Bund gibt Hitzewarnung aus

Bis am Samstagabend wird in den Niederungen der Alpensüdseite, im zentralen Wallis und in der Region Genf eine Hitzewelle erwartet – mit Höchsttemperaturen von bis zu 38° Celsius während der intensivsten Phase am Freitag und Samstag. Auch in der Deutschschweiz wird es sehr heiss. Für gewisse Bevölkerungsgruppen können die hohen Temperaturen ein Gesundheitsrisiko darstellen.

Aktuelle Wettersituation

Auf der Westflanke eines Hochdruckgebiets über dem Mittelmeer fliesst mit südwestlichen Winden sehr warme Luft subtropischen Ursprungs zur Alpensüdseite und zu den südlichen Regionen der Romandie.

Prognose

Auf der Alpensüdseite erreicht die Höchsttemperatur am Mittwoch 33 Grad, womit der Hitzeindex erneut über die Warnschwelle von 90 ansteigt. Ab Donnerstag verstärkt sich das Hochdruckgebiet über dem Mittelmeer und erstreckt sich zunehmend zum Alpenraum. Dies bewirkt einen weiteren Temperaturanstieg im ganzen Land. Während dieser intensivsten Phase des Ereignisses von Freitagmittag bis Samstagabend erreicht die Tageshöchsttemperatur in den Niederungen der Alpensüdseite 34 bis 36 Grad und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 35-45%». In der Nacht liegt die Tiefsttemperatur jeweils zwischen 20 und 23 Grad, in den Städten zum Teil noch etwas höher. Ab Sonntagnachmittag wird allgemein eine Zunahme der Gewitteraktivität und in der Folge der Zufluss einer etwas kühleren Luftmasse erwartet. Damit wird die fünftägige Hitzeperiode voraussichtlich beendet.

Ab Donnerstag wird die Hitzewelle auch das Genferseebecken und das zentrale Wallis erreichen. Ihr Ende wird am Samstagabend mit dem Eintreffen einer Gewitterstörung erwartet. Auch wenn die Hitzewelle hier etwas kürzer ausfällt, ist sie sehr intensiv: die Höchsttemperatur bewegt sich am Freitag und Samstag zwischen 36 und 38 Grad in Genf und Sion, bei einer Luftfeuchtigkeit bis zu 40%. Während der Nacht kühlt es nicht unter 18 bis 22 Grad ab. In den Städten liegt die Tiefsttemperatur zum Teil noch etwas höher.

Für die Deutschschweiz wird keine Hitzewarnung ausgegeben, weil am Donnerstag die Luft zu trocken ist. Damit wird der bei MeteoSchweiz verwendete Schwellenwert für eine Hitzewarnung der Stufe 3 (Hitzeindex von 90 oder höher an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen) nicht erreicht, auch wenn es dort vor allem am Freitag und Samstag sehr heiss wird.

Verhalten bei Hitzewellen

Es ist Ferienzeit, viele Personen weilen in den beliebten Ferienregionen Tessin, Wallis und am Genfersee, und gerade an unserem Nationalfeiertag am Samstag werden sich etliche Personen in der ganzen Schweiz im Freien aufhalten.

Hohe Temperaturen können Auswirkungen auf die Gesundheit haben und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Zur Risikogruppe zählen vor allem ältere Menschen, (chronisch) kranke Personen, Schwangere sowie Kleinkinder. Sie benötigen spezielle Aufmerksamkeit und, falls erforderlich, auch Betreuung.

Die wichtigsten Empfehlungen, um sich vor der Hitze zu schützen sind:

  • Körperliche Anstrengungen während der heissesten Tageszeit vermeiden
  • Wohnung und Körper möglichst kühl halten
  • Viel Wasser trinken (mindestens 1.5 Liter pro Tag)
  • Erfrischende, kühle Speisen zu sich nehmen
  • Während und nach sportlichen Betätigungen den Salzverlust ausgleichen

Bei Anzeichen von Symptomen wie z.B. erhöhtem Puls, Schwäche, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Schwindel, Übelkeit oder Durchfall muss gehandelt werden: Die betroffene Person hinlegen und den Körper abkühlen. Falls sie bei Bewusstsein ist, frisches Wasser zu trinken geben. Wenn diese Massnahmen keine Besserung bringen, muss medizinische Hilfe angefordert werden.

Werden wir dieses Jahr den Urlaub in unserem Heimatsland verbringen können?

Vier Monate nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat diese immer noch einschneidende Auswirkungen auf unser Leben. Nebst ihren direkten Auswirkungen auf die Covid-19 Betroffenen scheint die Pandemie derzeit hauptsächlich unsere Urlaubspläne durcheinander zu bringen. Sie stellt uns vor die Frage, ob wir dieses Jahr unseren Urlaub im Heimatsland verbringen können oder nicht.

Die Frage des Urlaubs kennzeichnet die neueste Ausgabe unseres Magazins, albinfo.ch.

Trotz der erwarteten Schwierigkeiten aufgrund der Pandemie, kann dieser Ausgabe das Urlaubsangebot im Kosovo und in Albanien nicht fehlen. Weil diese Ausgabe zu Zeiten der Urlaubssaison veröffentlicht wird, ist ein erheblicher Teil diesem Angebot gewidmet. Ein ganzes Dossier von ungefähr 30 Seiten in drei Sprachen innerhalb des Magazins trägt den Titel “Trend 2020 – Ideen für Sommerferien in der Heimat” und behandelt das touristische Angebot im Kosovo.

Ausserdem wurden für diese Ausgabe des Magazins unsere Landsleute in der Schweiz porträtiert, die sich über die Frage äussern, ob sie den Urlaub im Balkan oder in der Schweiz verbringen sollen. In der kürzlich aufgekommenen Stimmung der Unsicherheit verbringen einige von ihnen ihren Urlaub lieber in der Schweiz oder in einem Nachbarland. Einige andere sind jedoch entschlossen, die Pandemie “herauszufordern” und trotzdem nach Hause zu gehen.

Mit der Frage des Urlaubs ist das “Problem” der Hochzeiten und anderen Freuden in der Heimat verbunden. Diese zogen bis jüngst eine grosse Anzahl von Landsleuten aus der Schweiz in den Kosovo, nach Nordmakedonien oder Albanien. Einige Artikel der aktuellen Ausgabe konzentrieren sich auf die Frage, ob Hochzeiten unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden sollten.

Die Nr. 4/2020 von albinfo.ch bietet weitere Themen von aktuellen Angelegenheiten der Albaner in der Diaspora – hauptsächlich in der Schweiz – sowie Portraits über Persönlichkeiten, die im Leben unserer Gemeinde Spuren hinterlassen.

“Hap-pas-Hapi” – Eine App zur Bewältigung von schwierigen Emotionen

Das Projekt zur App “Hap-pas-Hapi”, an dessen Entwicklung zwei Universitäten beteiligt sind – die Universität Zürich und die Freie Universität Berlin – ist der albanischen Bevölkerung in der Schweiz und in Deutschland gewidmet. “Schwierige Emotionen wie Niedergeschlagenheit oder Stress sind bei Menschen auf der ganzen Welt sehr verbreitet. “Hap-pas-Hapi” – auf Albanisch – soll albanischsprachigen Menschen in der Schweiz oder in Deutschland helfen, diese Emotionen besser zu bewältigen und zu managen”, erklärt Mag. phil. Mirëlinda Shala in ihrem Interview für albinfo.ch.

Albinfo.ch: Können Sie uns etwas über das Projekt “Hap-pas-Hapi” erzählen?  

Mirëlinda Shala: Smartphone-Apps und das Internet sind heute allgegenwärtig und gewinnen zunehmend an Bedeutung im Bereich der Gesundheitsförderung.

Hap-pas-Hapi ist ein app- und internetbasiertes Programm zur Unterstützung von Menschen, die schwierige Emotionen erleben.

Dieses Programm basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, welche in der App in Form einer Geschichte und Übungen vermittelt werden. Und wir evaluieren nun das Programm in einem Forschungsprojekt.

Albinfo.ch: Wie sind Sie auf dieses Studienprojekt gekommen?

Mirëlinda Shala: Die App wurde von der Freien Universität Berlin entwickelt, der Inhalt (d.h. die Texte und Bilder) wurden von der Weltgesundheitsorganisation zur Verfügung gestellt und von der Universität Zürich für die Albanische Bevölkerung angepasst. Das Original in englischer Sprache Step-by-Step wird im Rahmen wissenschaftlicher Studien in verschiedenen Ländern und Sprachen angeboten.

Unser Forschungsprojekt konzentriert sich auf albanische Version namens Hap-pas-Hapi.

Albinfo.ch: Wem ist dieses Projekt gewidmet und was ist die Zielgruppe in dieser Studie?

Mirëlinda Shala: Schwierige Emotionen wie Niedergeschlagenheit oder Stress sind bei Menschen auf der ganzen Welt sehr verbreitet. Hap-pas-Hapi – auf Albanisch – soll albanischsprachigen Menschen in der Schweiz oder in Deutschland helfen, diese Emotionen besser zu bewältigen und zu managen

Albinfo.ch: Was ist der Zweck der Studie? Was möchten Sie mit dem Projekt “Hap-pas-Hapi” erreichen?

Mirëlinda Shala:Der Zweck unserer Studie ist es, zwei Versionen des Programms zu vergleichen, um herauszufinden, welche Version besser angenommen wird und welche am besten wirkt.

Albinfo.ch: Warum wird diese Studie der albanischen Bevölkerung in der Schweiz und in Deutschland angeboten? Und warum haben Sie sich für diese beiden Länder entschieden?  

Mirëlinda Shala: Die Studie ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen der Universität Zürich und der Freien Universität Berlin.

In diesen beiden Ländern erhielten wir von der Ethikkommission die Genehmigung zur Durchführung der Studie. Da es sich um eine relativ kleine Studie handelt, wollten wir einen kleinen Rahmen in diesen beiden Ländern beibehalten. In Zukunft wird es voraussichtlich mehr Forschung zur kulturellen Anpassung psychologischer Interventionen geben, die auf Herkunftsländer oder andere Länder in der albanischen Diaspora angewendet werden können.

Albinfo.ch: Wer ist das Team, das an diesem Projekt beteiligt ist?

Eva Heim

PD Dr. Eva Heim leitet an der Universität Zürich die Arbeitsgruppe Klinische Kulturpsychologie. Seit Studienabschluss befasst sie sich mit Forschungsthemen der klinischen Psychologie in verschiedenen kulturellen Kontexten, z.B. Bolivien und Libanon. Sie war massgeblich an der Entwicklung der englischen Version von Hap-pas-Hapi beteiligt und koordiniert eine wissenschaftliche Studie mit dieser Intervention im Libanon.

Mirelinda Shala

Mag. phil. Mirëlinda Shala befindet sich in der Endphase ihrer Promotion an der Universität Zürich.

Sie war hauptsächlich am Prozess der kulturellen Anpassung von Hap-pas-Hapi für die albanische Gemeinschaft beteiligt. Basierend auf bestehenden theoretischen Konzepten und Methoden in der Klinischen Kulturpsychologie begleitete sie das Programm vom englischsprachigen Original über die Übersetzung bis hin zur Erstellung einer albanischen Version. In ihrer kumulativen Dissertation, die sie in internationalen Fachzeitschiften veröffentlicht, präsentiert sie neben dem kulturellen Anpassungsprozess von Hap-pas-Hapi auch eine Studie zu kulturellen Leidenskonzepten innerhalb der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz.

Sebastian Burchert

Dipl.-Psych. Sebastian Burchert ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin.

Im Rahmen seiner Tätigkeit im Bereich Psychoinformatik am Arbeitsbereich Klinisch-Psychologische Intervention, koordiniert Herr Burchert den Aufbau von IT-Infrastruktur für Studien zu digitalen Gesundheitsanwendungen wie Hap-pas-Hapi. Im Rahmen seiner Promotion entwickelt und evaluiert Herr Burchert Ansätze zur Unterstützung von Gesundheitssystemen bei der psychosozialen Versorgung vulnerabler Populationen durch den Einsatz digitaler Angebote.

Imer Pnishi

MSc. Imer Pnishi hat soeben den Master für Klinische Psychologie an der Universität Zürich abgeschlossen. Anschlissened beginnt er seine Weiterbildung als Psychotherapeut. Seine Masterarbeit, welche von Dr. Eva Heim und Mag. phil. Mirëlinda Shala betreut worden ist, befasst sich mit Ursachen von emotionaler Belastung bei albanischsprachigen jungen Erwachsenen in der Schweiz. Die Erkenntnisse aus der Masterarbeit konnten für die kulturelle Anpassung in Hap-pas-Hapi herangezogen werden. Durch die Masterarbeit und der Mitarbeit am Projekt Hap-pas-Hapi konnte er sein Interesse für die Klinische Kulturpsychologie entdecken. Zukünftig will er zur Forschung und Implementierung von psychologischen Interventionen beitragen. Durch den eigenen Migrationshintergrund liegt ihm die Thematik sehr am Herzen, um Migranten weiterer Generationen und unterschiedlicher Herkunft zu helfen. Ausserdem gab er den beiden männlichen Figuren in Hap-pas-Hapi seine Stimme.

Albulena Musa

BSc. Albulena Musa

Albulena Musa steht vor ihrem Masterabschluss in Klinischer und Gesundheitspsychologie sowie Kognitiven Neurowissenschaften an der Universität Fribourg.

In Zusammenarbeit mit der Universität Zürich erarbeitet Albulena Musa ihre Masterarbeit, mit welcher sie sich in der Transkulturellen Psychotherapie spezialisiert und die Psychotherapiemotivation der albanischen Bevölkerung und Kultur in Selbsthilfeinterventionen untersucht. Ihre Erkenntnisse wurden in der Erarbeitung von Hap-pas-Hapi herangezogen. Sie unterstützt das Projekt Hap-pas-Hapi im Rahmen eines Tutorats in der Organisation, Durchfühung, Teilnahme an Besprechungen, Planungsworkshops und Rekrutierung.

Anna Hoxha

Anna Hoxha steht kurz vor ihrem Abschluss in B.Sc. Psychologie an der Freien Universität Berlin und arbeitet als studentische Hilfskraft an dem Projekt. Sie war an der kulturellen Adaptation des Programms beteiligt und hat sich hauptsächlich um die Erstellung, Übersetzung und Korrektur der albanischen Texte gekümmert. Ausserdem organisierte sie Fokusgruppendiskussionen zur Bewertung des Programms von albanischen Personen in der Berlin. Diese wurden von ihr gemeinsam mit Mag. phil. Mirëlinda Shala geleitet und moderiert. Anschliessend analysierte sie das Feedback zur Verbesserung der Geschichte in Hap-pas-Hapi.

Zudem leihte sie ihre schöne Stimme einer der Figuren in der Geschichte von Hap-pas-Hapi.

Albinfo.ch: Die Smartphone-App wird auch im Rahmen der Hap-pas-Hapi-Studie erwähnt. Können Sie uns etwas über den Inhalt und die Verwendung dieser Anwendung erzählen?

Mirëlinda Shala: Im Rahmen des Programms lesen die Studienteilnehmenden eine Geschichte mit Illustrationen und Audios und führen einige einfache interaktive Übungen durch, welche sie bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen unterstützen. Und sie werden ermutigt, die Techniken, die sie lernen, in ihrem täglichen Leben anzuwenden.

Albinfo.ch: Welche Art von Zusammenarbeit haben Sie mit albanischen Ärztinnen und Ärzten auf diesem Gebiet in der Schweiz und waren Sie an diesem Projekt beteiligt?

Mirëlinda Shala: Wir arbeiten seit Beginn des Projektes mit albanischen Fachpersonen zusammen. Sie geben uns wertvollen Rat und Feedback über die albanische Kultur und die Bedürfnisse der albanischen Migrationspopulationen in den beiden Ländern Schweiz und Deutschland. Wir haben sie auch mehrmals zu uns eingeladen, um ihnen in Fokusgruppendiskussionen das Programm vorzustellen. Sie unterstützen uns auch weiterhin bei der Suche nach geeigneten Personen, die sich für die Teilnahme an der Studie zur Testung der Hap-pas-Hapi-App eignen.

Albinfo.ch: Und schliesslich, was wird verwendet oder besser gesagt, wo können die Ergebnisse dieser Studie umgesetzt werden?

Mirëlinda Shala: In dieser Studie wollen wir herausfinden, welche der zwei Versionen von Hap-pas-Hapi, die wir entwickelt haben, besser wirkt. Die Weltgesundheitsorganisation möchte das Programm weltweit zur Verfügung stellen für Menschen, welche keinen oder nur limitierten Zugang zu Angeboten im Bereich psychische Gesundheit haben. Unsere Ergebnisse werden dazu beitragen, das Programm zu optimieren.

(Das Interview wurde von Armend Berisha geführt)

Neues Coronavirus: Empfehlungen für Reisende

Viele Staaten, drunter auch die Schweiz, passen ihre Einreisebestimmungen der aktuellen epidemischen Lage an. Innerhalb der Schweiz gilt: Im gesamten ÖV muss ab dem 6. Juli 2020 eine Maske getragen werden. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.

Einreise in die Schweiz

Aus der Schweiz ins Ausland Reisen

Einreise in die Schweiz

Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird.

Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM. Dort finden Sie Fragen und Antworten zu Einreisebeschränkungen und -ausnahmen, zu Personenfreizügigkeit und Visa-Stopp.
Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Stand 2.7.2020

Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Belarus
Bolivien
Brasilien
Cabo Verde
Chile
Dominikanische Republik
Honduras
Irak
Israel
Katar
Kolumbien
Kosovo
Kuwait
Moldova
Nordmazedonien
Oman
Panama
Peru
Russland
Saudi-Arabien
Schweden
Serbien
Südafrika
Turks- und Caicos-Inseln
Vereinigte Staaten von Amerika

Flughäfen in der Schweiz

Flugpassagiere aus dem Ausland dürfen an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel und seit dem 15. Juni auch an Regionalflughäfen einreisen. Dort erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich gegen eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus schützen können. Auf dem Flughafen Basel müssen Sie gemäss den in Frankreich geltenden Vorschriften zwingend eine Hygienemaske tragen.

Zu beachten innerhalb der Schweiz

Ab dem 6. Juli 2020 gilt im öffentlichen Verkehr in der Schweiz Schweizer ÖV eine Maskenpflicht.

Beachten Sie die in der Schweiz geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln. In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Geschäften oder Museen müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort.

Treten bei Ihnen Krankheitssymptome auf, nachdem Sie in die Schweiz eingereist sind? Nehmen Sie diese ernst und befolgen Sie die Anweisungen auf der Seite Isolation und Quarantäne. So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen am besten.

Rückkehr Schweizer Staatsangehöriger
Fragen und Antworten zum Thema «Rückreise in die Schweiz» finden Sie auf der Webseite des EDA.

Aus der Schweiz ins Ausland reisen
Empfehlungen aufgrund des neuen Coronavirus
Wir empfehlen Ihnen, auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten. Von dieser Empfehlung ausgenommen sind seit dem 15. Juni die Länder des Schengenraums und Grossbritannien. Dies bedeutet nicht, dass diese Länder gleichzeitig ihre Reiserestriktionen aufheben.

Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen. Andere öffnen sie schrittweise – teils nur für bestimmte Gruppen oder Reisezwecke, teils unter Auflagen. Beispiele für solche Auflagen sind die obligatorische Quarantäne, die Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes oder sehr selten das Vorweisen eines negativen COVID-19-Tests. Auch die Grenzkontrollen werden unterschiedlich gehandhabt. Zudem gilt für alle Länder:

Die Einreisevorschriften können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes, ob die Einreise an diesem Tag ohne Beschränkungen möglich ist oder ob es neue Einreisebestimmungen gibt.

Reisen Sie nicht, wenn Sie sich krank fühlen oder einzelne Symptome haben, welche auf eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus hinweisen. Bleiben Sie stattdessen zu Hause und machen Sie den Coronavirus-Check oder rufen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt an.

Massnahmen innerhalb des Ziellandes
Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, haben viele Staaten auch Massnahmen innerhalb des Landes beschlossen, die Sie während Ihres Auslandaufenthaltes beachten müssen. Beispielsweise ist in gewissen Ländern die Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder es herrscht eine Maskenpflicht für bestimmte Orte. Auch über diese Massnahmen informieren die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Konsultieren Sie nach Möglichkeit die Informationsangebote und befolgen Sie die geltenden Regeln und Vorschriften Ihres Ziellandes.

Weitere Empfehlungen
Informationen zu Grenzöffnungen sowie zur Sicherheit und der politischen Situation an Ihrem Reiseziel finden Sie auf den Internetseiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und des Staatssekretariats für Migration SEM.

Medizinische Empfehlungen zu den einzelnen Zielländern, die nicht mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, gelten weiterhin. Informieren Sie sich auf www.safetravel.ch.

Coronavirus: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli vorgesehen.

Nachdem der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirusepidemie weitgehend aufgehoben hat, sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei kann der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen und beschliesst in einem Grundsatzentscheid eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen. Die angepasste Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert.

Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt. Mit seinem Entscheid reagiert der Bundesrat auch auf Empfehlungen von Experten und auf den Wunsch einiger Kantone. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) empfehlen ebenfalls das Tragen einer Maske, wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann.

Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten
Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind. Deshalb muss sich ab Montag, 6. Juli, für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die neue Verordnung wird morgen verabschiedet und publiziert. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Einreisebeschränkungen bis am 20. Juli aufrechterhalten
Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 von den Empfehlungen des Rates der EU, die coronabedingte Einreisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 für 15 Staaten aufzuheben, Kenntnis genommen. Die Schweiz wird diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, jedoch erst per 20. Juli 2020 und mit Ausnahme von Serbien. Das EJPD beabsichtigt demnach auf dieses Datum hin Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen. China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist.

Coronavirus: Arbeitskräfte aus Drittstaaten können wieder zugelassen werden

Die Einreisebeschränkungen an den Grenzen zu allen Schengen-Staaten sind am 15. Juni 2020 aufgehoben worden. Seither sind die Binnengrenzen zwischen den Schengen-Staaten und der Schweiz wieder ohne Kontrollen geöffnet. Weiter gilt seit dem 15. Juni 2020 mit allen EU/EFTA-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich ebenfalls wieder die volle Personenfreizügigkeit.

Zulassungen für Tourismus- oder Kulturbranche wieder möglich

Unter Berücksichtigung der jüngsten pandemischen Entwicklung hebt der Bundesrat in einem nächsten Schritt ab dem 6. Juli die Einschränkungen bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten auf: Bewilligungen werden im Rahmen des Kontingentsystems wie vor der Corona-Krise erteilt. Damit sollen unter anderem Zulassungen zur Erwerbstätigkeit im Tourismus- oder Kulturbereich sowie für Weiterbildungen mit Erwerbstätigkeit – beispielsweise Au-pairs, landwirtschaftliche Praktikanten oder Jugendaustausch – wieder ermöglicht werden.

Ebenfalls per 6. Juli 2020 werden die Beschränkungen für Aufenthalte über 90 Tage für die nichterwerbstätigen Drittstaatsangehörigen – zum Beispiel Rentner – aufgehoben. Ab 6. Juli bearbeiten die Kantone solche Gesuche wieder im Rahmen der ordentlichen ausländerrechtlichen Bestimmungen.

Gestützt auf das Epidemiengesetz und je nach pandemischer Entwicklung in einzelnen Drittstaaten bleiben grenzsanitarische Massnahmen nach wie vor möglich für alle Personen, die aus diesen Staaten in die Schweiz einreisen.

Vollständige Lockerung in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten

Von den Lockerungen ausgenommen bleibt weiterhin die Einreise von Drittstaats-angehörigen für Kurzaufenthalte von weniger als 90 Tagen – beispielsweise für Ferienaufenthalte, kurzfristige Ausbildungen, medizinische Behandlungen oder nicht dringende geschäftliche Besprechungen. Wie bis anhin sind derzeit solche Reisen nur in Fällen äusserster Notwendigkeit zulässig. Die Aufhebung dieser letzten Einreisebeschränkungen will die Schweiz nach Möglichkeit in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten vollziehen. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation in diesen Drittstaaten soll der Einreisestopp sukzessive und möglichst koordiniert aufgehoben werden – unter Umständen gegenüber gewissen Staaten auch bereits vor dem 6. Juli. Für die Koordination wird die EU-Kommission eine Liste mit Drittstaaten regelmässig aktualisieren. Das EJPD wird die Einreisevorschriften nach Rücksprache mit dem EDI und dem EDA entsprechend auch für die Schweiz schrittweise anpassen.

Familien während Corona: Arbeit und Kinderbetreuung belastet Frauen stärker als Männer

Ob man in einem Haushalt mit Kindern lebt oder nicht, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsbelastung während der Covid-19-Pandemie. Das zeigt eine Studie von Sotomo, die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG in Auftrag gegeben wurde. Zudem macht sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern bemerkbar.

Haushalte mit Kindern stärker belastet
Die Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung des Corona-Virus hatten insbesondere für Befragte mit betreuungspflichtigen Kindern einschneidende Folgen. Erwerbstätige sollten im Home-Office arbeiten, während der Schulunterricht ausgesetzt und die familienergänzenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingeschränkt wurde. Rund ein Viertel bis knapp ein Drittel der Befragten, die mit Kindern unter 16 Jahren zusammenleben, gaben an, wegen Homeschooling und Kinderbetreuung weniger Kapazitäten für die Erwerbstätigkeit zu haben. Befragte ohne betreuungspflichtige Kinder im Haushalt gaben häufiger an, keine Veränderung in ihrer Arbeitsbelastung festzustellen.

Das soziale Milieu spielt eine grosse Rolle: Je besser gebildet, desto grösser die empfundene Einschränkung der Arbeitskapazität. Eltern mit weniger hohem Bildungsstand üben häufiger Tätigkeiten aus, die nicht vom Homeoffice aus erledigt werden können und haben entsprechend weniger Möglichkeiten, zu Hause Homeschoolings und Kinderbetreuung zu leisten.

Frauen haben weniger Zeit für Erwerbsarbeit als Männer
Die Studie liefert Ergebnisse, die mit internationalen Studien im Einklang stehen: Frauen und Männer werden durch Krisen unterschiedlich getroffen. Die zusätzliche Belastung durch Homeschooling und Kinderbetreuung lastet dabei stärker auf den Schultern von Frauen als von Männern. Während die Schulen geschlossen und familienergänzende Kinderbetreuungen eingeschränkt waren, gaben auch in der Schweiz mehr Frauen als Männer an, dass sie weniger Kapazitäten für ihre Erwerbsarbeit hätten. Allerdings empfanden Frauen und Männer mit betreuungspflichtigen Kindern den erhöhten Kinderbetreuungsaufwand mental als gleichermassen belastend. Am meisten stellten gutgebildete Frauen eine verminderte Arbeitskapazität fest.

Spannungen und Konflikte
Die Krise hatte Auswirkungen auf die Stimmung in den Haushalten. Ungefähr jede fünfte befragte Person gab an, zu Hause mehr Spannungen und Konflikte zu erleben als vor der Pandemie. Über die Zeit betrachtet, stieg der Anteil der Männer, die zu Hause mehr Spannungen und Konflikte wahrnahmen, etwas an, während er bei den Frauen mit der Zeit etwas abnahm.

Die Analyse basiert auf den Daten des SRG-Corona-Monitors. Die Umfrage erfolgte in vier Befragungswellen zwischen dem 22. März und 8. Juni 2020. Im Durchschnitt beteiligten sich jeweils rund 30’000 Personen an einer Befragung.

Die Studie erlaubt eine erste Einordnung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Schweizer Bevölkerung und den Einfluss auf das Erwerbs- und Familienleben. Gemeinsam mit dem Policy Brief der wissenschaftlichen Covid-19-Taskforce des Bundes bildet sie eine Grundlage für die Ausgestaltung der Strategie Gleichstellung, die der Bundesrat im Rahmen der neuen Legislaturplanung verabschiedet hat.

Schweizer Bevölkerung treibt mehr Sport und bewegt sich mehr

Der Schweizer Sportboom hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Das zeigt eine neue, repräsentative Studie des Bundesamts für Sport BASPO, an der mehr als 12’000 Personen mitgemacht haben. Mehr als die Hälfte der Wohnbevölkerung ab 15 Jahren zählt sich demnach zu den sehr aktiven Personen. Nicht nur beim Sporttreiben, auch beim Bewegungsverhalten zeigt sich, dass die Bevölkerung noch aktiver geworden ist: Rund 80 Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung erfüllt die Bewegungsempfehlungen.
Der Zuwachs der Sportaktivität lässt sich vor allem auf Frauen und Personen in der zweiten Lebenshälfte zurückführen. Frauen haben gegenüber Männern aufgeholt und sind vor allem ab dem 45. Altersjahr sportbegeistert. Stark zugelegt hat der Seniorensport insgesamt: Der Anteil der sehr Aktiven ist bei den 65-74jährigen gleich hoch wie bei den 15- 24jährigen.

Markanter Rückgang bei den Inaktiven

Erstmals seit den 70er-Jahren ist der Anteil der Nichtsportlerinnen und Nichtsportler zurückgegangen, und zwar markant von 26 auf 16 Prozent. In den bisherigen drei Sport-Schweiz-Studien (seit 2000) bezeichnete sich jeweils ein Viertel als Nichtsportler. Diese stabile Marke wurde ein den letzten Jahren nun geknackt. Gleichzeitig hat die Zahl der Gelegenheitssportlerinnen und –sportler zugenommen. Aufgeholt haben im inländischen Vergleich die Romandie und das Tessin: Die Unterschiede in der Sportaktivität haben sich deutlich verringert.

«Helvetische Mehrkampf» bestätigt

Ganz oben in der Liste der beliebtesten Sportarten steht wie schon in früheren Erhebungen der «Helvetische Mehrkampf» mit den Lifetime-Sportarten Wandern, Radfahren, Schwimmern, Skifahren und Jogging. Das Wandern hat seit der letzten Studie im Jahr 2014 noch einmal markant zugelegt und gehört bei beiden Geschlechtern und in allen Altersgruppen zu den meist ausgeübten Sportarten. Ihre Beliebtheit ebenfalls deutlich gesteigert haben in den letzten sechs Jahren Krafttraining, Yoga und Tanzen. Ein gesellschaftlicher Trend folgt die zunehmende Polysportivität: Wer Sport treibt, tut dies in durchschnittlich 4,5 Sportarten.

Vereine sind nach wie vor wichtig

Die Sportvereine können ihre Position als bedeutender Faktor im Schweizer Sport halten: Nach wie vor sind 22% der erwachsenen Bevölkerung Mitglied in einem Sportverein. In ländlichen Gebieten ist man öfter Vereinsmitglied als in urbanen Regionen, wo man eher auf Fitnessabos setzt: Die Zahl der regelmässigen Gäste in Fitnesszentren ist in der untersuchten Periode stark angestiegen.

Insgesamt ist die Schweiz auch im internationalen Vergleich sehr sportlich und gehört zusammen mit Finnland, Schweden und Dänemark zu den sportlichsten Ländern. Bezogen auf jene Personen, die mindestens einmal pro Woche Sport treiben, liegt die Schweiz mit einem Anteil von 59% sogar an der europäischen Spitze.

Der Sportboom der letzten 20 Jahre hat dazu geführt, dass bei der Sportaktivität die Geschlechter- und Altersunterschiede weitgehend verschwunden sind und sich die Unterschiede zwischen den Sprachregionen stark verringert haben. Eine deutliche Differenz besteht nach wie vor zwischen der Sportaktivität der Schweizer Bevölkerung und der Mehrheit jener der in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Generell stellt die Studie aber fest, dass Migrantinnen aufgeholt haben und sportlicher geworden sind.

Die Studie Sport Schweiz 2020 untersuchte die Sportaktivität und die Sportinteressen der Schweizer Wohnbevölkerung ab 15 Jahren. Sie wurde vom Schweizer Sportobservatorium im Auftrag des Bundesamts für Sport BASPO durchgeführt.

Die BAG-Kampagne ist neu blau und fokussiert auf das Contact Tracing

Nachdem der Bundesrat die Massnahmen per 6. Juni weitgehend lockert, startet die Schweiz in eine neue Normalität. Mit diesem entscheidenden Schritt verändern sich die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung. Es gilt nun, die notwendigen Schutzmassnahmen in den Alltag zu integrieren, um die Ansteckungsrate tief zu halten.

Entlang des Prinzips des sich verändernden Farbcodes passt sich die Kampagne an und wechselt die Farbe von Pink auf Blau. Neben den nach wie vor gültigen und bewährten Regeln etabliert die Kampagne jetzt das Contact Tracing, um die Verbreitung des neuen Coronavirus bestmöglich einzudämmen und eine zweite Welle zu verhindern. Contact Tracing ist das wirksame Mittel, um durch Rückverfolgung von Personen mit Kontakt zu einem laborbestätigten oder wahrscheinlichen Fall von COVID-19 Infektionsketten zu identifizieren und diese zu unterbrechen.

Neu gilt: Testen, Tracing und Isolation/Quarantäne

Die Schweizer Bevölkerung soll in dieser Phase unbedingt drei weitere Regeln beachten:

  1. Testen: Bei Coronavirus-Symptomen sofort testen lassen und zuhause bleiben
  2. Tracing: Zur Rückverfolgung wenn immer möglich Kontaktdaten angeben
  3. Isolation bei positivem Test und Quarantäne bei Kontakt mit positiv getesteter Person.

Ergänzend zum klassischen Contact Tracing wird demnächst die SwissCovid App für Smartphones zur Verfügung stehen. Sie informiert über einen engen Kontakt zu einer erkrankten Person, auch wenn man sie nicht persönlich kennt.

Ordnungsbusse abgeschafft

Mit den aktuellen Lockerungsmassnahmen tritt die Selbstverantwortung eines jeden einzelnen mehr und mehr in den Vordergrund. Vieles ist wieder möglich, auch Ansammlungen bis 30 Personen im öffentlichen Raum und Veranstaltungen bis 300 Personen. Das BAG appelliert aber weiterhin an die Bevölkerung, den Abstand einzuhalten. Die Ordnungsbusse bei Nichteinhalten des Abstands hat der Bundesrat abgeschafft.

Nach wie vor ist Vorsicht geboten

Damit die Verbreitung des Virus möglichst verhindert wird und, falls nötig, das Contact Tracing möglich ist, ist nach wie vor Vorsicht geboten. Das Risiko, sich anzustecken oder das Virus unerkannt weiterzugeben, kann man mit dem eigenen Verhalten minimieren. Das BAG gibt folgende Empfehlungen:

  • Den Abstand von 2 Metern wo immer möglich einhalten, denn das Ansteckungsrisiko steigt, je enger und länger man Kontakt zu einer infizierten Person hat. Wo das nicht möglich ist, empfiehlt das BAG, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen.
  • Situationen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann und man auch keine Masken tragen kann, auf ein Minimum reduzieren. Die Anzahl Kontakte soll übersichtlich bleiben. Man muss bei einem positiven Test sämtliche engen Kontakte angeben. Dies sind alle Personen, mit denen man ohne Schutzmassnahmen zwei Tage vor Auftreten der Symptome bis zum Beginn der Isolation weniger als 2 Meter Abstand gehalten hat
  • Kontaktdaten für die Präsenzlisten angegeben. Nur so kann man benachrichtigt werden, falls jemand z.B. im Restaurant, im Sporttraining oder im Theater ansteckend war.
  • Auf Umarmungen, Begrüssungsküsse und Handgeben verzichten.
  • Orte mit vielen Menschen und wenig Platz meiden.
  • Häufig und gründlich Hände waschen.
  • Ins Taschentuch oder die Armbeuge husten und niesen.

Kampagnenmaterial steht zur Verfügung

Die Kampagne fand bislang eine grosse Verbreitung durch die aktive Mithilfe der Bevölkerung. Das Kampagnenmaterial wurde bislang rund 500 000 Mal heruntergeladen und aufgehängt. Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften, Restaurants, Apotheken etc. werden gebeten, das Kampagnenmaterial dieser blauen Phase auf der Website www.bag-coronavirus.ch herunterzuladen und für Mitarbeitende und Kundinnen und Kunden sichtbar anzubringen.

Coronavirus-Check

Testen ist in der jetzigen Phase entscheidend. Im Coronavirus-Check erfährt man, bei welchen Symptomen man sich testen lassen soll. Nach Beantwortung der Fragen gibt der Check die je nach Kanton unterschiedlichen Dienste an, an die man sich für einen Test wenden kann. www.bag-coronavirus.ch/check/.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des COVID-19 im Tourismussektor in Kosovo

Mit den Mitte März 2020 gegen die Pandemie des COVID-19 getroffenen weltweiten sowie nationalen Massnahmen, die eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und geschäftlichen Aktivitäten bedeuteten, haben der Reise-, Hotel- und Gastronomiesektor schwere Schäden erlitten. Es fehlen immer noch genaue Berechnungen über die Auswirkungen dieser Zeitspanne auf die oben genannten Wirtschaftssektoren des Kosovos. Erste Einschätzungen zeigen jedoch, dass eine Wiederkehr zum vor dem März bestehenden Niveau ein langer und keineswegs einfacher Weg sein wird.

Paragliding South Kosovo (Foto PPSE Kosova)

In einem offenen Brief an die Regierungen der Welt hat das Forum für die Reise- und Tourismusbranche (WTTC) vorgewarnt, dass die Wirtschaft auf der ganzen Welt ohne Reisen und Tourismus einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt sein wird. Um sich dieser Entwicklung zu widersetzen hat die WTTC, welche den globalen Sektor der Reisen und des Tourismus umfasst, alle Regierungen zu umgehenden Handlungen zur Sicherstellung des Überlebens dieses Sektors, welcher für die Bildung von Arbeitsplätzen eine Schlüsselrolle trägt, aufgerufen.

 

“Im Tourismus haben wir eine Mischung aus verschiedenen Sektoren. Diese Pandemie hat eine ganze Kette von Sektoren negativ beeinflusst. Nebst der Unterbrechung der Dienstleistungen begannen sofort Annullationen von Reservationen. Der Tourismus ist seit dem ersten Tag betroffen”, sagt Baki Hoti, Präsident der Vereinigung des Alternativen Tourismus in Kosovo, welcher öffentlich die Regierungen zur Unterstützung dieses Sektors aufgerufen hat.

Prekaz (Foto PPSE KOSOVA)

Am 3. April 2020 hat die MFT der Kosovarischen Republik den Einsatzplan für das Notfall-Steuerpaket veröffentlicht und genehmigt. Dieses Paket hat die Sicherstellung der finanziellen Unterstützung für Unternehmen zum Ziel, die aufgrund der Einschränkung oder Unterbrechung ihrer Leistungen aufgrund des durch die Pandemie verursachten Zustands gefährdet sind. Die MFT hat die Maßnahmen nicht anhand der Wirtschaftssektoren näher erläutert, sondern den Ansatz verfolgt, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Dies, indem die Verluste und Löhne der Arbeitnehmer für die zwei Monate März und April teilweise subventioniert werden.

Vor der Verkündigung dieses Pakets hat das Projekt zur Förderung der Beschäftigung im privaten Sektor (PPSE) der schweizerischen Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit im Kosovo einen Bericht über «Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Gastgewerbe- und Beherbergungssektor im Kosovo» erarbeitet. Dieser Bericht wurde dem Finanz- und Transferministerium von Kosovo übergeben, um dessen Planung von erleichternden Massnahmen für diesen wichtigen Wirtschaftssektor zu unterstützen.

Zipline (Foto PPSE KOSOVA)

Zufolge dieses Berichts des Projektes PPSE zeigt eine ungefähre Schätzung der zweimonatigen Unterbrechung des Gastgewerbesektors folgende mögliche Auswirkungen:

  • mehr als 12’000 nicht aktive Arbeitsnehmende stehen vor der Gefahr, Arbeitsplätze und jegliche Zukunftsaussichten zu verlieren,
  • Angestellte dieses Sektors könnten eine Summe von über 6 Millionen Euro an Löhnen verlieren,
  • 3’683 kleine und mittlere Unternehmen sind direkt von Umsatzverlusten in Höhe von rund 13 Millionen Euro betroffen, und

aufgrund der Passivität des Gastgewerbe- und Beherbergungssektors könnten die weiteren Auswirkungen auf die vernetzten Sektoren mehr als 10 Millionen Euro betragen

Radavc (Foto PPSE KOSOVA)

Andere Daten sehen ebenfalls voraus, wie schwierig es für die Wirtschaft des Kosovo sein wird. Genauer, wie schwierig es für den Sektor des Tourismus, Gastgewerbes und der Gastronomie sein wird, zum Zustand vor COVID-19 zurückzukehren.

Traditional Meal (FOTO PPSE KOSOVA)

Medienberichten im Kosovo zufolge hat das Institut für freie Marktwirtschaft (IETL) in Zusammenarbeit mit der Gastronomy Association Untersuchungen zu den Auswirkungen der Pandemie auf Hotel- und Gastronomieunternehmen (HoReCa) im Kosovo durchgeführt. Die Zahlen sprechen für sich: 76,2% der Unternehmen im HoReCa-Sektor im Kosovo werden bankrottgehen, wenn sich die durch die COVID-19-Viruspandemie verursachte Situation in den nächsten drei Monaten fortsetzt. Des Weiteren gaben 55,4% der Befragten an, gezwungen zu sein, alle Arbeitnehmende zu entlassen. Weitere Informationen finden Sie in dem auf Insajderi.com  veröffentlichten Bericht.

Hani i Haraqise (Foto Dalon Kalludra)

Wie werden Reiseveranstalter in Kosovo damit umgehen?

Arsim Rexhepi ist der Gründer von Balkan Destination. Er ist ein Reiseveranstalter, der ausländische Touristen in den Kosovo bringt und hauptsächlich Besuche im Rahmen der Kultur, Gastronomie, Tradition und des alltäglichen Lebens im Land organisiert. «Unser Markt ist größtenteils ausländisch», sagt er. «Die Touren in unserem Land beginnen Ende April und Mai und in dieser Zeit müssten wir eigentlich sehr beschäftigt sein. Die Unterbrechung all dieser Aktivitäten aufgrund der Pandemie hat sich negativ ausgewirkt, da alle Gruppen bis Juni abgesagt wurden und wir nicht einmal wissen, was mit den Gruppen von September und Oktober passieren wird», sagt er.

Foto Dalon Kalludra

Virtyt Gacaferi, Gründer von Balkan Natural Adventure, ist ein Anbieter von touristischen Dienstleistungen im Kosovo sowie teilweise anderen Ländern des westlichen Balkans. Er weist ebenfalls auf die Absagen ausländischer Touristengruppen hin. «Wir haben viele Stornierungen von ausländischen Kunden erhalten. Für uns kommen 90% der Kunden aus EU-Ländern, Österreich, USA und Asien. Wir erwarten nicht, dass die Saison im Sommer dieses Jahres beginnen wird. Wenn wir im November zu arbeiten anfangen können, wäre das gut für uns.»

Um sich an die geschaffenen und ausserhalb der unternehmerischen Kontrolle liegenden Umstände anzupassen, konzentriert sich Balkan Natural Adventure auf neue Angebote während der Sommersaison mit Schwerpunkt auf lokalen Besuchern. «Wir orientieren uns am lokalen Markt. Wir bereiten ein gutes und erschwingliches Angebot für kosovarische Bürger vor. Zum Beispiel nutzen wir Berge, in denen unsere Guides Gruppen führen und Tee, Pilze und Blaubeeren sammeln. Wir versuchen Modelle zu finden, die unsere bisherige Arbeit ersetzen, also ein Angebot für andere Kunden als unsere Üblichen», sagt Virtyt Gacaferi.

In diesem Jahr wird der Schwerpunkt voraussichtlich auf lokalen Besuchern und der Erstellung von Touristenpaketen innerhalb des Landes liegen, die für diese neue Kundschaft geeignet sind. Dabei müssen die Preise für sie ebenfalls erschwinglich sein. Die Unterbrechung der wirtschaftlichen Aktivitäten im Land hat zu einem Rückgang des Haushaltseinkommens geführt und Reisen oder Auslandsaufenthalte in diesem Jahr werden noch mehr als üblich einen Luxus darstellen. Viele Reiseveranstalter nutzen diesen Zeitraum ohne Beschäftigung, um ihre Geschäftsmodelle neu zu definieren und attraktive Angebote für lokale Besucher zu erstellen.

Novoberda Castle (Foto PPSE Kosova)

Während sich die restriktiven Maßnahmen in Richtung Lockerungen zu bewegen scheinen, bereitet sich das Kosovo auf touristische Angebote für seine Bevölkerung vor. Es ist Zeit, das Kosovo noch mehr zu lieben und dem touristischen Potenzial unseres Landes neues Leben einzuhauchen.

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Mai 2020.

COVID-19: Am Montag öffnen 15 weitere Grenzübergänge

Mit der schrittweisen Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen und den wirtschaftlichen Öffnungsetappen erwartet die Eidgenössische Zollverwaltung eine weitere Erhöhung des Grenzverkehrs. Um einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss sicherzustellen öffnet die EZV weitere Grenzübergänge in den Kantonen Graubünden, Tessin und Solothurn sowie in der Westschweiz. Gleichzeitig werden die Öffnungszeiten bereits geöffneter Grenzübergänge verlängert. Dieser Entscheid erfolgt in enger Abstimmung mit den in- und ausländischen Partnerbehörden. Die risikobasierten Kontrollen an der Grenze werden weitergeführt.

Eine Liste mit den geöffneten Grenzübergängen ist auf der Webseite der EZV publiziert (www.ezv.admin.ch). Die aktuellen Einreise- und Zulassungsbeschränkungen sind auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration ersichtlich (www.sem.admin.ch). Reisenden wird ausserdem empfohlen, sich über die aktuellen Bestimmungen der jeweiligen Nachbarländer zu informieren.

Übersicht über die zusätzlich geöffneten Grenzübergänge ab Montag, 11. Mai 2020

Genf

  • Certoux, Chancy I, Croix-de-Rozon: Einreise in die Schweiz 06:00-09:00, Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage
  • Landecy: Einreise in die Schweiz 06:00-09:00, Ausreise nach Frankreich 17:00-19:00; Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage

Graubünden

  • Spiess: zu/nach Samnaun geöffnet 08:00-11:00, Montag bis Freitag

Jura

  • Fahy: Einreise in die Schweiz 05:00-08:00, Ausreise nach Frankreich 16:00-19:00, Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage

Neuenburg

  • Biaufond: Einreise in die Schweiz 05:00-08:00, Ausreise nach Frankreich 16:00-20:00; Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage

Solothurn

  • Flüh: geöffnet 05.00-20.00h, Montag bis Sonntag

Tessin

  • Camedo, Ponte Faloppia: geöffnet 05:00-09:00, 16:00-19:30, Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage
  • Pizzamiglio: geöffnet 05:00-09:00, 16:00-21:00, Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage
  • Brusata: geöffnet 05:00-20:00, Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage

Waadt

  • Crassier: geöffnet 06:00-09:00, Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage
  • L’Auberson: geöffnet 05:00-09:00, Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage

Wallis

  • Morgins: geöffnet 05:00-19:00, Montag bis Sonntag

Willkommen in «Linda`s universe»

Mit dem Lift fahre ich in den fünften Stock und laufe den Gang runter, eine Tür öffnet sich. Mit locker hochgestecktem Haar und ungezwungener Kleidung steht sie mir gegenüber und grüsst mich herzlich. Mirlinda Dinaj, 24 Jahre alt, hat auf Instagram mit ihrem Profil Linda’s universe ein beachtliches Publikum für ihre Illustrationen gewonnen und ist Mitgestalterin des Online-Magazins OG – «o gocë». Sich deshalb eine Künstlerin zu nennen, fällt ihr schwer – aber sie weiss, was sie will: Mit ihrer farbenfrohen Kunst Menschen anziehen und sie merken lassen: Hey, da läuft etwas falsch!

Es ist das zweite Mal, dass ich Linda treffe. Während Sie beim ersten Treffen zurückhaltend war, strahlt sie heute trotz leichter Grippe und teilt aufgeregt ihre Gedanken mit mir. Wir unterhalten uns in einem Sprachdurcheinander von Englisch, Albanisch und einzelnen Französisch- und Deutschschnipseln. In der Nähe von Lausanne aufgewachsen, macht Linda nun ein Praktikum in Zürich. Das Leben in dieser neuen Stadt stellt eine Herausforderung für sie da: Als Frau, Albanerin und frankophone Schweizerin gäbe es nämlich kein Entkommen vor steter Rechtfertigung: Zuerst müsse mensch erklären, warum mensch Französisch spricht, dann, woher der Vorname kommt und sich schliesslich Fragen anhören wie: Ob die albanischen Eltern es denn okay finden, dass sie als Frau so spät noch ausgeht? Ob sie nach Kosovo in die Ferien gehe, um zu heiraten? Unter all diesen Fragen lauert der Gedanke: Du bist ja nicht Schweizerin.

Obwohl Linda in diesem Land aufgewachsen ist und sich als 100% Schweizerin und 100% Albanerin beschreiben würde. Warum da aufteilen oder eines ausschliessen, fragt sie. Sie nähme das Gute von beiden Kulturen und kritisiere das, was sie stört. Wie sie es auch in ihren Illustrationen tut: Da sieht mensch Catcalling, genervte Frauen und lechzende Männer. Ihre Bilder sind Antworten auf was Linda zufolge falsch läuft: Zwangsehe, die Position der Frau in der Gesellschaft, der Druck auf die Kinder albanischer Migrationsfamilien in der Schweiz, der Umgang mit psychischen Krankheiten und die albanische traditionell unmögliche Erbschaftsannahme für Frauen.

Dabei ist es ihr wichtig zu betonen, dass sie damit nicht alle anklagen möchte. Es sei aber Realität, dass immer noch viele Menschen und vor allem Frauen unter unterdrückenden, patriarchalen Strukturen leiden und keine Wahlmöglichkeiten haben. Dies diene ihr als felsenfestes Argument gegen sie treffende Kritik.

Aussagen wie «Ja, wenn du nicht heiraten möchtest, mach es einfach nicht – Wozu der Krawall?» fänden keinen Halt in einer Welt, in der es nicht allen gewährleistet ist, einfach mal «nein» zu sagen. Ansonsten seien die Reaktionen sehr positiv, wobei Personen jeglichen Geschlechts Unterstützung ausdrücken. So ist Linda nämlich ganz unerwartet zu ihrem Publikum gekommen – durch Reposting ihrer Beiträge auf den sozialen Medien und auffordernde Nachrichten und Kommentare: «Mach weiter, es hilft!» Auch ihre Eltern unterstützen sie in ihrem Vorhaben, wobei sie lange keinen Einblick in ihr Kunstschaffen bekommen haben. Linda zeichnete nämlich schon als Kind, aber eben nur für sich. Was sie erlebt und beschäftigt hat, wurde farbenfroh auf Papier gebracht. Was sie als Kind verstörte, klingt heute nach. Fragen wie «a po të lypin?» übersetzte sie ins Französische und fand es falsch – es könnte doch nicht sein, dass solche Ausdrucksweisen in Bezug auf Menschen verwendet wurden. Sie suchte das Gespräch mit ihren Eltern, welche zustimmten und mit ihr darüber sprachen.

Dieses sensible Bewusstsein der albanischen Sprache gegenüber bringt sie heute in ihren Illustrationen zum Ausdruck, wobei es nicht immer kritisch gemeint ist. Ausdrücke wie «ta hongsha zemrën», welche sie wörtlich verstanden zeichnet – ein Mann, der ein Herz isst-, fände sie einfach witzig und etwas makaber. Lindas Kunst beginnt nämlich immer bei ihr – was ihr auffällt, was sie belustig oder stört. Dabei sind es oft gesellschaftliche Probleme, die sie am meisten bewegen.  Genau diese Verzahnung von Politischem und Persönlichem zeichnet ihre Illustrationen aus – Es ist wahrlich Linda’s universe, welches wir bei Betrachtung ihrer Kunst betreten.

Xhemile Asani

 

 

Die Dimensionen der Entwicklung von Tourismus im Kosovo

Das schnelle Wachstum des Tourismus im Kosovo folgt den globalen Trends in diesem Sektor, insbesondere in den letzten zehn Jahren. Es werden ständig neue Tourismusprodukte eingeführt, das Angebot an inländischen Reisezielen verbessert und die Dienstleistungen im Allgemeinen sind modernisiert und diversifiziert. So Tourismus verwandelt sich in einen Sektor, der Impulse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes gibt.

Laut der Welttourismusorganisation sind 2018 mehr als 700 Millionen Touristen in europäischen Destinationen angekommen, und es wird geschätzt, dass jede Person während ihres Aufenthalts durchschnittlich 800 US-Dollar ausgegeben hat. Im selben Jahr, nach der Kosovo-Agentur für Statistik, im Land waren 192,761 ausländische Touristen. Diese Besucher kommen hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Raum, der Türkei und unserer Diaspora. Interessanterweise kommen viele Asiaten im Rahmen von Balkanreisen in den Kosovo.

Neben ausländischen Touristen sind einheimische Besucher, dh Einwohner des Kosovo, die Wochenenden oder Feiertage an verschiedenen Orten im Land verbringen, sind eine wichtige Gruppe von Nutzern von Tourismusdienstleistungen. Auch diese Gruppe wächst von Jahr zu Jahr. Aber nach Kosovo Agentur für Statistik, im Jahr 2018 die Zahl der inländischen Besucher, die verschiedenen Destinationen innerhalb des Landes besuchen war 108,043.

Kleinere Wohneinheiten (wie Airbnb)

Nicht nur Zahlen …

Das schnelle Wachstum des Tourismus im Kosovo folgt den globalen Trends in diesem Sektor, insbesondere in den letzten zehn Jahren. Es werden ständig neue Tourismusprodukte eingeführt, das Angebot an inländischen Reisezielen verbessert und die Dienstleistungen im Allgemeinen sind modernisiert und diversifiziert. So Tourismus verwandelt sich in einen Sektor, der Impulse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes gibt.

Laut der Welttourismusorganisation sind 2018 mehr als 700 Millionen Touristen in europäischen Destinationen angekommen, und es wird geschätzt, dass jede Person während ihres Aufenthalts durchschnittlich 800 US-Dollar ausgegeben hat. Im selben Jahr, nach der Kosovo-Agentur für Statistik, im Land waren 192,761 ausländische Touristen. Diese Besucher kommen hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Raum, der Türkei und unserer Diaspora. Interessanterweise kommen viele Asiaten im Rahmen von Balkanreisen in den Kosovo.

Neben ausländischen Touristen sind einheimische Besucher, Einwohner des Kosovo, die Wochenenden oder Feiertage an verschiedenen Orten im Land verbringen, sind eine wichtige Gruppe von Nutzern von Tourismusdienstleistungen. Auch diese Gruppe wächst von Jahr zu Jahr. Aber nach Kosovo Agentur für Statistik, im Jahr 2018 die Zahl der inländischen Besucher, die verschiedenen Destinationen innerhalb des Landes besuchen war 108,043.

Weltbekannte Köche erfinden neue lokale Speisen und unterstützen die Landwirten

 Köche können Treiber des Wandels sein: nicht nur im Geschmack und in den Essgewohnheiten, sondern auch zur Unterstützung der lokalen Landwirten. Durch die Einführung von frischen Zutaten des Landes in ihren Rezepten, schaffen Köche stärkere Verbindungen zwischen den Landwirten und Restaurants, sowie zwischen Landwirten und Kunden. Im Jahr 2019 weltbekannte Köche Fejsal Demiraj

und Entiana Osmenzeza organisierten die Veranstaltung “Taste of Kosovo”, bei der zubereitete Gerichte serviert wurden, die ausschließlich aus Zutaten bestehen, die im gesamten Kosovo angebaut oder gesammelt wurden. Die Veranstaltung war Teil der albanischen Gastronomieexpedition, einem Projekt der RRNO Foundation, um die albanische Küche zu dokumentieren und neu zu entdecken. Die Expedition legt einen besonderen Schwerpunkt auf lokale Landwirten und Produzenten. In der Natur gibt es so viele köstliche und gesunde Sachen zu essen, brauchen wir nur zu suchen und sie zu finden!

Die Outdoor-Aktivitäten, aber auch in städtischen Zentren, sind eine Notwendigkeit für ein beliebtes touristisches Angebot, das sich positiv auf die Entscheidung der Touristen auswirkt, ihren Aufenthalt im Reiseziel zu verlängern. Das touristische Angebot des Kosovo ist interessant und vielfältig für jede Art von Touristen und und es wird reicher.

In Peja können Touristen bereits den Nervenkitzel der Tibetame-Brücke erleben

 Neue Produkte im letzten Jahr eingeführt

Erst im Jahr 2019 brachte das Kosovo neue Tourismusprodukte auf den Markt, darunter: einen Klettersteig in Prizren; ein weiterer Klettersteig in Peja neben zwei bestehenden; In Peja können Touristen bereits den Nervenkitzel der Tibetame-Brücke erleben. Fallschirmspringen, Kajakfahren auf den Flüssen, Mountainbiken, Wandern kombiniert mit Yoga, Wintersport sind einige der beliebtesten Outdoor-Aktivitäten. Modernere Produkte wie der “escape romm”, das Museum der Illusionen und kulturelle Veranstaltungen sind mittlerweile Teil des Angebots von Pristina.

In der Zwischenzeit wird das bestehende Angebot des Kosovo um eine lange Liste neuer Produkte erweitert. In der Nähe von Pristina wird der Bärenwald bald den Wege-Pfad mit sechs Atraktionen für Familien und Kinder eröffnen. In der Nähe des Flusses Lumbardh in Peja wurde ein Campingplatz mit sechs Produkten und  Aktivitäten gebaut, und Prizren arbeitet an der Eröffnung eines Filigranmuseums. Dies sind einige der neuesten Investitionen.

Kajakfahren auf den Flüssen

DieTouristen und Besucher finden es jetzt noch einfacher, das touristische Angebot des Kosovo zu erleben, dank eines neuen Dienstes, der auf dem Markt entwickelt wird: lokale Führer oder Stadtführer. Diese Fachleute haben Informationen über die Geschichte, Mythen und Schönheit von Reisezielen und wissen, wie man Touristen an die richtigen Orte bringt.

„Abgesehen vom finanziellen Aspekt sind die Auswirkungen des Anstiegs der Zahl ausländischer Touristen und inländischer Besucher des Ziels Kosovo auch in anderen verwandten Sektoren zu spüren, die direkt oder indirekt zu einem Beschäftigungswachstum, einer inländischen Produktion und einem Wachstum führen. über die Anzahl und Qualität von Dienstleistungen verschiedener Art, aber auch zur Verbesserung des Images des Kosovo in der Welt “, sagt Blerina Batusha Xerxa von Swisscontact, die seit 2014 mit lokalen Institutionen für die Entwicklung des Tourismussektors im Kosovo kooperiert, dank der finanziellen Unterstützung der Schweizerischen Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit

Hotels, Kapazitäten und Besucher  

  • 22% sind größere Hotels, die auch Restaurants haben.
  • Es gibt über 11.680 Zimmer im Kosovo. Die tägliche Kapazität beträgt also ca. 11.680 Zimmer.
  • In großen Hotels sind etwa 50,6% der Gäste internationale Touristen, etwa 22,7% stammen aus der Diaspora und 11,8% sind inländische Besucher.
  • Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Tourismus auf Wohneinheiten und Restaurants werden wie folgt geschätzt: 153 Mio. EUR im Jahr 2017 und rund 202 Mio. EUR im Jahr 2018.

‘Die Nutzungsrate ‘ in Hotels werden auf rund 49%, während in kleineren Wohneinheiten (wie Airbnb) auf etwa 60% geschätzt

Der erste “Fluchtraum” im Kosovo wird eröffnet

 Um dazu beizutragen, dass in Pristina mehr zu tun ist – für RAZ-Besucher, Touristen und Stadtbewohner ist der RAZ-Fluchtraum (escape room) eine Investition einer Gruppe junger Menschen aus der Tourismuswelt. Die Idee der Eröffnung dieses Rettungsspielraums sollte der Nachfrage der Besucher in Pristina nach mehr Aktivitäten bei ihrem Besuch in der Stadt gerecht werden, indem sie die Stadt besuchen. Der Raum wird das lokale Angebot verbessern und sich auf die Erhöhung der Besucherzahl, der Aufenthaltsdauer und der Höhe der Ausgaben auswirkt.

“Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht. Das war am Anfang März, bevor die neueste Entwicklungen infolge von COVID-19 statgefunden haben”

Bundesrat lockert schrittweise Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden präzisiert.

Aufgrund der epidemischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus. Um Planungssicherheit zu schaffen, gibt er auch bekannt, wie er die weiteren Lockerungsschritte bis Anfang Juni plant.

Für die Reihenfolge der Lockerungen hat der Bundesrat mehrere Risikofaktoren berücksichtigt. Dazu gehören die Zunahme enger Personenkontakte, die Zunahme von Personenströmen, die Zahl der betroffenen vulnerablen Personen oder die Möglichkeit Schutzmassnahmen zu ergreifen. Zudem hat der Bundesrat den wirtschaftlichen Nutzen der einzelnen Lockerungen bewertet.

Schutz der Gesundheit und Vermindern der wirtschaftlichen Schäden
Der Bundesrat verfolgt mit der Lockerungsstrategie mehrere Ziele: Er will weiterhin in erster Priorität die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung schützen, insbesondere der besonders gefährdeten Personen. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten. Der Bundesrat will weiter die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering halten und die Einschränkungen der Grundrechte wo möglich verringern. Die Strategie soll schweizweit einheitlich und unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarländer umgesetzt werden.

Erste Etappe am 27. April 2020
In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten.

Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben.

Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.

Zweite und dritte Etappe: 11. Mai und 8. Juni 2020
In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen. Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.

Etappen je nach Entwicklung der Epidemie
Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

Sobald die Fallzahlen in der Schweiz ausreichend gesunken sind, werden die Kantone die konsequente Rückverfolgung von Infektionsketten wieder aufnehmen: infizierte Personen sollen frühzeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden. Dazu werden eine erweiterte Teststrategie, ein Contact Tracing-Konzept und eine App entwickelt, die über Kontakte mit infizierten Personen informiert. Die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.

Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden
Bei der schrittweisen Öffnung gewisser Dienstleistungen und Betriebe sollen besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfassend geschützt werden. Der Bundesrat hat deshalb die Definition der besonders gefährdeten Personen und die Schutzmassnahmen präzisiert.

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen, wenn nötig durch eine angemessene Ersatzarbeit. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss der Arbeitgeber die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst. Eine besonders gefährdete Person kann eine Arbeit ablehnen, wenn sie die Gesundheitsrisiken als zu hoch erachtet. Ist eine Arbeitsleistung zuhause oder vor Ort nicht möglich, hat der Arbeitgeber die Person unter Lohnfortzahlung freizustellen. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen, das aufzeigt, weshalb eine angestellte Person zu einer besonders gefährdeten Personengruppe gehört.

Der Bundesrat hat aufgrund der epidemiologischen Situation den Kanton Tessin ermächtigt, die Einschränkungen von Wirtschaftsbranchen bis am 26. April zu verlängern.