Bundesrat unterstützt Vorschläge für zusätzliche Rüstungsgüter und rasche Beschaffung des F-35A

Angesichts der verschlechterten Sicherheitslage will der Bundesrat bestehende Fähigkeitslücken der Armee rascher als geplant schliessen. Er hat das VBS an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 ermächtigt, in der parlamentarischen Beratung der Armeebotschaft 2022 mehrere Anträge der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) zu unterstützen. Dazu gehören die Beschaffung einer zweiten Tranche des Mörsers 16 und der Ausbau im Bereich Cyber. Zudem unterstützt der Bundesrat den Beschluss der SiK-S, den Vertrag für das neue Kampfflugzeug F-35A bis Ablauf der Offerte zu unterzeichnen. Darüber hinaus wird der Bundesrat die Armeeausgaben 2023 um 300 Millionen Franken und ab 2024 so erhöhen, dass sie 2030 1 Prozent des BIP betragen.

Das VBS und die Armee haben die Bedrohungslage, wie sie sich jetzt mit dem Ukraine-Krieg zeigt, bereits in ihren Planungen der letzten Jahre berücksichtigt. Das zeigen der Sicherheitspolitische Bericht des Bundesrates (2021) und auch die Grundlagenpapiere zur Zukunft der Luftverteidigung (2017), zur Modernisierung der Bodentruppen (2019) und zur Verstärkung der Cyberabwehr (2022). Darin werden die zukünftig notwendigen Fähigkeiten und Instrumente der Armee aufgeführt. Mit den bislang verfügbaren finanziellen Mitteln mussten jedoch Priorisierungen, Verzichte oder zeitliche Verschiebungen bei den Investitionen vorgenommen werden.

Angesichts der Sicherheitslage ist es angezeigt, bestehende Fähigkeitslücken der Armee rascher als bis anhin geplant zu schliessen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat deshalb bei ihrer Beratung der Armeebotschaft 2022 Anfang Mai gestützt auf die Grundlagenberichte und Planungen des VBS massgebliche Änderungen an den geplanten Bundesbeschlüssen vorgenommen. Der Bundesrat hat das VBS heute ermächtigt, im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Armeebotschaft 2022 mehrere Anträge der SiK-S zu unterstützen.

Unterzeichnung der Beschaffungsverträge für F-35A bis spätestens 31. März 2023

Erstens unterstützt der Bundesrat den Vorschlag, die Beschaffungsverträge für den F-35A mit der US-Regierung bis spätestens am 31. März 2023 und damit innerhalb der Gültigkeit der Offerten zu unterzeichnen. Der Bundesrat will damit nicht eine Volkabstimmung über die lancierte Volksinitiative «Gegen den F-35 (Stopp F-35)» abwarten.

Denn es ist unsicher, ob bei Nachverhandlungen die Beschaffung zu den gleichen Konditionen, insbesondere den festgelegten Preisen und der geplanten Auslieferung, erfolgen könnte. Zudem haben seit Kriegsausbruch viele Länder ihre Rüstungsbudgets erhöht. So hat Finnland den Kauf von 64 F-35A beschlossen, Deutschland will bis zu 35 Stück beschaffen und Kanada hat ebenfalls entschieden 88 F-35A zu beschaffen. Das Risiko einer Verzögerung in der Auslieferung hat vor diesem Hintergrund stark zugenommen. Die Flugzeuge müssen aber wie geplant ab 2027 ausgeliefert werden, um den Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft auch nach 2030 zu gewährleisten.

Volksinitiativen entfalten vor Annahme durch Volk und Stände keine rechtliche Vorwirkung. Eine neue Verfassungsbestimmung würde frühestens mit der Annahme in Kraft treten.

Zusätzliches Rüstungsprogramm 2022 im Umfang von 285 Millionen Franken

Zweitens will die sicherheitspolitische Kommission bereits im laufenden Jahr zusätzliche Rüstungsgüter beschliessen und die Verpflichtungskredite um 300 Millionen Franken erhöhen. Auch dieses Vorhaben wird der Bundesrat im Parlament unterstützen.

Im Einzelnen geht es um 110 Millionen Franken zur Erhöhung des Eigenschutzes der Armee im Cyber- und Elektromagnetischen Raum (Cyber-Lagezentrum und Ausweichstandort; zusätzliche mobile Cyberabwehrmittel und Einbau in Fahrzeuge sowie Erhöhung des Schutzes des Führungsnetzes Schweiz) sowie um 175 Millionen Franken für eine zweite Tranche 12cm-Mörser 16. Zudem soll der Verpflichtungskredit «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung» um 15 Mio. Franken erhöht und damit ein Musterfahrzeug für zukünftige Kommandofahrzeuge beschafft werden.

Kurzfristige Erhöhung der Armeeausgaben

Drittens ermächtigt der Bundesrat das VBS, die Armeeausgaben in den kommenden Jahren plafonderhöhend zu erhöhen, und zwar im 2023 um 300 Millionen Franken. Ab 2024 sollen die Armeeausgaben jährlich schrittweise so erhöht werden, dass sie 2030 1 Prozent des BIP betragen. Genaue Beträge können heute noch nicht beziffert werden. Der Nationalrat hatte sich vor kurzem bereits für eine schrittweise Erhöhung bis 2030 auf 1 Prozent des BIP ausgesprochen. Über diese Motion wird der Ständerat noch befinden.

Der Bundesrat will mit dieser Erhöhung zusätzliche Beschaffungen in den kommenden Jahren ermöglichen und bereits geplante Vorhaben rascher realisieren. Die konkrete Planung, welche Rüstungsgüter in welchen Jahren beschafft werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen.

Bundesrat hält an Ausserdienststellung der F-5 Tiger fest

Die SiK-S hat sich zudem gegen die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger ausgesprochen. Aus Sicht des Bundesrates sind die Gründe für eine Ausserdienststellung in der Armeebotschaft hinreichend dargelegt und die heutigen Aufgaben des F-5 Tiger können aufgefangen werden. Damit einher gehen Einsparungen in der Höhe von jährlich rund 44 Millionen Franken. Der Bundesrat hält daher an der Ausserdienststellung der F-5 Tiger fest.

Die Schweiz unterstützt die Weltbank bei der Armutsbekämpfung und dem nachhaltigen Wiederaufbau nach der Covid-19 Krise

Die Schweiz beteiligt sich mit 725 Millionen Dollar an der 20. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) der Weltbank. Die Gelder werden in den 74 ärmsten Ländern der Welt eingesetzt, um die Armut zu bekämpfen. Ferner sollen sie den Wiederaufbau nach der Covid-19 Krise fördern und zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beitragen. Zusätzlich trägt die Schweiz mit 56,87 Millionen Dollar zur Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) bei. Das hat der Bundesrat am 18. Mai 2022 entschieden.

Die Covid-19-Krise hat viele Entwicklungsländer hart getroffen. Rund 100 Millionen Menschen sind infolge der Krise zusätzlich in die extreme Armut zurückgefallen. Damit die Weltbank über die notwendigen Mittel verfügt, um auf die Krise zu reagieren, wurde die 20. Wiederauffüllung der IDA um ein Jahr vorgezogen.

Die IDA ist der Fonds der Weltbank zur Unterstützung der ärmsten Länder. Zwischen Juli 2022 und Juni 2025 wird sie 93 Milliarden Dollar investieren, um Dienstleistungen im Bildungs- und Gesundheitsbereich zu verbessern, den Privatsektor und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern sowie die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandel und Krisen zu stärken, insbesondere auch in fragilen und konfliktbetroffenen Ländern.   

Die Schweiz beteiligt sich mit 725 Millionen Dollar an der 20. Wiederauffüllung der IDA. Die Mittel werden über neun Jahre ausbezahlt. Zudem setzt die Schweiz ihr seit 2005 bestehendes Engagement für die Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) mit 56,87 Millionen Dollar für zwei zusätzliche Jahre fort. Dank dieser Initiative müssen überschuldete Entwicklungsländer ihre IDA-Kredite nicht zurückzahlen, wenn sie bestimmte Reformen umsetzen.

In den Verhandlungen zur Wiederauffüllung setzte sich die Schweiz erfolgreich für ehrgeizige Ziele in Bezug auf Bildung und Gesundheit, Gouvernanz und Schuldenmanagement, Privatsektorentwicklung, Geschlechtergleichstellung, Klima und Biodiversität sowie Krisenprävention und -bereitschaft ein.

Die Schweiz ist langjähriges Mitglied der Weltbank und gestaltet über ihre Vertretung in den Leitungsgremien die strategische Ausrichtung und die Programme aktiv mit. Sie unterstützt die IDA im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024. Die Verpflichtungen der Schweiz erfolgen zulasten des Rahmenkredits «Entwicklungszusammenarbeit» gemäss Bundesbeschluss vom 21. September 2020.

Ukraine: Bundesrat und Branche stärken Gasreserven für den kommenden Winter

Die Schweiz ist beim Gas von Importen abhängig und hat keine eigenen Gasspeicher. Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 die Voraussetzungen zur Stärkung der Versorgung für den kommenden Winter geschaffen. Er verpflichtet die Gasbranche, Speicherkapazitäten in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zu sichern. Der Bundesrat hat dazu eine dringliche Verordnung in Kraft gesetzt und das von der Branche und den Bundesbehörden erarbeitete Konzept zur Schaffung einer Winter-Gasreserve zur Kenntnis genommen. Diese Massnahmen konkretisieren die Entscheide des Bundesrates von Anfang März.

Das Konzept zur Schaffung einer Winter-Gasreserve dient dazu, die Folgen eines allfälligen Ausfalls russischer Gaslieferungen zu minimieren. Dazu sieht es neben der ordentlichen Beschaffung, die wie jedes Jahr durch die Schweizer Lieferanten erfolgt und den Bedarf der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten deckt, zwei zusätzliche Massnahmen vor:

  1. Physische Reserve: Ein Teil der ordentlichen Beschaffung wird abgesichert, indem diese Mengen gespeichert werden, vorwiegend in den Nachbarländern. Diese physische Reserve soll 15% (rund 6 TWh) des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz (rund 35 TWh) abdecken. Rund die Hälfte dieser physischen Reserve ist bereits durch die Regionalgesellschaften Gaznat und GVM in Frankreich gebucht.
  2. Optionen für zusätzliche Gaslieferungen: Zusätzlich zur ordentlichen Beschaffung sollen in Frankreich, Deutschland, Italien sowie den Niederlanden 6 TWh in Form von Optionen für nicht-russisches Gas erworben werden, die bei Bedarf kurzfristig gegen eine feste Gebühr abgerufen werden können. Diese Menge entspricht rund 20% des Schweizer Winterverbrauchs. Damit wird auch eine Diversifikation der Lieferwege erreicht.

Der Bundesrat begrüsst das Konzept der Gasbranche. Es bietet eine zusätzliche Absicherung und Diversifikation der Risiken für die Winterversorgung 2022/2023. Damit gelten sie als Vorbereitungsmassnahmen im Sinne des Landesversorgungsgesetzes. Der Bundesrat erwartet, dass die Beschaffung der Gasreserve mit dem Wettbewerbsrecht konform erfolgen kann. Die Verordnung sieht diesbezüglich vor, dass die Kosten diskriminierungsfrei über die Netznutzungstarife gedeckt werden. Er fordert die Task Force auf, das Konzept für die Gasreserve unter Mitwirkung des WBF und UVEK fertigzustellen und den Bundesrat bis Mitte Juni zu informieren. Offen ist insbesondere noch die Bewirtschaftung der Gasreserve. Ein Abrufkonzept soll regeln, wie und wann die Gasreserve ausgelöst wird und wer diese zu welchem Preis nutzen kann. Ebenfalls gilt es, Transparenz über die abgeschlossenen Verträge und Kosten zu schaffen sowie die erforderlichen Gasnetz-Importkapazitäten zu sichern. Wenn sich im Verlauf der weiteren Arbeiten zeigt, dass eine vollständig wettbewerbskonforme Umsetzung der vom Bund angeordneten Massnahmen nicht möglich ist, prüft der Bundesrat eine entsprechende Regelung.

Der Bundesrat sieht zudem auch vor, die bilateralen Kontakte zu intensivieren, um den Abschluss von bilateralen Abkommen zur Sicherung des Zugriffs auf die Speicher zu sondieren.

Der Bundesrat hat das UVEK weiter beauftragt, den Vernehmlassungsentwurf zum Gasversorgungsgesetz gemäss den Erkenntnissen aus der Ukrainekrise zu überarbeiten und ihm die neuen Eckwerte der Vorlage bis Ende April 2023 in einem Aussprachepapier vorzulegen.

Die am 18. Mai 2022 beschlossene Verordnung beruht auf dem Landesversorgungsgesetz. Sie tritt per 23. Mai 2022 in Kraft und ist bis am 30.September 2023 befristet.

Die Situation auf den europäischen Energiemärkten ist seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine von Nervosität und Unsicherheit geprägt. Beim Gas ist die Schweiz für die Versorgung vollständig von Importen abhängig. Die Schweiz verfügt zudem über keine eigenen Speicheranlagen. Um die Gasversorgung zu stärken, hatte der Bundesrat Anfang März beschlossen, der Branche die Beschaffung von Gas und Speicherkapazitäten im benachbarten Ausland zu erleichtern. Eine Task Force der Gasbranche, deren Arbeiten vom Verband der Schweizerischen Gaswirtschaft (VSG) koordiniert werden, hat inzwischen unter Mitwirkung des UVEK und WBF ein Konzept mit den Eckwerten der Massnahmen für die Winterversorgung 2022/2023 erarbeitet. Der Bundesrat hat es am 18. Mai 2022 nun zur Kenntnis genommen und die darin enthaltenen Eckwerte in einer Verordnung festgelegt.

Die Schweiz erneuert ihre Unterstützung für Syrien und hilft 2022 mit 60 Millionen Franken

Die Schweiz stellt für 2022 60 Millionen Franken zur Verfügung, um die Bevölkerung in Syrien und in der Region zu unterstützen, deren humanitäre Bedürfnisse 11 Jahre nach Beginn des Konfliktes grösser sind als je zuvor. Die Schweiz gab diesen Betrag am 10. Mai 2022 anlässlich der 6. Brüssel Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region bekannt.

Mit den zugesagten 60 Millionen Schweizer Franken will die Schweiz zum Schutz der Bevölkerung beitragen sowie deren Zugang zu Dienstleistungen erleichtern und ihre Lebensgrundlagen verbessern. Die Hilfe richtet sich an die konfliktbetroffenen Menschen in Syrien und der Region. Die Schweiz hat seit 2017 an jeder der hochrangigen Konferenzen zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region teilgenommen.

Schwierige humanitäre Situation

Die humanitäre Situation in Syrien hat sich in den vergangenen zwei Jahren deutlich verschlechtert. Seit 2020, als 11 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen waren, ist die Zahl auf 14.6 Millionen Menschen angestiegen. Diese Verschlechterung stellt humanitäre Organisationen vor grosse Herausforderungen. Zudem sind auch die Nachbarländer von den Auswirkungen des Syrienkonflikts betroffen: Gemäss Angaben der Vereinten Nationen sind mehr als 5.5 Millionen Menschen aus Syrien in die umliegenden Länder geflohen.

Als Reaktion auf die Krise hat die Schweiz seit 2011 rund 590 Millionen Franken bereitgestellt, um die Auswirkungen des Konflikts auf die Bevölkerung Syriens, der Türkei, des Libanons, Jordaniens und des Irak zu begrenzen. Die Schweiz engagiert sich in ganz Syrien, unabhängig von Konfliktlinien, gemäss den humanitären Prinzipien und gestützt auf Bedürfnisse. Das Portfolio der Schweiz umfasst Nothilfe-Projekte, Projekte zum Schutz der Zivilbevölkerung, sowie längerfristige Resilienz-Projekte. Dabei handelt es sich um das grösste humanitäre Engagement in der Geschichte der Schweiz.

Breites Schweizer Engagement in der Syrien-Krise

Neben dem humanitären Engagement engagiert sich die Schweiz weiterhin aktiv bei der Suche nach einer politischen Lösung des Konflikts, unter anderem als Gastgeber des UNO-Friedensprozesses. Ausserdem setzt sich die Schweiz für die Einhaltung und Förderung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein.

Die Schweiz hat ein grosses Interesse an der Förderung von Frieden, Menschenrechten, dem Schutz von Menschen in Not und Stabilität in Syrien und der Region.

admin.ch

Stellenmeldepflicht 2021: Verbesserte Transparenz bei meldepflichtigen Berufsarten

Im Jahr 2021 mussten Arbeitgeber offene Stellen aus 34 Berufsarten melden, wie der am 6. Mai 2022 publizierte 3. Monitoringbericht des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) über den Vollzug der Stellenmeldepflicht zeigt. Aufgrund der covid-bedingten hohen Arbeitslosigkeit hatte sich die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten gegenüber 2020 fast verdoppelt. Analysen der Universität Zürich zeigen, dass die Stellenmeldepflicht für Stellensuchende mehr Transparenz über Stellenangebote in meldepflichtigen Berufen schafft.

Seit 2018 gilt für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit die Stellenmeldepflicht: Betriebe müssen offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Bundesrat und Parlament wollen so die offenen Stellen in diesen Berufen für registrierte Stellensuchende besser sichtbar machen – und damit das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte in der Schweiz stärker ausschöpfen. Das SECO veröffentlicht heute den 3. Monitoringbericht über den Vollzug der Stellenmeldepflicht und setzt die Ergebnisse im Jahr 2021 ins Verhältnis zu den Jahren 2019 und 2020. Die Stellenmeldepflicht wurde auch im Jahr 2021 gesetzeskonform und effizient umgesetzt.

9000 erfolgreiche Vermittlungen
Im Jahr 2021 unterlagen 34 Berufsarten der Meldepflicht (Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent). Aufgrund der covid-bedingten hohen Arbeitslosigkeit im Berechnungszeitraum Oktober 2019 bis September 2020 hatte sich die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten gegenüber dem Vorjahr auf 34 verdoppelt. Auch der Anteil derjenigen Personen am gesamten Arbeitsmarkt, die in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig sind, hat sich von 6,7 Prozent (2020) auf 14,7 Prozent (2021) gut verdoppelt.

Im Jahr 2021 wurden bei den RAV insgesamt rund 463 000 Stellen erfasst. Gut 360 000 davon waren meldepflichtig. Die meisten der meldepflichtigen Stellen sind dem Baugewerbe (26%), der Industrie (22%) und der Gastronomie (18%) zuzuordnen. Während Arbeitgeber im Bau und in der Industrie für die Rekrutierung und somit auch für die Meldung bei den RAV mehrheitlich private Arbeitsvermittler beauftragen, melden Arbeitgeber aus dem Gastgewerbe ihre Stellen grossmehrheitlich selbst bei den RAV.

Die Personalberatenden in den RAV konnten mit insgesamt 250 000 Kandidaten-vorschlägen an die Arbeitgeber und Bewerbungsaufforderungen gegen 9000 Stellensuchende erfolgreich vermitteln. Die Stellensuchenden, die eine gemeldete Stelle über das Stellenportal der öffentlichen Arbeitsvermittlung Job-Room (www.job-room.ch) fanden und dann angestellt wurden, oder direkt von Arbeitgebern kontaktiert wurden, sind darin nicht enthalten.

Sehr hohe Transparenz bei Stellenangeboten
Das SECO hat den Stellenmarkt-Monitor Schweiz der Universität Zürich beauftragt, das Rekrutierungsverhalten vor und nach der Einführung der Stellenmeldepflicht zu untersuchen. Demnach hat die Einführung der Stellenmeldepflicht die Transparenz über Stellenangebote in meldepflichtigen Berufen für registrierte Stellensuchende verbessert. 2021 waren insgesamt über 90 Prozent der offenen Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit bei den RAV gemeldet und im Internet zugänglich.

Der Bundespräsident trifft den Papst und die Schweizergarde und stellt das Gebäude der neuen Schweizer Botschaft vor

Bundespräsident Ignazio Cassis nahm heute an der Vereidigung von 36 neuen Schweizergardisten teil. Die Vereidigung findet traditionell am 6. Mai statt, in Erinnerung an die 147 Gardisten, die 1527 während der Plünderung Roms ums Leben kamen. Der Schweizer Delegation gehörten auch Nationalratspräsidentin Irène Kälin und Ständeratspräsident Thomas Hefti an.

Die Päpstliche Schweizergarde, die 1506 von Papst Julius II. gegründet wurde, ist Ausdruck der langjährigen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl. Sie war beim Treffen des Bundespräsidenten mit Papst Franziskus und Erzbischof Paul Richard Gallagher denn auch ein Gesprächsthema. Bundespräsident Ignazio Cassis bekräftigte, dass die Schweiz die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan finanziell unterstützen wird, und informierte sich über den Stand des Projekts. Des Weiteren unterstrich er die positive Entwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern, die vor Kurzem den 100. Jahrestag der Wiederaufnahme ihrer diplomatischen Beziehungen feierten, die fast ein halbes Jahrhundert unterbrochen waren (1873–1920).

Während des Treffens wurden auch internationale Themen wie der Krieg in der Ukraine und die Sicherheitsarchitektur Europas besprochen.
Die Schweiz und der Heilige Stuhl hatten anlässlich des Besuchs von Staatssekretär Pietro Parolin im November 2021 eine gemeinsame Erklärung über ihre Absicht unterzeichnet, das gemeinsame Engagement und die Zusammenarbeit im bilateralen und multilateralen Bereich zur Förderung von Frieden und Menschenrechten in der Welt zu verstärken. Heute bekräftigten die beiden Staaten, die gemäss dem Bundespräsidenten «die Werte des Dialogs und des Friedens teilen», ihr Engagement.

Am Rande seines Besuchs im Vatikan stellte Bundespräsident Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Gebäude der künftigen Schweizer Botschaft beim Heiligen Stuhl vor und gab den Startschuss für die Bauarbeiten. Die neue Botschaft soll es erlauben, das Potenzial der bilateralen Zusammenarbeit in prioritären Bereichen der Schweizer Aussenpolitik auszuschöpfen und die in den letzten Jahren ständig gestiegenen diplomatischen Aufgaben besser zu bewältigen. Sie wird auch für die Beziehungen mit Malta und San Marino zuständig sein. Die neue Botschaft soll in den nächsten Monaten operativ sein. Bisher ist der Schweizer Botschafter in Slowenien auch beim Heiligen Stuhl akkreditiert.

Der schweizer Markt kennt die Qualitätet der Produkte der Holzverarbeitenden Industrie im Kosovo

Sie ist bereits zur Tradition geworden: die Teilnahme kosovarischer Produzenten aus der holzverarbeitenden Industrie an der im Mai 2022 stattfindenden Messe SWISS BAU. Bereits zum vierten Mal präsentiert Kosovo an der Swissbau in Basel (Schweiz) die neusten Errungenschaften dieser Branche.

Die Swissbau Fair, die alle zwei Jahre in Basel organisiert wird, findet dieses Jahr vom 3. bis 6. Mai 2022 statt. Kosovarische Unternehmen, die ihre verschiedenen Holzprodukte und Bau- und Innenausstattungslösungen auf dieser Messe ausstellen, sind unter anderem: ELNOR; SHEHU; MERCOM Company; VATER 1954; MOBILE DEKOR; GREEN-HOUSE; DARDANIA MODEL und BEHRI DYER. Dies ist die wichtigste Messe für die Holz- und Baubranche in der Schweiz, wo jedes Jahr die Weltneuheit in der Baubranche und Holzprodukten präsentiert wird.

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„Die Teilnahme kosovarischer Produzenten an dieser Messe ist jedes Mal ein grosser Erfolg, daher ist es wichtig, präsent zu sein. Nach der Ausstellung unterzeichnen unsere Produzenten Verträge, beginnen mit dem Export von im Kosovo hergestellten Produkten und haben ihren Wert bereits in verschiedenen europäischen Ländern etabliert “, sagt Arieta Vula-Pozhegu, Geschäftsführerin des Verbandes der Holzverarbeiter des Kosovo. Das Jahr 2020 hatte allein während der Tage, an denen die Aussteller an der Messe anwesend waren, Aufträge und Exportverträge im Wert von 5 Mio. Euro erbracht, ganz zu schweigen von den gestiegenen Anforderungen von Einkäufern aus der Schweiz, Deutschland und anderen Ländern.

„Neben dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen ist die Teilnahme an diesen Messen sehr wichtig, da unsere Produzenten direkt von den Innovationen profitieren, die auf diesen Veranstaltungen präsentiert werden. So liegt der Fokus der Messe Swissbau in diesem Jahr beispielsweise auf Gebäudeautomation, Digitalisierung von Unternehmenssystemen, Energie, Technologie und mehr.

Die Veranstaltung der B2B-Business-to-Business-Meetings, die am 5. Mai 2022 stattfindet, versammeln sich rund 100 mächtige Schweizer Unternehmen um mit Firmen aus dem Kosovo zu Kooperations-, Export-, Liefer-, Investitions- und anderen Errungenschaften zu vereinbaren.

Die Teilnahme von Unternehmen an dieser Messe wurde durch die AWPK mit Unterstützung und Unterstützung von: MINT Ministerium für Industrie, Unternehmertum und Handel / KIESA und USAID Kosovo Compete Activity ermöglicht.

 

 

«Miteinander reden ist nichts anderes als die Quelle der direkten Demokratie und des Föderalismus»

Tischrede von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), anlässlich der Landsgemeinde Glarus, Sonntag, 1. Mai 2022.

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrter Herr Landammann
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident des Kantons Basel-Landschaft
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte des Kantons Baselland
Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Thomas Hefti
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte

Ich freue mich sehr, als Ehrengast an Ihrer Landsgemeinde teilzunehmen. In bewegten Zeiten wie den heutigen ist mir das wichtig, weil eine Landsgemeinde einer unserer ältesten Orte der Begegnung ist, an der man seit jeher eben: die Gemeinschaft pflegt.

In solchen Momenten ist man sich näher als sonst und wird deshalb immer wieder daran erinnert, dass man miteinander reden muss.

«Miteinander reden» ist ja nichts anderes als die Quelle der direkten Demokratie und des Föderalismus.

Wir sind jeweils stolz darauf, müssen uns aber immer wieder bewusst werden, dass das nicht ein Automatismus ist, sondern dass zum «Reden» auch «Zuhören» gehört.

Das haben die letzten zwei Jahre eindrücklich und manchmal auch schmerzlich gezeigt, z.B. wenn der Respekt vor der Meinung der andern ab und zu etwas vergessen wurde. Auch dieser Respekt ist ein starker Charakterzug unserer Demokratie, häbe wer mu also Soorg!

Die Corona-Pandemie als grosses und rasch über uns hereinbrechendes Ereignis hat uns und unsere Einrichtungen in Bund, Kantonen und Gemeinden vor grosse Herausforderungen gestellt.

Wir haben früh eingestanden, dass wir Fehler machen werden und daraus Lehren ziehen wollen.

Auch die Glarner Regierung ist selbstkritisch zum Schluss gekommen, dass sie auf eine Pandemie nicht vorbereitet war, und sie will deshalb ihre Grundlagen optimieren.

Bleiben wir dran, denn wir wissen nicht, ob die Pandemie nur eine Pause einlegt!

Bei der Pandemie hat sich der Föderalismus manchmal als zu langsam erwiesen, weshalb sich wohl Änderungen aufdrängen. Wir sind uns jedoch einig, dass es nicht darum geht, das System als Ganzes in Frage zu stellen, sondern nur den Mecano zu optimieren.

Die Bevölkerung hat den vom Bundesrat und vom Parlament vorgeschlagenen Weg zwei Mal eindrücklich bestätigt, was in keinem anderen Land möglich war.

Vergessen wir deshalb nicht, dass wir Volksentscheide auch respektieren. Das gehört seit jeher zu unserem Demokratie- und Staatsverständnis.

Halten wir also am Bewährten fest!

Das gilt umso mehr, als uns die Welt gleich um die Ecke so stark erschüttert hat wie seit Generationen nicht mehr:

Wer hätte gedacht, dass sich der von meinem Departement am 24. November 2021 routinemässig vorgelegte Sicherheitspolitische Bericht genau drei Monate später in einen realen Bericht über die Situation in Europa verwandelt?

Mir wäre lieber, dem sei nicht so, aber die Passagen zu Russland lesen sich heute wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung.

Mit dem Ukraine-Krieg sind praktisch alle im Bericht formulierten Ziele nicht mehr Abbild eines teilweise belächelten Wunschkatalogs, sondern liegen wie hinter einem Vergrösserungsglas vor uns.

Wir müssen Bedrohungen, Gefahren und Krisen früh erkennen und uns verstärkt darauf ausrichten, dass Konflikte nicht nur konventionell ausgefochten werden, sondern zunehmend hybride Formen annehmen und auch im Cyberraum geführt werden.

Davon betroffen sind neben kritischen Infrastrukturen wie die Strom- und die Energieversorgung auch grosse sowie mittlere und kleinere Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes bilden.

Ich bin froh, dass die Glarner Regierung unsere Vorschläge für eine Meldepflicht für kritische Infrastrukturen begrüsst und darüber hinaus die Frage aufwirft, ob nicht auch Spitäler oder die Plattform für das elektronische Patientendossier als kritische Infrastrukturen zu betrachten sind.
Indem staatliche wie nichtstaatliche Akteure im Cyberraum systematisch und auf perfide Art Informationen verfälschen oder gar erfinden, beeinflussen sie die freie Meinungsbildung. Davon sind wir alle betroffen.

Wir verstehen die künftige Sicherheitspolitik im Landesinnern als Verbundaufgabe.

Wie der unselige Krieg zeigt, ist kaum davon auszugehen, dass wir nur aus eigener Kraft für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes sorgen können.

Wir kommen also nicht darum herum, die Zusammenarbeit mit all jenen Ländern zu stärken, die unsere Werte teilen.

Mit anderen Worten: auch hier zämestaa!

Euch Glarnerinnen und Glarnern muss man ja nichts vormachen, Resilienz und Versorgungssicherheit sind seit jeher Teil eurer Geschichte:

Ihr habt eure Wirtschaft früh auf den Export ausgerichtet, und Pioniere haben früh auf die Industrialisierung gesetzt.

Krisen habt ihr dank Qualitätsprodukten, innovativer Marktforschung, einem grossen Netz an Handelsniederlassungen und nicht zuletzt dank Innovation gemeistert.

Deshalb erstaunt nicht, dass der Kanton Glarus zu den am stärksten industrialisierten Kantonen gehört.

Reden, Zuhören und Mitbestimmen an der Landsgemeinde haben auch dazu beigetragen, dass man allen Sorge trägt.

Davon zeugen das erste Fabrikgesetz der Schweiz, die früh eingeführte Alters- und Invalidenversicherung oder die erste Arbeitslosenversicherung.

Kein Wunder, hat der Glarner Regierungsrat nur Tage nach dem Angriff auf die Ukraine Hilfsgelder gesprochen und sich auf die Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet.

Dabei mögen eigene Erinnerungen eine Rolle gespielt haben, wurde doch das Glarnerland selbst zum Kriegsschauplatz fremder Heere und musste befreit werden.

So wie heute Frauen und Kinder aus der Ukraine zu Tausenden geflohen sind, mussten damals rund 1200 Kinder in anderen Kantonen um Unterkunft, Nahrung und Hilfe bitten.

Erlauben Sie mir zum Schluss eine freundeidgenössische Bemerkung: Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Tourismusorganisation «Visit Glarnerland» an der Krimiserie «Wilder» Justierungen vornehmen musste, damit Bundespolizist Kägi bei Szenen im Glarnerland auch «glannerdeutsch» spricht.

Machen Sie’s künftig wie früher und so wie die Macher des Walliserdeutschkurses «Tschugger»: Produzieren Sie alles selbst, exportieren sie es und lassen die Übersetzung andere machen.

Als Vorspann könnte sich der Slogan «ds Wort isch fry» eignen, mit dem jeweils die Landsgemeinde eröffnet wird und mit dem auch die Glarner Briefmarke im kantonalen Reigen des kürzlich lancierten Briefmarkenbogens «Mein Kanton – unsere Schweiz» glänzt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Corona: Aufhebung der letzten Einreisebeschränkungen per 2. Mai

Per 2. Mai 2022 führt das EJPD keine Staaten oder Regionen mehr auf seiner Corona-Risikoliste. Ab diesem Zeitpunkt ist es wieder möglich, zu den ordentlichen Einreisebestimmungen in die Schweiz einzureisen. Reisende müssen bei der Einreise in die Schweiz keinen Impf- oder Genesungsnachweis mehr erbringen. Damit trägt das EJPD der positiven epidemiologischen Entwicklung Rechnung.

Zu Beginn der Coronapandemie in der Schweiz führte der Bundesrat erstmals per 19. März 2020 Einreisebeschränkungen für Reisende von ausserhalb des Schengen-Raums ein. Seither wurden die Einreisebeschränkungen mehrmals angepasst. Länder und Regionen wurden auf die Risikoliste aufgenommen oder bei positiver Entwicklung in den jeweiligen Ländern wieder davon gelöscht.

Die Risikoliste wurde in Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nachgeführt. Die Einreisebeschränkungen berücksichtigten die Empfehlung der EU zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU.

Von den Einreisebeschränkungen waren Drittstaatsangehörige betroffen, die aus Staaten oder Regionen einreisen wollten, die aufgrund der Corona-Entwicklung in den jeweiligen Gebieten zu den Risikoländern oder -regionen zählten. Betroffen waren insbesondere Einreisen aus diesen Ländern und Regionen zu touristischen oder Besuchszwecken. Grundsätzlich galten stets Ausnahmen für Härtefälle sowie für geimpfte und zuletzt auch für genesene Personen. Mit dem jüngsten Entscheid des EJPD ist die Liste der Risikoländer und -regionen leer.

Bilanz 2021 der Fachstelle Extremismus in der Armee

Die Fachstelle Extremismus in der Armee befasste sich im letzten Jahr mit 50 Beratungsanfragen und Meldungen. Dabei stand auch 2021 mutmasslicher Rechtsextremismus im Vordergrund. Die Armee setzt ihre Null-Toleranz Strategie fort.

Im Jahre 2021 wurden bei der Fachstelle Extremismus 50 Meldungen und Anfragen eingereicht. Der mutmassliche Rechtsextremismus machte dabei mit 75% die überwiegende Mehrheit der ersuchten Beratungen und gemeldeten Hinweise aus. Andere Arten von Extremismus wie der dschihadistisch motivierte, der ethno-nationalistische und der Linksextremismus waren nur punktuell ein Thema.

Das Gesamtbild zeigt keine bedeutsame Änderung gegenüber den Vorjahren auf. Auch 2021 ging es vorwiegend um Einzelfälle in Zusammenhang mit Hinweisen auf mögliche extremistische Aktivitäten im zivilen Leben. Gewalttaten oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse wurden keine registriert.

Die Armee setzt die gesetzlichen Vorgaben und ihre Null-Toleranz Strategie weiterhin konsequent um. So wurden beispielsweise alle künftigen Zugführerinnen und -führer, Einheits- sowie Schulkommandantinnen und -kommandanten mit dem Thema Extremismus vertraut gemacht.

Ukraine: Verteilschlüssel wird bei der Zuweisung von Geflüchteten wieder eingehalten

Der Sonderstab Asyl (SONAS) begrüsst die Rückkehr zur bevölkerungsproportionalen Zuweisung der Geflüchteten aus der Ukraine an die Kantone. So können bestehende Ungleichgewichte schrittweise ausgeglichen werden. Bund und Kantone verfügen aktuell über genügend Unterbringungsplätze.

Seit Montag werden die geflüchteten Personen aus der Ukraine wieder nach dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel an die Kantone zugewiesen. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Geflüchtete, die bei ihrer Kernfamilie oder in ihrer Nähe wohnen möchten sowie verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Die Geflüchteten werden vorerst prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. So können bestehende Ungleichgewichte ausgeglichen werden. Die neue Regelung gilt nicht rückwirkend. Personen, die bereits registriert und einem Kanton zugewiesen worden sind, können dort bleiben.

Auch Kantonswechsel sind bei bereits zugewiesenen Personen nur in Ausnahmefällen möglich – etwa dann, wenn Geflüchtete dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist.

Genügend Betten bei Bund und Kantonen

Die Zahl der Geflüchteten, die sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen, liegt aktuell zwischen 500 und 1000 Personen pro Tag. Das SEM verfügt über gut 9000 Unterbringungsplätze, von denen rund 5000 belegt sind. Auch die Kantone verfügen zurzeit über eine ausreichende Zahl von Unterbringungsplätzen und über genügend Reserven, um die ihnen vom SEM zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S aufzunehmen.

Ruhige Lage im Sicherheitsbereich

Im Sicherheitsbereich ist die Lage ruhig, die Prozesse und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesstellen und den kantonalen Behörden haben sich eingespielt und funktionieren gut.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich vertiefen ihre Partnerschaft

Bundespräsident Ignazio Cassis ist am Donnerstag, 28. April 2022, in London mit dem britischen Premierminister Boris Johnson und Aussenministerin Elizabeth Truss zusammengekommen. Von Königin Elizabeth II. wurde der Bundespräsident zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung ihrer bilateralen Partnerschaft und einigten sich auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich. Sie bekräftigten die Aufnahme exploratorischer Gespräche, um das bestehende Handelsabkommen zu modernisieren. Zentrale Gesprächsthemen waren auch die russische Militäraggression gegen die Ukraine und deren Folgen sowie die Beziehungen der Schweiz und des UK zur Europäischen Union (EU).

Die von Bundespräsident Cassis und Premierminister Johnson unterzeichnete Erklärung gibt die Richtung vor, wie die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) namentlich in den Bereichen Handel, Finanzdienstleistungen, Forschung und Innovation, Mobilität sowie aussenpolitische Kooperation weiter vertieft und ausgebaut werden sollen. Der Bundesrat hiess dies an seiner Sitzung vom 13. April gut.

Am Donnerstag würdigten beide Seiten die Qualität der bilateralen Beziehungen, die auf gemeinsamen Werten und einer führenden Rolle in Forschung, Bildung und Innovation beruhe. Die gemeinsame Erklärung setze eine lange Tradition fort. «Dies ist ein Fahrplan für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern – ein Prozess, der bereits in vollem Gange ist», erklärte der Bundespräsident.

Das UK ist der achtwichtigste Handelspartner der Schweiz (ohne Edelmetalle). In exploratorischen Gesprächen soll nun ausgelotet werden, ob und wie das bestehende Handelsabkommen modernisiert und erweitert werden kann, etwa in Bereichen wie Dienstleistungen, Schutz von geistigem Eigentum oder Handel und nachhaltige Entwicklung. Ein weiteres wichtiges Gesprächsthema war der Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) mit konkreten Bereichen der Zusammenarbeit wird ausgearbeitet und eine Unterzeichnung in den nächsten Monaten angestrebt, wie dies Bundesrat Guy Parmelin und der britische Forschungsminister George Freeman im Februar beschlossen hatten.

Ein zentraler Teil des Gesprächs war dem Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen gewidmet. Bundespräsident Cassis und Premierminister Johnson betonten in einer gemeinsamen Erklärung ihre Bestürzung über Angriffe auf zivile Einrichtungen und verurteilten die Verstösse gegen das Völkerrecht und das humanitäre Recht. Weitere Themen waren die Umsetzung der jeweiligen Sanktionen und wie es gelingt, humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine zu gewährleisten. Zur Sprache kam auch die im Juli in Lugano geplante Ukraine-Konferenz, die von der Schweiz und der Ukraine gemeinsam organisiert wird. Zudem wurde angesichts der aktuellen Energiekrise der angestrebte Energiedialog besprochen, der zwischen Bundesrätin Simonetta Sommaruga und dem britischen Energieminister Greg Hands in naher Zukunft stattfinden soll.

2020 wurden 83,3 Milliarden Franken für die Gesundheit ausgegeben

Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um 1,0% gewachsen, was unter dem Trend der letzten fünf Jahre liegt (+2,3%). Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen stieg im Vergleich zu 2019 von 11,3% auf 11,8%. Soweit einige der neusten Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.

2020 stiegen die Gesundheitsausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Milliarden Franken auf 83,3 Milliarden Franken an (2019: 82,5 Mrd.). Die grössten Kostentreiber waren die Spitäler (+0,5 Mrd. Franken) und die sozialmedizinischen Einrichtungen (+0,3 Mrd. Franken). Die Kosten für Arztpraxen und ambulante Zentren waren dagegen rückläufig (–0,8 Mrd. Franken), was sich zumindest teilweise mit den Massnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie in der ersten Jahreshälfte erklären lässt. Bei den Kosten für Gesundheitsleistungen des Staates zeigt sich wiederum ein sehr starkes Wachstum (+1,2 Mrd. Franken).

Das Kostenwachstum bei den ambulanten und stationären Kurativbehandlungen (+0,6% bzw. +1,1%) sowie bei der Rehabilitation (+2,2%) fiel 2020 tiefer aus als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (+2,3%). Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate verzeichnen dagegen die Langzeitpflege (+2,6%), die Gesundheitsgüter (+2,7%), die Verwaltung (+3,3%) und die unterstützenden Dienstleistungen (+6,1%, z.B. Laboranalysen und Rettungsdienste). Die starke Zunahme bei der Prävention (+9,9%) ist auf die von Bund und Kantonen mitgetragenen Zusatzkosten in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.

Monatliche Gesundheitsausgaben in Höhe von 804 Franken pro Person 

2020 wurden monatlich 804 Franken pro Person für die Gesundheit ausgegeben. Davon wurden 305 Franken von der obligatorischen Krankenversicherung und 175 Franken vom Staat übernommen. 51 Franken wurden durch Sozialversicherungen wie die AHV, IV und die Unfallversicherungen finanziert, 30 Franken durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen. 52 Franken wurden durch Zusatzversicherungen und 17 Franken durch eine sonstige private Finanzierung gedeckt.

Die Haushalte mussten zusätzlich zu den Versicherungsprämien und Steuern einen Restbetrag von 174 Franken selbst bezahlen. Darunter fielen vor allem Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztbehandlungen sowie für von der Krankenversicherung vorgesehene Kostenbeteiligungen an ambulanten und stationären Behandlungen.

EKR – Auswertungsbericht 2021: Rassismusvorfälle aus der Beratungsarbeit

Im Jahr 2021 wurden dem Beratungsnetz für Rassismusopfer 630 Fälle rassistischer Diskriminierung gemeldet. Die meisten Vorfälle ereigneten sich am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich. Benachteiligungen und Beschimpfungen waren die häufigsten Diskriminierungsformen. Die am meisten genannten Motive blieben Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit und anti-Schwarzer Rassismus gefolgt von antimuslimischem Rassismus. Auffallend war die vermehrt auftretende Feindlichkeit gegenüber Menschen aus dem asiatischen Raum.

Der Arbeitsplatz mit 106 und der Bildungsbereich mit 94 Fällen sind die am stärksten betroffenen Lebensbereiche. Im Vergleich zu 2020 nahmen die Diskriminierungen im Bildungsbereich deutlich zu, dabei betrafen die meisten Meldungen Rassismus gegen Schwarze Personen. So wandte sich ein Vater an eine Beratungsstelle, nachdem sein Sohn von Mitschülern wiederholte und massive verbale Angriffe bezüglich seiner Hautfarbe erlebte. Weil sich der Sohn verbal gegen diese Angriffe wehrte, ergriff die Schule gegen ihn Disziplinarmassnahmen und ignorierte dabei die verbalen rassistischen Attacken der Mitschüler. Im Rahmen einer Mediation behandelte die Beratungsstelle mit dem betroffenen Schulpersonal das Thema Rassismus im Schulkontext. Daraufhin entschied sich die Schule, das Thema mit Lehrpersonen, sämtlichen Klassen sowie Eltern zu bearbeiten. Ein Schulsozialarbeiter steht nun dem betroffenen Schüler zur Seite und die Disziplinarmassnahmen wurden aufgehoben.

Ausländer- bzw. Fremdenfeindlichkeit mit 218 und anti-Schwarzer Rassismus mit 207 Fällen waren die häufigsten Diskriminierungsmotive. Neben dem Bildungsbereich (40) ereigneten sich die meisten Fälle von anti-Schwarzem Rassismus am Arbeitsplatz (37) sowie im öffentlichen Raum und in der Nachbarschaft (je 26). Weiterhin häufig waren Beratungsfälle im Bereich Muslimfeindlichkeit (53) sowie in der inhaltlich verwandten Kategorie der Feindlichkeit gegen Menschen aus dem arabischen Raum (51). Die neue Kategorie «Feindlichkeit gegen Menschen aus dem asiatischen Raum» weist 41 Meldungen auf, vor allem bezüglich Beschimpfungen und andere herabsetzende Äusserungen oder Illustrationen. Nicht zuletzt haben Meldungen bezüglich Antisemitismus leicht zugenommen. Einige dieser Vorfälle betrafen die Leugnung und Verharmlosung des Holocausts sowie antisemitische bzw. rassistische Verschwörungstheorien, die während der Pandemie vermehrt zirkulieren. In jedem dritten Beratungsfall stellten die Beratungsstellen ausserdem eine Mehrfachdiskriminierung aufgrund des Rechtsstatus, des Geschlechts und/oder der sozialen Stellung fest.

Die Bereitschaft von Menschen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, nimmt jedes Jahr zu. So verzeichnete das Beratungsnetz für das Berichtsjahr 2021 im Vergleich zu noch vor zwei Jahren einen Anstieg von rund 180 Fällen. Dies verdeutlicht die zentrale Bedeutung der Beratungsstellen für die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen, Angehörigen, Fachpersonen sowie Zeuginnen und Zeugen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga positiv auf das Coronavirus getestet

Bundesrätin Simonetta Sommaruga wurde im Verlauf der Woche positiv auf das Coronavirus getestet. In dieser Woche fand keine Sitzung des Bundesrats statt. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat leichte Symptome und arbeitet gegenwärtig von zuhause aus.

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Ukraine: Geflüchtete werden den Kantonen wieder möglichst gleichmässig zugewiesen

Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, werden den Kantonen grundsätzlich wieder gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel zugewiesen. Davon ausgenommen sind Geflüchtete, die über eine längere Zeit bei nahen Verwandten wohnen können wie auch verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Bereits bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen sollen schrittweise ausgeglichen werden.

Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben viele Personen, die in die Schweiz geflüchtet sind, bei Verwandten oder Bekannten eine Unterkunft erhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bisher alle Geflüchteten, die bei der Registrierung eine private Unterbringungsmöglichkeit vorweisen konnten, dem jeweiligen Wohnkanton zugewiesen. Durch diese Zuweisungspraxis konnte der zwischen den Kantonen vereinbarte, bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel bisher nicht eingehalten werden. Einige Kantone haben überproportional viele Geflüchtete aufgenommen. Um den Verteilschlüssel künftig besser einhalten und die bevölkerungsproportionale Verteilung schrittweise wiederherstellen zu können, haben Bund und Kantone eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Sie werden ab Montag umgesetzt.

Die Zuweisung der Geflüchteten an die Kantone erfolgt grundsätzlich wieder nach dem bewährten Verteilschlüssel. Geflüchtete werden prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. Dies, bis die bevölkerungsproportionale Verteilung wiederhergestellt ist. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird bei der Vermittlung von Personen in Gastfamilien direkt ab den Bundesasylzentren ebenfalls die angepasste Praxis anwenden. Diese gilt nicht rückwirkend. Wer bereits vom SEM registriert worden und privat untergebracht ist, kann im zugewiesenen Kanton bleiben.

Ausnahmen bei erweiterter Kernfamilie und vulnerablen Personen

Das SEM wird Zuweisungswünsche für einen bestimmten Kanton weiterhin berücksichtigen, wenn Geflüchtete in der Schweiz bei Eltern, Grosseltern oder Kindern untergebracht werden möchten – unabhängig davon, ob sie direkt bei ihnen wohnen
oder in ihrer Nähe. Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Bei entfernten Verwandten und eng befreundeten Personen wird der Zuweisungswunsch nur berücksichtigt, sofern die Zuteilung nicht zu neuen Ungleichgewichten führt. Das Gleiche gilt für Personen, die bei der Registrierung eine anderweitige Privatunterkunft angeben. Deren Gastgeber müssen sich jedoch künftig mit einer schriftlichen Bestätigung dazu bereit erklären, die Geflüchteten mindestens drei Monate bei sich aufzunehmen. In diesen Fällen wird geprüft, ob die Zuweisung in den gewünschten Kanton erfolgen kann. Dies führt zu Problemen, da die betroffenen Kantone nicht nur mehr Menschen unterbringen und mehr Kinder einschulen müssen, sondern auch mehr Sozialhilfeausgaben haben, um die Existenz der Betroffenen zu sichern und mehr Betreuungsleistungen erbringen müssen.

Von der neuen Praxis ausgenommen sind verletzliche Personen – etwa unbegleitete Minderjährige, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder gravierenden gesundheitlichen Problemen wie auch sehr alte Personen. Sie werden, wenn sie es wünschen, in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht, da diese Nähe stabilisierend wirken kann. Zudem sollen verletzliche Personen möglichst optimal betreut werden. Diese Vorgabe berücksichtigt das SEM bei der Kantonszuweisung in Absprache mit den Kantonen. Das SEM bittet Personen, die Gruppen von vulnerablen Personen in die Schweiz bringen, noch einmal darum, sich vorgängig bei [email protected] zu melden. So kann die Aufnahme und die Zuweisung gut vorbereitet werden.

Kantonswechsel nur in Ausnahmefällen möglich

Geflüchtete, die bereits einem Kanton zugewiesen werden, können beim SEM ein Gesuch um Kantonswechsel stellen. Diesem wird in der Regel dann zugestimmt, wenn sie dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie – also bei Eltern, Kindern oder Grosseltern – wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen sonst eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist. In allen anderen Fällen können das SEM und beide betroffenen Kantone nur im Sinne einer Ausnahme zustimmen.

Termin für die Registrierung selber buchen

Auf dem neuen Web-Portal RegisterMe (https://registerme.admin.ch) können sich Geflüchtete, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, neu einfach online anmelden und einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum BAZ buchen. Das System bringt für alle Beteiligten Vorteile: Das SEM kann die Zahl der Registrierungen besser auf die einzelnen Bundesasylzentren verteilen. Und für die Ukrainerinnen und Ukrainer entfallen dank der automatischen Terminvereinbarung die Wartezeiten vor den Zentren.

Nach Abschaltung des Kernkraftwerks Mühleberg: Keine Vorverteilung mehr von Jodtabletten in der Region

Nachdem das Kernkraftwerk Mühleberg Ende 2019 abgeschaltet wurde, müssen in den Gemeinden im Umkreis von 50 Kilometern um das Kernkraftwerk keine Jodtabletten mehr an die Bevölkerung vorverteilt werden. Diese werden stattdessen zentral bei den Kantonen gelagert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 eine entsprechende Teilrevision der Jodtabletten-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Jodtabletten sind bei einem schweren Unfall in einem Schweizer oder auch grenznahen Kernkraftwerk zur Schilddrüsen-Prophylaxe vorgesehen. In der Schweiz sind Jodtabletten für die gesamte Bevölkerung verfügbar. Es wird zwischen zwei Verteilgebieten unterschieden. Ausserhalb eines 50 Kilometer-Radius um ein Schweizer Kernkraftwerk sind die Jodtabletten bei den Kantonen gelagert und werden bei Bedarf an die Bevölkerung abgegeben. Innerhalb eines 50 Kilometer-Radius werden die Jodtabletten an die Haushalte und Betriebe, insbesondere Kindergärten und Schulen, verteilt. Die Jodtabletten haben eine Haltbarkeit von 10 Jahren; die letzte Verteilung fand 2014 statt.

Das Kernkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern befindet sich zurzeit im Rückbau. Damit müssen bei der Verteilung 2024 innerhalb des 50 Kilometer-Radius keine Jodtabletten an die Haushalte mehr vorverteilt werden. Die betroffenen Gemeinden im Gebiet um das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg sind im Anhang der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten einzeln aufgeführt. Sie sollen nun daraus gestrichen werden. Die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung dauert bis am 25. August.

Covid-19-Impfstoff: Mit Nuvaxovid steht ein protein-basierter Impfstoff zur Verfügung

Nach der Zulassung von Swissmedic des Imfpstoffes Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 von Novavax haben das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF die entsprechende Impfempfehlung publiziert. Der Impfstoff wird im zweiten Quartal in die Schweiz geliefert und umgehend an die Kantone verteilt. Der protein-basierte Impfstoff kommt primär bei Personen zum Einsatz, die aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden können. Er steht aber auch anderen Impfwilligen zur Verfügung.

Beim Impfstoff des Herstellers Novavax handelt es sich um den vierten Impfstoff, der in der Schweiz zum Einsatz kommt. Nuvaxovid ist ein Impfstoff auf Proteinbasis, dem ein sogenanntes Adjuvans zugesetzt wird, das die Wirkung verstärkt. Er erweitert das Angebot von Impfstoffen gegen Covid-19. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 werden 102’000 Impfstoffdosen in der Schweiz eintreffen und anschliessend von der Armeeapotheke an die Kantone ausgeliefert. Die Kantone sind für die Modalitäten der Verimpfung zuständig.

Impfempfehlung für Personen ab 18 Jahren

Personen ab fünf Jahren wird weiterhin empfohlen, sich primär mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen, da dieser einen sehr hohen Schutz bietet und sehr sicher ist. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfehlen den Impfstoff Nuvaxovid® / NVX-CoV2373 von Novavax Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen. Ausgenommen von der Empfehlung sind Schwangere und immundefiziente Personen. Diesen wird weiterhin ausschliesslich einer der beiden mRNA-Impfstoffe von Pfizer oder Moderna empfohlen.

Der Impfstoff von Novavax wird in zwei Dosen mit einem Intervall von mindestens drei Wochen verabreicht und bietet einen guten Schutz vor COVID-19-Erkrankungen inklusive schweren Verläufen bei Infektionen mit ursprünglichen Virusvarianten. Daten zu Wirksamkeit und Schutzdauer gegenüber Infektionen mit den Virusvarianten Delta und Omikron sind erst begrenzt verfügbar.

Die EKIF und das BAG werden beim Vorliegen entsprechender aktuellen Daten die Empfehlung für eine Auffrischimpfung ausserhalb der Zulassung anpassen.

Ukraine: Kantonszuweisungen werden mit verschiedenen Massnahmen optimiert

Bis heute wurden über 30 000 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine in die Schweiz geflüchtet sind, vom Staatssekretariat für Migration registriert. Mehr als 25 000 Personen haben den S-Status erhalten und sind den Kantonen zugewiesen worden. Knapp die Hälfte der Geflüchteten waren schon vor der Registrierung bei privaten Gastgebern untergebracht. Das SEM hat diese Personen bis anhin dem jeweiligen Wohnkanton zugewiesen. Wer bereits Verwandte in einem bestimmten Kanton hatte, aber nicht bei diesen wohnen konnte, wurde bisher diesem Kanton zugewiesen, damit die familiäre Beziehung weiter gepflegt werden konnte.

Diese Zuweisungspraxis hat dazu geführt, dass einige städtisch geprägte Kantone bis jetzt überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben und andere Kantone gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel weniger Personen zugewiesen erhielten als vorgesehen. Dies ist insbesondere aufgrund des bereits knappen Leerwohnungsbestands in gewissen Städten problematisch. Der SONAS hat deshalb entschieden, dass diejenigen Geflüchteten, die noch keinen Bezug zu privaten Gastgebern haben, konsequent so auf die Kantone verteilt werden, dass bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen soweit als möglich ausgeglichen werden können. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), die im Auftrag des SEM Gastfamilien vermittelt, wird dies gemäss Verteilschlüssel tun.

Verteilschlüssel soll grundsätzlich wieder eingehalten werden

Auch bei Personen, die bei der Registrierung angeben, bereits über eine private Unterkunft zu verfügen, soll der Verteilschlüssel bei der Zuweisung an die Kantone grundsätzlich wieder eingehalten werden – gut begründete Zuweisungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine vom SONAS eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone wird die in Zukunft geltenden Kriterien für den Zuweisungsentscheid durch das SEM erarbeiten.

Darüber hinaus hat der SONAS entschieden, dass Gesuche um Kantonswechsel nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen – etwa, um eine Kernfamilie zusammenzuführen oder um eine weit entfernte Arbeitsstelle antreten zu können – bewilligt werden, um nicht weitere Ungleichgewichte zu schaffen.

Gruppen von vulnerablen Personen nicht trennen

Besonders verletzliche Personen wie etwa Waisenkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen, die als Gruppe eingereist sind, sollen wenn immer möglich auch gemeinsam untergebracht und betreut werden. Für diese Personen wird die jeweils beste Lösung gesucht – unabhängig davon, ob dies im Einklang steht mit dem Verteilschlüssel. Ungleichgewichte werden über die Zeit ausgeglichen.

2021 betrug der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz am Bruttonationaleinkommen 0,51%

Wie 2020 war auch 2021 von der Coronapandemie geprägt. Zudem löste die Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 eine humanitäre Krise in Afghanistan aus. Die Schweiz beteiligte sich an den Hilfsmassnahmen der internationalen Gemeinschaft, indem sie die betroffene Bevölkerung rasch und flexibel unterstützte. Das Parlament bewilligte zwei Nachtragskredite, den ersten für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz zur Abfederung der Gesundheitskrise (226 Mio. CHF) und den zweiten für die humanitäre Unterstützung der afghanischen Bevölkerung (23 Mio. CHF). Darüber hinaus spendete die Schweiz überschüssige Covid-19-Impfstoffe sowie medizinische Hilfsgüter an Entwicklungsländer (Spenden, die mit 45 Mio. CHF der APD angerechnet werden können). Die Ausgaben für diese zusätzlichen Massnahmen entsprechen 0,04% des BNE. Zum ersten Mal seit 2016 lag die APD/BNE-Quote wieder über 0,5%.

Bestimmte Kosten für die Unterstützung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz können der APD angerechnet werden. Diese beliefen sich 2021 auf 337 Millionen Franken, was einem Anteil von 9% am Gesamtbetrag der APD entspricht. Ohne Berücksichtigung der Asylkosten betrug das Verhältnis APD/BNE 0,46% (0,45% im Jahr 2020).

Rolle der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz

Mit ihrer internationalen Zusammenarbeit trägt die Schweiz zur Bekämpfung der Armut, zur Bewältigung von globalen Herausforderungen wie Pandemien und Klimawandel, zur Förderung des Friedens und der Menschenrechte sowie zur Beseitigung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration bei. Sie setzt sich zudem für eine umweltverträgliche Entwicklung auf der ganzen Welt und insbesondere für eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ein.

Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz wird hauptsächlich von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des WBF und der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA umgesetzt. Zu den Ausgaben der internationalen Zusammenarbeit kommen die als APD anrechenbaren Ausgaben der übrigen Bundesstellen (einschliesslich Asylkosten) sowie die Beiträge der Schweizer Kantone und Gemeinden.

Berechnung der APD und internationaler Vergleich

Die öffentliche Entwicklungshilfe wird gemäss international vereinbarten Richtlinien des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berechnet. Diese ermöglichen einen statistischen Vergleich des internationalen Engagements der 29 Mitgliedstaaten des DAC. Dieser Vergleich erfolgt anhand des Anteils des BNE, den jedes dieser Länder für die APD ausgibt.

Gemäss Medienmitteilung der OECD haben 23 DAC-Mitgliedstaaten ihre Beiträge 2021 erhöht, darunter die Schweiz. 6 Länder haben ihr Engagement reduziert. Luxemburg, Norwegen, Schweden, Deutschland und Dänemark erreichten den von der UNO geforderten Anteil von 0,7% der APD am BNE. In der internationalen Rangliste steht die Schweiz im Jahr 2021 an achter Stelle.

Ukraine: Bundesrat prüft Rettungsschirm für Strombranche

Seit Ende letzten Jahres gibt es auf den Energiemärkten hohe Preisausschläge. Mit dem Krieg in der Ukraine haben diese in einem bisher nicht bekannten Ausmass zugenommen. Dadurch steigt auch der Liquiditätsbedarf der im Handel tätigen Stromunternehmen stark an. Um sicherzustellen, dass die Schweizer Stromversorgung auch bei einer weiteren Verschärfung der Situation gewährleistet bleibt, hat der Bundesrat an der Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen zu prüfen.

Die starken Preisausschläge auf den Energiemärkten führen dazu, dass Stromunternehmen mehr finanzielle Mittel brauchen, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieg hat sich die Situation weiter verschärft: Die Energiemärkte erleben eine Preisvolatilität, die es historisch noch nie gegeben hat. Damit erhöht sich der Liquiditätsbedarf der im Grosshandel tätigen Stromunternehmen stark. Ein unkontrollierter Ausfall eines grösseren Unternehmens könnte die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion nach sich ziehen.

Das will der Bundesrat vermeiden. Er hat deshalb beschlossen, die Arbeiten für einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen sowie eine entsprechende gesetzliche Grundlage voranzutreiben. Gefordert sind nach wie vor in erster Linie die Unternehmen selbst. Der Krieg und die höhere Preisvolatilität fordern von ihnen eine höhere Bereitschaft, mehr Flexibilität sowie allenfalls bestimmte Anpassungen am Geschäftsmodell. Der Bund soll nur subsidiär zu den Unternehmen selbst und ihren Fremd- und Eigenkapitalgebern tätig werden.

Um Fehlanreize zu vermeiden, sollen die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes sehr streng sein. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie Sicherheiten in Form von Verpfändung von Aktien. Auch soll der Rettungsschirm nur temporär zur Verfügung stehen.

Längerfristig ist eine Reihe von Massnahmen geplant, um die Strombranche widerstandsfähiger zu machen. Dazu gehören Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management BCM); zudem ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sowie allfällige Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen.

Der Bund wird nun die Gespräche mit den wichtigsten Stromunternehmen im Hinblick auf eine kurze Vernehmlassung vertiefen. Ein dringliches Bundesgesetz müsste in der Sommersession 2022 in den eidgenössischen Räten im Sonderverfahren beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden.