstellung von Ajvar angeschafft.

Die Anlage beschleunigt den Prozess des Röstens, Schälens und Mahlens von Paprika und erhöht die Menge der pro Stunde verarbeiteten Paprika. «Diese neue Anlage röstet bis zu 1500 kg Paprika pro Stunde», sagt Fahrije Hoti.

«Mit den erhöhten Kapazitäten werden wir die Ajvar-Saison ausweiten, mehr Arbeiterinnen einstellen und mehr Bauern für grössere Gemüsemengen unter Vertrag nehmen», fügt sie hinzu. Zudem sind geröstete Paprikaschoten in kleinen Verpackungen ein neues Produkt, das dank der neuen Maschine in die Regale aufgenommen werden kann.

«Die Co-Investition in diese Maschinen hat sich gelohnt. Kein Rohprodukt geht verloren, die Produktionskapazität ist gestiegen, die Arbeit ist einfacher, die Arbeitsbedingungen sind besser. Der Unterschied ist wie Tag und Nacht», sagt Artan Zenuni, Fahrijes Stellvertreter.

Die massgeschneiderte und rechtzeitige Unterstützung der Kooperative hat den Unterschied gemacht – sie hat das Wachstum beschleunigt und gezeigt, dass Fahrije und ihre Kooperativenmitglieder nicht Opfer der Umstände, sondern Akteure des Wandels sind.

Geschlechternormen infrage stellen und eine neue Realität schaffen

«Sie sagen, wenn dein Mann noch leben würde, würde er sich für dich schämen», sagt eine Witwe aus dem Film. Fahrije hatte im wahren Leben mit schlimmeren Vorurteilen und Rückschlägen seitens der Gemeinschaft, vor allem der Männer, zu kämpfen, als sie begann, Ajvar auf den Märkten zu verkaufen. Der Druck wirkte sich auch auf ihre Tochter aus, die eines Tages wütend von der Schule zurückkam und ihre Mutter bat, ihr Geschäft einzustellen, da die Leute schlecht über sie redeten.

«Natürlich setzte ich die Arbeit fort, wenn auch nicht für mich allein, so doch für all die Witwen, die Arbeit brauchten, und ihre Kinder sowie für unsere geistige Gesundheit. Sechzehn Jahre später sind wir hier. Dieselben Bauern, die über unsere Arbeit gelacht haben, verkaufen jetzt jedes Jahr ihr Gemüse an KB Krusha. Einige ihrer Frauen arbeiten auch ständig hier, andere, sobald sie mit dem Gemüseanbau und dem Einlegen zu Hause fertig sind», sagt Fahrije. Mit den neuen Investitionen soll die Arbeitssaison für alle Beschäftigten auf 11 Monate im Jahr ausgedehnt werden.

Sie ist sehr stolz auf den Wandel, der sich in der Gemeinschaft vollzogen hat, und beeindruckt von der Wirkung, die die Geschichte der Frauen aus dem Dorf Krusha e Madhe auf internationaler Ebene erzielt hat.

Die Kraft der Gemeinschaft

«Du kannst das nicht allein schaffen. Hast du nicht um Hilfe gebeten? Wir tun das nicht nur für dich, sondern auch für uns. Für uns alle», sagen ihre verwitweten Kolleginnen im Film. Fahrije stimmt ihnen zu. Für sie war die wichtigste Auswirkung ihres Unternehmens, dass die Frauen einen Ort fanden, wo sie zusammen sein, ihre Last teilen und ein neues Leben beginnen konnten.

Sadbere Hoti ist eine der ersten Frauen, die seit 2008 für KB Krusha arbeiten. Als Kriegswitwe und Mutter einer Tochter war dies ihre erste ausserhäusliche Arbeit überhaupt.

Die beeindruckenden Fortschritte, die KB Krusha in den letzten 16 Jahren gemacht hat, sind ein starkes Beispiel dafür, dass die wirtschaftliche Befähigung von Frauen – unabhängig von den Umständen – der Schlüssel zur Überwindung der Armut für die Gemeinschaften und die Gesellschaft insgesamt ist und zu mehr Gleichheit und Inklusion für alle führt.

 

Neue Sprachprüfungen auf Rätoromanisch

Personen, die in der Schweiz leben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen oder sich einbürgern lassen wollen, müssen nachweisen, dass sie eine Landessprache erlernt haben. Dafür kann der im Auftrag des SEM entwickelte fide-Test auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Auch Sprachprüfungen von anderen Anbietern, welche den allgemeinen Qualitätskriterien entsprechen, sind für die ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren anerkannt. Bisher gab es weder eine vom Bund entwickelte noch auf dem freien Markt verfügbare anerkannte Prüfung in der vierten Landessprache Rätoromanisch.

In Zusammenarbeit mit der vom SEM mandatierten Geschäftsstelle fide, dem Migrationsamt des Kantons Graubünden und der Lia Rumantscha hat das SEM die Examens da rumantsch im Rahmen des fide-Systems entwickeln lassen. Damit können nun Personen, welche in Bündner Gemeinden leben, in denen Rätoromanisch gesprochen wird, einen Sprachnachweis auf Rätoromanisch erbringen. Die Examens da rumantsch werden in den Idiomen Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Puter und Vallader sowie auf Rumantsch grischun angeboten. Die Prüfungen finden zweimal jährlich in Chur statt, die Daten werden auf der Webseite der Geschäftsstelle fide publiziert. Die Geschäftsstelle fide ist seit 2017 im Auftrag des SEM für die Qualitätssicherung in der Sprachförderung und beim Nachweis der Sprachkompetenzen zuständig.