Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz – Update

862 Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfstoffe in der Schweiz ausgewertet: Bis zum 23. März 2021 hat Swissmedic in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren 862 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. Die Meldungen bestätigen das aus den Zulassungsstudien bekannte respektive in den Arzneimittelinformationen aufgeführte Nebenwirkungsprofil. Sie geben bisher keine Hinweise auf neue Sicherheitsprobleme und ändern das positive Nutzen-Risiko Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe nicht.

460 Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 393 auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 9 Fällen wurde der Impfstoff nicht spezifiziert. In einem kleineren Teil der Meldungen werden explizit Reaktionen nach der zweiten Impfdosis beschrieben (n=49 zu Comirnaty, n=21 zu Moderna). Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 57 Meldungen (6,6 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Gemäss Informationen des BAG wurden bis einschliesslich 21.März 2021 etwa 1,25 Millionen Impfdosen in der Schweiz verabreicht und etwa 466’000 Personen vollständig geimpft. Da Meldungen zu unerwünschten Wirkungen oft erst mit Verzögerung bei Swissmedic eingereicht werden und auch die sorgfältige Auswertung der Meldungen Zeit braucht, ist es nicht möglich, die hier dargestellten Meldungen direkt mit den verabreichten Impfungen zu vergleichen. Retrospektiv zeigt sich jedoch eine ungefähre Melderate von einer Meldung pro 1’000 verimpften Dosen.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen (67,9 %), in 28,2 % der Fälle waren Männer betroffen und in einigen Meldungen (3,9 %) wurde das Geschlecht nicht angegeben.

Die Betroffenen waren im Mittel 64,4 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 42,7 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen (n = 263) lag das mittlere Alter bei 70,6 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall (n=37) bei 83,8 Jahren.

Mit 599 (69,5 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 263 Meldungen (30,5 %) wurden als schwerwiegend eingestuft. In diesen Fällen wurden die Personen entweder im Krankenhaus behandelt oder die Reaktionen wurden aus anderen Gründen als medizinisch bedeutsam eingestuft. In den meisten Fällen waren die Betroffenen aber nicht gefährdet.

In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 2’154 Reaktionen in den 862 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,5 Reaktionen pro Meldung).

Die am häufigsten gemeldeten Reaktionen in Fällen, die als schwerwiegend eingestuft wurden, waren Fieber (38), Luftnot (25), Überempfindlichkeit (19) /anaphylaktische Reaktionen (9), Infektion mit Covid-19-Erkrankung (16)1), Erbrechen (12), Schwindel (12), Kopfschmerzen/Migräne (17) und Herpes Zoster Reaktivierung (8). Da eine Meldung in den meisten Fällen mehr als eine Reaktion enthält werden Reaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen sowohl in Fällen berichtet, die insgesamt als schwerwiegend eingestuft werden als auch in nicht-schwerwiegenden Fällen.

In 37 der schwerwiegenden Fälle sind die Personen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung gestorben. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 84 Jahre alt und hatten mehrheitlich schwere Vorerkrankungen. Diese Fälle wurden besonders sorgfältig analysiert. Nach jetzigem Kenntnisstand führten unabhängig von den Impfungen auftretende Erkrankungen wie z.B. Infektionen, kardiovaskuläre Ereignisse oder Erkrankungen der Lungen und Atemwege zum Tod. Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war. Die Arzneimittelbehörden anderer Länder sowie die WHO kommen zu ähnlichen Ergebnissen bei der Bewertung von Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit den in der Schweiz zugelassenen Covid-19 Impfstoffen.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern am positiven Nutzen-Risiko-Profil der Covid-19 Impfstoffe nichts. Durch die Meldungen liegt jetzt ein klareres Bild der Sicherheit der Impfstoffe in der täglichen Anwendung vor, dass das bekannte Nebenwirkungsprofil weitgehend bestätigt. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

 

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1) Bei diesen Meldungen handelt es sich um Covid-19 Erkrankungen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sind. Da die geimpften Personen vor der Impfung nicht getestet werden und der Schutz vor einer Erkrankung vom Körper zuerst aufgebaut werden muss, kann es vorkommen, dass in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung eine Covid-19 Erkrankung auftritt. Diese hat jedoch kausal nichts mit der Impfung zu tun. Covid-19 Impfstoffe enthalten anders als Lebendimpfstoffe (z. B. gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR)) keine (abgeschwächten) Viren und können daher keine Covid-19 Erkrankung auslösen.

Adresse aller Touristen und Besucher

Im Herzen der Stadt Peja steht allen Touristen, Besuchern und allen, die weitere Informationen über die Stadt und ihre Umgebung suchen, die Tür offen. Wer Fragen dazu hat, was man in Peja unternehmen kann, welche Unterhaltungsmöglichkeiten in der Stadt und in der Natur geboten werden, wo man eine Nacht bleiben und die traditionelle Gastfreundschaft erleben kann oder wo man lokale Küche genießen kann, geht einfach zum Touristeninformationsbüro von die Stadt Peja.

Sobald Sie dieses Büro betreten, sind Sie sofort von der positiven und gastfreundlichen Atmosphäre umgeben, die das Büropersonal bietet, das seit Jahren Informationen über das Ziel von Dukagjini liefert und der erste Kontakt jedes Besuchers mit dieser Stadt ist.

Albinfo hatte ein Gespräch mit Herrn Virtyt Morina, der seit der Eröffnung dieses Informationsbüros in der Gemeinde Peja im Jahr 2009 hier arbeitet.

Erzählen Sie uns kurz über die Gründung und Geschichte des Touristeninformationsbüros von Peja

Das Büro für Touristeninformation in Peja wurde 2009 eröffnet und ist das erste derartige Büro im Kosovo. Dies ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit der italienischen Stadt Trento, seit Peja eine Partnerschaft mit dieser Stadt eingegangen ist und für die Entwicklung des Bergtourismus bekannt ist. Für den Aufbau menschlicher Kapazitäten für die Projektentwicklung und das nachhaltige Büromanagement in der Zukunft wurden wir von Tourismusexperten aus Trient unterstützt, während andere Investitionen in Infrastruktur und Förderung von der Gemeinde Peja – Direktion für wirtschaftliche Entwicklung – getätigt wurden und noch getätigt werden. Dieses Büro wird jetzt von den Fachkräften der Gemeinde verwaltet und ist Teil des Tourismussektors, der in der Direktion für wirtschaftliche Entwicklung tätig ist.

Die Leitung dieses Büros gliedert sich in zwei Teile: das Empfangsbüro, das die Aufgabe hat, Touristen zu informieren und Informationen über die Zufriedenheit am Zielort Peja anzufordern, und das Büro für Projektentwicklung und Durchführung von Tourismusprogrammen. Bisher hat unser Büro verschiedene Projekte entwickelt, die von der Gemeinde Peja und ausländischen Organisationen im Kosovo finanziert werden. Die Projekte wurden auf lokaler, regionaler und grenzüberschreitender Ebene ausgeweitet. Alle diese Projekte haben die Entwicklung des Abenteuertourismus und des nachhaltigen Tourismus in Peja beeinflusst. Zu den Projekten, auf die wir stolz sein können und die Peja auf die Weltkarte gebracht haben, gehört das Projekt “Balkan Peaks”, das 2013 vom WTTC – Ökumenischen Rat für Tourismus und Reisen mit dem ersten Preis für erfolgreiches Zielmanagement gekrönt wurde. https://www.youtube.com/watch?v=xAl7B-vrodc&t=5s

Jetzt ist unser Büro nicht nur ein Beispiel für das Kosovo, sondern auch für die Region und darüber hinaus. Dies wurde von vielen Tourismusexperten bestätigt, die durch verschiedene Projekte nach Peja gekommen sind und sehr gute Bewertungen abgegeben haben.

Was ist das Wesentliche an der Rolle dieses Büros?

Im Wesentlichen besteht die Aufgabe des Touristeninformationsbüros darin, den Touristen faire und genaue Informationen über die Möglichkeiten zu bieten, die das Reiseziel Peja bietet. Dies bedeutet, dass Touristen mit den Informationen, die sie von diesem Büro erhalten, ihren Aufenthalt am Zielort Peja einfacher und besser organisieren können. Auch dieses Büro mit den Informationen, die es dem Touristen bietet, kann ihn überzeugen, noch länger an unserem Ziel zu bleiben. Daher ist die Rolle des Büros für die Entwicklung der touristischen Infrastruktur in unserem Reiseziel sehr wichtig. Tatsächlich hat das Amt für Touristeninformation von Peja eine direkte Beziehung zu Angebot und Nachfrage, organisiert das Reiseziel, arbeitet mit allen Akteuren zusammen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Angeboten stehen, und auch mit anderen Akteuren, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Tourismus stehen, sondern Auswirkungen haben die bestmögliche Verwaltung des Ziels. Daher sollte dieses Büro Informationen über die Dienstleistungen haben, die ein Tourist anfordern kann, wie z. B. Verkehrstransporte, Führer oder Führer, Orte für Unterkünfte, Informationen über Sehenswürdigkeiten, Informationen über Freizeitmöglichkeiten im Freien, Informationen über das Kosovo und die Region usw. Dieses Büro hat auch die Pflicht, direkt mit Touristen in Kontakt zu treten, von denen sie direkte Informationen oder über Fragebögen erhalten, was sie mehr verlangen oder über ihre Zufriedenheit mit den Dienstleistungen am Zielort, und diese Informationen werden dann von anderen Akteuren verarbeitet, die die Ziel so gut wie möglich zu organisieren.

Dieses Büro ist auch im digitalen Bereich aktiv, wo viele Touristen bereits vor ihrer Ankunft direkt an unserem Ziel nach Informationen suchen, um die Reise besser zu organisieren.

Büroadressen sind: Website: www.pejatourism.org

Sozialen Medien: Twitter: Peja Tourismus / Facebook: Peja Touristeninformation / Instagram: visitpeja / LinkedIn: Peja Touristeninformationszentrum

Wie viele ausländische Touristen und Besucher haben seit der Eröffnung dieses Büros bis heute Informationsdienste von Ihnen erhalten?

Wir als Touristeninformationsbüro sind seit 2009 in Betrieb. Wir sind das erste Büro, das im Kosovo eröffnet wurde, und wir haben professionell besetztes Personal, das sehr touristisch freundlich ist und auch Fremdsprachen beherrscht. Meistens haben wir während eines Jahres bis zu 5.000 ausländische Touristen, die in unserem Büro nach unterschiedlichen Informationen suchen, und im Allgemeinen haben wir seit der Eröffnung über 50.000 ausländische Touristen, die nach Informationen verschiedener Art gefragt haben (normalerweise nicht im Jahr 2020, weil es eine Pandemie war).

Welche Fragen werden Sie bald erhalten?

Sie fragen hauptsächlich nach Informationen darüber, was sie in Peja tun können, welche Orte sie besuchen können, welche Organisation sie transportieren oder wie sie dorthin gelangen, kulturelle Führer oder Führer, Übernachtungsmöglichkeiten, traditionelle Orte, an denen sie Essen genießen können, Werbematerialien, Karten und Kulturpfade und Karte von Bergpfaden, andere Dienstleistungen wie Transport, Banken, Post, Grenzübergang, es gibt Anfragen für Gesundheitsdienste, es gibt diejenigen, die mit ihnen über Geschichte, Kultur, Traditionen usw. sprechen möchten

Wie sehen Sie die Entwicklung des Tourismus in Peja und Umgebung in den Jahren, in denen Sie für das Touristeninformationsbüro arbeiten?

Peja war zuvor in Bezug auf die Tourismusentwicklung bekannt, insbesondere im Transit-Tourismus, wo viele Besucher Peja passiert haben und über Nacht geblieben sind. Die Probleme, die sich in den Jahren 1998 und 1999 entwickelt haben, haben zu einer völligen Zerstörung des Tourismussektors im Allgemeinen geführt. Nach den 2000er Jahren haben Initiativen zur Entwicklung dieses Sektors in Peja wieder begonnen. Peja hat in Bezug auf die Tourismusentwicklung grosse Fortschritte gemacht und ist in Bezug auf den Tourismus die erfolgreichste Gemeinde im Kosovo. Auch im “Stadtentwicklungsplan 2020-2028” von Peja wird der Tourismus als Hauptpfeiler für die Entwicklung festgelegt, sodass die Projekte auf die Entwicklung des Tourismus ausgerichtet sind. So verfügt Peja heute über eine sehr hohe Infrastruktur, arbeitet mit dem Privatsektor zusammen, um die Unterbringungskapazität so weit wie möglich und mit besserer Qualität zu erhöhen, und arbeitet mit verschiedenen Organisationen wie internationalen und auch lokalen Organisationen bei der Entwicklung von Freizeitaktivitäten zusammen Mountain Ones arbeitet auch am Zugang und der Organisation eines einfachen Zugangs zu natürlichen und kulturellen Attraktionen, der Behandlung des kulturellen Erbes und seiner Präsentation für Touristen usw. Angesichts all dieser Potenziale für die Entwicklung des Tourismus und der Wertschätzung der weltweiten Tourismusströme orientiert sich Peja an der Entwicklung des Tourismus, der einerseits sein Erbe schützt und andererseits die Einwohner der Bevölkerung dazu anregt, ihr Erbe zu entwickeln Unternehmen und schaffen Selbstständigkeit aus dem Tourismussektor. Peja orientiert sich also an der Entwicklung des Abenteuertourismus, des Bergtourismus, des ländlichen Tourismus, des nachhaltigen Tourismus usw.

Was sind die beliebtesten Attraktionen von Touristen?

Die beliebtesten Naturattraktionen sind die Rugova-Schlucht, da sie wirklich eine unbeschreibliche Schönheit ist, der See der Seen und der von Drelaj, der Wasserfallpfad, der Wasserfall Drini i Bardhë, die Radavc-Höhle und das kulturelle Erbe in Peja Die beliebtesten Freizeitaktivitäten sind Klettersteige, Wandern, Höhlenbesuche und Mountainbiken.

Was sind die weiteren Pläne für die Entwicklung des touristischen Angebots von Peja?

Die Gemeinde Peja wird auch in Zukunft in die Entwicklung des touristischen Angebots investieren, das auf die lokale, regionale und grenzüberschreitende Ebene ausgedehnt wird. Es wird hauptsächlich in das Angebot des Abenteuertourismus als eine Art Tourismus investieren, der in der Welt ziemlich schnell wächst und eine Art Tourismus ist, der nicht viel Investition erfordert, während die Rendite direkt an die Einheimischen verteilt wird.

Auf lokaler Ebene wird in die Entwicklung lokaler Bergpfade in den Rugova-Bergen, den Ausbau der Klettersteige, die Eröffnung von Kletterleinen, das Höhlenforschungsangebot, Paragliding, Skifahren und Schneeschuhwandern, Familienangebote und Bildungsausflugsangebote investiert. Verbesserung der Qualität der Erbringung und Unterbringung von Dienstleistungen im privaten Sektor sowie anderer Angebote, die sich auf die Entwicklung des Reiseziels Peja als attraktiver Ort auswirken werden.

Auf regionaler Ebene wird zusammen mit anderen Gemeinden in das bis zu einer Woche dauernde Angebot investiert, bei dem die Gemeinden der Dukagjini-Ebene über Bergpfade miteinander verbunden werden

Covid-19 Impfstoff von Johnson & Johnson: Swissmedic genehmigt den dritten Impfstoff gegen eine Covid-19 Erkrankung

Am 7. Dezember 2020 reichte die Firma Janssen-Cilag AG des Gesundheitskonzerns Johnson & Johnson bei Swissmedic ein Zulassungsgesuch für seinen Impfstoffkandidaten (Ad26.COV2.S) ein. Swissmedic lässt den Impfstoff «COVID-19 Vaccine Janssen» nach einer sorgfältigen Prüfung aller eingereichten Unterlagen befristet zu. Das beratende externe Swissmedic Expertengremium HMEC (Human Medicines Expert Committee) hat an einer ausserordentlichen Sitzung den Entscheid gestützt.

Der Impfstoff wird einmal verabreicht (Einmaldosis) und ist für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Er basiert auf einem humanen Adenovirus (menschliches Schnupfenvirus), das den Bauplan der Spike-Proteine des Coronavirus SARS-CoV-2 enthält, auf deren Grundlage in den menschlichen Immunzellen die gewünschte Immunantwort gegen das Virus ausgelöst wird.

Die eingereichten Studiendaten zeigen 14 Tage nach der Impfung in allen untersuchten Altersgruppen eine Wirksamkeit zwischen 64,2 % (Altersgruppe 18 bis 64 Jahre) und 82,4 % (65 Jahre und älter). Schwere und kritische Verläufe der Covid-19 Krankheit können mit dieser Impfung (zu fast 85 %) verhindert werden. Ausserdem wurde eine gute Wirkung bei den in Brasilien und Südafrika dominierenden Mutationen (SARS-CoV-2 Varianten) nachgewiesen.

Die in den klinischen Studien am häufigsten dokumentierten Nebenwirkungen waren Kopfschmerzen, Mattigkeit, Schmerzen an der Einstichstelle oder Übelkeit. Die meisten Impfreaktionen traten innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach der Impfung auf und waren von kurzer Dauer (1 bis 2 Tage).

Der Impfstoff kann bei -25 °C bis -15 °C gefroren gelagert und tiefgekühlt oder aufgetaut bei 2 °C bis 8 °C transportiert werden. Nach der Entnahme aus dem Gefrierschrank kann der ungeöffnete Impfstoff bis zu 3 Monate im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Swissmedic prüfte auch dieses Zulassungsgesuch stark beschleunigt im rollenden Verfahren. Resultate der fortlaufenden Studien und Antworten auf gestellte Fragen wurden von der Firma laufend eingereicht und von Swissmedic begutachtet, sobald sie verfügbar waren.

Mit der Zulassung des Covid-19 Impfstoffs von Johnson & Johnson hat Swissmedic drei von vier bisher eingereichten Gesuchen für Covid-19 Impfstoffe positiv beurteilt. Bereits zugelassen wurden die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech (Comirnaty) und Moderna. Das Gesuch von AstraZeneca wird aktuell noch geprüft.

Bundesrat Ignazio Cassis empfängt den Aussenminister von Nordmazedonien

Die Schweiz und die Republik Nordmazedonien unterhalten gute bilaterale Beziehungen mit einem Schwerpunkt in der internationalen Zusammenarbeit. Gegenstand des Gesprächs zwischen Aussenminister Ignazio Cassis und seinem Amtskollegen Bujar Osmani in Bern war neben den fortschreitenden Reformplänen der Regierung von Nordmazedonien auch die Perspektive der Republik im EU-Beitrittsprozess sowie der zukünftige Vorsitz des Landes in der OSZE 2023.

Neues Kooperationsprogramm
Die Schweiz wird Nordmazedonien im Rahmen eines neuen Kooperationsprogrammes der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) weiterhin bei der Umsetzung von Reformen in den Bereichen Gouvernanz und Wirtschaftsentwicklung unterstützen. Das Kooperationsprogramm Nordmazedonien 2021-2024 steht in Einklang mit den aktuellen Zielen der Schweizer Aussenpolitik und der daraus abgeleiteten Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024. Das Programm wird in Kürze vorgestellt. Die bisherigen Schwerpunkte im Bereich der demokratischen Regierungsführung, der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und des Umweltschutzes werden weiter verfolgt. Zusätzlich fokussiert die Schweiz in der Region auf die Digitalisierung und die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.
Engagement der Schweiz im Westbalkan
Für die Schweiz sind Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung im benachbarten Westbalkan von grosser Bedeutung. Rund 500’000 Menschen mit Wurzeln in dieser Region leben in der Schweiz.

Nicht wegschauen, sondern handeln

Aussagen wie «Jemand, der den Propheten beschimpft, beleidigt oder seine Religion in irgendeiner Weise schlecht macht, muss getötet werden», ist nur eine der sehr erschreckenden Phrasen des Schreibens. Der «Tagesanzeiger» berichtete diese Woche über das Buch, dass Muslimen erklären, wann und wie sie ihre Frauen züchtigen dürfen, wie auch mit sogenannten «Ungläubigen» vorgegangen werden kann und welche Methoden dabei angewandt werden dürfen.

Das Buch, dass bisher in der Moschee in Seebach sowie auch online verkauft wurde steckt voller Hass, voller Verachtung und schürt dort weitere Angst, wo unsere Gesellschaft sie bereits gefürchtet hat. Dass solche Publikationen geprüft und auch verboten gehören, steht ausser Frage.  Denn sie repräsentieren in keinster Weise die dort angepriesene «Religionsfreiheit», noch haben sie mit solchen Texten das Recht auf «Meinungsfreiheit» verloren. Hier ist die Rede von Hasstiraden, dem Aufruf zur Gewalt und im schlimmsten Fall, sogar Mord.

In persönlicher Hinsicht ist für mich besonders die Tatsache verstörend, dass das Buch ausverkauft ist. Dies zeigt einmal mehr auf, mit welcher Wucht die Unterdrückung der Frau in den verschiedenen Kreisen vorangeht. Dies muss unterbunden werden – denn Sexismus, Gewalt und Terror, was dieses Buch schlussendlich darstellt, hat nirgendwo einen Platz: weder in der Religion noch in unserer Gesellschaft.

Es ist wichtig, solche Vorgänge früher zu erkennen, diese an der Quelle zu unterbinden und vor allem: eine Rechtslage zu schaffen, in denen Taten und Veröffentlichungen wie diese strafbar sind. Dafür setze auch mich politisch ein – denn jede Gewalttat ist eine zu viel. Sei es nun der Akt des Anpreisens und Verkaufens dieses Buches oder die schlagende Hand selbst.

Kein Mensch in unserem Land darf Opfer von Gewalt oder Hass werden – dafür müssen wir als Gesellschaft kämpfen und uns einsetzen.

Mehr denn je zeigt uns diese Situation auf, dass die Politik und die Institutionen sich mit dem Thema Islam in der Schweiz beschäftigen müssen. Nur durch eine geregelte Zusammenarbeit können wir das Treiben solcher privaten Organisationen unterbinden.

Wenn Sie selbst von Gewalt oder häuslicher Gewalt betroffen sind, melden Sie sich unter der Notrufnummer 112 oder 117. Auch Die Dargebotene Hand ist Ihnen unter 143 für Sie da.

  • Die Autorin ist die Vorsitzende der FDP in Wallisellen, Zürich. Sie schrieb diese Stellungnahme für albinfo.ch als Antwort auf eine in den Schweizer Medien veröffentlichte Nachricht über das Buch “Ilmihal für Frauen” in deutscher Sprache, das in der “Albanischen Moschee” in Seebach, Zürich, zum Verkauf stand. Dieses Buch proklamiert Gewalt gegen Ungläubige und Frauen.

Die Kraft der Krise

Kunst und Krise sind zwei Begriffe, die in der Berichterstattung der letzten Monate häufig ein Tandem bilden. Besonders im Kontext sinkender Umsätze und mangelnder Möglichkeiten Kunst außerhalb des digitalen Raumes einem breiteren Publikum zu präsentieren. Dabei wird oft übersehen, dass Kunst und Krise seit jeher miteinander verwoben sind und gemeinsam ein explosives Potential bergen, wenn es darum geht Letztere zu verarbeiten, ungewöhnliche Perspektiven einzunehmen und neue Wege zu beschreiten.

“Predator”

Die bewegendsten Werke sind inspiriert von persönlichen oder politisch-gesellschaftlichen Sinn-(Krisen). Man denke an Frieda Kahlos Die zerbrochene Säule, die Ballade Tears in heaven von Eric Clapton, an Hermann Hesses Der Steppenwolf oder aber an Pablo Picassos Guernica.

Dementsprechend ist es wenig verwunderlich, wenn Künstler gerade jetzt ihre Instrumente in die Hand nehmen, in Zeiten rassistischer Anschläge, politischer Umwälzungen und nicht zuletzt von Covid-19 und mit ihrer Kunst reflektieren und Stellung beziehen.

Einer von ihnen ist der Hamburger Künstler Shuk Orani. Betrachtet man seine jüngsten Werke, wie auch den über die letzten Jahre gewachsenen Werkzyklus Transcendence so wird schnell klar, dass es für Orani nur eine Richtung gibt: die Tiefe.

In einer kaleidoskopischen Palette neoexpressionistischer Darstellungsformen, zwischen scharfen Farbkontrasten und entartet- figurativen Motiven die, wie eine klaffende Wunde aus der Leinwand herauszubrechen scheinen oder sich im Narrativ der Farben fast gänzlich auflösen, liegt das emotionale Spannungsfeld mit dem Orani spielt- samt seiner transformativen Kraft.

“Gravity”

Auf der einen Seite steht das auf den ersten Blick statisch anmutende Werk Gravity. Betrachtet man es eingehender so wird klar, dass es hier um das zähe Ringen zweier ebenbürtiger Kräfte geht. Die Polarität der Farben sowie ihre eindeutige Trennung sind Einflüsse aus Mark Rothkos Farbfeldmalerei. Rothkos Ziel war es, jenseits figurativer Ablenkung, Betrachter und Bild eine ganz persönliche Beziehung aufbauen zu lassen. Auf der anderen Seite des Spektrums seiner jüngsten Werke steht Oranis Battlefield. Fast collagenartig zusammengesetzt steht der verwundete Ritter und versucht der Zweidimensionalität der Leinwand zu entfliehen. Er ist Täter und Opfer zugleich. Die Sinnlosigkeit der Gewalt offensichtlich anklagend und außerhalb des Rahmens nach besseren Alternativen suchend. Das verzerrte, fast entarteten Motiv, die Konzentration auf die reine Kreativität, erinnert an Willem de Koonings Frauenwerke der 50er Jahre. Aber auch an dessen Ausbrechen aus gängigen Normvorstellungen.

“Battlefield”

Die Themen Kampf und Zerfall aber auch die Schärfung von Wahrnehmung und eine Neukonstruktion der Wirklichkeit spiegeln sich nicht nur in Shuk Oranis jüngsten Werken aus 2020 wider.

Mit seinem über die letzten Jahre gewachsenen Werkzyklus Transcendence fordert Orani den Einzelnen heraus und dazu auf nach innen zu kehren und seine ganz persönlichen Schichten zu ergründen. Sich zu hinterfragen und starre Muster abzulegen, sich zu transformieren um sich selbst in einer neuen Bewusstseinsebene unmittelbar und authentisch erleben zu können. Transcendence bedeutet eine Grenzüberschreitung nach innen und die Auseinandersetzung mit den weltlichen Begrenzungen menschlicher Erfahrungen, das Sprengen von Normketten und das Auflösen anachronistischer Machtstrukturen, die das Individuum in ein Vakuum der Beschränktheit ja fast Benommenheit drängen- abgespalten von sich selbst und emotional isoliert von seiner natürlichen Umgebung. Zum Teil sind Oranis farbintensiven Werke aus Transcendence durch figurative Überlappungen, die in und übereinendergreifen durchbrochen. Schicht für Schicht wird das Unbewusste freigelegt.

“Silentstorm”

Orani malt mit Öl auf Leinwand und ist für seine großformatigen Werke, die teilweise bis zu acht Meter breit sind, bekannt. Auch die enorme Leinwandgröße scheint sagen zu wollen, dass wir alle die Möglichkeit nutzen sollten aus verkrusteten Strukturen auszubrechen und dass Krisen auch Wachstumschancen in sich tragen.

Oranis Werke waren bereits in einer Reihe internationaler Museen und Galerien vertreten. Darunter das Musée du Louvre, die Welper Gallery und die Robert Gallery. Einige Werke aus seinen Zyklen Landschaften und World wurden international ausgestellt, unter anderem im Museum of Contemporary Art Bejing in 2016.

Einige Stücke aus Transcendence werden voraussichtlich im September 2021 im größten russischen Privatmuseum Erarta in Sankt Petersburg ausgestellt. Orani ist ebenfalls eingeladen an dem 2007 ins Leben gerufenen Projekt Hermitage 20/21 teilzunehmen. Ziel des Projekts ist es zeitgenössische Kunst zu sammeln, auszustellen und zu studieren sowie die Sammlung zeitgenössischer Kunst der Petersburger Eremitage zu erweitern. Darüber hinaus ist eine Ausstellung in Südkorea, voraussichtlich im Oktober 2021, im Haegeumgang Museum geplant.

“Transcendence”

Das Netzwerkprojekt Art Intégré ist ein weiteres Beispiel für Oranis unermüdlichen Einsatz für die Neu-Perzeption von Kunst(-objekten) im öffentlichen Raum und als integratives Element innerhalb der Architektur. Dabei soll die Zusammenarbeit zwischen Künstlern und Architekten protegiert werden, um (Bau-)Projekte mit Identität zu realisieren.

Oranis Wirken, auch über die Leinwand hinaus stimmt, trotz Krise, hoffnungsvoll.

 

 

 

 

Covid-19-Impfstoff: Bund schliesst weiteren Vertrag mit Pfizer ab

Der Bund arbeitet intensiv dran, der Schweizer Bevölkerung möglichst schnell eine Covid-19-Impfung anzubieten. Dank der bisherigen Verträge mit verschiedenen Herstellern wird die Impfstoffmenge in der Schweiz bis im Sommer 2021 stark ansteigen. Nun schloss der Bund einen weiteren Vertrag mit Pfizer/BioNTech über 3 Millionen Impfdosen ab. Damit verdoppelt der Bund seine Bestellmenge bei Pfizer/BioNTech. Die zusätzlichen Impfdosen werden ab April in die Schweiz geliefert.

Da die Impfstoffproduktion und -Verfügbarkeit viele Unsicherheiten birgt, prüft der Bund weiterhin unterschiedliche Impfstofftechnologien verschiedener Impfstoffhersteller. Zurzeit setzt der Bund insbesondere auf mRNA-Impfstoffe für die Schweizer Bevölkerung. Diese Impfungen erweisen sich als hochwirksam und gut verträglich. Deshalb hat der Bund mit Pfizer/BioNTech einen weiteren Vertrag über zusätzliche 3 Millionen Impfdosen abgeschlossen. Damit erhöht sich die mit Pfizer vereinbarte Liefermenge auf 6 Millionen Dosen. Der Pfizer/BioNTech-Impfstoff verfügt über eine Wirksamkeit von 95 Prozent und wird seit Dezember in der Schweiz geimpft. Die zusätzlichen Dosen werden ab April schrittweise ausgeliefert.

Breites Impfstoffportfolio

Bisher hat der Bund mit fünf Impfstoffherstellern Verträge abgeschlossen: Moderna (insgesamt rund 13,5 Millionen Impfdosen), Pfizer/BioNTech (neu insgesamt 6 Millionen Impfdosen), AstraZeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen) und Curevac (5 Millionen Impfdosen) sowie Novavax (6 Millionen). Der Bezug der Impfstoffe bei verschiedenen Herstellern soll sicherstellen, dass auch bei Lieferschwierigkeiten genügend Impfdosen eines zugelassenen Impfstoffs der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Bund steht weiterhin mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch.

Weiter beteiligt sich die Schweiz an der internationalen COVAX-Initiative, um dadurch Zugang zu Impfstoffen für bis zu 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu erhalten. Gleichzeitig unterstützt die Schweiz damit wirtschaftlich schwächere Länder, die mit der COVAX-Initiative einen Zugang zu Covid-19-Impfstoffen erhalten.

Bis im Sommer sollen alle Personen in der Schweiz eine Impfung erhalten haben, die eine wollen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Lieferungen der Hersteller wie vorgesehen eintreffen, die Impfkapazitäten der Kantone gross genug sind und die zusätzlichen Impfstoffe (Curevac, Novavax) zugelassen werden.

mRNA-Impfstofftechnologie

BioNTech/Pfizer, Moderna und Curevac setzen auf eine neuartige Technologie: Die mRNA ist eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Diese übermittelt den Körperzellen die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Die Immunantwort bereitet den Körper auf die Bekämpfung des Virus vor.

Bundesrat will Öffnungen mit Testoffensive begleiten – Gratistests für alle

Der Bundesrat will mit einer massiven Ausweitung des Testens die Öffnungsschritte begleiten. Damit mehr getestet wird, schlägt er vor, dass der Bund die Kosten sämtlicher Tests übernimmt. Um die Prävention und Früherkennung von Corona-Ausbrüchen zu verbessern, sollen Unternehmen und Schulen wiederholt Tests durchführen. Unternehmen, die häufig testen, können von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreit werden. Zudem will der Bundesrat jeder Person fünf Selbsttests pro Monat gratis abgeben, sobald verlässliche Tests zur Verfügung stehen. Damit alle Personen sich sofort testen lassen können, werden alle Tests in Apotheken oder Testzentren kostenlos sein, auch für Personen ohne Symptome. Die Kosten für diese Ausweitung werden auf über eine Milliarde Franken geschätzt. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 12. März definitiv entscheiden.

Um Infektionsketten gezielt zu unterbrechen, muss rasch identifiziert werden können, wer das Virus in sich trägt. Das Testen ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Nachdem nun die Test- und Laborkapazitäten verfügbar sind und bald auch Selbsttests genutzt werden können, will der Bundesrat das Testen mit kostenlosen Tests für alle massiv ausweiten. Damit soll die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unterstützt werden. Weil die ansteckenderen Virusvarianten sich immer stärker ausbreiten, muss die Prävention und Früherkennung von lokalen Ausbrüchen verstärkt werden.

Kostenloses Testen ab dem 15. März vorgesehen
Der Bundesrat hat die Teststrategie mehrmals ausgeweitet. Heute finanziert der Bund nicht nur die Tests von Personen mit Symptomen, sondern auch Tests von symptomlosen Personen in Altersheimen und Schulen sowie zur Bekämpfung von lokalen Ausbrüchen. Neu soll der Bund ab dem 15. März die Kosten sämtlicher Tests übernehmen.

Wiederholte Tests in Unternehmen und an Schulen
Die mobile Bevölkerung in Unternehmen und Schulen soll wiederholt mittels gepoolten Speichel-Proben getestet werden. Bei dieser Testform werden die Proben der Testpersonen nicht einzeln, sondern in einer einzigen Sammelprobe analysiert. Damit kann der Material- und Zeitaufwand stark reduziert werden. Die wiederholte Testung in Betrieben ist kein Ersatz für Schutzkonzepte, sondern dient als zusätzlicher Schutz. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Kantone sollen Unternehmen, die häufig testen, von der Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreien können.

Selbsttests für alle
Der Erfolg der Pandemiebekämpfung beruht seit Beginn auch auf der Eigenverantwortung der Bevölkerung. Der Bundesrat will auch den Zugang zu Selbsttests erleichtern. Alle Personen sollen sich regelmässig testen können, auch wenn sie keine Symptome haben. Jede Person soll monatlich fünf Selbsttests beziehen können. Weil für die Anwendung von Selbsttests bei Personen ohne Symptome noch nicht genügend Informationen vorliegen, hat das Bundesamt für Gesundheit noch keine derartigen Tests genehmigt. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass der Bund auch die Kosten für alle Schnelltests in Apotheken und Testzentren übernimmt. Diese Regel gilt auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Ausweitung der Teststrategie mit Risiken verbunden
Die Ausweitung der Teststrategie ist mit gewissen Risiken verbunden, denn jedes Testresultat ist nur eine Momentaufnahme. Ausserdem sind Selbsttests deutlich weniger verlässlich als PCR-Tests. Ein negativer Test darf nicht zu falscher Sicherheit und unvernünftigem Verhalten führen. Das Tragen einer Maske und das Abstandhalten werden weiterhin nötig sein. Wichtig ist zudem, dass Personen mit einem positiven Schnelltest oder Selbsttest einen PCR-Test machen und sich sofort in Isolation begeben. Noch offen ist, ob ein negatives Testresultat als Voraussetzung für die Teilnahme an gewissen Veranstaltungen oder den Zugang zu gewissen Bereichen definiert werden darf.

Kosten von schätzungsweise eine Milliarde Franken
Die Kosten für die Ausweitung der Teststrategie belaufen sich für das Jahr 2021 auf schätzungsweise über eine Milliarde Franken. Grundlage bildet das Covid-19-Gesetz, das bis Ende Jahr befristet ist.

Kantone können Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz einrichten

Viele Berufstätige, die im Freien arbeiten, haben zurzeit keine Möglichkeit, am Mittag eine warme Mahlzeit einzunehmen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informierte heute die Kantone darüber, unter welchen Voraussetzungen sie Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz zulassen können.

Die Vorgaben umfassen insbesondere, dass Restaurants als Betriebskantinen unter der Woche zwischen 11 und 14 Uhr öffnen dürfen. Zugang haben ausschliesslich Berufsleute aus dem Landwirtschaftssektor und dem Bausektor sowie Handwerkerinnen und Handwerker und Berufstätige auf Montage. Die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten vorgängig anmelden und in den Lokalen herrscht, ausser am Tisch, Maskenpflicht. Die Abstandsregeln müssen eingehalten und auch die Kontaktdaten von allen Personen aufgenommen werden.

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hatte den Bundesrat Anfang Februar aufgefordert, Restaurants über Mittag für im Freien arbeitende Personen als Kantinen zu öffnen. Kantone, die Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz ermöglichen möchten, können dies mit einer Allgemeinverfügung an die Adresse der Restaurationsbetriebe regeln. Die Regelung hat das BAG zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet.

Bundesrat beschliesst ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.

Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist. Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können, nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. Neben dem Übertragungsrisiko hat der Bundesrat auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt. Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich – mit Maske und Abstand sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen erlaubt.

Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.

Konsultation: Gewisse Anliegen der Kantone aufgenommen
Die Kantone unterstützen die risikobasierte Öffnungsstrategie des Bundesrats und begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagenen Öffnungen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid gewisse Anliegen der Kantone und weiterer Akteure berücksichtigt, etwa beim Zeitpunkt des zweiten Öffnungsschrittes, bei den Erleichterungen für junge Erwachsene oder den Menschenansammlungen im Freien. Der Bundesrat verzichtet angesichts der fragilen epidemiologischen Lage hingegen auf eine Öffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. März, wie es eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert hat.

Richtwerte für Öffnungsschritt am 22. März
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.

Coronavirus: Bundesrat plant ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Die Zahl der Neuansteckungen, ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Situation analysiert. Er schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung vor, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Gleichzeitig soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden. In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden. Ab dem 1. März sollen Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen. Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein. Zudem sollen Jugendliche bis 18 Jahre wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen können. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden.

Die Zahl der Neuansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Damit hat auch der Druck auf das Gesundheitssystem abgenommen. Die epidemiologische Lage bleibt aber unsicher, da sich die neuen Virusvarianten weiter in der Schweiz ausbreiten; ihr Anteil an den Neuansteckungen verdoppelt sich laut der COVID-19 Science Task Force im Moment rund alle 10 bis 14 Tage. Gemäss deren Berechnungen dürfte sich in den nächsten Wochen die Reduktion der Fallzahlen verlangsamen. Auch ein Wiederanstieg der Ansteckungen ist nicht ausgeschlossen. Die Anzahl der geimpften Personen in der Schweiz ist noch zu gering, um die epidemiologische Situation zu beeinflussen.

Öffnungsstrategie: Risikobasiert und schrittweise
Der Bundesrat schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab dem 1. März vor. Als erstes sollen Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden. Bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen daraufhin sukzessive weitere Aktivitäten zugelassen werden. Die weiteren Öffnungsschritte folgen im Abstand von jeweils einem Monat, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Damit bleibt zwischen den Schritten genügend Zeit, um die Entwicklung zu beobachten.

Mit diesem vorsichtigen Vorgehen will der Bundesrat eine schrittweise Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglichen und gleichzeitig eine dritte Erkrankungswelle möglichst vermeiden.

So wird das Risiko beurteilt
Die Öffnungsschritte sollen national einheitlich aufgrund einfacher Prinzipien erfolgen. Ausschlaggebend für eine frühe Öffnung ist zum einen, ob bei einer bestimmten Aktivität eine Maske getragen werden kann und Abstandhalten möglich ist. Zum anderen zählen situationsspezifische Aspekte wie die Anzahl der Personen sowie ob eine Aktivität drinnen oder draussen stattfindet und wie stark man sich dabei bewegt. Der Bundesrat berücksichtigt aber auch, welche Massnahmen aus gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Perspektive besonders belastend sind, etwa für junge Menschen.

Erster Öffnungsschritt: Läden, Museen, Zoos
In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.

Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.

Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.

Mehr Möglichkeiten für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Corona-bedingten Einschränkungen besonders einschneidend. Die psychische Belastung hat in dieser Alterskategorie stark zugenommen. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt. Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen.

Konsultation der Kantone
Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24. Februar über den ersten Öffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März verlängert werden.

Einreiseregeln für Kinder präzisiert
Der Bundesrat hat im Weiteren die seit dem 8. Februar 2021 geltenden Einreisebestimmungen präzisiert und die Verordnung angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausfüllen. Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschnelltest als Testnachweis für die Einreise zugelassen.

Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19-Impfstoffe in der Schweiz

Bisher 63 Nebenwirkungsmeldungen in Zusammenhang Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet Bis zum 4.2.2021 hat Swissmedic in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren 63 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz evaluiert. Es gibt bisher keine Hinweis auf neue Sicherheitssignale.

Bis zum 4.2.2021 sind bei Swissmedic insgesamt 63 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in Zusammenhang mit den Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet und beurteilt worden.

Unter den betroffenen Patienten waren mehr Frauen (57 %) als Männer (32 %), in einigen Meldungen (11 %) wird das Geschlecht nicht angegeben.

37 Meldungen (59 %) wurden als nicht schwerwiegend eingestuft. Die am häufigsten berichteten Reaktionen in den nicht schwerwiegenden Meldungen waren Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Fieber und Schmerzen an der Injektionsstelle.

26 Meldungen (41 %) wurden als schwerwiegend klassifiziert. Dabei sind am häufigsten erschwerte Atmung (Dyspnoe), Hautschwellungen (Angioödeme), Hautausschläge im Rahmen von allergischen Reaktionen sowie ausgeprägte grippale Symptome wie hohes Fieber oder starke Gliederschmerzen aufgetreten. In sechs der schwerwiegenden Meldungen wurde über Todesfälle bei vorerkrankten Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 85 und 92 Jahren berichtet. Nach jetzigem Kenntnisstand führten Erkrankungen wie z.B. Infektionen, kardiovaskuläre Ereignisse oder Erkrankungen der Lungen und Atemwege, die in diesem Lebensalter gehäuft vorkommen, zum Tod. Trotz einer zeitlichen Assoziation gibt es in keinem Fall konkrete Hinweise, dass die Impfung ursächlich für den Todesfall war.

Die bisher eingegangenen und sorgfältig analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern am positiven Nutzen-Risiko-Profil der Covid-19 Impfstoffe nichts. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den auf www.swissmedicinfo.ch publizierten Arzneimittelinformationen aufgeführt.

Vor allem in den letzten Tagen sind zahlreiche weitere Verdachtsmeldungen zu den COVID-19-Impfstoffen bei Swissmedic eingegangen. Eine Aktualisierung der hier präsentierten Daten erfolgt, sobald neue Ergebnisse zu evaluierten Fällen vorliegen.

Auch international werden Todesfälle bei betagten, vorerkrankten Personen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung sorgfältig untersucht. Swissmedic hat dazu in kurzen zeitlichen Abständen Kontakt mit Arzneimittelbehörden anderer Länder. Bislang haben sich auch bei diesen Untersuchungen keine Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang ergeben.

Ausländerstatistik 2020

Die Zuwanderung in die Schweiz nahm gegenüber 2019 um 2,6 Prozent ab, während die Auswanderung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung um 12,1 Prozent zurückging. Die stark rückläufige Auswanderung hat zu einem Wanderungssaldo von 61 390 Personen geführt, das sind 6373 Personen mehr als im Vorjahr. Ende Dezember 2020 lebten 2 151 854 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Die Coronakrise bremste die Zuwanderung im zweiten Quartal und trug zum Rückgang der Auswanderung bei.

Im Jahr 2020 nahm die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung gegenüber dem Vorjahr um 3592 Personen ab. Während aus der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich 98 043 Personen in die Schweiz einwanderten (+487 Personen), waren es bei den Drittstaatsangehörigen 38 919 Personen (–4079 Personen).

Gleichzeitig haben 70 270 Personen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung die Schweiz verlassen. Die Auswanderung ging gegenüber dem Vorjahr um 9703 Personen zurück. Bei den EU/EFTA/UK-Staatsangehörigen betrug der Rückgang 7312 Personen, bei den Drittstaatsangehörigen 2391 Personen.

Infolgedessen stieg der Wanderungssaldo bei den EU/EFTA/UK-Staatsangehörigen um 25 Prozent (+7997 Personen) auf 39 962 Personen. Bei den Drittstaatsangehörigen ging er um 7 Prozent zurück (–1624 Personen) und beträgt 21 428 Personen. Die Zunahme des Wanderungssaldos um insgesamt 11,6 Prozent (+6373 Personen) gegenüber dem Vorjahr lässt sich durch die stark rückläufige Auswanderung erklären.

Hauptgrund für die Zuwanderung aus der EU/EFTA/UK war sowohl beim Kurz- als auch beim Langzeitaufenthalt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Im Jahr 2020 wanderten 119 606 Staatsangehörige der EU/EFTA/UK in die Schweiz ein, um eine Arbeitsstelle anzutreten. Dies entspricht 72,5 Prozent der gesamten Zuwanderung aus diesen Staaten. Die Zahl der EU/EFTA/UK-Staatsangehörigen, die für eine Erwerbstätigkeit von höchstens zwölf Monaten in die Schweiz einreisten, ging um 22,8 Prozent (–17 301 Personen) zurück. Die Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt nahm im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 Prozent (–‍3801 Personen) ab.

Im Jahr 2020 machte der Familiennachzug 28 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus. Im Rahmen des Familiennachzugs wanderten 38 278 Personen in die Schweiz ein (–4,8 % gegenüber 2019), von denen 18,7 Prozent Familienangehörige einer Schweizerin bzw. eines Schweizers waren. 16 788 Personen reisten zu Aus- oder Weiterbildungszwecken in die Schweiz ein, 8 Prozent mehr als 2019 (+1242 Personen). Diese Aufenthalte machten 12,3 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus.

Auswirkungen der Pandemie

Das Jahr 2020 war in einem wirtschaftlich unsicheren Umfeld in der Schweiz und weltweit von erheblichen Schwankungen bei der Migration geprägt. Im ersten Quartal 2020 verzeichnete die Schweiz aufgrund der guten Konjunkturaussichten eine relativ starke Zuwanderung. Der Rückgang im zweiten Quartal war in erster Linie auf die Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurückzuführen. Nach Aufhebung der Einschränkungen zeigten sich im dritten und vierten Quartal Nachholeffekte, wobei die Zuwanderung insbesondere bei Studierenden zunahm. Aufgrund der Betriebsschliessungen in gewissen Branchen wanderten deutlich weniger Personen in die Schweiz ein, um hier eine befristete oder unbefristete Stelle anzutreten.

Die Auswanderung ging vor allem im zweiten und dritten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahr stark zurück. Dies war durch die Pandemie, den schwierigen Arbeitsmarkt und das allgemeine Klima der Unsicherheit bedingt. Im vierten Quartal 2020 haben etwa gleich viele Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen wie im Vorjahreszeitraum.

Im Jahr 2020 lebten 1 470 945 Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA/UK und 680 909 Drittstaatsangehörige in der Schweiz. Insgesamt wurden 33 873 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von 6073 Personen (–15,2 %). Die Italienerinnen und Italiener sind mit 328 270 Personen die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz. Die zweitgrösste Ausländergruppe bilden die deutschen Staatsangehörigen (311 481 Personen), gefolgt von portugiesischen (260 921 Personen) und französischen (146 367 Personen) Staatsangehörigen.

Coronavirus: Bundesrat weitet Übernahme der Impfkosten aus

Der Bundesrat hat den Kreis der Personen ausgedehnt, die sich in der Schweiz kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen können. Dies hat er an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 entschieden. Der Bund übernimmt die Kosten für die Impfung neu auch für Personen, die in der Schweiz leben, aber nicht obligatorisch krankenversichert sind, etwa Diplomatinnen und Diplomaten. Ebenfalls kostenlos ist die Impfung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die nicht in der Schweiz versichert sind und in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten.

Ziel der ausgeweiteten Kostenübernahme für Impfungen ist ein einfacher Zugang für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, jedoch nicht krankenversichert sind. Das betrifft in erster Linie Diplomatinnen und Diplomaten sowie Mitarbeitende internationaler Organisationen. Dasselbe soll auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten, die in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten und an ihrem Wohnort krankenversichert sind. Betroffen von der neuen Regelung sind schätzungsweise 150’000 Personen. Würde für sie alle eine Einzelrechnung ausgestellt, so wären die administrativen Kosten höher als für das Impfen selber. Verschiedene Nachbarländer kennen eine ähnliche Regelung. Der Bundesrat rechnet mit zusätzlichen Kosten von 3.5 Millionen Franken. Die Regelung gilt rückwirkend auf den 4. Januar 2021.

Wir sehen und in den Wäldern Kosovos!

Skitouring ist ein besonderes Outdoor-Erlebnis, welches im Kosovo während der Wintersaison stattfindet. Es ist aber nicht zu verwechseln mit dem eigentlichen Ski fahren. Beim Skitouring handelt es sich mehr um einen Ausflug auf Ski, bei dem man die Natur erkundet.

Man klettert hunderte von Metern durch schneebedeckte Wälder mit dem Ziel den Gipfel des Berges zu erreichen, um dort die Schönheit der unberührten Natur zu erleben.

 

Edis Krusha

Edis Krusha begann dieses Business, nachdem er von der Schönheit der Sharri Wälder inspiriert wurde. Nachdem er Tag für Tag mit ansehen musste, wie die Infrastruktur in diesen Bergen, vor allem im bekannten Skizentrum Brezovice, beschädigt wurde kam es zur Idee. Er schloss sich mit anderen Naturliebhabern zusammen und beschloss eine neue Aktivität anzubieten, mit welcher eine verantwortungsvolle Erkundung der unberührter Naturgebiete angeboten werden kann.

Nachdem Edis seine Schulung über das Schneeschuhwandern und Bergrettungstechniken in Frankreich abgeschlossen hatte, begann er selbst Schneeschuhwanderungen für Gruppen anzubieten.

Dieses Erlebnis ist für begeisterte Skifahrer sowie für Leute, die nicht Ski fahren können, geeignet. Alle können sich während dieses Ausfluges an ihrer Begleitung und der wunderschönen Natur erfreuen. Am Anfang besass die Gruppe nu 15 Paar spezielle Schneeschuhe die von nur Mitgliedern der Organisation, (Natur Enthusiasten) genutzt wurden. Mit der Zeit vermehrten sich die Interessenten und es schlossen sich immer mehr Leute an.

Heute besitzt Edis Krusha sein eigenes Geschäft, E-19, ein bekannter Skitourenveranstalter. «Wenn ich Ihnen die erste Ausrüstung zeige, die wir verwendet haben, würde jemand, aus weiter entwickelten Ländern in Sachen Bergtourismus, lachen», scherzt Edis. Am Anfang haben sie zwei- bis dreiteilige zusammengenähte Lederhäute, Militärschnürsenkel aus den 1970er Jahren und sehr schwere Alpenschuhe verwendet. «Wir hatten nicht einmal die notwendige Such- und Rettungsausrüstung, falls wir auf den grössten Feind der Natur treffen würden – die Lawine.»

Doch wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wenn die Leidenschaft der Natur genügend stark ist, gibt es immer eine Möglichkeit. Mitglieder der Gruppe, vor allem internationale, kamen mit ihrer persönlichen Ausrüstung. «Aber in den letzten Jahren war das Interesse der Einheimischen gross», sagt Edis. Angesichts des wachsenden Interesses am Skitouring, investiert er in Ausrüstungen für Gruppen, die unter der Anleitung von Guides organisiert wurden.

Ski Touring Kosova

Durch die Unterstützung der schweizerischen Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit, konnte Edis im Rahmen des PPSE-Projekts (Private Sector Employment Promotion) die notwendige Ausrüstung für eine Skitouring Gruppe von sechs Personen fertigstellen. Dort beinhaltet sind moderne und hochwertige Geräte wie, Lawinendetektoren, Paletten und Sonden. «Es ist Alles bereit und wartet auf den ersten Schnee vom Jahr.»

Ähnlich wie andere Reiseveranstalter wurde auch Edis in diesem Jahr mit Schwierigkeiten konfrontiert, die durch die COVID-19 Pandemie ausgelöst wurden. «Wir hören nicht auf zu arbeiten. Wir erkunden stets neue Gebiete und machen uns Gedanken wie wir unser Angebot am besten vermarkten wollen. Wir haben diesen Weg für die Ewigkeit eingeschlagen», sagt Edis.

Ein Skitourenerlebnis

Die Aktivitäten finden hauptsächlich in den Sharr Bergen aufgrund der Schneekomposition und der attraktiven Pisten statt. Besonders der nördliche Teil bietet wunderbare Loipen für Skitouren.

Aufgrund der Schneekomposition und der attraktiven Pisten, wird das Skitouring hauptsächlich in den Sharri Wäldern angeboten.

Der Treffpunkt befindet sich am Ort, an welchem die Gruppe die Nacht davor verbracht hat. Meistens befinden sich die Schlafplätze in der Nähe der offiziellen Startpunkte, damit keine Zeit mit der Hinreise und Tageslicht verschwendet wird.

Der Tag beginnt mit der Koordinierung der Aktivitäten und es wird überprüft, ob alle vollständig ausgerüstet sind. Es darf nie vergessen werden, dass das Wetter sowie die Lawinenmöglichkeit zuvor überprüft werden muss.

Der Startpunkt kann sich je nach Geländezustand ändern. Wenn der eigentliche Startpunkt zu gefährlich aussieht, wechselt man zum nächsten. Die Kletterhöhen können je nach Wetter, verfügbarer Zeit oder auch körperlicher Vorbereitung der Gruppe zwischen 1200 und 1700 Metern variieren. Skitouren sind auch eine schöne soziale Erfahrung: Die Gruppe führt gute Gespräche, macht gelegentlich Pausen, um sich zu entspannen und um die Natur zu geniessen.

Nach einem anstrengenden Tag voller Arbeit erhält man eine Belohnung. Nachdem die Gruppe zurückgekehrt ist, erwartet sie ein Abendessen mit traditionellen Gerichten, Gesprächen und neuen Freundschaften.

Ski Touring Kosova
Ski Touring Kosova

 

 

Bund übernimmt Testkosten für Personen ohne Symptome und passt Quarantäneregeln an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 eine Reihe von Beschlüssen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst. Der Bund übernimmt neu die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome, um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen. Zudem passt er die bisherige Quarantäneregelung an: Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist. Ausserdem regelte der Bundesrat, dass Ordnungsbussen verhängt werden können, wenn bestimmte Massnahmen nicht eingehalten werden. Damit Impfungen auch in Apotheken möglich sind, übernimmt der Bund auch dort die Kosten.

Mehr als die Hälfte der Covid-19-Übertragungen dürfte durch Personen ohne Symptome stattfinden, die gar nicht merken, dass sie infiziert sind. Der Bund hat deshalb Mitte Dezember das Testen von Personen ohne Symptome im Rahmen von Schutzkonzepten, etwa in Alters- und Pflegeheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz zugelassen. Um den Anreiz für solche Tests zu erhöhen, übernimmt der Bund neu die Kosten dafür. Die Tests können vom Personal selbst vor Ort vorgenommen und negative Resultate dieser Schnelltests müssen nicht gemeldet werden. Wird jemand positiv getestet, muss ein PCR-Test durchgeführt und das Resultat gemeldet werden.

Die erweiterte Teststrategie soll auch dazu beitragen, lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, etwa in Schulen. Dies nicht zuletzt auch, weil sich die neuen, ansteckenderen Varianten des Coronavirus in der Schweiz weiter verbreiten. Der Bund übernimmt auch in diesen Fällen die Kosten für die Testung von Personen ohne Symptome. Der Kanton muss dem BAG ein Konzept vorlegen, etwa dazu wo, wer und wie oft getestet wird sowie welche Tests verwendet werden.

Die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit werden entsprechend angepasst. Die erweiterte Teststrategie erfordert eine Änderung der Covid-19-Verordnung 3, die morgen Donnerstag, 28.1.2021 in Kraft tritt.

Quarantäneregel angepasst
Die bisherige Regelung der Kontaktquarantäne wird durch eine Test- und Freigabestrategie ergänzt. Gemäss der bis anhin geltenden Regelung muss sich eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Neu kann die Quarantäne mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen Antigen-Schnelltest oder eine molekularbiologische Analyse (PCR-Test) durchführt und das Resultat negativ ist. Die Testkosten muss die Person selber tragen. Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne (10. Tag) muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern gegenüber anderen Personen einhalten, ausser sie hält sich in der eigenen Wohnung oder Unterkunft (z.B. Ferienwohnung, Hotel) auf. Bei einem positiven Test muss sich die Person unverzüglich in Isolation begeben.

Verkürzte Reisequarantäne
Die neue Test- und Freigabestrategie gilt auch für Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Sie müssen künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen. Die Kontrolle erfolgt vor dem Einsteigen ins Flugzeug.

Breitere Erfassung der Kontaktdaten
Bisher werden nur die Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten oder -gebieten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst. In Zukunft müssen auch Einreisende aus Staaten oder Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko ihre Kontaktdaten angeben, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Sämtliche Kontaktdaten werden neu mittels eines elektronischen Einreiseformulars erfasst. Dadurch können Ansteckungen einfacher und schneller zurückverfolgt und Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.

Die vom Bundesrat beschlossenen Quarantäne- und Einreiseregeln erfordern eine Anpassung der betreffenden Covid-19-Verordnungen. Sie treten am 8. Februar 2021 in Kraft.

Ordnungsbussen: Straftatbestände explizit aufgeführt.
Ab dem 1. Februar 2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen bestraft werden. Die Höhe der Busse beträgt je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken. Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann etwa, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder in und vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt. Ordnungsbussen sind zudem möglich für Teilnahme an unzulässigen Veranstaltungen oder die Durchführung einer verbotenen privaten Veranstaltung. Die unmittelbare und rasche Bestrafung mit einer Ordnungsbusse soll die Einhaltung der Massnahmen in der Gesellschaft fördern und die Strafverfolgungsbehörden entlasten.

Bund übernimmt Kosten für Impfung in Apotheken
Der Bund übernimmt ab dem 1. Februar auch die Kosten für Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker und zwar zu denselben Bedingungen wie für Impfungen in Impfzentren. Dies erlaubt den Kantonen, die Apotheken in ihre Impforganisation zu integrieren.

Prüfung von Atemschutzmasken
Atemschutzmasken mit möglicherweise ungenügendem Sicherheitsnachweis in Lagerbeständen des Bundes oder der Kantone, sollen nachträglich geprüft werden können. Erfüllen diese Atemschutzmasken die nachträgliche Prüfung nicht, dürfen diese nicht benutzt werden. Der Bundesrat hat heute die Covid-19-Verordnung 3 entsprechend geändert. Zu Beginn der Covid-19-Pandemie wurden wegen des hohen Bedarfs beim Gesundheitspersonal in grossen Mengen Atemschutzmasken mit möglicherweise ungenügendem Sicherheitsnachweis eingekauft.

Nur langsame Abnahme der Fallzahlen
Die epidemiologische Lage entspannt sich in der Schweiz nur langsam, insbesondere bei der Zahl der Neuansteckungen. Deutlicher ist die Abnahme bei den Hospitalisationen und den Todesfällen. Auf den Intensivstationen bleibt die Belastung allerdings unverändert hoch. Der Anteil der neuen Virusvarianten verdoppelt sich nach wie vor jede Woche. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung mit Sorge. Sein Ziel bleibt eine rasche und deutliche Abnahme der Fallzahlen.

Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Der Bundesrat hat zudem heute entschieden, dem Parlament zu beantragen, dass Kulturschaffende rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten sollen. Dadurch soll eine Unterstützungslücke vermieden werden. Kulturschaffende können ihr Gesuche einreichen, sobald die gesetzlichen Grundlagen in den für die Umsetzung zuständigen Kantonen bestehen.

Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur 2019

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung ab 15 Jahren in der Schweiz verwenden regelmässig mehr als eine Sprache. Damit hat der Anteil Mehrsprachiger 2019 im Vergleich zu 2014 leicht zugenommen. Englisch ist die am stärksten verbreitete Nichtlandessprache wie auch die am häufigsten gelernte Sprache in der Schweiz. Jede fünfte Person ab 25 Jahren lernt eine oder mehrere Sprachen oder vertieft ihre Sprachkenntnisse, wobei berufliche Gründe Hauptmotivation dafür sind. Das zeigen erste Ergebnisse der Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur des Bundesamts für Statistik (BFS), die 2019 zum zweiten Mal durchgeführt wurde.

68% der Bevölkerung verwenden im Austausch mit ihren Angehörigen, bei der Arbeit oder beim Medienkonsum in der Freizeit – sei es beim Radiohören, Fernsehen, Lesen oder Internetsurfen – mindestens einmal pro Woche mehr als eine Sprache. 38% brauchen regelmässig zwei, 21% drei, 6,4% vier und 1,7% fünf oder mehr Sprachen. 32% gaben an, eine einzige Sprache zu verwenden, bei der letzten Erhebung im Jahr 2014 waren es 36%.

Alter, Bildungsstand und Migrationsstatus beeinflussen Mehrsprachigkeit

Der Anteil Personen mit einer einzigen regelmässig verwendeten Sprache steigt mit dem Alter; in der Gruppe der 15-24-Jährigen beträgt er 13%, bei den Personen ab 75 Jahren hingegen fast das Fünffache (64%). Personen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe verwenden eher regelmässig mehrere Sprachen als Personen mit tieferem Bildungsstand (76% gegenüber 59% mit Abschluss auf Sekundarstufe II resp. 72% ohne nachobligatorische Ausbildung).

Unter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist die regelmässige Verwendung mehrerer Sprachen überdurchschnittlich stark verbreitet: 41% der Erstmigrantinnen und -migranten sowie 49% der zweiten oder dritten Generation benutzen regelmässig mindestens drei Sprachen; dies gilt nur für rund einen Fünftel der Personen ohne Migrationshintergrund (21%).

Landessprachen und Dialekte stark verbreitet

76% der Bevölkerung in der Schweiz verwenden regelmässig Deutsch, 65% Schweizerdeutsch, 39% Französisch, 15% Italienisch sowie 1,9% Tessiner oder bündneritalienischen Dialekt und 0,9% Rätoromanisch. Die jeweilige(n) Lokalsprache(n), also Deutsch und Schweizerdeutsch in der Deutschschweiz (97% und 89%), Französisch in der Romandie (99%) und Italienisch sowie Tessiner/ bündneritalienische Dialekte in der italienischsprachigen Region (100% und 36%), werden von grossen Mehrheiten regelmässig verwendet.

Jugendsprache Englisch

Englisch kommt als häufigste Nichtlandessprache bei 45% der Bevölkerung in der Schweiz regelmässig zum Einsatz. In der deutschen Sprachregion ist die regelmässige Verwendung des Englischen noch stärker verbreitet als in italienisch- resp. französischsprachigen Gebieten (46% vs. 37% resp. 43%). In der Gruppe der 15-24-Jährigen wird Englisch von fast drei Vierteln mindestens einmal pro Woche gesprochen, geschrieben, gelesen oder gehört, wobei es 2014 rund 10 Prozentpunkte weniger waren (62%). Deutlich weniger ältere Personen verwenden diese Sprache regelmässig: ab 75 Jahren benutzen nur noch 15% mindestens einmal wöchentlich Englisch.

Sprachkenntnisse werden hauptsächlich aus beruflichen Gründen erweitert

In der Schweiz lernt jede fünfte Person ab 25 Jahren eine (oder mehrere) Sprache(n) oder vertieft ihre Sprachkenntnisse. Besonders verbreitet ist das Sprachenlernen bei den Jüngeren: 29% der 25-39-Jährigen erweitern ihre Sprachkenntnisse. Unter den Personen mit einem obligatorischen Schulabschluss lernen rund 12% eine Sprache, während es bei denjenigen mit einem Abschluss auf Tertiärstufe mehr als doppelt so viele sind (26%). Die am häufigsten gelernte Sprache bei Personen ab 25 Jahren ist Englisch (34%). Danach folgen Deutsch und Französisch mit je 15%, weitere 11% resp. 8,6% entfallen auf Spanisch und Italienisch. Hauptmotivation für das Erlernen einer Sprache ist der Beruf (34%), die Gründe fallen aber je nach Sprache unterschiedlich aus.

Fast die Hälfte der Kinder kommt zuhause mit mehreren Sprachen in Kontakt

Bei unter 15-Jährigen wird zuhause mehrheitlich Schweizerdeutsch gesprochen (57%). Es folgen Französisch (28%), Deutsch (16%) und Italienisch (8,8%), während die häufigste Nichtlandessprache wiederum Englisch ist (7,5%). Aber auch Albanisch (6,7%), Portugiesisch (4,9%), Spanisch (4,9%), Bosnisch-Kroatisch-Montenegrinisch-Serbisch (3,8%) und Türkisch (2,8%) sowie über 70 weitere Sprachen werden bei der jüngsten Generation zuhause gesprochen. 33% der unter 15-Jährigen kommen zuhause mit zwei, ein Zehntel sogar mit drei oder mehr verschiedenen Sprachen in Kontakt. In der Gesamtbevölkerung beläuft sich der Anteil Personen mit mehr als einer zuhause gesprochenen Sprache auf 32%.

HUUMë, Geben Sie Ihrer Haut bisschen Liebe! 

In einer ruhigen Gasse im Herzen Prishtinas, ist ein Plakat zu sehen, welches Sie in die Welt von natürlich hergestellten Körperpflegeprodukten bringt. Und das Beste daran? Alles wurde im Kosovo hergestellt.

Die Haut ist das grösste Organ des Menschen. Haben Sie gewusst, dass unsere Haut nach Kontakt mit einem Produkt, 60% von diesem innerhalb der ersten 20 Sekunden aufnimmt? Aus diesem Grund ist es für Arbërore Riza so wichtig, den sicheren Gebrauch ihrer einzigartigen Produktlinie zu garantieren.

Zu den Inhaltstoffen der HUUMë Produkte gehören: Kokos-, Oliven-, Sonnenblumen- und Jojobaöle sowie Shea- und Kokosbutter. Die Produkte werden zu 98% aus EU-Ländern importiert. Mit einem Zertifikat wird sichergestellt, dass alle Zutaten aus biologischem und natürlichem Ursprung sind. HUUMë verdankt seinen Namen seinem Hauptwirkstoff, Humë, oder im deutschen auch als Tonerde bekannt.

Alles begann in einer kleinen Küche …

“Mit unermüdlichem Engagement, Leidenschaft und viel Liebe für das, was wir tun, sind wir stolz darauf, Qualität anbieten zu können, die durch die reichhaltige Liste gesunder Inhaltsstoffe getestet wurde, die wir in all unseren Produkten verwenden”, sagt Arbërore.

Alles begann im Jahr 2018 in der kleinen Küche ihres Hauses, aber mit einer grossen Vision und einer starken Mission: aussergewöhnliche und handgefertigte Produkte herzustellen und diese preisgünstig zu verkaufen.

 

Heute können Sie das ganze Sortiment im Laden oder im Online-Shop finden. Ob für die Selbstpflege oder als Geschenk, für jeden ist etwas dabei. HUUMë bietet Haar-, Gesichts- und Körperseife, Lippenbalsam, Deodorant, Gesichtsmasken, feuchtigkeitsspendende Körperlotionen, Öle fürs Gesicht und Badesalze an. Trotz des breiten Angebots, sind noch viele neue Produkte zu erwarten.

Jede Formel für die Herstellung eines Produkts wird von Apothekern und Technologen des Unternehmens genehmigt und im Institut für Gesundheit in Skopje getestet.

HUUMë Produkte haben eine lange Haltbarkeit und werden nicht an Tieren getestet. Denn das Ziel vom HUUMë ist nicht nur, um die Haut und Haare des Kunden, sondern auch um das gesamte Ökosystem zu kümmern. Nebst der 100% natürlichen Produkten, zielt das Unternehmen darauf hin, auf eine vollständig umweltfreundliche Verpackung umzusteigen.

«Umweltfreundlich» scheint das Schlüsselwort für die Identität, Vision und Werte der HUUMë Marke aus dem Kosovo zu sein. Tatsächlich ist es für Arbërore sehr wichtig, dass das Produkt nicht nur zum Wohle von Gesundheit und Natur, sondern auch aus einem anderen Grund qualitativ hochwertig ist. «Mit unserer unermüdlichen Arbeit und unseren Produkten haben wir den Weg gelegt, um Barrieren zu beseitigen, die die lokale Produktion nicht wertschätzen.»

HUUMë erinnert dich an Düfte aus der Vergangenheit

Ein weiteres Ziel von Arbërore besteht darin, das Verbraucherverhalten zu beeinflussen und die Vorteile der Verwendung von mehr Haar- und Hautpflegeseife als je zuvor zu erkennen. “Ich erinnere mich als ich anfing, meine ersten Seifen zu Hause herzustellen. Ich hatte ein besonderes Gefühl für diese und behandelte sie, als wären sie unantastbar und sehr teuer. Sie waren sehr wertvoll für mich”, sagte Arbërore.

Dies ist die Quelle des Firmennamens – HUUMë. “Die Generation der Grosseltern und darüber hinaus hat die persönliche Hygiene mit grünem Ton, der sich rund um die Flüsse befindet, aufrechterhalten. Ich habe jedoch auch ein weiteres U hinzugefügt, denn wenn wir das Wort Huma, im albanischen humë betonen, verlängern wir irgendwie das U. “Ë” ist der Buchstabe, der für mich die Einzigartigkeit der albanischen Sprache darstellt, und ich wollte, dass der Name des Unternehmens vollständig original ist. Dies ist die Geschichte des Namens HUUMë “, sagt Arbërore.

So begann die Verwirklichung der Leidenschaft in einen Beruf und in eine bekannte Marke.

HUUMë Produkte

12 Arten von Seifen für Körper, Haare, Gesicht

2 Arten von Lippenbalsam

3 Arten von Festkörpercremes (Body Butterstick)

1 Art Deo

7 Arten von Gesichtsmasken

3 Arten von Badesalzen

2 Arten von Produkten für Gesichtsdampf aus aromatischen Pflanzen, die auch durch inhalieren wirken

Make-up Reinigungsöl für alle Hauttypen

 

So kaufen Sie Geschenke bei HUUMë

Adresse: Sheshi Nënë Tereza, 49/B3-1, Prishtinë, 10 000, Kosovo

Tel.: +383 (0) 49 403 303

E-Mail: [email protected]

FB: https://www.facebook.com/huumenatural

Instagram: https://www.instagram.com/huumenatural/

Instagram: https://www.instagram.com/huumenatural_sweden/

Web: www.huumenatural.com

 

Wer ist Arbërore Riza

Nach einer langen Karriere in der Welt der Medien, verschiedener Organisationen und lokaler Institutionen entschied sich Arbërore, die nächste Herausforderung zu starten: die des Unternehmertums. Während ihres 10-jährigen Aufenthalts in London lernte sie die natürlichen Inhaltsstoffe von Körperpflegeprodukten und Kosmetika besser kennen. Mit der Zeit wurde dieses Interesse zu einem persönlichen Hobby und begann während ihrer Freizeit Geschäfte zu besuchen, die solche Produkte anboten. Anschließend begann Arbërore, sich intensiver mit Lesungen und Schulungen zu befassen und experimentierte auch mit verschiedenen Produkten. Jetzt hat sich HUUMë einen starken Namen geschaffen.

 

 

 

Kooperativ FILIGRAN, Stadt Prizren, Kosovo

Wikipedia-Definition von “Filigranarbeit”: “…insbesondere antiker Schmuck; Das sind dünne Metalldrähte, Gold oder Silber, verdrillt oder nicht, die auf eine Metallplatte oder dazwischen gelötet sind und Tage, leere Räume hinterlassen. Das Wasserzeichen erzeugt somit einen “Stickereieffekt”. Die etruskische Goldschmiedekunst verwendet es seit der orientalischen Periode … “.

Leider ist der Ruhm der Vergangenheit längst verflogen … Die Zeit, in der das Unternehmen fast 150 Mitarbeiter hatte, ist vorbei… Wenn wir heute eine kleine Werkstatt betreten, die von der Gemeinde Prizren zur Verfügung gestellt wurde, können wir die Mitarbeiter an den Fingern einer Hand abzählen.

Und diese jahrtausendealte Tradition der Filigran scheint in der Zeit stehen geblieben zu sein, in einem ständigen Kampf, sie für die neuen Generationen zu erhalten. Die 5 anwesenden Arbeiter sind alle über 60 Jahre alt. Eine dieser Damen, die angesichts der erforderlichen Präzision fast wie ein Chirurg bei der Arbeit aussieht, ist 72 Jahre alt und übt diesen Beruf, der vom Vater an den Sohn weitergegeben wurde, seit 50 Jahren aus. Sie hat in ihrem Leben schon viel gesehen und musste auch die Angst und den Schmerz zweier Kriege miterleben, den des ehemaligen Jugoslawiens und den für die Unabhängigkeit des Kosovo. Trotzdem zeigen ihre Augen noch immer eine enorme Leidenschaft für ihre Arbeit.

Es ist 8:30 Uhr morgens, als ich diese Ecke der Vergangenheit betrete. Die Arbeitstische spüren das Gewicht der Jahrzehnte, die Pressen sind ebenfalls sehr alt, aber robust gebaut und noch funktionstüchtig. Die Neonlichter tragen nicht dazu bei, eine warme und einladende Umgebung zu schaffen, aber die Menschen, die hier arbeiten, sorgen dafür und empfangen mich mit offenen Armen. Heute werden sie mir zeigen, wie eines ihrer einzigartigen Stücke entsteht! Denn bei dieser manuellen Technik wird kein Stück jemals völlig identisch sein. Es liegt an mir, zu versuchen, die Schwierigkeit und den Wert ihrer Arbeit in Bilder zu fassen. Der erste Schritt zur Vollendung dieser Arbeit besteht darin, Silberstücke mit 2% Kupfer zu einer Art Stab von einem Zentimeter Durchmesser zu schmelzen.

Nach dem Abkühlen durchläuft das Stück mehrmals eine Presse (FOTO 1), wodurch ein langer Strang von einigen Millimetern Dicke entsteht. Nach einem kurzen Durchgang unter dem Brenner wird das Seil dann auf eine weitere Presse gelegt, die die Seile mit den für die Behandlung erforderlichen Abmessungen (0,5 mm, 1 mm usw.) formt.

 

Dann kann die Feinarbeit zur Herstellung unseres Anhängers beginnen. Auf dem Arbeitstisch (FOTO 2) befinden sich in geordneter Unordnung fast alle verwendeten Werkzeuge, wie z.B. ein maßstabsgetreu zugeschnittenes Stück Metall, das die zu verwendende Größe entsprechend dem herzustellenden Stück angibt. Hier konzentrieren sich auf einmal alle fleißig auf diese winzigen Schritte, als ob nichts sie stören könnte.

Plötzlich sind sie da, unsere 5 Musketiere (FOTO 3), fast so, als wären sie eine Einheit hinter ihrer alten Station. Ich versuche, mich fast unsichtbar zu machen, um sie nicht zu stören, und die Stille wird nur durch das mehrmalige Klicken des Kameraauslösers durchbrochen. Von Zeit zu Zeit muss ich innehalten und stillschweigend beobachten, mit welchem Geschick diese Zauberer der Filigran arbeiten. Ich empfinde eine große Form von Respekt für die Dame vor mir (FOTO 4), die nur selten den Kopf hebt, um das Licht nach und nach in diesem Kunstwerk zu sehen.

Von Zeit zu Zeit wirft sie mir einen verstohlenen Blick und ein kleines Lächeln zu, als wolle sie mir sagen… keine Sorge, du störst mich nicht. In der Zwischenzeit ist der Rahmen meines Anhängers fertig und er wird mit winzigen gerollten Stücken (FOTO 5) gefüllt, die im Inneren eine Art Spitze bilden.

Wie das Zusammenfügen eines Puzzles nimmt dieses kleine Juwel langsam seine endgültige Form an. Das Silberpulver, das auf das Objekt gelegt wird, ist wie die letzte Zutat, magisch. Die von unserem Handwerker geschickt eingesetzte Flamme (FOTO 6) zementiert dieses kleine Kunstwerk endgültig.

Nachdem der Anhänger in Wasser abgekühlt und durch eine Säurelösung geleitet wurde, die eine Oxidation verhindert, sehen wir hier die Hände unseres Freundes, abgenutzt von jahrelanger harter Arbeit, dem Umgang mit Maschinen und Säurelösungen, aber immer präzise, die uns mit Stolz das Endergebnis zeigen (FOTO 7).

Und als ob sie sich mir gegenüber verpflichtet fühlten, wird mir dieser kleine Anhänger geschenkt…. Es gibt keinen großen wirtschaftlichen Wert in diesem Stück, aber einen großen symbolischen und emotionalen Wert, als ob ich in irgendeiner Weise von diesen Menschen adoptiert worden wäre! Wunderbare Erinnerungen, die durch meine bescheidenen Bilder verewigt wurden.

Picture from Lorenzo Barelli, Swiss photographer in Pristina

 

Coronavirus: Bund baut Unterstützung über das Härtefallprogramm aus

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750’000 Franken je Unternehmen erhöht. Die Verordnungsänderung erlaubt es, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen. Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein.

Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie umfangreiche Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der Hälfte und zwei Drittel der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen ab. Beide Massnahmen wurden in der Wintersession noch substanziell verstärkt. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.

In den Kantonen sind zudem Härtefallprogramme angelaufen, für die insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung stehen, wovon der Bund gut drei Viertel trägt (1,9 Mrd.). In mehr als der Hälfte der Kantone werden bereits im laufenden Monat erste Härtefallhilfen ausbezahlt. Im Februar werden bis auf wenige Ausnahmen alle Kantone in der Lage sein, über das Härtefallprogramm Beiträge auszuzahlen. Die kantonalen Programme eignen sich somit gut, um den Betrieben, die von Covid-19 besonders stark betroffen sind, rasch zu helfen.

Angesichts der durch sanitarische Massnahmen verursachten wirtschaftlichen Einbussen hat der Bund die Bedingungen, unter welchen ein Unternehmen Anrecht auf Härtefallgeld hat, noch einmal gelockert und die Bemessung der Hilfen angepasst. Die Verordnungsänderung erlaubt es den Kantonen, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen. Die Änderungen wurden im Austausch mit den Kantonen erarbeitet. So unterstützt der Bund die Kantone bei der raschen Umsetzung ihrer Programme. Die wichtigsten Punkte:

  • Bei Schliessung kein Nachweis des Umsatzrückgangs mehr nötig: Jene Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden (insbesondere Restaurants, Bars und Discotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe) gelten neu automatisch als Härtefälle. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
  • Berücksichtigung von Umsatzrückgängen 2021: Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Umsatzrückgänge erleiden, können neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden. Sollte die Wintersaison schlecht ausfallen, dürften damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung fallen.
  • Dividendenverbot verkürzt: Weiter wird das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen oder Kapitaleinlagen von Eigentümern zurückzubezahlen, auf 3 Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verkürzt.
  • Administrative Erleichterungen: Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.
  • Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge erhöht: Neu können Kantone für alle Unternehmen Beiträge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes (bisher 10 %) und bis zu 750’000 Franken je Unternehmung (bisher: 500’000 Fr.) leisten.  Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Auch lässt sich damit eine allfällige Verlängerung der Schliessungen über Ende Februar 2021 hinaus abdecken. Die Kantone können die absolute Obergrenze der Hilfe sogar auf 1,5 Million Franken erhöhen, sofern die Eigentümer mindestens in gleichem Umfang frisches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten.

Der Bundesrat hat entschieden, die 750 Millionen «Bundesratsreserve», welche das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht, auch für die kantonalen Härtefallprogramme einzusetzen und damit die ersten drei Mitteltranchen zu ergänzen. Über die Aufteilung auf die Kantone will er aber erst später entscheiden.

Zudem wird der Bundesrat im Sinne einer Eventualplanung prüfen, ob es sinnvoll wäre, die Covid-Solidarbürgschaften im Falle einer dritten Welle mit einer starken Verschlechterung der Wirtschaftslage zur Sicherung der Liquidität und zur Stützung der Wirtschaft zu reaktivieren, und wie ein solches Programm auszugestalten wäre.

Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, verfügt der Bund über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung.

Wo kann ich ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen?

Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind entsprechend an den Kanton, in welchem das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte, zu richten. Sie finden die kantonalen Kontaktdaten auf covid19.easygov.swiss. Die Verordnung des Bundes regelt, wie die Mittel des Bundes auf die Kantone verteilt werden und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit sich der Bund an den Kosten der kantonalen Härtefallregelungen beteiligt.

Coronavirus: Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.

Der Bundesrat hatte am 11. und 18. Dezember 2020 die schweizweiten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Unter anderem mussten ab dem 22. Dezember Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schliessen. Trotz dieser Verschärfungen kann bisher kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden. Die epidemiologische Lage bleibt äusserst angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.

Neue, hochansteckende Virusvarianten: Es droht ein erneuter Anstieg
Zusätzlich ist die Schweiz mit zwei neuen, hoch ansteckenden Virusvarianten konfrontiert. Diese erhöhen das Risiko eines weiteren, schwierig zu kontrollierenden Anstiegs der Fallzahlen. In mehreren Ländern, wo die neuen Varianten breit zirkulieren, sind die Fallzahlen in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen. Der Bundesrat hat keine Hinweise darauf, dass die Entwicklung in der Schweiz anders verlaufen wird als in diesen Ländern. Die Übertragbarkeit der neuen Varianten ist nach ersten Einschätzungen 50 bis 70 Prozent höher.

Der Bundesrat erachtet diese Entwicklungen als höchst beunruhigend, auch wenn es bisher keine Hinweise darauf gibt, dass die neuen Varianten gefährlicher sind und schwerere Krankheitsverläufe verursachen. Er setzt alles daran, die Kontakte mit weitergehenden Massnahmen stark zu reduzieren und damit die Ausbreitung der neuen Virusvarianten zu verlangsamen. Deshalb hat er zusätzliche Massnahmen beschlossen.

Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen
Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs
Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.

Home-Office-Pflicht
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.

Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.

Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt
An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.

Pandemie prägt Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2020

Das SECO hat am 8. Januar 2021 die neusten Zahlen zum Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2020 publiziert. Die Arbeitsmarktentwicklung war 2020 durch die Covid-19 Krise geprägt. Dank massivem Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) konnten die negativen Auswirkungen der Krise auf die Unternehmen und die Arbeitnehmenden sehr stark abgedämpft werden. Gleichwohl stieg die Zahl der registrierten Stellensuchenden und Arbeitslosen ab Mitte März, ausgehend von einem tiefen Ausgangsniveau, steil an. Gemäss den Erhebungen des SECO resultierte im Jahresdurchschnitt 2020 eine Arbeitslosenquote von 3,1%.

Ab Juni nahm die Zahl der Stellensuchenden dann nur noch leicht zu und bei den Arbeitslosen waren zeitweise leichte Rückgänge zu verzeichnen. Mit 163’545 lag die Arbeitslosenzahl Ende Dezember 2020 um 46’268 bzw. um 39,5% höher als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Stellensuchenden lag mit 260’318 um 67’363 bzw. um 34,9% über dem Wert von Dezember 2019. Ein ähnlich hoher Wert war zuletzt im Februar 1997 mit 251’377 Stellensuchenden gemessen worden.

Rückblick: Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit im Jahr 2020

Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl für 2020 beläuft sich auf 145‘720 Personen und liegt damit um 38’788 Personen oder 36,3% höher als 2019. Für das Berichtsjahr 2020 resultiert daraus im Jahresmittel eine Arbeitslosenquote von 3,1%, was einer Zunahme um 0,8 Prozentpunkte gegenüber 2019 (2,3%) entspricht. Die Anzahl der Stellensuchenden lag im Jahresdurchschnitt 2020 bei 230’017. Gegenüber 2019 war somit eine Zunahme um 48’219 Personen (+26,5%) zu verzeichnen.

Die Jugendarbeitslosenquote (15- bis 24-Jährige) liegt im Mittel 1,0 Prozentpunkte höher als im Vorjahr und steigt damit auf einen Jahresdurchschnittswert von 3,2%. Die Arbeitslosenquote der älteren Arbeitnehmer (50- bis 64-Jährige) hat mit einem Jahresdurchschnitt von 2,9% ebenfalls zugenommen (+0,7 Prozentpunkte gegenüber 2019).

Dass die Arbeitslosigkeit im Zuge des massiven Rückgangs der Wertschöpfung im ersten Halbjahr 2020 nicht noch stärker zugenommen hat, ist auf den massiven Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zurückzuführen. Ausgehend von einem sehr tiefen Niveau im Februar (5’045), schnellte die Zahl der Arbeitnehmenden mit KAE im März auf 1,0 Millionen und im April auf einen historischen Höchstwert von rund 1,3 Millionen hoch. In den Monaten Mai bis September ging diese Zahl im Zuge der Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen dann wieder deutlich zurück; im Oktober wurde bislang für 219’388 Arbeitnehmende KAE abgerechnet. In den Wintermonaten dürfte dieser Wert v.a. auf Grund der zweiten Welle der Covid-19 Pandemie und damit verbundenen Massnahmen nochmals deutlich ansteigen. Im Monat November waren 645’493 Arbeitnehmende zum Bezug von KAE vorangemeldet.

Der Bund stattete die Arbeitslosenversicherung wegen der coronabedingten Auswirkungen mit einer ausserordentlichen Zusatzfinanzierung in der Höhe der für die Abrechnungsperioden des Jahres 2020 geleisteten Kurzarbeitsentschädigungen aus. Somit wird der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung das Rechnungsjahr 2020 gemäss aktuellen Schätzungen mit einem Gesamtertrag von 19,02 Mrd. Franken (2019: 8,06 Mrd.) und einem Gesamtaufwand von 18,83 Mrd. Franken (2019: 6,50 Mrd.) mit einem Einnahmenüberschuss von 0,19 Mrd. Franken (2019: 1,56 Mrd.) abschliessen.

Die Haupteinnahmen bestehen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebern von 7,49 Mrd. Franken (2019: 7,38 Mrd.) und dem COVID-19-Bundesbeitrag von 10,78 Mrd. Franken. Die Hauptausgaben beinhalten üblicherweise die Arbeitslosenentschädigungen, die sich 2020 auf 6,38 Mrd. Franken beliefen (2019: 4,83 Mrd.). Im letzten Jahr war die Kurzarbeitsentschädigung mit 10,78 Mrd. Franken (2019: 0,03 Mrd.) der mit Abstand höchste Ausgabenposten.

Sollte der Arbeitslosenversicherung aufgrund der coronabedingten Auswirkungen auch im Jahr 2021 eine Überschuldung drohen, haben Bundesrat und Parlament die Möglichkeit, in Kenntnis der zu diesem Zeitpunkt bestehenden finanziellen Lage über eine weitere ausserordentliche Zusatzfinanzierung zu entscheiden.

Arbeitslosigkeit: Kennzahlen für Dezember 2020

Registrierte Arbeitslosigkeit im Dezember 2020: Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Dezember 2020 163’545 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 10’275 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 3,3% im November 2020 auf 3,5% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 46’268 Personen (+39,5%).

Jugendarbeitslosigkeit im Dezember 2020: Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) erhöhte sich um 204 Personen (+1,2%) auf 17’694. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Anstieg um 5’304 Personen (+42,8%).

Arbeitslose 50-64 Jahre im Dezember 2020: Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre erhöhte sich um 3’241 Personen (+7,7%) auf 45’530. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme um 12’391 Personen (+37,4%).

Stellensuchende im Dezember 2020: Insgesamt wurden 260’318 Stellensuchende registriert, 9’179 mehr als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode stieg diese Zahl damit um 67’363 Personen (+34,9%).

Gemeldete offene Stellen im Dezember 2020: Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt nun neu ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen verringerte sich im Dezember um 3’635 auf 25’226 Stellen. Von den 25’226 Stellen unterlagen 13’246 Stellen der Meldepflicht.

Abgerechnete Kurzarbeit im Oktober 2020: Im Oktober 2020 waren 219’388 Personen von Kurzarbeit betroffen, 15’197 Personen mehr (+7,4%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe erhöhte sich um 2’663 Einheiten (+13,2%) auf 22’853. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 940’177 (+7,9%) auf 12’812’300 Stunden zu. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Oktober 2019) waren 129’600 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1’772 Personen in 113 Betrieben verteilt hatten.

Aussteuerungen im Oktober 2020: Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Oktober 2020 ausgeschöpft hatten, auf 2’245 Personen.