Bundespräsident Ignazio Cassis bereist kommende Woche Japan. Er wird dabei von einer Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation begleitet. Der Besuch umfasst die drei Stationen Tokio, Osaka und Kyoto. Die politischen Gespräche mit Premierminister Fumio Kishida und Aussenminister Yoshimasa Hayashi in Tokio finden am Montag, 18. April 2022, statt. In Osaka stehen der neue Swissnex-Standort und die Weltausstellung 2025 im Zentrum. Die Etappe in Kyoto wird insbesondere der Wissenschaftskooperation gewidmet sein.
Angesichts des Krieges in der Ukraine werden sich die politischen Gespräche vor allem um die sicherheitspolitischen Herausforderungen in Europa und in Asien drehen. Weitere Themen sind die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Japan in internationalen Organisationen sowie die Stärkung der bilateralen Partnerschaft in den Bereichen Handel, Investitionen, Wissenschaft und Digitalisierung. Die beiden Länder verbinden ausgezeichnete Beziehungen und die gemeinsamen Werte der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und einer regelbasierten Weltordnung. Japan ist nach China der zweitwichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien (ohne Handel mit Edelmetallen) mit einem Handelsvolumen von rund 12 Milliarden Franken pro Jahr. Japan ist auch ein wichtiges Land für die bilaterale Forschungskooperation der Schweiz. Beide Länder sind zudem Kandidaten für eine Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat für die Periode 2023/24.
Am Dienstag, 19. April trifft der Bundespräsident den Minister für wirtschaftliche Sicherheit, Takayuki Kobayashi, und Digitalisierungsministerin Karen Makishima. Er nimmt zudem an einem Anlass im Rahmen des 40-Jahr-Jubiläums der Schweizer Industrie- und Handelskammer in Japan (SCCIJ) teil. Geplant ist ein Panel zum Thema der Frauenförderung im Privatsektor mit Ruth Metzler-Arnold, Präsidentin der Schweizer Agentur für Export- und Standortpromotion Switzerland Global Enterprise (S-GE) und Kathy Matsui, einer Pionierin in diesem Bereich in Japan.
Wissenschaft und Innovation im Zentrum der Besuche in Osaka und Kyoto
In Osaka wird Bundespräsident Cassis am Mittwoch, 20. April, den Spatenstich zum Bau des neuen Schweizer Konsulats vornehmen. Das Konsulat wird zugleich als Swissnex-Standort dienen, womit das globale Schweizer Netzwerk für Bildung, Forschung und Innovation einen weiteren Hauptstandort erhält. Er wird sich zudem mit den Organisatoren der Weltausstellung OSAKA 2025 austauschen sowie den Supercomputer Fugaku besichtigen, dessen Betreiber auch mit Schweizer Forschern in Zürich und im Tessin zusammenarbeiten. Ebenfalls vorgesehen ist ein Anlass mit der Schweizer Gemeinschaft in der Metropolregion Kansai. Am Donnerstag, 21. April, wird der Bundespräsident an der Universität von Kyoto eine Rede über die Verbindung von Wissenschaft und Innovation mit der Diplomatie halten.
Zur Schweizer Delegation, die mit Bundespräsident Cassis nach Japan reist, gehören Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und Staatssekretärin Martina Hirayama, Direktorin des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), sowie Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter und Ständerat Thierry Burkart als Präsidentin und Vizepräsident der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Schweiz-Japan.
Gzim Hasani, CEO und Partner der SMZH, und Roman Schuler, Verwaltungsratspräsident und Partner der SMZH, können zusammen auf über 37 Jahre Erfahrung im Finanzsektor zurückblicken. Bei der Credit Suisse kennengelernt, realisierten die beiden Unternehmer schnell, dass sie ein gleiches Mindset verbindet und sie allen Personen eine gleichwertige Finanzberatung bieten wollen.
Rede und Antwort
Sie waren beide erfolgreich in der Bankenwelt tätig, wieso haben Sie sich trotzdem für die Selbständigkeit entschieden?
Gzim Hasani:«Die Bankenwelt war quasi unser Lernfeld, vergleichbar mit einem Lehrmeister. Wir sind sehr dankbar für all die Erfahrungen und Erlebnisse, welche wir in dieser – für die Schweiz so wichtigen – Branche machen durften. Gleichzeitig haben wir Veränderungen in der Gesellschaft immer in unser Wirken mit einfliessen lassen. Unser ‚Lehrmeister’ hat diese Entwicklungen gerade im Zusammenspiel mit den Kundenbedürfnissen nicht immer in unserem Sinne angepackt. Das hat uns sicherlich mitunter motiviert, die Selbständigkeit zu suchen und unsere Ideen zu den Beobachtungen unternehmerisch zu verwirklichen.»
Roman Schuler: «Wir wollen mit der Swiss Management Zürich dieses Vakuum zwischen Kundenbedürfnis und unseren vorwärts gerichteten Dienstleistungen in Kombination mit einer Erlebniskultur proaktiver und näher am Geschehen angehen.»
Und wo liegt der grösste Unterschied von Bankenberatungen zu ihrer Beratung?
Roman Schuler: «Nehmen Sie unseren Verwaltungsrat Pascal Jenny. Er hat in seinen beruflichen Aufgaben immer sehr viel gearbeitet und ist begeistert von seiner Arbeit für die Ferienregion Arosa. Er ist in all den Jahren nie von seinen Bankpartnern für eine umfassende Analyse kontaktiert worden. Ihn hat das auch nicht interessiert. Wir haben ihn nun in mehreren Gesprächen verständlich und unaufdringlich dahin geführt, dass er uns seine Themen anvertraut hat. Dazu braucht es Gespräche und viele Erläuterungen, das Schaffen von Verständnis und Vertrauen. Dies ist die Arbeit, welche Swiss Management Zürich ins Zentrum stellt. Dafür muss man die Menschen mögen, auf sie zugehen und vor allem zuhören können. Und manchmal auch mehr als eine reine Finanzberatung anbieten – uns liegt viel daran, dass wir unseren Kundinnen und Kunden auch regelmässige Erlebnisse bieten können.»
Sie sprechen davon, dass Sie Ihren Kundinnen und Kunden auch eine einmalige Erlebniskomponente bieten wollen. Nicht gerade das Erste, woran man denkt, wenn man den Begriff Finanzberatung hört. Was ist die Idee dahinter?
Gzim Hasani:«Ohne Erlebnis, ohne Begeisterung und Emotionen fehlt einfach in allen Bereichen das Salz in der Suppe. Darum gehört bei unserem Wirken mit unseren Kundinnen und Kunden immer viel Lachen mit dazu. Mit dieser inneren Begeisterung und positiven Vibes löst man einfach auch komplexe Finanzfragen effizienter. Oft rufen wir bei unseren Kundinnen und Kunden gar neues Interesse an der Materie hervor. Weil wir eben keine dieser so oft zitierten ‚trockenen und nüchternen’ Beratungen machen, die notwendige Qualität und Seriosität aber auch im lockeren Gesprächsumfeld auf höchstem Niveau anbieten können.»
In drei Sätzen: Wofür steht Swiss Management Zürich?
Roman Schuler: «Wir stehen für aktuelles Fachwissen und Qualität. Gleichzeitig sind wir interessierte Partner unserer Kundinnen und Kunden. In gewissem Sinne ‚Kumpels’, welche auch hinterfragen, neue Gedanken anregen und diese auch aus Sicht der Finanzthemen nachhaltig kommentieren. SMZH steht nicht zuletzt auch für umfassende Lösungen und eine langfristige Begleitung in allen gewünschten Lebensbereichen.»
Sie sprechen von umfassenden Lösungen – erklären Sie das unseren Lesenden.
Gzim Hasani:«Umfassend heisst bedürfnisorientiert. Wir fokussieren unsere Empfehlungen auf die Dinge, welche unseren Kundinnen und Kunden wichtig sind. Gleichzeitig ist es unsere Pflicht, im Gespräch über das Hier und Jetzt hinaus zu denken, die relevanten Punkte auch bei unseren Partnern sichtbar zu machen.»
Roman Schuler: «Auch wir leben in der Gegenwart, geniessen die Momente. Aber wir alle müssen uns immer auch Gedanken machen, was künftig sein kann, vielleicht auch wo ich mal sein möchte. Da ist die SMZH auch Freund und Spiegel für Zukunftspläne.»
Würden Sie sagen, dass dies auch das Besondere an Ihren Leistungen ist? Oder weshalb sollten sich die Menschen für die Swiss Management Zürich entscheiden?
Gzim Hasani:«Wir sehen täglich Opportunitäten und Chancen. Für uns als Unternehmung, aber auch für unsere Kundinnen und Kunden. Uns machen wohl diese Proaktivität und die breite Wissensbasis auf allen Ebenen aus – vom Verwaltungsrat bis zum Team-Support.»
Ursprünglich haben Sie Ihre Leistungen für Privatpersonen konzipiert. Heute bieten Sie Ihre Dienstleistungen aber auch für KMU an. Weshalb haben Sie sich zu diesem Schritt entschieden?
Roman Schuler:«Das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft sind die KMU. Eine Unternehmerin oder ein Unternehmer interessiert sich für die Teammitglieder über die Unternehmergrenzen hinaus. Da gehören auch Finanzthemen dazu. Da sind wir der perfekte Partner. Zudem befinden sich viele KMU in einer Transformationsphase. Dies nicht nur in Bezug auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit, sondern eben auch rund um neue Möglichkeiten im Bereich von Finanzdienstleitungen.»
Die Schweiz organisiert eine Reihe von Lebensmittellieferungen für die notleidende Zivilbevölkerung in der Ukraine. Gestern erreichte ein Transport Odesa, eine Stadt mit über einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern, die genügend Lebensmittelreserven für die Versorgung der Bevölkerung bereitstellen muss. Die humanitären Hilfslieferungen der DEZA erfolgen auf Ersuchen der lokalen Behörden.
Die Schweiz hat eine Reihe von Hilfstransporten für die notleidende Bevölkerung in der Ukraine gestartet. In Zusammenarbeit mit ihrem ukrainischen Partner Astarta-Kyiv übergab die Schweiz gestern eine erste Lieferung von Öl, Zucker, Mehl, Mais und Milchpulver, die sie auf dem ukrainischen Markt beschafft hatte. Die Unterstützung wird auf Ersuchen der Behörden der Stadt Odesa geleistet, die daran sind, strategische Reserven zu bilden, um die Lebensmittelversorgung der vulnerablen Bevölkerung im Falle einer möglichen Blockade der Stadt sicherzustellen.
Die Hilfsgüterlieferung wurde vom Bürgermeister der Stadt Odesa in Anwesenheit eines Teams des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) in Empfang genommen. Ein SKH-Team aus Moldova ist seit vergangener Woche wiederholt in die Ukraine gereist, um in Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden Lieferungen von 1400 Tonnen Lebensmittel für Odesa bereitzustellen.
Der Einsatz der Humanitären Hilfe der DEZA, die dem EDA angegliedert ist, erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Situation in der Ukraine verschlechtert. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind derzeit 12 Millionen Menschen im Land auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Kämpfe haben mehr als 7,2 Millionen Menschen gezwungen, in anderen Teilen der Ukraine Zuflucht zu suchen. Die Ernährungssicherheit ist in mehreren Regionen bedroht. Millionen von Menschen sind aufgrund von Angriffen auf die zivile Infrastruktur mit einem Mangel an Wasser, Lebensmitteln, Strom und medizinischer Versorgung konfrontiert.
Bundespräsident Ignazio Cassis ist am Donnerstag, 7. April 2022, in Genf mit dem kroatischen Präsidenten Zoran Milanović zusammengekommen. Im Zentrum der Gespräche standen neben den bilateralen Beziehungen der russische Angriff auf die Ukraine, die Lage im Westbalkan und die Schweizer Europapolitik. Zum Besuchsprogramm zählte ein Austausch mit Studierenden der Universität Genf.
Bei dem offiziellen Gespräch bekräftigte Bundespräsident Cassis, dass die Schweiz den russischen Angriff auf die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Er unterstrich die Forderung, dass die mutmasslichen Kriegsverbrechen gründlich aufgeklärt werden müssen: «Die Schweiz setzt sich als Vertragsstaat der Genfer Konventionen für deren Einhaltung ein. Ausserdem unterstützt die Schweiz die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, Kriegsverbrechen zu dokumentieren und zu ahnden».
Einen weiteren Schwerpunkt des Treffens bildete die Lage im Westbalkan. Der Bundespräsident würdigte das kroatische Engagement zugunsten einer Integration weiterer Staaten in die EU, da die Beitrittsperspektive zur Stabilität beitragen kann.
Mit Blick auf die Europapolitik bekräftigte der Bundespräsident, dass die Schweiz den bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln wolle. Er erläuterte die Stossrichtung des Bundesrates für ein Verhandlungspaket mit der EU und den Ansatz, die institutionellen Fragen in den einzelnen Marktzugangsabkommen zu regeln. Zur Sprache kamen auch der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, zu denen Kroatien zählt, sowie die angestrebte Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe und Erasmus+.
Die bilateralen Beziehungen der beiden Länder profitierten in den vergangenen Jahren von der Zusammenarbeit im Rahmen des ersten schweizerischen Erweiterungsbeitrags. Von den zwölf Projekten sind zwei abgeschlossen, die restlichen werden bis Ende 2024 fertig gestellt. Schwerpunktthemen sind die Wasserinfrastruktur sowie die Berufsbildung die Forschungszusammenarbeit, die Minenräumung und die Stärkung der Zivilgesellschaft.
Den Präsidialbesuch werteten beide Seiten als Ausdruck der hervorragenden Beziehungen zwischen der Schweiz und Kroatien. 28’000 kroatische Bürgerinnen und Bürger leben in der Schweiz und 1’500 Schweizerinnen und Schweizer in Kroatien.
Der Empfang des kroatischen Präsidenten in Genf unterstreicht die Absicht des Bundespräsidenten, in unterschiedlichen Gegenden der Schweiz Besuche ausländischer Gäste durchzuführen. Dies, um die Vielfalt des Landes gegen aussen sichtbar und gleichzeitig die Aussenpolitik schweizweit erlebbar zu machen.
Zum Programm des Präsidialbesuchs zählte auch ein von alt Bundesrätin und Professorin Micheline Calmy-Rey moderierter Austausch von Bundespräsident Cassis und Präsident Milanović mit Genfer Studierenden zum Thema «Sicherheitspolitische Herausforderungen in Europa und die Schweizer Neutralität» sowie ein Gespräch mit Angehörigen der kroatischen Diaspora.
Fast ein Drittel der für den Schweizer Konsum produzierten Lebensmittel wird verschwendet oder unnötig weggeworfen. Dies entspricht rund 330 Kilogramm Abfall pro Kopf und Jahr. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Dazu wird der Bund mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors eine branchenübergreifende Vereinbarung treffen, in der klare Reduktionsziele festgelegt werden. Im Jahr 2025 wird der Bundesrat dann prüfen, ob die eingeführten Massnahmen ausreichen, und wenn nötig weitere Beschlüsse fassen.
Der Krieg in der Ukraine verschärft die Probleme bei der weltweiten Lebensmittelversorgung und zeigt auf, wie bedeutend es ist, dass keine Lebensmittel verschwendet werden. Darüber hinaus wirkt sich Food-Waste auch negativ auf die Umwelt aus. So ist ein Viertel der durch die Ernährung verursachten Umweltbelastung auf die Lebensmittelverschwendung zurückzuführen. Für die Herstellung von Nahrungsmitteln werden nämlich begrenzte Ressourcen wie Wasser, Energie und Boden benötigt.
Vermeidbare Lebensmittelverluste haben ausserdem ökonomische Folgen. Weggeworfene Lebensmittel verursachen überall entlang der Produktions- und Wertschöpfungskette Kosten, was sich in den Endpreisen für die Konsumentinnen und Konsumenten niederschlägt.
Aktionsplan mit zwei Phasen
In der Schweiz gibt es bereits zahlreiche Massnahmen und Initiativen, mit denen die Menge an vermeidbaren Lebensmittelverlusten reduziert werden soll. Diese haben jedoch meist nur eine geringe Reichweite oder lokale Wirkung. Der Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung, den der Bundesrat am 6. April 2022 verabschiedet hat, soll die Verminderung von Lebensmittelverlusten beschleunigen. Er richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelbranche sowie an Bund, Kantone und Gemeinden. Der Aktionsplan ist in zwei Phasen (2022–2025 und 2026–2030) gegliedert.
In der ersten Phase wird eine branchenübergreifende Vereinbarung abgeschlossen, die das Gastgewerbe, den Vertrieb, die verarbeitende Industrie und die Landwirtschaft betrifft. Die Reduktionsziele müssen durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Dazu gehören beispielsweise eine verbesserte Angabe der Haltbarkeitsdauer für bestimmte Produkte, das vermehrte Spenden von unverkauften Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen, die Optimierung von Verpackungen oder eine bessere Anbauplanung. Die öffentliche Hand kann zudem dazu beitragen, Initiativen aus der Wirtschaft zu stärken, indem sie bestehende Hindernisse und Interessenskonflikte beseitigen. Damit der Fortschritt langfristig gewährleistet werden kann, sind überdies Massnahmen vorgesehen, mit denen die Kompetenzen von Fachleuten in relevanten Branchen weiterentwickelt und Haushalte besser informiert und mit Know-how ausgestattet werden sollen.
Zwischenbilanz im Jahr 2025
Im Jahr 2025 wird der Bund prüfen, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen. Um das Ziel einer Halbierung der vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 erreichen zu können, müssten diese bis 2025 um rund 25 Prozent verringert werden. Sollte sich herausstellen, dass die bestehenden Massnahmen nicht ausreichen und die Lebensmittelverluste nicht rasch genug reduziert werden können, so kann der Bund in der zweiten Phase zusätzliche Massnahmen ergreifen.
Ende 2021 lebte mehr als jede zehnte Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit im Ausland. Der Anteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hat gegenüber 2020 um 1,5% zugenommen. Die meisten von ihnen lebten in Europa und waren – unabhängig von ihrem Wohnkontinent – zwischen 18 und 64 Jahre alt. Viele von ihnen haben mehrere Staatsangehörigkeiten, was die Vielfalt der Bevölkerung der Schweiz widerspiegelt. Dies geht aus den Ergebnissen der Auslandschweizerstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
2021 waren 788 000 Schweizerinnen und Schweizer bei einer zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet, was gegenüber 2020 einer Zunahme um 1,5% entspricht. Dieser Anstieg ist vergleichbar mit der Entwicklung im Jahr 2019 (+1,4%).
64% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben in Europa
Gegenüber 2020 nahm die Zahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in Europa (+2,2%), Asien (+0,7%), Ozeanien (+0,6%) und Amerika (+0,2%) zu, während sie in Afrika (–0,6%) zurückging.
Ein Grossteil der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer lebte 2021 auf dem europäischen Kontinent (501 600 Personen, 64%). In Frankreich ist die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen am höchsten (203 900). Es folgen Deutschland (96 600 Personen), Italien (50 500), das Vereinigte Königreich (38 900) und Spanien (25 100). In allen diesen Ländern nahm die Zahl zu, am stärksten im Vereinigten Königreich (+3,0%), am schwächsten in Italien (+0,8%). Portugal weist eine geringe Anzahl von Schweizer Staatsangehörigen auf (5400), gehörte 2021 aber europaweit zu den Ländern mit der stärksten Zunahme (+14,1%).
Hinter Europa folgt der amerikanische Kontinent
286 300 Schweizerinnen und Schweizer leben auf einem anderen Kontinent, namentlich Amerika (23,0%), Asien (6,8%), Ozeanien (4,2%) und Afrika (2,4%). Ausserhalb von Europa finden sich die meisten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den Vereinigten Staaten (81 800 Personen), Kanada (40 800), Australien (25 800) und Israel (22 100). In allen genannten Ländern ist ein Wachstum zu beobachten. Am stärksten war dieses in Israel, wo 2021 3,0% mehr Schweizerinnen und Schweizern gemeldet waren als 2020.
Über alle Kontinente hinweg betrachtet waren 21,1% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer unter 18 Jahre alt, während der Anteil der 18- bis 64-Jährigen bei 56,4% und jener der Personen ab 65 Jahren bei 22,5% lag. Gegenüber 2020 sind die entsprechenden Bestände um 1,4%, 1,1% bzw. 2,7% gestiegen. Wie bereits im Vorjahr war die Zunahme in der ältesten Altersgruppe am markantesten.
Immer mehr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben mehrere Pässe
Drei Viertel der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (590 500 Personen) verfügen über mindestens eine zweite Staatsangehörigkeit.
Am höchsten ist der Anteil in Amerika (80,0%). In mehr als der Hälfte der amerikanischen Länder liegt der Anteil an Schweizer Staatsangehörigen mit mehreren Pässen bei mindestens 75%. In Südamerika, insbesondere Chile und Argentinien, sind Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten besonders stark vertreten (91,3% bzw. 94,2%).
Am niedrigsten ist ihr Anteil hingegen in Asien (63,1%). In einem Grossteil der asiatischen Länder haben die dort lebenden Schweizerinnen und Schweizer keine weitere Staatsangehörigkeit. Einige Länder weisen dennoch einen hohen Anteil an Schweizer Staatsangehörigen mit mehreren Pässen auf, insbesondere Israel (85,0%).
Seit 2017 ist die Anzahl Schweizerinnen und Schweizer mit mehreren Staatsangehörigkeiten weltweit um 5,3% gestiegen. Während ihre Zahl in Asien (+6,7%), Europa (+6,5%), Ozeanien (+4,8%) und Amerika (+2,9%) zugenommen hat, war in Afrika ein Rückgang um 2,8% zu beobachten.
Mehr Auswanderungen, weniger Einwanderungen
Der Wanderungssaldo der Schweizerinnen und Schweizer ist seit 1992 negativ, d.h. es wandern mehr Schweizer Staatsangehörige aus als ein. 2020 war die Zahl der Auswanderungen aufgrund der weltweiten Pandemie rückläufig, während bei den Einwanderungen ein Anstieg registriert wurde. Dadurch verringerte sich der Wanderungssaldo um 279 Personen.
Gemäss den provisorischen Ergebnissen der Statistik der Bevölkerung und Haushalte nahm die Zahl der Auswanderungen 2021 wieder um 11,5% zu und jene der Einwanderungen um 12,5% ab. 2021 verliessen 28 700 Personen die Schweiz und 22 300 kamen neu ins Land. Der Wanderungssaldo belief sich auf –6431 Personen (2019: –7397).
„Wir haben als Gesellschaft das Kriegstrauma des Kosovo-Krieges noch nicht bewältigt“, ist die Psychologin Xhevahire Balaj überzeugt. Als 18jährige erlebte sie 1998 den Krieg in ihrer Heimat und kam als Flüchtling in die Schweiz. Heute ist sie Trauma Therapeutin in Kosovo. „Wer Krieg erlebt hat, weiss, wie wichtig und wie kostbar Frieden ist“, sagt sie in einem Gespräch in Pristina kurz nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine, „aber leider ist die Realität eine andere.“
Die Nachricht vom Einmarsch der russischen Armee in der Ukraine am 24. Februar 2022 hat bei Xhevahire Balaj heftige Gefühle ausgelöst. „Ich spüre starkes Mitgefühl mit den Menschen in der Ukraine, ich kann nachempfinden, was diese Menschen durchmachen, die wir auf Fernsehbildern und Fotos sehen, auf der Flucht, in Unterständen und inmitten von zerstörten Häusern. Dies alles schwemmte aber bei mir – und wohl bei den meisten Menschen, die Krieg erlebten – auch traumatische Erinnerungen an die eigenen Kriegserlebnisse hoch, es sind die gleichen Bilder, die wir jetzt sehen.“ Sie stelle fest, dass viele von ihren Patientinnen und Patienten sehr verängstigt und retraumatisiert auf die Kriegsnachrichten aus der Ukraine reagierten. Sie selbst schütze sich vor einer Überflutung durch die Kriegsberichterstattung, die ja viel umfassender sei als während des Kosovo-Krieges, als es noch nicht all die neuen Kommunikationsmittel gab, sie schaue nur wenige Nachrichten. Und sie rät auch ihren Patientinnen, bewusst zu wählen, welche Nachrichten sie schauen und lesen wollen und wie viel sie ertragen. Ganz wichtig sei auch, dass die Erwachsenen gegenüber Kindern aufmerksam seien, ihnen zuhörten, mit ihnen sprechen und sie nicht unbesehen den Kriegsbildern auf Handys und am Fernsehen aussetzten.
Krieg in Kosovo
Krieg in Ukraine
Krieg und Flucht in die Schweiz
Xhevahire ist mit acht Geschwistern in einem Dorf im Osten von Kosovo aufgewachsen, wo bereits 1998 – eine Jahr vor der NATO-Intervention – Krieg herrschte. Der 29.Mai 1998 bleibt in ihrem Gedächtnis für immer haften: An diesem Tag beschoss das serbische Militär ihr Dorf, und während Xhevahire und eine ihrer Schwestern zu verwundeten Nachbarn gerufen wurden, um zu helfen, wurde ihre Mutter von Schüssen so schwer verletzt, dass sie noch am gleichen Tag starb. In der darauffolgenden Nacht flüchtete die Familie Balaj mit der ganzen Dorfbevölkerung in die Berge, von Dorf zu Dorf über viele Stationen, an die sie nur noch verschwommene Erinnerungen hat, und schliesslich überquerten sie die Grenze nach Albanien.
Vater Balaj wollte mit den älteren Geschwistern in der Nähe der Grenze zu Kosovo das Kriegsende abwarten, um danach so schnell wie möglich nach Hause zurückzukehren. Aber die zwei Jüngsten der Familie, Xhevahire und ihr zwei Jahre jüngerer Bruder, sollten versuchen, die Schweiz zu erreichen, wo bereits zwei Brüder lebten. Mit Schleppern gelangten die beiden Jugendlichen mit anderen Flüchtlingen über das Mittelmeer nach Italien und weiter per Auto in die Schweiz.
An den Aufenthalt im Erstaufnahmezentrum in Basel erinnert sich Xhevahire ungern. „Um das Zentrum herum patrouillierten Securitas-Männer mit Hunden, und in ihren Uniformen erinnerten sie mich an die serbische Polizei unter der wir jahrelang gelitten hatten. Ich hatte grosse Angst. Im Zentrum war alles fremd für mich, die medizinische Untersuchung am ersten Tag, dann die grossen Schlafräume, die wir mit so vielen unbekannten Menschen aus der ganzen Welt teilten, das lange Anstehen fürs Essen, welches so anders war als die Speisen, die ich kannte.“
Nach einiger Zeit erreichten ihre Brüder, dass die Geschwister bei ihnen wohnen konnten, Xhevahire beim Bruder in Bern, ihr jüngerer Bruder bei jenem in Münchenbuchsee. „Tagsüber war ich allein im Studio meines Bruders, der arbeitete“, erzählt sie. „Es war schlimm für mich, nichts tun zu können, nicht in die Schule zu gehen, keine Kontakte zu haben. Ich versuchte mit Hilfe des Fernsehens ein wenig Deutsch zu lernen, aber es war schwierig. Mit meinem Vater und den Geschwistern, die in Deutschland Unterschlupf gefunden hatten, als der Krieg weiter andauerte, konnte ich nur alle zwei, drei Wochen telefonieren, denn dies kostete damals viel. Einmal pro Monat konnte ich auf dem Sozialamt Geld abholen, aber dort fühlte ich mich wie eine Nummer, nicht wie ein Mensch. Die Beamtin fragte nicht ein einziges Mal, wie es mir gehe.“
Es waren für die junge Xhevahire lange Monate der Isolation und der Trauer um ihre verstorbene Mutter und um die verlorene Heimat. Besser ging es ihr, als sie nach fast einem Jahr während einem halben Jahr einen Kurs für asylsuchende Jugendliche besuchen konnte, wo sie Deutsch lernte und andere Aktivitäten stattfanden. Sie hatte das Glück, nach Ablauf der sechs Monate weitere drei Monate als Assistentin im darauffolgenden Kurs mitmachen zu können.
Rückkehr nach Kosovo
Im Sommer 2000, ein Jahr nach Kriegsende, meldete sie sich für die freiwillige Rückkehr nach Kosovo. Bei der Rückkehrberatung von Caritas lernte ich Xhevahire Balaj zufällig kennen. Ich holte dort die Löhne für die Angestellten des Büros in Pristina ab. Da es noch keine Bankverbindungen gab im kriegsversehrten Land, brachte ich das Bargeld nach Pristina, weil ich für meine Arbeit als Journalistin öfters dorthin reiste.
Xhevahire traf ich erst etwa ein Jahr später wieder, als sie im Herbst 2001 an der Universität Pristina Psychologie studierte. Sie war aus der Schweiz zunächst in ihr Dorf in der Region Dukagjini zurückgekehrt, wo ihr Vater und die Geschwister alle in einem notdürftig eingerichteten Raum neben dem zerstörten Wohnhaus lebten. Der Neuanfang war schwierig für alle, und Xhevahire litt wieder darunter, dass sie weder arbeiten noch studieren konnte. Doch nach einem Jahr konnte sie dank der Unterstützung durch einen Hilfsvereins aus der Schweiz das Psychologiestudium beginnen. Es war der erste Lehrgang dieses Faches an der Universität Pristina, die nach dem Abzug der serbischen Administration nach Kriegsende langsam wieder eingerichtet wurde.
„Ich hatte vor dem Krieg den festen Wunsch, Medizin zu studieren, aber die Kriegserlebnisse haben mich und meine Wünsche verändert, jetzt wollte ich mich lieber um die psychische Gesundheit der Menschen kümmern“, erklärt Xhevahire ihre Berufswahl. Es waren keine einfachen Studienjahre, in Kosovo musste alles wieder neu aufgebaut werden, die ganze Infrastruktur, die Ämter und Institutionen, die seit Aufhebung der Autonomie von Kosovo im Jahr 1989 bis zum Kriegsende 1999 mehrheitlich von serbischen Angestellten besetzt gewesen waren. Es fehlte an so vielem, an Waren, an Strom und an Wasser. Die StudentInnen froren im Studentenhaus und in den Lehrsälen, das Essen in der Mensa war kümmerlich. Aber Xhevahire biss sich durch, ihre Motivation war stark, und sie wollte auch ihren Unterstützerinnen aus der Schweiz beweisen, dass sich der Einsatz lohnte. Bereits während des Masterstudiums begann sie in der Nicht-Regierungsorganisation „Children for tomorrow“ in Gjakova zu arbeiten, wo traumatisierte Kinder und Jugendliche Unterstützung fanden. Nach sechs Jahren übernahm sie die Leitung des Psychologischen Dienstes im Training Center der Diakonie in Mitrovica. Berufsbegleitend bildete sie sich in Seminaren des Zentrums für Traumatologie und Trauma Therapie Niedersachsen weiter. Nach neun Jahren bei der Diakonie machte sie sich letzten Herbst selbständig. Nun bietet sie Therapie, vor allem Trauma Therapie, in einer psychologischen Praxis in Pristina an, macht ausserdem Supervision und Trainings für verschiedene Teams, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Weiter ist sie Mitglied der von der Regierung eingesetzten Kommission, welche die Entschädigungsanträge von im Krieg vergewaltigten Frauen bearbeitet.
Hilfe für traumatisierte Menschen
Um ihre eigene traumatische Geschichte zu bewältigen, hatte Xhevahire Balaj über Jahre in Therapie und Ausbildung an sich gearbeitet. Nach dem Krieg nahm sie zudem mehrere Male an internationalen Friedenscamps in Teufen teil und konnte dank Unterstützung durch schweizerische Freunde während der Semesterferien Psychotherapiestunden in der Schweiz besuchen.
Auf die Frage, ob ihre eigenen traumatischen Erlebnisse bei ihrer Arbeit hilfreich seien, überlegt Xhevahire einen Moment. „Ich glaube ja, es hilft mir, ich habe viele traumatisierte Patientinnen und ich kann mich in ihre Situation einfühlen. Andererseits muss ich aufpassen, dass ich trotzdem eine gesunde Distanz halte, damit es nicht zu Gegenübertragungen kommt.“
Traumatische Erlebnisse haben nicht bei allen Menschen gleich dramatische Folgen. Was ist wichtig und hilfreich nach solchen Erfahrungen, frage ich die Psychologin. „Wer als Kind sichere Bindungen hatte, hat bessere Voraussetzungen, ein Trauma verarbeiten zu können als Kinder, die in ungesicherten Verhältnissen aufwachsen.“ Bei ihrer Arbeit als Therapeutin versuche sie, den Menschen zu helfen, eine innere, emotionale und körperliche Sicherheit zu finden. „Dabei helfen Visualisierungen. Aber auch die äussere Sicherheit, die familiäre, die soziale und die ökonomische Sicherheit sind wichtig.“ Und wer von starken, beängstigenden Gedanken überflutet werde, von der Angst, traumatische Erlebnisse würden wieder passieren, müsse lernen, Distanz dazu zu finden und sie zum Beispiel bildlich in einen Tresor schliessen, damit sie ihn nicht mehr unkontrolliert überfallen.
Wenn sie an die Flüchtlinge aus der Ukraine denkt, hofft Xhevahire, „dass sie fern von ihrer Heimat in eine Umgebung kommen, in der sie sich sicher fühlen können, an einen Ort, wo sie unterstützt und als Menschen wahrgenommen werden, nicht nur als Nummern – und dass der Krieg bald beendet wird.“
Die Schweiz und die Republik Kosovo wollen ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärken. Die kosovarische Justizministerin Albulena Haxhiu und der Schweizer Botschafter in der Republik Kosovo, Thomas Kolly, haben am 5. April 2022 in Pristina einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet. Der Bundesrat hatte den Vertrag am 4. März 2022 genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.
Schon heute arbeiten die Schweiz und die Republik Kosovo gestützt auf das jeweilige nationale Recht bei der Aufdeckung und der Verfolgung von Straftaten zusammen. Der bilaterale Rechtshilfevertrag schafft für die Strafrechtszusammenarbeit eine umfassende völkerrechtliche Grundlage. Ziel ist es, die Rechtshilfezusammenarbeit der Justizbehörden beider Staaten zu fördern und zu erleichtern.
Der bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens sowie des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren, namentlich indem er formale Erfordernisse verringert, beispielsweise durch den Verzicht auf Beglaubigungen. Gleichzeitig hält er die Anforderungen an Rechtshilfeersuchen detailliert fest, insbesondere beim Datenschutz. Zudem bezeichnet der Vertrag in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen dienen. Mit Blick auf die Menschenrechte wendet auch Kosovo die EMRK-Standards an. Werden Verstösse gegen diese vermutet, kann die Rechtshilfe verweigert werden.
Erstmals in einen bilateralen Rechtshilfevertrag aufgenommen wurde eine Bestimmung, welche die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen ermöglicht. Diese Rechtshilfemassnahme ist seit dem 1. Juli 2021 im schweizerischen Rechtshilfegesetz vorgesehen.
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald in beiden Staaten die nach dem jeweiligen Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz ist die Genehmigung durch das Parlament erforderlich. In der Folge wird der Vertrag, wie bei solchen Abkommen üblich, dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Umsetzung erfordert keine gesetzgeberischen Anpassungen.
Diversen Berichterstattungen der Medien in albanischer Sprache konnte jahrelang wiederholt entnommen werden, dass die Anzahl der Kinder mit albanischen Wurzeln, welche den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (nachfolgend HSK genannt) besuchen, sehr niedrig war. Auch diverse Gespräche mit den Eltern vieler Kinder führten zum selben Ergebnis. Auf die Frage, weshalb die Eltern ihre Kinder für den Besuch des Unterrichtes in HSK nicht anmelden, erfolgte unter anderem die Antwort, dass sie befürchten, die Kinder seien mit der regulären Schule und zusätzlich mit dem Unterricht in HSK überfordert wären. Konfrontiert wurden sie mit diversen Statistiken und Fachliteratur, welche belegen, dass dies nicht der Fall ist. Viel mehr ist das Beherrschen der Muttersprache für das Erlernen anderer Sprachen förderlich. Demnach sollte der Besuch des Unterrichtes in HSK dazu führen, dass die Kinder andere Sprachen, z.B. die deutsche Sprache, besser lernen.
Aufgrund der damaligen Aktualität und Dringlichkeit des Themas, organisierte am 11. Dezember 2016 der Rat der Albaner der Schweiz gemeinsam mit dem Albanischen Lehrer und Elternverband „Naim Frashëri“ in der Schweiz eine Konferenz mit dem Thema „Der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur“. Ich nahm daran auch teil. An diesem Tag erfuhr ich erstmals, dass von sämtlichen Kindern in der Schweiz, welche im schulpflichtigen Alter sind und deren Eltern albanisch sprechend sind, lediglich knapp über 3% den Unterricht in HSK besuchen! Es kann sein, dass diese ca. 3% aktuell etwas höher oder aber auch niedriger sein könnten. Jedenfalls liegen mir keine aktuellen Statistiken vor.
Seitdem habe ich mit einigen Eltern über diese verschwindend kleine Anzahl der Kinder, welche den Unterricht in HSK besuchen, gesprochen. Nach wie vor kamen die hartnäckigen – und unberechtigten – Sorgen der Überforderung der Kinder hervor. Eine der besten Möglichkeiten, um diesen Sorgen zumindest etwas entgegenzuwirken war, eine Umfrage mit albanischen Studierenden in der Schweiz durchzuführen.
Eine erste Stichprobe mit wenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ergab, dass die Mehrheit der befragten Studierenden, den Unterricht in HSK mindestens sechs Monate besucht haben. Das war für mich eine Überraschung. Anschliessend wurde die Umfrage mit einer grösseren Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederholt. Dank der grossen Unterstützung seitens des albanischen Studentenvereines in Zürich „Studenti“ konnte die anonyme Umfrage durchgeführt werden. Daran nahmen 49 Studierende und Personen, welche studiert haben, teil. Davon konnten 47 Antworten ausgewertet werden. Von diesen 47 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben 24 angegeben, den Unterricht in HSK mindestens ein Jahr besucht zu haben, was einem Anteil von 51% entspricht. Der überwiegende Teil gab an, den Unterricht in HSK mindestens drei Jahre besucht zu haben.
Rufen wir an dieser Stelle die oben genannten ca. 3% des Anteiles der Kinder mit albanischen Wurzeln, welche sich im schulpflichtigen Alter befinden, in Erinnerung. Stellt man das Ergebnis der vorgenannten Umfrage von 51% gegenüber den ca. 3%, so fällt auf, dass der Anteil der Studierenden und derjenigen, welche studiert haben, um das mehrfache höher ist. Diese Umfrage beansprucht nicht, eine grossangelegte wissenschaftliche Studie zu sein, dennoch kann diese dahingehend interpretiert werden, dass zumindest ein kleiner Hinweis vorliegt, dass der Besuch des Unterrichtes in HSK wenigstens keine Überforderung der Kinder in der regulären Schule darstellt. Über 51% der befragten Studierenden und Personen, welche studiert haben, haben den Unterricht in HSK besucht und dennoch die Schule erfolgreich abschliessen und studieren können.
Ein grosser Dank geht auch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Umfrage, welche sich Zeit für die Teilnahme genommen haben und an Rabit Rezdepi für seine Unterstützung.
Der Online-Schalter EasyGov.swiss wird gemäss einer am 29. März 2022 publizierten SECO-Studie von den Nutzern aus der Wirtschaft sehr geschätzt. Seit Bestehen generiert EasyGov für die Schweizer Unternehmen einen Nutzen von rund 27 Mio. Franken, was einem jährlichen Nutzen von rund 8.3 Mio. Franken entspricht. Im Mittel ergeben sich etwa 1’300 Franken pro Jahr, die ein Unternehmen durch die aktive Nutzung des Angebots einsparen kann. Aktuell zählt das Portal bereits über 55’000 registrierte Unternehmen.
EasyGov spricht mittlerweile einen breiten Nutzerkreis an, der sich aus den unterschiedlichsten Unternehmen (Rechtsformen, Branchen etc.) zusammensetzt. Unternehmen aus allen Kantonen sind vertreten, wobei aus Zürich und Bern die grösste Anzahl Nutzer kommt. Im Untersuchungszeitraum von November 2017, als der Online-Schalter EasyGov lanciert wurde, bis Ende August 2021 haben sich auf EasyGov rund 48’000 Unternehmen registriert. Das sind etwas weniger als 10 Prozent aller Schweizer marktwirtschaftlichen Unternehmen.
Betreibungsbegehren werden am Häufigsten genutzt
Bis Ende August 2021 wurden rund 46’000 Dienste über EasyGov abgeschlossen, etwa zur Hälfte Betreibungsbegehren (51%), gefolgt von Anmeldungen im Zuge der Unternehmensgründung (41%). Damit machen diese beiden Kategorien über 90 Prozent der in Anspruch genommenen Dienste aus. Danach folgen Handelsregister-Mutationen und Arbeitszeitgesuche. Ergänzend werden die Informationsangebote von EasyGov gerne genutzt. Wie die Nutzerbefragung zeigt, greift etwa ein Viertel der Nutzer gezielt auf EasyGov zu, um Informationen zu erhalten.
Während Einzelfirmen vor allem bei den Unternehmensgründungen die weitaus stärkste Nutzergruppe bilden, sind die Aktiengesellschaften bei den Betreibungsbegehren, aber auch bei vielen anderen Diensten, beispielsweise Arbeitszeitgesuchen oder Handelsregistermutationen die stärkste Nutzergruppe.
Hohe Kundenzufriedenheit
Die Kundenzufriedenheit bei EasyGov ist hoch. Mehr als die Hälfte der registrierten Unternehmen gibt an, sehr beziehungsweise eher zufrieden zu sein. Etwa ein Viertel bezeichnete sich als neutral, weniger als 10 Prozent sehen sich selbst als unzufrieden. Die direkte Zufriedenheitsabfrage auf EasyGov, bei der die Nutzer direkt nach Abschluss eines Dienstes Sterne vergeben können, zeichnet ein noch positiveres Bild: Bei über 60 Prozent der Bewertungen wurden alle fünf möglichen Sterne, also die Bestnote, vergeben. Dies signalisiert eine sehr hohe Zufriedenheit direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Dienstes. Zudem geben über 60 Prozent der Nutzer an, dass EasyGov ihnen einen grossen bis sehr grossen Mehrwert bringt. Als grösster Effizienzgewinn wird die Zeitersparnis gesehen.
Die Analyse der Befragung weist aber auch auf Optimierungsmöglichkeiten hin. Neben der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit besteht bei den Nutzern insbesondere der Wunsch nach einem Ausbau des Angebots mit weiteren Behördentransaktionen und einer Weiterentwicklung in Richtung einer zentralen Plattform für staatliche Behördendienstleistungen.
Zusammenfassende Grössen
Bislang wurden über EasyGov rund 46‘000 Behördendienstleistungen abgeschlossen.
Damit wurde über die bisherige Laufzeit von EasyGov mit der sich stetig weiterentwickelnden Angebotspalette und steigenden Nutzerzahlen den Unternehmen CHF 27 Mio. an Nutzen bzw. Einsparungen generiert.
Mit der aktuellen Angebotspalette und den aktuellen Nutzerzahlen kann mit einem Nutzen von etwa CHF 688‘000.- pro Monat gerechnet werden (Beispielmonat Juni 2021). Das entspricht rund CHF 8.3 Mio. an Nutzen pro Jahr.
Im Schnitt über alle Unternehmen, die bereits aktiv einen Dienst über EasyGov abgeschlossen haben, liegt der generierte Nutzen durch abgeschlossene Dienste bei etwa CHF 1’300.- pro nutzendem Unternehmen.
Am 31. März 2022 endet das dritte Bundesratsaufgebot des Zivilschutzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie, welches am 10. Dezember 2021 lanciert wurde. Für das dritte Aufgebot hat der Zivilschutz 26’000 Diensttage geleistet, vor allem zur Unterstützung des Gesundheitswesens. Beim grössten und längsten Einsatz seiner Geschichte verzeichnet der Zivilschutz damit seit Februar 2020 total gegen 560’000 Diensttage, geleistet von 41’000 Dienstpflichtigen.
Im Herbst 2021 stieg die Anzahl der Covid-19-Fälle in allen Altersgruppen und in allen Kantonen an; auch die Hospitalisationen von Covid-19-Patienten und die Belegung der Betten in den Intensivstationen nahmen zu. Die Kantone verzeichneten einen wachsenden Unterstützungsbedarf im Gesundheitswesen und begannen, den Zivilschutz wieder vermehrt einzusetzen. Deshalb beschloss der Bundesrat am 10. Dezember 2021 ein drittes nationales Aufgebot von Zivilschutzangehörigen.
Der Zivilschutz wurde in der Folge hauptsächlich für Impfaktionen und die Unterstützung des Gesundheitswesens im Bereich der Grundpflege und der Logistik eingesetzt. Dabei galt das Subsidiaritätsprinzip: Der Zivilschutz unterstützte nur, wenn die betroffenen Institutionen ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht mehr bewältigen konnten und zur temporären Überbrückung von personellen Engpässen. Aufgrund der Entwicklung der Pandemie und der Pandemiebewältigung nahm der Unterstützungsbedarf 2022 zusehends ab. Bis Ende März 2022 leisteten 2’400 Zivilschutzangehörige im Rahmen dieses dritten Bundesratsaufgebots rund 26’000 Diensttage.
Seit Februar 2020 im Einsatz
Der Zivilschutz stand schon seit Februar 2020 zur Bewältigung der Pandemie im Einsatz. Mit dem ersten Aufgebot wurde vor allem das Gesundheits- und Pflegepersonal in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen bei Aufgaben wie der Betreuung, der Triage und Zutrittskontrolle oder der Reinigung und Desinfektion unterstützt. Der Zivilschutz baute Notspitäler und Corona-Testzentren auf, unterstützte das Contact-Tracing sowie Hotlines für die Bevölkerung und übernahm Transportdienste und logistische Dienstleistungen.
Beim zweiten Aufgebot war der Zivilschutz in vielen Kantonen beim Aufbau und Betrieb der Test- und Impfzentren und in mobilen Impfequipen eingebunden. Einzelne Kantone bildeten Zivilschutzangehörige aus, selbst Impfungen vorzunehmen.
Drei Aufgebote für insgesamt 41’000 Zivilschutzangehörige
2020 standen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gegen 27’000 Zivilschutzangehörige 365’000 Diensttage im Einsatz. Bis zum Ablauf des zweiten Bundesratsaufgebots Ende Oktober standen 2021 nochmals 12’000 Zivilschutzangehörige im Einsatz und leisteten 167’000 Diensttage. 2022 waren nochmals 2’400 Zivilschutzangehörige mit 26’000 Diensttagen im Einsatz. Total wurden von Februar 2020 bis Ende März 2022 gegen 560’000 Einsatztage mit rund 41’000 Zivilschutzangehörigen geleistet.
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.
Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung ist es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und-patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen ist. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lässt sich aber nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 wird höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.
Übergangsphase bis Frühling 2023 Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.
Zurück zur normalen Aufgabenteilung von Bund und Kantonen Mit dem Wechsel in die normale Lage wechseln die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone, so wie es das Epidemiengesetz vorsieht; grundsätzlich sind die Kantone zuständig dafür, Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Der Bund hat ein Grundlagenpapier erarbeitet, das die Ziele und die Aufgabenverteilung in der Übergangsphase festhält. Es ist bis am 22. April 2022 bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den Parlamentskommissionen in Konsultation.
SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert Der Bundesrat hat auch beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Der Betrieb der SwissCovid-App kann aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordert. Deshalb werden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrecht erhalten. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet.
Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 Der Bundesrat hat zudem mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Dazu gehört die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.
Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) beruht in der Schweiz auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat. Dieses System hat sich bewährt und soll gestärkt werden. Die COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die Komplexität sowie die Verletzlichkeit der Versorgungssysteme haben offensichtlich gemacht, dass die WL reformiert werden muss. Ein Ausbau und eine Optimierung der Organisation erweisen sich als unerlässlich. Der Bundesrat hat am 30. März 2022 beschlossen, die Führungsstruktur der WL anzupassen und die personellen Ressourcen aufzustocken.
Die Grundkonstruktion des Landesversorgungsgesetzes soll beibehalten werden. Nur durch die aktive Mitwirkung von Wirtschaft, Bund und Kantonen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kann die Widerstandsfähigkeit der Schweiz gestärkt werden. Der Projektschlussbericht «Reform wirtschaftliche Landesversorgung 2021» stützt diese Erkenntnis, legt aber dar, dass die Führungs- und Organisationsstruktur der WL und die Unterstützung der Fachbereiche bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt.
Gegenwärtig wird die WL-Organisation vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung (DWL) in einem Nebenamt von 40% geleitet. Die Praxis hat gezeigt, dass das nicht ausreichend ist, um selbst in «normalen Zeiten» die Leitung der WL sicherzustellen und dem Anspruch an die Verfügbarkeit der Führungsperson gerecht zu werden.
Die Stelle der oder des Delegierten soll deshalb so schnell wie möglich in einem Vollzeitpensum besetzt werden. Die oder der Delegierte soll auch in Zukunft über eine ausgewiesene Wirtschaftskompetenz verfügen und in Wirtschaft und Politik gut vernetzt sein. Entsprechend werden auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft eng in das Auswahlverfahren bei der Stellenbesetzung einbezogen werden.
Unter der neuen Leitung soll auch die personelle Situation im BWL verbessert werden, was vor allem auch die Arbeit der Miliz in den Fachbereichen erleichtert. Zudem sollen die Kantone vermehrt einbezogen, die Kommunikation und Information intern und extern verstärkt sowie das Controlling und Risikomanagement verbessert werden. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Beendigung des Kalten Krieges wurde der Personalbestand im BWL von rund 50 Vollzeitstellen sukzessive auf heute knapp 32 Vollzeitstellen abgebaut. Anfänglich bestätigte sich die Einschätzung, dass sich die Risiken für die Versorgung des Landes vermindern würden. Sie musste aber aufgrund von Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen revidiert werden. Insbesondere die COVID-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben die Komplexität und die Verletzlichkeit der globalen Versorgungssysteme aufgezeigt. Der Bundesrat hat im Grundsatz einer substantiellen personellen Verstärkung des BWL zugestimmt.
Um die Organisation und Funktionsweise der WL dauerhaft an die aktuellen Anforderungen anzupassen, ist eine Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes notwendig. Die Vernehmlassung soll noch in diesem Jahr eröffnet werden.
Der Auftrag der WL lautet, die Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen, die für das Funktionieren des Landes unentbehrlich sind. Dazu gehören Grundnahrungsmittel, Energieträger und Heilmittel, aber auch Versorgungsinfrastrukturen wie Transportlogistik, Energienetze oder Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Aus Milizpersonal zusammengesetzte Fachbereiche definieren die Massnahmen zur Vorbereitung einer Versorgungskrise. Administrativ und rechtlich unterstützt werden diese vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), das die WL-Organisation auch beaufsichtigt.
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat im Juni 2021 ein Projekt zur Reform der wirtschaftlichen Landesversorgung gestartet. Der Schlussbericht wurde im Dezember 2021 fertiggestellt. Darin wird aufgezeigt, wie die zuvor geäusserten Empfehlungen von den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) sowie einer Administrativuntersuchung zum BWL umgesetzt werden können. Der Bundesrat stützt seinen Beschluss auf diesen Umsetzungsplan ab.
An einem heissen Augusttag im Jahr 1997 betrat ich zum ersten Mal den Boden von Kosova, welches damals noch Kosovo-Metohija hiess und gespenstisch ruhig erschien. In einem Land leben zu müssen, dessen Namen man nicht in der eigenen Muttersprache aussprechen sollte und in der die eigene Identität verleugnet werden muss, ist eine grosse Qual. Dies war und ist für mich, als freier Schweizer, unvorstellbar. So zogen seit 1981 viele Kosovaren zwangsläufig den Weg in die Immigration, dem Leben in der Heimat vor. Besonders viele führte es in die Schweiz, wo auch bis 1992 noch Saisonniers aufgenommen wurden. Immer mehr der Männer zogen dann ihre Familien nach und hinzu kamen vermehrt Flüchtlinge, welche Schutz in der Schweiz suchten. Schon 1997 war die Beziehung der Kosovaren zu der Schweiz sehr eng und die darauffolgenden zwei Jahre machten sie zu einer der engsten, die zwischen Völkern möglich ist. Die Rolle der Schweiz beim Wiederaufbau und der Staatsbildung der Republik Kosova von 2008, setzte diesen gemeinsamen Weg bis zum heutigen Tag fort.
Nun 25 Jahre später, kommen die Kosovarischen Fussballspieler von Pristina in die Schweiz und sind stolz, Ihre Flagge zu zeigen und dankbar, ihr Land so nennen zu dürfen wie sie es in ihrer Muttersprache möchten. Ich verstehe die Herzen der Spieler und ihrer Fans und bin mit ihnen Stolz und dankbar. Das Fussballspiel vom 29. März ist ein Spiel zwischen Freunden und ein Beweis dafür, was Schicksal im positiven Sinn bedeuten kann.
Als Schweizer bin ich im Spiel klar für die Schweiz und es sind meine Hymne und meine berichtigten Gefühle für die Heimat. Meine Frau wird als gebürtige Kosovarin dieselben Gefühle für Kosova haben. Diese Gefühle sind berechtigt und wichtig und stellvertretend für unsere Träume und unseren Stolz stehen unserer Fussballspieler auf der Rasen. Unsere drei Kinder werden sich, wie viele der zweiten oder 3. Generation wohl etwas in einem Wechselbad der Gefühle befinden, und erst noch herausfinden, wie in einem solchen Moment ihr Herz schlägt. Doch egal für wen man ist, beide Teams stehen für Freiheit und Träume der Zuschauer und der Perspektiven beider Völker. Es wird ein Fair Play unter Freunden geben. Jene Fairness die es auf dieser Welt leider zu wenig gibt und von der wir mehr brauchen.
Ob Kosovaren oder Schweizer, setzen wir am 29. März ein echtes Zeichen für Freundschaft und Toleranz. Ich mag den Kosovaren ihre Tore gönnen und umgekehrt soll es auch so sein. Die bessere Mannschaft soll gewinnen und wichtig ist, dass diesmal alle freiwillig dort spielen, wo sie eben sind. Ich freue mich mit meiner Familie auf dieses Spiel, welches man sich 1997 nur erträumen durfte.
Es lebe der faire Sport und die kosovarisch-schweizerische Freundschaft!
Im Einklang mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene wird die Gültigkeit des Schweizer Covid-Zertifikats für genesene Personen auf 180 Tage beschränkt. Als Folge der Aufhebung der Zertifikatspflicht im Inland hat dies für genesene Personen in der Schweiz keine direkten Auswirkungen. Für die Einreise in Staaten, in denen heute das Schweizer Covid-Zertifikat anerkannt ist (sogenannte «EU-DCC-Staaten»), besteht in der Regel bereits heute eine maximale Gültigkeitsdauer von 180 Tagen. Für Reisende gelten weiterhin die jeweiligen Einreisebestimmungen der Zielländer.
Für die Einreise in die Schweiz hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die grenzsanitarischen Massnahmen (Quarantäne) aufgehoben. Weiterhin gelten aber Einreisebestimmungen für nicht-geimpfte Personen aus bestimmen Ländern ausserhalb des Schengen-Raums (Pandemiebedingte Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige unter: https://travelcheck.admin.ch/home).
Aufgrund der Entwicklung der epidemischen Lage mit weniger schweren Krankheitsverläufen nach einer Ansteckung mit der Omikron-Variante des Coronavirus hat der Bundesrat entschieden, in Abstimmung mit den Staaten des Schengen-Raums, die Einreisebestimmungen für genesene Personen zu lockern. Nebst geimpften Personen ist die Einreise aus Drittstaaten – wie zum Beispiel die USA, Indien oder Serbien – in die Schweiz neu auch für genesene Personen für einen bewilligungsfreien Kurzaufenthalt möglich. Dies betrifft vor allem Einreisen zu touristischen Zwecken.
Der Bundesrat hat am 18. März 2022 entschieden, die neuen Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bereits am 16. März 2022 Anhang 8 der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» angepasst und damit 197 natürliche Personen sowie 9 Organisationen den geltenden Sanktionen unterstellt. Im WBF sind die Arbeiten angelaufen, um die Verordnung gemäss dem Entscheid vom 18. März 2022 zu ergänzen.
Die EU beschloss am 15. März 2022 angesichts der anhaltenden Militärinvasion Russlands in der Ukraine eine weitere Ausweitung der Sanktionen gegenüber Russland. Bei diesem vierten Sanktionspaket handelt es sich neben der erwähnten, bereits umgesetzten Sanktionsliste um weitergehende Massnahmen im Güterbereich, Einschränkungen von Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen sowie ein Verbot der Erbringung von Ratingdiensten für russische Kunden oder Organisationen. Der Bundesrat hat am 18. März 2022 entschieden, auch diese EU-Sanktionsmassnahmen zu übernehmen. Die entsprechenden Massnahmen werden nach der Veröffentlichung der angepassten «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» in den nächsten Tagen in Kraft treten. Das darin enthaltene Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern betrifft nur einen geringen Anteil der weltweiten Exporte der Schweiz dieser Gütergruppe. Einzelne Unternehmen können jedoch stark davon betroffen sein.
Ebenfalls Teil des vierten EU-Sanktionspakets ist der Entzug der Meistbegünstigungsbehandlung gegenüber Russland im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Über diesen Teil wird der Bundesrat aufgrund einer Analyse des WBF entscheiden.
Aufgrund der geopolitischen Spannungen, der stark gestiegenen Preise und des hohen Liquiditätsbedarfs auf den Energiemärkten hat das UVEK bereits vor Weihnachten eine Task Force zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit eingesetzt. Angesichts des Krieges in der Ukraine will der Bund unter der Leitung von Energieministerin Simonetta Sommaruga und Wirtschaftsminister Guy Parmelin alle Arbeiten zur Versorgungssicherheit im Energiebereich nun noch enger begleiten und den Austausch innerhalb der Bundesverwaltung, mit der ElCom, der Swissgrid, den Kantonen sowie der Strom- und Gasbranche intensivieren. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 18. März 2022 über den Entscheid des UVEK und WBF informiert.
Die Preissteigerungen auf den Strom- und Gasmärkten haben vor Weihnachten in ganz Europa zu Verwerfungen geführt, die verschiedene Unternehmen vor Probleme gestellt haben. Das UVEK hat zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit daher eine Task Force eingesetzt. Diese hat ihre Arbeiten auch nach der temporären Beruhigung an den Energiemärkten weitergeführt.
Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich die geopolitische Lage nochmals verschärft. Dem Bund ist es darum ein Anliegen, alle Arbeiten zur Versorgungssicherheit im Energiebereich sowohl politisch als auch operativ enger zu begleiten, den Austausch mit allen involvierten Akteuren zu intensiveren und die Kräfte zu bündeln.
Der in Ergänzung zur bestehenden Arbeitsgruppe geschaffene Steuerungsausschuss steht unter der Leitung von Energieministerin Simonetta Sommaruga und Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Das erste Treffen mit Vertretern der Strom- und Gasbranche, der Elektrizitätskommission ElCom, der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid sowie der Kantone findet am 25. März 2022 statt.
In den letzten Wochen ist der Schweizer Franken gegenüber dem Euro und anderen Währung stark gestiegen. Erstmals wurde der Franken mit dem Euro gleichgesetzt. Was sind die Gründe dafür, was bedeutet das für die Wirtschaft und insbesondere für die Schweizer Exportindustrie?
Zu diesen und weiteren Fragen sprach albinfo.ch mit Gzim Hasani, erfolgreicher Unternehmer, CEO und Partner der Swiss Management Zürich und Gründer und Managing Partner von IMPEGNO & Partners.
Albinfo.ch: Warum ist der Schweizer Franken im Moment so stark. Gründe?
Gzim Hasani: Der starke Franken ist ein Abbild der hohen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft sowie der makroökonomischen und politischen Stabilität. Der Franken wird als sichere Währung wahrgenommen und ist deshalb besonders in Krisenzeiten gefragt und wird unter anderem als «sicherer Hafen» bezeichnet.
Albinfo.ch: Kann sich der Wert des Schweizer Franken noch weiter erhöhen?
Gzim Hasani: Das ist aufgrund der aktuellen Situation ohne weiteres möglich. Viel wird davon abhängen wie sich die Situation in der Ukraine weiterentwickelt und die Unsicherheiten anhalten. Andererseits ist die Parität des Schweizer Franken zum Euro (1:1) auch eine wichtige psychologische Grenze und eine weitere Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro kann die Schweizer Exportindustrie belasten.
Albinfo.ch: Was ist zu tun, damit der Franken nicht weiter aufwertet?
Gzim Hasani : Natürlich würde ein Kriegsende die Unsicherheiten und Risiken reduzieren und die Aufwertung der Schweizer Franken würde gestoppt werden. Ein weiteres Mittel besteht durch Interventionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am Devisenmarkt um die Aufwertung des Schweizer Franken zu stoppen und damit unter anderem die Exportindustrie der Schweiz zu schützen.
Albinfo.ch: Welche Erwartungen haben Ökonomen in Bezug auf die Veränderungen der wichtigsten
Gzim Hasani : Weltwährungen infolge der russischen Invasion auf die der Ukraine.
Mit der Invasion in der Ukraine werden in erster Linie die Währungen in Europa mehr leiden als zum Bespiel der US-Dollar, da Europa wirtschaftlich mehr betroffen ist als die USA. Deshalb, sind der US-Dollar, der Japanische Yen und der Schweizer Franken als Fluchtwährung gesucht
Innerhalb von zwei Wochen haben über zwei Millionen Menschen die Ukraine in Richtung Schengen-Raum verlassen. Der Bundesrat erwartet, dass sie zunehmend auch in der Schweiz Schutz suchen. Ukrainerinnen und Ukrainer können visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten.
Um den Geflüchteten schnell und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Dieser gilt ab Samstag, 12. März 2022. Mit dem Schutzstatus S kann einer bestimmten Personengruppe für die Dauer einer schweren Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, kollektiv Schutz gewährt werden. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Der Status S ermöglicht es den Schutzbedürftigen auch, Familienangehörige nachzuziehen. Er entspricht weitgehend jener Lösung, welche die EU-Mitgliedstaaten beschlossen haben.
Anpassungen bei Arbeitsmöglichkeiten und Reisefreiheit
Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Nicht unter den Schutzstatus S fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist.
Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene in einzelnen Punkten Anpassungen an dem im Asylgesetz definierten Schutzstatus S beschlossen. So wird die Wartefrist von drei Monaten für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgehoben. Der Bundesrat erlaubt auch die selbständige Erwerbstätigkeit. Der vollständige Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zur Schule ist gewährleistet. Das Staatssekretariat für Migration prüft derzeit mit den Kantonen, ob Massnahmen zur Förderung des Spracherwerbs nötig sind. Zudem dürfen Personen mit dem Schutzstatus S bewilligungsfrei reisen.
Breite Unterstützung bei den Kantonen, Gemeinden, Städten und Hilfswerken
Der Bundesrat hat sich – vorbehältlich der Zustimmung in der Konsultation – bereits am 4. März 2022 für die Einführung des Schutzstatus S ausgesprochen. Inzwischen hat er Kantone, Gemeinden, Städte, Hilfswerke, das UNHCR dazu konsultiert. Die Einführung des Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine sowie die Anpassungen bei der Erwerbstätigkeit und der Reisefreiheit sind von der grossen Mehrheit der Konsultierten explizit befürwortet worden.
Anlässlich eines Covid-Tests am Samstagvormittag wurde Bundesrat Guy Parmelin positiv auf das Corona-Virus getestet.
Er liess sich testen, nachdem er leichte Symptome verspürte. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft Bildung und Forschung hat sich in Isolation begeben und wird seine Arbeit aus dem Homeoffice weiterführen.
Bundesrat Parmelin hat alle geplanten Veranstaltungen der nächsten Tage abgesagt.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hebt die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Zudem können Hilfsgütertransporte von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit werden. Das BAZG macht damit Gebrauch von den in den jeweiligen Rechtsgrundlagen vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus humanitären Gründen.
Aufhebung der Autobahnvignettenpflicht
Gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) hebt das BAZG die Autobahnvignettenpflicht für sämtliche Fahrzeuge auf, die ukrainische Flüchtlinge oder Hilfsgüter für die Ukraine transportieren. Die Massnahme tritt sofort in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. Juni 2022. Weitere Informationen finden sich unter www.vignette.ch.
Befreiung von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
Gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) kann das BAZG Hilfsgütertransporte von der LSVA befreien. Ein entsprechendes Gesuch ist vor dem Transport beim BAZG einzureichen, auf dem Schriftweg oder per Mail an [email protected]. Weitere Informationen finden sich unter www.bazg.admin.ch oder www.lsva.ch.