Die “gesicherten Wege” des Kosovo bieten maximales Adrenalin 

Nol Krasniqi erforscht seit über zehn Jahren die Natur des Kosovo und ist ein Wegweiser für viele Gruppen. Neben seiner Leidenschaft für die Natur ist Noli einer der bekanntesten Bergsteiger und Wanderer mit Fachkenntnissen im Bau und Betrieb von Klettersteigen. 

 Seit seinem 17. Lebensjahr war Noli Teil von Bergsteiger- und Wandergruppen. Dann begann er als Bergführer zu arbeiten, obwohl er nie gedacht hatte, dass dies zu seiner Vollzeitkarriere werden würde. Jetzt ist er Führer und Mitbegründer eines Unternehmens für Outdoor-Tourismusaktivitäten. 

Die Vision zum Bau der Klettersteige in der Rugova-Schlucht war eine langjährige Idee des Vereins, dem Noli angehörte. Sie wagten die ersten Schritte im Jahr 2011, als sie zum ersten Mal die Dolomiten in Italien besuchten, um sich solche Konstruktionen genauer anzusehen, dann einen Grundkurs belegten und in den Kosovo zurückkehrten, um loszulegen.  

Jeder Klettersteig hat seine eigene Schönheit 

Der erste im Kosovo gebaute Klettersteig heißt “Via Ferrate Ari” und war im Zeitraum 2013 bis 2014 in Betrieb. Für Noli hat jeder Klettersteig seinen eigenen Charme, aber die Klettersteighöhlen bieten mehr Adrenalin als alles andere. 

 “Wenn wir einen Vergleich von 2013 anstellen, als wir den ersten Klettersteig eröffneten, sehen wir, dass die Zahl der Tourist*Innen (vor der Pandemie) jedes Jahr gestiegen ist, so dass der Bau dieser Attraktionen die Zahl der Tourist*Innen stark beeinflusst hat.” Sagt Noli, für den das Kosovo der Führer der Klettersteige im Balkan ist. “In jeder Ecke des Kosovo befindet sich ein Klettersteig”, sagt er. Darüber hinaus hat das Kosovo viele andere Gebiete mit Potenzial für den Bau anderer Klettermöglichkeiten, aber diese Ideen müssen immer von anderen Innovationen begleitet werden. 

 Der Klettersteig stärkt das Tourismusgeschäft 

“Die Erhöhung der Anzahl der Klettersteige steigert nicht nur das Angebot der Touristenattraktionen, was sich dann auch auf die Anzahl der Besucher*Innen auswirkt, sondern beeinflusst auch positiv alle Unternehmen im Tourismussektor im Kosovo tätig sind, da die Betreiber auch andere Dienstleistungen und Produkte verkaufen“, sagt Noli  

Peja ergänzt sein Angebot an Outdoor-Tourismus ständig. Neben dem Klettersteig finden wir in der Rugova-Schlucht auch die tibetische Brücke und die Zipline. 

“Die Zipline im Kosovo ist die einzige international zertifizierte im Balkan. Als wir uns für die Zipline entschieden, stellten wir fest, dass die Realisierung schwierig war, da uns Fachwissen und Beratung beim Bau fehlten. Die Unterstützung für dieses Vorhaben wurde uns von der Schweizer Organisation “Swisscontact” bereitgestellt, nicht nur finanziell, sondern vor allem durch einen Experten, der professionelle Beratung zu dessen Konstruktion und Zertifizierung anbot “, sagt Noli. 

Als Führer mit über zehnjähriger Erfahrung definiert Noli drei Schlüsselpunkte, mit denen das Kosovo international gefördert werden kann: Berge, Abenteuertourismus und Kultur. 

 Was ist “Via Ferrata 

 Die “Via Ferrate” oder auf Deutsch “Klettersteig” ist ein Weg, der sich in steilen und felsigen Abschnitten befindet und von Wanderern genutzt werden kann, die auf der Suche nach Adrenalin und Abenteuer sind. Der Weg besteht hauptsächlich aus einem Metalldraht, der entlang des gesamten Felswegs verläuft, sowie aus Treppen, mit denen die Höhe problemlos erreicht werden kann. Wenn man beim Klettern die erforderliche Sicherheitsausrüstung verwendet, wird man ein unvergessliches Vergnügen erleben. 

 

Bundesrat verabschiedet Strategie für kommende Monate und startet Konsultation zum vierten Öffnungsschritt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 das 3-Phasen-Modell verabschiedet, das die Strategie für die kommenden Monate festlegt. Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden und ein vierter Öffnungsschritt erfolgen. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. Mai, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können. Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Für Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bundesrat schickt diese Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation. Er entscheidet am 26. Mai.

Die epidemiologische Lage entspannt sich, sowohl bei den Fallzahlen, als auch bei den Hospitalisierungen und der Auslastung der Intensivstationen. Die Bevölkerung setzt die Schutzmassnahmen gut um, der Öffnungsschritt vom 19. April 2021 hat sich bislang nicht negativ auf die Entwicklung der Epidemie ausgewirkt. Der Bundesrat sieht gute Chancen, dass sich die Situation in den Spitälern in den nächsten Wochen weiter entspannt und Ende Mai ein nächster Öffnungsschritt möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Impfkampagne in hohem Tempo weitergeführt werden kann und sich alle – speziell die Risikogruppen – besonders gut schützen, bis sie geimpft sind. Der Bundesrat gibt folgende Vorschläge in Konsultation.

Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen 300 Personen

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dasselbe gilt für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und religiöse Veranstaltungen. Andere Veranstaltungen, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 30 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Da bei privaten Veranstaltungen das Übertragungsrisiko höher ist, bleibt es im Innern bei maximal 10 Personen und draussen bei 15 Personen.

Restaurants: Innenräume offen, wenn die Fallzahlen nicht steigen

Der Bundesrat schlägt vor, dass auch die Innenbereiche der Restaurants mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können. Dieser Teil des Öffnungsschritts ist aus epidemiologischer Sicht am heikelsten, weil sich viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Maske in Innenräumen treffen. Eine Eröffnung Ende Mai setzt deshalb voraus, dass die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben. Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich gelten: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf der Terrasse wiederum wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben. Die Kantone sind dafür zuständig, die Einhaltung der Schutzkonzepte zu kontrollieren.

Amateursport: Grössere Gruppen und Fussballspiele in allen Ligen

Neu dürfen maximal 30 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen. Damit auch im Amateurbereich wieder Fussballspiele stattfinden können, gilt für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.

Für Sport in Innenräumen gilt weiterhin: wenn ohne Maske, dann höchstens 15 Personen im gleichen Raum. Kontaktsport wie Judo oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Laienkultur: Grössere Gruppen möglich

Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 30 Personen erhöht. Bei Auftritten und Proben, die für die Auftritte nötig sind, beträgt die Obergrenze der Gruppe 50 Personen – sowohl in Innenräumen als auch draussen. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.

Keine Homeoffice Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Hürden für die Testung in Betrieben weiter zu senken, übernimmt der Bund nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten. Seit dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Tätigkeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Hochschulen: Präsenzunterricht ausgeweitet

An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Wellnessanlagen offen

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen neu öffnen. Es gelten 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand.

Keine Quarantäne für Geimpfte

Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass sie die Krankheit nicht weiter übertragen können. Geregelt wird, für welche Impfstoffe und für welche Dauer diese Ausnahmen gelten.

Der Bundesrat passt zudem im Hinblick auf die Sommerferien die Reisehinweise des Bundes an. Es wird darauf hingewiesen, dass in allen Regionen der Welt das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht. Vor Auslandreisen sind die Informationen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG sowie insbesondere die aktuelle Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko zu beachten. Wer aus einem dieser Staaten oder Gebiete in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne. Abgeraten wird von Reisen in Staaten oder Gebiete mit neuartigen Virusmutationen. Diese Staaten und Gebiete werden auf einer Liste festgehalten.

3-Phasen-Modell verabschiedet

Der Bundesrat hat heute auch seine Strategie für die kommenden Monate verabschiedet. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können (siehe Faktenblatt). Dieses 3-Phasen-Modell ist in der Konsultation gut aufgenommen worden. Fast alle Kantone sind mit dem Modell einverstanden und begrüssen die Strategie, weshalb nur noch geringe Anpassungen vorgenommen wurden. Ein Grossteil der Kantone ist sich bewusst, dass mit dem Modell auch Risiken verbunden sind – etwa dass Personen, die sich nicht impfen lassen können, längerfristig einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

Die erste Phase (Schutzphase) dauert so lange, bis alle besonders gefährdeten Personen, die das möchten, vollständig geimpft sind. Diese Phase wird voraussichtlich Ende Mai 2021 beendet sein. In der zweiten Phase (Stabilisierungsphase) erhält die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die dritte Phase (Normalisierungsphase). Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren.

Weitere Öffnungsschritte in Planung

Der Bundesrat sieht in der zweiten und dritten Phase weitere Öffnungsschritte vor. Am 26. Mai wird er definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen fällen; zu dieser Vorlage wird aktuell die Konsultation ausgewertet. Die Konsultation zum nächsten Öffnungsschritt will der Bundesrat voraussichtlich am 11. Juni starten und dann am 18. Juni darüber entscheiden. Für dieses Öffnungspaket vorgesehen sind weitere Erleichterungen unter anderem für Sport und Kultur sowie Veranstaltungen. Im Sommer wird der Bundesrat auch die mittelfristige Planung diskutieren und sich mit den nötigen Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Winter befassen.

Anpassungen in verschiedenen Covid-19-Verordnungen

Noch vor dem Entscheid über den vierten Öffnungsschritt hat der Bundesrat verschiedene technische Anpassungen in Covid-19-Verordnungen vorgenommen. Gründe sind unter anderem neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder sommerliche Aktivitäten.

–       Neu gelten Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und genesen sind, während sechs statt wie bisher drei Monaten nicht mehr als besonders gefährdete Personen.

–       Im Hinblick auf die Badesaison wird für Badeanstalten die Möglichkeit geschaffen, für gewisse Teile des Aussenbereichs wie zum Beispiel die Liegewiesen in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.

–       Für Reisende, die aus einem Staat oder Gebiet einreisen, in dem eine besorgniserregende Sars-CoV-2 Variante verbreitet ist, werden die Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz eingeschränkt.

–       Die Versicherer erhalten neu die Kompetenz, die Kosten der zuviel bezogenen Selbsttests direkt bei der versicherten Person zurückzufordern. Die Kosten für nötige Mahnungen übernimmt der Bund.

Covid-19-Impfstoff: Weiterer Vertrag mit Moderna sichert Impfstoff für 2022

Der Bund hat einen weiteren Vertrag mit dem Biotech-Unternehmen Moderna abgeschlossen. Damit ist die Schweizer Bevölkerung auch im Jahr 2022 mit genügend mRNA-Impfstoff versorgt. Der neue Vertrag sieht die Lieferung von insgesamt 7 Millionen Dosen in den ersten Monaten des Jahres 2022 vor. Weiter steht dem Bund die Option für zusätzliche 7 Millionen Dosen im weiteren Verlauf des Jahres 2022 offen.

Der Bund arbeitet intensiv daran, die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Covid-19 Impfstoff auch in Zukunft zu gewährleisten. Mit dem neuen Vertrag ist die Schweiz gut gegen zukünftige Virusmutationen gerüstet. Zurzeit forscht Moderna an einer Auffrischimpfung, die auch Virusvarianten berücksichtigt. So kann der hohe Impfschutz auch im kommenden Jahr sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein angepasster Moderna-Impfstoff vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic geprüft und für die Bevölkerung zugelassen wird.

Hochwirksam und gut verträglich

Zurzeit setzt der Bund insbesondere auf mRNA-Impfstoffe zum Schutz der Schweizer Bevölkerung. Diese Impfungen erweisen sich als hochwirksam und gut verträglich. Der Impfstoff von Moderna basiert auf dieser Impfstofftechnologie. Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, die im Jahr 2020 mit Moderna einen Vertrag abgeschlossen hatten. Da die Impfstoffproduktion und -Verfügbarkeit viele Unsicherheiten birgt, berücksichtigt der Bund weiterhin unterschiedliche Impfstofftechnologien verschiedener Impfstoffhersteller. Der Bund bleibt mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch.

Breites Impfstoffportfolio

Bisher hat der Bund mit fünf Impfstoffherstellern Verträge abgeschlossen: Moderna (13.5 Millionen Impfdosen für das Jahr 2021 und 7 Millionen für das Jahr 2022), Pfizer/BioNTech (rund 6 Millionen Impfdosen), AstraZeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen), Curevac (5 Millionen Impfdosen) sowie Novavax (6 Millionen). Zurzeit sind bei den Kantonen die Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer im Einsatz; Zulassungen weiterer Covid-19 Impfstoffe stehen noch aus. Der Bezug der Impfstoffe bei verschiedenen Herstellern soll sicherstellen, dass auch bei Lieferschwierigkeiten genügend Impfdosen eines zugelassenen Impfstoffs zur Verfügung stehen.

Die Schweiz hat im Jahr 2021 genügend Impfstoffe, um auch Kindern und Jugendlichen eine Impfung zu ermöglichen – sofern die Impfstoffe für diese Zielgruppe zugelassen werden. Für das Jahr 2022 werden ebenfalls ausreichend Impfstoffe besorgt, um der gesamten Bevölkerung der Schweiz einen sehr hohen Impfschutz anzubieten.

Der Bund wird eine Weitergabe von Impfstoffen an andere Länder prüfen, sollten diese in der Schweiz nicht benötigt werden.

mRNA-Impfstofftechnologie
Wie BioNTech und Curevac, setzt Moderna auf eine neuartige Technologie: Die mRNA ist eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Diese übermittelt den Körperzellen die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Die Immunantwort bereitet den Körper auf die Bekämpfung des Virus vor.

Wechsel bei der Geschäftsführung der Eidgenössischen Migrationskommission EKM

Bettina Looser ist seit über fünfzehn Jahren im Themenfeld der Migration tätig. Nach einem Lehrerinnendiplom und mehrjähriger Lehrtätigkeit studierte sie Europäische Ethnologie und Germanistik an der Universität Zürich, wo sie mit einem Lizentiat abschloss. Sie arbeitete anschliessend als Journalistin für diverse Tageszeitungen und Magazine. Seit 2005 ist Bettina Looser an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen als Fachbereichsleiterin und Dozentin für «Migration und Heterogenität» sowie «Gesellschaft und Bildung» tätig. Sie leitet den CAS «Bildung und Flucht» und ist Delegierte von swissuniversities für Bildung und Migration sowie für Hochschuldidaktik. Im Bereich Migration und Integration hat sie verschiedene interdisziplinäre Projekte entwickelt. Bettina Looser hat sich kontinuierlich weitergebildet und unter anderem den CAS Politik der Universität St. Gallen absolviert. Ausserdem ist sie Erziehungsrätin des Kantons Schaffhausen und Autorin mehrerer Publikationen zu den Themen Bildung und Migration.

Das Präsidium der Eidgenössischen Migrationskommission EKM hat sich für Bettina Looser aufgrund ihrer ausgezeichneten Qualifikationen und ihrem grossen Erfahrungshintergrund entschieden. Es ist überzeugt, dass mit dieser Wahl die Kontinuität für die anspruchsvollen Aufgaben, die die Geschäftsführung der EKM mit sich bringt, gewährleistet ist. Die 51-jährige Bettina Looser wird die Stelle auf den 1. September 2021 antreten.

Simone Prodolliet, die seit 2003 die Geschäftsführung der EKM innehatte, wird ordentlich pensioniert. Sie wird bis Mitte Oktober die Geschäfte der Kommission weiterführen und ihre Nachfolgerin in die Arbeiten einführen.

SEM lässt Gewaltvorwürfe untersuchen

Verschiedene Medien erheben Vorwürfe wegen angeblicher, exzessiver Gewaltanwendung in Bundesasylzentren. Staatssekretär Mario Gattiker hat Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer damit beauftragt, diese Einzelfälle zu untersuchen. Die Öffentlichkeit wird nach Abschluss der Untersuchung über die Ergebnisse informiert. Zudem werden die internen Abläufe im Sicherheitsbereich überprüft. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist bereits daran, verschiedene Massnahmen zur Prävention von Gewalt in den Bundesasylzentren umzusetzen.

In Medienberichten wird der Vorwurf erhoben, dass in einzelnen Bundesasylzentren (BAZ) gegenüber einzelnen Asylsuchenden unverhältnismässiger Zwang angewendet wurde, dass die Besinnungsräume nicht vorschriftsgemäss eingesetzt und dass Einsatzprotokolle betreffend Zwangsanwendung durch die Sicherheitsdienstleister nicht korrekt erstellt wurden. Zu mehreren dieser Vorfälle wurden Strafanzeigen eingereicht, sie sind Gegenstand laufender Strafuntersuchungen. Um diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen, hat der Direktor des SEM, Staatssekretär Mario Gattiker, eine externe Untersuchung in die Wege geleitet, die von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer durchgeführt wird. Er hat den Auftrag, die Vorwürfe umfassend abzuklären und einen Bericht zu erstellen. Über die Ergebnisse wird die Öffentlichkeit nach Abschluss der Untersuchung informiert.

Parallel dazu findet derzeit bereits ein internes Audit zur Überprüfung der internen Abläufe und deren Umsetzung im Sicherheitsbereich statt. Die Resultate und allfällige Verbesserungsvorschläge sollen ebenfalls in einem Bericht festgehalten werden. Neben den internen Strukturen sollen auch die Rekrutierung von Sicherheitsbeauftragten und deren Aus- und Weiterbildung für den Einsatz in den BAZ überprüft werden.

Externe Beschwerdestelle wird geprüft

Das SEM steht für einen respektvollen Umgang mit den Asylsuchenden ein. Gewaltsame Konflikte zwischen Asylsuchenden wie auch zwischen Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den BAZ sollen wenn immer möglich verhindert werden. Um in diesem Bereich weitere Verbesserungen zu erreichen, hat das SEM bereits ein Gewaltpräventionskonzept erarbeitet. Mit einer Reihe von Massnahmen sollen die Risikofaktoren auf individueller, sozialer und institutioneller Ebene weiter reduziert werden. Einzelne Massnahmen werden bereits umgesetzt. So werden in den Bundesasylzentren seit einigen Monaten zusätzliche Betreuungspersonen eingesetzt, die den Auftrag haben, mögliche Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Die ersten Rückmeldungen sind positiv, die Zahl der Eskalationen und Polizeieinsätze hat sich schon reduziert. Zudem haben die Sicherheitsbeauftragten die Anweisung, in Konfliktsituationen immer Betreuungspersonen beizuziehen, um die Situation zu deeskalieren. Weitere Pilotprojekte sind der Einsatz muslimischer Seelsorger in den Bundesasylzentren der Westschweiz oder eine regelmässige Sucht-Sprechstunde.

Darüber hinaus prüft das SEM derzeit unter Einbezug externer Fachpersonen, eine externe Beschwerdestelle für Asylsuchende einzurichten. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, unkorrektes Verhalten ausserhalb der SEM-Strukturen zu melden. Selbstverständlich steht es ihnen auch jederzeit frei, eine Strafanzeige einzureichen.

Schweizer Unterstützung für die Tourismusentwicklung in der Region Peja

Seit 2014 kooperiert die Swisscontact-Organisation mit der Gemeinde Peja und Vertretern des Privatsektors bei der Weiterentwicklung des Tourismus in dieser Region. Im Rahmen des von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Schweiz (DEZA) finanzierten Projekts Förderung der Beschäftigung in der Privatwirtschaft («Promoting Private Sector Employment», PPSE) wurden in Peja eine Reihe von Aktivitäten im Bereich der Tourismusförderung entwickelt, die zur Steigerung von Beschäftigung und Einkommen für die lokale Gemeinschaft beigetragen haben. Diese Aktivitäten konzentrieren sich auf die Koordination und Verwaltung des Reiseziels, dessen Förderung, die Verbesserung des touristischen Angebots und touristische Dienstleistungen. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Peja und Tourismusakteuren wurden mehrere Produkte entwickelt, die zur Bereicherung des touristischen Angebots beitragen, die Zahl der Touristen erhöhen, die länger bleiben und mehr am Zielort ausgeben. Solche Kooperationsaktivitäten haben auch die Verbesserung der Touristenattraktionen sowie die internationale Förderung des Kosovo und von Peja als Reiseziele beeinflusst.

Dies ist eine Liste der Aktivitäten und Produkte, die mit Unterstützung von Swisscontact entwickelt wurden:

Klettersteige

Zipline

Die Radavc Höhle

Abenteuerpark Peja

Schneeschuhwandern

Gesundheitstourismus

Nachtskifahren und rollendes Material

Radfahren / Touren

Eigene Führungen

Wegmarkierung

Ausbildung von Bergführern

Renovierung von zehn Gästehäusern in der Region Cursed Mountains

Destination Management je nach Besucheranzahl

Förderung des touristischen Angebots

Covid-19 in Indien: Die Schweiz schickt Hilfe zur Unterstützung der indischen Krankenhäuser

Die Schweiz unterstützt Indien, das aufgrund der COVID-19-Krise im Gesundheitswesen mit einer dramatischen Situation konfrontiert ist. Die Humanitäre Hilfe der Schweiz wird in den nächsten Tagen mehrere hundert Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräte nach Indien liefern. Der Bund stellt dem Land damit Unterstützung im Umfang von einer Million Franken zur Verfügung.

Die gesundheitliche Lage in Indien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verschlechtert sich seit einigen Tagen. Mehr als 17 Millionen Menschen sind mit COVID-19 infiziert, mehr als 300’000 neue Ansteckungsfälle kommen jeden Tag hinzu. Die Schweiz reagierte schnell mit einem Angebot zur Unterstützung der indischen Regierung. Diese hat dem Angebot der Schweiz am Mittwoch offiziell zugestimmt.

Die Humanitäre Hilfe der Schweiz, die zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gehört, hat einen Betrag von einer Million Schweizer Franken bereitgestellt, um der indischen Bevölkerung zu helfen. Das Geld wird für den Transport von Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräten in die indische Hauptstadt Neu-Delhi verwendet. Neu-Delhi ist von der aktuellen Krise besonders stark betroffen. Die Ausrüstung wird mit Unterstützung des Indischen Roten Kreuzes verteilt, das für die Koordination der internationalen Hilfe zuständig ist.

Der Bundesrat beschliesst nationale Gleichstellungsstrategie

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2021 die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern. Sie konzentriert sich auf vier zentrale Themen: die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Prävention von Gewalt und die Bekämpfung von Diskriminierung. Die vorrangigen Massnahmen der Strategie werden bis Ende Jahr konkretisiert und sollen bis 2023 verabschiedet oder umgesetzt werden. Ende 2025 wird eine erste Bilanz zur Strategie gezogen.

Seit der Einführung des Frauenstimmrechts vor 50 Jahren hat die Schweiz in der Gleichstellung viele Fortschritte gemacht. Vollständig erreicht ist sie allerdings noch nicht. Um die Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Sein Ziel: «Frauen und Männer beteiligen sich gleichgestellt am wirtschaftlichen, familiären und gesellschaftlichen Leben. Sie geniessen während ihres ganzen Lebens die gleiche soziale Sicherheit und verwirklichen sich in einem respektvollen Umfeld ohne Diskriminierung und Gewalt.» Die Strategie konzentriert sich auf vier Handlungsfelder:

Berufliche Gleichstellung weiter fördern

Der Bundesrat will die Lohndiskriminierung im öffentlichen und privaten Sektor beseitigen und eine ausgewogenere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern erreichen. Weitere Ziele im beruflichen und öffentlichen Leben sind die Verbesserung der Rentensituation von Frauen sowie die ausgewogenere Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen, auf allen Verantwortungsebenen und in allen Entscheidungsgremien. Dazu gehört etwa ein höherer Frauenanteil in Führungspositionen von Hochschulen oder die Förderung von Männern in Gesundheits- und Bildungsberufen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter fördernDie Instrumente für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen weiter verstärkt werden. Elternurlaube, familienfreundliche Arbeitszeiten und die soziale Sicherheit für Eltern und betreuende Angehörige sollen gefördert werden. Ziel des Bundesrats ist es zudem, das Armutsrisiko von Familien, insbesondere von alleinerziehenden Müttern und Vätern, zu reduzieren.

Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt verstärken

Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu reduzieren und die persönliche Sicherheit der Frauen zu verbessern. Massnahmen zum Opferschutz sollen verstärkt sowie Täter und Täterinnen vermehrt zur Verantwortung gezogen werden. Dafür werden unter anderem Projekte zur Gewaltprävention gefördert und die statistische Datenerhebung über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird weiterentwickelt.

Bekämpfung von Diskriminierung verstärkenFrauen und Männer sollen während ihres ganzen Lebens die gleichen Chancen haben. Ziel ist deshalb auch, Diskriminierung und Sexismus zu beseitigen. So will der Bundesrat sicherstellen, dass im Bundesrecht keine Regelungen existieren, die geschlechterdiskriminierend sind. Ebenso sollen Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen entwickelt werden – beispielsweise im Gesundheitsbereich oder in zentralen Institutionen wie der Schweizer Armee. Diese sieht etwa ein Programm zur Identifizierung und Verhütung von Geschlechterdiskriminierungen vor.

Massnahmen bis Ende Jahr

Zu jedem dieser Ziele enthält die Strategie eine Reihe von Massnahmen, die sowohl national als auch international ausgerichtet sind. Sämtliche Departemente und die Bundeskanzlei sind beteiligt und für die Umsetzung von Massnahmen zuständig. Bis Ende 2021 wird die Gleichstellungsstrategie 2030 in einem detaillierten Massnahmenplan weiter konkretisiert. Ende 2025 wird eine Zwischenbilanz gezogen.

Enge Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden

Im Rahmen der Ausarbeitung der Strategie fand ein Austausch mit den Kantonen und Gemeinden sowie verschiedenen Interessengruppen statt. Diesen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen will der Bund intensivieren, ebenso den Austausch mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft.

Gleichstellung noch nicht erreicht

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Bundesverfassung seit 1981 festgeschrieben. Trotzdem ist die Gleichstellung in der Schweiz noch nicht erreicht: Frauen verdienen im Durchschnitt 19 Prozent weniger als Männer. Über 55 Mal pro Tag wird eine Straftat im häuslichen Bereich begangen, in 70 Prozent der Fälle ist das Opfer weiblich. Fehlende Individualbesteuerung und erschwerte Vereinbarkeit halten Frauen oft vom Arbeitsmarkt fern und hindern viele Männer daran, mehr familiäre Aufgaben zu übernehmen. Die Folgen davon – Fachkräftemangel, finanzielles Risiko bei Trennung, Armut im Alter und einseitige Belastung des Mannes als «Hauptversorger» – haben negative Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft.

Coronavirus: Mehr Sicherheit für die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021

Der Bundesrat will den Organisatoren von Grossveranstaltungen und den Kantonen eine Planungsperspektive bieten. Er legt dar, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können, auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Dabei handelt es sich um eine Entscheidungshilfe für die Kantone und nicht um einen Öffnungsplan. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung (Schutzschirm-Regelung). Die Kantone und die betroffenen Branchenverbände können sich bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.

Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen sind seit Ende Februar 2020 verboten – nur im Oktober 2020 waren sie kurzzeitig erlaubt. Mit der Zunahme der Impfungen und abhängig von der epidemiologischen Lage könnten sie ab Sommer 2021 wieder möglich werden. Wann und unter welchen Bedingungen, wird der Bundesrat voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Juni entscheiden. Weil aber Grossveranstaltungen längere Vorbereitungen erfordern, will der Bundesrat den Organisatoren möglichst früh eine gewisse Planungssicherheit und den Kantonen eine Entscheidungshilfe geben.

«Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche

Um die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe bewilligt werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen.

Der Bundesrat legt nun dar, wie der Schutzschirm umgesetzt werden soll. Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt. Weitere Bedingungen sind ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1’000 Personen pro Veranstaltungstag.

Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30 000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Mio. Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Bewilligung für Veranstaltungen mit 3000 Personen ab Juli

Die Kantone sollen ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter restriktiven Auflagen bewilligen können, sofern diese nach dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden. Ab 1. September soll diese Obergrenze auf 10’000 Personen angehoben werden. Diese Daten und Teilnehmerzahlen sind kein Öffnungsplan: Ob solche Veranstaltungen dann auch wirklich durchgeführt werden können, wird der Bundesrat erst später entscheiden. Die Kantone müssen die Bewilligungen widerrufen oder zusätzliche Einschränkungen erlassen, wenn sich die epidemiologische Lage so verschlechtert, dass die Durchführung der Grossveranstaltung nicht mehr möglich oder das Contact Tracing nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Falle greift der Schutzschirm.

Pilotphase im Juni mit 300 bis 600 Personen

Der Bundesrat hat auch festgelegt, welche Schutzmassnahmen erfüllt sein müssen, damit ein Kanton die Durchführung einer Grossveranstaltung bewilligen kann. Im Zentrum stehen strenge Schutzkonzepte und die Vorgabe, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen an solchen Veranstaltungen teilnehmen können, um das Übertragungsrisiko zu minimieren.

Um die anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen ab Anfang Juni bis Ende Juni 2021 die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 und maximal 600 Personen bewilligen können. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob und wie die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen umgesetzt und die Kontrolle der Impf-, Test- und Genesungsnachweise sichergestellt werden können. Ebenso soll geprüft werden, ob die Verwendung von Selbsttests, die vor Ort und unter Aufsicht des Organisators durchgeführt werden können, praxistauglich ist. Der Bundesrat wird die Erfahrungen dieser Pilotveranstaltungen für die Umsetzung der weiteren Öffnungsschritte berücksichtigen.

Bis im Sommer soll auch ein schweizweit einheitliches Covid-Zertifikat (fälschungssicherer Impf-, Test- und Genesenennachweis) vorliegen, womit die Kontrolle der Nachweise am Eingang wesentlich erleichtert wird.

Konsultation bis 10. Mai

Der Bundesrat hat bei den Kantonen, den Städten und Gemeinden, den Dachverbänden der Sozialpartner, den betroffenen Branchenverbänden und -organisationen in den Bereichen Veranstaltungen und Sport, dem Rat der Religionen sowie den zuständigen Sachbereichskommissionen die Konsultation gestartet. Den Entscheid fällt er voraussichtlich am 26. Mai 2021.

Tagung: Wie das Velo in den Alpen zu einem nachhaltigeren Tourismus beiträgt

Verkehr und Tourismus wirken sich klimatisch und ökologisch stark auf die sensiblen Alpen aus. Die Ansprüche für touristische Nutzungen, insbesondere hinsichtlich Mobilität, wachsen, während der Raum und die ökologischen Kapazitäten begrenzt sind. Diesem Spannungsfeld widmete das Bundesamt für Raumentwicklung ARE am 22. April 2021 die online-Konferenz «MoVe the Alps». Dabei stand der nachhaltige Velotourismus im Zentrum des internationalen Austausches. Unterstützt haben die Tagung das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention und das Bundesamt für Strassen ASTRA.

Das Velo befindet sich im Aufwind und nimmt im Zug der Covid-19-Pandemie noch mehr Fahrt auf. Sowohl im Alltag als auch in der Freizeit und in den Ferien ist das Velo ein bevorzugtes Fortbewegungsmittel – oft auch in alpinen Regionen. Fahren Feriengäste mit dem Velo, stossen sie kaum Treibhausgase aus. Dies kann dazu beitragen, dass die Schweiz und ihre alpinen Nachbarstaaten ihre Klimaziele erreichen. Zugleich ist der Velotourismus mit Herausforderungen verbunden: Der Verlad von Velos im öffentlichen Verkehr stösst insbesondere zu Stosszeiten an Kapazitätsgrenzen und ebenso ist die Einbindung des Velos bei der Planung von Infrastrukturen lückenhaft. Zu diesen Themen tauschten sich rund 150 Vertreterinnen und Vertreter des Tourismus, von Verbänden, Bahngesellschaften und der Verwaltung aus dem ganzen Alpenraum an der Tagung «MoVe the Alps» aus. Die Tagung fand im Rahmen des Schweizer Vorsitzes der Alpenkonvention statt. Der Klimaschutz im Alpenraum ist einer der Schwerpunkte des Vorsitzes.

Die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler, ging in ihrem Grusswort auf die Velomitnahme im öffentlichen grenzüberschreitenden Verkehr ein. Sie forderte die Tourismus- und Veloakteure auf, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, Schnittstellen zu verbessern. Eine gute Koordination zwischen Bund und Ländern, so der Bundesvorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Frank Hoffmann, sei Bedingung dafür, dass der Velotourismus zur Verkehrswende beitragen könne. Ed Lancaster, Direktor von EuroVelo, stellte das Projekt vor, das EuroVelo-Netzwerk in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) zu integrieren und das TEN-V mit zusätzlicher Veloinfrastruktur zu ergänzen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertieften zudem die Frage, wie sich Tourismusgebiete als Velodestinationen positionieren und dadurch zur Regionalentwicklung beitragen können. Dass digitale Entwicklungen den Velotourismus künftig stark mitprägen werden, zeigte Lukas Stadtherr, Geschäftsleitungsmitglied von SchweizMobil, am Beispiel von SchweizMobil, das Angebote für den Velo- und Fussverkehr aufgebaut hat und auf ihrer Website abrufbar hält.

Die Förderung des klimafreundlichen Verkehrs, ob im Velotourismus oder bei der Verlagerungspolitik, nimmt für das ARE als Gesamtverkehrskoordinatorin des Bundes und als Koordinatorin für die Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik der Schweiz eine zentrale Rolle ein. Mit der «MoVe the Alps»-Tagung hat das ARE einen Dialog zur Förderung des klimafreundlichen Verkehrs im alpinen Tourismus angestossen, den es in den nächsten zwei Jahren des Schweizer Vorsitzes der Alpenkonvention weiterführen wird.

Coronavirus: Bundesrat zeigt mit Drei-Phasen-Modell das weitere Vorgehen auf

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Der Bundesrat hat das Drei-Phasen-Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt. Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein.

Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger sind Schliessungen und Kapazitätsbeschränkungen notwendig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens (Hospitalisierungen, Belegung der Intensivstationen) zu verhindern. Der Bundesrat zeigt anhand eines Drei-Phasen-Modells (s. Details im Faktenblatt) den strategischen Weg auf, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz vor Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.

Schutzphase: Impfen der besonders gefährdeten Personen

Die Schutzphase dauert so lange an, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig, das heisst mit zwei Dosen, geimpft sind. Sofern die Impfbereitschaft in dieser Gruppe bei 75 Prozent liegt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird. Aufgrund des Schutzbedürfnisses der noch nicht geimpften Risikopersonen, der Öffnungen per 19. April 2021 und der ohnehin fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein. Der Bundesrat wird am 12. Mai 2021 eine Auslegeordnung vornehmen und allenfalls ein Öffnungspaket in die Konsultation senden.

Bis dahin müssen die aktuell bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten werden, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen und in der Folge einen Anstieg der Hospitalisierungen und Todesfälle zu vermeiden. Der Bundesrat hat zur Beurteilung der epidemiologischen Lage Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Werden einzelne oder mehrere dieser Richtwerte überschritten, wird der Bundesrat erneute Massnahmenverschärfungen prüfen und gegebenenfalls ergreifen.

Stabilisierungsphase: Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung

Während der Stabilisierungs-Phase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gerade bei einer starken Zunahme an verabreichten Impfungen nochmals mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden muss, weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnimmt. Deshalb hat der Bundesrat auch für diese Phase Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Dabei dürfen die Fallzahlen höher sein als in der Schutzphase; die Richtwerte für den Re-Wert, die IPS-Auslastung und die Hospitalisierung sind jedoch unverändert.

In der Stabilisierungsphase stehen grosse Impfstoffmengen zur Verfügung. Während dieser Phase erhält die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung von 60 Prozent (Schätzungen aufgrund von Umfragen) ist davon auszugehen, dass alle impfwilligen Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung erhalten haben. Der Abschluss dieser Phase hängt von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es kann angenommen werden, dass die vollständige Impfung (2 Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass es bei den Impfstoffproduzenten zu keinen weiteren Lieferproblemen kommt und die Verimpfung planmässig voranschreitet.

Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, sind in dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen, der erste allenfalls am 26. Mai 2021. Möglich sind etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine Empfehlung. Voraussetzung ist, dass in den Bildungseinrichtungen und den Betrieben Testkonzepte vorliegen, die ein regelmässiges Testen erlauben. Möglich sind zudem weitere Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich, im Detailhandel und – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – auch die Wiedereröffnung der Innenbereiche der Restaurants.

Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem Übertragungsrisiko wie Grossveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund 40 bis 50 Prozent erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).

Normalisierungsphase: Aufhebung der Massnahmen Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die Normalisierungsphase. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Die verbleibenden Massnahmen (Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen) sollen schrittweise aufgehoben werden. An dieser Strategie soll auch dann festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibt.

Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren. Es ist davon auszugehen, dass sich langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken werden. Je grösser der Anteil dieser Personen ist, desto wahrscheinlicher dürften mögliche Ausbrüche sein, und desto höher wird auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ausfallen. Mit der kostenlosen Impfung steht eine hoch wirksame Möglichkeit zur Verfügung, sich individuell vor einer Ansteckung und einer Erkrankung zu schützen. Diese Tatsache wird der Bundesrat bei seinen zukünftigen Entscheiden berücksichtigen und gleichzeitig den persönlichen Impfentscheid jeder und jedes einzelnen respektieren. Um eine erneute Krankheitswelle und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, ist es aber von grösster Bedeutung, dass sich möglichst viele Menschen in der Schweiz impfen lassen.

Sollte sich das epidemischen Geschehens trotz allem verschärfen und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, behält sich der Bundesrat vor, bestimmte Massnahmen wie Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können.

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

1485 Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfstoffe in der Schweiz ausgewertet: Bis zum 20. April 2021 hat Swissmedic in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren 1’485 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. Die Meldungen bestätigen das aus den Zulassungsstudien bekannte respektive in den Arzneimittelinformationen aufgeführte Nebenwirkungsprofil und ändern das positive Nutzen-Risiko Verhältnis der beiden eingesetzten mRNA-Impfstoffe nicht.

706 Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 761 auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 18 Fällen wurde der Impfstoff nicht spezifiziert. Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 145 Meldungen (9,8 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Gemäss Informationen des BAG wurden bis einschliesslich 18. April 2021 etwa 2,1 Millionen Impfdosen in der Schweiz verabreicht und etwa 769’000 Personen vollständig geimpft. Da Meldungen zu unerwünschten Wirkungen oft erst mit Verzögerung bei Swissmedic eingereicht werden und auch die sorgfältige Auswertung der Meldungen Zeit braucht, ist es nicht möglich, die hier dargestellten Meldungen direkt mit den verabreichten Impfungen zu vergleichen. Retrospektiv zeigt sich jedoch eine ungefähre Melderate von einer Meldung pro 1’000 verimpften Dosen.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen (67,9 %), in 28,7 % der Fälle waren Männer betroffen und in einigen Meldungen (3,4 %) wurde das Geschlecht nicht angegeben.

Die Betroffenen waren im Mittel 64,8 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 41,6 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen (n = 537) lag das mittlere Alter bei 68,5 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall (n = 64) bei 82,0 Jahren.

Mit 948 (63,8 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 537 Meldungen (36,2 %) wurden als schwerwiegend eingestuft. In diesen Fällen wurden die Personen entweder im Krankenhaus behandelt oder die Reaktionen wurden aus anderen Gründen als medizinisch bedeutsam eingestuft. In den meisten Fällen waren die Betroffenen aber nicht gefährdet.

In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 3’851 Reaktionen in den 1’485 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,6 Reaktionen pro Meldung). Die am häufigsten gemeldeten Reaktionen in Fällen, die als schwerwiegend eingestuft wurden, waren Fieber (80), Luftnot (39), Kopfschmerzen/Migräne (37), Herpes Zoster Reaktivierung (34), Schüttelfrost (28), Überempfindlichkeit (27) /anaphylaktische Reaktionen (13), Erbrechen (28), Muskelschmerzen (27), Unwohlsein (25) und Blutdruckerhöhung (25). Da eine Meldung in den meisten Fällen mehr als eine Reaktion enthält, werden Reaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen sowohl in Fällen berichtet, die insgesamt als schwerwiegend eingestuft werden als auch in nicht-schwerwiegenden Fällen.

Es wurden 61 Fälle von Herpes Zoster gemeldet. Herpes Zoster wird durch eine Reaktivierung von Varicella-Zoster-Viren (VZV) verursacht. Die primäre Infektion mit VZV führt zur Windpockenerkrankung. Risikofaktoren für einen Herpes Zoster sind u. a. immunsuppressive Behandlungen, Diabetes mellitus, weibliches Geschlecht, psychologischer Stress oder mechanische Verletzungen. Die Inzidenz von Herpes Zoster steigt mit dem Lebensalter von 3 pro 1’000 bei 40 bis 50-Jährigen auf 10 pro 1000 bei den über 80-Jährigen. Die Betroffenen in den gemeldeten Fällen waren im Mittel 72 Jahre alt. Aufgrund der Häufigkeit des Auftretens von Herpes Zosters in den vorwiegend geimpften Altersgruppen ist schon rein statistisch eine gewisse Anzahl von Herpes Zoster-Fällen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung zu erwarten. Derzeit wird weiter untersucht, ob die Meldungen Hinweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Impfungen und dem Auftreten von Herpes Zoster sind.

Beim Covid-19 Impfstoff von Moderna machen Berichte über Lokalreaktionen an der Injektionsstelle, einschliesslich verzögert auftretenden, einen deutlich grösseren Teil an den Meldungen aus als bei Comirnaty®, zu dem eher Allgemeinreaktionen gemeldet werden.

In 64 der schwerwiegenden Fälle sind die Personen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gestorben. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 82 Jahre alt und hatten mehrheitlich schwere Vorerkrankungen. Diese Fälle wurden besonders sorgfältig analysiert. Nach jetzigem Kenntnisstand führten unabhängig von den Impfungen auftretende Erkrankungen wie z.B. Infektionen, kardiovaskuläre Ereignisse oder Erkrankungen der Lungen und Atemwege zum Tod. Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war. Die Arzneimittelbehörden anderer Länder sowie die WHO kommen zu ähnlichen Ergebnissen bei der Bewertung von Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit den in der Schweiz zugelassenen Covid-19 Impfstoffen.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Zur Bewertung der Sicherheitsaspekte der Covid-19 Impfstoffe steht Swissmedic darüber hinaus in einem intensiven regelmässigen Austausch mit anderen internationalen Arzneimittelbehörden.

Durch die Meldungen liegt jetzt ein klareres Bild der Sicherheit der Impfstoffe in der täglichen Anwendung vor, dass das bekannte Nebenwirkungsprofil weitgehend bestätigt. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Klimaschutz: Simonetta Sommaruga am Klima-Treffen von John Kerry

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat heute am Roundtable des US-Sondergesandten für das Klima, John Kerry, teilgenommen. Das Treffen fand anlässlich des «Leaders Summit on Climate» statt, zu welchem US-Präsident Joe Biden 40 Staatsoberhäupter eingeladen hatte. Bei den Gesprächen ging es um die verstärkten Klimaziele der grössten Volkswirtschaften sowie die Vorteile, die sich aus den Klimaschutzmassnahmen ergeben. Bundesrätin Sommaruga begrüsst das neue Klimaziel der USA. Sie wies am Roundtable zudem darauf hin, dass sich die Schweiz für die kommende UNO-Klimakonferenz COP26 griffige Marktregeln für Klimaschutzprojekte im Ausland erhofft. Dies dient dazu, den Schutz der Umwelt und Menschenrechte sicherzustellen.

Auf Einladung von US-Präsident Joe Biden fand am 22.und 23. April der virtuelle «Leaders Summit on Climate» statt. Für die Schweiz nahm Bundesrätin Simonetta Sommaruga am 23. April am Roundtable-Treffen teil, das vom US-Sondergesandten für das Klima, John Kerry, geleitet wurde. Wichtiges Thema der Gespräche waren die wirtschaftlichen Vorteile des Klimaschutzes. Durch die Abkehr von Öl, Gas und anderen fossilen Energien und die Stärkung innovativer Technologien sowie der erneuerbaren Energien entstehen zahlreiche neue Arbeitsplätze.

Die USA verkündeten am Treffen ihr neues Klimaziel. Sie wollen bis 2030 die Treibhausgase im Vergleich zu 2005 um 50-52 Prozent reduzieren und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen. Bundesrätin Sommaruga begrüsste den Wiedereintritt der USA in das Pariser Übereinkommen. Sie würdigte deren neues Klimaziel und bekräftigte die Wichtigkeit ehrgeiziger Klimaziele aller Staaten. Die Schweiz setzt zur Stärkung des Klimaschutzes auf das CO2-Gesetz, über das die Stimmbevölkerung am 13. Juni abstimmt. Es beruht auf Anreizen, Innovation und dem technologischen Fortschritt und schafft so Aufträge und Arbeitsplätze mit Zukunft.

Bundesrätin Sommaruga kam ausserdem auf die kommende UNO-Klimakonferenz COP26 zu reden. Sie betonte, dass es griffige Regeln für die Marktmechanismen unter dem Pariser Übereinkommen braucht, damit bei Klimaschutzprojekten im Ausland Naturschutz und Menschenrechte respektiert und die doppelte Zählung von erzielten Emissionsverminderungen verhindert werden. Die Schweiz hat im Herbst 2020 mit Peru und Ghana wegweisende Klimaschutzabkommen abgeschlossen, welche die Einhaltung dieser Kriterien sicherstellen.

Zum Klimagipfel eingeladen waren die 40 Staats- und Regierungschefs der Länder mit dem grössten Treibhausgasausstoss sowie einzelner besonders ambitionierter oder durch den Klimawandel besonders gefährdeter Länder.

Impfen für das Allgemeinwohl

Über 1.7 Millionen Menschen sind in der Schweiz nun gegen das Coronavirus geimpft. Weitere sollen folgen. Trotz vertrauenswürdigen Informationsquellen und der unendlichen Möglichkeit sich schlau über den Impfstoff zu machen, sträuben sich einige Mitglieder:innen unserer Gesellschaft, sich impfen zu lassen. Wir haben Herr Basil Caduff, ehemaliger Oberarzt des Spital Limmattal und nun Leiter des Impfzentrums Dietikon, getroffen und gebeten Klarheit zu schaffen. Er fasst nochmals alle nötigen Informationen über die verschiedenen Impfstoffe zusammen und bittet die gesamte Schweizer Bevölkerung, insbesondere Albaner:innen, sich impfen zu lassen, denn nur so kann die Pandemie kontrolliert werden.

albinfo.ch: Sie sind leitender Arzt hier im Impfzentrum Dietikon, welches unter der Führung des Spital Limmattal steht, stimmt das?

Dr. Basil Caduff: Das Spital Limmattal ist ein Partner von uns, das Konzept ging aber von der Stadt Dietikon aus. Sie wollten ein Impfzentrum eröffnen welches unter der medizinischen Aufsicht eines Spitals agiert. Dank meiner ehemaligen Funktion als Oberarzt im Spital Limmattal darf ich nun dieses Impfzentrum leiten.

Dr. Basil Caduff: Woher kam der Entschied in Dietikon ein Impfzentrum zu eröffnen?

Die Stadt Dietikon hat die Initiative ergriffen, zusammen mit dem Vorsteher der Sicherheits- und Gesundheitsabteilung Heinz Illi welcher auch im Stadtrat sitzt. Herr Illi ist dann somit auf das Spital Limmattal zugegangen um es um medizinische Unterstützung zu beten.

albinfo.ch: Welchen Impfstoff verabreichen Sie hier im Impfzentrum?

Dr. Basil Caduff: Zurzeit verabreichen wir ausschliesslich den Corona-Impfstoff von Pfizer Biontech. Ab dem 5. Mai rechnen wir auch mit der Zufuhr des Impfstoffes von Moderna, dann wird vielleicht auch gleich ein Wechsel stattfinden.

albinfo.ch: Wieso der Wechsel zu Moderna?

Dr. Basil Caduff: Das kommt auf die Lieferkapazität des Impfstoffes an. Falls der Bund eine grössere Lieferung erhält, kann es sein, dass wir komplett auf Moderna wechseln. Moderna ist in der Lagerung auch simpler da es nicht sehr tiefe Raumtemperaturen benötigt. Ansonsten sind diese beiden Impfstoffe sehr ähnlich.

albinfo.ch: Die Swissmedic ist stets dran die Nebenwirkungen zu aktualisieren, welche konnten Sie schon von geimpften Personen aufzeichnen?

Dr. Basil Caduff: Ganz grob gesagt treten dieselben Nebenwirkungen auf wie bei der herkömmlichen Grippeimpfung, nur dass sie bei der Corona-Impfung ein wenig ausgeprägter ausfallen können. Am häufigsten aufgetreten bis jetzt sind zum Beispiel leichtes Fieber, schwerer Arm (an welchem die Impfung verabreicht wurde) und Trägheit. Meiner Erfahrung nach ein wenig widersprüchlich zu den Studien, ist die Häufigkeit der aufgetretenen Nebenwirkungen. Ich persönlich bin auch geimpft und habe zwei Tage nach der zweiten Dosis eine sechsstündige Wanderung durchgeführt (lacht). Bis dato sind schweizweit nur knapp über 1200 Fälle bekannt bei denen die Nebenwirkungen schwerwiegender waren als die bisher genannten. Nach der Verabreichung des Impfstoffes von Atrazeneca, welches in der Schweiz noch nicht zugelassen ist, wurden hingegen auch schon Hirnthrombosen dokumentiert. Daher wurde Atrazeneca in mehreren Ländern nicht zugelassen.

albinfo.ch: Schlussfolgerung; besser Impfen als an Covid zu erkranken.

Dr. Basil Caduff: Genau. Die Wahrscheinlichkeit, eine Thrombose aufgrund der Impfung zu erhalten ist nicht vergleichbar mit der Gefahr an Corona zu erkranken welche auch Thrombosen auslösen kann. Bei einem schweren Verlauf einer Covid-Infektion können auch solche Thrombosen im Hirn wie auch im Herz und weiteren Organen auftreten. Wenn man die Faktoren gegenüberstellt, sich impfen zu lassen oder nicht, dann spricht deutlich mehr für die Impfung.

albinfo.ch: Woher kommt die Angst vor der Corona-Impfung?

Dr. Basil Caduff: Der Informationsüberfluss spielt da bestimmt eine grosse Rolle. Solche selbst ernannten Expert:innen die stets widersprüchliche Meinungen vertreten tragen auch einiges dazu bei. Was mir oft zu Ohren kommt ist die Befürchtung, dass der Impfstoff das Genom des Menschen angreift und verändert und dies auch an zukünftige Generationen überträgt, was absolut unwahr ist.

albinfo.ch: Stufen Sie dies als irrationale Angst ein oder geht das schon in die Richtung der Verschwörungstheorie?

Dr. Basil Caduff: Ich denke nicht, dass es um Verschwörungstheorien handelt, sondern dass dies schlicht ein Produkt von Fehlinformationen ist. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass wenn man liest, dass die zu verabreichende Ribonukleinsäure „mRNA“, die genetische Information für den Aufbau eines Proteins trägt, welches die Antikörper gegen den Virus aufbauen soll, dass das angsteinflössend sein kann. Wenn verstanden wird, was die Wirkung des Impfstoffes ist und wie diese funktioniert, sollte das aber kein Problem darstellen.

albinfo.ch: Ist das mRNA gefährlich?

Dr. Basil Caduff: Nein, das dient lediglich als Bote für das Immunsystem. Es signalisiert unserem Immunsystem, dass es Antikörper gegen Corona herstellen soll. Das ist technisch sehr raffiniert, denn es gibt andere Impfstoffe für Viren, in denen eine kleine Dosis des Virus den Patient:innen verabreicht wird um diesen dann unschädlicher zu machen.

albinfo.ch: Das ist aber bei der Covid-Impfung nicht der Fall?

Dr. Basil Caduff: Bei Pfizer Biontech und Modern nicht. Die Hersteller von Atrazeneca und Johnsons & Johnson hingegen setzten aber auf diese Methode. Sie nehmen einen anderen ungefährlichen Virus und setzen diesem eine Information zu, welches dem Immunsystem signalisieren soll, Antikörper für Covid zu produzieren.

albinfo.ch: Bedenken kommen auch aufgrund der Geschwindigkeit, in welcher der Impfstoff hergestellt wurde. Denken Sie, dass dies die Glaubwürdigkeit in Sachen Effizienz und Effektivität in Frage stellt?

Dr. Basil Caduff: Letzteres sollte nicht in Frage gestellt werden. Es gibt ja Studien die aufweisen, dass, Dank der in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe, in 95% der Fälle genügend Antikörper hergestellt werden, sodass Geimpfte weder ansteckend noch erkrankungsgefährdet sind.

Bei Johnson & Johnson hingegen erhält man eine Sicherheit von nur 65%, aufgrund dieser Tatsache hat der Bund diesen Impfstoff auch nicht bestellt.

albinfo.ch: Ist das die schnellst hergestellte Impfung bisher?

Dr. Basil Caduff: Absolut! Das ist ein gewaltiger Fortschritt für die humanitär Medizin. Bei der herkömmlichen Grippeimpfung zum Beispiel muss jedes Jahr neu evaluiert werden, welcher Virenstamm das Potential für eine Verbreitung aufweist, um diesen dann zu bekämpfen. So müssen im Frühling schon Grippeimpfungen für den kommenden Winter verabreicht werden.  Bei der Kreierung der Ribonukleinsäure „mRNA“ hingegen funktioniert das viel schneller, da lediglich nur ein gewisses Protein angepasst werden muss.

albinfo.ch: Wie lange dauert die Entwicklung eines Impfstoffs im Normalfall?

Dr. Basil Caduff: Von der Idee bis hin zur Umsetzung kann dies bis zu zehn Jahre dauern, daher ist die schnelle Entwicklung der Covid-Impfung auch ein Wahrzeichen einer neuen Epoche. Ein gutes Beispiel dafür ist zum Beispiel der russische Impfstoff „Sputnik“. Der Impfstoff wurde entwickelt und ohne relevante Testung freigegeben. Selbst westliche Mediziner:innen und Fachzeitschriften haben sie dafür gelobt, denn die Wirkung von Sputnik ist vergleichbar mit der von Moderna und Pfizer Biontech.

albinfo.ch: Gibt es da Aussichten auf eine Zulassung von Sputnik in der Schweiz?

Dr. Basil Caduff: Das kann ich leider nicht sagen, mir fehlen diesbezüglich Informationen, jedoch habe ich aber gelesen, dass nun ein dritter Impfstoff, diesmal vom Hersteller Novavax, der auch auf der Basis der Ribonukleinsäure „mRNA“ agiert, einen Antrag auf Zulassung in der Schweiz gestellt hat.

albinfo.ch: Wie sieht es aus mit der Empfänglichkeit von Mutationen von Covid, müssen sich bereits geimpfte Personen, bei einer starken Mutation, wieder impfen lassen?

Dr. Basil Caduff: Das ist eine sehr gute und schwierige Frage. Die Hauptmutation zurzeit ist wohl die britische. Ca. 80% der jetzigen Erkrankten tragen diese Mutation in sich. Gegen diese wirkt der Impfstoff. Sollten weitere, schwere Mutationen aufkommen, würde die Impfung diese abgeschwächter aufnehmen. Vielleicht werden wir dann in Zukunft, wie bei der normalen Grippeimpfungen, vorausschauend potentielle Virenstämme mit jährlichen Impfungen bekämpfen. Das steht aber noch in den Sternen.

albinfo.ch: Welche Allergien sollten vor der Impfung berücksichtigt werden?

Dr. Basil Caduff: Einfache Allergien wie Hautausschläge sind zum Beispiel harmlos. Bei schwereren Allergien muss eruiert werden, was genau die Allergieauslöser sind, dies betrifft aber eine sehr kleine Gruppe und diese Menschen wissen auch meist, dass sie auf gewisse Medikamente und Impfungen allergisch reagieren. Wir sind aber natürlich auch auf solche Situationen vorberietet.

albinfo.ch: Welche Medikamente würden Sie denjenigen die jetzt Zuhause mit Fieber im Bett liegen empfehlen?

Dr. Basil Caduff: Alles was fiebersenkend wirkt wie zum Beispiel Paracetamol. Natürlich ist genügend Trinken auch ausschlaggebend für eine schnellere Genesung.

albinfo.ch: Wie viele Impfungen verabreichen Sie täglich hier im Impfzentrum?

Dr. Basil Caduff: Wir haben die Kapazität um tausend Impfungen am Tag zu verabreichen. Wir limitieren uns selbst aber auf 800 und effektiv täglich zurzeit sind es 200. Kommt natürlich auch auf die Belieferung an.

albinfo.ch: Welcher Zeitabstand bis zur zweiten Impfung wird empfohlen?

Dr. Basil Caduff: Rund einen Monat nach der ersten Impfung sollte die zweite verabreicht werden.

albinfo.ch: Wie sieht es aus mit der Angst vor Langzeitfolgen der Impfung?

Dr. Basil Caduff: Die Impfung produziert Antikörper, welche im Körper bleiben, diese lösen aber keine Probleme aus. Bei den über 1.7 Millionen verabreichten Impfungen in der Schweiz und den weltweiten, konnten bis jetzt keine Langzeitfolgen erkannt werden, für das fehlen uns aber noch Informationen. Aus Wissenschaftlicher Logik aus, wird da auch nicht viel an Langzeitfolgen erwartet. Hingegen ist Long-Covid problematischer. Da können über Monate hinweg noch Symptome vorhanden sein.

albinfo.ch: Dies wird unsere Leser:innen bestimmt beruhigen. Glauben Sie, dass gewisse Völkergruppen der ganzen Impfsache mit mehr Vorsicht gegenübertreten?

Dr. Basil Caduff: Hier im Impfzentrum behandeln wir zurzeit schon vermehrt Schweizer:innen und vermissen auch besonders albanisch sprechende Menschen.

albinfo.ch: Woher kommt der Mangel an albanisch sprechenden Personen?

Dr. Basil Caduff: Ich denke, dass dies aufgrund von fehlenden Informationen und der Sprachbarriere kommt. Falls jemand kein oder nur wenig Deutsch spricht und versteht, ist natürlich gehemmter das Impfzentrum aufzusuchen als andere.

albinfo.ch: Bei vielen Albaner:innen herrscht der Unmut, dass die Impfung unfruchtbar mache, inwiefern stimmt das?

Dr. Basil Caduff: Genau diese Frage stellen sich wirklich viele Albaner:innen und dazu kann ich nur sagen, dass das ein totaler Blödsinn ist und wissenschaftlich überhaupt nicht widerlegt, die Impfung macht nicht unfruchtbar!

albinfo.ch: Wie würden Sie die albanische Bevölkerung dazu ermutigen, sich impfen zu lassen?

Dr. Basil Caduff: Meiner Meinung nach gibt es da zwei Punkte. Einerseits ein egoistischer, um sich selbst zu schützen und ein selbstloser, denn um eine Pandemie in den Griff zu kriegen, braucht es eine Immune Bevölkerung.

 

 

 

Der erste albanische Radiologe in der Schweiz mit eigener Praxis!

Der renommierte Radiologe aus dem Kosovo, Dr. Habib Jakupi, hat seine Berufsausbildung in Deutschland absolviert und medizinische Erfahrungen im Kosovo, in Deutschland und der Schweiz gesammelt. Er spricht in unserem Interview über seine bisherige medizinische Karriere, über die Praxis, die er nach dem Krieg im Kosovo, mit der Vision, den Kosovo zu reformieren, eröffnet hatte, Medizin und auch über sein Praktikum in der Schweiz. Genauer gesagt, hier in Zürich ist er Gründer und Inhaber von zwei radiologischen Praxen, von denen eine den Namen “ZEMRA” trägt. Im folgenden Interview enthüllt er auch die volle Bedeutung dieses Namens…

Albinfo.ch: Dr. Habib Jakupi ist ein bekannter Name in der kosovarischen, in der deutschen und seit kurzem auch in der Schweizer Medizin. Können Sie uns für diejenigen, die Sie nicht kennen, etwas über sich erzählen?

Dr. Habib Jakupi: Ich wurde in Vushtrri geboren. Dort habe ich die Grund- und weiterführende Schule abgeschlossen. Ich habe die medizinische Universität in Pristina und die Spezialisierung in Radiologie in Deutschland absolviert.

Albinfo.ch: Sie haben in den bekanntesten Krankenhäusern der Schweiz und in Deutschland gearbeitet und tun dies weiterhin. Können Sie Ihre Arbeit als Radiologe beschreiben?

Dr. Habib Jakupi: Die Radiologie ist ein Zweig der Medizin, der sich mit der Diagnose von Krankheiten durch Fotografien / Bilder befasst, beginnend mit den einfachsten wie Röntgenbilder bis hin zur Ultraschall- oder Mehrschichtbildgebung wie CT (Computertomographie) und MRT (Magnetresonanztomographie). Meine Aufgabe als Radiologe ist es, die Diagnose der Krankheit der Patient:innen anhand dieser Untersuchungsmethoden zu bestimmen.

Albinfo.ch: Was war, mit fast 35 Jahren Erfahrung in der Medizin, Ihr grösster beruflicher Erfolg?

Dr. Habib Jakupi: Die Arbeit der Radiolog:innen bei der Feststellung der Diagnose des Patienten ist eine sehr herausfordernde Aufgabe, die eine solide Vorbereitung benötigt. Unter anderem sind gute Arbeitsbedingungen, die Befolgung der aktuellen Literatur, Besuche von verschiedenen Kongressen und Symposien, eine kontinuierliche berufliche Ausbildung, Kontakte und Konsultationen mit Kolleg:innen und erfordert und das Internet. Der größte Erfolg für die Radiolog:innen ist die rechtzeitige Feststellung der Diagnose der Patient:innen, da dies der erste Schritt in die richtige Richtung ist – um mit der Therapie und Behandlung zu beginnen.

Albinfo.ch: Worauf sind Sie stolz?

Dr. Habib Jakupi: Habib Jakupi Ein Arzt hat im Berufsleben keine Zeit, um stolz zu sein! Er wird sich für seine Arbeit viel verantwortlicher fühlen. Denn der Erfolg der Behandlung der Patient:innen hängt direkt von seiner diagnostischen Fähigkeiten ab. Vor jedem Fall oder Patient:innen sollten alle Medikamente bereit liegen. Daher ist die Konzentration, die bei der Arbeit benötigt wird, maximal.

Albinfo.ch: Sie haben sich zunächst in Deutschland niedergelassen, sind dann in den Kosovo zurückgekehrt, wo Sie das Privatkrankenhaus “Euromed” eröffnet haben. Warum haben Sie beschlossen, Deutschland zu verlassen und in den Kosovo zurückzukehren?

Dr. Habib Jakupi: Deutschland war meine Wahlheimat, in der ich als junger Arzt angesichts des wissenschaftlichen und entwicklungspolitischen Niveaus sowie der grossen Tradition des Wissens und der Arbeit dort alle Möglichkeiten für Bildung und beruflichen Aufstieg gefunden habe. Und als der Moment kam und ich nach dem erfolgreichen Abschluss als Facharzt und als Partner des DIRANUK-Institutes in Bielefeld zurückkehrte, dachte ich, dass dies das Ziel war, von dem ich geträumt hatte. Aber nur zwei Jahre später, als unser geliebtes Kosovo befreit wurde und nach meinem ersten Besuch dort im Jahr 1999, erkannte ich, dass mein wahrer Traum etwas anderes war: Mein Traum war es das in Deutschland gewonnene Wissen und die gesammelten Erfahrungen an meinem Volk anzuwenden. Bis dahin konnten sie mit diesen modernen diagnostischen Methoden nicht behandelt werden. Auf diese Weise wurde Anfang 2000 die Euromed-Praxis in Prishtina (zusammen mit zwei Kollegen aus dem Kosovo) und später 2006 das Euromed-Krankenhaus in Fushë Kosovë (mit mehreren Kollegen aus dem Kosovo, Deutschland, der Schweiz, Österreich, der Türkei) gegründet.

Albinfo.ch: : “Euromed” war eines der beliebtesten Krankenhäuser in den Nachkriegsjahren im Kosovo und eine enorme Investition dieser Zeit. Geht es mit dem gleichen Erfolg weiter?

Dr. Habib Jakupi:  Aufgrund der Arbeitsweise und den Standards aus Deutschland wurde das Euromed Hospital von allen im Kosovo sehr gut aufgenommen. Insbesondere das Angebot einer modernen bildgebenden Diagnostik, aber auch chirurgische, orthopädische, gynäkologische und kardiologische Behandlungen. Durch die Einbeziehung von Expert:innen aus Westeuropa wurden die Voraussetzungen geschaffen, sodass viele Patient:innen im Kosovo sehr erfolgreich behandelt werden konnten, ohne dass eine Behandlung ausserhalb des Kosovo erforderlich war. Diese erfolgreiche Kombination ebnete den Weg für den Fortschritt und die Einrichtung des “Euromed” -Krankenhauses, welches die erfolgreiche Behandlung von Tausenden von Patient:innen im Kosovo ermöglichte.

Albinfo.ch: Aber in der Zwischenzeit haben Sie beschlossen, den Kosovo zu verlassen und wieder umzuziehen, diesmal in die Schweiz. Warum haben Sie diesen Schritt gewagt und wo ist Ihr Zuhause?

Dr. Habib Jakupi: Habib Jakupi: Die Erfahrung, die ich im Kosovo gemacht habe, war eine aussergewöhnliche. Eine Zeit voller Arbeit und Engagement mit vielen guten Kolleg:innen im Dienste der Patient:innen aus allen Teilen des Kosovo und darüber hinaus. Es war die Zeit, als die Grundlage für die neue kosovarische Gesundheitsversorgung geschaffen wurde, ausgehend von der Rechtsgrundlage, der Gesetzgebung usw. Ich weiss sogar, dass es Zeit war, ein neues Gesundheitssystem zu schaffen, das dem neuen Staat und den Patient:innen und Bürger:innen dienen würde. In meiner Vision waren Reformen und Fortschritte in diesem Bereich notwendig. Ausgehend von der Regierung und dem Gesundheitsministerium, der Ausarbeitung moderner Gesundheitsgesetze, der Schaffung eines modernen Gesundheitssystems mit funktionaler und stabiler Infrastruktur, dem Gesundheitsinformationssystem bis hin zum Krankenversicherungssystem für alle Bürger:innen. Nach langer Arbeit, die 2012 erfolgreich gekrönt wurde, mit der Genehmigung des neuen Gesundheitsgesetzes in der Versammlung, welches die Voraussetzungen für die Verwirklichung der oben erwähnten Vision schaffen sollte, wurde dies nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts leider unmöglich. Im Dezember 2012 wurde der Entscheid und der Reformartikel des neuen Gesetzes aufgehoben.

Meiner Meinung nach war der Status quo rechtlich konkretisiert, und ich sah keine Möglichkeit, dass sich die Gesundheit des Kosovo in den nächsten 10 bis 15 Jahren verbessern würde. Auf diese Weise bin ich 2013 zurück in den Westen gegangen. Insbesondere in der Schweiz.

Albinfo.ch: Was ist der Unterschied zwischen der deutschen Medizin, der im Kosovo und der der Schweiz?

Dr. Habib Jakupi: Habib Jakupi: Es gibt verschiedene Gesundheitssysteme. Obwohl es viele Ähnlichkeiten zwischen Deutschland und der Schweiz gibt, müssen wir die lange Stagnation bei uns akzeptieren, die bis 1999 die Schuld anderer und ab 1999 unsere eigene Schuld war.

Albinfo.ch: Was fehlt der Kosovarischen Medizin?

Dr. Habib Jakupi: : Was im Kosovo fehlt, sind: ein echtes Gesundheitssystem einer freien europäischen Gesellschaft, eine Krankenversicherung für Bürger:innen, ein Gesundheitsinformationssystem und ein Qualitätssystem für die Grund- und Weiterbildung und vieles mehr.

Albinfo.ch: Ich kann mich der Frage der Pandemie nicht entziehen. Wie beurteilen Sie diese Situation, diejenigen, die nicht an Covid-19 glauben, den Impfstoff und wie das Kosovo und die Schweiz mit der Corona-Krise umgehen?

Dr. Habib Jakupi: Eine Pandemie ist eine massive Krankheit, die die öffentliche Gesundheit in grossen geografischen Gebieten gefährdet und in diesen Dimensionen die Menschheit ungefähr einmal in 100 Jahren “befällt”. Diejenigen, die nicht glauben: ich denke, es ist das Ergebnis von Unwissenheit, Unwissenheit; ein Weg, der Realität und dem falschen Ansatz zu entkommen, das eigene Unglück und das der Menschheit zu verspotten. Pandemiemanagement: eine Herausforderung für alle! Normalerweise ist diese Herausforderung sogar noch grösser, wenn sie mit einigen Merkmalen kombiniert wird, wie z. B. zurückhaltenden oder falschen Ansätzen, mangelnde Entschlossenheit und Stabilität, mangelnde Sicht für weitsichtigen Ansatz usw.

Albinfo.ch: Jetzt haben Sie in der Schweiz zwei radiologische Praxen eröffnet. Können Sie uns etwas mehr über diese beiden erzählen?

Dr. Habib Jakupi: Nach der Erteilung einer Lizenz für Privatarbeit im Kanton Zürich im Jahr 2019 konnte die erste radiologische Praxis eines Arztes albanischer Herkunft in der Schweiz eröffnet werden. In der ersten Praxis an der Mühlebachstr. 7, in Zürich (in der Nähe des Opernhauses) haben wir begonnen, radiologische Untersuchungen für die MRT anzubieten (vollständige Untersuchungen mit dieser Methode). Während wir Anfang dieses Jahres (ab dem 01.03.2021) mit der zweiten Praxis, ebenfalls in Zürich, an der Hardturmstrasse 131. begonnen haben. Mit dem Unterschied, dass wir hier vollständige radiologische Methoden anbieten, angefangen mit digitalem Röntgen, Ultraschall, Mammographie mit Tomosynthese, Osteodensitometrie, Computertomographie (CT) bis hin zur Magnetresonanztomographie (MRT). Für mich ist dies der Moment der professionellen Erfüllung des Angebots für alle Patient:innen aus der ganzen Schweiz und ausserhalb (wir haben gelegentlich Patient:innen aus den umliegenden Ländern, aber auch weiter entfernt, sogar aus dem Kosovo).

Albinfo.ch: Was bedeutet der Name der Verordnung “Zemra” und warum in der albanischen Sprache?

Dr. Habib Jakupi: Es ist eine Kombination der Wörter Zürich, Euromed und Radiologie, die wir versehentlich entdeckt haben und die zu einem albanischen Wort abgekürzt werden können – HERZ, das auch ein Wort ist, das Nähe, Respekt, Liebe, Wahrheit, Ausdauer usw. vermittelt. Und ich glaube, es ist für jeden unserer Patient:innen leicht zu verstehen.

Albinfo.ch: Für welche Probleme und Behandlungen oder für welche Arten von Dienstleistungen können Patient:innen an Ihre Praxis überwiesen werden?

Dr. Habib Jakupi: Für alle Arten der Fotografie in der Radiologie, angefangen von Röntgen bis Magnetresonanz. Von Kopf bis Fuß. Von leichten bis schwereren Krankheiten.

Albinfo.ch: Haben Sie konkrete Pläne die Anzahl der Praxen zu erhöhen?

Dr. Habib Jakupi: Jeder hat einen speziellen Sektor für die Entwicklung von Ideen, Projekten, Plänen usw. Ich glaube, dass dieser Sektor der Ausgangspunkt ist, von dem aus die Erfolge und Erfolge in jedem Bereich beginnen. Meine Idee ist es, so nah wie möglich an Menschen zu sein. Jetzt in Zürich an zwei Standorten. In Zukunft ist dies auch an anderen Standorten möglich. Seien Sie versichert, ich werde Sie wissen lassen, wenn wir mit dem nächsten Projekt fertig sind.

Albinfo.ch: Wie vertraut sind Sie mit der Schweiz und wie viele Möglichkeiten bietet sie für Ihre berufliche Arbeit. Können Sie einen Vergleich mit Deutschland anstellen?

Dr. Habib Jakupi: Ich fühle mich an meinen Beruf als Radiologe gewöhnt. Auch habe ich mich auch gut an den Bezirk, die Gesellschaft, die Kultur und den Alltag hier in der Schweiz gewöhnt. Nur meine Sprache bleibt das Hochdeutsch.

Albinfo.ch: Wird die Schweiz das Land sein, in dem Sie sich pensionieren lassen werden?

Dr. Habib Jakupi: Habib Jakupi: Als wir im Kosovo waren, sind wir zum Skifahren in die Schweiz gekommen, dort habe ich meiner Frau gesagt, dass wir nach der Pensionierung in die Schweiz ziehen werden. Die Tatsache, dass ich mehr als 16 Jahre vor meiner Pensionierung in die Schweiz gekommen bin und jetzt mit meiner Frau hier wohne, bestimmt nicht unbedingt, wo wir zum Zeitpunkt der Pensionierung leben werden. Vielleicht sind die meisten von uns im Kosovo! Dort haben wir Kinder, Enkelkinder und Verwandte und viele Erinnerungen. Bis heute haben wir aber viele Patient:innen im Kosovo, die wir durch die teleradiologische Methode mit den gleichen Methoden wie hier diagnostizieren, d.h. von Röntgenstrahlen bis zur Magnetresonanztomographie (untersucht bei Euromed in Fushe Kosova). Unsere Beziehungen zum Kosovo bleiben auf ewig.

Welche medizinischen Dienstleistungen bieten sie an und wo befinden sie sich?

Dr. Habib Jakupi:

www.praxisZEMRA.ch

www.limmatradiologie.ch

Këtu, në këto dy adresa të internetit do t`i gjeni të gjitha metodat dhe gamën e ofertave ekzaminuese që ne ofrojmë.

Unter folgenden Links finden Sie unser gesamtes Angebot.

Praxis Zemra Radiologie

Mühlebachstrasse 7, 8008 Zürich

 [email protected] 

+41 (0)44 510 29 58

Limmat Radiologie

Hardturmstrasse 131, 8005 Zürich

+ 41 (0) 44 532 12 12

Deutch: Adriatik Salihi

Foto: Armend Berisha

Die Schweiz hilft dem Kosovo, Arbeitsplätze zu schaffen

Die Schweiz unterstützt weiterhin das nachhaltige Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Kosovo, berichtet albinfo.ch.

In den letzten vier Jahren hat die Schweiz über 8.500 Bürger des Kosovo durch den Erwerb von Arbeitsplätzen unterstützt.

Erfahren Sie im folgenden Video mehr über die Bemühungen der Schweiz zur Verbesserung der Jugendbeschäftigung im Kosovo:

 

Werbung:

Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am 19. April

Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.

Die aktuelle epidemiologische Situation ist weiterhin fragil und hat sich in den letzten Wochen weiter verschlechtert. Vier von fünf Richtwerte für Öffnungsschritte sind derzeit nicht erfüllt. Es ist zudem noch nicht klar, ob es über die Ostertage zu vermehrten Ansteckungen im Familien- und Freundeskreis gekommen ist.

Voraussetzungen für moderaten Öffnungsschritt

Der Bundesrat sieht die Voraussetzungen für einen moderaten Öffnungsschritt dennoch gegeben. Der Wiederanstieg der Hospitalisationen erfolgt im Vergleich zu den Fallzahlen relativ langsam und die Durchimpfung schreitet bei den Risikopersonen gut voran: fast 50 Prozent der über 80-Jährigen und rund 30 Prozent der 70- bis 79-Jährigen Personen sind vollständig geimpft. Ausserdem sind die Verhältnisse auf den Intensivstationen relativ stabil.

In seiner Beurteilung hat der Bundesrat auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen berücksichtigt, insbesondere auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Öffnungsschritt orientiert sich am Öffnungspaket II, das Mitte März in Konsultation geschickt, aber nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden ist. Es ermöglicht Aktivitäten mit moderatem Risiko, bei denen das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands mit wenigen Ausnahmen einfach möglich ist.

Öffnungsschritt mit kalkuliertem Risiko

Der Bundesrat ist sich des Risikos des Öffnungsschritts bewusst. Wenn die Hospitalisierungen zunehmen, betrifft dies immer mehr auch jüngere Personengruppen. So sind heute mehr als die Hälfte der hospitalisierten Personen unter 65 Jahre alt. Je nach Entwicklung in den Spitälern besteht die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Der Bundesrat appelliert an die Bevölkerung, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, insbesondere Risikopersonen, die in den nächsten Wochen vollständig geimpft und damit gut vor einer Infektion und einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt sein werden.

Restaurantterrassen wieder offen.

Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe

Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen

Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen

Mit dem Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen

Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. In diesen Ausnahmefällen gelten strengere Abstandsvorgaben.

Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen und sich vor Veranstaltungen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten testen zu lassen.

Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen

Präsenzunterricht ist auch ausserhalb der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II eingeschränkt wieder möglich, also insbesondere an Hochschulen und in der Erwachsenenbildung. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

Testoffensive: Keine Quarantäne für Unternehmen

Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können die Heime die Maskenpflicht aufheben. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer Covid-19 Infektion genesen sind.

Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln

Der Bundesrat hat heute auch Entscheide zur Versorgung mit wichtigen und vielversprechenden Arzneimitteln gegen Covid-19 gefällt. Monoklonale Antikörper-Kombinationstherapien sollen in der Schweiz möglichst bald verfügbar sein. Der Bund wird die Kosten für diese Behandlungen in einer ersten Phase bis zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherer übernehmen.

Das EDI wird zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem EFD vertieft zu prüfen, in welcher Form der Bund die Herstellung und Entwicklung von Covid-19-relevanten Arzneimitteln (inkl. Impfstoffe) in der Schweiz stärken kann. Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März 2021 hat der Bund dazu einen grösseren Spielraum erhalten.

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

1’174 Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfstoffe in der Schweiz ausgewertet: Bis zum 6. April 2021 hat Swissmedic in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren 1’174 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. Die Meldungen bestätigen das aus den Zulassungsstudien bekannte respektive in den Arzneimittelinformationen aufgeführte Nebenwirkungsprofil und ändern das positive Nutzen-Risiko Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe nicht.

577 Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 580 auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 17 Fällen wurde der Impfstoff nicht spezifiziert. In einem kleineren Teil der Meldungen werden explizit Reaktionen nach der zweiten Impfdosis beschrieben (n=79 zu Comirnaty, n=78 zu Moderna). Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 92 Meldungen (7,8 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Gemäss Informationen des BAG wurden bis einschliesslich 4. April 2021 etwa 1,6 Millionen Impfdosen in der Schweiz verabreicht und etwa 604’000 Personen vollständig geimpft. Da Meldungen zu unerwünschten Wirkungen oft erst mit Verzögerung bei Swissmedic eingereicht werden und auch die sorgfältige Auswertung der Meldungen Zeit braucht, ist es nicht möglich, die hier dargestellten Meldungen direkt mit den verabreichten Impfungen zu vergleichen. Retrospektiv zeigt sich jedoch eine ungefähre Melderate von einer Meldung pro 1’000 verimpften Dosen.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen (68,6 %), in 28,3 % der Fälle waren Männer betroffen und in einigen Meldungen (3,2 %) wurde das Geschlecht nicht angegeben.

Die Betroffenen waren im Mittel 64,9 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 41,7 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen (n = 396) lag das mittlere Alter bei 69,3 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall (n=55) bei 83,7 Jahren.

Mit 778 (66,3 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 396 Meldungen (33,7 %) wurden als schwerwiegend eingestuft. In diesen Fällen wurden die Personen entweder im Krankenhaus behandelt oder die Reaktionen wurden aus anderen Gründen als medizinisch bedeutsam eingestuft. In den meisten Fällen waren die Betroffenen aber nicht gefährdet.

In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 2’960 Reaktionen in den 1’174 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,5 Reaktionen pro Meldung). Die am häufigsten gemeldeten Reaktionen in Fällen, die als schwerwiegend eingestuft wurden, waren Fieber (56), Luftnot (31), Kopfschmerzen/Migräne (28), Herpes Zoster Reaktivierung (26), Überempfindlichkeit (22) /anaphylaktische Reaktionen (12), Erbrechen (20), Ermüdung (19), Blutdruckerhöhung (19), Infektion mit Covid-19-Erkrankung (17)1), und Schwindel (18). Da eine Meldung in den meisten Fällen mehr als eine Reaktion enthält werden Reaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen sowohl in Fällen berichtet, die insgesamt als schwerwiegend eingestuft werden als auch in nicht-schwerwiegenden Fällen.

Es wurden 44 Fälle von Herpes Zoster gemeldet, von denen 26 als schwerwiegend eingestuft wurden, die meisten davon aus medizinischen Gründen. Herpes Zoster wird durch eine Reaktivierung von Varicella-Zoster-Viren (VZV) verursacht. Die primäre Infektion mit VZV führt zur Windpockenerkrankung. Risikofaktoren für einen Herpes Zoster sind u. a. immunsuppressive Behandlungen, Diabetes mellitus, weibliches Geschlecht, psychologischer Stress oder mechanische Verletzungen. Die Inzidenz von HZ steigt mit dem Lebensalter von 3 pro 1’000 bei 40 bis 50-Jährigen auf 10 pro 1000 bei den über 80-Jährigen. Die Betroffenen in den gemeldeten Fällen waren im Mittel 72 Jahre alt und der Zoster trat zwischen ein und 43 Tagen nach der Impfung auf. Derzeit wird weiter untersucht, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Impfungen und dem Auftreten von Herpes Zoster besteht.

Beim Covid-19 Impfstoff von Moderna machen Berichte über Lokalreaktionen an der Injektionsstelle, einschliesslich verzögert auftretenden, einen deutlich grösseren Teil an den Meldungen aus als bei Comirnaty®, zu dem eher Allgemeinreaktionen gemeldet werden. Hier könnte es sich jedoch zum Teil um «stimulierte Meldungen» handeln, aufgrund von unseren Informationen vom 19.2.2021 zu verzögerten Lokalreaktionen, die häufiger nach dem Moderna Impfstoff beobachtet wurden.

In 55 der schwerwiegenden Fälle sind die Personen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gestorben. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 84 Jahre alt und hatten mehrheitlich schwere Vorerkrankungen. Diese Fälle wurden besonders sorgfältig analysiert. Nach jetzigem Kenntnisstand führten unabhängig von den Impfungen auftretende Erkrankungen wie z.B. Infektionen, kardiovaskuläre Ereignisse oder Erkrankungen der Lungen und Atemwege zum Tod. Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war. Die Arzneimittelbehörden anderer Länder sowie die WHO kommen zu ähnlichen Ergebnissen bei der Bewertung von Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit den in der Schweiz zugelassenen Covid-19 Impfstoffen.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern nichts am positiven Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe. Durch die Meldungen liegt jetzt ein klareres Bild der Sicherheit der Impfstoffe in der täglichen Anwendung vor, dass das bekannte Nebenwirkungsprofil weitgehend bestätigt. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

 

——-

1) Bei diesen Meldungen handelt es sich um Covid-19 Erkrankungen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sind. Da die geimpften Personen vor der Impfung nicht getestet werden und der Schutz vor einer Erkrankung vom Körper zuerst aufgebaut werden muss, kann es vorkommen, dass in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung eine Covid-19 Erkrankung auftritt. Diese hat jedoch kausal nichts mit der Impfung zu tun. Covid-19 Impfstoffe enthalten anders als Lebendimpfstoffe (z. B. gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR)) keine (abgeschwächten) Viren und können daher keine Covid-19 Erkrankung auslösen.

Die Bevölkerung der Schweiz wächst trotz vermehrter Todesfälle

Gemäss den provisorischen Ergebnissen 2020 der Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) des Bundesamtes für Statistik (BFS) wuchs die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz per Ende 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,7% auf 8,7 Millionen Personen. Die Zahl der Todesfälle stieg auf 76 000 an, während die Eheschliessungen, Geburten und Scheidungen zurückgingen.

Am 31. Dezember 2020 umfasste die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8 667 100 Personen, gegenüber 8 606 000 Ende 2019 (+61 100 Personen, +0,7%). Die Bevölkerungszunahme entspricht derjenigen von 2018 und 2019 und ist damit erneut eine der schwächsten der letzten zehn Jahre.

Stark rückläufige Auswanderungen

Die internationalen Wanderungen tragen zur Bevölkerungsentwicklung bei. 2020 verzeichnete die Schweiz 163 000 Einwanderungen (25 600 schweizerische und 137 400 ausländische Staatsangehörige) sowie 106 500 Auswanderungen (25 800 bzw. 80 700). Der Wanderungssaldo ist nach wie vor positiv (+56 500), doch im Vergleich zu 2019 wurde sowohl bei den Einwanderungen als auch bei den Auswanderungen eine Abnahme registriert (–3,9% bzw. –15,6%).

Im Jahr 2020 wanderten Schweizer Staatsangehörige im Vergleich zum Vorjahr häufiger ein (+6,7%) und weniger aus (–17,7%). Bei den Ausländerinnen und Ausländern gingen sowohl die Einwanderungen als auch die Auswanderungen zurück (–5,6% bzw. –14,9%).

Mehr Todesfälle und weniger Geburten

2020 sind in der Schweiz 76 000 Menschen gestorben, dies sind 8200 mehr als im Vorjahr (+12,1%). Diese starke Zunahme hängt mit der Covid-19-Pandemie zusammen. Bei den Männern erhöhte sich die Anzahl Todesfälle im Vergleich zu 2019 stärker als bei den Frauen (+14,6% gegenüber +9,9%). Bei den Personen ab 65 Jahren stiegen die Todesfälle um 12,7% von 59 400 im Jahr 2019 auf 66 900 im Jahr 2020. Zum Vergleich: Die Todesfälle von 0- bis 64-Jährigen nahmen lediglich um 8,2% zu, von 8400 auf 9100. Nahezu in allen Kantonen wurde ein Anstieg der Todesfälle verbucht. Einzige Ausnahme war der Kanton Nidwalden, in dem 2020 zwei Todesfälle weniger registriert wurden als 2019, was einem Rückgang von 0,6% entspricht.

Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Geburten lassen sich erst ab Ende 2020 bzw. in den ersten Monaten 2021 eindeutig feststellen. Die Anzahl Geburten in der Schweiz ging von 86 200 im Jahr 2019 leicht auf 85 500 zurück (–0,8%). 72,4% der Geburten erfolgten innerhalb einer Ehe, 27,6% waren nicht ehelich. Gemäss den provisorischen Zahlen lag die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau 2020 bei 1,46. Einen Anstieg der Geburten gegenüber 2019 verzeichneten die Kantone Graubünden (+0,2%), St. Gallen (+1,0%), Solothurn, Nidwalden, Schaffhausen, Wallis, Schwyz und Obwalden (jeweils mehr als 2%).

Der Geburtenüberschuss – die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen – belief sich 2020 auf 9500 Personen, gegenüber 18 400 im Vorjahr. Dieser Rückgang von 48% war hauptsächlich auf den Anstieg der Todesfälle zurückzuführen. Damit liegt der Geburtenüberschuss auf dem tiefsten Niveau seit 2004. In den Kantonen Tessin, Bern, Basel-Landschaft, Neuenburg, Graubünden, Jura, Basel-Stadt, Schaffhausen und Glarus war der Geburtenüberschuss sogar negativ, d.h. es starben mehr Menschen als Kinder geboren wurden.

Sinkende Lebenserwartung

Zwischen 2019 und 2020 sank die Lebenserwartung der Männer bei Geburt von 81,9 auf 81,1 Jahre (–0,8 Jahre), jene der Frauen von 85,6 auf 85,2 Jahre (–0,4 Jahre). Diese Abnahmen lassen sich mehrheitlich mit den steigenden Sterberaten im hohen Alter erklären. So ging die verbleibende Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei den Männern um 0,7 Jahre (von 20,0 auf 19,3 Jahre) und bei den Frauen um 0,5 Jahre zurück (von 22,7 auf 22,2 Jahre).

Auf kantonaler Ebene verringerte sich die Lebenserwartung der Männer bei Geburt in den Kantonen Obwalden (–2,5 Jahre), Tessin (–2,3) sowie Genf (–2,2) am stärksten, diejenige der Frauen in den Kantonen Jura (–1,8), Genf (–1,5) und Schwyz (–1,4).

Rückläufige Eheschliessungen und Scheidungen

Der Rückgang der Anzahl Eheschliessungen und Scheidungen im Lauf des Jahres 2020 hing vermutlich mit der Covid-19-Pandemie zusammen.

Es wurden 34 900 Ehen geschlossen, 10,4% weniger als 2019. Die Zahl der Eheschliessungen ging generell zurück, sowohl zwischen zwei Schweizer Staatsangehörigen (17 800; –5,2%) als auch zwischen ausländischen (5200; –15,6%) und zwischen gemischt-nationalen Paaren (11 900; –15,0%). Gemäss den provisorischen Zahlen waren Männer bei der Erstheirat im Durchschnitt 32,3 und Frauen 30,2 Jahre alt. Im Vergleich zu 2019 registrierten fast alle Kantone bei den Eheschliessungen rückläufige Zahlen; einzige Ausnahmen sind Nidwalden (+1,6%) und Graubünden (+2,0%).

2020 wurden 16 100 Scheidungen ausgesprochen; dies entspricht einer Abnahme um 4,7% im Vergleich zum Vorjahr. Während die Scheidungen von Schweizer und gemischt-nationalen Paaren gegenüber 2019 zurückgingen (–6,7% bzw. –7,4%), nahmen sie bei den ausländischen Paaren zu (+2,9%). Die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung stieg zwischen 2019 und 2020 von 15,4 auf 15,6 Jahre, was darauf hindeutet, dass sich mehr lang verheiratete Paare scheiden liessen.

Bei Fortsetzung der 2020 beobachteten Trends ist davon auszugehen, dass zwei von fünf Ehen (39,2%) irgendwann mit einer Scheidung enden. Nicht in allen Kantonen ging die Zahl der Scheidungen zurück. Schwyz, Solothurn, Uri, Bern, Jura, Luzern, Glarus, Basel-Landschaft, Obwalden und Appenzell Innerrhoden verbuchten mehr Scheidungen als 2019.

Coronavirus: Verstärkte Unterstützung für den Kulturbereich

Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich. An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat er die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben für den Kulturbereich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Seit mehr als einem Jahr sehen sich viele Kulturschaffende in ihrer Existenz bedroht. Parlament und Bundesrat haben daher beschlossen, die bestehenden Unterstützungsmassnahmen zu verstärken.

Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen. Diese Unterstützung wird rückwirkend auf den 1. November 2020 eingeführt und den Kulturschaffenden somit ohne Unterbruch seit Beginn der Pandemie ausgerichtet.

Auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden gelockert. Die Vermögensgrenze wird von 45 000 auf 60 000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze um 20 000 statt wie bisher um 15 000 Franken angehoben. Ferner wird nur das frei verfügbare Vermögen (Liegenschaften sind davon ausgenommen) für die Beurteilung der Gesuche einbezogen. Suisseculture Sociale und die Kantone können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, um die Liquidität sicherzustellen, wenn 30 Tage nach der Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.

Seit Beginn der Pandemie wird der Kulturbereich zusätzlich zu den Unterstützungen für die Gesamtwirtschaft mit spezifischen Massnahmen unterstützt. Kulturunternehmen und Kulturschaffende können Ausfallentschädigungen beantragen, die bis zu 80 Prozent ihrer Verluste decken und zur einen Hälfte vom Bund und zur anderen von den Kantonen finanziert werden. Solche Entschädigungen erhalten auch im Laienbereich aktive Kulturvereine. Kulturschaffende können des Weiteren Nothilfe zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen. 2020 hat der Bund für diese Unterstützungsmassnahmen 280 Millionen Franken aufgewendet. 2021 wurden bisher 130 Millionen Franken bereitgestellt.

Aktuelle Zahlen zu Auslandschweizerinnen und schweizern

Nahezu zwei Drittel von ihnen lebten in Europa, hauptsächlich in Frankreich. Der Anteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hat gegenüber 2019 um 0,7% zugenommen. Deutlich stärker ist die Zunahme bei den Personen ab 65 Jahren (+2,8%). Der Frauenanteil bleibt insgesamt höher als der Männeranteil. Soweit die Ergebnisse der Auslandschweizerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

2020 waren 776 300 Schweizerinnen und Schweizer bei einer zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet, was gegenüber 2019 einem Anstieg von 0,7% entspricht. Dieser Anstieg fiel jedoch geringer aus als in den Jahren 2019 und 2018 (+1,4% bzw. +1,1%).

Immer mehr in Europa

Gegenüber 2019 wurde in Europa (+1,4%) und in Ozeanien (+0,7%) eine Zunahme an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern verbucht, während ihre Zahl in Amerika (–0,2%), Asien (–1,0%) und Afrika (–2,9%) zurückging.

Von den 490 800 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die in Europa leben (63%), haben sich 200 900 in Frankreich und seinen Überseegebieten niedergelassen. Dort lebte 2020 die grösste Schweizer Auslandsgemeinschaft. Es folgen Deutschland (94 600 Personen), Italien (50 200), das Vereinigte Königreich (37 700) und Spanien (24 500). In allen genannten Ländern ist die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen angestiegen; am stärksten in Deutschland (+2,5%), am geringsten in Frankreich (+0,5%).

285 500 Schweizerinnen und Schweizer leben auf einem anderen Kontinent, namentlich Amerika (24%), Asien (7%), Ozeanien (4%) und Afrika (2%). Die beliebtesten Länder dieser Kontinente sind die Vereinigten Staaten (81 300 Personen), Kanada (40 600), Australien (25 700) und Israel (21 400). In allen diesen Ländern ist ein Wachstum zu beobachten. Am stärksten war dieses in Israel mit 2,6% mehr Schweizerinnen und Schweizern als 2019.

Zunahme der älteren Bevölkerung

Ende 2020 waren 21,1% der Auslandschweizerinnen und -schweizer minderjährig, d.h. unter 18 Jahre alt; das entspricht 163 800 Personen. Diese Zahl blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Rund 440 000 Personen waren 18 bis 64 Jahre alt (56,7%) und 172 500 Personen 65 Jahre oder älter (22,2%). Am deutlichsten zugenommen hat mit einem Plus von 2,8% gegenüber dem Vorjahr die ältere Altersgruppe, während es bei den 18- bis 64-Jährigen lediglich 0,2% waren. Insgesamt wurden 662 Hundertjährige und Ältere gezählt, was einer Quote von 9 von 10 000 im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizern entspricht. In der Schweiz liegt die Quote lediglich bei 2 von 10 000 Personen.

Mehrheitlich Frauen

2020 wurden weltweit mehr Auslandschweizerinnen als Auslandschweizer gezählt (54% gegenüber 46%).  Dies trifft ebenfalls auf die Kontinente Europa, Amerika, Afrika und Ozeanien zu (mit Frauenanteilen von 52% in Afrika bis 56% in Europa). Demgegenüber wurden in Asien mehr Männer (55%) registriert.

bfs.admin.ch