Chef der Armee nimmt an der Kommandoübergabe-Zeremonie der Kosovo Force teil

Korpskommandant Thomas Süssli nimmt am Samstag, 10. Oktober 2020, an der Zeremonie zur Kommandoübergabe des stellvertretenden Kommandanten der Kosovo Force (KFOR), Brigadier Laurent Michaud, in Kosovo teil.

Seit Oktober 2019 besetzt Brigadier Laurent Michaud die Stelle des stellvertretenden Kommandanten der KFOR. Er ist der erste Schweizer Offizier, der diese Funktion bekleidet hat, die das langjährige Engagement der Schweiz und der Schweizer Armee bei der Stabilisierung des Westbalkans unterstreicht.
Während seines Aufenthalts stattet der Chef der Armee auch dem italienischen General Michele Risi, Kommandant der KFOR, einen Höflichkeitsbesuch ab. Dabei werden die Sicherheitsverhältnisse in Kosovo sowie die Beteiligung der Schweizer Armee an der KFOR besprochen.

Schweizer Geisel in Mali von Terroristen getötet

Die Französischen Behörden haben Freitagnachmittag die Schweizer Behörden darüber informiert, dass die Schweizer Geisel in Mali tot ist. Sie wurde offenbar von Entführern der islamistischen Terrororganisation Jama’at Nasr al-Islam wal Muslimin (JNIM) vor rund einem Monat umgebracht.

«Mit grosser Betroffenheit habe ich vom Tod unserer Mitbürgerin erfahren», sagte Bundesrat Ignazio Cassis. «Ich verurteile diese grausame Tat und spreche den Angehörigen mein tief empfundenes Beileid aus.»

Die genauen Umstände der Tötung der Schweizer Geisel sind derzeit noch unklar. Die Information über die Tötung haben die französischen Behörden von der kürzlich freigelassenen französischen Geisel erhalten.

Schweiz fordert Übergabe der sterblichen Überreste

Die Schweizer Behörden unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) setzen alles daran, mehr über die Umstände der Tötung und über den Verbleib der sterblichen Überreste zu erfahren. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, die sterblichen Überreste der Schweizer Geisel zu erhalten. Dafür wird das EDA auch an die Transitionsregierung in Mali gelangen.

Interdepartementale Taskforce im Einsatz

Zusammen mit den zuständigen malischen Behörden und mit Partnern haben die Schweizer Behörden in den vergangenen vier Jahren daran gearbeitet, dass die Schweizer Bürgerin freigelassen wird und zu ihrer Familie zurückkehren kann. Mitglieder des Bundesrates haben sich persönlich und wiederholt bei den zuständigen malischen Behörden für die Freilassung eingesetzt. Im Einsatz stand eine interdepartementale Taskforce unter der Leitung des EDA. Die Taskforce umfasste unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des EDA, des Bundesamts für Polizei (fedpol), des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) und der Bundesanwaltschaft. Auch standen die Behörden in ständigem Kontakt mit der Familie des Opfers.

Neue Empfehlungen, wenn unter 12-jährige Kinder Krankheitssymptome haben

Kinder unter 12 Jahren sollten die Schule und Betreuungseinrichtungen möglichst besuchen können. Kinder dieser Altersgruppe stecken sich dort seltener mit dem neuen Coronavirus an, als in der Familie.

Unsere Empfehlungen

Kind mit Krankheitssymptomen OHNE engen Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen

  1. a) Ihr Kind hat leichte Erkältungssymptome (Schnupfen, Halsweh, leichter Husten). Sonst geht es ihm gut:

Ihr Kind darf die Schule oder Betreuungseinrichtung weiterhin besuchen.

  1. b) Ihr Kind hat Fieber. Sonst geht es ihm gut:

Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr hatte.

Dauert das Fieber drei Tage oder länger an, rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an.

Treten bei Ihrem Kind weitere Symptome auf, wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmacksinn, dann besprechen Sie das Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt.

  1. c) Ihr Kind hat starken Husten. Sonst geht es ihm gut:

Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, wenn der Husten innerhalb von drei Tagen deutlich gebessert hat.

Bleibt er länger als drei Tage stark, dann rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an.

Treten bei Ihrem Kind weitere Symptome auf, wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmacksinn, dann besprechen Sie das Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt.

  1. d) Ihr Kind hat Fieber oder starken Husten und/oder es geht ihm nicht gut:

Rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an, um das Vorgehen zu besprechen.

Kind mit Krankheitssymptomen MIT engem Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen

Die Person, zu dem Ihr Kind engen Kontakt hatte, hat sich testen lassen.

  1. a) Testresultat der Person ist POSITIV:

Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es sollte sich testen lassen. Rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an. Sie erhalten dann Informationen zum weiteren Vorgehen.

  1. b) Testresultat der Person ist NEGATIV:

Ihr Kind darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr hatte oder der Husten sich deutlich gebessert hat.

Kinder mit Krankheitssymptomen in einer Schulklasse oder Betreuungsgruppe

Sind in einer Schulklasse oder Betreuungsgruppe drei oder mehr Kinder krank, dann legen die kantonalen Behörden in Absprache mit den betreuenden Kinderärztinnen/Kinderärzten das weitere Vorgehen für die Kinder fest.

Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung

So schützen wir uns

SwissCovid App und Contact Tracing

Wenn die Landfrauen nach Albanien reisen

Landfrauen bleibt wenig Zeit, die Welt zu erkunden. SRF schickt ehemalige Teilnehmerinnen der Sendung «SRF bi de Lüt – Landfrauenküche» auf eine Reise in ein fremdes Land. In der ersten Folge geht es für Brigitte Inderbitzin, 34, und Theresia Hollenstein, 47, in die albanischen Alpen.

«Faleminderit» heisst «danke» auf Albanisch und ist für die beiden Schweizer Landfrauen ein echter Zungenbrecher. Theresia Hollenstein aus Brülisau AI sass vor dieser Reise noch nie in einem Flugzeug. Brigitte Inderbitzin, 34, ist schon ein wenig herumgekommen, aber Fremdsprachen haben die beiden Landfrauen bis jetzt keine gebraucht. Auf dem Hof in Valbona wird jedoch nur Albanisch gesprochen.

Und spätestens beim Schweizer Abschlussessen, wenn die Landfrauen ihre Gastgeberinnen und Gastgeber bekochen, müssen sie sich mit Händen und Füssen verständigen. Es entbrennt geradezu ein Kampf um die Vorherrschaft in der Küche.

Kol und Leze Gjoni führen nämlich nebst dem Hof ein renommiertes Gasthaus in den albanischen Alpen. Das heisst, die Schweizer Landfrauen müssen nicht nur für ihre Gastgeber, sondern auch für 30 Gäste kochen. Kol und Leze bezweifeln aber, dass die Schweizerinnen die Aufgabe meistern, und kochen parallel zu ihnen ein albanisches Menu.

Es wird wortwörtlich hitzig in der engen Küche. Doch so schnell wirft die beiden Schweizer Landfrauen nichts mehr aus der Bahn: Sie haben ein Wettrennen auf albanischen Schotterpisten hinter sich, damit sie die Fähre für die Weiterfahrt erwischen, sind 1000 Höhenmeter gewandert, um einen fantastischen Blick auf die montenegrinischen Berge zu erhaschen, und haben in einem 16 Grad kalten Bergfluss gebadet. Einzig die Hofschlachtung der Geiss für das Abschlussessen brachte die beiden Landfrauen an ihre Grenze.

Wenn Brigitte und Theresia zum Schluss der Sendung ins adriatische Meer eintauchen, sind sie aber vor allem glücklich, dass sie dieses Abenteuer gewagt haben und sich von der grossen albanischen Gastfreundschaft überraschen lassen durften.

Ab dem 28. September 2020, nicht mehr auf der Liste: Kosovo, San Marino

In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Staaten und Gebieten. Die Liste dieser Staaten und Gebiete wird am 28. September 2020 aktualisiert. Ein negatives Testresultat hebt die Quarantäne nicht auf. Wer muss in Quarantäne?

Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne.

Die betroffenen Staaten und Gebiete sind auf einer Liste definiert.Diese Liste wird aufgrund der epidemiologischen Lage regelmässig aktualisiert.

Entscheidend für die Quarantänepflicht ist die Liste, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist.

Prüfen Sie die Liste, welche bei Ihrer Einreise gültig ist: Haben Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten oder Gebiete aufgehalten? Wenn ja, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in Quarantäne zu gehen und Ihre Einreise den kantonalen Behörden zu melden. Folgen Sie den Anweisungen unter Vorgehen nach der Einreise.

Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Weitere Ausnahmen sind in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt.

Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht aus.

Die biologische Erklärung dazu finden Sie auf der Seite Häufige Fragen und Antworten (FAQ).

Liste der Staaten und Gebiete

Die Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.

Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Nachbarstaaten der Schweiz. Bei diesen werden nicht ganze Staaten, sondern die Gebiete aufgeführt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Häufige Fragen und Antworten (FAQ).

Ab dem 28. September 2020 nicht mehr auf der Liste: Kosovo, San Marino.Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in fetter Schrift hervorgehoben.

 Liste gültig bei der Einreise ab dem 28.9.2020

Gebiete der NachbarstaatenFrankreich:

  • Region Bretagne
  • Region Centre-Val de Loire
  • Region Corse
  • Region Hauts-de-France
  • Region Île de France
  • Region Normandie
  • Region Nouvelle-Aquitaine
  • Region Occitanie
  • Region Pays de la Loire
  • Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
  • Überseegebiet Guadeloupe
  • Überseegebiet Guyane
  • Überseegebiet La Réunion
  • Überseegebiet Martinique
  • Überseegebiet Mayotte
  • Überseegebiet Polynésie française
  • Überseegebiet Saint-Barthélemy
  • Überseegebiet Saint-Martin

Italien:

  • Region Ligurien

Österreich:

  • Land Niederösterreich
  • Land Oberösterreich
  • Land Wien
Staaten und Gebiete

  • Albanien
  • Andorra
  • Argentinien
  • Armenien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Belgien
  • Belize
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • Guyana
  • Honduras
  • Indien
  • Irak
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Jamaika
  • Katar
  • Kolumbien
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Libanon
  • Libyen
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Malta
  • Marokko
  • Moldova
  • Monaco
  • Montenegro
  • Namibia
  • Nepal
  • Niederlande
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowenien
  • Spanien
  • Suriname
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechien
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten von Amerika

«Nehmen wir unsere Verantwortung wahr»

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Videobotschaft für die Generaldebatte der 75. Generalversammlung der UNO

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Herr Präsident der Generalversammlung,

Sehr geehrter Herr Generalsekretär der Vereinten Nationen,

Sehr geehrte Staats- und Regierungspräsidentinnen und –präsidenten,

Exzellenzen,

Meine Damen und Herren,

Es gibt Momente, die ganze Generationen prägen. Die Gründung der Vereinten Nationen vor 75 Jahren war ein solcher Moment. Dafür müssen wir unseren Eltern dankbar sein. Dürfen wir uns heute trotzdem einen kritischen Blick auf die UNO erlauben? Ja, wir dürfen… Wir müssen sogar.

Auch 75 Jahre später gibt es immer noch Kriege, mehr Flüchtlinge und Vertriebene als je zuvor, eine Klimakrise, für die noch keine Lösung in Sicht ist, Millionen von Menschen, die Hunger leiden, und die Gleichstellung von Frauen und Männern ist immer noch nicht Realität.

Wir könnten die UNO dafür kritisieren – aber wen meinen wir im Grunde, wenn wir von der «UNO» sprechen? – Wir sprechen im Wesentlichen von uns selbst, denn die UNO das sind ihre Mitgliedstaaten. Und diese behindern oft die Arbeit der UNO. Sie blockieren Entscheide oder setzen diese nicht um, sie torpedieren Resolutionen und verstossen gegen deren Grundsätze.

Dies schwächt die UNO. Und dadurch schwächen wir uns alle. Wenn wir eine starke UNO wollen, müssen wir, die Mitgliedstaaten, die Organisation mit Entschlossenheit unterstützen und gemeinsam ihre Ziele verfolgen. Denn die Ziele der UNO sind auch unsere Ziele.

Meine Damen und Herren

Wir leben in einer Zeit geopolitischer Spannungen. Viele Staaten erleben zudem eine immer stärkere innenpolitische Polarisierung.

Die UNO ist heute mehr denn je unverzichtbar für die Förderung von Frieden und Sicherheit in der Welt. Sie steht für die Einhaltung der Menschenrechte, für eine nachhaltige Entwicklung sowie eine regelbasierte internationale Ordnung. Wir täten also gut daran, gemeinsam die Ziele der UNO zu verfolgen, denn sie kommen uns allen zugute und stärken uns.

Mein Land ist stolz auf den Beitrag, den es zur Erreichung der UNO-Ziele leistet, auch wenn dies nicht immer einfach ist. Es ist schwierig, die gemeinsam vereinbarten Ziele – zum Beispiel im Klimabereich oder bei der Geschlechtergleichstellung – in nationale Politiken zu überführen. Aber dafür wurden wir alle, Politikerinnen und Politiker, gewählt: um unserer jeweiligen Bevölkerung und der Menschheit im Allgemeinen ein menschenwürdiges Leben in Freiheit und Sicherheit zu bieten.

Mein Land tritt auch für eine regelbasierte internationale Ordnung ein. Wir engagieren uns für das humanitäre Völkerrecht und die Konfliktprävention und bieten unsere guten Dienste dort an, wo sie erwünscht sind. Mein Land ist bereit, noch mehr Verantwortung zu übernehmen, und aus diesem Grund kandidiert die Schweiz zum ersten Mal für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat für den Zeitraum 2023–2024.

Selbstverständlich unterstützt die Schweiz vorbehaltlos den Aufruf des UNO-Generalsekretärs zu einem globalen Waffenstillstand. Aber was können wir über einen solchen Aufruf hinaus sonst noch tun?

Wir müssen noch mehr in die Konfliktprävention investieren. Auch hier müssen die Menschenrechte im Zentrum unseres Handelns stehen. Das «internationale Genf» trägt in diesem Sinn auch zur Konfliktprävention bei, indem es zum Beispiel den Menschenrechtsrat oder das Sekretariat des Waffenhandelsvertrags beherbergt.

Der Internationale Strafgerichtshof setzt sich für die Umsetzung des humanitären Völkerrechts ein, indem er die schlimmsten Verbrechen verfolgt. Wir bestätigen hier unsere Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof als integralen Bestandteil einer regelbasierten internationalen Ordnung. Um den Austausch über gute Praktiken zur Einhaltung dieser humanitären Normen zu erleichtern, veröffentlichte die Schweiz als eines der ersten Länder einen freiwilligen Bericht über deren nationale Umsetzung. Die Schweiz würde sich freuen, wenn andere Länder ihrem Beispiel folgen würden.

Auch wenn es richtig ist, Konflikte zu vermeiden versuchen und alles zu unternehmen, um die schlimmsten humanitären Folgen zu lindern, ist es auch wichtig, die anhaltenden Konflikte dauerhaft zu lösen. Als Hauptstadt des Friedens trägt das «internationale Genf» dazu bei, indem es den Konfliktparteien einen Rahmen bietet, der einen Dialog erlaubt.

Die Friedenspolitik der Schweiz beruht auf den Grundpfeilern ihrer politischen Kultur. Dazu gehören Gewaltenteilung, Dialogbereitschaft, Toleranz und Berücksichtigung der Interessen aller. Die Schweiz beabsichtigt, ihre Kapazitäten und Expertise in den Bereichen der Mediation und Fazilitation weiter zu stärken, um all jene zu unterstützen, die Konflikte mittels Dialog beilegen wollen.

Meine Damen und Herren

Das «internationale Genf» trägt nicht nur zu Frieden und Sicherheit in der Welt bei, sondern ist auch der Sitz der Weltgesundheitsorganisation, die seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie eine so entscheidende Rolle spielt.

Die gegenwärtige Gesundheitskrise hat weltweit unsägliches Leid verursacht. Es sind die Schwächsten, die am stärksten betroffen sind: das Kind im überfüllten Flüchtlingslager, die alleinerziehende Mutter, die ihre Arbeit verloren hat, der Jugendliche, dessen Berufsaussichten zunichtegemacht wurden, oder ältere und kranke Menschen, die besonders gefährdet sind.

Mein Land ist bestrebt, diese Pandemie so gut wie möglich zu meistern.

Die Weltgesundheitsorganisation spielt bei der Bekämpfung dieser Pandemie eine zentrale Rolle. Als Gaststaat der WHO und anderer internationaler Organisationen im Gesundheitsbereich setzt sich die Schweiz dafür ein, dass diese Organisationen wirksam vorgehen können. Dafür muss die WHO über genügend Ressourcen verfügen und von uns allen unterstützt werden, damit sie ihre Reformen umsetzen kann. Ist es fair, von dieser Organisation so viel zu verlangen, wenn sie doch zu 80 Prozent von freiwilligen Beiträgen abhängt?

Neben der notwendigen Bekämpfung der aktuellen Pandemie geht es heute auch darum, über die Welt nach der Krise nachzudenken, die nicht mehr ganz die gleiche sein wird. Jede Krise ist schmerzhaft, aber auch ein Moment des Wandels, der es uns erlaubt, uns neu zu erfinden.

Erfinden wir uns also neu und orientieren wir uns dabei an den Zielen, die wir uns bei der Gründung der UNO vor 75 Jahren gesetzt haben.

Meine Damen und Herren

Es gibt Momente, die ganze Generationen prägen. In solchen Momenten sind entschlossene und mutige Handlungen gefragt. Das gilt auch heute. Für mein Land gehören die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Klimaübereinkommens von Paris sowie ein verstärktes Engagement für den Frieden zu den dringlichsten Aufgaben.

Als politische Vertreterinnen und Vertreter unserer Länder liegt es in unserer Verantwortung, die richtigen Entscheide zum Wohl der Menschheit und der Erde zu treffen. Nehmen wir diese Verantwortung wahr.

Stärken wir die Handlungsfähigkeit der UNO und sorgen wir dafür, dass die Generationen von morgen stolz sein können auf die Entscheide, die wir heute fällen.

Krankenpflegeversicherung: Die mittlere Prämie steigt 2021 um 0,5 Prozent

Die mittlere Prämie beläuft sich 2021 auf 316,50 Franken. Nach den moderaten Zunahmen in den Jahren 2019 und 2020 liegt auch der Anstieg von 0,5 Prozent im Jahr 2021 unter dem Mittel der letzten Jahre. Im Durchschnitt ist die mittlere Prämie seit 2010 jährlich um 3,2 Prozent und seit Inkrafttreten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996 jährlich um 3,7 Prozent gestiegen.

Die Prognosen zeigen: In neun Kantonen (AG, AI, AR, BS, NE, OW, SH, SZ, ZH) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der mittleren Prämie unter oder bei 0 Prozent und in zehn Kantonen (BE, FR, GE, GL, GR, SG, SO, UR, VD, ZG) zwischen 0 und 1 Prozent. In den übrigen sieben Kantonen (BL, JU, LU, NW, TG, TI, VS) beträgt der Anstieg über 1 Prozent. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat alle Prämien für ein Jahr genehmigt.

Die mittlere Prämie für Erwachsene (375.40 Franken) und jugendliche Erwachsene (265.60 Franken) erhöht sich leicht im Vergleich zum vergangenen Jahr, nämlich um 0.4 Prozent. Die Prämie für Kinder sinkt leicht um 0.1 Prozent und beträgt 99.70 Franken.

Auswirkungen der Pandemie auf die Kosten

Langfristig widerspiegelt der Prämienanstieg den Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Prämien für 2021 werden so berechnet, dass sie die geschätzten Kosten im Jahr 2021 decken. Derzeit lassen sich die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kosten im Jahr 2020 noch nicht ermitteln. Es bestehen noch viele Unsicherheiten und es ist noch zu früh, um die effektiven Kosten abzuschätzen. Sollten die Leistungskosten im Jahr 2020 höher oder tiefer ausfallen, als sie bei der Festlegung der Prämien geschätzt wurden, verändert sich die Höhe der Reserven entsprechend.

Für einen freiwilligen Reserveabbau

Die von den Versicherern aufgebauten Reserven übersteigen 2020 die 11-Milliarden-Schwelle. Das BAG hat in dieser Prämienrunde einen Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen von 183 Millionen Franken und einen freiwilligen Reserveabbau von 28 Millionen Franken genehmigt. Das entspricht einer Gesamtsumme von 211 Millionen Franken, die an die Versicherten zurückfliesst.

Die soliden finanziellen Verhältnisse der Krankenkassen sind an sich positiv. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass eine Mehrheit der Versicherer noch über zu hohe Reserven verfügt. Derzeit sieht die Gesetzgebung keine für die Krankenversicherer verbindliche Massnahme zum Reserveabbau vor. Der Bundesrat hat jedoch an seiner Sitzung vom 18. September 2020 eine Anpassung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) vorgeschlagen, um den Krankenversicherern den Anreiz zu geben, die Prämien möglichst kostengerecht zu berechnen und so übermässige Reserven zu vermeiden. Die Krankenversicherer sollen leichter auf den freiwilligen Reserveabbau zurückgreifen können. Die Vorlage befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.

Zweites Massnahmenpaket des Kostendämpfungsprogramms

Die Krankenversicherungsprämien stellen eine immer grössere Belastung für die Haushalte dar. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinisch-technischen Fortschritts steigen die Kosten im Gesundheitswesen auch in Zukunft weiter an. Ziel des Bundesrates ist, dass die Kosten nur in einem medizinisch begründbaren Umfang steigen. Er hat im vergangenen Jahr ein erstes Paket mit neun Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten verabschiedet. Dieses ist derzeit in Beratung im Parlament. Im vergangenen August hat der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket, dessen Sparpotenzial auf eine Milliarde Franken geschätzt wird, in die Vernehmlassung geschickt.

Wechsel der Grundversicherung
Bis Ende Oktober müssen die Krankenversicherer ihre Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien informieren. Die Versicherten können anschliessend bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Die Krankenversicherer müssen jede Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufnehmen; es gilt die Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der Nachweis einer anderen Versicherung eingereicht werden.

Priminfo.ch
Auf www.priminfo.ch steht der Bevölkerung ein Prämienrechner zur Verfügung. Grundlage sind alle vom BAG genehmigten Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für 2021. Die Versicherten finden auf dieser Website die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Sie können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotenzial berechnen. Dazu genügt die Angabe von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell, Franchise und aktuellem Krankenversicherer. Wer ein passendes Angebot gefunden hat, kann beim Krankenversicherer online eine Offerte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an den Krankenversicherer senden. Das verursacht keine Kosten für die Krankenversicherer.

Prämienberatung
Die Dokumentation “Prämienberatung” liefert Informationen zur Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und Musterbriefe. Diese Dokumentation ist auf dem Internet unter www.priminfo.ch zu finden. Das BAG stellt auf www.priminfo.ch überdies Prämienübersichten zur Verfügung. Diese können auch in Papierform beim Bundesamt für Gesundheit bestellt werden.

Hotline
Das BAG hat eine Hotline eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können:
Deutsch: 058 464 88 01; Französisch: 058 464 88 02; Italienisch: 058 464 88 03.
Alle Prämiendaten können überdies vom Open-Data-Portal heruntergeladen werden (www.opendata.swiss).

admin.ch

Schweiz und Österreich würdigen krisenfeste Zusammenarbeit beider Länder

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga hat am Freitag, 18. September 2020, den österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz zu einem offiziellen Besuch in der Schweiz empfangen. Neben der Bundespräsidentin nahmen die Bundesräte Ueli Maurer und Alain Berset an einem Mittagessen mit Bundeskanzler Kurz auf dem Landgut Lohn teil. An den offiziellen Gesprächen waren Bundespräsidentin Sommaruga, Bundesrat Ignazio Cassis und Bundesrätin Karin Keller-Sutter beteiligt.

Im Zentrum der Diskussionen standen der Umgang mit der Corona-Pandemie, Klima- und Umweltfragen, die bilateralen Beziehungen sowie europapolitische und internationale Themen. Beide Seiten würdigten die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Österreich. Diese haben in den schwierigen Frühlingsmonaten eine enge Zusammenarbeit erleichtert. So haben Österreich und die Schweiz einander etwa bei der Repatriierung der im Ausland blockierten Staatsangehörigen unterstützt.

Für die Schweiz bleibt der enge Austausch mit Österreich und den anderen europäischen Partnern bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie wichtig. Die Schweiz unterstützt das Bemühen der EU-Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission, die Quarantäneregeln auf kontinentaler Ebene besser zu koordinieren. Die gute Zusammenarbeit in der Krisenphase sei eine gute Grundlage für weitere pragmatische Lösungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU, betonte die Schweizer Delegation.

Alpenländer sind vom Klimawandel besonders betroffen

Beim Austausch über die Umwelt- und Verkehrspolitik wies Bundespräsidentin Sommaruga auf die Notwendigkeit hin, zum Schutz der Alpen die Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene weiter zu stärken. Die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) mit den drei Basistunneln (Lötschberg, Gotthard, Ceneri) verbessere die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn. Bundespräsidentin Sommaruga kündete zudem an, den Vorsitz der Alpenkonvention im nächsten Jahr zu nutzen, um ein Treffen der Verkehrs- und Umweltminister der Alpenländer zu organisieren und den Klima- und Alpenschutz weiter voranzubringen. Österreich und die Schweiz sind als Alpenländer vom Klimawandel besonders betroffen.

Die Mitglieder des Bundesrates erläuterten Bundeskanzler Kurz zudem die anstehenden europapolitischen Entscheide in der Schweiz. Ebenfalls zur Sprache kam die europäische Migrationspolitik. Die beiden Seiten tauschten sich namentlich über die anstehende Reform des Dublin-Systems aus, wobei die Schweiz die von der EU-Kommission geplante Dublin-Reform im Grundsatz unterstützt.

Im Anschluss an das Treffen im Lohn wird der österreichische Bundeskanzler Kurz am Freitagnachmittag für einen Austausch über das Funktionieren föderalistischer Staaten in Krisenlagen mit Bundeskanzler Walter Thurnherr zusammenkommen.

Lesbos: Schweiz leistet Hilfe vor Ort und beteiligt sich an der Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen

Nach dem verheerenden Grossbrand im Durchgangslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos in der Nacht auf den 9. September 2020 hat die Schweiz rasch reagiert und der griechischen Regierung umgehend humanitäre Hilfe angeboten. Neben der Hilfe vor Ort beteiligt sich die Schweiz zudem bei der Aufnahme von 400 unbegleiteten Minderjährigen. Das SEM hat die Aufnahme von rund 20 Kindern und Jugendlichen aus dem niedergebrannten Durchgangslager in Aussicht gestellt. Eine vollständige Umverteilung der Migrantinnen und Migranten von Moria steht auf EU-Ebene derzeit nicht im Vordergrund. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 11. September 2020 entsprechend informiert.

Nach dem Grossbrand in der Einrichtung Moria auf der Insel Lesbos ist die Lage unübersichtlich und das genaue Ausmass des Schadens noch nicht bekannt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass ein grosser Teil des Lagers Moria zerstört oder zumindest für eine längere Zeit unbewohnbar ist. Der Bund ist besorgt über diese Entwicklung. Er verfolgt die Situation laufend und die betroffenen Departemente stimmen sich dabei ab. Die Schweiz steht in engem bilateralen Kontakt mit Griechenland und ist im Gespräch mit der Europäischen Union.

Hilfe vor Ort steht im Zentrum

Im Vordergrund steht derzeit die humanitäre Hilfe vor Ort. Es geht vor allem darum, unverzüglich die Unterbringung, Versorgung und den Schutz der Migrantinnen und Migranten sicherzustellen. Bereits in den frühen Morgenstunden des 9. September 2020 gab es daher erste Kontakte mit den zuständigen griechischen Behörden.

In Absprache mit den griechischen Behörden wird das EDA nun rund eine Tonne Hilfsmaterial liefern. Ein Flugzeug des Lufttransportdienstes des Bundes fliegt am Freitagnachmittag, 11. September 2020, nach Athen. An Bord führt es gemäss der Anfrage der griechischen Behörden Schlafsäcke, Schlafmatten, Wasserkanister, Küchenutensilien und andere Hilfsgüter mit. Zwei Spezialisten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) sind ebenfalls im Flugzeug dabei. Damit es auf die dringendsten Bedürfnisse der vom Brand betroffenen Menschen reagieren kann, hat das EDA bis zu einer Million Franken für die humanitäre Hilfe bereitgestellt.

400 unbegleitete Minderjährige evakuiert

Besonders prekär ist die Situation nach dem Brand für 400 unbegleitete Minderjährige. Diese besonders vulnerablen Kinder und Jugendlichen sollen umgehend evakuiert und in anderen europäischen Ländern aufgenommen werden. Die EU unter deutscher Ratspräsidentschaft hat die Koordination der Arbeiten für die Aufnahme dieser Minderjährigen an die Hand genommen. Das SEM hat auf eine informelle Anfrage Deutschlands bereits reagiert und eine Beteiligung der Schweiz an diesen Bemühungen mit der Aufnahme von rund 20 Minderjährigen in Aussicht gestellt. Eine vollständige Umverteilung der Migrantinnen und Migranten von Moria steht auf EU-Ebene derzeit nicht im Vordergrund.

Schweiz engagiert sich seit Jahren in Griechenland

Die Schweiz unterstützt Griechenland seit Jahren. Im humanitären Bereich unterstützt die Schweiz Aktivitäten zur Verbesserung der Situation von Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlingen auf den griechischen Inseln. Sie zielt auch darauf ab, die lokale griechische Bevölkerung zu unterstützen. Im Asylbereich hat das SEM im April 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Franken für Projekte von Hilfsorganisationen bereitgestellt, die vor allem Kindern und Jugendlichen in den Camps auf den Inseln in der griechischen Ägäis zugutekommen. Es werden damit auch Sofortmassnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in den Unterbringungsstrukturen finanziert. Zudem hat die Schweiz 2020 bereits 52 unbegleitete minderjährige Asylsuchende aus Griechenland aufgenommen, die familiäre Verbindungen in die Schweiz haben. Dieses Engagement wird fortgesetzt.

Daneben setzt sich die Schweiz auf europäischer Ebene seit Jahren mit Nachdruck für eine nachhaltige Reform des Dublin-Systems ein, die zu einer gerechteren Verteilung der Verantwortung im Asylbereich und zu mehr Solidarität führen soll. Die Europäische Kommission hat für das Jahr 2020 die Präsentation des Pakts für Migration und Asyl angekündigt. Dieser soll neue Vorschläge enthalten und die Debatte über eine Dublin-Reform wieder in Gang bringen.

Coronavirus: Keine Quarantäne bei der Einreise aus den Grenzregionen

An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat über die Quarantäneregeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten entschieden: Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung. Die angepasste Verordnung tritt am 14. September in Kraft. Gleichzeitig wird die Liste der Risikogebiete aktualisiert.

Seit dem 6. Juli 2020 müssen alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, während zehn Tagen in Quarantäne. Mit dieser Massnahme des Bundesrats soll die Einschleppung des Coronavirus und die Verbreitung in der Schweiz möglichst verhindert werden. Bei Nachbarstaaten verfolgt der Bundesrat nun einen regionalen Ansatz. Von Nachbarländern werden nur einzelne Regionen auf die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, so wie dies bereits verschiedene Länder tun.

Ausnahmen für Grenzregionen
Die Grenzregionen der Nachbarstaaten können von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden. Mit dieser differenzierten Regelung trägt der Bundesrat dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzregionen Rechnung. Gleichzeitig reagiert der Bundesrat damit auf die steigenden Infektionszahlen in der Schweiz und in verschiedenen Nachbarstaaten, insbesondere in Frankreich.

Seit Juni steigen die Neuinfektionen in der Schweiz stetig an. Während Anfang Juni 98 Fälle pro Woche gemeldet wurden, waren es Ende August 1844, also mehr als das 18-fache. In Frankreich steigen die Fallzahlen noch stärker an und die Zahl der Neuinfektionen über zwei Wochen hinweg liegt in fast allen Regionen Frankreichs deutlich über dem Grenzwert von 60 pro 100’000 Personen (14-Tage-Inzidenz). Auch in einzelnen Bundesländern in Österreich ist ein Anstieg über den Grenzwert zu beobachten, ebenso in mehreren Kantonen der Schweiz.

Mit der Regionalisierung sind Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten zur Quarantäne verpflichtet, nicht aber aus den grenzüberschreitenden Lebensräumen. Der Bundesrat setzt in der Umsetzung weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Diese soll Reisen in Risikogebiete wenn immer möglich unterlassen oder sich nach einer solchen Reise in Quarantäne begeben. Bereits heute sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Die Kantone haben sich mehrheitlich für dieses Vorgehen ausgesprochen. Einige Kantone befürchten jedoch, dass die neue Ausnahmeregelung für die Grenzregionen zu einem Mehraufwand führt und die Akzeptanz der Quarantänebestimmungen schwächt.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind neu auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung dafür ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird.

Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird.

Der Bundesrat hat in der Covid-19-Verordnung «Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» schliesslich auch die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne angepasst. So können die Kantone den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarantäne in der Schweiz entsprechend kürzen.

Coronavirus-Tests: Bund senkt Tarife
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung ferner entschieden, den Tarif für eine molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) von 95 auf 82 Franken und jenen für eine serologische Analyse (Antikörper-Test) von 39 auf 25 Franken zu senken. Er hat zudem verschiedene Abläufe präzisiert.

Rita Oras Aufruf an Kosovo zum Schutz der Kinder vor COVID-19 (VIDEO)

Die weltbekannte Sängerin und Botschafterin der UNICEF UK Rita Ora, welche ursprünglich aus dem Kosovo stammt, hat eine Nachricht an alle Bewohner*innen Kosovos mit dem Aufruf zur Einhaltung der Schutzmassnahmen vor COVID-19 gesendet.

«Es besorgt mich sehr, dass so viele Menschen im Kosovo vom Coronavirus betroffen sind», sagt Rita in der Videonachricht, welche sich unten angehängt befindet. «Wenn ich nicht zu Hause bin, trage ich meine Maske, damit ich nach Kosovo zurückkehren und mit euch gemeinsam das Ende dieses Virus feiern kann», fährt sie fort.

Sie ruft alle dazu auf, die Schutzmassnahmen gegen COVID-19 einzuhalten:

Die Maske zu tragen;

Social Distancing zu betreiben;

Auf die persönliche Hygiene zu achten.

Das UNICEF-Büro fordert in Zusammenarbeit mit USAID im Kosovo alle dazu auf, die Schutzmassnahmen zu respektieren und die Kinder des Kosovo heute zu schützen, damit diese morgen wie Weltstars scheinen können.

Für jedes Kind!

 

Bruttoinlandprodukt im 2. Quartal 2020: Pandemie führt zu historischem Einbruch

Das BIP der Schweiz ging im 2. Quartal 2020 um –8,2 % zurück, nach –2,5 % (revidiert) im Vorquartal.* Die Wirtschaftsaktivität im Inland war im Zuge der Pandemie und der Eindämmungsmassnahmen stark eingeschränkt. Gleichzeitig stürzte die Weltwirtschaft in eine scharfe Rezession. Im internationalen Vergleich blieb der BIP-Rückgang in der Schweiz aber verhältnismässig begrenzt.

Im 2. Quartal erlitt das BIP der Schweiz den stärksten Rückgang seit Beginn der Aufzeichnung der Quartalszahlen 1980. Gegenüber der Situation vor der Corona-Krise im 4. Quartal 2019 brach das BIP in der ersten Jahreshälfte 2020 kumuliert um –10,5 % ein. Die Branchenstruktur der hiesigen Wirtschaft trug aber dazu bei, dass der Rückgang im internationalen Vergleich verhältnismässig glimpflich ausfiel.

Die gewichtige Pharmabranche steigerte ihre Umsätze und verhinderte damit einen noch kräftigeren Einbruch im Total des verarbeitenden Gewerbes (–9,0 %). Indessen mussten die konjunktursensitiven Industriebereiche, wie jene der Maschinen und Metalle sowie der Präzisionsinstrumente und Uhren, im Zuge der internationalen Wirtschaftskrise herbe Rückschläge hinnehmen. Die Warenexporte** (–9,4 %) gingen entsprechend stark zurück.

Der Dienstleistungssektor war im 2. Quartal am stärksten von den gesundheitspolitischen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen; die Wertschöpfung brach auf breiter Basis ein. Aber auch in diesem Sektor erwies sich die Schweizer Branchenstruktur im internationalen Vergleich als stabilisierend. So ging die Wertschöpfung im Gastgewerbe (–54,2 %) wie im Transport- und Kommunikationssektor (–21,7 %) ausserordentlich stark zurück. Der BIP-Anteil der tourismusorientierten Dienste ist hierzulande aber geringer als in den meisten Nachbarländern. Auch vermeldete der Handel (–3,6 %) einen vergleichsweise glimpflichen Rückgang der Wertschöpfung. Zum einen konnte der Transithandel erheblich wachsen. Zum anderen entwickelte sich der Detailhandel vergleichsweise solide, auch angesichts der geschlossenen Gastronomiebetriebe und der Reisebeschränkungen. Einen kräftigen Rückgang registrierten schliesslich auch der Gesundheitssektor (–8,6 %) und die unternehmensnahen Dienstleistungen (–8,6 %). Entsprechend gingen auch die Dienstleistungsexporte (–15,9 %) stark zurück.

Die gesundheitspolitischen Eindämmungsmassnahmen begrenzten die privaten Konsumausgaben (–8,6 %). Im Zuge geschlossener Geschäfte und Lokale sowie anderer Einschränkungen, namentlich im Gesundheitswesen und im Reiseverkehr, gingen die Ausgaben in den meisten Konsumbereichen ausserordentlich stark zurück. Alternative Vertriebswege wie der Onlinehandel konnten die Ausfälle nur teilweise wettmachen. Ebenfalls stark rückläufig entwickelten sich die Bauinvestitionen (–4,0 %) und die Ausrüstungsinvestitionen (–11,7 %). Der Staatskonsum wuchs nur geringfügig (+0,2 %). In Summe registrierte die inländische Endnachfrage (–7,4 %) einen historischen Rückgang. Entsprechend brachen auch die Importe von Waren*** (–14,3 %) und von Dienstleistungen (–22,2 %) ein.

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Kosovo prüft die Möglichkeit Hunde nach Schweizer Vorbild zu registrieren

Kosovo prüft die Möglichkeit rechtlicher Änderungen, um Hunde mit Eigentümern nach Schweizer Vorbild zu identifizieren und registrieren zu lassen. Die Idee für dieses große Vorhaben hatte ursprünglich die Schweizerin  Dr. Helen Wormser, die sich seit Jahren im Kosovo für eine bessere Behandlung von Hunden einsetzt.  Sie eröffnete 2018 die erste grosse Kleintierklinik im Kosovo mit dem Tierarzt Blendi Bejdoni, die als Durchgangszentrum zur Behandlung von Strassenhunden dient.

In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt vom Besitzer durch die Platzierung eines Mikrochips registriert werden. Mikrochip-Implantation und Registrierung in der AMICUS-Datenbank sollten von einem Tierarzt durchgeführt werden. Die Regierung des Kosovo prüft zur Zeit die Umsetzung des Schweizer Modells der Hunderegistrierung. So fand heute, am 19 August 2020, die dritte Arbeitssitzung im Amt des stellvertretenden Ersten Premierministers der Republik Kosovo, Mr. Besnik Tahiri, statt mit dem Zweck an den kurz-und mittelfristigen Schritten zur Verbesserung der Situation der streunenden Hunde im Land zu arbeiten. An dieser Sitzung nahmen neben der Animal Rights-Organisation als Teil der Zivilgesellschaft und der KVFA (Veterinäramt) auch der Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung (MAFRD), Besian Mustafa, teil, der sorgfältig und aufmerksam zuhörte und sich über die rechtlichen Änderungen, die vorgenommen werden müssen um Eigentümer von Hunden zu registrieren und die Hunde zu chippen informierte. Ausgesetzte Hunde sind verantwortlich für die große Anzahl von streunenden Hunden.

Die Verwaltungsanleitung (Verordnung), die in der nächsten Woche von der Arbeitsgruppe (KVFA und Zivilgesellschaft: vertreten durch ARF als Organisation) geändert wird und die dem Rechtsamt des MAFRD eingereicht wird, lautet: 1. Verwaltungsanleitung (MAFRD) – Nr. 02/2018-Für die Identifizierung und Registrierung von Begleittieren, Sanktionen gegen Personen verhängen, die ihre Begleittiere nicht registrieren. 2. Registrierung von Züchtern und Tiergeschäften (Tiergeschäfte / Märkte) Die Stiftung Tierrecht und KVFA werden den ersten Entwurf der Verwaltungsanleitung für Züchter und Tierhandlungen vorschlagen; 3. Verwaltungsunterricht (MAFRD) 01/2018-On Finanzielle Entschädigung für Veterinärdienste im Feld; – Erhöhung der Entschädigung der Tierärzte für die Registrierung von Begleittieren.

Mit dem Minister für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung, Besian Mustafa, traf der stellvertretende PM mit den Vertretern der Stiftung für Tierrechte, dem Vertreter der Kosovo-Ernährung und Veterinäragentur Lahi Brahimaj und dem Direktor der Direktion für Tierschutz, Sadik Heta zusammen und  diskutierte Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der streunenden Hunde im Kosovo. «Wir haben beschlossen, die gesetzlichen Änderungen fertigzustellen, um mit der Registrierung von Begleittieren zu beginnen, damit Hundehalter und Züchter registriert und deren Arbeit überwacht werden kann. Streunende Hunde stammen von Hunden mit Besitzern (Besitzer) und wir müssen hart daran arbeiten, dieses Problem nachhaltig zu lösen» schrieb Tahiri in sozialen Netzwerken. Wird Kosovo das Schweizer Muster der Hunderegistrierung annehmen?

Position von Dr. Helen Wormser: Seit 1.1.2015 im Kosovo; Wir haben dank meinem Bruder angefangen uns um die hohe Zahl von Strassenhunden zu kümmern. Er hat in der Schweizer Botschaft gearbeitet und später in den Kosovo-Tourismus investiert. Wir haben versucht, große internationale NGO zu motivieren, um verlassenen Haustieren im Kosovo zu helfen – niemand wollte sich im Kosovo für Tiere einsetzen – alle helfen nur in EU-Ländern, wie Rumänien, Bulgarien und Ungarn. Deshalb  habe ich meine Stiftung geschaffen und hatte schnell Anhänger vor allem von der schweizerischen und deutschen Diaspora. Unsere Stiftungsratsmitglieder sind eine kosovarisch-schweizerische Finanzanalystin, zwei Schweizer Tierärzte, ein Anwalt und ein Tourismus-Experte. Etwa 250,000 Kosovaren leben in der Schweiz. Einige von ihnen sind unsere Spender – auch wenn manche den Kosovo nicht mehr besuchen, weil sie leiden, wenn sie die elende Situation der ausgesetzten Hunden sehen. Wir bekommen viele Nachrichten von Menschen, die den Kosovo besuchen, wegen ihrer Angehörigen dort – oder weil sie sich mit jemandem außerhalb der Diaspora befreundet haben und ihnen ihr Land zeigen wollen – was zu kleineren Depressionen führt.

Wir arbeiten in 3 Ländern – Kosovo, Albanien mit Partnern und Montenegro. Tierschutz hat in den nördlichen Ländern einen hohen Stellenwert, insbesondere in der Schweiz, den Niederlanden, Deutschland und Österreich. Frankreich und Italien haben immer noch mit der Aussetzung von Hunden zu kämpfen. Belgien und Frankreich töten Hunde, wenn sie nicht adoptiert werden, Italien hat eine No-kill Politik. Die Reduzierung der Hundebevölkerung auf der Straße erfordert viele gleichzeitige Aktionen: – Die Implantation von Mikrochips, die Registrierung von Hundebesitzern und Züchtern ist das Wichtigste; – obligatorische Kastration aller Hunde, v.a. wenn sie frei in ihrem Dorf oder spazieren gehen dürfen – sonst müssen sie mit der Leine laufen; – Kastration von Strassenhunden nur mit ethisch korrekten und professionellen Tierärzten für Haustiere; – Hundebesitzer sollten bestraft werden, wenn sie ihre Hunde und Welpen auf die Straße entsorgen (anstatt zu einem Tierarzt zu gehen und ihren Hund kastrieren oder alte und kranke Hunde euthanisieren lassen) – Jede Woche sollten die Bürger über TV-Sender, Radio, Facebook informiert werden: ′′ Sie dürfen Ihr Haustier nicht verlassen, wir werden jeden bestrafen, der sein Haustier aussetzt. Melden Sie Ihren Hund in einer Kleintierklinik an – und im ersten Jahr erhalten Sie eine kostenlose Kastration.” Zum Beispiel!

Quarantänepflicht bei Einreisen aus Albanien in die Schweiz

Der Bundesrat hat die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko angepasst. Sie tritt auf 20. August 2020 in Kraft. Neu darauf befinden sich u.a. Albanien, die Balearen und Belgien.

 Quarantänepflicht: Liste der Staaten und Gebiete

Die Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.

Ab dem 20. August 2020 nicht mehr auf der Liste: Äquatorialguinea, Sao Tome und Principe, Saudi-Arabien, Serbien und Singapur.

Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in fetter Schrift hervorgehoben.

 Liste gültig bei der Einreise ab dem 20.8.2020

  • Albanien
  • Andorra
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aruba
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Belgien
  • Belize
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Eswatini (Swasiland)
  • Färöer
  • Gibraltar
  • Guam
  • Guatemala
  • Honduras
  • Indien
  • Irak
  • Israel
  • Kasachstan
  • Katar
  • Kirgisistan
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kuwait
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Malta
  • Mexiko
  • Moldova
  • Monaco
  • Montenegro
  • Namibia
  • Nordmazedonien
  • Oman
  • Panama
  • Peru
  • Rumänien
  • Sint Maarten
  • Spanien  den Balearen(ohne Kanaren)
  • Südafrika
  • Suriname
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • Vereinigte Staaten von Amerika (inklusive Puerto Rico und US Virgin Islands)

bag.admin.ch

 

Entdecke Gjakova gemeinsam mit Shqipe

Shqipe Mula

Beruf: Tourismus- und Hotellerie Professorin, Gjakova

Im Jahr 2015 hat Shqipe erfolgreich die Ausbildung zur Reiseleiterin abgeschlossen, seither ist dies ihr zweiter Beruf. Ihre Verbindung mit dem kulturellen Erbe geht weit zurück, weil sie von einer Familie kommt, die die ursprüngliche Form des Handwerks der albanischen Plis-Qeleshes erhalten hat. Für Shqipe gehört diese familiäre Komponente, zusammen mit dem Respekt für andere, historische, kulturelle, naturbezogene und architektonische Werte des Ortes zu ihrem langen Weg, der sie zum Beruf der Reiseleiterin geführt hat.

Entdecke Gjakova gemeinsam mit Shqipe

«Wenn du in Gjakova bist, kannst du dem Prunk des grossen Marktplatzes nicht widerstehen», sagt Shqipe, welche ihrer Beschäftigung als Reiseleiterin in Gjakova nachgeht, da sie aus einem Teil dieser Stadt kommt und immer noch dort lebt. Die Besichtigung des grossen Marktplatzes ist einer der wichtigsten Teile ihrer Touren. Shqipe möchte, dass alle Besucher*innen Gjakova so sehen und erleben, wie sie es jeden Tag ihres Lebens sieht und liebt. «Mit jeder Gruppe von Touristen oder Besuchern entstehen schöne, spontane und einzigartige Momente. Eines der schönsten Dinge ist die professionelle Nähe, die ich mit Touristen oder Besuchern zu schaffen versuchen. So sollten sie Gjakova erleben können», sagt Shqipe. Als Hotellerie- und Tourismuslehrerin in einer Mittelschule ermutigt Shqipe junge Menschen dazu, ihre berufliche Zukunft als Teil der dichten Netzes des  Tourismussektor zu sehen

Leidenschaft für den zweiten Beruf

Im Kosovo ist die Reiseleitung ein neuer Beruf, was es schwieriger macht, auf dem Arbeitsmarkt zu überleben. Shqipe ist Teil des Vorstands und Mitglied der «GuideKs»-Organisation, die eine solide Grundlage für die Entwicklung dieses Berufs im Kosovo legt. «Ich hoffe, dass es in dieser Hinsicht sehr bald positive Entwicklungen geben wird. Ich werde bestimmt weiterhin eine Reiseführerin für die Stadt Gjakova bleiben. Mit grosser Freude werde ich Gruppen von Touristen und Besuchern erwarten und begleiten, damit sie meine Stadt und mein Land lieben», sagt Shqipe. Für sie ist es einer der besten, attraktivsten und unterhaltsamsten Berufe, Reiseleiterin zu sein.

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2020.

Lerne Vushtrria mit Egzona kennen

Egzona Azemi

Beruf: Ethnologin

Egzona geht ihrer Beschäftigung als Reiseführerin in der Stadt Vushtrria seit 2018 nach. Ihr Beruf als Ethnologin ergänzt auf schöne Art und Weise ihre Beschäftigung als Reiseleiterin mit Schwerpunkt auf den Denkmälern des kulturellen Erbes ihrer Heimatstadt. Das Studium des sozialen und kulturellen Lebens erleichtert es Egzona, die Kultur der Stadt unterschiedlichen Besucher*innen zu vermitteln. 2015 besuchte sie eine Ausbildung zur Reiseleiterin und kam dort auf die Idee, die beiden Berufe miteinander zu verbinden.

Lerne Vushtrria mit Egzona kennen

Als Reiseleiterin des kulturellen Erbes von Vushtrria, erwarte ich die Besucher*innen und Touristinn*en gewöhnlicherweise in der Stadtburg. Dort nehme ich sie mit auf eine informative Tour in die Burg. Ich habe aber auch andere Reisegruppen, die sich im Vorhinein bei mir anmelden. Diese führe ich auch zu anderen Denkmälern und Sehenswürdigkeiten, die in der Stadt besucht werden sollten. Die Tour beginnt also beim Schloss, dann gehen wir zum Hammam bei der «Ura e Gurit» und besuchen die religiösen und kulturellen Stätten der Stadt sowie andere Sehenswürdigkeiten.

Die Stadt Vushtrria ist eine kleine Stadt mit einer alten und beliebten Geschichte. Die beliebteste Tour ist die, bei der wir nach dem Besuch der Stadt an der «Ura e Gurit» anhalten und ich die Geschichte der Brücke als Verbindungs- und Handelsweg der grössten Zivilisationen und Orte der Antike und des Mittelalters erläutere. Fast jede Gruppe besucht diese Brücke, weil es eine der wenigen ist, unter welcher der Fluss nicht fliesst und diese Brücke ein besonderes Symbol der Stadt ist.

Leidenschaft für den zweiten Beruf

Was Egzona an ihrem zweiten Beruf als Reiseleiterin am meisten begeistert, ist die Nähe zu den Menschen und die Möglichkeit, Aufmerksamkeit auf die Stadt und deren Besonderheiten zu lenken. Für Egzona ist jeder Moment mit Tourist*innen und Besucher*innen etwas Besonderes, weil jede dieser Personen anders ist und eine andere Ausstrahlung hat. Die besten Momente sind, wenn sie viele positive Reaktionen bekommt. Sie weiss dann, dass diese das Ergebnis ihrer Arbeit sind. Sie betont diejenigen Fälle, in denen Tourist*innen mit Freunden oder Familie zurückgekehrt sind, um die Stadt und andere Orte zu besuchen, die sie ihnen beim ersten Besuch empfohlen hat.

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2020.

 

 

 

Beruf sowie Leidenschaft: Als Reiseführerin unterwegs in meiner Stadt

Nora Arapi Krasniqi

Beruf: Konservatorin-Restauratorin

Nora übt ihre Beschäftigung als Reiseführerin in Prizren seit 2014 aus. Ihr Beruf als Konservatorin-Restauratorin und die Arbeit im Feld der Kulturvermittlung sind vielversprechende Karrierren und stellen eine schöne Überschneidung mit ihrer zweiten Beschäftigung als Reiseführerin dar. Während ihres Engagements im Jahr 2009 für das Design des Guides «Prizren In Your Pocket» hat sich Nora auch dem wichtigen Feld des Kultur-Tourismus gewidmet. Ihr analytisches Fachwissen über kulturelle Stätten erleichtert ihr bei der Arbeit als Reiseleiterin.

Prizren (Foto Arben Llapashtica)

Lerne Prizren mit Nora kennen

Die Stadt wird hauptsächlich zu Fuss erforscht. Der Spaziergang beginnt beim Treffort Ura e Gurit – auf Albanisch Steinbrücke – wo ein Vortrag über Prizren gehalten wird. Die Geschichte und die Charakteristika der Stadt werden den Besucher*innen nähergebracht. Dabei erfahren sie Genauers über die lokalen Sprachen, das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Religionen und die kulturelle Diversität Prizrens. Der erste Halt erfolgt bei der Katholischen Kirche «Zonja Ndihmëtare». Dann halten wir bei der orthodoxen Kirche «Shën Gjergji», bei der zwei kleine Kapellen stehen. Als nächstes besichtigen wir «Kroi i Shadërvanit» – auf Albanisch «Der Brunnen Shadërvans» – und danach die Moschee von Sinan Pasha. Anschliessend wird der moderne Teil des historischen Zentrums besichtigt, wo die Periode und die Entwicklung der Stadt während der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kennengelernt wird. Dann geht es weiter zum Marash Komplex, um dann zum Komplex der Albanischen Liga von Prizren zurückzukehren. Das Hammam von Gazi Mehmed Pasha, Halveti Tekke, die Farkatari Strasse stehen als nächster an der Reihe. Der letzte Halt ist das Kino Lumbardh. Wenn da ein Event stattfindet, nehmen wir an diesem zusammen mit den Besucher*innen teil. Dies ist die beliebteste der halbtägigen Reiserouten. Je nach Zeit und Interesse können jedoch auch das Schloss Prizren, das Archäologische Museum mit dem Glockenturm und die Kirche «e Shën Premtes» oder einer der zahlreichen anderen Orte Prizrens besichtigt werden.

Die Leidenschaft für den zweiten Beruf

«Das Vorführen der Charakteristika der Stadt, das Kennenlernen von Menschen von anderen Orten und mit anderem Hintergrung, herausfordernde Fragen, mit denen sich die Besucher*innen konfrontieren können, helfen auch mir, die Schätze meiner Stadt wiederzuentdecken. Diese sind einige der Hauptgründe, warum mir meine Arbeit so viel Freude bereitet», sagt Nora. Sie fügt hinzu, dass sie diesen Beruf so lange ausüben wird wie nur möglich. Auf das Treffen auf verschiedene Menschen, die Kosovo kennenlernen möchten, möchte sie nicht verzichten.

Im Januar 2020 hat Nora die Schätze Prizrens dem hohen Vertreter der Europäischen Union Josep Borell während eines eintägigen Besuchs der Stadt gezeigt. Nora erzählt, dass er viel Interesse gegenüber den traditionellen Gerichten und Geschäften mit Filigranarbeiten sowie Wertschätzung gegenüber lokalen Produkten gezeigt habe.

 

Grossanlässe ab Oktober unter strengen Bedingungen und mit Bewilligung wieder möglich

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis am 2. September einheitliche Bewilligungsanforderungen für Grossanlässe auszuarbeiten. Diese sollen für alle Bereiche, wie Sport, Kultur oder Religion gelten. Damit sollen zusätzlich zu den Basismassnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitplanken aufgestellt werden. Dabei kann auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Science Task Force zurückgegriffen werden. Für die Veranstaltung braucht es eine Bewilligung des zuständigen Kantons. Die Kantone können die Erteilung der Bewilligung zudem verweigern, wenn ihre epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing die Durchführung nicht erlauben.

Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind in der Schweiz seit dem 28. Februar 2020 verboten. Dieses Verbot ist eine der zentralen Massnahmen, mit der die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus reduziert werden konnte. Es gilt bis am 31. August und wird nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit erhalten die Kantone Zeit, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und wenn nötig die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.

Mit dem Vorgehen will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die epidemiologische Lage nicht weiter verschlechtert. Gleichzeitig trägt er den gesellschaftlichen Bedürfnissen etwa nach einem vielfältigen Kulturleben und Sportangebot sowie den wirtschaftlichen Interessen Rechnung. Nicht alle Grossveranstaltungen bergen dieselben Risiken. So gibt es Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand weitgehend eingehalten werden kann.Maskentragpflicht im Flugzeug

Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass ab dem 15 August auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden muss. Bereits seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht. Die Massnahme betrifft alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig der Fluggesellschaft.

Ausnahmen der Quarantäne für Diplomaten

Ausländische Diplomatinnen und Diplomaten sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn ihre Einreise für die Funktionsfähigkeit der Botschaften notwendig ist. Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten sind neu ebenfalls für notwendige dienstliche Tätigkeiten von der Quarantäne befreit.

Einmalige Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie

Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie führt beim Bundesamt für Gesundheit im Jahr 2020 zu verschiedenen zusätzlichen Ausgaben, etwa für Kampagnenarbeit, den Betrieb der Hotlines oder die Entwicklung der Corona-App. Der Bundesrat beantragt deshalb einen Nachtragskredit für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie von 31,6 Millionen Franken für das Jahr 2020.

FDP: Nein zur Kündigungsinitiative

Am 27. September 2020 stimmen wir über die Kündigungsinitiative der SVP ab. Sie fordert die eigenständige Regelung der Zuwanderung in die Schweiz. Die heute geltende Personenfreizügigkeit mit den Ländern der Europäischen Union (EU) soll beendet werden. Auch sollen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, welche solche Freizügigkeitsrechte beinhaltet. Für die Umsetzung gibt die Initiative dem Bundesrat ein Jahr Zeit, um mit der EU über die Beendigung der Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Falls sich Bundesrat und EU nicht einigen und die Personenfreizügigkeit nach diesem Jahr noch immer in Kraft ist, muss der Bundesrat die Personenfreizügigkeit innerhalb eines weiteren Monats einseitig künden.

Für die EU ist klar: Die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt ist untrennbar mit der Personenfreizügigkeit verbunden. Die einjährige Verhandlungsfrist ist Augenwischerei – es gibt nichts zu verhandeln. Damit steht fest, dass der Bundesrat das Abkommen spätestens im Oktober 2021 aufkünden muss. Aufgrund der Guillotine-Klausel läuft ab dann die sechsmonatige Kündigungsfrist für die gesamten Bilateralen I.

Die Kündigungsinitiative sieht ausserdem vor, dass keine neuen völkerrechtlichen Verträge mit Freizügigkeitsrechten abgeschlossen werden dürfen.

Durch die Personenfreizügigkeit sind 2019 netto 31’965 Personen aus EU/EFTA-Staaten eingewandert. Zudem hat sich die Netto-Zuwanderung durch die PFZ in den letzten 5 Jahren halbiert. Auch Schweizerinnen und Schweizer konnten trotz Zuwanderung von Arbeitskräften ihre Erwerbsquote 2010-2019 steigern (von 77.3% auf 80.5%). Der bilaterale Weg garantiert unserem Land die Beteiligung am Binnenmarkt unter Wahrung der grösstmöglichen Souveränität. Die Personenfreizügigkeit und der mit ihrem verbundenen bilateralen Weg ist die Basis einer wirtschaftlich erfolgreichen Schweiz. Dies haben die letzten 18 Jahren gezeigt, in welchen die Schweiz dank den Bilateralen eine stabile wirtschaftliche Entwicklung erfuhr. Aufgrund der «Guillotine-Klausel» führt die Annahme der Initiative (Kündigung der Personenfreizügigkeit) gleichzeitig zur Kündigung der Bilateralen I. Damit wird genau der Weg beendet, der uns so erfolgreich macht. Beim Verlust der Abkommen bleiben uns zwei Optionen: Entweder wir nehmen Barrieren beim Handel mit der EU in Kauf und verbleiben ohne Marktzugangsverträge, was jedoch unserer Wirtschaft beträchtlich schaden würde. Als zweite Option bleibt der EU-Beitritt oder der Beitritt zum EWR. Beide Optionen sind für die FDP.Die Liberalen keine Alternative zum bewährten bilateralen Weg. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein solches Experiment abzulehnen. Wir wollen den bilateralen Weg weiter gehen.

Die Schweiz verdient zwei von fünf Franken im Aussenhandel. Mehr als 51 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU. Die Bilateralen sind ein wichtiges Fundament unseres wirtschaftlichen Erfolgs und damit des Einkommens jedes einzelnen Schweizers und jeder einzelnen Schweizerin. Die Kündigung der Bilateralen I verursacht Auftragsmangel, tiefere Handelsvolumen, Steuerausfälle, Arbeitsplatzverluste und kostet so pro Person durchschnittlich 3‘200 Franken Einkommen pro Jahr.

Die weltpolitische Lage ist zunehmend unsicher. In Zeiten diverser Handelsstreits und einer Corona-bedingten Rezession sind stabile Beziehungen zu unseren wichtigsten Handelspartnern für unseren Wohlstand unverzichtbar. Die Schweiz verdient zwei von fünf Franken im Aussenhandel. Mehr als die Hälfte der Schweizer Exporte gehen in die EU. Die dadurch entstandenen Schweizer Arbeitsplätze zu riskieren ist leichtsinnig. Durch die Einstellung einer höher qualifizierten Person entstehen nachgelagert bis zu fünf weitere Jobs. Dabei ging im Schnitt weder die Beschäftigung von Einheimischen zurück, noch sanken deren Löhne. Im Gegenteil: Die Erwerbsquote und die Löhne sind seit Einführung der Personenfreizügigkeit gestiegen. Es ist ausserdem nach wie vor so, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in der Schweiz niederlassen dürfen, sofern sie hier einen Arbeitsplatz oder über genügend finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit erschwert die Rekrutierung von dringend benötigtem Personal. Als Folge drohen Abwanderungen von hochspezialisierten Firmen ins Ausland. Die Initiative wirkt sich letztlich kontraproduktiv auf die Arbeitsplatzsituation in der Schweiz aus. Auch ein intensiverer Handel mit anderen Wirtschaftspartnern kann den entstehenden Verlust an Wohlstand und Arbeitsplätzen nicht aufwiegen. Es ist daher ein verantwortungsloses Hochrisiko-Experiment, ein gutes Vertragswerk mit unserer wichtigsten Handelspartnerin ohne Not aufzugeben, ohne eine Alternative für den Marktzugang parat zu haben. Das von den Initianten als Alternative gepriesene „umfassende Freihandelsabkommen“ ist ein Feigenblatt. Erstens ist die Schweiz mit den bilateralen Verträgen viel tiefer in den Binnenmarkt eingebunden als jeder Freihandelspartner der EU. Zweitens würden die Verhandlungen über ein solches Abkommen Jahre in Anspruch nehmen, mit ungewissem Ausgang, während die Wirtschaft jeden Tag ohne geregelten Marktzugang viel Geld verliert.

Netto sind seit 2007 ca. 650’000 Menschen durch die PFZ in die Schweiz gekommen. Diese Zuwanderung hat weder zu mehr Arbeitslosigkeit noch zu Lohndumping geführt. Die Zugewanderten aus dem EU/EFTA Raum sind überdurchschnittlich gut ausgebildete Fachkräfte. Sie wirken damit dem bestehenden Fachkräftemangel entgegen. Die Personenfreizügigkeit funktioniert nicht nur von der EU in Richtung Schweiz, sondern auch in die Gegenrichtung. Rund eine halbe Million Schweizerinnen und Schweizer leben in einem EU-Staat. Mit einem Ja zur Kündigungsinitiative nehmen wir uns die Freiheit weg, uneingeschränkt in Europa zu arbeiten, zu lernen und zu leben. Damit auch verbunden ist der Verlust einer internationalen Vernetzung von Bildung, Forschung und Innovation. Die Schweiz ist stark, weil sie ein führender Forschungsstandort auf globaler Ebene ist. Wir können stolz sein auf unsere Hochschulen, unsere NobelpreisträgerInnen und unsere herausragenden Ideen und Produkte. Voraussetzung für die erfolgreichen Netzwerke sind insbesondere die europäischen Forschungsrahmenprogramme, bei denen wir dank den Bilateralen I teilnehmen können. Sie ermöglichen es, dass internationale Forschungsprojekte aus der Schweiz geleitet werden. Mit der Kündigungsinitiative verliert die Schweiz jedoch das Forschungsabkommen mit der EU und riskiert dadurch eine Isolierung, welche unsere herausragende Stellung als Forschungs- und Innovationsstandort fahrlässig aufs Spiel setzt.

Bundesrat und Parlament sagen Nein zu dieser extremen Initiative. Die FDP. Die Liberalen – Fraktion hat sie im Parlament einstimmig abgelehnt.

 

  • Nein zur Kündigung der bilateralen Verträge
  • Nein zu Experimenten in wirtschaftlich unsicheren Zeiten
  • Nein zur planlosen Gefährdung der guten Beziehung zur EU
  • Nein zu einer destruktiven Abschottungspolitik

Entdecke Gjeravica mit Arineta Mula!

Die Spitze von Gjeravica, 2658 Meter hoch. Es war dieser Moment dort oben, der meine Liebe für Kosovo noch deutlicher ausprägte. Gjeravica ist der zweite Berg von den «Bjeshket e Nemuna» – «die verfluchten Berge», ein irreführender Name, denn dieser Ort ist ein Zuhause für alle.

Man kann auf verschiedene Arten und Weisen den Berg von Gjeravica besteigen. Jeder Weg dorthin bietet eine intensive Erfahrung der Natur. Ein Weg zur Spitze startet bei der Gropa e Erenikut. In weniger als einer Stunde erreicht man diesen Weg über Junik.

Müde wird man dabei nicht so schnell. Der Weg ist so angenehm, dass jeder Schritt leicht wirkt. Währenddessen regt dich die Aussicht auf die grünen Berge zum Weiter- gehen an, ohne grosse Mühe wirst du dich plötzlich auf ihnen wiederfinden.

Berge und Seen können ohne einander bestehen, doch wenn sie sich nebeneinander befinden, formen sie zusammen ein kleines Wunder. Die Erfrischung auf dem Bergweg wird durch den See gewährleistet, der sich unter dem Gjeravica-Gipfel auf einer Höhe von 2200 Metern befindet. Dort fließt der Erenik-Fluss die Dukagjini- Ebene hinunter.

Das kann doch gar nicht sein, denkst du dir, doch während du den letzten Ab- schnitt des Weges läufst, wir der Wunsch, ganz oben anzukommen, dich drängen schneller zu werden. Wenn du einen grossen Stein auf der Spitze siehst, bist du auf dem höchsten Punkt von Kosovo angekommen!

Ungefähr vier Stunden Wanderung. Ausser der Schönheiten Kosovos wirst du auf dieser Höhe die Berge von Albanien und Montenegro sehen können. Wenn das Wetter schön ist, wirst du auf der gegenüberliegenden Seite die anderen «Bjeshkët e Nemuna» sehen. Diese sind sehr steil und gewähren eine Aussicht auf den höchsten Berg Albaniens «Mali Jezercë». Trotz der Staatsgrenzen scheinen sich die Berge zu umarmen. Es ist ein Zuhause für alle.

Wenn sie eine einmalige Erfahrung wollen, müssen Sie sich auf den Berg von Gjeravica begeben!

Montbalkans

Foto: PPSE Kosova

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2020.

Abenteuer in der Natur sind was für jeden!

Wir bieten Wanderungen, Kajakfahrten, Camping, Mountainbiking, Schneeschuhwanderungen und Skitouring an. Die Wahl liegt bei dir. Die beliebtesten Gebiete sind die albanischen Alpen und das Sharr Gebirge, das Aktivitäten im Kosovo, in Albanien, Montenegro und Nordmazedonien ermöglicht.

supercampers

Fahrradtouren und Kajakfahrten im Weissen Drin

Das Stadtzentrum ist nicht die einzige Attraktion von Prizren. Du kannst den von uns bevorzugten Teil des Weissen Drin dort erforschen – Die Schlucht von Nashec. Dazu müssen wir von Prizren aus etwa 30 bis 40 Minuten lang fahren. Die Strasse dahin ist pittoresk und ruhig. In Nashec fahren wir 1 bis 2 Stunden Kajak in der Schlucht. Die Rückkehr nach Prizren erfolgt über die gleiche Route. Dieses Angebot umfasst die Führung, die Fahrräder inklusive der Helme, das Kajak inklusive der Paddeln und die Schwimmwesten.

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Wanderung und Radtour im Sharr National Park

Habt ihr gewusst, dass sich die Sharr-Ber- ge entlang der Grenze zwischen Kosovo und Nordmazedonien erstrecken und da- bei Albanien streifen? Während dieser eintägigen Tour werden wir vom Kosovo aus einige wunderschöne Seen in Nordmazedonien erblicken. Die Abfahrt erfolgt in Prizren, wir fahren 30 bis 40 Minuten nach Guri i Zi. Dort beginnt die ungefähr vier Stunden lange Wanderung zur Spitze von Skarpa, wo wir uns entspannen und die Natur genießen können. Mit dem Fahrrad kehren wir zurück nach Prizren  keine Sorge, es geht 90% bergab. Dieses Angebot beinhaltet die Führung, das Mountainbike inklusive des Helms und den Transport nach Guri i Zi (Zaplluxhë, Dragash).

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Foto: PPSE Kosova

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2020.

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner aus Drittstaaten können ab 3. August 2020 einreisen

Am 20. Juli 2020 hat der Bundesrat alle coronabedingten Einreisebeschränkungen für die ersten zwölf Drittstaaten ausserhalb des EU/EFTA-Raums aufgehoben. Aus allen anderen Drittstaaten ist die Einreise in die Schweiz für einen Kurzaufenthalt weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Ab dem 3. August dürfen Personen, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner in der Schweiz haben, neu einreisen, sofern sie diese Beziehung belegen können. Personen aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko unterstehen unabhängig davon der Quarantänepflicht.

Wer mit einer in der Schweiz lebenden Person verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt oder mit dieser Person minderjährige Kinder hat, gilt gemäss Covid-Verordnung als Härtefall und ist deshalb von den coronabedingten Einreisebeschränkungen ausgenommen. Auf diese Härtefallbestimmung können sich ab 3. August 2020 neu auch Personen berufen, die mit einer in der Schweiz lebenden Person eine Liebesbeziehung oder eine andere enge Partnerschaft pflegen, auch wenn sie nicht verheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben und keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben.

Partnerschaft muss seit längerer Zeit bestehen und belegt werden

Diese Personen brauchen eine Einladung der in der Schweiz lebenden Person. Zudem müssen sie belegen, dass ihre Partnerschaft seit längerem besteht und regelmässig gepflegt wurde und sie sich mindestens einmal vor Erlass der Einreisebeschränkungen mit der Partnerin oder dem Partner in der Schweiz oder im Ausland persönlich getroffen haben. Als Belege gelten neben der schriftlichen Einladung mit Kopie des Schweizer Passes oder des Ausländerausweises etwa eine von beiden Personen unterzeichnete Bestätigung der Partnerschaft, eine Brief- oder Emailkorrespondenz, Flugtickets sowie Fotos und Kopien von Ein-und Ausreisestempeln in Reisepässen.

Die Schweizer Vertretungen im Ausland können Personen aus visumspflichtigen Staaten ein Visum erteilen, wenn sowohl diese als auch alle anderen Einreisevoraussetzungen erfüllt sind. Bei Personen aus nicht-visumspflichtigen Staaten können die Auslandvertretungen eine Bescheinigung ausstellen, wenn die betreffende Person sonst ihre Reise in die Schweiz nicht antreten kann. Es wird empfohlen, direkt in die Schweiz einzureisen, da der Transit durch andere Staaten nicht gewährleistet ist. Nach Beendigung des Besuches muss eine fristgerechte Ausreise sichergestellt und möglich sein. Alle einreisenden Personen aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko unterstehen auch bei einer bewilligten Einreise einer Quarantänepflicht.