Gesichtsverhüllungsverbot in neuem Gesetz

Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.

In der Vernehmlassung war der Vorschlag des Bundesrats begrüsst worden, den in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 angenommenen Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot auf Bundesebene umzusetzen. Auf Kritik stiess jedoch die geplante Verankerung im Strafgesetzbuch (StGB). Deshalb schlägt der Bundesrat dem Parlament die Umsetzung in einem eigenständigen Gesetz vor. Diese Lösung trägt dem Sinn und Zweck des Gesichtsverhüllungsverbots besser Rechnung. So zielt das Gesichtsverhüllungsverbot auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ab. Die Bestrafung steht nicht im Vordergrund.

Busse bis 1000 Franken

Das neue Gesetz verbietet die Gesichtsverhüllung an öffentlich zugänglichen Orten. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, wird mit einer Busse bestraft. Anders als in der Vernehmlassung vorgeschlagen, soll die Busse statt bis zu 10 000 Franken höchstens 1000 Franken betragen. Damit wird der Kritik Rechnung getragen, dass diese Maximalbusse unverhältnismässig sei. Neu ist auch, dass die Missachtung des Gesichtsverhüllungsverbots in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann. Das soll den Aufwand für die Kantone reduzieren und das Verfahren für die Betroffenen vereinfachen.

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor

Das Gesichtsverhüllungsverbot findet keine Anwendung in Flugzeugen im In- und Ausland sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten. Das Gesicht darf auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten verhüllt werden. Ausserdem sieht das neue Gesetz Ausnahmen vor. So bleibt die Gesichtsverhüllung aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erlaubt. Zulässig ist sie ausserdem für künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken.

Mit einer weiteren Ausnahme will der Bundesrat den Ausgleich zwischen dem Gesichtsverhüllungsverbot und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit schaffen: Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein – sofern sie die zuständige Behörde vorgängig bewilligt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Gemäss der Übergangsbestimmung zum Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot muss der Bundesrat die Ausführungsgesetzgebung innerhalb von zwei Jahren nach der Volksabstimmung vom 7. März 2021 erarbeiten. Mit der Überweisung der Botschaft ans Parlament am 12. Oktober 2022 hat er diese Frist eingehalten.

Mehr als vier von fünf Müttern beteiligen sich am Arbeitsmarkt

Im Jahr 2021 nahmen 82% der Mütter in der Schweiz am Arbeitsmarkt teil. Diese starke Erwerbsbeteiligung geht Hand in Hand mit einem hohen Anteil an Teilzeitarbeit. Nach der ersten Mutterschaft verlässt jede neunte beruflich aktive Frau den Arbeitsmarkt und der Anteil der teilzeitbeschäftigten Mütter verdoppelt sich. In der Schweiz liegt die Arbeitsmarktteilnahme der Mütter über dem europäischen Durchschnitt. Dies sind einige Ergebnisse der Publikation «Mütter auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2021» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Erwerbsquote der Mütter (Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt leben) lag 2021 bei 82,0%. Sie hat somit in den letzten 30 Jahren um mehr als 20 Prozentpunkte zugenommen (1991: 59,6%). Die Erwerbsquote der Väter verharrte in der gleichen Zeitspanne auf einem sehr hohen Niveau (1991: 98,9%; 2021: 96,9%), wenngleich ein Rückgang um 2% registriert wurde.

Teilzeitarbeit: Beschäftigungsgrad nimmt fortlaufend zu

2021 waren 78,1% der erwerbstätigen Mütter teilzeitbeschäftigt (25- bis 54-jährige Frauen ohne Kind: 35,2%). Immer mehr erwerbstätige Mütter arbeiten mit einem hohen Beschäftigungsgrad. So ist der Anteil der Mütter mit einem Pensum zwischen 50% und 89% von 25,7% im Jahr 1991 auf 44,7% im Jahr 2021 gestiegen, während jener der Mütter mit einem Pensum von weniger als 50% im gleichen Zeitraum von 51,3% auf 33,4% gesunken ist.

Mütter sind häufiger erwerbslos

Mütter waren im Jahr 2021 mit 5,6% häufiger von Erwerbslosigkeit gemäss dem Internationalen Arbeitsamt (ILO) betroffen als gleichaltrige Frauen ohne Kinder (4,6%). Bei den ausländischen Müttern war der Anteil der Erwerbslosen besonders hoch (11,4%; Schweizerinnen: 3,0%).

Jede neunte beruflich aktive Frau verlässt den Arbeitsmarkt nach der ersten Mutterschaft

Vor der Mutterschaft nahmen 90,0% der Frauen am Arbeitsmarkt teil (Durchschnitt 2016–2021). Nach der ersten Geburt, d.h. nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, sank die Erwerbsquote der Frauen um 9,8 Prozentpunkte auf 80,2%. Folglich zog sich nahezu ein Neuntel der Mütter sich aus dem Erwerbsleben zurück. Nach der zweiten Mutterschaft verringerte sich die Erwerbsquote der Frauen um 7,1 Prozentpunkte von 76,6% auf 69,4%.

Kurz vor der Geburt des ersten Kindes arbeiteten lediglich zwei von fünf Frauen (40,1%) Teilzeit (Durchschnitt 2016–2021). Bei ihrem Wiedereinstieg waren es doppelt so viele (80,1%). Infolge der starken Zunahme der Teilzeitarbeit nach der ersten Mutterschaft sank der durchschnittliche Beschäftigungsgrad von 83% auf 61%, was 1,1 Arbeitstagen pro Woche entspricht. Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen weiter an, wenn auch in geringerem Masse (83,5% vor der Geburt des zweiten Kindes; anschliessend: 87,8%).

Schweizer Väter arbeiten häufiger Teilzeit als ausländische Väter 

Nach der Geburt des ersten Kindes arbeiteten etwas mehr Väter Teilzeit als davor (13,6% gegenüber 10,3%). Bei den Schweizern war der Anteil der teilzeitarbeitenden Väter höher als bei den Ausländern (vor der Geburt des 1. Kindes: 13,4%; anschliessend: 18,0%). Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Anteil der Schweizer Väter mit Teilzeitpensum auf 23,5%. Bei den ausländischen Vätern blieb der Anteil der Teilzeitbeschäftigten sowohl nach der Geburt des ersten Kindes (6,2%) als auch des zweiten Kindes (10,1%) tief.

Die Familienpause dauert im Durchschnitt fünf Jahre

Mütter verbrachten durchschnittlich fünf Jahre ausserhalb des Arbeitsmarkts, bevor sie wieder eine Beschäftigung aufnahmen. Lediglich 8,5% der Mütter arbeiteten nach dem Wiedereinstieg Vollzeit. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad belief sich auf 36% und war damit deutlich tiefer als bei den Müttern, die infolge Mutterschaft nicht aus dem Arbeitsmarkt ausgetreten sind (61% nach der Geburt des ersten Kindes).

Erwerbstätigkeit der Mütter im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich belegt die Schweiz in Bezug auf die Erwerbstätigenquote der Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren den 8. Platz (74,9%). Sie klassiert sich damit 9 Prozentpunkte hinter Portugal, das mit 83,6% den Höchstwert erreichte, positioniert sich aber 8 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt (67,0%). Bei den Müttern mit Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren fällt die Schweiz auf den 17. Platz zurück (78,2%) und liegt damit 12 Prozentpunkte hinter dem führenden Tschechien (90,0%) und 3 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt (74,9%).

Irreguläre Migration und Ukraine: Bundesrätin Keller-Sutter am Treffen der Schengen-Innenminister

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat am 14. Oktober 2022 in Luxemburg am Treffen der Schengen-Innenministerinnen und -Minister teilgenommen. Im Zentrum der Gespräche standen die Migrations- und Sicherheitslage im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sowie die irreguläre Migration über die Balkanroute. Die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) setzte sich für eine enge Abstimmung unter den europäischen Partnerländern ein.

Bundesrätin Keller-Sutter begrüsste, dass das Problem der irregulären Migration nun auf politischer Ebene diskutiert wird. Es sei an der Zeit, griffige Massnahmen zu treffen, sagte sie beim Arbeits-Lunch der Schengen-Innenministerinnen und -Minister. Mehrere betroffene Länder hatten bei der EU-Kommission und bei der tschechischen Präsidentschaft interveniert, dieses Thema auf die Agenda zu setzen.

Irreguläre Migration auf der Balkanroute eindämmen

Hauptziel ist es, eine Angleichung der Visapolitik der Westbalkanländer zu erreichen. «Ihre Visapolitik darf sie nicht zu einer Art Drehscheibe für illegale Einwanderung vor den Toren des Schengen-Raums machen», sagte die EJPD-Vorsteherin. Die EU-Kommission hat insbesondere mit Serbien das Gespräch gesucht, damit die Visabefreiung für gewisse Länder bis Ende Jahr aufgehoben wird. Keller-Sutter informierte an dem Ministertreffen auch über den Ende September zwischen der Schweiz und Österreich vereinbarten Aktionsplan zur Eindämmung der irregulären Migration.

Der Westbalkan ist traditionell ein wichtiger Transitkorridor für irreguläre Migration in die EU. Aktuell sind zudem einige Länder des Westbalkans, insbesondere Serbien, Ausgangspunkt für Migrantinnen und Migranten, die visumsfrei in diese Länder einreisen können. Die Zahl der illegalen Einreisen in die an den Westbalkan angrenzenden europäischen Länder hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Mit bis zu 1100 Aufgriffen pro Woche an der Ostgrenze ist auch die Schweiz stark von dieser Migrationsbewegung betroffen.

Schweiz ins europäische Krisenmanagement eingebunden

Weiteres Thema des Ministertreffens waren die Folgen des Kriegs in der Ukraine. Die  Aufnahme der Geflüchteten, zusammen mit dem generellen Anstieg der Asylgesuche, stellt viele europäische Staaten vor grosse Herausforderungen. Nicht nur die anhaltenden Kriegshandlungen, auch die Versorgungslage namentlich im Energiebereich, werden die Migrationsbewegungen aus der Ukraine nach Europa im kommenden Winter entscheidend beeinflussen. Die Schweiz beteiligt sich mit 2,8 Millionen Franken an der Bereitstellung von winterfesten Unterkünften.Bundesrätin Keller-Sutter bedankte sich an der Ministerkonferenz bei der tschechischen Ratspräsidentschaft für die Einbindung der Schweiz in das Krisenmanagement der EU. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass sich für die Anbindung der Schweiz an die gemeinsame Plattform zur Registrierung der Geflüchteten eine Lösung abzeichnet. Die Schweiz kann voraussichtlich Anfang 2023 an der Plattform teilnehmen. Damit wird überprüft, ob ukrainische Schutzsuchende in mehreren Ländern registriert sind und missbräuchlich mehrfach Leistungen beziehen.

Die Ministerinnen und Minister diskutierten zudem über Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Dazu gehört neben Menschenhandel, politischem Extremismus, hybriden Bedrohungen oder Desinformation auch der illegale Handel mit Feuerwaffen aus dem Kriegsgebiet. Die Schweiz unterstütze die verstärkten Anstrengungen der EU bei der Bekämpfung des Waffenhandels, sagte Keller-Sutter. Die enge Zusammenarbeit etwa im Rahmen von Europol sei der richtige Ansatz, um den mit dem Krieg verbundenen Bedrohungen der inneren Sicherheit zu begegnen. Wichtig sei weiterhin auch der Schutz der Schengen-Aussengrenze, um zu verhindern, dass Kriminelle und potenzielle Terroristen die Fluchtbewegung missbrauchten.

Bilaterale Gespräche zu Migration und Ukraine

Am Rande des Treffens hatte Keller-Sutter zudem Gelegenheit für einen Austausch mit EU-Innenkommissarin Ylva Johansson. Zur Sprache kam dabei die Opportunität eines koordinierten Ansatzes für eine vollständige Wiedereingliederung Griechenlands in das Dublin-System. Mit der litauischen Innenministerin Agnė Bilotaitė führte die Bundesrätin Gespräche über die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, insbesondere über die Sicherheit der Aussengrenze und die Problematik der winterfesten Aufnahmekapazitäten. Ausserdem tauschte sie sich mit der deutschen Innenministerin Nancy Faeser und dem österreichischen Innenminister Gerhard Karner aus.

Vor dem Innenministertreffen hatten Bundesrätin Keller-Sutter und der griechische Minister für Migration und Asyl, Notis Mitarachi, ein Abkommen zur Umsetzung des Rahmenkredits Migration unterzeichnet. Mit dem zweiten Beitrag unterstützt die Schweiz EU-Länder, die besonders stark von der Migration betroffen sind. Damit wird auch die Sicherheit an Europas Aussengrenzen gestärkt. Der Beitrag der Schweiz zur Unterstützung von Projekten und Programmen in Griechenland beläuft sich auf 40 Millionen Franken. Mit Zypern und Italien wird eine ähnliche Zusammenarbeit entwickelt.

Weltlehrertag 2022 im Schatten der Bildungskrise

Gemäss einer Erhebung der UNESCO, Initianten des Weltlehrertages fehlt weltweit jeder zehnten Lehrkraft die entsprechende Ausbildung und im gleichen Atemzug hält UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) fest, dass qualifizierte Bildung nur durch genug qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer möglich sei. Taulant Lulaj ausgewiesene und erfahrene Lehrperson aus Zürich nickt mit ernster Miene und zeigt Verständnis für die alarmante Situation. Zusammen mit Albinfo beleuchtet Herr Lulaj die Thematik im Kontext der Schweizer Volksschule und zeigt interessierten Leserinnen und Leser auf, weshalb man bei Bildungsbedürfnissen immer von Kind zu Kind differenzieren muss.

albinfo.ch: Herr Lulaj was ist Ihr Statement zum diesjährigen Motto des Weltlehrtages?

Taulant Lulaj: Ich denke, dass die gegenwärtige Situation der Schweizer Volksschule eine besondere ist. Die Schule steht am Scheideweg und es braucht dringend Lösungen damit die Schule ihren gesellschaftlichen Auftrag auch in Zukunft wahrnehmen kann. Die gegenwärtige «Krise», welche insbesondere durch den Lehrermangel geprägt ist, erachte ich aber auch als Chance sofern ihre Akteure auch wirklich gemeinsam nach gangbaren und sinnvollen Lösungen suchen. Nehmen wir das Motto des Weltlehrertags wörtlich, so müsste man den Bildungsbegriff ganz grundsätzlich hinterfragen. Was brauchen Kinder und Jugendliche wirklich, damit erfolgreiche gesellschaftliche Integration möglich wird. Auch auf dieser kleineren, unmittelbareren Ebene sind positive Veränderungen durch eine einzige Lehrperson möglich.

Im Gespräch mit Eltern und Elternorganisationen fällt mir vermehrt auf, dass immer mehr Eltern über eine Privatschule oder Homeschooling (Schule zuhause) nachdenken. Das macht mir persönlich Sorgen, jedoch kann ich die Beweggründe und Ängste der Eltern auf der anderen Seite auch nachvollziehen. Der Mangel an ausgebildeten Lehrpersonen wird sich in den kommenden Jahren verschärfen, daher müssen meiner Meinung nach die Pädagogischen Hochschulen, die Kantone und die Politik in die Pflicht genommen werden. Eine Volksschule die versagt, gefährdet nicht zuletzt auch unseren sozialen Frieden und unseren Wohlstand in der Schweiz.

albinfo.ch: Herr Lulaj laut Ihrer Homepage www.dua-beratung.ch haben Sie neben Ihrer Ausbildung als Lehrperson auch einen Master in Special Needs Education. Warum muss man sich auf Master-Niveau spezialisieren um mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen kompetent arbeiten zu können? Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der Schule brauchen doch lediglich einfachere Aufgaben und weniger Schule, wie erklären Sie sich in diesem Fall die Notwendigkeit zur beruflichen Spezialisierung.

Taulant Lulaj: Mit dem notwendigen sonderpädagogischen Wissen über Lernschwächen oder Verhaltensschwierigkeiten kann der Unterricht und die Förderung ganz anders gedacht werden. Durch eine ressourcenorientierte Förderdiagnostik weiss man wo ein Kind wirklich steht und entwickelt mittels eines Förderplanung wohin die Lernreise eines Kindes gehen soll damit es in seiner persönlichen und schulischen Entwicklung weiterkommt. Das sind nicht zwingend «einfachere Aufgaben» oder «weniger Schule». Die kompetente Auswahl passender Aufgaben, die der geplanten Förderung dienen und dem Lernstand des Kindes angepasst sind hierbei essenziell damit ein Kind genügend heraus- jedoch nicht überfordert wird. «Weniger Schule» sehe ich in den seltensten Fällen als Lösung, da dies insbesondere diese Kinder, die sich ja irgendwie bereits stigmatisiert fühlen, der sozialen Integration in der Klasse beraubt. Man ist kein Teil der Klasse, man ist dann zeitweise einfach nur Gast. Dies muss unter allen Umständen verhindert werden. Letztlich wollen wir Menschen doch einfach dazugehören können.

Man stelle sich eine fehlende sonderpädagogische Kompetenz so vor: Wir würden mit einem Leiden am Arm auch nicht zum Arzt gehen wollen, der mal irgendwo beginnt zu behandeln und Medikamente zu verabreichen bis er nach Monaten auf die Idee käme sich den Arm mal genauer anzuschauen und da punktuell anzusetzen. Wir wären vielleicht bereits nach dem ersten Termin nie wieder zu diesem Arzt hin, in der Schule haben Kinder und Jugendliche diese Wahl nicht. Diese lassen sich das mit sich machen oder rebellieren und bleiben so erst recht auf der Strecke.

albinfo.ch: Auch im Gespräch vor dem Interview erzählten Sie von Ihrer Beobachtung, dass manche Eltern sich weigern Hilfe von der Schule anzunehmen. Anderseits gibt es Eltern, die ungeduldig werden falls bei Ihrem Kind schulischer Fördeberdarf erkannt wird, jedoch die Kinder auf eine Warteliste der Schule gestellt werden, weil beispielsweise LogopädenInnen, HeilpädogenInnen oder DaZ-Lehrpersonen fehlen oder jene Fachlehrpersonen bereits volle Klassenzimmer haben. Bestimmte Eltern greifen auf privatem Weg zu externen Lehrpersonen um den besonderen Bedürfnissen ihrer Kinder nachzugehen. Wie erklären Sie sich das diese Diskrepanz? 

Taulant Lulaj: Ich vermute, dass dies stark mit der eigenen Schulkarriere und dem kulturellen Hintergrund zu tun hat. Die Generation der albanischen Diaspora, die bereits Kinder im schulfähigen Alter hat, musste noch das sozialistische Schulsystem Jugoslawiens durchmachen. Da war das Verhältnis per se schon assymetrisch, da die Schule im Dienste des sozialistischen Regimes war. Man durfte sich glücklich schätzen, wenn die Eltern so wenig wie möglich mit der Schule zu tun hatten. In der Schweiz ist es aber wichtig, dass es eine Kooperation oder mindestens einen Dialog zwischen Eltern und Lehrpersonen gibt. Nur so kann gemeinsam für das Kind mehr erreicht werden. Kontraproduktiv ist, wenn die Eltern oder Lehrpersonen nichts voneinander halten. Das bringt ein Kind, welches ja sowohl seine Eltern als auch seine Lehrperson mag in einen unheimlichen Loyalitätskonflikt.

Auf der anderen Seite sind viele Eltern aber auch «gebrannte Kinder» da sie insbesondere bei Verhaltensauffälligkeiten sehr oft von Lehrpersonen kontaktiert werden. Da ich selbst Vater bin, würde mich das in dieser Lage selbst unheimlich stressen. Würde ich das schweizerische Bildungssystem nicht kennen, umso mehr. Der angesprochene Lehrermangel verschärft diese Situation noch, da den Lehrpersonen häufig auch ausreichend Wissen fehlt, wie mit Störungen oder besonderen (Bildungs-)Bedürfnissen im Unterricht umzugehen ist. Die Folge sind ständige Sanktionen und Schulausschlüsse, die wenig bis nichts bringen oder gar, dass das Kind in eine Sonderschule kommt.

Der Mangel an Lehrpersonen ist schlimm genug, der Mangel an sonderpädagogischen Fachpersonen wie SonderpädagogInnen, LogopädInnen oder DaZ-Lehrpersonen ist eine Tragödie. Die schwächsten Glieder des Schulsystems leiden unter dieser Situation, was sich auf Generationen hinaus rächen dürfte. Unter dem gegenwärtigen Mangel verstehe ich dann auch Eltern die auf solche Massnahmen verzichten. Wie das angesprochene Beispiel mit dem Arzt, muss jemand wissen was er da tut, sonst  hat das Kind den «Stempel» als Förderschülerin oder Förderschüler auf lange Zeit hinaus und nichts wurde gewonnen. Die Schulen braucht angesichts dieser Situation von aussen dringend Unterstützung, was wir im sonderpädagogischen Bereich mit DUA Beratungen bieten.

albinfo.ch: Gibt es so was wie eine Erfolgsgeschichte mit einem Schüler, einer Schülerin mit besonderen Bedürfnissen, welche durch die Ressourcen der Schule zu ihrem individuellen Schulerfolg gelangte? 

Taulant Lulaj: Das gab es in meiner Karriere als Klassenlehrperson und Sonderpädagoge definitiv. Neben dem Fachwissen und der sonderpädagogischen Förderung möchte ich eines hervorheben: Die vorurteilslose und wertschätzende Sicht auf diese Kinder und Jugendlichen. Meist haben diese jungen Menschen unheimliche Ressourcen, an die man ohne diese Sichtweise nicht herankommen würde. Ich hatte Schülerinnen und Schüler die Eltern hatten, die Schichtarbeiten ausführten. Diese Jugendlichen sorgten dafür, dass ihre jüngeren Geschwister pünktlich aufstanden und für die Schule bereit waren. Während der Mittagszeit kümmerten sie sich ganz alleine um das Mittag- und Abendessen. Neben der Schulzeit betreuten und verpflegten sie ihre Geschwister und gingen verantwortungsvoll mit dem Essensgeld um damit es für den Tag reicht. Diese Jugendlichen darf man beispielsweise nicht als unzuverlässig beschreiben, nur weil unter dieser riesigen Verantwortung hier und da etwas Schulisches mal auf der Strecke bleibt. Zeigt eine Lehrperson, dass ihm das Kind oder der Jugendliche wichtig ist und der Lernende spürt das, ist enormes Potenzial möglich. Erfolg ist für mich dann, wenn alle gerne in die Schule kommen und dazugehören.

Der sichtbarste Erfolg wird nach der obligatorischen Schulzeit deutlich. Im Lehrbetrieb zählen persönliche Attribute und Eigenschaften mehr. Da können sich diese Schüler beweisen. Schulisch sind sie natürlich auf weitere Förderung angewiesen, während der gesamten Schulzeit haben sie ein Anrecht darauf, kaum ist die Schule vorbei, gibt es diese Hilfe nicht mehr, obwohl die Herausforderungen und der ständige Rollenwechsel vom Lehrling als Arbeitnehmenden und in der Berufsschule als Schüler ihnen extrem viel abverlangen. Mit www.myndset.ch wollen wir sonderpädagogische Förderung und Begleitung auch während der Lehrzeit sicherstellen. Die Ergebnisse bislang sind sehr vielversprechend.

albinfo.ch: Was wäre aus Sicht eines Kindes ein wünschenswerter Umgang von Eltern mit dem  “besonderen Bedürfnissen” ihrer eigenen Kinder und warum?

Taulant Lulaj: Wichtig ist, dass diese Tabuisierung aufhört und man sich nicht vor der Tatsache verschliesst, dass dieses Kind dringend Unterstützung braucht. Eine so aufwendige Selbstsabotage belastet auf Dauer jede Familie. Wichtiger ist es die Situation anzuerkennen und trotzdem für das Kind immer da zu sein. Weder die Eltern noch das Kind können etwas dafür und das hat auch nichts damit zu tun, dass man als Elternteil irgendwo in der Erziehung versagt hätte. Die Anerkennung ist der erste Schritt, als nächstes muss man wissen, wie damit umzugehen ist und wo man nötigenfalls Hilfe kriegt. Mit www.myndset.ch einem sonderpädagogischen Berufsintegrationsangebot unterstütze ich Jugendliche mit besonderem Förderbedarf bei der Suche und während der gesamten Lehre. Insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund kennen diese wertvollen Unterstützungsangebote, wie bspw. die Unterstützung durch die IV-Berufsberatung überhaupt nicht. Diesen Eltern möchte ich gerne kostenlos dabei helfen, da dies für mich eine Herzensangelegenheit ist und ich tagtäglich sehe, was erst durch diese Unterstützung bei den Jugendlichen möglich wird.

Was ist wichtiger? Den Anschein zu wahren, dass alles in Ordnung ist, während das Kind ständig nur Misserfolge hat oder dass das Kind vielleicht ein Handicap hat, aber einen Umgang damit lernt und im Leben erfolgreich wie jedes andere sein kann? Ich möchte Eltern dabei gerne unterstützen.

 

Covid-19: Ab kommender Woche Impfung auffrischen

Ab Montag, 10. Oktober 2022, steht der Bevölkerung eine weitere Covid-19-Auffrischimpfung zur Verfügung. Das BAG und die eidgenössische Impfkommission (EKIF) empfehlen die Auffrischimpfung in erster Linie den besonders gefährdeten Personen und Gesundheitsfachleuten. Die Impfung wird aber auch allen anderen Personen ab 16 Jahren empfohlen. Die Kantone sind für die Durchführung zuständig. Die Kosten für die Auffrischimpfung werden vom Bund übernommen.

Im Moment nimmt sowohl die Zahl der gemeldeten Fälle mit SARS-CoV-2-Infektionen und der Anteil an positiven Tests deutlich zu. Diese Entwicklung wird auch im nationalen Abwassermonitoring beobachtet, wo die gemessene Viruslast im Abwasser steigt. Der Anteil der durch Covid-19-Patienteninnen und -patienten belegten Betten in den Intensivpflegestationen sowie die gemeldeten Todesfälle bleiben weiterhin auf sehr tiefem Niveau. Es ist mit einem weiter zunehmenden Infektionsgeschehen zu rechnen.

Am Montag, 10. Oktober 2022, treten die angepassten Covid-19-Impfempfehlungen in Kraft. Eine weitere Auffrischimpfung kann dazu beitragen, die Zahl schwerer Erkrankungen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems im Herbst und Winter zu reduzieren.

Die Impfempfehlung richtet sich prioritär an besonders gefährdete Personen, also Personen über 65 Jahre und solche mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko, beispielsweise durch eine spezifische Vorerkrankung oder Schwangerschaft. Diese Gruppen haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Mit einer Auffrischimpfung verbessern sie zumindest vorübergehend ihren individuellen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Die Empfehlung gilt in zweiter Linie für Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen. Eine Auffrischimpfung bietet diesen Personen einen gewissen Schutz vor Infektion mit Erkrankung und kann auch bis zu einem gewissen Grad Arbeitsausfälle reduzieren.

Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren. Für sie ist eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung sinnvoll, wenn sie das Risiko einer Infektion oder eines seltenen schweren Verlaufs vermindern möchten. Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst 2022, anders als zu Beginn der Pandemie, jedoch ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung.

Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird in der aktuellen Situation keine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, da ihr Risiko einer schweren Covid-19 Erkrankung sehr gering ist.

Alle von BAG und EKIF empfohlenen Impfungen sind für die Geimpften kostenlos.

Informationskampagne der Bevölkerung

Mit dem Impfstart in den Kantonen startet auch eine nationale Informationskampagne. Im Fokus stehen die besonders gefährdeten Personen. Sie werden über diverse Medien und Kanäle zur Covid-19-Auffrischimpfung informiert.

Die Auffrischimpfung ist grundsätzlich mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna oder Pfizer/BioNTech oder mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax empfohlen. Zum Impfstart stehen – neben den bisherigen Impfstoffen – ausreichende Mengen des angepassten, bivalenten mRNA-Impfstoffs von Moderna zur Verfügung. Dieser ist neben der Ursprungsvariante des Coronavirus auch an die Omikron-Untervariante BA.1 angepasst. Sowohl die bisherigen, monovalenten wie auch die angepassten, bivalenten Impfstoffe schützen vor schweren Krankheitsverläufen.

Neben dem Impfen ist auch das eigene Verhalten wichtig, um sich und andere zu schützen. In Innenräumen, wo viele Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen, eine Maske zu tragen, regelmässig zu lüften, abgedeckt zu niesen bzw. zu husten und die Hände regelmässig gründlich zu waschen trägt dazu bei, Ansteckungen zu reduzieren.

Weniger als 1000 Suizide im Jahr 2020 – Langjährige Tendenz weiter sinkend

Im Jahr 2020 hat die Gesamtzahl der Suizide weiter abgenommen. Seit dem Höchststand in der Periode 1980–1985 gehen die Zahlen kontinuierlich zurück und haben 2020 mit insgesamt 972 Fällen erstmals seit 1964 die Tausendergrenze unterschritten. Bei unter 25-jährigen Frauen wurden etwas mehr Fälle gezählt als im Vorjahr, bei jungen Männern blieben die Zahlen hingegen konstant. Dies zeigt eine neue Spezialauswertung aus der Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Das Thema psychischer Auswirkungen der Corona-Krise war im ersten Jahr der Pandemie medial stark präsent. Forschungsberichte für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung im ersten Pandemiejahr nicht in ihrer psychischen Gesundheit tangiert war. Bei gewissen Bevölkerungsgruppen, etwa bei jungen Menschen, haben psychische Belastungen hingegen zugenommen, bei jungen Frauen auch zum Beispiel Hospitalisierungen aufgrund mutmasslicher Suizidversuche. Erste Daten zeigten keinen Anstieg von Suiziden.

Diese vorläufigen Erkenntnisse werden nun durch die Todesursachenstatistik 2020 bestätigt. In diesem Jahr haben schweizweit 696 Männer und 276 Frauen Suizid begangen, im Vergleich zu 2019 sind das gleichviele Frauen und 46 Männer weniger. Wie schon in der Vergangenheit zeigten sich auch im Jahr 2020 wieder deutliche Unterschiede nach Geschlecht und Alter: Zwei Drittel der Suizide wurden von Männern begangen, ein Drittel von Frauen. Über 70% der Suizide geschahen bei Personen über 45 Jahren, 7% bis 8% der Fälle betrafen Männer und Frauen unter 25 Jahren.

Bei älteren Männern Abnahme, bei jüngeren bleiben die Zahlen gleich

Im Jahr 2020 haben sich im Alter ab 25 Jahren 638 Männer das Leben genommen. Das sind 48 weniger als 2019 oder 59 weniger als im Durchschnitt der Jahre 2010–2019. Bei jüngeren Männern unter 25 Jahren blieben die Zahlen im Jahr 2020 mit 58 Fällen gegenüber dem Vorjahr mit 56 Fällen praktisch unverändert. Im Durchschnitt der Jahre 2010–2019 lag die Zahl in dieser Altersgruppe bei 59 pro Jahr.

Bei älteren Frauen Abnahme, bei jüngeren Frauen unter 20 mehr Fälle

Bei den Frauen ab 25 Jahren wurden 243 Todesfälle durch Suizid im Jahr 2020 gezählt, 8 weniger als 2019 und 17 weniger als im Durchschnitt der Jahre 2010–2019. Bei jüngeren Frauen unter 25 Jahren waren die Zahlen im Jahr 2020 mit 33 Fällen höher als im Vorjahr mit 25 Fällen. Im Durchschnitt der Jahre 2010–2019 lag die Zahl in dieser Altersgruppe bei 18 Fällen pro Jahr.

Eine weitere Aufteilung dieser Altersgruppe zeigt, dass es bei 20-24-jährigen jungen Frauen im Jahr 2020 16 Suizide gab, 3 weniger als im Vorjahr und 5 mehr als im Durchschnitt der Jahre 2010–2019. Bei jungen Frauen unter 20 Jahren wurden 17 Suizide im Jahr 2020 gezählt, dies gegenüber 6 im Vorjahr und 7 im Durchschnitt der Jahre 2010–2019. Schwankungen dieser Grössenordnung über die Zeit müssen vor dem Hintergrund der kleinen Fallzahlen beurteilt werden und sind für sich genommen nicht eindeutig interpretierbar.

Am wenigsten Suizide gibt es im Tessin

Um die regionalen Entwicklungen beurteilen zu können, werden die Suizidraten des Jahres 2020 mit den Fünf-Jahres-Durchschnitten von 2010–2014 und 2015–2019 verglichen. Raten pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner erlauben den Vergleich zwischen Regionen unterschiedlicher Grösse und Altersstruktur.

Gegenüber der Periode 2015–2019 haben die Suizidraten im Jahr 2020 in allen Regionen abgenommen. Im Vergleich zu 2010–2014 sind sie mit Ausnahme von Zürich ebenfalls zurückgegangen. Waren in der Periode 2010–2014 die Suizidraten in der Genferseeregion am höchsten, waren sie in der folgenden Periode und im Jahr 2020 in Zürich am höchsten. Das Tessin weist über das gesamte Jahrzehnt hinweg die geringsten Suizidraten auf.

Starker Rückgang der Suizidrate im Langzeitvergleich

Die Suizidzahlen zeigten in der ersten Hälfte der 1980er Jahre einen Höchststand mit etwa 1600 Fällen jährlich. Diese Zahl hat sich um 40% auf gegenwärtig unter 1000 Fälle reduziert.
Die Suizidrate pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner sank dabei sogar von 24,9 auf 9,5 und ging also um über 60% zurück. Die standardisierte Rate berücksichtigt das starke Wachstum der Bevölkerungsgruppe in höherem Alter mit höherem Suizidrisiko.

Assistierte Suizide nehmen zu

Die assistierten Suizide haben dagegen von 1196 im Jahr 2019 auf 1251 im Jahr 2020 zugenommen, also um 4,6%. Die grosse Mehrzahl der Sterbehilfefälle betraf Menschen ab 65 Jahren (88% der Fälle) oder Menschen mit einer unheilbaren Krankheit, die in absehbarer Zeit zu einem natürlichen Tod geführt hätte.

Ueli Maurer tritt aus dem Bundesrat zurück

Bundesrat Ueli Maurer hat seinen Rücktritt auf Ende Jahr angekündigt. Das Parlament wählt die Nachfolgerin oder den Nachfolger in der kommenden Wintersession. Er blicke auf eine intensive Zeit zurück, die er genossen habe, sagte der abtretende Finanzminister Ueli Maurer am Freitag in Bern vor den Medien. «Aber eben, es gibt noch anderes daneben», sagte er. Was er nun tun werde, gab Maurer nicht bekannt. «Vielleicht gelingt es, die eine oder andere Nische zu schaffen, in der ich wieder der normale Ueli sein kann», so Maurer weiter. Auf das Kollegialitätsprinzip angesprochen, sagte Maurer, dass er die Lösungen im Bundesrat immer mitgetragen habe. Es gehöre zu ihm und auch zu seiner Partei, dass er Abweichungen habe, die etwas grösser seien, so der SVP-Politiker weiter.

Bundesrat Ueli Maurer

Ueli Maurer wurde am 1. Dezember 1950 geboren und wuchs in Hinwil (ZH) auf. Nach einer Kaufmännischen Lehre arbeitete er im landwirtschaftlichen Bereich. Während 20 Jahren war er Geschäftsführer einer landwirtschaftlichen Genossenschaft. 1994 bis 2008 amtete er als Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbandes. Maurer ist verheiratet und hat sechs Kinder.

1983 wählten die Zürcher Stimmberechtigten Ueli Maurer in den Kantonsrat, 1991 in den Nationalrat. Von 1996 bis 2008 war Maurer Präsident der SVP Schweiz.

Wahl in den Bundesrat

Am 10. Dezember 2008 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Ueli Maurer in den Bundesrat. Von 2009 bis 2015 stand er dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vor. Am 5. Dezember 2012 kürte ihn das Parlament zum Bundespräsidenten für 2013. 2019 war er ein zweites Mal Bundespräsident. Seit dem 1. Januar 2016 leitet er das Eidgenössische Finanzdepartement.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD)

Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung. Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.

Wie kommentiert die Putzfrau den Tod von Shqiponja Isufi?

Die Schweizer Medien berichten fortlaufend über den Tod der kosovarischen Ökonomin Shqiponja Isufi, welche tot in Ihrer Wohnung in der Schweiz aufgefunden wurde, verweist Albinfo.

Wie albinfo.ch zuvor berichtete, wurde sie am Sonntagmorgen tot im Badezimmer ihrer Wohnung aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft vermutet einen Mord.

Unterdessen wurde am Montag dieser Woche ein Verdächtiger festgenommen. Shqiponja wurde laut Kantonspolizei Aargau am Sonntagmorgen in einer Wohnung in Bergdietikon AG aufgefunden. Die Frau soll sich im Badezimmer ihres Hauses eingeschlossen und nicht auf Anrufe von Familienmitgliedern reagiert haben.

Als die Putzfrau zum Haus des Paares fuhr, um wie gewohnt die Innenräume zu reinigen, traute sie ihren Augen nicht. Sie sah den Polizeistempel an der Tür und erfuhr dann vom Mord. „Mein Gott, das ist unmöglich. Beide (das Paar) hatten schon immer eine sehr gute Beziehung zueinander”, sagt sie.

Sie sei noch immer fassungslos über den Fall: “Es ist sehr traurig, dass so etwas passiert.”Rettungskräfte, die schnell eintrafen, konnten die Tür zwar aufbrechen, fanden die Frau jedoch leblos vor.

Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen ergaben Unklarheiten über den vorgefundenen Sachverhalt. Aus diesem Grund wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet. Spuren und Ergebnisse forensischer Untersuchungen weisen auf Fremdeinwirkung hin.

Als Ergebnis der Ermittlungen wurde ein Schweizer (47) Angehöriger des Verstorbenen festgenommen. Im Zusammenhang mit dem Gewaltdelikt hat die Staatsanwaltschaft Baden ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet und beim Gericht Zwangsmassnahmen zur Festnahme des Verdächtigen beantragt.

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, handelt es sich bei der Toten um die Ökonomin Shqiponja Isufi.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich bekanntermassen um den Ehemann der Albanerin aus dem Kosovo. Sie arbeitete für eine internationale Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsorganisation und hatte einen Lehrauftrag an einer Schweizer Universität inne.

Die genauen Umstände und Hintergründe der Tat sind noch unklar und Gegenstand laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Baden und der Kantonspolizei Aargau.

 

 

 

Schweiz und Österreich vereinbaren Aktionsplan gegen irreguläre Migration

Die Schweiz und Österreich arbeiten enger zusammen, um die irreguläre Migration wirksam einzudämmen. Darauf haben sich der österreichische Bundesinnenminister Gerhard Karner und Bundesrätin Karin Keller-Sutter am 28. September 2022 bei einem Arbeitstreffen in Zürich geeinigt. Der Aktionsplan sieht gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene sowie eine engere bilaterale Zusammenarbeit vor.

Die irreguläre Migration insbesondere auf der Balkanroute hat in den vergangenen Monaten stark zugenommen. Um diese einzudämmen, haben sich Österreich und die Schweiz auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Der Aktionsplan Österreich-Schweiz, den Bundesinnenminister Karner und Bundesrätin Keller-Sutter vereinbart haben, enthält neben migrationspolitischen Schritten auf bilateraler und internationaler Ebene auch bilaterale grenzpolizeiliche Massnahmen.

Brief an die EU-Kommission

Im Zentrum des Aktionsplans stehen gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene. So intervenieren Österreich und die Schweiz zusammen mit Deutschland, Kroatien und Slowenien bei der Europäischen Kommission mit dem Ziel, eine Anpassung der Visumspolitik der Westbalkanstaaten zu erreichen. Damit soll verhindert werden, dass eine liberale Visumspolitik zum Treiber der irregulären Migration auf der Balkanroute wird.

Österreich und die Schweiz arbeiten auch auf eine grundlegende Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems hin. Zudem soll, insbesondere zur Verhinderung der Sekundärmigration, der Schengener Grenzkodex rasch angepasst werden. Zum Aktionsplan gehört ebenfalls das gemeinsame Engagement für effektive Rückkehrverfahren.

Gemeinsame Patrouillen gegen das Schlepperwesen

Die vereinbarten grenzpolizeilichen Massnahmen beinhalten unter anderem zusätzliche grenzüberschreitende Fahndungen und Einsätze, um das Schlepper- und Schleuserwesen zu bekämpfen. Zudem werden im grenzüberschreitenden Bahnverkehr gemeinsame Patrouillen eingesetzt. Zuständig dafür sind auf Schweizer Seite die kantonalen Behörden sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Kommunikation soll unter anderem mit dem Einsatz von Verbindungsoffizieren gestärkt werden.

Die Schweiz und Österreich werden die Umsetzung des Aktionsplans bis Ende 2022 evaluieren und gegebenenfalls weitere Massnahmen vorschlagen.

Starker Kostenanstieg führt zu höheren Prämien im Jahr 2023

Nach vier Jahren der Stabilität werden die Krankenkassenprämien 2023 wieder steigen. Die mittlere Prämie wird 334,70 Franken betragen, was einem Anstieg um 6,6 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Seit 2018 beträgt der Anstieg damit durchschnittlich 1,5 Prozent, gegenüber 3,8 Prozent in den fünf Jahren davor (2013-2018). Der starke Anstieg der mittleren Prämie im Jahr 2023 ist vor allem auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat, und auf einen Nachholeffekt zurückzuführen. Die Gesundheitskosten stiegen 2021 um 4,5 Prozent, und dieser Trend setzte sich im ersten Halbjahr 2022 fort. Die Eindämmung der Gesundheitskosten bleibt für den Bundesrat eine Priorität.

Im Jahr 2023 wird die mittlere Monatsprämie 334,70 Franken betragen, was einem Anstieg von 6,6 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Die mittlere Prämie für Erwachsene (397,20 Franken) und junge Erwachsene (279,90 Franken) erhöht sich um 6,6 Prozent resp. 6,3 Prozent gegenüber 2022. Diejenige für Kinder steigt um 5,5 Prozent auf 105,00 Franken.

Die Krankenkassenprämien widerspiegeln die Gesundheitskosten. Nach vier Jahren, in denen die Krankenkassenprämien relativ stabil geblieben sind, ist der für 2023 angekündigte Anstieg beträchtlich. Zurückzuführen ist er hauptsächlich auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat. Die Pandemie verursachte sowohl direkte Kosten, zum Beispiel für die Behandlung von hospitalisierten Patientinnen und Patienten sowie die Impfungen, als auch indirekte Kosten, wie etwa durch verschobene medizinische Eingriffe (Nachholeffekt), die ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 stark zugenommen haben. Die Gesundheitskosten stiegen zudem im ersten Halbjahr 2022 weiter an.

Die Prämien werden im Voraus aufgrund von Schätzungen berechnet. Durch die Pandemie wurde dies besonders schwierig. Nun zeigt sich, dass die in den Jahren 2021 und 2022 gezahlten Prämien nicht kostendeckend waren. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben ist ein Nachholprozess im Jahr 2023 zwingend erforderlich.

Die mittlere Prämie wird in allen Kantonen steigen. In den letzten fünf Jahren ist sie durchschnittlich um 1,5 Prozent pro Jahr gestiegen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eingehend geprüft, ob alle von den Versicherern eingereichten Prämien den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Wo nötig, wurden Anpassungen verlangt. Alle Prämien wurden schliesslich genehmigt.

Reserven sinken

Die Reserven der Versicherer können einen Teil der Prämienerhöhung abfedern. Der Handlungsspielraum war in diesem Jahr jedoch kleiner. Die Verluste an den Finanzmärkten aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der steigenden Zinsen sowie die höheren Kosten haben die Reserven verringert und die Solvenz der Versicherungen beeinträchtigt. Die geringeren Reserven der Versicherer liegen immer noch über der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze.

Laufende Projekte zur Kostendämpfung

Hauptsächlich angesichts des medizinisch-technischen Fortschritts, der Zunahme des Leistungsvolumens und der demografischen Entwicklung werden die Gesundheitskosten auch in Zukunft weiter steigen. Es besteht jedoch Handlungsspielraum, um den Kostenanstieg auf das medizinisch begründbare Mass zu beschränken. Die möglichen Hebel für Einsparungen sind bekannt. Dazu zählen etwa eine Begrenzung des Überangebots und der Übernachfrage medizinischer Leistungen, angepasste Tarife im ambulanten Bereich, eine verbesserte Spitalplanung und mehr Transparenz bei der obligatorischen Krankenversicherung.

Der Bundesrat setzt sich seit Jahren für die Dämpfung der Gesundheitskosten ein. Verschiedene Massnahmen wurden bereits umgesetzt, dazu zählen die Senkung der Labortarife und der Arzneimittelpreise, sowie Anpassungen im Bereich der Health Technology Assessments (HTA). Kürzlich hat der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Bereich Krankenversicherung sowie einen Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Partei «Die Mitte» ans Parlament überwiesen. Ferner hat er eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt, mit der Einsparungen erzielt werden sollen, zum Beispiel indem Generika stärker gefördert werden.

Wechsel der Grundversicherung
Die Krankenversicherer haben bis Ende Oktober Zeit, um die Versicherten über die Prämien 2023 zu informieren. Danach können die Versicherten bis Ende November ihre Grundversicherung wechseln oder ihr Versicherungsmodell anpassen. In der Grundversicherung müssen die Krankenversicherer jede Person aufnehmen, alle müssen versichert sein.

Priminfo.ch
Die Website www.priminfo.ch wurde überarbeitet und beinhaltet insbesondere folgende Dienstleistungen:
–    Einfach anzuwendender Prämienrechner. Alle Prämien und Vergünstigungen (z. B. Reserveabbau) sämtlicher Krankenkassen sind übersichtlich aufgeführt. Die Versicherten können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotenzial berechnen.
–    Die Rubrik «Prämienberatung» mit Informationen zum Thema Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und mit Musterbriefen.
–    Prämienübersichten.
–    Antworten auf häufige Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit den Prämien der sozialen Krankenversicherung sowie Kontaktmöglichkeiten (Hotline des BAG) für allfällige weitere Fragen.

Alle Prämiendaten können zudem vom Open-Data-Portal heruntergeladen werden (www.opendata.swiss).

Für spezifische Fragen zu konkreten individuellen Prämien und Versicherungspolicen für 2023 ist grundsätzlich der entsprechende Krankenversicherer zuständig. Er ist zu einer unentgeltlichen Beratung und Information verpflichtet. Die Krankenversicherer sind für die Festlegung der Prämien verantwortlich und können detailliert über die Veränderung spezifischer Prämien informieren. Das BAG prüft, ob die Prämien den gesetzlichen Anforderungen genügen.

 

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Neue Schweizer Sondermünze Schweizer Uhrenindustrie «Timemachine»

Am 29. September 2022 lanciert die eidgenössische Münzstätte Swissmint die neue Sondermünze Schweizer Uhrenindustrie «Timemachine», erhältlich ab 419 Schweizer Franken auf www.swissmintshop.ch. Es handelt sich dabei um die erste Goldmünze von Swissmint mit einem Nominalwert von 25 Franken, welche in den Umlauf gelangt. Die Wichtigkeit der Schweizer Uhrenindustrie und die weltweite Verbreitung ihrer Produkte ist auf der Münze symbolisch dargestellt mit Uhrwerk und Weltkugel.

Schweizer Uhrenindustrie «Timemachine» als 25-Franken-Goldmünze

Die Anfänge der Uhrmacherei in der Schweiz sind eng verbunden mit den hugenottischen Glaubensflüchtlingen, welche im 16. Jahrhundert nach Genf kamen und ihr Fachwissen mitbrachten. Von der Calvin-Stadt aus verbreitete sich die Uhrmacherei in allen Teilen der Schweiz. Heute zählt die Schweizer Uhrenindustrie mit ihren Produkten, welche in die ganze Welt exportiert werden, zu den Vorzeige-Sektoren von Industrie und Handel.

Die Bildseite der 25-Franken-Goldmünze «Timemachine» zeigt ein Zifferblatt und Zahnräder eines Uhrwerks sowie im Zentrum die Weltkugel. Die Schweiz ist speziell hervorgehoben, um damit die Bedeutung der Schweizer Uhrenindustrie und die weltweite Verbreitung ihrer Produkte darzustellen. Am inneren Rand des grossen Zahnrades steht bei elf Uhr in Grossbuchstaben SWISSMADE und bei drei Uhr WES 21 für den Bieler Künstler Remo Lienhard, welcher verantwortlich zeichnet für die Gestaltung der Sondermünze. Die Oberfläche der Bildseite der Münze ist leicht bombiert.

Die Wertseite nimmt das Thema der Bildseite auf und erzählt die Geschichte weiter. Sie zeigt aussen am Rand, im Uhrzeigersinn gelesen, die Bezeichnung CONFOEDERATIO HELVETICA, das Prägejahr 2022 und das Münzzeichen «B» sowie den Wert 25 FR. Im Zentrum der Wertseite ist abermals ein Zahnrad eines Uhrwerks abgebildet, wobei der Mittelpunkt eine Kompassrose zeigt. Anstelle der Abkürzungen der Himmelsrichtungen stehen für den Künstler die Buchstaben W, E und S sowie die Ziffer 21.

Die neue Sonderprägung von Swissmint ist ab 29. September 2022 in limitierter Auflage unter www.swissmintshop.ch sowie bei einzelnen Münzhändlern und Banken erhältlich.

Beschreibung Qualität der Münze
«Polierte Platte» – Höchste Prägequalität, Einzelanfertigung, Prägestempel wird nur für ca. 500 Prägungen verwendet, Münzenrondellen sind in aufwendigem Prozess zusätzlich poliert und oberflächenbehandelt. Münzen einzeln verpackt in Münzdosen, Verkauf im Etui mit nummeriertem Echtheitszertifikat.

Eidgenössische Münzstätte Swissmint
Die Eidgenössische Münzstätte Swissmint prägt die Schweizer Umlaufmünzen für den täglichen Zahlungsverkehr. Für den numismatischen Markt gibt Swissmint regelmässig Zirkulations- und Sondermünzen in besonderer Qualität heraus. Die Sondermünzen in Bimetall, Silber oder Gold sind mit einem offiziellen, staatlich garantierten Nennwert versehen und werden in unterschiedlichen Qualitäten geprägt.

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Der Rat der Albaner der Schweiz reagiert betr. das Verbot des Feierns der Tore mit der Geste des Doppeladlers

Nachdem der Schweizerische Fussballverband entschieden hat, den Spielern der Nationalmannschaft, welche albanische Wurzeln haben, das Feiern der Tore mit der Geste des Doppeladlers zu verbieten, reagiert der Rat der Albaner der Schweiz.

Nachfolgend können Sie die Stellungnahme lesen:

“Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Schweizerische Fussballverband diese Thematik wiederholt in die Öffentlichkeit austrägt. Insbesondere in der WM-Vorbereitungsphase, in welcher die Konzentration und der Fokus der Spieler und des Verbandes auf den Sport gerichtet sein muss. Schliesslich ist das für den Erfolg unabdingbar.

Sogar die FIFA ist 2018 nach eingehender Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass die Geste nicht politisch bzw. keine Provokation der Öffentlichkeit ist. Wir sind davon ausgegangen, dass derweil auch der Schweizerische Fussballverband ebenfalls dieser Auffassung ist, jedoch trifft das leider offensichtlich nicht zu,  was den aktuellen Äusserungen zu entnehmen ist.

 

Die Bedeutung der Geste des Doppeladlers wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals diskutiert und erklärt. Sie ist Ausdruck der Identität und Zugehörigkeit von Menschen mit albanischen Wurzeln.

Der doppelköpfige Adler ist das Wappentier der albanischen Nationalflagge. Der mit gefalteten Händen geformte Doppeladler ist eine Modeerscheinung der jungen Albanerinnen und Albanern. Diese Identität hat weder eine politische Richtung noch drückt sie religiöse Werte aus. Den Ausdruck der eigenen Identität bzw. Wurzeln als Provokation zu bezeichnen, oder gar zu verbieten, ist sowohl diskriminierend wie auch rassistisch. Sollte sich jemand durch die Geste der Identität provoziert fühlen oder sich daran stören, müssten alle Staatssymbole und Flaggen im Fussball verboten werden, was völlig absurd wäre.

Für die Nationalmannschaft spielen sehr viele Secondos. Dass sie jedoch ihre Doppelzugehörigkeit verleugnen müssen, stellt eine deutliche Verletzung ihrer Integrität dar. Das Verbot der Symbole der  Identität der Spieler, in einer durch Diversität geprägten  Mannschaft, ist ein Skandal der seinesgleichen sucht. Die Spieler sind Stolz auf diese Diversität und für die Nationalmannschaft zu spielen. Wir sollten die Spieler das machen lassen, was sie am liebsten tun: spielen, gewinnen und die Tore feiern. Wenn sie dabei ihre Wurzeln zeigen möchten, dann sollen sie das auch machen dürfen.”, schreibt der Rat der Albaner der Schweiz.

Kinderrechte und Sprache sind eins

In dieser Septemberwoche fand im deutschsprachigen Raum «der Weltkindertag» statt. In Deutschland und Österreich wird der 20. September, welcher auf den Kindesschutz und die Kinderrechte hinweisen soll, auch als Feiertag gefeiert. In der Schweiz haben die Schülerinnen und Schüler zwar nicht frei, jedoch begegnen die Kinder dieses Thema regelmässig im Schulalltag, so wie beispielsweise im Unterricht von Frau Kadriu.

Im Interview mit Albinfo.ch erzählt uns eine ambitionierte Primarlehrerin aus dem Kanton Aargau, wie Sie in Ihrem Unterricht Kinderrechte und Klassenrat miteinander vereint. Blerta Kadriu liebt es mit Kindern zu arbeiten und die Schülerinnen und Schüler mit Kinderrechten spielerisch vertraut zu machen.

Albinfo.ch: Frau Kadriu erzählen Sie uns doch von Ihrer eigenen Erfahrungen als Lehrperson mit den Kinderrechten und wie sie diese im Schullalltag begegnen?

Blerta Kadriu: Aktuell unterrichte ich eine dritte Klasse, welche ich Ende Schuljahr als meinen ersten Klassenzug (1. Klasse bis zur 3. Klasse) verabschieden darf.  Als Lehrperson erfülle ich das Recht der Kinder auf Bildung, denn unterrichten ist gleichzeitig Teil meines Berufsauftrags. Differenzierter Unterricht, Chancengerechtigkeit, Achtung ihrer Integrität sowie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sind Berührungspunkte und Bestandteile der Kinderrechte.

Hinzukommen meine Erfahrungen als Fachlehrperson und schulische Heilpädagogin. Die Arbeit war sehr vielfältig, sei es in der Unterstützung beim familiären Umfeld, der physischen und psychischen Entwicklung, der Gesundheit oder den angepassten Unterrichtsinhalten des Kindes.

Albinfo.ch: Rechte und Pflichten in der Schule ist vielfach ein emotional geladenes Thema. Gibt es aus Ihrer eigenen Schulzeit eine Situation, wo Sie auf Ihre Rechte beharren mussten?

Blerta Kadriu: Selbstverständlich geriet auch ich in der eigenen Schulzeit in knifflige Situationen, wo ich mich auch unfair behandelt fühlte. Beispielsweise während meiner Fachmittelschulzeit in Kanton Zürich. Glücklicherweise hatte ich das Privileg in einer hilfsbereiten Klasse zu sein, wo wir Schülerinnen und Schüler uns gegenseitig stark machten. In meinem Jahrgang gehörte ich zu den wenigen Schülerinnen mit Migrationshintergrund und einer weiteren Muttersprache als nur Deutsch. Ich habe zu spüren gekriegt, dass ich trotz ähnlichen Resultaten oder Fehlern deutlich schlechtere Noten hatte. Da ich nicht allein betroffen war, wurde es zu einem Thema in der gesamten Klasse, weshalb wir gemeinsam die Idee im Klassenraten entwickelten, Aufsätze künftig elektronisch und nur mit Fantasienamen zu verfassen. Die Lehrperson war offen gegenüber dieser Idee und willigte es auch ein.

Tatsächlich erhielt ich deutlich höhere Schulnoten in Deutsch, was die gesamte Klasse und mich sehr freute. Durch die Anonymisierung der Aufsätze habe ich mehr als nur höhere Schulnoten erreicht. Durch diesen besonderen Schulerfolg erhielt ich wieder Sicherheit über mein eigenes Lern- und Arbeitsverhalten. Vor allem aber gelangte meine Klasse und ich auf eine unvoreingenommene Beurteilung im Deutschfach. Es ist ein tolles Beispiel, um aufzuzeigen, dass man Chancenungerechtigkeit entgegenwirken kann und den Kindern und Jugendlichen das Recht auf Partizipation vorlebt.

Albinfo.ch: Welche Bedeutung haben Kinderrechte in Ihrem Berufsalltag und inwiefern machen sich Kinderrechte auch in Ihrem Unterricht sichtbar.

Blerta Kadriu: Mein Berufsalltag spiegelt praktisch die ganze Bandbreite von Kinderrechten wider. Ziele und Themen bezüglich der Kinder- und Menschenreche, leite im Unterricht vom Lehrplan21 ab.

Weltweit mussten alle Staaten Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) im jeweiligen Bildungsauftrag bzw. staatlich verordnetem Lehrplan integrieren, so auch die Schweiz.

Der Begriff gewaltfreie Kommunikation gilt an unserer Primarschule als Massstab für alle Beteiligten im Schulhaus. Denn durch die Art und Weise, wie wir im Unterrichtsalltag miteinander sprechen kann dieses Bildungsziel auch für die Kinder konkret beobachtbar und dadurch auch messbar gemacht werden. Auch Regeln oder unsere Vorgehensweise bei Konflikten im Klassenverband können Schülerinnen und Schüler helfen ein Bewusstsein für die unterschiedlichen Themen der Kinderrechte schrittweise zu entwickeln.

Ein sehr praktische Lerngelegenheit für Kinderrechte ist in meinen Augen der Klassenrat. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bedingungen und Voraussetzungen stehen auch stellvertretend für die heutige Diversität in unserer Gesellschaft. Im übertragenen Sinn lernen wir im Klassenrat auch, wie wir gegenwärtig und später als positive Vorbilder und aktive Teilhaber in der Gesellschaft miteinander kommunizieren wollen.

 Albinfo.ch: Kinder und Jugendliche aus sogenannten bildungsfernen Familien können eine ganz andere Gesprächskultur mit in die Schule bringen. Ist das nicht Zündstoff in der Schule und wie öffnet man Schritt für Schritt eine gewaltfreie Kommunikation in so einem Fall?

 Blerta Kadriu: Ich vertrete die Meinung, dass Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien nicht in Zusammenhang mit einer gewaltgeprägten Kommunikation gleichgesetzt werden müssen. Es können die unterschiedlichsten Familien von Gewalt betroffen sein. In meiner Rolle als Lehrperson möchte ich jedem Kind einen Lernzugang zu unserer Gesprächskultur im Klassenrat schaffen. Die Eltern spielen dabei eine wichtige Rolle, welche eine grosse Unterstützung für eine gewaltfreie Kommunikation sein können.

Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass dieser Lern- und Entwicklungsprozess (Weg zu gewaltfreier Kommunikation) sehr anspruchsvoll sein kann und manchmal auch nicht gelingen kann. In solchen Fällen können wir Lehrpersonen auf verschiedene Ressourcen der Schule, externen Fachpersonen, Institutionen, Sozialpädagogen oder weiteres zurückgreifen.

Von äusserst grosser Bedeutung bleibt jedoch die Zusammenarbeit mit den Eltern selbst. Unter optimalen Umständen spürt ein Kind bzw. ein Jugendlicher, dass Familie und Schule zusammen an einem Strick ziehen. Das stärkt alle Beteiligten und allen voran stärkt es die Kinder im Lernprozess einer gewaltfreien Kommunikation.

Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kind und Lehrperson bildet eine tragende Säule für die Sicherstellung und Durchsetzung der Kinderrechte.

Interview geführt: Driter Gjukaj

smzh öffnet ihre Tore für die swissalbs-Community

Unter dem Motto «Passion meets Profession» startete am 22. September 2022 die Event-Serie «swissalbs Business Roundtable» bei der smzh (Swiss Management Zürich AG).

Die smzh verwandelte ihre Räumlichkeiten kurzerhand in ein Gourmetrestaurant, das ebenso den Anschein einer Kunstaustellung erweckte. Die Gäste konnten die Passion in den Räumen des unabhängigen Finanzdienstleisters spüren, jedes Detail passte. Bereits beim Eintreten erklangen die ersten musikalischen Töne, ein Duo aus Bass und Klavier spielte traditionelle albanische Musik.

An den Wänden hingen Kunstwerke von Ibrahim Kodra, von welchen eine Vielzahl noch nie zuvor irgendwo auf der Welt ausgestellt wurde. Dank des Engagements von Gzim Hasan und seiner Liebe zum Werk des großen Künstlers, konnten die Gäste somit das Privileg geniessen, die Werke als erstes Publikum zu bestaunen. Ein Stipendium ermöglichte es Ibrahim Kodra sein Kunststudium in Brera bei Mailand zu absolvieren. Später traf er in Rom auf Pablo Picasso und freundete sich mit dem grossen Künstler an. Das Resultat dieser Freundschaft widerspiegelt sich druchaus auch in Kodras Werken.

Nach einer Willkommensrede von Arbela Statovci und Perparim Avdili sowie einer kurzen Vorstellung des gastgebenden Unternehmens smzh, erzählte Gzim Hasani, CEO von smzh, Ibrahim Kodras Biografie leidenschaftlich. „Kodra hat in Italien eine neue Heimat gefunden, sich vorbildlich integriert und es mit seiner Passion und seinem Talent in die Kunstelite geschafft. Dabei hat er seine Herkunft nie verborgen und war dadurch ein Botschafter und Brückenbauer zwischen den Kulturen. Hier sehe ich Paralleln zur swissalbs-Community“, sagte Gzim Hasani.

Gzim Hasani, CEO von smzh

Am Event nahmen hochkarätige Gäste teil, unter ihnen Roland Brack (Gründer von brack.ch), Arben Sabani (General Manager bei Hitachi Energy), Dzevrije Zendeli (Rechtsanwältin bei Walder Wyss), Marco Grava (CEO von der Binelli AG) und viele mehr.

Über Nacht ein solch einladendes und aussergewöhnliches Ambiente in Büroräumlichkeiten zu schaffen, zeigt, dass bei smzh der Teamgeist grossgeschrieben wird. Vom Empfang, über den Apéro bis zur temporären Kunstaustellung und einem genussvollen Lunch vom Restaurant Churrasco passte alles perfekt und lud zu spannenden Gesprächen ein. Das Zusammenspiel von Musik, Kunst, Networking und der Gourmetküche machten diesen Event einzigartig und zu einem besonderen Erlebnis.

Über swissalbs

swissalbs ist eine Non-Profit Organisation. Sie möchte in der Schweiz ein Gründerklima unter der swissalbs-Community bewirken und den Pioniergeist wecken. Denn nur so kann eine Kultur der Risikobereitschaft und des Unternehmertums entstehen. Man profitiert von einem starken Netzwerk mit rund 650 Unternehmern, Changemakern und Top-Führungskräften und kann sich von diversen Persönlichkeiten inspirieren lassen.

swissalbs öffnet mit dieser Eventreihe die Türen für ihre Mitglieder, sodass die einzigartige Möglichkeit geschaffen wird, gezielt zu Netzwerken sowie Synergiepotential zu schaffen und zu nutzen.

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Foto: Eva Bourgknecht

Energie: Der Bundesrat empfiehlt die Umschaltung von Zweistoffanlagen

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) empfehlen die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb ab dem 1. Oktober 2022. Darüber wurde der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. September 2022 informiert.Die Empfehlung soll massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent beitragen.  Um die Versorgung mit Mineralölprodukten weiterhin sicherstellen zu können, werden die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol ab dem 3. Oktober 2022 freigegeben.

Die mit dem Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise und der russische Gaslieferstopp nach Europa können zu Versorgungsgenpässen führen. Der Bundesrat setzt darum alles daran, dies möglichst zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung und die Unternehmen auch in den kommenden Wintermonaten mit genügend Energie versorgt werden. Betreiber von Zweistoffanlagen können durch eine Umstellung von Gas auf Heizöl einen wertvollen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten.

Der Bundesrat wurde in seiner Sitzung vom 23. September 2022 darüber informiert, dass das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb ab dem 1. Oktober 2022 empfehlen. Mit der Umsetzung dieser Empfehlung können schnell nennenswerte Mengen an Gas eingespart werden. Dies trägt massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent bei, das die Schweiz analog zur EU von Oktober 2022 bis März 2023 anstrebt.

Um den Umstieg zu erleichtern, hat der Bundesrat am 16. September 2022 in der Luftreinhalte- und der CO2-Verordnung befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen. Zweistoffanlagen können im Heizölbetrieb die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung insbesondere für Stickoxide nicht in jedem Fall einhalten. Für die empfohlene oder später allenfalls angeordnete Umschaltung von Gas auf Heizöl gelten für Zweistoffanlagen zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2023 weniger strenge Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid. Bei Zweistoffanlagen, die auf Heizöl umstellen, muss eine Wartung des Brenners durchgeführt werden. Dabei müssen auch eine Emissionsmessung durch die Servicefachperson durchgeführt und die Messresultate der zuständigen Vollzugsbehörde zugestellt werden. Für Anlagen mit einer Verminderungsverpflichtung für CO2, die in den Jahren 2022 bis zum Ende der Verpflichtungsperiode 2024 aufgrund dieser Empfehlung oder einer Anordnung von Erdgas auf Heizöl mehr CO2 ausstossen, können die Betreiber beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch einreichen, damit die Mehremissionen für die Dauer der Empfehlung bzw. Anordnung bei der Beurteilung der Einhaltung der Emissions- resp. Massnahmenziele nicht berücksichtigt werden. Dieses Gesuch kann im Rahmen des jährlichen Monitorings eingereicht werden (31. Mai des Folgejahres).

Bei der Umschaltung bilden die begrenzten Logistikkapazitäten eine besondere Herausforderung, da mehr Heizöl als üblicherweise benötigt wird. Um die Auslieferkapazitäten für diesen Winter zu gewährleisten, wird – auch der Bevölkerung -empfohlen, die Heizöltanks jetzt zu füllen.

Freigabe von Mineralöl-Pflichtlagern

Um die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten auch ab Oktober 2022 sicherstellen zu können, werden die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol freigegeben. Dies aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten auf dem Rhein und logistischer Probleme bei ausländischen Bahntransporten Die entsprechende Verordnung tritt am 3. Oktober 2022 in Kraft.

Die wirtschaftliche Landesversorgung WL hat vor der nun erfolgten Freigabe in diesem Jahr bereits zwei Mal entschieden, auf die Pflichtlager zurückzugreifen. Dies geschah mit sogenannten Unterschreitungen der Pflichtlagermenge im Umfang von fast 20 Prozent. Die Pflichtlager für Autobenzin, Dieselöl und Heizöl decken rund 4,5 Monate eines Normal-verbrauchs ab. Beim Flugpetrol reichen die Reserven für rund 3 Monate. Die Pflichtlager dienen der Stützung des Marktes, für den Fall, dass dieser die Nachfrage aus logistischen Gründen nicht mehr decken kann. Die Verordnung, die auf Antrag des WL-Delegierten durch das WBF erlassen wurde, bleibt so lang in Kraft, wie es die Situation unbedingt erfordert. Die Pflichtlager für Mineralölprodukte wurden letztmals in den Jahren 2005, 2010 und 2019 freigegeben.

Die Schweiz verurteilt die sogenannten Referenden in Gebieten der Ukraine

Die sogenannten Referenden in den von Russland teilweise besetzten Gebieten der Ukraine finden unter nicht rechtskonformen Umständen statt und sind völkerrechtswidrig. Der Bundesrat verurteilt diese neuerliche Verletzung der ukrainischen Souveränität durch Russland und wird die Ergebnisse der sogenannten Referenden nicht anerkennen. Bundespräsident Ignazio Cassis hat dem russischen Aussenminister, Sergej Lawrow, am Mittwoch in New York diese Position klar dargelegt. Das EDA hat gestern den russischen Botschafter einbestellt.

Vom 23. bis 27. September 2022 werden in den von Russland teilweise besetzten Gebieten der Ukraine sogenannte Referenden über die Aufnahme in die Russische Föderation abgehalten. Organisiert werden diese von Vertretern, welche von Russland eingesetzt wurden. Diese Regionen gehören hingegen genauso wie die Krim völkerrechtlich zur Ukraine.

Russland ist als Besatzungsmacht völkerrechtlich verpflichtet, das Humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte einzuhalten und die bestehende ukrainische Rechtsordnung zu respektieren. Ebenso erlangt die Besatzungsmacht keine Souveränität über das Gebiet. Die sogenannten Referenden in den teilweise von Russland besetzten Teilen der Ukraine werden in Verletzung der ukrainischen Verfassung abgehalten. Die sogenannten Referenden sind nicht rechtskonform und völkerrechtswidrig. Die Schweiz wird die Ergebnisse der sogenannten Referenden nicht anerkennen. Bundespräsident Ignazio Cassis hat dem russischen Aussenminister, Sergej Lawrow, am Mittwoch in New York diese Position klar dargelegt. Das EDA hat auch gestern den russischen Botschafter einbestellt und ihm die Position der Schweiz kommuniziert.

Mit der Durchführung dieser sogenannten Referenden verstösst Russland seit der Krim-Annexion von 2014 zum wiederholten Mal gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen das Prinzip der territorialen Integrität und Souveränität der Staaten. Zudem verletzt Russland seine internationalen Verpflichtungen aus verschiedenen bilateralen und multilateralen Staatsverträgen. Diese Vorgänge stehen auch im Widerspruch zur Schlussakte von Helsinki.

Die Schweiz hat bereits die von den selbsternannten Vertretern der sogenannten «Volksrepubliken» Luhansk und Donezk erklärte Unabhängigkeit nie anerkannt. Russland hatte diese am 23. Februar 2022 als unabhängige Staaten anerkannt. Dies verurteilte der Bundesrat umgehend als völkerrechtswidrigen Akt und einen Verstoss gegen die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine.

Der Bundesrat fordert Russland auf, von der Abhaltung von sogenannten Referenden in der Ukraine abzusehen, den zu erwartenden Anträgen auf Aufnahme der Gebiete in die Russische Föderation nicht Folge zu leisten sowie weitere Schritte in Richtung Besatzung und Annexion zu unterlassen. Der Bundesrat beobachtet zudem die russische Teil-Mobilmachung eng und mit grosser Sorge und fordert Russland zur Deeskalation sowie zum vollständigen Rückzug aus den ukrainischen Gebieten auf.

Technologie verbindet

Bildung auf dem digitalen Weg ist in der Schweiz keine Neuheit mehr. Das Modell «Bring your own device» ist auf der Stufe Sekt II und auch mittlerweile in der höheren Berufsbildung sehr verbreitet.

Gerade im BZWU legt man sehr viel Wert auf Innovation und neues Lehren und Lernen. Die Technik spielt dabei eine wichtige Rolle. Doch das Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil Uzwil fördert den Innovationsgeist nicht nur schulintern.

Für die technische Schule «Andrea Durrsaku» in Kosovo, ist der 25.07.2022, ein sehr wichtiger Tag. Denn heute, erhalten die kosovarischen Schülerinnen und Schülern eine neue IT-Infrastruktur, die ihnen einen komplett neuen Bildungsstandard ermöglicht. 26 Computer / Notebooks und mit gesamtem Zubehör und Hardware werden vom BZWU aus der Schweiz gespendet und überreicht.

Die Aufregung ist gross, da gerade erlernen von technischen Berufe die Studenten zunehmend auf IT-Geräte angewiesen sind. Informatiker, welche nur Theorie bearbeiten oder mehrere einen alten PC teilen, sollen nun der Vergangenheit angehören.

Die Idee für dieses Projekt gab es schon länger. Initiiert wurde die Idee durch Agron Rrudhani – Lehrgangsleiter und Dozent im Lehrgang Logistikfachmann/frau mit eidgenössischem Fachausweis.

Als gebürtiger Kosovare, welcher aber schon lange in der Schweiz lebt und in der Weiterbildungsabteilung des BZWU arbeitet, kennt er sowohl die Bildung in der Schweiz wie auch die Umstände in der Heimat. Als es nun an der Zeit war, die gesamte Hardware des BZWUs auszutauschen, war für ihn klar, dass es für die Geräte noch eine sinnvolle Verwendung gab.

So wurde zusammen mit Richard Scheerer, Bereichsleiter Technik und Stv. Leiter Weiterbildung, die ganze Organisation sowie der Transport organisiert.

Dass diese Spende für die kosovarische Technische Schule von grosser Bedeutung war, zeigte schon die Anwesenheit von Schulleitung, Presse, und dem Gemeindepräsidenten. Die Computer bedeuten einen erheblichen Fortschritt in der Ausbildung der jungen Berufsleute.

Die grosszügige Tat der Schweizer Berufsschule wurde deshalb mit einer Urkunde gewürdigt. Aktuell wird eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der kosovarischen Schule und des BZWUs angestrebt.

Informiere dich an unseren Infoabenden über die BZWU Weiterbildungsangebote.

BZWU Weiterbildung
www.bzwu.ch
[email protected]
058 228 72 50

Fachkräftemangel in der Pflege: Mobilität wirkt nur begrenzt

In der Langzeitpflege wird der Personalbedarf besonders stark ansteigen. Doch viele Fachkräfte wandern in den ersten Berufsjahren in den Akutbereich ab, der vielfältigere Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Mit generalistischen Ausbildungen des Pflegepersonals wollte man dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Ein neuer Bericht der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung EHB zeigt jedoch, dass die Mobilitätsströme zu einseitig sind, um dies zu erreichen.

Mit den Ausbildungen als Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe) und als diplomierte Pflegefachfrau/-mann schuf die Pflege vor rund 20 Jahren zwei neue Berufsabschlüsse. Die generalistischen Ausbildungen sollten unter anderem die Mobilität und Flexibilität des Personals im ganzen Berufsfeld fördern, um damit dem Fachkräftemangel besser entgegenwirken zu können.

Wie ein neuer «Trend im Fokus»-Bericht von Forschenden des Schweizerischen Observatoriums für die Berufsbildung OBS EHB darlegt, tragen die generalistischen Ausbildungen jedoch nur begrenzt dazu bei, für alle Bereiche Fachkräfte zu sichern. Insbesondere finden bisher nicht genügend ausgebildete Pflegefachpersonen den Weg in die Langzeitpflege. Prognosen gehen davon aus, dass bis im Jahr 2029 in Alters- und Pflegeheimen 26 Prozent mehr Personal gebraucht wird, bei der Spitex 19 Prozent. Im Akutbereich steigt der Bedarf mit 14 Prozent etwas geringer an.

Die Mobilitätströme in der Pflege zeigen jedoch verstärkt in die andere Richtung: Viele Fachkräfte wechseln in den ersten Berufsjahren von der Langzeit- in die Akutpflege, die vielfältigere Tätigkeitsprofile, Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten bietet. Um diese ungleichen Mobilitätsströme zu verändern, müssten die Qualität und Ausgestaltung der Ausbildung sowie die Arbeitsbedingungen und Laufbahnmöglichkeiten in der Langzeitpflege weiter verbessert werden.

Der Bericht: «Mobilität innerhalb eines Berufsfelds: Welche Herausforderungen stellen sich der Berufsentwicklung und Fachkräftesicherung?» ist verfügbar unter: www.ehb.swiss/obs/news/mobilitaet-innerhalb-eines-berufsfelds

Bund, Kantone und Gemeinden bereiten sich auf Herausforderungen im Asylbereich vor

Die Asylbehörden in der Schweiz sind neben den Folgen der anhaltenden Krise in der Ukraine auch mit einer stetig steigenden Zahl neuer Asylgesuche konfrontiert. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten insbesondere bei der Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Unterkünften eng zusammen, damit die Asylverfahren auch weiterhin rasch und in den vorgesehenen Prozessen abgeschlossen werden können. Bundesrätin Karin Keller-Sutter bedankte sich an der heutigen Sitzung des Sonderstabs Asyl bei allen beteiligten Stellen des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden für die grossen Leistungen, die sie in den letzten Monaten gemeinsam erbracht haben.

Bis heute hat die Schweiz mehr als 63’000 Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, Schutz gewährt. Wie viele Personen in den nächsten Monaten den Schutzstatus S in der Schweiz beantragen werden, hängt von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab. Das Staatsekretariat für Migration (SEM) rechnet damit, dass bis Ende Jahr noch mehrere Tausend Personen dazukommen werden. Auch für diese müssen geeignete Unterkünfte in den Bundesasylzentren, aber vor allem auch in den Kantonen, Städten und Gemeinden bereitgestellt werden. «Das vergangene halbe Jahr war geprägt von einer der grössten Krisen im Asylbereich», sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter heute an der 13. Sitzung des Sonderstabs Asyl (SONAS). Der Schlüsselfaktor zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen sei die enge Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gewesen, und diese habe, so die Bundesrätin, sehr gut funktioniert. Es sei ihr ein Anliegen, sich bei allen Beteiligten persönlich dafür zu bedanken.

SEM braucht zusätzliche Unterkünfte für Asylsuchende

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) betonte, dass es weitere Anstrengungen brauchen werde, um die Herausforderungen der nächsten Monate im Asylbereich zu bewältigen. Neben dem anhaltenden Zustrom von Schutzsuchenden aus der Ukraine steigt die Zahl von Personen aus anderen Ländern, die ein Asylgesuch in der Schweiz stellen, stetig an. Insbesondere auf der «Balkanroute» bewegen sich derzeit mehr Menschen Richtung Westeuropa als in den vergangenen Jahren. Die aktuell zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze in den bestehenden Bundesasylzentren reichen mittelfristig nicht aus, um alle Asylsuchenden unterbringen zu können, deren Asylgesuch im beschleunigten Verfahren behandelt wird. Das SEM braucht zusätzliche Plätze und möchte Asylsuchende vorübergehend auch in Unterkünften beherbergen, die für Schutzsuchende aus der Ukraine vorgesehen waren, und ist diesbezüglich mit den betroffenen Kantonen, Städten, Gemeinden und anderen Bundesstellen im Gespräch. Es handelt sich dabei um Mehrzweckhallen der Armee, Zivilschutzanlagen und andere – teilweise auch kantonale – Strukturen.

Sekundärmigration auf internationaler Ebene bekämpfen

Bundesrätin Karin Keller-Sutter informierte den SONAS weiter, dass die Schweiz auch auf internationaler Ebene aktiv ist. Man sei daran, mit Österreich bilaterale Massnahmen zur Bekämpfung der Sekundärmigration zu prüfen, also der Weiterwanderung aus einem sicheren Staat. Zudem beteilige sich die Schweiz an einer gemeinsamen Intervention gleichgesinnter europäischer Staaten bei der EU-Kommission. Das Ziel sei, dass die EU-Kommission das Problem der irregulären Sekundärmigration in Europa wirksam angeht.

Karin Keller-Sutter unterrichtete den SONAS auch darüber, dass der Bundesrat vor Ablauf eines Jahres, nachdem der Schutzstatus S vom Bundesrat in Kraft gesetzt worden ist, darüber entscheiden werde, ob der Schutzstatus S für die aus der Ukraine aufgenommenen Personen weitergeführt wird. Solange sich die Situation in der Ukraine nicht wesentlich verbessere, werde der Bundesrat den S-Status jedoch nicht aufheben können. Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet dennoch bereits mögliche Umsetzungskonzepte, damit die Schweiz auf den Moment vorbereitet sei, in dem eine Rückkehr möglich sei.

Menschenhandel: Bericht zeigt grosse kantonale Unterschiede auf

Die Schweiz hat in der Bekämpfung des Menschenhandels Fortschritte gemacht. Ein von fedpol in Auftrag gegebener Bericht zeigt, dass die Kantone unterschiedlich mit Menschenhandel konfrontiert sind und ihn folglich auch unterschiedlich bekämpfen. In den meisten Kantonen sind die Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels dem jeweiligen Risiko angepasst. Es besteht indes noch Luft nach oben.

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung der Arbeitskraft macht in einer globalisierten Welt auch vor der Schweiz nicht halt. Internationale Überwachungsgremien kritisieren, dass es in der Schweiz erhebliche kantonale Unterschiede in der Bekämpfung von Menschenhandel gibt. fedpol mandatierte das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) mit der Erstellung des Berichts «Bekämpfung von Menschenhandel im kantonalen Kontext», um mehr Erkenntnisse über das tatsächliche Risiko von Menschenhandel in den Kantonen sowie die kantonalen Massnahmen gegen Menschenhandel zu erhalten.

Unterschiedliche Risiken führen zu unterschiedlichen Massnahmen

Die Autoren und Autorinnen des nun publizierten Berichts kommen zum Schluss, dass die einzelnen Kantone nicht alle die gleichen Risiken für Menschenhandel aufweisen. Dieses Risiko wird von verschiedenen Faktoren massgeblich bestimmt. Urban geprägte Kantone weisen ein hohes Risiko für Menschenhandel auf, das massgeblich von der Grösse des Sexgewerbes mitbestimmt wird. Eher ländlichere und touristische Kantone können ein beträchtliches Risiko für Ausbeutung der Arbeitskraft aufweisen. Dieses Bewusstsein ist in der Mehrheit der Kantone denn auch vorhanden: In den meisten Kantonen sind die Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels dem jeweiligen Risiko angepasst. 18 Kantone setzen einen Runden Tisch gegen Menschenhandel ein und stellen damit die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Akteuren (Polizei, Justiz, Migrationsbehörden, Opferschutzstellen) sicher.

Fokus auf sexueller Ausbeutung

Generell ist die Bekämpfung von Menschenhandel in der Schweiz noch stark auf die sexuelle Ausbeutung fokussiert, während Ausbeutungsrisiken in anderen Bereichen in vielen Kantonen zu wenig mitberücksichtigt werden. Hierzu schlägt der Bericht die Intensivierung der Ausbildungen von Arbeitsinspektoren und weiteren Akteuren, die mit potentiellen Opfern in Kontakt kommen könnten, die Vernetzung der relevanten Stellen und Organisationen, die Schaffung eines separaten Straftatbestands zur Arbeitsausbeutung sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung vor.

Mehr Kontrollen – mehr aufgedeckte Fälle

Menschenhandel ist ein sogenanntes Kontrolldelikt: Er passiert im Versteckten und wird von der Öffentlichkeit in der Regel nicht wahrgenommen. Es braucht Kontrollen und Ermittlungen, um Fälle von Menschenhandel aufzudecken. Ohne die Aussagen der Opfer ist es zudem schwierig, gegen Menschenhändler zu ermitteln und sie vor Gericht zu bringen. Damit die Polizei und weitere Fachpersonen potentielle Opfer erkennen können und wissen, wie in Verdachtsmomenten konkret vorzugehen ist, bedürfen sie spezifischer Kenntnisse und müssen Aus- und Weitergebildet werden. Dies setzt gewisse Strukturen voraus. In kleineren Kantonen mit einem mässigen Risiko wäre die Schaffung gesonderter kantonaler Strukturen nur bedingt gerechtfertigt. Stattdessen könnten gemeinsame, kantonsübergreifende Mechanismen geschaffen werden.

Erkenntnisse fliessen in Erarbeitung des dritten NAP gegen Menschenhandel ein

Die Erkenntnisse der Studie werden durch die Resultate der im Oktober 2021 veröffentlichten Evaluation des zweiten Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Menschenhandel gestützt und dienen als Grundlage für die Erarbeitung des dritten NAP: Dieser soll sich auf diejenigen Bereiche konzentrieren, bei welchen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört insbesondere der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Auch sollen die Kantone in der Strafverfolgung und der Opferunterstützung weiter gestärkt werden.

Erfolg ist lernbar! Neu jetzt auch in Zürich Altstetten

1975 öffnete die Benedict-Schule an der Militärstrasse 106 ihre Türen. In den Anfangsjahren vor allem als Sprach- und Handelsschule bekannt, hat sich die Benedict-Schule zu einer führenden Bildungsinstitution mit praxisorientierten und zukunftsweisenden Lehrgängen in den Bereichen Sprachen, Handel/KV, Informatik/Digital Business, Medizin/Gesundheit und Business/Management etabliert. Nach beinahe 50 Jahren verabschiedet sich die Benedict-Schule vom Kreis 4 und zieht per 1. November 2022 in den brandneuen BeneCampus direkt am Bahnhof Zürich Altstetten. Die Schulräumlichkeiten an der Militärstrasse 109 werden weiterhin genutzt.

Attraktiver Standort mit namhaften Nachbarn

Dass die Benedict-Schule an die Vulkanstrasse 106 zieht, kommt nicht von ungefähr, schliesslich entwickelt sich Zürich Altstetten zur aufstrebenden Wohn-, Gewerbe- und Industriezone, die zudem bestens erschlossen ist. Zur neuen Nachbarschaft der Benedict-Schule gehören renommierte Unternehmen wie die Bank Julius Bär, IBM Schweiz, Hitachi Energy, die Aja Hotels, die UBS und die Swiss Life Arena – das neue Zuhause der ZSC Lions. Die Benedict-Schule bezieht das vom Architekten Max Dudler konzipierte und Minergie zertifizierte Hochhaus aus Naturstein am 1. November 2022. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Restaurants, Take-aways und weitere Verpflegungs- und Einkaufsmöglichkeiten. Wer den sportlichen Ausgleich sucht, findet diesen im Fitnesscenter gleich neben dem BeneCampus.

Gemeinsam in die Zukunft
Zum neuen BeneCampus gehören 60 Unterrichtsräume mit moderner Infrastruktur, ein lichtdurchflutetes Atrium als Ort des Austausches und ein grosszügiger Aussenbereich mit dem BeneGarten als Herzstück. Heinrich Meister, CEO und Präsident der Benedict-Schule, freut sich auf die neue Ära in Zürich Altstetten: «Ganz nach dem Motto Gemeinsam in die Zukunft wollen wir im neuen BeneCampus den Austausch und die Vernetzung von Bildung und Industrie fördern, Lernende, Studierende und Unternehmen zusammenbringen, Brücken schlagen und Vorträge, Events und Seminare durchführen. Der neue Standort bietet hierfür optimale Bedingungen.»

Eröffnung der Culinary Arts Academy der Luzerner Hotelfachschule BHMS
Im Sommer 2023 eröffnet die international anerkannte Luzerner Hotelfachschule BHMS im BeneCampus ihre Culinary Arts Academy, die ein vielseitiges Kursprogramm anbietet. Zudem wird ein trendiges Restaurant mit Eventflächen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Viele Wege führen zum BeneCampus
Der BeneCampus in Zürich Altstetten ist sowohl mit dem Auto als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. In zwei Gehminuten gelangt man vom Bahnhof Zürich Altstetten zum BeneCampus. Lernende und Studierende, die mit dem Auto aus dem Grossraum Zürich, Bern, Olten, Basel, Winterthur, St. Gallen, Zug, Luzern und Chur anreisen, erreichen Zürich Altstetten über die A1, A3 und A4. Neu führt ab Mitte Dezember 2022 die Limmattalbahn und ab Anfang 2023 auch die dritte Röhre des Gubristtunnels nach Zürich Altstetten. Die Benedict-Schule stellt den Lernenden und Studierenden über 100 kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Blerinda, Umwelt- und Klima-Botschafterin im Kosovo

In der Nähe der eigenen Heimat zu bleiben bedeutet auch in der Nähe ihrer Natur zu sein. Das ist die Definition des Patriotismus für Blerinda Veliu, deren Leidenschaft, die Natur ihrer Heimat mit all den Pflanzen und Tieren ist. Nach einem anderthalbjährigen Studium im Ausland, kehrte sie zurück um mit ihrem erworbenen Wissen und mit ihrer Erfahrung, ihrer Umgebung im Kosovo zu helfen. Zusammen mit ihrer Schwester Arnita, gründete sie das Start-Up-Unternehmen „Botanic“ für die Herstellung von zertifiziertem Bio-Tee der im In- und Ausland verkauft wird.
Landwirtin zu sein ist für Blerinda ein edler Beruf und sie wollte immer mit ihrem Unternehmen in ihrem Geburtsort bleiben, weil sie es für sehr wichtig hält in der Nähe dieser Natur zu sein.

Während dem Aufenthalt im Ausland, konnte sie sehen wie entwickelt westliche europäische Länder sind. Ihr ist aber auch bewusst, welchen Weg diese Länder hinter sich hatten um diese Entwicklung zu erreichen. Mit viel Mut möchte sie das Unmögliche möglich machen und ihren Beitrag leisten, für die Entwicklung des Kosovo, vor allem aber für den Naturschutz.