Swissmedic genehmigt dritte Impfung für bestimmte Bevölkerungsgruppen

Nach Begutachtung der entsprechenden Gesuche passt Swissmedic die Fachinformationen der Covid-19 mRNA-Impfstoffe von Moderna (Spikevax®) und Pfizer/BioNTech (Comirnaty®) an. Besonders gefährdete Personen können demnach eine Booster-Impfung erhalten, um weiterhin ausreichend gegen schwere Verläufe der Covid-19 Krankheit geschützt zu sein. Im Gegensatz zu Comirnaty erfolgt diese Auffrischimpfung bei Spikevax mit einer halben Dosis. Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Funktion des Immunsystems können eine dritte Impfdosis erhalten.

Swissmedic hat die eingereichten Unterlagen zur dritten Dosis geprüft und passt die Arzneimittelinformationen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen und immungeschwächte Personen an. Neuste Studiendaten weisen darauf hin, dass eine zusätzliche Dosis die Fähigkeit zur Bildung von Antikörpern gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhöhen kann, insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem. Ferner können besonders gefährdete Personen von einer Boosterimpfung profitieren. Das unabhängige wissenschaftliche Expertengremium HMEC (Human Medicines Expert Committee) hat an seiner Sitzung im Oktober 2021 den Entscheid von Swissmedic gestützt.

Auffrischimpfung (Booster) für besonders gefährdete Personen

Beide Impfstoffe werden in einer ersten Impfserie in zwei Dosen im Abstand von 3 Wochen (Comirnaty, 2 Dosen à 0.3 ml) respektive einem Monat (Spikevax, 2 Dosen à 0.5 ml) intramuskulär verabreicht. Eine dritte Impfung (mindestens 6 Monate nach der zweiten Dosis) kann möglicherweise bei älteren Menschen oder Risikopatienten den Schutz vor einer Covid-19 Krankheit aufrechterhalten.

Bei Comirnaty (Pfizer) erfolgt die Boosterimpfung mit der gleichen Dosis wie die beiden ersten Impfungen (0.3 ml). Beim Covid-19 Impfstoff Spikevax (Moderna) wird für die Auffrischung die halbe Dosierung (0.25 ml) verwendet.

3-Dosis-Schema für Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem

Immungeschwächten Personen oder Patienten mit unterdrückter Immunreaktion (zum Beispiel Empfänger von Organtransplantaten oder Krebspatienten), die nach zwei Impfungen nur eine geringe oder gar keine Immunantwort gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgebaut haben, kann mindestens 28 Tage nach der zweiten eine dritte Dosis in der gleichen Dosierung verabreicht werden. Daten aus einer klinischen Studie mit Teilnehmern, die sich einer Organtransplantation unterzogen hatten, zeigten, dass die dritte Dosis die Immunantwort im Vergleich zur Kontrollgruppe (Placebo) verbesserte.

Anwendung und Sicherheit der Covid-19 Impfstoffe

Basierend auf der Anpassung der Arzneimittelinformationen durch Swissmedic konkretisiert die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) die Impfempfehlungen für die dritten Impfdosen der Covid-19 Impfstoffe. Swissmedic überwacht Nutzen und Risiken der Impfstoffe zur Vorbeugung der Coronavirus-Krankheit in der Schweiz und international weiterhin sehr eng.

Bundesrätin Keller-Sutter sichert Bosnien-Herzegowina weitere Unterstützung zu

Bundesrätin Karin Keller-Sutter ist vom 20. bis 21. Oktober 2021 für einen offiziellen Arbeitsbesuch nach Bosnien-Herzegowina gereist. In Sarajevo traf die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) Sicherheitsminister Selmo Cikotić sowie Migrationsminister Miloš Lučić zu Gesprächen. Zudem besuchte sie ein Migrationszentrum in der Nähe von Sarajevo. Im Anschluss reiste Keller-Sutter nach Griechenland, wo ebenfalls Treffen mit Amtskollegen und der Besuch von Aufnahmeeinrichtungen auf dem Programm stehen.

Die Schweiz und Bosnien-Herzegowina unterhalten seit 2009 eine Migrationspartnerschaft – es ist die älteste Migrationspartnerschaft der Schweiz. Bundesrätin Keller-Sutter hob die Bedeutung dieser Zusammenarbeit hervor und die Bereitschaft der Schweiz, diese fortzuführen: „Die Herausforderungen, die mit der Migration verbunden sind, können nur partnerschaftlich bewältigt werden.“ Keller Sutter sicherte Bosnien-Herzegowina weitere Unterstützung insbesondere in den Bereichen Migrationsmanagement, Grenzkontrollen, Rückkehr und bei der Verbesserung des Migrationsinformationssystems zu.

Migrationspolitischer Brennpunkt

Seit die Westbalkan-Route an Bedeutung gewonnen hat, gehört Bosnien-Herzegowina zu den migrationspolitischen Brennpunkten Europas. 66 000 Migrantinnen und Migranten haben seit 2018 die Grenze des Landes überquert, wobei Bosnien-Herzegowina primär als Transitland in die EU dient. „Die Rolle von Bosnien-Herzegowina ist sehr wichtig bei der Bekämpfung der illegalen Migration. Die Schweiz schätzt die Arbeit des Landes in diesem Bereich sehr“, betonte Keller-Sutter vor lokalen Medienvertretern in Sarajewo.

Trotzdem ist das Land stark auf internationale Unterstützung angewiesen, sei es bei der Grenzverwaltung oder bei der Unterbringung und der Integration der Migrantinnen und Migranten. Ein funktionierendes Asylwesen in Bosnien-Herzegowina ist im Interesse der EU und der Schweiz. Seit 2017 hat die Schweiz im Rahmen der Migrationspartnerschaft verschiedene Migrationsprojekte mit insgesamt rund 6,8 Millionen Franken unterstützt. Unter anderem leistete sie einen Beitrag zum Betrieb des provisorischen Aufnahmezentrums Lipa, in dem rund 900 Migrantinnen und Migranten untergebracht sind.

Keller-Sutter sichert weitere Unterstützung zu

Bei ihren Treffen mit Sicherheitsminister Selmo Cikotić und Migrationsminister Miloš Lučić kündigte die EJPD-Vorsteherin die Fortsetzung dieser Unterstützung an. Geplant sind etwa der Anschluss des neuen Aufnahmezentrums Lipa für 1500 Personen an das Stromnetz sowie die Übernahme der Verwaltungskosten. Es handelt sich um einen wichtigen Beitrag, um eine Krise wie im Winter 2020/2021 zu verhindern. «Der Winter kommt bald, darum ist es wichtig, dass man dort heizen kann», sagte Keller-Sutter. Ein neues Projekt betrifft die Verbesserung des Migrationsinformationssystems, womit eine effizientere Verwaltung der regulären und irregulären Migration ermöglicht wird.

Im Anschluss an die bilateralen Treffen besuchte Keller-Sutter das Migrationszentrum Ušivak in der Nähe von Sarajevo. Die Einrichtung für Familien, unbegleitete Minderjährige und andere verletzliche Gruppen hat eine Kapazität von rund 800 Personen. Das Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe (SKH) unterstützte die Einrichtung bei der Pandemieprävention und in der medizinischen Grundversorgung. Mit ihrem Besuch in Sarajevo würdigte die EJPD-Vorsteherin den Einsatz der Behörden bei der Bewältigung der migrationspolitischen Herausforderungen.

Offizieller Arbeitsbesuch in Griechenland

Am Nachmittag des 21. Oktober 2021 reiste Keller-Sutter nach Griechenland weiter. In Athen besucht sie eine Einrichtung für unbegleitete minderjährige Mädchen, die mit Unterstützung des Staatssekretariats für Migration (SEM) aufgebaut wurde. Am 22. Oktober trifft die EJPD-Vorsteherin den griechischen Asyl- und Migrationsminister Notis Mitarachi und den Bürgerschutz-Minister Takis Theodorikakos. Abschluss der Reise bildet der Besuch der Einrichtung Mavrovouni auf der griechischen Insel Lesbos, wo sich die Bundesrätin ein Bild der Lage vor Ort machen will.

Eine andere Erfahrung im touristischen Peja

Lernen Sie «Wander Adventures» kennen, einen Reiseveranstalter im Kosovo, der das ganze Jahr über Erlebnisse und Outdoor-Aktivitäten bietet. Die touristischen Pakete dieses Veranstalters sind vielfältig und voller Adrenalin. Sie bieten alles von Spaziergängen durch die «verfluchten» Berge, tägliche Fahrten durch den Kosovo im Geländewagen, bis hin zu Wintertouren im Kosovo und Nordmazedonien durch die Skigebiete oder Abenteuern in der Nähe der albanischen Riviera.

«Wander Adventures» ist seit 2017 Teil auf dem kosovarischen Markt. Eine Gruppe von Outdoor-Liebhaber*innen, die alle aus Peja stammen, haben sich organisiert, um Touren für internationale Touristengruppen und logistische Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen zu bieten.

Seitdem haben sie sich zu den aktivsten Reiseveranstaltern des Landes entwickelt, die sich auf neue Wege zur Entwicklung der lokalen Wirtschaft durch nachhaltige und umweltbewusste Aktivitäten konzentrieren.

Wander Adventures

Neben organisierten Touren hat «Wander Adventures» seine Aktivitäten so weit ausgeweitet, dass sie Ausrüstung für Winteraktivitäten verkaufen und vermieten und Skitouren (Schneewandern), sowie Paragliding-Kurse und Skifahren anbieten.

Alle Touren und Aktivitäten werden von professionellen und zertifizierten Guides geleitet. „Aufgrund unserer Aktivitäten sind wir streng bei den notwendigen Sicherheitsmassnahmen und Eingriffen“, sagt Bardhosh Morina von «Wander Adventures».

„Eine unserer beliebtesten Routen sind Skitouren in freier Wildbahn, bei denen wir das beste Potenzial unserer Region entdecken, hohe Berge mit offenen Hochebenen, perfekte Schneebedingungen und Gasthäuser mit traditioneller Architektur“, sagt Bardhoshi. “Dieses Abenteuererlebnis umfasst die Reiseroute “Balkangipfel” und den Weg zwischen Kosovo und Montenegro, wo wir das Sharr-Gebirge im südlichen Teil des Kosovo kombinieren.”

Laut Bardhosh mögen Tourist*innen die Besonderheiten unserer Berge und die Kultur des Landes sehr.

Wander Adventures

«Wander Adventures» hat auch mit der Gemeinde Peja und der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts Beschäftigungsförderung in der Privatwirtschaft zusammengearbeitet. Im Rahmen dieser Kooperation war das Unternehmen damit beschäftigt, die Unterkunftskapazitäten in Peja zu erhöhen und Camping anzubieten. So bauten sie im Rahmen der Kooperation ein Hostel mit einer Kapazität von 37 Betten in 16 Campingzelten.

“Dies ist ein neues kommerzielles Tourismusprodukt, das wir für lokale Besucher*innen, aus der Diaspora und für internationale Tourist*innen anbieten”, sagt Bardhoshi. Neben diesem Projekt engagiert sich das Unternehmen intensiv für die Vermarktung der touristischen Aktivitäten und der Region über Online-Tools.

Wander Adventures
Wander Adventures
Wander Adventures
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Aktivitäten, die Sie mit «Wander Adventures» erleben können

-Wandern in der Natur

-Ski und Skikurse

-Mountainbiken

 

Zahl der Krebspatienten nimmt zu – gleichzeitig ist die Sterblichkeit rückläufig

Aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen nimmt die Zahl der Krebspatienten und die Zahl der krebsbedingten Todesfälle zu. Gleichzeitig nimmt das Neuerkrankungsrisiko für Krebs insgesamt bei Männern ab und bleibt bei Frauen unverändert. Das Risiko, an Krebs zu sterben, nimmt bei Männern und bei Frauen ab. Diese Erkenntnisse gehen aus dem dritten Schweizerischen Krebsbericht 2021 hervor, den das Bundesamt für Statistik (BFS), die Nationale Krebsregistrierungsstelle (NKRS) und das Kinderkrebsregister (KiKR) gemeinsam erarbeitet haben. Der Bericht enthält die neuesten verfügbaren Daten zu Krebs in der Schweiz für die Periode 2013–2017.

Im Zeitraum von 2013 bis 2017 betrug die Zahl der jährlichen Neuerkrankungen bei Männern rund 23 100 und bei Frauen rund 19 650. Sie hat damit innerhalb von fünf Jahren bei beiden Geschlechtern zusammen um etwa 3350 Fälle zugenommen. Für das Jahr 2021 werden rund 48 000 Meldungen neuer Krebsdiagnosen erwartet, 26 000 bei Männern und 22 000 bei Frauen. Hauptgrund für diese Zunahme ist die demografische Entwicklung mit einer wachsenden Zahl älterer Menschen.

Kein Grund für die Zunahme der Fälle ist das Erkrankungsrisiko, welches im Gegenteil für Krebs insgesamt zwischen 2003 und 2017 bei Frauen nahezu unverändert blieb und bei Männern sogar leicht abnahm. Die mittlere jährliche Neuerkrankungsrate hat in den letzten zwei Jahrzehnten derweil bei männlichen Kindern und Jugendlichen um 0,8% und bei weiblichen um 1,4% zugenommen. Hierbei kann es sich um eine Kombination aus verbesserter Registrierung, veränderter Diagnosepraxis, zufälligen Schwankungen aufgrund kleiner Fallzahlen und echtem Anstieg handeln. Die Mortalitätsraten haben bei Kindern und Jugendlichen im gleichen Zeitraum angesichts verbesserter Therapien abgenommen.

Vier Krebsarten dominieren

Bei Männern machen Prostata-, Lungen- und Dickdarmkrebs 50,3% der jährlichen Neuerkrankungen aus, bei Frauen entfallen 51,1% auf Brust-, Lungen- und Dickdarmkrebs. Die anderen Krebsarten haben alle je einen Anteil von weniger als 7% der jährlichen Neuerkrankungen. Bei Kindern sind Leukämien, Hirntumore und Tumore aus embryonalem unreifem Gewebe am häufigsten.

Jährlich sterben rund 17 000 Personen an Krebs

Pro Jahr starben zwischen 2013 und 2017 jährlich rund 9400 Männer und 7650 Frauen an Krebs. Somit waren 30% aller Todesfälle bei Männern und 23% aller Todesfälle bei Frauen in der Schweiz durch Krebs bedingt. Bei Männern werden 21% der Krebstodesfälle durch Lungenkrebs, 14% durch Prostatakrebs und 10% durch Dickdarmkrebs verursacht. Bei Frauen ist Brustkrebs für 18%, Lungenkrebs für 16% und Dickdarmkrebs für 10% der Krebstodesfälle verantwortlich. Bei Kindern verursachen Leukämien und Hirntumore die meisten Todesfälle. Insgesamt stellt Lungenkrebs mit 3200 Todesfällen pro Jahr die häufigste krebsbedingte Todesursache dar.

Die Sterberaten für Krebs sind im Zeitraum von 1988 bis 2017 im Durchschnitt bei den Frauen um 28% und bei den Männern um 39% zurückgegangen. Dies bedeutet, dass Frauen heutzutage ein um fast ein Drittel tieferes Risiko haben, an Krebs zu sterben, verglichen mit gleichaltrigen Frauen vor 30 Jahren. Bei den Männern hat das Sterberisiko in den vergangenen drei Jahrzehnten sogar um weit über ein Drittel abgenommen.

Bei vielen Krebsarten verbessern sich die Überlebenschancen

Im Zeitraum 2013–2017 beträgt die 5-Jahres-Überlebensrate über alle Krebsarten hinweg betrachtet und unter Berücksichtigung anderer Todesursachen für Männer 64% und für Frauen 67%. Gegenüber dem Zeitraum 2003– 2007 ist dies bei Männern und bei Frauen ein Anstieg um jeweils 3 Prozentpunkte. Bei Kindern liegt die 5-Jahres-Überlebensrate mittlerweile sogar bei über 85%. Die Überlebenschancen werden von der Krebsart sowie vom Zugang zur medizinischen Behandlung und deren Wirksamkeit beeinflusst.

Tiefe Erkrankungs- und Sterberaten im internationalen Vergleich

Im Vergleich mit neun europäischen Ländern (darunter die Schweizer Nachbarstaaten und andere westeuropäische Nationen) liegen die Neuerkrankungsraten in der Schweiz für alle Tumorarten zusammen betrachtet bei Männern als auch bei Frauen tief. Was die Sterberaten angeht, so hat die Schweiz bei den Männern die zweitniedrigste und bei den Frauen die niedrigste Rate. Bei den 5-Jahres-Überlebensraten liegt die Schweiz auf einem mittleren Rang. Auch bei Kindern und Jugendlichen sind die Überlebensraten nach einer Krebserkrankung vergleichbar mit denen der Nachbarländer.

Keine Hinweise auf systematische Gewalt in den Bundesasylzentren

Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Rechte von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren systematisch missachtet werden. Die Grund- und Menschenrechte werden grundsätzlich eingehalten. Zu diesem Schluss kommt Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der im Auftrag des Staatssekretariates für Migration (SEM) untersucht hat, ob Mitarbeitende der Sicherheitsdienste unverhältnismässigen Zwang anwenden. Dies trifft in einzelnen untersuchten Fällen zu, bei denen eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist. In seinem Bericht empfiehlt Oberholzer dem SEM unter anderem, die Ausbildung des Sicherheitspersonals zu überprüfen und zu verbessern sowie Schlüsselpositionen in diesem Bereich mit eigenen Mitarbeitenden zu besetzen.

Im Frühling 2021 haben einzelne Medien und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) den Vorwurf erhoben, in den Bundesasylzentren (BAZ) komme es zu exzessiver und systematischer Gewaltanwendung durch die Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste. Im Auftrag des SEM hat Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer sieben Vorfälle untersucht, in denen angeblich unverhältnismässiger Zwang gegen Asylsuchende ausgeübt wurde. Er hat weiter untersucht, ob sich aufgrund der Ergebnisse dieser Abklärungen ein konkreter Handlungsbedarf in Bezug auf das Sicherheitsregime und das Betriebskonzept in den BAZ ergibt.

Foltervorwurf ist unberechtigt und falsch

In seinem Bericht kommt Niklaus Oberholzer zum Schluss, dass es keine Hinweise auf eine systematische Missachtung der Rechte von Asylsuchenden oder eine generelle Voreingenommenheit der Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste gibt. Der ebenfalls erhobene Vorwurf der Folter sei unberechtigt und falsch. Er teilt die Einschätzung der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) und des UNHCR Schweiz, dass die Menschen- und Grundrechte in den BAZ grundsätzlich eingehalten werden. Zudem weist Niklaus Oberholzer darauf hin, dass in sechs von sieben untersuchten Vorfällen eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist und deshalb Gewähr für eine unabhängige und unvoreingenommene Untersuchung durch die Justizbehörden gegeben ist. Aufgrund seiner Abklärungen ist er zum Schluss gekommen, dass Mitarbeitende der Sicherheitsdienste in drei der sieben Fälle unverhältnismässig und eventuell auch rechtswidrig auf eine Konfliktsituation reagiert haben. In drei weiteren Fällen war der angewendete Zwang verhältnismässig und gerechtfertigt, weil er auf die erhebliche Gewaltbereitschaft eines einzelnen, meist in hohem Mass alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Asylsuchenden zurückzuführen war. In einem Fall bestehen Zweifel, ob die Reaktion auf eine Konfliktsituation adäquat war.

Diese Zahl kritischer Vorfälle mit einigen wenigen beteiligten Sicherheitsmitarbeitenden muss laut Oberholzer in Relation gesetzt werden zur Gesamtzahl der insgesamt rund 700 Sicherheitsmitarbeitenden, die in den BAZ eingesetzt werden, und den mehr als 2000 Asylsuchenden, die sich gleichzeitig in den Bundesasylzentren aufhalten. Die Vorfälle würden zudem verdeutlichen, mit welch schwierigen Situationen Mitarbeitende des Sicherheits-, aber auch des Betreuungsdienstes konfrontiert sein können.

Zahl der Eskalationen konnte deutlich reduziert werden

Das im März 2019 eingeführte neue Asylgesetz brachte grundlegende organisatorische Veränderungen mit sich: die Beherbergungsstrukturen wurden grösser, die Zahl der involvierten Akteure erhöhte sich und die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Asylzentren des Bundes wurde länger. Dieses neue Setting dürfte das Konfliktpotenzial erhöht haben; erst recht ab 2020, als sich die Ausbreitung des Covid-Virus auch auf die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden in der Schweiz auswirkte.

Das SEM hat deshalb bereits eine Reihe von Massnahmen umgesetzt, um die Zahl der Eskalationen in den Bundesasylzentren so weit als möglich zu reduzieren. So wurde ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept erarbeitet, das in allen BAZ umgesetzt wird und jeder Form von Gewalt vorbeugen soll. In den BAZ werden zusätzliche Konfliktpräventionsbetreuende eingesetzt, die aktiv auf Asylsuchende zugehen, um Konflikte zu vermeiden oder zumindest zu deeskalieren. Zudem wurde die Rapportierung von Vorfällen angepasst und die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle eingeleitet. Diese Massnahmen wirken sich positiv aus: im zweiten Quartal 2021 konnte die Zahl der Eskalationen und Polizeieinsätze gegenüber dem ersten Quartal um rund 40 Prozent reduziert werden. Konflikte lassen sich in den Bundesasylzentren, so Oberholzer, trotz aller präventiven Massnahmen aber nicht in jedem Fall verhindern.

Niklaus Oberholzer macht in seinem Bericht eine Reihe von Empfehlungen für weitere Verbesserungen im Sicherheitsbereich. So soll etwa die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste überprüft und verbessert werden – diese Forderung erhebt auch die NKVF. Zu prüfen sei auch, ob das SEM die Schlüsselpositionen in den BAZ mit polizeilich ausgebildeten, eigenen Mitarbeitenden besetzen sollte. Die Mitarbeitenden der privaten Sicherheitsdienste würden in diesem Fall eine unterstützende Funktion einnehmen. Darüber hinaus empfiehlt Oberholzer dem SEM, die Anwendung disziplinarischer Massnahmen und den Einsatz der Besinnungsräume präziser zu regeln sowie die gesetzliche Grundlage für die Anwendung polizeilichen Zwangs oder polizeilicher Massnahmen zum Schutz der Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den BAZ zu prüfen. Zudem sollen die Abläufe bei der Rapportierung von Vorfällen verbessert werden.

Das SEM wird die noch nicht umgesetzten Empfehlungen aus dem Bericht von Alt-Bundesrichter Oberholzer prüfen und nach Möglichkeit umsetzen. Als Sofortmassnahme soll eine Regelung des Einsatzes der Besinnungsräume in der Verordnung über den Betrieb der Bundesasylzentren aufgenommen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Besinnungsräume ausschliesslich in Notsituationen und nach Avisierung der Polizei eingesetzt werden. Zudem wird das SEM die Ausgestaltung der Disziplinarmassnahmen und den Einsatz der Besinnungsräume generell überprüfen, allenfalls präzisieren und die Frage klären, ob es zusätzliche Bestimmungen auf Gesetzesebene braucht.

SEM-internes Audit kommt zu ähnlichen Erkenntnissen

Im Vorfeld zur Untersuchung von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer hat das SEM ein internes Audit zu den Abläufen und Zuständigkeiten im Sicherheitsbereich gestartet. Dieses hat Verbesserungsbedarf in verschiedenen Bereichen aufgezeigt. Empfohlen wird unter anderem, die Rollen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich noch klarer zu definieren und den Austausch unter ihnen zu intensivieren, die Qualität der Ausbildung der Sicherheitsmitarbeitenden systematischer zu überprüfen und diese allenfalls zu verbessern, die Nachbearbeitung der Rapporte zu Zwischenfällen klarer zu regeln und die Anweisungen zum Einsatz der Besinnungsräume zu präzisieren. Auch in diesem Bericht wird empfohlen, die Präsenz von SEM-Mitarbeitenden zu erhöhen. Zudem wird der bereits eingeleitete Aufbau einer unabhängigen Meldestelle für Beschwerden und Anliegen der Asylsuchenden empfohlen.

Auch diese Empfehlungen werden, wo dies nicht schon erfolgt ist, vom SEM geprüft und wenn möglich umgesetzt.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter festigt Migrations-Zusammenarbeit mit Bosnien-Herzegowina und Griechenland

Vom 20. bis 22. Oktober besucht Bundesrätin Karin Keller-Sutter Bosnien-Herzegowina und Griechenland. Die Migration stellt diese Länder durch ihre jeweilige Lage auf beiden Seiten der EU-Aussengrenze vor anhaltende Herausforderungen. Mit den Arbeitsbesuchen bekräftigt die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) das Engagement der Schweiz bei deren Bewältigung. Das Migrationsmanagement steht auch im Zentrum von bilateralen Gesprächen mit Amtskollegen beider Länder. Die Reise bietet der Bundesrätin zudem Gelegenheit, von der Schweiz unterstützte Hilfsprojekte zu besuchen.

Auf der so genannten Westbalkanroute wird Bosnien-Herzegowina zunehmend als Transitland Richtung Westeuropa genutzt. Das Land ist stark auf internationale Unterstützung angewiesen, insbesondere bei der Bereitstellung von Unterkünften und Gesundheitsdiensten für tausende Migrantinnen und Migranten, die die Voraussetzungen für eine Einreise in die EU nicht erfüllen.

Keller-Sutter bekräftigt Schweizer Engagement

Die Schweiz und Bosnien-Herzegowina unterhalten seit 2009 eine Migrationspartnerschaft. Seit 2017 hat die Schweiz mehrere Migrationsprojekte in Bosnien-Herzegowina mit rund 6,8 Millionen Franken unterstützt. Im Rahmen ihres Arbeitsbesuchs wird Bundesrätin Keller-Sutter ein Migrationszentrum in der Nähe von Sarajevo besuchen. Die Einrichtung für Familien, unbegleitete minderjährige Kinder und andere verletzliche Gruppen wird vom Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe unterstützt.

Die Migrationspartnerschaft mit Bosnien-Herzegowina und das Schweizer Engagement stehen auch im Zentrum der geplanten Ministertreffen. Die EJPD-Vorsteherin trifft in Sarajevo Sicherheitsminister Selmo Cikotić sowie Migrationsminister Miloš Lučić zu Gesprächen.

Anhaltende Herausforderungen für griechisches Asyl- und Migrationssystem

Auch Griechenland ist für die Schweiz ein wichtiger Partner in der Migrations-Zusammenarbeit. Dank Reformen und internationaler Hilfe – auch aus der Schweiz – konnte Griechenland sein Asyl- und Aufnahmesystem sowie die
prekären Aufnahmebedingungen auf den ägäischen Inseln verbessern.

Die künftige Zusammenarbeit – unter anderem im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags im Bereich Migration – steht im Zentrum der Gespräche mit dem griechischen Asyl- und Migrationsminister Notis Mitarachi und dem Bürgerschutz-Minister Takis Theodorikakos. Die EJPD-Vorsteherin diskutiert mit ihren griechischen Amtskollegen auch über weiterhin bestehende Herausforderungen im griechischen Asylsystem sowie den Reformbedarf im europäischen Asyl- und Migrationssystem.

In Athen besucht Bundesrätin Karin Keller-Sutter zudem eine Einrichtung für unbegleitete minderjährige Mädchen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deren Aufbau finanziell unterstützt. Insgesamt unterstützte die Schweiz seit 2014 Griechenland mit rund 12 Millionen Franken bei der Stärkung seiner Asyl- und Aufnahmestrukturen. Zum Abschluss der Reise macht sich die EJPD-Vorsteherin bei einem Besuch der Einrichtung Mavrovouni auf der griechischen Insel Lesbos ein Bild der Lage vor Ort. Die Schweiz hat dort mit einer Trinkwasserversorgung, medizinischer Ausrüstung zur Pandemiebekämpfung und weiteren Hilfsgütern humanitäre Hilfe geleistet.

Die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor gewinnt in der internationalen Zusammenarbeit an Bedeutung

Anfang 2021 hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ein Leitbild und ein Handbuch für die Kooperation mit dem Privatsektor erarbeitet. Diesem kommt in der internationalen Zusammenarbeit eine wachsende Bedeutung zu. An einer Fachtagung in Bern haben heute Vertreterinnen und Vertreter der DEZA, des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), des Privatsektors sowie der Zivilgesellschaft über Potenziale und Herausforderungen der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und deren Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung diskutiert.

Im Fokus der Fachtagung standen mögliche Kooperationen zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, um die weltweite Armut zu bekämpfen. Bundesrat Ignazio Cassis betonte in seiner Eröffnungsansprache, wie wichtig der Privatsektor für die Erreichung der insgesamt 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung ist: «Neun von zehn Jobs in den Entwicklungsländern werden von privaten Unternehmen geschaffen, was Einkommen generiert und Lebensstandards verbessert», betonte der Aussenminister vor rund 250 Teilnehmenden aus der Privatwirtschaft, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung.

Wichtige Ergänzung zu traditionellen Instrumenten

An der Fachtagung wurde betont, dass der Privatsektor eine Quelle für Innovation und Fortschritt ist und er verstärkt in die internationale Zusammenarbeit eingebunden werden soll. Mit innovativen und nachhaltigen Produkten werden Lebensumstände verbessert, beispielsweise mittels Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien oder neuer Medikamente im Kampf gegen tödliche Krankheiten. Auch die Digitalisierung spielt eine immer wichtigere Rolle. Dank ihr haben Menschen einfacheren Zugang zu Finanzdienstleistungen wie Mikrokredite- und -versicherungen. Davon profitieren nicht nur Haushalte und Familien, sondern auch viele Unternehmen in Entwicklungsländern.

Neben der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor nutzt die Schweiz weiterhin die traditionellen Instrumente der internationalen Zusammenarbeit. Dabei geht es in erster Linie darum, gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte zu unterstützen, die Korruption zu bekämpfen, den Frieden zu fördern und eine hochwertige Bildung und Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Das Engagement des Privatsektors bleibt aber eine wichtige Ergänzung dieser Bemühungen. Nicht nur die lokale Bevölkerung sondern auch der Privatsektor profitiert von stabilen Rahmenbedingungen, einem investitionsfreundlichen Umfeld, guten Arbeitsbedingungen und einem nachhaltigen ökologischen sowie sozialen Umfeld.

Die Direktorin der DEZA, Patricia Danzi, verwies auf die lang erprobte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Institutionen und dem Privatsektor. Heute gibt es bereits mehr als 100 Kooperationsprojekte mit dem Privatsektor. Die DEZA hat deshalb im Januar ein Leitbild und ein Handbuch zur Zusammenarbeit mit dem Privatsektor veröffentlicht.

Klare Bedingungen für öffentlich-private Partnerschaften

Bei der Kooperation mit dem Privatsektor stehen die Verbesserung von wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und internationalen Standards für mehr Nachhaltigkeit, sowie die Förderung lokaler Unternehmen in den Schwerpunktländern der DEZA im Vordergrund. Die DEZA stellt klare Bedingungen an öffentlich-private Partnerschaften. Diese müssen auch in Zukunft ökologische Standards sowie Sozial- und Gouvernanzkriterien erfüllen.

Coronavirus: Bundesrat lanciert Impfoffensive

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 die Inhalte der geplanten Impfoffensive konkretisiert. Die Impfung bleibt das beste Mittel für den Ausstieg aus der aktuellen Krise. Um weitere Personen dazu zu bewegen, sich impfen zu lassen, plant der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen eine Impfwoche vom 8. bis zum 14. November. Zusätzliche mobile Beratungs- und Impfstellen sollen einen niederschwelligen Zugang zur Impfung ermöglichen. Schliesslich finanziert der Bund die Bereitstellung von Beraterinnen und Beratern durch die Kantone, um auf das Bedürfnis von noch nicht geimpften Personen nach Information einzugehen. Diese Impfoffensive kostet den Bund maximal 96.2 Millionen Franken.

Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern verzeichnet die Schweiz mit 71,2% vollständig geimpften Personen ab 18 Jahren weiterhin eine tiefe Impfrate. Die Impfung bleibt jedoch das beste Mittel für den Ausstieg aus der Covid-19-Pandemie. Nur mit einer deutlich höheren Impfrate kann die Bevölkerung ausreichend immunisiert und vor schweren Erkrankungen geschützt sowie eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindert werden. Nach dem heutigen Kenntnisstand sollte diese Impfrate – ohne Einrechnung der bereits genesenen Personen – bei den über 65-Jährigen bei ca. 93% und bei den 18- bis 65-Jährigen bei 80% liegen, damit die geltenden Massnahmen aufgehoben werden können.

Das derzeitige Impftempo ist zu langsam, zumal die Temperaturen zu sinken beginnen und die Pandemie sich wieder beschleunigen könnte. Deshalb hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone und der Sozialpartner beschlossen, gemeinsam mit den Kantonen eine gezielte Impfoffensive zu starten. Diese vom Bund finanzierte und von den Kantonen umgesetzte Impfoffensive besteht aus drei Teilen: einer nationalen Impfwoche, zusätzlichen mobilen Beratungs- und Impfstellen sowie persönlichen Informationsangeboten. Aufgrund der Konsultationsergebnisse wurde auf die Möglichkeit verzichtet, Personen, die jemanden von der Impfung überzeugen konnten, mit einem Gutschein zu belohnen.

Nationale Impfwoche vom 8. bis zum 14. November      

Ziel dieser vom 8. bis zum 14. November dauernden Impfwoche ist es, möglichst viele Menschen über den Nutzen einer Impfung zu informieren, indem in mehreren Sprachen verlässliche Fakten zur Impfung auf verständliche Art und Weise vermittelt werden, etwa zur Wirksamkeit, zur Sicherheit, zu den Nebenwirkungen der Impfstoffe, zu den gesundheitlichen Risiken einer Infektion oder zu den Impfmöglichkeiten. Neben einer nationalen Medienkampagne sind die Kantone, die Gemeinden und andere Partner aufgerufen, Informationsveranstaltungen oder lokale Anlässe zur Information der Bevölkerung zu organisieren. Der Bundesrat wird sich in einem Brief an die Bevölkerung wenden, um die Bedeutung der Impfung zu unterstreichen. Die Kosten dieser Informationsmassnahmen werden vom Bund übernommen und belaufen sich auf maximal 15.2 Millionen Franken.

Mobile Beratungs- und Impfstellen

Ebenfalls auf Zuspruch stiess in der Konsultation der Vorschlag, mit mobilen Beratungs- und Impfstellen wie beispielsweise Impfbussen noch nicht geimpften Personen den Zugang zu einer Beratung und allenfalls einer spontanen Impfung niederschwellig zu ermöglichen, indem man auf sie zugeht und ihnen Anfahrten erspart. Die Zahl der mobilen Beratungs- und Impfstellen liegt derzeit bei 50 und kann mit der Unterstützung des Bundes deutlich erhöht werden. Dieser übernimmt bis zu 220 000 Franken pro zusätzliche mobile Beratungs- und Impfstelle, insgesamt aber maximal 38 Millionen Franken.

Individuelle Information

Der Bund möchte auch noch untentschlossene Personen individuell beraten. Die Beratung soll mittels Gruppengesprächen, persönlichen oder telefonischen Kontakten oder über die individuelle Chat-Funktion in den Sozialen Medien erfolgen. Die Beratungspersonen erfahren nicht und fragen nicht, ob eine Person, die sie ansprechen, geimpft ist oder nicht. Weder Bund noch Kantone sind in Besitz solcher Daten. Die Beratungspersonen gehen auf die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung ein und unterstützen die Menschen beispielsweise dabei, ein Impfzentrum zu finden, eine Ärztin oder einen Arzt zu kontaktieren oder eine Übersetzerin oder einen Übersetzer hinzuzuziehen.

Die Kantone können selbst Beratungspersonen rekrutieren, aber auch Organisationen oder Institutionen wie die Spitex oder verschiedene Beratungsstellen mit dieser Beratungstätigkeit beauftragen. Der Bund deckt die Kosten, die durch den Einsatz dieser Beratungspersonen entstehen. Dafür sind 43 Millionen Franken vorgesehen.

Nachhaltige Investition

Für den Bund fallen durch die Impfoffensive maximale Kosten von 96.2 Millionen Franken an. Verglichen mit den Kosten der Wunschtests von rund 50 Millionen Franken pro Woche ist diese Investition nachhaltig. Eine hohe Impfrate bietet zudem einen unbestrittenen gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Nutzen: Im Schnitt kann pro 100 Impfungen eine Hospitalisierung und pro 250 Impfungen eine Belegung auf der Intensivstation vermieden werden. Hinzu kommt, dass durch die Vermeidung von Lockdowns weitere Kosten gespart werden können. Dies kommt insbesondere den betroffenen Branchen wie der Gastronomie und Hotellerie, den Fitnesszentren oder der Unterhaltungsindustrie zu Gute.

Der Oktober wird wieder pink! «Brustkrebs ist es egal, wer du bist»

Arbela Statovci, Unternehmerin und Politikerin aus Zürich, bei welcher vor einigen Monaten Brustkrebs diagnostiziert wurde, macht sich stark für Krebsbetroffene und ihre Angehörigen.

Arbela möchte Menschen dazu motivieren, offen über Krebs zu sprechen. Das braucht Mut.

«Was ich gerade lerne, ist eine ganz andere Philosophie des Lebens.
Ja, ich bin motiviert, den Kampf anzugehen. Aber nicht jeden Tag. Ich finde die Kraft nicht an jedem Tag, die Hoffnung nicht an jedem Tag und Mut genauso wenig. Denn jeder einzelne dieser Tage verlangt von mir alles was ich habe.

Um so wichtiger ist es dabei für mich, nicht zu vergessen, dass trotz dieses Eindringlings namens Krebses, dies noch immer MEIN Körper ist. Dass das immer noch ICH bin. Dass ich mich und diesen Körper liebe.»

 Denn die Worte „Sie haben Krebs“ erschüttern viele Menschen und die Zeit danach wird oftmals als Ausnahmezustand beschrieben, in dem von einem Moment auf das andere Vieles nicht mehr so ist, wie vorher. Es ist schwer, zu verstehen, dass der Körper gerade von einer schweren Krankheit betroffen ist. Jährlich erkranken in der Schweiz etwa 6’200 Frauen und 50 Männer. Das sind jeden Tag mehr als 16 Betroffene.


«Der Sinn des Lebens, der Gesundheit, der Liebe zueinander ist mir nie klarer geworden als in diesen Wochen. Meine Damen, scannt euren Körper. Eine frühe Diagnose kann Euer Leben und Eure Zukunft retten.»

Anlässlich des internationalen Brustkrebsmonats lancierte Arbela auf ihrer Instagram Seite eine persönliche Sensibilisierungskampagne: Als Zeichen der Solidarität, aber auch um auf das wichtige Thema der Früherkennung und die anspruchsvolle Zeit während und nach einer Krebstherapie aufmerksam zu machen.

«Eine Brustkrebs-Diagnose trifft oft mitten im Leben. In dieser schwierigen Situation ist es zentral, kompetente Anlaufstellen und möglichst leichten Zugriff zu allen Informationen zu haben. Ich wollte meine Geschichte erzählen, um aufzuzeigen, dass dem Krebs egal ist, wer du bist, woher du kommst und wie alt du bist.»

Nach der Publikation ihrer Krankheit wurde Arbela von hunderten von Frauen kontaktiert. Die meisten davon gingen gleich danach in einen Check-up. «Wenn ich nur einer Person helfen konnte, diesen schwierigen Weg, den ich gerade erlebe, zu vermeiden, dann hat sich meine Kampagne gelohnt, so Arbela.»

„Wir müssen gemeinsam gegen Brustkrebs kämpfen. Je früher Tumore entdeckt werden, desto besser sind die Überlebenschancen. Dazu gehört die Achtsamkeit gegenüber der eigenen Gesundheit; die Solidarität mit Betroffenen – Brustkrebs kann jede Frau treffen, aber auch Männer sowie einem offenen Umgang mit der Thematik Brustkrebs.»

Zahlen & Fakten

  • Täglich erkranken in der Schweiz 16 Frauen an Brustkrebs, pro Jahr rund 6’200
  • Jährlich erkranken etwa 50 Männer an Brustkrebs
  • Statistisch gesehen erkrankt in der Schweiz etwa jede 8. Frau im Laufe des Lebens an Brustkrebs
  • Auf Brustkrebs entfällt fast 1/3 aller Krebsdiagnosen bei Frauen
  • Brustkrebs ist bei Frauen damit die häufigste Krebserkrankung und die vierthäufigste Todesursache in der Schweiz
  • In etwa 80% der Fälle sind Frauen über 50 Jahren betroffen
  • 1’400 Frauen sterben jedes Jahr an den Folgen, 10 Männer jährlich
  • Dank der Fortschritte in der Forschung, der Früherkennung und den verbesserten Therapien überleben rund 87% der Brustkrebserkrankten ihre Erkrankung längerfristig
  • Je früher Tumore entdeckt werden, desto besser sind die Überlebenschancen

 

 

 

 

 

Die UÇK- Jacke der Schaumschläger

Von verschiedenen Medien in der Schweiz wurde am 10. Okt. 2021 über die Reaktionen der serbischen Medien, nach dem vermeintlichen Skandal mit der UÇK-Jacke, die durch eine
unbekannte Person an Xherdan Shaqiri umgehängt wurde, berichtet. Nun wiederholt sich seit
einigen Jahren das gleiche Gejammer von den serbischen Medien, sobald ein Spieler albanischer Herkunft mit den eigenen Wurzeln in Verbindung gebracht wird.

Der Blick versucht in einem Artikel den Hintergrund der Jacke, und der Geschichte, zu erklären. Ihre «kritischen Berichte» stützt der Blick auf die Belgrader Zeitung Kurir und auf die gespielte Empörung dieses Mediums. Vorab ist festzuhalten, dass die Zeitung Kurir ein Sprachrohr des serbischen Regimes ist, welche durch grossserbischen Nationalismus glänzt.

Das Blatt verbreitet Rassismus und Hass gegen Nachbarländer und –Völker. Seit kurzem werden die Artikel von Kurir durch Twitter mit einem Warnhinweis versehen. Uns erstaunt die Leichtigkeit, mit der einige Medien in der Schweiz hasserfüllte Inhalte von einem solchen serbischen propagandistischen Medium weiterverbreiten.

In dem Blick Artikel wird behauptet, die UÇK sei von einigen Ländern für eine terroristische
Organisation gehalten worden. Welche Länder das wären, wird nicht aufgeführt. UÇK war eine Befreiungsarmee, die gegen das mörderische Regime von Slobodan Milosevic und für die Freiheit des eigenen Volkes gekämpft hat. Mit Terrorismus hat dies freilich nichts gemeinsam. Während des NATO-Einschreitens gegen Serbien war die UÇK ein NATO-Verbündeter.

Die Mitglieder der NATO sind demokratische Länder des Westens. Diese Länder hätten sicherlich nicht mit einer terroristischen Organisation kooperiert.

Für Kosovo war das letzte Jahrhundert gekennzeichnet von Unterdrückung und serbischem
staatlichen Terror gegenüber der albanischen Bevölkerung. Dies führte schliesslich zum Aufstand und zum Befreiungskampf der Kosovo-Albaner.

Gegen den Befreiungskampf der UÇK reagierte Serbien 1998 und 1999 mit staatlichem Terror, ethnischer Säuberung und Massenmord gegen die albanische Zivilbevölkerung. In diesem Krieg wurden im Kosovo mindestens 10’812 zivile Albaner von der serbischen Polizei, Armee und Paramilitärs ermordet. Weder Kinder noch Schwangere noch ältere Personen wurden verschont.

Gemäss UNHCR und OSZE sind über 860’000 Albaner in Kosovo durch die serbische Polizei,
Armee, und serbische Paramilitärs ins Ausland vertrieben worden, hinzu kommen weitere
hunderttausende Vertriebenen innerhalb vom Kosovo. Über 20’000 Frauen wurden vergewaltigt – die Dunkelziffer ist dabei viel höher.

Fast die Hälfte der Häuser im Kosovo wurden entweder stark beschädigt oder ganz zerstört. Nach wie vor wissen viele Eltern, viele Kinder, viele Geschwister nicht, ob ihre Töchter und Söhne, ihre Mütter und Väter, ihre Geschwister noch leben oder aber in welchem Massengrab in Serbien sich befinden. Nach wie vor fehlt von diesen 1’643 Verschwundenen jede Spur.

Drahtzieher, Verantwortliche und ja sogar Täter wurden nie zur Verantwortung gezogen. Sie werden vielmehr vom serbischen Staat geschützt, tragen politische Ämter. Verurteilte Kriegsverbrecher werden als Nationalhelden gefeiert und halten Vorträge in serbischen militärischen Akademien. Das sind alles nicht von der Hand zu weisende Fakten. Stattdessen versucht der Aggressor immer wieder, sich als Opfer darzustellen.

Die Graffitis mit vier C’s rund um ein weisses Kreuz sind in vielen verbrannten und zerstörten
Häusern der Albaner im Kosovo, als nationalistische Botschaft zurückgelassen worden. Unter dem Symbol wurde die albanische Bevölkerung im Kosovo ermordet, vergewaltigt, vertrieben und ihr Hab und Gut zerstört. Dieses Symbol ist das serbische Nationalsymbol und Teil der serbischen Flagge geworden.

Dennoch verfallen wir nicht in eine Hysterie, wenn wir das Symbol in einem Fussballspiel oder sonst wo sehen. Die Serben und ihre Medien verfallen jedoch jedes Mal in eine kollektive Hysterie, sobald sie das Nationalsymbol der Albaner, den Doppeladler sehen.

Es erstaunt uns, dass der Blick auch hier erneut das Thema mit dem Doppeladler aufgreift. Diese Geste – die zum Doppeladler geformten Hände – symbolisiert für die Albaner weltweit den Doppeladler der albanischen Nationalflagge, das Symbol der albanischen Identität.

Das Symbol ist gegen niemanden gerichtet, ist nicht beleidigend und sollte von keiner Seite als störend empfunden werden. Vielmehr ist der «flatternde Doppeladler» eine Geste der Freude, eine Grussform, ein Ausdruck und ein Symbol von einem Stückchen albanischer Identität von Secondos, nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.

Jeden Versuch, dieses Symbol zu problematisieren oder zu politisieren, empfinden wir als einen Angriff auf unsere Identität, Kultur und Geschichte.

Weshalb einige Medien dieses Thema immer wieder aufgreifen, kann beim besten Willen nicht nachvollzogen werden.

Wenn der Blick einen angeblichen Aufklärungsartikel veröffentlicht, dann bitte faktenbasiert, gut recherchiert, vollständig und gestützt auf geprüfte Quellen.

Mit freundlichen Grüssen

Lurata Reci
Präsidentin
Rat der AlbanerInnen der Schweiz.

Bankomatensprengung in Sevelen: Anklage eingereicht

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat erstmalig eine Anklage eingereicht in Bezug auf eine Bankomatensprengung in der Schweiz. Die Anklage richtet sich gegen einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien. Dem Beschuldigten werden Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 und Ziff. 3 StGB) und qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 StGB) vorgeworfen.

Gemäss Anklage hat der Beschuldigte im Dezember 2019 einen Bankomaten in Sevelen im Kanton St. Gallen unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von CHF 126’600 entwendet. Zudem ist durch die Zerstörungskraft des eingesetzten Sprengstoffs und der verwendeten Werkzeuge am Bankomaten sowie an der Aussenfassade der betroffenen Liegenschaft ein Sachschaden in der Höhe von ca. CHF 100’000 verursacht worden. Mit dem Zünden des Sprengstoffes an einem Bankomaten an der Aussenfassade eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses nahm der Beschuldigte gemäss Anklage Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum als Folge seines Verhaltes zumindest billigend in Kauf und handelte dabei wissentlich und willentlich in verbrecherischer Absicht.

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen der BA mit Unterstützung von der Kantonspolizei und von fedpol konnte der Beschuldigte identifiziert und gestützt auf einen internationalen Haftbefehl im Juni 2020 in Österreich durch die örtlichen Behörden verhaftet und in Auslieferungshaft versetzt werden. Im August 2020 wurde er den Schweizer Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert und im Auftrag der BA durch fedpol festgenommen. Der Beschuldigte befindet sich seit Juni 2021 im vorzeitigen Strafvollzug, bis dahin war er in Untersuchungshaft.

Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Strafverfahren der BA zu Bankomatensprengungen in der Schweiz

– Die BA führt zurzeit Strafverfahren zu rund 30 Fällen von Bankomatensprengungen in der Schweiz. Die Täterschaft handelt oft über die Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Die Verfahrensführung gestaltet sich entsprechend zeit- und ressourcenaufwendig. Dies auch, weil viele Ermittlungen auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe erfolgen müssen. 

– Die BA ist bei Angriffen auf Bankomaten grundsätzlich immer dann zuständig, wenn Sprengstoff zur Anwendung kommt. Die Strafverfolgung in Bezug auf alle anderen Fälle – beispielsweise beim Einsatz von Gas oder Werkzeugen wie Brechstangen oder Kreissägen – fällt in die Zuständigkeit der Kantone. 

– Seit ca. zwei Jahren stellt die BA anhand der Strafverfahren eine Zunahme von Fällen fest, bei welchen Bankomaten unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen worden sind.

Der Menschenrechtsrat anerkennt das Recht auf eine gesunde Umwelt

Der Menschenrechtsrat beendet am 11. Oktober 2021 nach mehr als vierwöchigen, intensiven Verhandlungen in Genf seine 48. Session. Der Rat nahm dieses Jahr drei Initiativen der Schweiz und ihrer Partnerländer an: In einer Resolution anerkennt der Rat das Recht auf eine gesunde Umwelt. Die zweite Initiative thematisiert die Todesstrafe und setzt einen Akzent auf die fehlende Transparenz in deren Anwendung. Die dritte Resolution fokussiert auf die Bekämpfung und Prävention von Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten in Krisenzeiten.

Die Schweiz brachte an der 48. Session des Menschenrechtsrats erfolgreich drei Initiativen ein. Zusammen mit Costa Rica, Marokko, den Malediven und Slowenien legte die Schweiz eine Resolution zur Anerkennung eines eigenständigen Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt vor. Mit diesem wichtigen politischen Signal reagiert die Staatengemeinschaft auf die zunehmenden Beeinträchtigungen der Rechte u.a. auf Gesundheit, Wasser und Nahrung durch Umweltprobleme.

Die zweite Initiative zur Todesstrafe präsentiert die Schweiz zweijährlich zusammen mit Belgien, Costa Rica, Frankreich, Mexiko, Moldawien und der Mongolei. Das Hauptthema der diesjährigen Resolution war die fehlende Transparenz bei der Anwendung der Todesstrafe. Die Resolution leistet damit einen Beitrag dazu, dass der Anwendungsbereich und der Einsatz der Todesstrafe weltweit kontinuierlich verringert wird. Gemeinsam mit einer überregionalen Staatengruppe von elf Ländern reichte die Schweiz zudem eine Resolution zur Bekämpfung der Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten in Zeiten von Krisen, inklusive Covid-19, ein. Die Schweiz setzte sich insbesondere für eine starke Sprache zum Recht auf Gesundheit, zu voller und wirksamer Partizipation von Frauen an Entscheidungsprozessen, zur Rolle der Zivilgesellschaft und zur Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen ein.

Bei einer Resolution zum Recht auf Privatsphärenschutz im digitalen Zeitalter engagierte sich die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten für einen starken Schutz der Menschenrechte beim Einsatz neuer Technologien, insbesondere bei der Nutzung künstlicher Intelligenz.

Die Menschrechtssituation in verschiedenen Ländern

Neben den thematischen Prioritäten fokussierte die Schweiz auch auf die Situation der Menschenrechte in verschiedenen Ländern. So äusserte sie sich in einer Erklärung besorgt über die Situation in Afghanistan und forderte alle Parteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren. Die Schweiz unterstützte die von der EU eingebrachte Resolution, die eine/n Expert/in zur Untersuchung der Situation in Afghanistan mandatiert. Ausserdem machte sich die Schweiz in Resolutionsverhandlungen für die Verlängerung des Mandats der Untersuchungsmission zu Libyen stark. Die Schweiz bedauert, dass der Menschenrechtsrat die Resolution zur Mandatserneuerung der Expert/innengruppe zu Jemen abgelehnt hat.

Im Dialog mit Expertinnen und Experten der UNO hat sich die Schweiz zur Situation in verschiedenen Ländern, darunter Burundi, Myanmar, Venezuela und Belarus, geäussert. Dabei hat sie zum Schutz der Menschenrechte aufgerufen und sich insbesondere für die Freilassung willkürlich inhaftierter Personen eingesetzt. Die Schweiz hat sich zusammen mit anderen Staaten auch gemeinsamen Erklärungen zu bestimmten Menschenrechtssituationen angeschlossen, so beispielsweise zu Nicaragua, Sudan und Äthiopien.

Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel wird neu lanciert

Menschenhandel ist auch in der Schweiz eine Realität. Opfer von Menschenhandel sind oft nicht sichtbar. Zur Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz sah der zweite Nationale Aktionsplan (NAP) 2017-2020 verschiedene Massnahmen vor, darunter Sensibilisierungskampagnen für Notärzte, die Öffentlichkeit oder die Arbeitsinspektorate, eine Checkliste zur Identifizierung von Opfern, Schulungen für Strafverfolgungs- und Migrationsbehörden.

Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass von den 28 Massnahmen 20 umgesetzt, 2 teilweise und 6 noch ungenügend umgesetzt wurden.

Koordination stärken, Verbindlichkeit erhöhen

Gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation ist die Erarbeitung eines neuen Nationalen Aktionsplans vorgesehen. Dieser soll sich auf diejenigen Bereiche konzentrieren, bei welchen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört insbesondere der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Auch die Strafverfolgung und die Opferunterstützung sollen weiter gestärkt und der Bereich Cybercrime neu berücksichtigt werden.

Weiter hat die Evaluation gezeigt, dass die Einbeziehung der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger auf allen Ebenen verbesserungswürdig ist. Um die Verbindlichkeit des künftigen NAP zu erhöhen, sollte ein neuer NAP von allen beteiligten politischen Stellen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene unterstützt und verabschiedet werden. Zugleich sollte die nationale Koordination gestärkt werden. fedpol prüft derzeit, welches institutionelle Gefäss am besten geeignet ist, um die politische Einbindung und die Gesamtkoordination sicherzustellen.

Unabhängig davon wird fedpol weiterhin eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Menschenhandels spielen, insbesondere durch die internationale und nationale polizeiliche Koordination und Zusammenarbeit.

Ab 7. Oktober “Hive” kommt in 18 Kinos der Deutschweiz

Fahrijes Mann wird seit dem Kosovo-Krieg vermisst. Ein Schicksal, dass viele andere Frauen in ihrem ländlichen Dorf ereilt. Um ihre Familie über die Runden zu bringen, gründet Fahrije ein kleines landwirtschaftliches Unternehmen.

Doch in ihrem traditionellen, patriarchalischen Dorf werden ihr Ehrgeiz und ihre Bemühungen, sich und andere Frauen zu stärken, nicht gern gesehen …

Basierend auf einer wahren Geschichte zeigt «Hive» auf einfühlsame und ruhige Weise, die Kraft von Frauensolidarität und ihr stetiger Kampf gegen patriarchalisch bedingte Hindernisse. D

as Filmdebüt von Blerta Basholli über die wagemutige Frau, die sich ihre eigene Existenz neu aufbaut, wurde in Sundance gleich mit drei Preisen prämiert.

Drama

Kosovo 2021, 84 Min.

LISTE DER KINOs, WO HIVE AB 7. OKTOBER ZU SEHEN IST:

 

Zürich Kino Riffraff https://www.riffraff.ch/kinoprogramm/177449/hive.html?date=all&sort=name&kino=combine

Dietlikon (Zürich) Kino Pathé Dietlikon https://www.pathe.ch/de/filme-events/hive

Bern CineMovie https://www.quinnie.ch/de/bern/kinoprogramm/film/140572.html

Bern Kino Pathé Westside https://www.pathe.ch/de/kinos/cinema-pathe-westside

Basel kult.kino atelier https://www.kultkino.ch/film/hive/

Luzern Kino Bourbaki https://www.kinoluzern.ch/kinoprogramm/177449/hive.html?date=all&sort=name&kino=bourbaki

Ebikon (Luzern) Kino Pathé Ebikon https://www.pathe.ch/de/filme-events/hive

Chur Kino Center https://www.kinochur.ch/programm-tickets/programm

Engelberg Kino Engelberg https://kinoengelberg.ch/

Frauenfeld Cinema Luna https://www.cinemaluna.ch/de

Langenthal Kino Scala https://www.kino-scala.ch/

Männedorf Kino Wildenmann https://www.kino-maennedorf.ch/

Romanshorn Kino Roxy https://www.kino-roxy.ch/programm/

Schaffhausen Kino Kiwi Scala https://www.kiwikinos.ch/schaffhausen/programmuebersicht/

Solothurn Kino im Uferbau https://www.kinosolothurn.ch/de/

Spreitenbach Kino Pathé Spreitenbach https://www.pathe.ch/de/kinos/cinema-pathe-spreitenbach

St. Gallen Kinok https://www.kinok.ch/index/calendar

Winterthur Kino Kiwi Loge https://www.kiwikinos.ch/winterthur/demnaechst/

Neue Regeln bei der Einreise in die Schweiz sowie für den Zugang zum Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte Personen

Der Bundesrat will eine Zunahme der Infektionszahlen durch Reiserückkehrende nach den Herbstferien verhindern. Ab Montag, 20. September 2021, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich nochmals testen lassen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. September 2021 beschlossen. Der Bundesrat regelt zudem, wie Personen, ein Covid-Zertifikat erhalten können, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind.

Im Hinblick auf die Herbstferien hat der Bundesrat neue grenzsanitarische Massnahmen beschlossen. Er reagiert damit auf Erfahrungen nach den Sommerferien. Die Daten der kantonalen Contact-Tracing-Stellen zeigen, dass auch Reiserückkehrende zur besorgniserregenden Situation in der Schweiz beigetragen haben. Die neuen Regeln tragen der Tatsache Rechnung, dass mit der hochansteckenden Delta-Variante die Zahlen regional sehr rasch steigen können. Deshalb ist für grenzsanitarische Massnahmen eine periodisch aktualisierte Liste mit Risikoländern nicht mehr sinnvoll.

Testpflicht bei der Einreise für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind

Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind müssen bei der Einreise einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorweisen, unabhängig davon, woher sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz wird ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt. Dieser Test ist kostenpflichtig. Das Resultat des zweiten Tests muss der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden. Für geimpfte und genesene Personen mit einem Covid-Zertifikat oder einem anderen gültigen Nachweis einer Impfung oder Genesung gilt keine Testpflicht.

Formularpflicht für alle Einreisenden

Alle Einreisenden – geimpfte, genesene und negativ getestete Personen – müssen zudem das Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen. Damit sind die Kantone in der Lage Stichproben durchzuführen, ob Personen, die nicht geimpft oder genesen und mit einem Test eingereist sind, nach vier bis sieben Tagen einen zweiten Test durchgeführt haben.

Keine Test- und Formularpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, wer beruflich Güter oder Personen befördert sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten einreisen. Damit trägt der Bundesrat auch dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzgebieten Rechnung. Von der Testpflicht ausgenommen sind zudem Kinder unter 16 Jahren.

Risikobasierte Kontrollen

Täglich passieren über 2 Millionen Menschen und 1 Millionen Fahrzeuge die Schweizer Grenzen. Risikobasierte Kontrollen sollen dazu führen, dass die neuen Regeln eingehalten werden. Personen, die bei der Einreise keinen Test vorweisen können, müssen diesen sofort nach der Einreise in die Schweiz nachholen. Die Kantone sind angehalten Stichproben durchzuführen, ob nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen den zweiten Test auch wirklich gemacht haben. Bei Verstössen gegen diese Regeln können Ordnungsbussen (200 Franken für fehlende Testnachweise und 100 Franken für nicht ausgefüllte Formulare) verhängt werden. Die Fluggesellschaften und Busunternehmen im Fernverkehr müssen überprüfen, ob einreisende Personen über ein PLF sowie ein Covid-Zertifikat oder einen Testnachweis verfügen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und die örtlich zuständigen Polizeieinheiten führen in allen grenzüberschreitenden Verkehrsarten risikobasierte Kontrollen durch. In einigen Wochen wird der Bundesrat die Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Einreiseregeln auswerten und wenn nötig Anpassungen vornehmen.

Einreisebestimmungen: Anlehnung an Schengen-RaumDie bestehenden Einreisebestimmungen bleiben unverändert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt weiterhin eine Risikoliste. Diese Liste regelt, wer in die Schweiz einreisen darf. Alle Staaten ausserhalb des Schengen-Raums, die nicht auf dieser Liste geführt sind, gelten weiterhin als Risikoländer, aus denen für die Einreise in die Schweiz für ungeimpfte Drittstaatsangehörige Beschränkungen gelten. Die Schweiz lehnt sich beim Erlass ihrer Einreisebestimmungen als Schengen-assoziierter Staat möglichst an die Entscheide der Europäischen Union an. Mittels des Online-Tools «Travelcheck» kann nachgeschaut werden, welche Personen aus welchen Ländern unter welchen Bedingungen in die Schweiz einreisen können.

Covid-Zertifikat für im Ausland geimpfte und genesene Personen

Ab dem 20. September können alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Damit wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Personen sichergestellt, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind, etwa für Touristinnen und Touristen. Derzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System kompatibel.

Die Unterlagen können elektronisch eingereicht werden. Jeder Kanton muss eine Kontaktstelle definieren, an die sich im Ausland geimpfte Personen wenden können. Sämtliche kantonalen Kontaktstellen werden auf einer Webseite des Bundes aufgeführt. Eine Arbeitsgruppe des Bundes (EDI, EDA, EFD) wird zusammen mit den Kantonen und weiteren Stellen (Datenschutz) die Umsetzung begleiten. Ziel ist eine möglichst effiziente, schlanke und kundenorientierte Lösung. In einer Übergangsphase bis am 10. Oktober 2021 sind für den Zugang zu zertifikatspflichten Einrichtungen oder Veranstaltungen alle ausländischen Impfnachweise gültig (zum Beispiel Impfausweis der WHO).

Wie im angrenzenden Ausland soll der Zugang zum Zertifikat nicht auf sämtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden. Ausgenommen sind rückkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz berufstätige EU-Drittstaatsangehörige, Mitarbeitende von internationalen Organisationen und akkreditiertes diplomatisches Personal sowie Studentinnen und Studenten.

Resultate der Konsultation

Der Bundesrat hatte zwei Varianten zur Anpassung der Einreisebestimmungen in Konsultation gegeben, eine mit doppelter Testpflicht und eine mit Quarantäne. Aufgrund der Konsultationsergebnisse hat sich der Bundesrat für die erste Variante entschieden. Sie wird als praxistauglicher beurteilt und dürfte für die Kantone mit weniger Aufwand verbunden sein.

Swissmedic prüft Zulassungserweiterung für eine dritte Dosis der Covid-19 Impfstoffe von Pfizer/Biontech und Moderna

Die pharmazeutischen Unternehmen Moderna und Pfizer haben beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic letzte Woche Gesuche zur Änderung der bestehenden Dosierungsempfehlungen ihrer Covid-19 Impfstoffe eingereicht. Swissmedic prüft die eingereichten Daten in der rollenden Begutachtung.

Die Covid-19-Impfstoffe von Moderna (Spikevax) und Pfizer/Biontech (Comirnaty®) sind aktuell in der Schweiz für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Beide Impfstoffe werden in zwei Dosen verimpft.

Swissmedic begutachtet die eingereichten klinischen Daten zu den dritten Impfdosen (“Booster”) auf Sicherheit und Wirksamkeit und prüft, ob die eingereichten Daten ausreichend sind, um die Indikation entsprechend zu erweitern. Swissmedic behandelt alle Gesuche in Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie prioritär, ohne Abstriche bei der inhaltlichen Prüfung zu machen. Wann ein Entscheid über die Zulassungsänderungen erfolgen kann, hängt von den eingereichten Daten und den Resultaten der klinischen Studien ab.

Afghanistan: Bundesrat Ignazio Cassis nimmt an Ministeriellem Treffen in Genf teil

Bundesrat Ignazio Cassis hat heute in Genf an einer UNO-Konferenz zu Afghanistan teilgenommen. Die Staatengemeinschaft war zusammengekommen, um die Situation in Afghanistan zu besprechen und auf die grossen humanitären Bedürfnisse zu reagieren. Die Schweiz plant in Anbetracht der Notlage zusätzliche 33 Millionen Schweizer Franken für die Humanitäre Hilfe zu sprechen. Am Rand der Konferenz führte Bundesrat Cassis verschiedene bilaterale Gespräche, unter anderem mit UNO-Generalsekretär António Guterres.

UNO-Generalsekretär António Guterres lud die Staatengemeinschaft am 13. September zu einem dringlichen Ministeriellen Treffen in Genf ein. Ziel der Konferenz war es, auf die grossen humanitären Bedürfnisse in Afghanistan aufmerksam zu machen und finanzielle Soforthilfe für die Menschen in Afghanistan zu sichern.

Die afghanische Bevölkerung befindet sich in einer äusserst schwierigen Lage. Sie ist mit einem langwierigen Konflikt, einer schweren Dürre und der COVID-19-Pandemie konfrontiert. Die aktuelle Krise droht die Notlage weiter zu verschärfen. Etwa 18 Millionen Afghanen – fast die Hälfte der Bevölkerung – sind heute auf Hilfe angewiesen. Allein seit Januar 2021 sind mehr als 550’000 Menschen vertrieben worden. Jede dritte Person in Afghanistan leidet unter Ernährungsunsicherheit und mehr als die Hälfte der Kinder unter fünf Jahren ist von akuter Unterernährung bedroht.

Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten EDA, begrüsste die Staatengemeinschaft als Vertreter des Gaststaates und kündigte zusätzliche Mittel für Afghanistan an.

Die Humanitäre Hilfe vor Ort soll um 33 Millionen Franken erhöht werden. Zusammen mit dem ordentlichen Budget für 2022, beläuft sich die Schweizer Hilfe für Afghanistan und die umliegenden Länder in den kommenden 16 Monaten auf rund 60 Millionen Franken.

Gleichzeitig unterstrich Bundesrat Cassis, dass finanzielle Unterstützung allein nicht ausreiche: «Diejenigen, die das afghanische Territorium kontrollieren, sind dafür verantwortlich, dass internationale Organisationen und NGO’s ungehinderten Zugang zur Bevölkerung haben». Darüber hinaus müsse die Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Schutz von Minderheiten sowie von Frauen und Mädchen, gewährleistet sein.

Im Rahmen der Konferenz traf Bundesrat Cassis UNO-Generalsekretär António Guterres, den Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfekoordinator Martin Griffiths sowie die Generaldirektorin der UNO in Genf, Tatiana Valovaya. Im Zentrum der Gespräche standen die humanitäre Soforthilfe sowie die Zukunft der internationalen Entwicklungskooperation in Afghanistan.

Die Schweiz engagiert sich
Afghanistan gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und ist ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Mit einem Budget von jährlich 26 Millionen Franken unterhält die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA in Afghanistan ein Kooperationsprogramm.

Die Schweiz hat ihr Büro in Kabul im August 2021 vorübergehend geschlossen. Sie arbeitet eng mit den Vereinten Nationen, internationalen Nichtregierungsorganisationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zusammen. Die DEZA setzt ihr Engagement auch im aktuellen Kontext fort. Neben den kurzfristigen humanitären Bedürfnissen dürfen auch die mittel- und langfristigen Perspektiven nicht vergessen werden.

Die Schweiz ist besorgt über die sich verschlechternde Sicherheitslage in Afghanistan. Die Schweiz fordert alle beteiligten Akteure auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren. Auf diplomatischer Ebene ist die Schweiz bereit, ihre guten Dienste zugunsten der afghanischen Bevölkerung anzubieten, sei es als Gaststaat für weitere internationale Konferenzen oder als Fazilitatorin für Gespräche, falls die Parteien dies wünschen.

Die Schweiz unterstützt Gespräche über die Gründung eines Forschungszentrums in Südosteuropa

Die Schweiz hat am Montag, 13. September 2021, in Bern eine hochrangige Konferenz zum Projekt SEEIIST (South East European International Institute for Sustainable Technologies) ausgerichtet. Sieben Ministerinnen und Minister sowie Vertreterinnen und Vertreter aus zehn südosteuropäischen Staaten haben im Beisein von Bundesrat Ignazio Cassis am Treffen teilgenommen. Das SEEIIST-Projekt bezweckt die Gründung eines biomedizinischen Krebsforschungszentrums in Südosteuropa. Der EDA-Vorsteher bekräftigte die Bereitschaft der Schweiz, Gespräche der Partnerländer über den Aufbau eines solchen Instituts zu unterstützen.

Die Schweiz organisierte das hochrangige Treffen der Projektpartner auf Anfrage des Lenkungsausschusses des SEEIIST. Sieben Ministerinnen und Minister sowie Vertreterinnen und Vertreter der SEEIIST-Teilnehmerstaaten trafen sich in Bern, um Gespräche über die Gründung eines neuen Forschungszentrums in Südosteuropa zu führen. In Anlehnung an die Grundsätze des CERN wird dieses Institut die bio- und nuklearmedizinische Forschung vorantreiben, insbesondere im Bereich der Spitzentechnologie zur Behandlung bestimmter Krebsarten.

Mit der Unterstützung der Gespräche über die Gründung des SEEIIST will die Schweiz die Wissenschaftsdiplomatie auch hier als Instrument der Aussenpolitik einsetzen. In seiner Ansprache betonte Bundesrat Ignazio Cassis insbesondere die Bedeutung dieses Aspekts der Diplomatie und die Motivation des EDA, die Gespräche zu unterstützen: «Als innovatives Land, in dem die Wissenschaft stark verankert ist, verfügt die Schweiz über die Stärken und die Glaubwürdigkeit, die es für die Rolle als Vermittlerin braucht», sagte er.

Die Unterstützung des Projekts steht im Übrigen in Einklang mit der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 des Bundesrates.

Neben dem EDA-Vorsteher nahmen an diesem hochrangigen Treffen auch die Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, Martina Hirayama, sowie der Sonderbeauftragte für Science Diplomacy, Botschafter Alexandre Fasel, teil.

Zwei Arbeitsgruppen

Am Treffen bat das SEEIIST die Schweiz, die Leitung zweier Arbeitsgruppen zu übernehmen, in denen sämtliche Länder vertreten sind. Die erste Arbeitsgruppe soll sich mit der Rechtsform des Forschungszentrums befassen, die zweite mit den Kriterien zur Bestimmung des künftigen Standortes des SEEIIST. Auch das CERN und das Paul Scherrer Institut (PSI) leisten einen wichtigen Beitrag zu den Gesprächen. Die Generaldirektorin des CERN, Fabiola Gianotti, und Professor Leonid Rivkin, Vizedirektor des PSI, waren am heutigen Treffen ebenfalls anwesend.

Projekt vereint zehn Länder

Das SEEIIST-Projekt wurde Ende 2016 vom früheren Generaldirektor des CERN, Prof. Herwig Schopper, angeregt. Im März 2017 sagte als erste die Regierung Montenegros offiziell ihre politische Unterstützung zu. Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung im Oktober 2017 im CERN wurde die Initiative in ein regionales Projekt umgewandelt, an dem verschiedene Länder teilnehmen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Republik Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien, Serbien und Slowenien. Kroatien und Griechenland beteiligen sich als Beobachter.

Bundesrat präsentiert seine Ziele für das Jahr 2022

Am 13. September 2021 hat Bundespräsident Guy Parmelin im Nationalrat die Ziele des Bundesrats für das Jahr 2022 präsentiert. Diese sind auf die drei Leitlinien der Legislaturperiode 2019–2023 abgestimmt. Dabei wird – im Sinne einer rollenden Planung – selbstverständlich auch die Covid-19-Pandemie bei der Umsetzung der Leitlinien berücksichtigt.

Drei politische Leitlinien hat sich der Bundesrat für die Legislaturperiode 2019–2023 gesetzt, die mit der Wintersession 2019 der Eidgenössischen Räte begonnen hatte: Die Schweiz sichert ihren Wohlstand und nutzt die Chancen der Digitalisierung sowie der nachhaltigen Entwicklung. Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt. Konkretisiert hat der Bundesrat diese Leitlinien in 18 Zielen, die ebenfalls für die gesamte Legislatur gelten.

Das Parlament hatte den Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019−2023 am 21. September 2020 verabschiedet. Der Bundesbeschluss folgte grossmehrheitlich den Vorstellungen des Bundesrates, enthielt aber auch einige Änderungen. Gegenüber der bundesrätlichen Fassung haben die Eidgenössischen Räte unter anderem zwei Leitlinien und zwei Ziele umbenannt, 25 Massnahmen wurden hinzugefügt, eine Massnahme wurde gestrichen.

Neu werden die politische und die finanzielle Planung zeitlich näher miteinander verknüpft. So werden die von der Bundeskanzlei (BK) und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) redigierten bundesrätlichen Planungs- und Rechenschaftsberichte – Jahresziele, Geschäftsbericht, Voranschlag (VA) mit Integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) und Staatsrechnung – besser aufeinander abgestimmt. Die Verabschiedung der Jahresziele durch den Bundesrat – analog zum VA mit IAFP – erfolgt neu für beide Berichte bereits im August.

Abgestimmt auf die Leitlinien und die Legislaturziele, werden zu Beginn der Herbstsession (bisher in der Wintersession) die Ziele des Bundesrats für das folgende Jahr präsentiert. Am 13. September 2021 hat Bundespräsident Guy Parmelin im Nationalrat die Schwerpunkte der Regierung für das Jahr 2022 erläutert. Mit den Jahreszielen 2022 hat der Bundesrat seine Planung für das dritte Jahr der Legislaturperiode 2019–2023 vorgestellt. Sie enthält 120 Massnahmen, die sich auf 25 Politikbereiche aus allen Departementen und der BK verteilen. Mit den Jahres-zielen gibt sich der Bundesrat möglichst konkrete und messbare Handlungsanleitungen für sei-ne Tätigkeit im Folgejahr. Dies erlaubt es ihm, im Geschäftsbericht zum betreffenden Jahr eine Bilanz über die Zielerreichung zu ziehen.

Weiterhin ein wichtiges Ziel für das nächste Jahr ist und bleibt die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und die Abfederung ihrer Auswirkungen. So fliesst dies als Gegenstand des bundesrätlichen Massnahmenkatalogs bei verschiedenen Zielen konkret mit ein; allerdings ergibt sich dieser Massnahmenkatalog direkt aus der Legislaturplanung und fungiert über vier Jahre hinweg als verbindliches Gesetzgebungsprogramm