Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können aufgenommen und untergebracht werden

Der Bund hat sich zusammen mit Partnerorganisationen auf die Aufnahme der Vertriebenen aus der Ukraine vorbereitet. In den Bundesasylzentren stehen derzeit mehrere Tausend freie Unterbringungsplätze zur Verfügung, zusätzlich werden weitere Kapazitäten gesucht. Aus der Bevölkerung sind zahlreiche Angebote für eine private Unterbringung eingegangen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird diese koordinieren und Ukrainerinnen und Ukrainer in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen an private Gastgeber oder in kantonale Strukturen vermitteln. Das SEM bedankt sich bei allen, die mithelfen, diese Herausforderung zu bewältigen.

Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben sich rund 700 vertriebene Personen in den Bundesasylzentren gemeldet. In einer ersten Phase waren es vor allem Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits über eine Unterkunft bei Verwandten oder Bekannten in der Schweiz verfügen. Diese private Unterbringung ist möglich und die Behörden verdanken die grosszügige Hilfsbereitschaft.

Zunehmend melden sich nun auch Geflüchtete beim SEM, die keine Kontakte in der Schweiz haben und eine Unterkunft benötigen. Sie werden in einer ersten Phase in einem Bundesasylzentrum aufgenommen und betreut. Das SEM verfügt aktuell noch über mehrere Tausend freie Plätze.

Das SEM hat in den Bundesasylzentren in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen zusätzliche Ressourcen aufgebaut, damit die Registrierung und die Zuweisung einer Unterkunft rasch erfolgt. Das Ziel ist, dass alle Vertriebenen umgehend eine Unterkunft und jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen. In den Bundesasylzentren erhalten sie bei Bedarf auch medizinische Hilfe.

Schweizerische Flüchtlingshilfe vermittelt Unterkünfte

In den Bundesasylzentren sind ab sofort auch Mitarbeitende der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) präsent. Sie vermitteln den Ukrainerinnen und Ukrainern im Auftrag des SEM Unterkunftsplätze; sie tun dies in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Plätze können in kantonalen Strukturen oder bei Privatpersonen sein, die ihre Hilfe angeboten haben. Die SFH wird Kontakt aufnehmen mit möglichen Gastgebern und die Vermittlung von vertriebenen Personen aus der Ukraine an geeignete Orte übernehmen. Dafür arbeitet die SFH auch mit Nichtregierungsorganisationen wie Campax zusammen, die Hilfsangebote der Bevölkerung zusammengetragen haben. Falls die Geflüchteten in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht werden möchten, wird dies nach Möglichkeit berücksichtigt. Zudem können alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits bei Bezugspersonen wohnen, dies auch weiterhin tun. Das SEM bedankt sich bei den Kantonen, allen Partnerorganisationen und der Bevölkerung für die grosszügige Unterstützung.

Anlaufstellen für Geflüchtete

Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu in die Schweiz kommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden (siehe Link “Asylregionen und Bundesasylzentren”). Weiter können an die Adresse [email protected] per Mail Anfragen eingereicht werden. Unter der Nummer 058 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr) ist zudem eine Telefon-Hotline im Aufbau, die ab morgen Dienstag operativ ist. Das SEM hat eine Task Force eingesetzt, die alle Anfragen so rasch als möglich beantwortet.

Weitere nützliche Informationen zur Ukraine-Krise und zur Einreichung von Unterbrigungsangeboten finden Sie hier: www.sem.admin.ch

Schutzstatus S für raschen und unbürokratischen Schutz

Der Bundesrat hat am Freitag darüber informiert, dass er so rasch als möglich den Schutzstatus S für alle Ukrainerinnen und Ukrainer aktivieren will, die aus ihrer Heimat in die Schweiz flüchten. Sobald dieser Status aktiviert ist, erhalten alle registrierten Personen aus der Ukraine den Schutz der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie bekommen damit ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, können ihre Familienangehörigen nachziehen, einer Erwerbsarbeit nachgehen und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Aktuell läuft die Konsultation der Kantone und anderer Partnerorganisationen.

Der Bund unterzeichnet einen Vertrag zur Beschaffung von Arzneimitteln zur Prävention von Covid-19

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit dem Unternehmen AstraZeneca Schweiz einen Vertrag für die Beschaffung von Arzneimitteln zur Prävention von Covid-19 abgeschlossen. Es handelt sich um eine kombinierte Antikörperbehandlung mit Tixagevimab und Cilgavimab. Die Medikamente sind für Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem vorgesehen. Diese Personen können sich nicht mit einer Impfung vor einer Covid-19-Erkrankung schützen.

Gewisse Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem sprechen nicht auf die Impfung gegen das Coronavirus an und können so keinen genügenden Immunschutz aufbauen. Sie weisen damit ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf auf. Dies betrifft zum Beispiel Personen nach einer Organ- oder Stammzelltransplantation, Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die Medikamente einnehmen müssen, die das Immunsystem dämpfen, oder auch Personen mit angeborenen Immundefekten. Aus diesem Grund hat der Bund entschieden, Medikamente zu beschaffen, die präventiv eingesetzt werden können.

Das BAG hat nun einen Vertrag mit AstraZeneca zur Beschaffung der Antikörperkombination mit Tixagevimab und Cilgavimab für einige Tausend Patientinnen und Patienten abgeschlossen. Die beiden langwirksamen Antikörper werden in Kombination für die Prävention von COVID-19 eingesetzt. Dieses Arzneimittel bietet einen Schutz vor Infektion mit Covid-19 von mindestens sechs Monaten. Der Bund übernimmt die Kosten dieser Prävention, solange sie nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird. Die ersten Arzneimittel werden ab Mai 2022 für bestimmte Risikopatientinnen und
-patienten verfügbar sein.

Dieses Arzneimittel hat noch keine Zulassung erhalten und können nur ausnahmsweise verschrieben werden. Die Covid-19-Verordnung 3 sieht Ausnahmen vom üblichen Zulassungsverfahren vor, sofern das betreffende Arzneimittel gemäss den verfügbaren Daten die Verhütung und Bekämpfung von Covid-19 ermöglicht. Das Zulassungsgesuch wurde Anfang Februar bei Swissmedic eingereicht.

Bundesrat Alain Berset positiv auf das Corona-Virus getestet

Anlässlich eines Covid-Tests am Mittwochnachmittag wurde Bundesrat Alain Berset positiv auf das Corona-Virus getestet. Er liess sich testen, nachdem er leichte Symptome verspürte.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern hat sich in Isolation begeben und wird seine Arbeit aus dem Homeoffice weiterführen. Zur Bundesratssitzung vom Freitag wird er zugeschaltet.

Bundesrat Berset hat alle geplanten Veranstaltungen der nächsten Tage abgesagt – unter anderem die Teilnahme an der Sitzung der UNO-Kommission für die Stellung der Frau (CSW) in New York.

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Ukraine: Weitere Güter- und Finanzsanktionen gegen Russland umgesetzt

Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Totalrevision der «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» beschlossen und damit weitere Sanktionspakete der Europäischen Union gegenüber Russland übernommen. Die neu verabschiedeten Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich. Die Sanktionsliste der Schweiz wurde erweitert. Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Auf Humanitäre Aktivitäten wird Rücksicht genommen.

Nachdem der Bundesrat am 28. Februar 2022 angesichts der fortschreitenden Militär­intervention Russlands in der Ukraine entschieden hatte, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar 2022 zu übernehmen, sind die darin enthaltenen Massnahmen nun vollständig umgesetzt. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Änderungen treten am 4. März um 18:00 Uhr in Kraft und sind dann auf der untenstehenden Webseite einsehbar.

Neu wird die Ausfuhr sämtlicher doppelt verwendbarer Güter nach Russland unabhängig vom Endverwendungszweck oder dem Endverwender verboten. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt. In diesem Zusammenhang wird auch die Erbringung technischer Hilfe, die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln verboten.

Die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor nach Russland ist nicht mehr erlaubt. Zudem wird die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, untersagt. Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen sind ebenfalls verboten.

Öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen, ist verboten. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Auch sind Transaktionen mit der russischen Zentralbank nicht mehr erlaubt. Der Bundesrat hat auch die Übernahme von Sanktionen im Finanzbereich beschlossen, welche die EU am 1. März 2022 verabschiedet hat, inklusive der entsprechenden Ausnahmen. Hiervon betroffen ist insbesondere das internationale Kommunikationsnetzwerk SWIFT.

Der Bundesrat hat zudem entschieden, die von der EU am 28. Februar 2022 gelisteten Personen in den Anhang 8 der Verordnung zu übernehmen und damit die Vermögen von weiteren Personen mit engen Beziehungen zum russischen Präsidenten Putin zu sperren.

Die Umsetzung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit der Neutralität. Bei Dual-Use-Gütern und strategischen Gütern wird das Gleichbehandlungsgebot beachtet, wenn diese für militärische Zwecke oder militärische Endverbraucher bestimmt sind. Der Bundesrat ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die erlassenen Sanktionen humanitäre Aktivitäten nicht behindern. Für Sanktionsmassnahmen, welche diese beeinträchtigen könnten, hat er humanitäre Ausnahmen vorgesehen.

Der Bundesrat verfolgt die weiteren Entwicklungen genau. Er entscheidet autonom über die Übernahme weiterer Sanktionsmassnahmen der EU gegenüber Russland.

Bundesrat baut administrative Hürden bei der Zuwanderung aus Drittstaaten ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. März 2022 eine Reihe von Massnahmen zur Optimierung der Zulassung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten beschlossen. Damit können administrative Hürden abgebaut und die Innovationskraft der Wirtschaft gestärkt werden. Die Massnahmen sind sozialverträglich und entsprechen in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung der Verfassung. Als Sofortmassnahme sollen bis Ende 2022 erste administrative Erleichterungen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel umgesetzt werden.

Der Bundesrat zeigt in seinem Bericht, den er am 4. März 2022 in Erfüllung des Postulats Nantermod (19.3651) verabschiedet hat, eine Reihe von möglichen Massnahmen auf, die den Abbau administrativer Hürden zum Ziel haben, Prozessbeschleunigungen ermöglichen, die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft stärken und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen. Für einige Massnahmen hat er direkt die Umsetzung beschlossen, für andere hat er eine Prüfung in Auftrag gegeben.

Konkrete Massnahmen

Zwei der drei Massnahmen, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) direkt auf Weisungsstufe umgesetzt werden, betreffen die Zulassungsvoraussetzungen für erwerbstätige Drittstaatsangehörige. So soll bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel darauf verzichtet werden, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das inländische Fachkräftepotential ausgeschöpft worden ist. Ausserdem sollen künftig auch Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, auch wenn sie keine akademische Bildung vorzuweisen haben. Bisher ist das nur bei Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen möglich.

Die dritte Massnahme vereinfacht den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung. Diese drei Massnahmen sollen bis Ende 2022 umgesetzt werden. Im Rahmen einer nächsten Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes, spätestens bis Ende Dezember 2023, soll das EJPD zudem dem Bundesrat eine Botschaft vorlegen, welche die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit schafft.

Zusätzliche Verbesserungen am Kontingentssystem für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten sollen durch das EJPD in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und unter Einbezug der Kantone und Sozialpartner einer vertieften Prüfung unterzogen werden. Ausserdem prüft das EJPD, ob eine Expressgebühr eingeführt werden kann, welche die Verfahren auf Stufe Bund und Kantone beschleunigen könnte. Das EJPD erstattet dem Bundesrat bis Ende März 2023 Bericht über die Ergebnisse dieser Prüfaufträge und unterbreitet ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.

Bericht zur Zuwanderung aus Drittstaaten

Mit dem Postulat «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht» (19.3651, Nantermod) hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, zu analysieren, ob das Zulassungssystem für Erwerbstätige aus Drittstaaten verbessert werden kann, und ob das geltende Kontingentsmodell ersetzt werden soll. Dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Bedürfniserhebung bei Wirtschaft, Sozialpartnern und Kantonen durchgeführt.

Abkehr vom Kontingentssystem drängt sich nicht auf

Diese Konsultation hat ergeben, dass das heutige System in seinen Grundzügen nicht in Frage gestellt wird. Punktuelle Optimierungen aber sind erwünscht, um die Erwartungssicherheit für die Wirtschaft mittelfristig weiter zu erhöhen und die Prozesse zu vereinfachen. Daher schlägt der Bericht mögliche Anpassungen vor, die sowohl den Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen als auch dem verfassungsmässigen Auftrag in Bezug auf die Steuerung der Zuwanderung entsprechen. Die Zuwanderung muss zudem sozialverträglich bleiben. Eine Abkehr vom heutigen Kontingentssystem drängt sich nicht auf.

Ein Finanzdienstleister mit Flair für die Menschen

Drei Persönlichkeiten eine Vision – die Geschäftsleitung der Swiss Management Zürich AG, SMZH, bestehend aus Gzim Hasani (CEO), Roman Schuler (VRP) und Peter Siber (COO), setzt sich für Ihre Kundinnen und Kunden in den Themen Finanzen & Anlagen, Vorsorge & Versicherungen, Hypotheken & Immobilien sowie Recht & Steuern ein.

Peter Siber und Gzim Hasani erzählen, dass sie nicht nur für jeden persönlich, sondern auch für KMUs die besten Lösungen in den Bereichen Finanzierung, Vorsorge, Versicherungen und Steuern finden. «Wir möchten unseren Kunden, Privatperson und Firmenkunde mit unseren massgeschneiderten Lösungen zu ihrem persönlichen Erfolg beitragen», sagt CEO Gzim Hasani, mit  persönlicher Überzeugung.

Aus jahrelanger Erfahrung im Finanzsektor wissen beide, dass als Unternehmer zwei Interessen zu vertreten gibt, jene als Privatperson (Unternehmer oder Mitarbeiter) und als KMU.

«Darum ist es umso wichtiger, dass wir gemeinsam mögliche Synergien vollumfänglich nutzen und optimieren, dazu bedarf es eine gesamtheitliche und abgestimmte Strategie», ergänzt COO Peter Siber.

Swiss Management Zürich ist ein etabliertes und schnell wachsendes Finanzdienstleistungsunternehmen. Mit wenigen Personen im Jahr 2018 nach der Firmenübernahme gestartet, zählt das Unternehmen heute rund 54 Mitarbeitende. Die Strategie der SMZH definiert ebenfalls ihre Vision. «Unser Ziel ist es, Filialen in vier Schweizer Regionen an acht Standorten zu eröffnen und mind. 200 Arbeitsplätze zu schaffen. Wir möchten unser Know-how weitergeben. Sei es an unser Team oder an unsere Kunden, denn so schaffen wir langfristig und nachhaltig einen Mehrwehrt», sagt Gzim Hasani.

Als Geschäftsleitung eines Finanzdienstleisters, welcher sehr schnell wächst, übernimmt die SMZH grosse Verantwortung für ihre Mitarbeitenden sowie ihre Kunden. Sie setzen damit mit ihrer Unternehmenskultur ihre persönliche Handschrift unter Ihrer Vision.

Peter Siber trägt unter anderem die Hauptverantwortung für das HR und möchte die DNA der Swiss Management Zürich bei den Mitarbeitenden fest verankern. Das macht die Geschäftsleitung, indem sie die Kultur selber jeden Tag vorlebt, denn nur so können sie die passenden Teammitglieder rekrutieren und für ihre Ziele begeistern. Begeistertes Team = begeisterte Kunden.

«Bei uns arbeiten neben erfahrenen ehemaligen Bank- oder Versicherungsmitarbeiter auch Quereinsteiger», so Peter Siber. «Für uns steht der Mensch mit seinem Potential, Lern- und Leistungsbereitschaft im Vordergrund. Mit diesem Mindset setzt die SMZH ein Zeichen für Fortschritt, Mut und Offenheit. Was für die Natur als nachhaltig und gesund gilt, ist auch für Unternehmen eine Chance: Diversität. Es ist anerkannt, dass interkulturelle, geschlechtergemischte Teams mit jungen und älteren Mitwirkenden die besten Ergebnisse erzielen. Unterschiedliche Sichtweisen sind für alle eine Bereicherung. Es kommen neue Denkansätze auf, andere Herangehensweisen etablieren sich und ein Plus an Kreativität kann entstehen.

Die SMZH unterstützt den #swissalbs Unternehmerball als Hauptsponsor. Ihre Motivation ergab sich durch die Initiative der Initiatoren, die Verantwortung übernommen haben, um Menschen zusammenzubringen. Menschen, die vielleicht nie zusammengefunden hätten. Es werden nebst Unternehmer auch Kulturschaffende, Medien uvm am Unternehmerball dabei sein. Netzwerken ist ein wesentlicher Bestandteil der Businesswelt und längst nicht mehr nur reiner «Visitenkartenaustausch». Netzwerken darf und soll auch Spass machen. Am Unternehmerball werden verschiedene Bereiche im Rahmen eines Gala Abend kombiniert und in einer lockeren Atmosphäre darf man verschiedene Persönlichkeiten auch mal anders kennenlernen.

 

 

 

 

Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Russland

Angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands in der Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar zu übernehmen. Die Vermögen der gelisteten Personen und Unternehmen sind ab sofort gesperrt; auch die Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov werden mit sofortiger Wirkung vollzogen. Die Schweiz bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung; sie liefert Hilfsgüter für die nach Polen geflüchteten Menschen.

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Der Bundesrat hat das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die bisherige Verordnung basierend auf den Massnahmen der EU anzupassen. Die Schweiz setzt die Sanktionen in Abstimmung mit der EU in Kraft. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Vermögen der im Anhang der Verordnung aufgeführten Personen und Unternehmen sind per sofort gesperrt; die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt wie zuvor schon verboten.

Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat. Damit reagiert die Schweiz auf die schwerwiegenden Verstösse gegen das Völkerrecht, für die diese Personen verantwortlich sind. Das seit 2014 bestehende Einfuhr-, Ausfuhr- und Investitionsverbot betreffend Krim und Sewastopol wurde erweitert auf die ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk, die nicht mehr unter Kontrolle der ukrainischen Regierung sind.

Einreisebestimmungen und Luftraumsperrungen

Der Bundesrat hat auch entschieden, das Abkommen von 2009 über die Visaerleichterung für Russinnen und Russen teilweise zu suspendieren.  Der Bundesrat hat zudem Einreiseverbote gegen mehrere Personen beschlossen, die einen Bezug zur Schweiz haben und dem russischen Staatspräsidenten nahestehen. Gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3 BV und Art. 185 BV) kann der Bundesrat entsprechende Massnahmen zur Wahrung der Interessen des Landes bzw. zur äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz erlassen.

Ausserdem wird – im Einklang mit den Luftraumsperrungen in anderen europäischen Ländern – der schweizerische Luftraum ab Montag, 15.00 Uhr für alle Flüge aus Russland und für alle Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit russischer Kennzeichnung gesperrt, mit Ausnahme von Flügen zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken.

Schweiz bietet weiterhin ihre Guten Dienste an

Bei seinen Entscheidungen hat der Bundesrat auch die Neutralität sowie friedenspolitische Aspekte berücksichtigt. Er bekräftigte die Bereitschaft der Schweiz, durch ihre Guten Dienste aktiv zu einer Lösung des Konflikts beizutragen. Der beispiellose militärische Angriff Russlands auf ein souveränes europäisches Land hat im Bundesrat den Ausschlag gegeben, die bisherige Sanktionspraxis zu ändern. Die Verteidigung von Frieden und Sicherheit und die Achtung des Völkerrechts sind Werte, die die Schweiz als demokratisches Land mit ihren europäischen Nachbaren teilt und mitträgt. Wie bisher wird die Schweiz jedes weitere Sanktionspaket der EU einzeln prüfen.

Hilfsgüterlieferungen für die ukrainische Bevölkerung

In diesen Tagen liefert die Schweiz rund 25 Tonnen Hilfsgüter im Wert von acht Millionen Franken in die polnische Hauptstadt Warschau. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) stellt dringend benötigte medizinische Güter und Arzneimittel aus der Armeeapotheke zur Verfügung. Die Hilfsgüter sind für die ukrainische Bevölkerung in der Ukraine und in den Anrainerstaaten vorgesehen. Die Hilfslieferung wird durch Mitarbeitende des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe begleitet.

Ausländerstatistik 2021

Im Jahr 2021 blieb der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung mit 61 526 Personen (+136 Personen) im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die Gesamtzuwanderung nahm um 3,3 Prozent und die Auswanderung um 5,9 Prozent zu. Bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen war die Zuwanderung rückläufig, während sie bei den Drittstaatsangehörigen zunahm. Ende Dezember 2021 lebten 2 190 293 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.

Im Jahr 2021 nahm die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung gegenüber dem Vorjahr um 4587 Personen zu. Während aus der EU und der EFTA 94 870 Personen in die Schweiz einwanderten (-3173 Personen), waren es bei den Drittstaatsangehörigen 46 679 Personen (+7760 Personen). Gleichzeitig haben 74 392 Personen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung die Schweiz verlassen, 4122 Personen mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Auswanderung von Drittstaatsangehörigen zurückzuführen (+3221 Personen).

Stabiler Wanderungssaldo

Infolgedessen ging der Wanderungssaldo bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen gegenüber dem Vorjahr um 10,2 Prozent (-4092 Personen) auf 35 870 Personen zurück. Bei den Drittstaatsangehörigen nahm er um 19,7 Prozent (+4228 Personen) zu und lag bei 25 656 Personen. Da der Anstieg bei Drittstaatsangehörigen in etwa dem Rückgang bei EU/EFTA-Staatsangehörigen entspricht, ist der Wanderungssaldo insgesamt im Vergleich zu 2020 stabil geblieben.

Im Jahr 2021 betrug die Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit 138 315 Personen, was einer Zunahme von 4648 Personen (+3,5 %) entspricht. 66 360 Personen (+2,4 %) kamen für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit in die Schweiz, 71 955 Personen (+4,5 %) traten eine langfristige Stelle an. Von den 71 955 ausländischen Arbeitskräften, die im Jahr 2021 für einen Langzeitaufenthalt in die Schweiz einwanderten, waren 86 Prozent EU/EFTA-Staatsangehörige. Von diesen stammten 45 Prozent aus nord- und westeuropäischen, 32 Prozent aus südeuropäischen und 23 Prozent aus osteuropäischen Mitgliedstaaten.

Kontingente für Drittstaaten teilweise genutzt

Bei der Zuwanderung aus Drittstaaten (14 %) machten Staatsangehörige aus Asien/Ozeanien 49 Prozent aus. Aus Afrika/Amerika stammten 28 Prozent und aus dem übrigen Europa 23 Prozent der aus Drittstaaten zugewanderten Arbeitskräfte. Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Jahr 73 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen L (2938 Einheiten) und 80 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen B (3584 Einheiten) beantragt.

Im Jahr 2021 machte der Familiennachzug 28 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus. Im Rahmen des Familiennachzugs wanderten 40 054 Personen in die Schweiz ein (+4,6 % gegenüber 2020), von denen 18,9 Prozent Familienangehörige einer Schweizerin bzw. eines Schweizers waren. Die Aufenthalte zu Aus- oder Weiterbildungszwecken machten 11,4 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus (16 184 Personen, -3,6 %).

Ende Dezember 2021 lebten 1 452 089 EU/EFTA-Staatsangehörige und 738 204 Drittstaatsangehörige in der Schweiz. Insgesamt wurden 36 917 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Davon stammten 7947 Personen aus Deutschland, 4207 Personen aus Italien und 3152 Personen aus Frankreich. Italienerinnen und Italiener sind mit 331 379 Personen die grösste ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz. Die zweitgrösste Ausländergruppe bilden die deutschen Staatsangehörigen (313 702 Personen), gefolgt von portugiesischen (258 943 Personen) und französischen (151 551 Personen) Staatsangehörigen.

Organspende: Bundesrat und Parlament befürworten Widerspruchslösung mit Einbezug der Angehörigen

Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten, und deshalb die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Am 15. Mai 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes. Es regelt auch die Rechte der Angehörigen: Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Eine Organspende kann die Gesundheit und die Lebensqualität von Menschen, die auf ein gespendetes Organ angewiesen sind, entscheidend verbessern. Etliche von ihnen können überhaupt nur dank eines gespendeten Organs weiterleben. In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz jährlich im Schnitt rund 450 Menschen ein oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf ist allerdings deutlich grösser: Ende 2021 befanden sich in der Schweiz 1434 Menschen auf der Warteliste. Je nach Organ beträgt die Wartezeit mehrere Monate, manchmal sogar Jahre.

Heute gilt die Zustimmungslösung
Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Das heisst: Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt. Häufig ist der Wille der betroffenen Person nicht bekannt. Liegt keine Äusserung vor, müssen die Angehörigen im Sinne der betroffenen Person entscheiden. In dieser Situation lehnen die Angehörigen in einer Mehrheit der Fälle eine Organspende ab. Weil die Angehörigen einbezogen werden, spricht man auch von «erweiterter Zustimmungslösung».

Einführung der Widerspruchslösung
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll die Widerspruchslösung eingeführt werden. Damit gilt: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist.

Angehörige auch künftig einbezogen
Die Angehörigen werden auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat («erweiterte Widerspruchslösung»). Sie werden gefragt, ob ihnen der Wille der Person bekannt ist, etwa aus Gesprächen. Sie können eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar und hat die Person ihren Willen nicht festgehalten, dürfen keine Organe entnommen werden.

Bund schafft neues Register
Um den Willen einfach, sicher und datenschutzkonform festzuhalten, wird der Bund ein neues Register schaffen. Darin kann sich jede Person eintragen, wenn sie eine Organspende nach dem Tod ablehnt. Es ist aber auch möglich, die Zustimmung festzuhalten oder die Zustimmung auf bestimmte Organe einzuschränken. Der Eintrag kann jederzeit geändert werden.

Umfassende und regelmässige Information
Die Bevölkerung muss über den Wechsel zur Widerspruchslösung informiert sein. Deshalb schreibt das Gesetz eine umfassende und regelmässige Information über die neue Regelung vor. Die Information muss alle Bevölkerungsgruppen erreichen und so aufbereitet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich und verständlich ist.

Im Ausland bewährt
In den meisten europäischen Ländern gilt die Widerspruchslösung. Beispiele sind Österreich, Italien, Frankreich oder Spanien. In diesen Ländern ist der Anteil der Personen, die nach dem Tod ihre Organe spenden, im Schnitt höher als in Ländern mit der Zustimmungslösung. Länder mit einer Zustimmungslösung wie die Schweiz, Deutschland oder Irland weisen deutlich tiefere Spenderaten auf. Neben dem Spendemodell können auch andere Faktoren die Zahl der Organspenden erhöhen, etwa die Ressourcen in den Spitälern und die Ausbildung des Fachpersonals. Um diese Faktoren zu verbessern, hat der Bundesrat 2013 den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» lanciert. Damit konnte die Zahl der gespendeten Organe erhöht werden. Im Vergleich mit anderen westeuropäischen Ländern ist sie jedoch nach wie vor tief.

Argumente der Gegner: Recht auf Selbstbestimmung verletzt
Laut dem Komitee gibt es mit dem neuen Gesetz immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletze das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Argumente von Bundesrat und Parlament: Angehörige werden entlastet
Eine Organspende kann Leben retten. Bundesrat und Parlament wollen mit dem Wechsel zur Widerspruchslösung die Chancen jener Menschen verbessern, die auf ein Organ warten. Wichtig ist deshalb, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen und entlastet sie in einer schwierigen Situation.

Indirekter Gegenvorschlag zu Initiative
Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese verlangt ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde vom Initiativkomitee unter der Bedingung zurückgezogen, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt.

Schulklassen bringen einen Koffer voller rätoromanischer Ideen ins Bundeshaus

Am 21. Februar 2022 beginnt die internationale Woche der rätoromanischen Sprache (Emna rumantscha). Diese Initiative wurde letztes Jahr vom EDA in Zusammenarbeit mit dem Kanton Graubünden und der Lia rumantscha lanciert. Auch 2022 steht während dieser Woche die Jugend im Zentrum: Zur Eröffnung der zweiten Emna rumantscha im Beisein des Bündner Regierungsrats Jon Domenic Parolini hat Bundespräsident Ignazio Cassis Schülerinnen und Schüler aus Savognin und Scuol nach Bern eingeladen. Die Schülerdelegation brachte einen Koffer voller Ideen zur Förderung der rätoromanischen Sprache und Kultur in der Schweiz und auch zu ihrer Bekanntmachung im Ausland mit.

«Rumantsch: in ferm toc Svizra» (Rätoromanisch für «ein starkes Stück Schweiz»). Aber auch ein starkes Stück Welt. Unter diesem Motto steht die Emna rumantscha, die das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeinsam mit dem Kanton Graubünden durchführt. «Die Vielfalt ist ein Gewinn für unser Land», erklärte Bundespräsident Ignazio Cassis. «Die jährlich stattfindende Emna rumantscha erlaubt es uns, unsere vielfältige Identität zu fördern – in der Schweiz durch den Beitrag der jungen Rätoromaninnen und Rätoromanen und im Ausland durch unsere Auslandvertretungen.» Die Schweizer Auslandvertretungen werden auch dieses Jahr wieder Veranstaltungen zur Bekanntmachung der rätoromanischen Sprache und Kultur in ihren Ländern durchführen, wegen der Covid-19-Massnahmen insbesondere im Rahmen von Online-Anlässen und über digitale Inhalte.

Ein rätoromanischer Koffer voller Vielfalt

Nach der letztjährigen Begegnung mit Schülerinnen und Schülern aus Ilanz und dem Besuch eines Romanischkurses mit der Lia rumantscha in Scuol setzt Bundesrat Ignazio Cassis seine Entdeckungsreise durch die vierte Landessprache auch in seinem Präsidialjahr fort. Dieses Jahr hat er zwölf Sekundarschülerinnen und -schüler aus Savognin und Scuol eingeladen, die die Idiome Vallader und Surmiran sprechen. Die Jugendlichen brachten einen Koffer voller Ideen und Vorschläge zur rätoromanischen Sprache und Kultur mit, die sie dem Bundespräsidenten und dem Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements des Kantons Graubünden in Bern vorstellten. «Zusammenhalt und Leidenschaft für die Vielfalt: Auf diese Stärken muss die Schweiz setzen, dann kann sie alle Herausforderungen meistern», sagte Ignazio Cassis. «Die Schülerinnen und Schüler aus Savognin und Scuol machen es vor: Unsere Vielfalt führt zu innovativen Ideen, die uns auch im Ausland auszeichnen.»

Mehrsprachigkeit: Zusammenarbeit des EDA mit den Kantonen Graubünden und Tessin

Die Emna rumantscha ist Teil einer Reihe von wiederkehrenden Veranstaltungen, die wie der Tag der Mehrsprachigkeit, die Settimana della lingua italiana nel mondo und die Semaine de la francophonie die Bedeutung der Mehrsprachigkeit für den nationalen Zusammenhalt, aber auch für die Öffnung nach aussen unterstreichen.

Die Förderung der Minderheitensprachen in der Schweiz ist zudem Teil des kontinuierlichen und strukturierten politischen Dialogs, den der EDA-Vorsteher mit den Kantonen Graubünden und Tessin führt. In diesem Rahmen ist unter anderem das Programm «Piccolo Erasmus» entstanden, das es Mitarbeitenden der Bundes- und der beiden Kantonsverwaltungen ermöglicht, einige Monate in einer anderen Verwaltung zu arbeiten. Mit einem solchen Austausch gewinnen sie einen persönlich und beruflich bereichernden Einblick in die Vielfalt der Schweiz.

Personen der dritten Generation erleichtert einbürgern: Bilanz nach drei Umsetzungsjahren

Seit dem 15. Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, erleichtert einbürgern lassen. Von diesen circa 25 000 Personen erhielten seither bis Ende 2020 jedoch lediglich 1847 Personen den Schweizer Pass. Im Auftrag der Eidgenössische Migrationskommission EKM untersucht nun eine neue Studie die Gründe für diese ernüchternde Bilanz. Ihr Fazit: Die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation birgt zu viele Stolpersteine und bürokratische Hürden, um attraktiv zu sein. Dabei wäre es gut möglich, das Verfahren wirklich zu erleichtern. Die Studie zeigt Wege auf, wie der Zugang zur Schweizer Staatsbürgerschaft erleichtert werden kann. Der Präsident der EKM, Walter Leimgruber, sieht nun die Behörden in der Pflicht: «Der Wille von Volk und Ständen muss umgesetzt werden. Diese Personen sind ja längst Teil der Schweiz – die Schweiz braucht sie!»

Am 12. Februar 2017 stimmten Volk und Stände mit überwältigendem Mehr einem neuen Verfassungsartikel zu, welcher den Bund beauftragte, Personen der dritten Generation erleichtert einzubürgern und damit jene Personen, die in der Schweiz geboren und deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, auch auf dem Papier als Schweizerinnen und Schweizer anzuerkennen.

Drei Jahre nach Inkrafttreten wollte die EKM wissen, wie der neue Verfassungsartikel in der Praxis umgesetzt worden ist und wie sich die Bestimmungen bewähren. Philippe Wanner, Demograph an der Universität Genf, und Rosita Fibbi, Sozialwissenschaftlerin an der Universität Neuenburg, analysierten bisher nicht veröffentlichte Daten und zogen im Auftrag der EKM Bilanz. Die Ergebnisse spiegelten sie mit den Erfahrungen von Personen, die mit dem Verfahren in Kontakt kamen, und mit den Einschätzungen von Vertretern verschiedener Einbürgerungsbehörden.

Die Studie zeigt auf, dass das Versprechen der erleichterten Einbürgerung für Personen der dritten Generation nicht eingelöst wird. Im Gegenteil: Die Altersgrenze, verschiedene bürokratische Stolpersteine und eine ungenügende Information der betroffenen Personen erschweren das Vorhaben der Einbürgerung. Dabei wäre eine höhere Einbürgerungsquote von Personen der dritten Generation mit relativ einfachen Mitteln zu erreichen: In sechs Empfehlungen zeigen Philippe Wanner und Rosita Fibbi Wege auf, wie die erleichterte Einbürgerung tatsächlich zu erleichtern wäre.

Unter anderem empfehlen die Studienautoren, die gesetzliche Altersgrenze von 25 abzuschaffen, die unnötig hohen administrativen Hürden beim Zugang zum Verfahren abzubauen und Einbürgerungswillige proaktiv auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam zu machen.

• Altersgrenze

Gemäss heutiger Gesetzgebung müssen Personen der dritten Generation ihr Einbürgerungsgesuch vor dem 25. Geburtstag stellen. (Die Übergangsbestimmung für Personen, die älter sind, gilt nur noch bis zum 15. Februar 2023.) Da jedoch für viele erst etwas später, nach Abschluss der Ausbildung oder bei der Gründung einer Familie, der Wunsch nach einer Einbürgerung entsteht, ist diese Altersgrenze nicht gerechtfertigt. Die gesetzliche Altersgrenze entspricht nicht der Lebenswirklichkeit von Betroffenen. Sie sollte daher abgeschafft werden.

• Nachweis der Zugehörigkeit zur dritten Ausländergeneration

Wer sich erleichtert einbürgern lassen will, muss die Zugehörigkeit zur dritten Ausländergeneration kompliziert belegen. So muss nachgewiesen werden, dass die Grosseltern in der Schweiz aufenthaltsberechtigt waren, dass Vater oder Mutter mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben, ein Elternteil zehn Jahre in der Schweiz lebte und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Nur wenn all dies hinreichend dokumentiert werden kann, tritt die Behörde auf das Gesuch ein. Ist aber beispielsweise der relevante Grosselternteil verstorben oder wieder aus der Schweiz ausgewandert, kann es unmöglich sein, den Aufenthalt zu beweisen. Und viele Eltern sind wegen des Saisonnierstatuts ihrer Grosseltern erst spät in die Schweiz gekommen und können keine fünf obligatorischen Schuljahre vorweisen – wohl aber z.B. eine Berufslehre, die jedoch nicht anerkannt wird. Wenn die Einbürgerung von Personen der dritten Generation tatsächlich erleichtert werden soll, müssen diese hohen administrativen Hürden beim Zugang zum Verfahren abgebaut werden.

• Beratung und Information

In der Regel wenden sich Personen, die sich einbürgern lassen wollen, an die Verwaltung in ihrer Wohngemeinde. Für lokale Behörden ist es aufgrund der komplizierten Regelungen oft herausfordernd, Einbürgerungswillige kompetent zu beraten. Um die Einbürgerung von Personen der dritten Generation zu erleichtern, müssen lokale Behörden befähigt werden, diese angemessen zu beraten. Mehr noch: Sie sollten die Betroffenen proaktiv informieren und auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam machen.

Campestrini: Recht auf Gesundheit für alle Kinder

Ich schrieb Elisabeth Campestrini auf Albanisch an, wohl nicht wissend, dass sie aus Österreich kommt. Ihr herausragender Einsatz für die albanische Kommunität ließ mich annehmen, dass sie Albanerin ist. Elisabeth ist eine faszinierende Persönlichkeit, sie setzte sich mit voller Kraft für viele Menschen ein. Nach ihrem Jurastudium konzentrierte sie sich auf die besondere Situation von Menschen, die als Flüchtlinge nach Österreich kamen.

„Das waren Erfahrungen, die mich für immer prägten. Ich hatte immer großen Respekt vor der Energie und Würde mit der Menschen, oft schier unglaublich schwierige Schicksale zu meistern vermögen – auch wenn sie weit entfernt von ihrer Heimat sind“, – erzählte sie für Albinfo.at. Ihrer Laufbahn folgten Auslandsaufenthalte bei der UN in New York und in Genf im Menschenrechtsbereich, für das BmeIA in Wien (Österreichisches Außenministerium), Arbeiten mit diversen NGOs und als Selbständige dann später Beratungstätigkeiten im Bereich Gesundheitssystementwicklung mit Fokus auf Schwellenländer und im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung für diverse Firmen in Österreich. Darüber hinaus verfügt sie über einen Master in „International Health Management“. Seit 2016 ist Elisabeth Campestrini Teamleiterin für den Gesundheitsbereich in der österreichisch-kosovarischen Freundschaftsgesellschaft (ÖKFG).

Die österreichisch-kosovarische Freundschaftsgesellschaft leistet durch Ihre Mitglieder eine bemerkenswerte Arbeit: „Wir arbeiten hier als Teammitglieder alle ehrenamtlich für eine Verbesserung des Gesundheitssystems im Kosovo. Gemeinsam – auf Initiative vom Präsidenten der ÖKFG MEP Mag. Lukas Mandl – haben wir auch bereits Herrn Bundespräsident van der Bellen von der Herausforderung der Gesundheitssituation im Kosovo berichten dürfen und und seine Unterstützung dafür erhalten.“

Ihre Arbeit im Kosovo

Als OSZE Menschenrechtsbeauftragte in Gjilan im Kosovo lernte sie von 2002 bis 2004 für 2 Jahre den Kosovo kurz nach dem Krieg zum ersten Mal kennen. Für sie war das ein spannende, sehr bereichernde und gleichzeitig eine bis heute prägende Zeit. „Erstens war es mir als Menschenrechtsjuristin immer ein wichtiges Anliegen gewesen, mehr über den Hintergrund der Menschen zu erfahren, die zu uns kamen. Und da war ich im Kosovo genau richtig gelandet. Von Anbeginn meiner Zeit im Kosovo öffneten mir sehr oft viele Menschen schnell, offen und wohlwollend die Türen…Eine Tatsache, die ich als Fremde natürlich sehr schätzte, die mich aber gleichzeitig auch nachdenklich macht, wenn ich darüber nachdenke, wie wenig offen bis sogar ablehnend Menschen in Österreich manchmal zu Ausländern sein können.“,-erwähnte sie uns gegenüber. Die damalige Arbeit beruhte auf dem Aufbau eines Frauenhauses für Opfer häuslicher Gewalt in Gjilan, das 2004 nach dem Vorbild eines Frauenhauses in Wien eröffnet wurde. Elisabeth betont immer wieder, dass ihr ein immenses Anliegen ist, ihre Arbeit mit den vielen Fachexpertinnen von vor Ort, wie Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen, NGO Vertreterinnen, Ökonomen und auch Politikerinnen zu verknüpfen. Dies sei eine wichtige Grundlage, wie sie weiter erklärt: “Die Fachexpertinnen vor Ort wissen letztendlich immer am besten was konkret für ihr Heimatland zu tun ist. Ideal ist dabei auch die Zusammenarbeit mit den vielen Fachexpertinnen in der Diaspora in Österreich. Sie kennen beide Länder: ein 100% Win-Win. Im Rahmen dieser Arbeiten spielte auch das Thema der mangelnden Gesundheitsversorgung von Frauen und Kindern von Anbeginn eine große Rolle. Das gemeinsame Arbeiten führte damals unter uns allen, die wir daran mitarbeiteten, schnell auch zu einem besseren Sich-Gegenseitig-Kennenlernen und Vertrauen und zu persönlichen Gesprächen am Abend nach getaner Arbeit…So entstanden gute Freundschaften, die bis heute halten.“ Umso intensiver man ein Volk kennenlernt, desto besser kann man sich in dessen Lage hineinversetzen. Da kann man auf einer anderen Ebene helfen.

 

Die besondere Liebe für den Kosovo

Wie so oft im Leben, prägen uns besondere Ereignisse am meisten. Während der Arbeiten am Frauenhaus 2003-2004 wurde sie vom damaligen Direktor der Abteilung für Gesundheit und Soziales der Stadt Gjilan, einem Kinderarzt gefragt, ob sie nicht mit ihren Verbindungen zu österreichischen Spitälern und anderen Entscheidungsträgerinnen in Österreich einem zu diesem Zeitpunkt bereits schwer an Krebs erkrankten kleinen Kind aus Gjilan helfen könnte. „Selbstverständlich sagte ich damals zu und schnell waren wir dann auch schon eine größere Gruppe einer Reihe engagierter Menschen aus dem Kosovo, Österreich, Deutschland und Albanien. Wir versuchten damals unser Möglichstes! Leider verstarb nach einem Jahr unseres Bemühens der kleine Shendrit dennoch. Zurück blieben wir damals nicht nur sehr traurig, sondern auch ohnmächtig und ehrlich gesagt auch ein Stück wütend. Warum hatten die vielen Gelder, die in den Kosovo aus internationalen Töpfen seit 1999 bereits geflossen waren nicht auch sicherstellen können, dass kranke Menschen im Kosovo menschenwürdig versorgt werden können? Gilt das Menschenrecht auf Gesundheit nicht für alle?“,- stellt sie die berechtigte Frage. Die Hauptsäulen der Gesundheitsprojekte Im Rahmen einer Dissertation zum Thema „Gesundheitssystementwicklung im Kosovo: Herausforderungen und Potentiale“ lernte Elisabeth erst einmal so richtig die Komplexität der Probleme des Gesundheitsbereiches im Kosovo kennen. Im Kosovo gibt es immer noch viel zu tun. Um eine effektive und konsequente Umsetzung von neuen Strukturen zu ermöglichen, sind unter anderem folgende Projekte von Bedeutung. Die Telemedizin: „Mit der Telemedizin erwarten wir uns gerade in Zeiten von Corona ganz wichtige und weitreichende Veränderungsmöglichkeiten. Sich online zu vernetzen und somit gemeinsam auch über große Distanzen zusammenarbeiten zu können kann in der Telemedizin von Beratungen zwischen medizinischen Fachexpertinnen bis hin zu gemeinsamen Behandlungen einzelner Patientinnen führen und somit zu großen positiven Veränderungen für die Patientinnen führen…Mit BEST PRACTICE aus Österreich, adaptiert an die Bedürfnisse vor Ort – das ist uns ganz wichtig, erhoffen wir im Kosovo dann die Standards jetzt vorerst einmal im Bereich der Pädiatrie an Österreich langsam anzugleichen. Später dürfen dann auch gerne andere fachmedizinische Bereich folgen.“,- erklärt uns Elisabeth.

 

 

Das Mutter-Kind-Pass Projekt

Mit dem Mutter-Kind-Pass Kosovo soll zuerst einmal im diagnostischen Bereich für schwangere Mütter und Kinder bis 5 Jahre und 2 Monate nach Vorbild des österreichischen Mutter-Kind-Passes die Möglichkeit auch im Kosovo eröffnen werden, dass alle Mütter und Kinder während der Schwangerschaft und die Kinder dann auch von Geburt an bestmöglich und regelmäßig medizinisch untersucht werden. Dies soll unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten geschehen. Und dabei soll auch ein besonderer Fokus auf die Minderheiten im Kosovo gelegt werden. Besonders für Roma, Ashkali und Egyptians ist die Gesundheit bei Kindern von früh an evidenzbasiert verbesserbar. Alle Eltern wollen gesunde Kinder. Zudem soll auf der Behandlungsebene eine kontinuierliche Begleitung der medizinischen Fachexpertinnen vor Ort im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin durch österreichische Fachexpertinnen mittels Telemedizin ermöglicht werden. „Konkret heißt das, dass Schritt für Schritt die Behandlungsstandards im Kosovo auch an österreichische Standards angepasst werden können. Da es vor Ort ein riesengroßes Spektrum an Krankheiten in der Kinder- und Jugendmedizin gibt, in dem Veränderung sinnvoll sein kann, haben wir uns nun zuerst entschieden mit den Krankheiten beginnen, die durch die teilweise verheerende Umweltsituation im Kosovo bedingt sind. Bereits 2013 und 2014 haben die WHO und die Weltbank Untersuchungen im Kosovo angestellt und alarmierend auf die enge Verknüpfung zwischen der Umweltsituation und den verschiedenen Erkrankungsformen hingewiesen. Leider ist dazu bisher nur sehr wehr wenig passiert, trotzdem es ausgezeichnete Fachexpertinnen genau zu diesem Themenbereich im Kosovo bereits gibt. Bei Kindern gibt es da z.B. im Bereich Asthma, aber auch bei schwereren Erkrankungen wie Lungenkarzinom oder Leukämie sehr großen Handlungsbedarf. Die WHO und die Weltbank haben dazu bereits 2013 und 2014 genaue Untersuchungen gemacht“,- sagt Campestrini gegenüber Albinfo.at.

 

Die nächsten Ziele und Schritte

Das Projekt des Mutter-Kind-Passes soll nach Absprache mit den Regierungsvertreterinnen so bald wie möglich umgesetzt werden. Geplant sei anhand dieses Prozesses auch die Einführung des Passes in benachbarten Ländern wie Albanien und Nordmazedonien – im Westbalkan insgesamt. Das wichtigste dabei ist, möglichst viele Mütter und Kinder zu erreichen. Gleichzeitig können über die Telemedizin auch kurative Prozesse im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin begonnen werden. „Gemeinsam mit Vertreterinnen der Medizinischen Universität Wien, mit der Ärztekammer Österreich, mit der GOEG (Gesundheit Österreich GmbH), mit dem Ludwig-Boltzmann Institut für Patient Safety und Digital Health und mit vielen anderen Fachexpertinnen haben wir die Situation im Kosovo schon mehrmals besprochen. Teilweise waren die Vertreterinnen dieser Institutionen auch bereits vor Ort im Kosovo. Jetzt geht es darum bald mit der konkreten Arbeit zu starten. Ich freue mich schon auf ein spannendes, umsetzungsstarkes und für die jungen Patientinnen in Kosovo hoffentlich bald erfolgreiches neues Kapitel. Weil nicht zuletzt – das Recht auf Gesundheit gilt für ALLE weltweit. Und das ist auch gut so!“

Bundesrat Berset unterzeichnet in Tirana das Sozialversicherungsabkommen mit Albanien

Bundesrat Alain Berset hat heute mit der albanischen Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, Delina Ibrahimaj, in Tirana ein Abkommen zur sozialen Sicherheit unterzeichnet. Es fand ausserdem ein Austausch zu Fragen der sozialen Absicherung während der Covid-Pandemie und den Herausforderungen in der Altersvorsorge statt. Anlässlich eines Treffens mit der Gesundheitsministerin Ogerta Manastirliu wurden die Bekämpfung der Pandemie und die Impfprogramme thematisiert.

Mit dem unterzeichneten Abkommen werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien geregelt. Es umfasst die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Das Abkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Insbesondere ermöglicht es die Auszahlung der Renten ins Ausland. Es enthält zudem eine Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbräuchen. Das Abkommen erleichtert die Mobilität der Angehörigen beider Staaten und vermeidet die doppelte Unterstellung unter beide Sozialversicherungssysteme. Es tritt in Kraft, sobald die Parlamente beider Staaten es genehmigt haben.

Treffen mit der Ministerin für Finanzen und Wirtschaft

Bundesrat Berset hat sich zudem mit der Ministerin für Finanzen und Wirtschaft, Delina Ibrahimaj, über die ausserordentlichen staatlichen Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie ausgetauscht, ebenso über die aus der Krise gewonnenen Erkenntnisse. Thematisiert wurden zudem die Rentensysteme und die diesbezüglichen Herausforderungen und Reformbestrebungen.

Treffen mit dem stellvertretenden Premierminister und der Gesundheitsministerin

Während seinem Besuch in Tirana hat sich Bundesrat Berset auch mit Gesundheitsministerin Ogerta Manastirliu ausgetauscht, wobei die Erfahrungen aus der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie im Zentrum der Diskussionen standen. Ausserdem war die Unterstützung des albanischen Gesundheitssystems durch die Schweiz ein Thema. Die Schweiz ist der wichtigste bilaterale Partner Albaniens im Gesundheitsbereich.

Anlässlich eines Höflichkeitsbesuchs hat sich Bundesrat Berset zudem mit dem stellvertretenden Premierminister Arben Ahmetaj über die ausgezeichneten Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien ausgetauscht.

Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung ist eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich. Damit sind für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben. Er hebt nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf. Seit Mai 2021
richtet er seine Massnahmen nach der Kapazität des Gesundheitssystems aus.

Vernehmlassung: Mehrheit für rasche Aufhebung
Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat zwei Varianten zur Aufhebung der Massnahmen in Konsultation geschickt. Die deutliche Mehrheit der
Teilnehmenden hat sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten wird, solange die Infektionszahlen hoch bleiben.

Ab 17. Februar: Fast alle Massnahmen aufgehoben
Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
–  die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und
Veranstaltungen
– die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
– die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und
Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
– die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
– die Einschränkungen privater Treffen

In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.

Home-Office-Empfehlung aufgehoben – Arbeitgebende weiterhin für Schutz zuständig
Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das
Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Bis 31. März: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten
Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

1. April: Ende der besonderen Lage
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage regelt noch bis Ende März die Isolation sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in
Gesundheitseinrichtungen. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage.

Weiterhin in Kraft sind die Regelungen, die sich auf die Bundeskompetenzen des Epidemiengesetzes abstützen (z.B. zum internationalen
Personenverkehr oder zur Kostenübernahme von Arzneimitteln). Ebenso gültig bleiben die Regelungen zum Zertifikat oder zur Kostenübernahme von Tests, die sich auf das Covid-19-Gesetz stützen.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen
Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.

Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere
Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Anpassungen bei der Testung
Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Ausserdem wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.

Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die
Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.

Erwerbsausfall-Zahlungen werden für bestimmte Personengruppen weitergeführt
Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen. So kann
ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit
oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden.

Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von
Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist. Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen.

Einreisebestimmungen angepasst
Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen
Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Anpassungen der Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung
Die Finanzierung neuer Arzneimittel, die bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden können, wird vorerst vom Bund übernommen. Die entsprechenden Arzneimittel werden im Anhang der Epidemienverordnung aufgelistet.

Beratungsmandat der Science Task Force endet am 31. März 2022
Das Beratungsmandat der Science Task Force wird auf deren Wunsch vorzeitig auf Ende März beendet. Das aktuell gültige Beratungsmandat ist
bis Ende Mai 2022 befristet. Mit der positiven Entwicklung ändert sich der Bedarf an wissenschaftlicher Beratung. Einzelne Mitglieder der Science Task Force werden dem Bundesrat und der Bundesverwaltung weiterhin für Beratungen zur Verfügung stehen.

Die Science Task Force stellt seit dem Frühjahr 2020 unentgeltlich die unabhängige wissenschaftliche Expertise sicher. Der Bundesrat dankt den Mitgliedern für ihren sehr grossen Einsatz. Der Austausch mit der Science Task Force war von zentraler Bedeutung bei der Pandemiebewältigung.

Die junge Republik ist auch das Kind seiner Bürgerinnen und Bürger

Am 17. Februar feiert die Republik Kosova ihren 14. Geburtstag. Unsere Kinder zuhause sind zwar erst drei und sechs Jahre alt, aber ich habe mir bereits sagen lassen, dass Kinder im Alter von 14 Jahren nicht die einfachsten sind. Der Kosova ist einerseits das jugendliche Kind von einschneidenden Ereignissen der Weltgeschichte sowie einem brutalen Krieg. Die daraus entstandenen Narben sind bis heute nicht geheilt, Gerechtigkeit kaum oder nur unvollständig hergestellt. Die junge Republik ist andererseits aber auch das Kind seiner Bürgerinnen und Bürger. Dies ist es, was mich beeindruckt: Mit welchem Einsatz und welcher Überzeugung sich zehntausende von Kosovarinnen und Kosovaren im Land und aus der Diaspora jeden Tag für die Stärkung der Selbstbestimmung und der sozialen Gerechtigkeit einsetzen, auch wenn die Zeichen nicht immer ermutigend sind.

Persönlich bin ich überzeugt, dass die Zeiten vorbei sein müssen, in denen die internationale Gemeinschaft dem Kosova erklärt, was er zu tun oder zu lassen habe. Die Beziehung der europäischen Länder zum Kosova muss sich dringend verändern, sie hat bis heute keine Augenhöhe erreicht. Deshalb werden wir uns auch weiterhin in der Schweiz gemeinsam mit der Diaspora engagieren: Damit der Kosova so schnell wie möglich vollwertiger Teil der internationalen Gemeinschaft wird, damit sich der Weg nach Europa endlich wieder öffnet, damit der noch immer junge Staat jene Ressourcen erhält, die er braucht um Gerechtigkeit und eine Zukunft für alle zu schaffen.

Diese Arbeit muss aber auch mit der Erledigung innenpolitischer Aufgaben einhergehen, da braucht es Ehrlichkeit: Die Republik muss den Kampf gegen Willkür, Korruption, Straflosigkeit und ineffiziente Strukturen in Verwaltung und Wirtschaft ohne Tabus angehen. Wie wichtig das ist, zeigen die offensichtlichen Schwierigkeiten dieser Tage. Diesen Willen haben die beiden starken Figuren der jungen politischen Generation in Kosova, Albin Kurti und Vjosa Osmani, bisher immer wieder beteuert und auch unter Beweis gestellt. Das macht mir persönlich viel Hoffnung auf die nächsten 14 Jahre. Packen wir es an!

  • Cédric Wermuth, Nationalrat, Co-Präsident der SP Schweiz, Co-Präsident der Parlamentarischen Gruppe Schweiz – Kosova

 

 

Ein Land und eine Gesellschaft im Umbruch

Befreit seit 23 Jahren, unabhängig seit 14 Jahren…und  wir schauen wie es weiter geht. Voll Hoffnung, dass die Demokratie, die Institutionen und der Wille nach Fortschritt zum Gesamtwohle der Bevölkerung in Kosova gefestigt werden. In der der Zuversicht, dass  immer mehr Frauen und Männer sich aktiv an der Entwicklung der Gesellschaft beteiligen werden.  Mit dem Wunsch, dass sich die Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern positiv weiterentwickeln. Mit dem dringenden Wunsch, dass die Regierung die gewünschten Reformen realisieren kann, und die Oppositionsparteien sich als konstruktive Opposition erweisen.

Kosova braucht Stabilität im Lande. Die ganze Region braucht Stabilität!  Dazu braucht es eine Aufarbeitung der Verantwortlichkeit von Verbrechen und Korruption in der ganzen Region, natürlich auch in Kosova. Schuldige sollen bestraft und Unschuldige als solche behandelt werden.

Für eine friedliche und harmonische  Entwicklung braucht es eine unmissverständliche Haltung der Europäischen Union und den internationalen Gremien. Versprechen, gerade betreffend der Annäherung und der Integration in die EU müsste den Europäern ein ernstes Anliegen sein, wenn sie wirklich eine friedliche, möglichst stabile Region wollen. Leider ist dem im Moment nicht so!  Schikanen gegenüber Visagesuchstellern, müssen endlich aufhören. Eine grosszügige intelligente Öffnung auf unseren Arbeitsmarkt für Kosovaren ist leider immer noch nicht auf der Tagesordnung unserer Diplomaten und Politiker und sollte jetzt für Kosovaren und ihre Freunde dringend auf die Tagesordnung!

Eine sechzig jährige Immigrationsgeschichte verbindet unsere beiden Länder. Sie hat zum Reichtum der Schweiz beigetragen und hat unabdingbar dazu mitgeholfen, dass kosovarische Familien und Dörfer in den achtziger und neunziger Jahren wirtschaftlich überleben und sozial verbessern konnten. Während  dem Krieg half das hart erarbeitet Geld der Diaspora zum Überleben  und nach dem Krieg  zum Wiederaufbau und Weiterentwicklung.

Heute ist die kosovarische und albanische Gemeinschaft in der Schweiz gut angekommen und „punktet“ nicht nur im Fussball, sondern auch in Wirtschaft, Bildung, Kultur und Politik.

Zum Anlass des Unabhängigkeitstages grüsse ich recht herzlich alle meine bekannten und unbekannten Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen und all jene die in Kosova und der Diaspora sich verantwortungsvoll für die Zukunft Kosovas und die Entwicklung  ausgezeichneter Beziehungen zwischen Kosova und der Schweiz, zwischen der Schweiz und Kosova einsetzen!

  • Aus Anlass zum Unabhängigkeitstag Kosovas. Ueli Leuenberger, Altnationalrat der Grünen, Gründer und ehemaliger Leiter der Albanischen Volkshochschule (UPA) in Genf .

Studie zur Obdachlosigkeit in der Schweiz

Schätzungsweise 2200 Menschen sind in der Schweiz von Obdachlosigkeit betroffen und etwa 8000 sind von Wohnungsverlust bedroht. Die Kantone anerkennen ihre Verantwortung für die Prävention und Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Das und mehr zeigt die Studie «Obdachlosigkeit in der Schweiz», welche die Hochschule für Soziale Arbeit Nordwestschweiz (FHNW) im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) erarbeitet hat.

Wie gehen Kantone, Städte und Gemeinden mit Obdachlosigkeit um? Wie versuchen sie zu verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, befragten die Studienautoren und -autorinnen der FHNW in einem ersten Schritt Vertreterinnen und Vertreter der Kantone. In einem zweiten Schritt wurde bei den Schweizer Gemeinden eine Online-Umfrage durchgeführt. Mit einer Teilnahme von 22 der 26 Kantone sowie 616 Gemeinden – das entspricht rund 28 Prozent aller Gemeinden der Schweiz – ergab sich ein breit abgestütztes Bild.

Städte und Agglomerationen am meisten betroffen
Aufgrund der Befragungen konnte geschätzt werden, dass in der Schweiz gesamthaft 2200 Menschen von Obdachlosigkeit betroffen und weitere 8000 Menschen von Wohnungsverlust bedroht sind. Obdachlosigkeit findet sich vor allem in Grossstädten und grösseren Agglomerationen, während drohender Wohnungsverlust auch in Zentrumsgemeinden in ländlichen Regionen vorkommt. Als Gründe für Obdachlosigkeit wurden oft Konsum-, Schulden- sowie Drogenprobleme genannt. Auch soziale und migrationsbedingte Ursachen spielen eine Rolle.

Die antwortenden Kantone und Gemeinden anerkennen grundsätzlich die staatliche Verantwortung bei der Bekämpfung und Verhinderung von Obdachlosigkeit. Die konkrete Umsetzung ist allerdings unterschiedlich auch weil Obdachlosigkeit je nach Kanton und Gemeinde verschiedenen Politikbereichen zugeordnet wird. Vielerorts stehen die Massnahmen im Zusammenhang mit der der Sozial- und Nothilfe, was voraussetzt, dass die betroffenen Personen bei der Sozialhilfe gemeldet sind. Ein umfassendes Gesamthilfesystem ist auf Kantons- und Gemeindeebene wenig verbreitet.

Verbesserung der Datenlage
Das Phänomen Obdachlosigkeit ist in der Schweiz bisher wenig erforscht. Deswegen fehlt es an grundlegenden Daten. Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen deshalb, die Datenlage und das Monitoring zu verbessern, die Obdachlosigkeit in ihren diversen Formen klarer zu erfassen und zu definieren und einen nationalen Orientierungsrahmen zu erarbeiten. Zudem regen die Autorinnen und Autoren die Stärkung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen an. Sie empfehlen ebenfalls die Prüfung einer Strategie zur Wohnungsversorgung. Damit könnten obdachlose Menschen einen verbesserten Zugang zu einer dauerhaften Wohnlösung erhalten.

Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

Bis zum 8. Februar 2022 wurden 12’334 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) ausgewertet. 7’649 (62 %) wurden als «nicht schwerwiegend» gemeldet, 4’685 Verdachtsfälle (38 %) wurden Swissmedic als «schwerwiegend» berichtet.1 Eine Meldung enthält in den meisten Fällen mehr als eine Reaktion. Insgesamt wurden 39’991 Reaktionen gemeldet, was durchschnittlich 3,24 Reaktionen pro Meldung entspricht.

Angehörige von Gesundheitsberufen sind gemäss Heilmittelgesetz (HMG) verpflichtet, schwerwiegende Nebenwirkungen aus der Schweiz an Swissmedic zu melden. 6’006 (48,7 %) Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen. Bürgerinnen und Bürger dürfen vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln freiwillig melden: 6’318 Meldungen (51,3 %) kamen direkt von direktbetroffenen bzw. Patientinnen und Patienten oder von Angehörigen.

Der grösste Teil der Betroffenen war zwischen 18 und 64 Jahre alt (im Mittel 51,6 Jahre). Der Anteil der Personen über 65 Jahre betrug 22,3 %, bei den 12 bis 17-Jährigen 1,2 %. 7’799 (63,3 %) der Meldungen bezog sich auf Frauen, 4’163 (33,8 %) der Meldungen betrafen Männer. In manchen Meldungen fehlen Angaben zum Alter oder zum Geschlecht.

8’350 (67,7 %) der Meldungen beziehen sich auf den Covid-19 Impfstoff Spikevax® von Moderna (mit rund 63 % der verabreichten Impfdosen der in der Schweiz am häufigsten angewandte Impfstoff) und 3’627 (29,7 %) auf den Impfstoff Comirnaty® von Pfizer/BioNTech (rund 37 % der verabreichten Impfdosen). In einigen Fällen wurde der Impfstoff nicht spezifiziert.

Schwerwiegend klassifizierte Meldungen
Rund 38 % der Fälle wurden von den Meldenden als schwerwiegend eingestuft. In diesen Meldungen liegt das mittlere Alter der Betroffenen bei 54 Jahren. Am häufigsten wurde über Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schüttelfrost, Übelkeit und Schwindelgefühl berichtet. Diese bekannten Reaktionen überwiegen auch bei den nicht-schwerwiegenden Fällen.

In 199 der schwerwiegenden Fälle wurde über einen Todesfall in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung berichtet. Die Verstorbenen waren im Durchschnitt 79,5 Jahre alt. Bei der vertieften Analyse dieser Fälle gab es auf Basis der jeweils vorliegenden Daten trotz einer zeitlichen Assoziation andere wahrscheinlichere Ursachen, die das Ereignis erklären können.

Auffrischimpfungen (Booster)
In Zusammenhang mit den bisher über 3,5 Millionen verabreichten Auffrischimpfungen wurden 581 Verdachtsmeldungen evaluiert. Mit Ausnahme der Meldungen zu Hautreaktionen (vgl. untenstehende Informationen zu einzelnen Sicherheitsaspekten) entspricht das Profil der gemeldeten Nebenwirkungen nach einer Auffrischimpfung den gemeldeten Nebenwirkungen nach Erst- und Zweit-Impfungen.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Personen im Alter von 15 bis 29 Jahren auf dem Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2020

2020 machten die 15- bis 29-Jährigen 22,0% der Erwerbsbevölkerung aus; 30 Jahre zuvor waren es noch 29,7%. Knapp ein Drittel der jungen Erwachsenen, die sich in Ausbildung befinden und gleichzeitig erwerbstätig sind, hatte 2020 einen befristeten Vertrag und nahezu jede siebte Person in diesem Alter arbeitete auf Abruf. Die Erwerbslosenquote der 15- bis 29-Jährigen gemäss Internationalem Arbeitsamt (ILO) belief sich auf 6,9%, was nahezu der Hälfte des EU-Durchschnitts entspricht. Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation «Personen zwischen 15 und 29 Jahren auf dem Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2020» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Zwischen 1991 und 2020 ging der Anteil der 15- bis 29-Jährigen an der Erwerbsbevölkerung von 29,9% auf 22,0% zurück. Diese Abnahme erklärt sich hauptsächlich damit, dass die Babyboom-Generation (geboren zwischen 1945 und 1964) in den höheren Altersklassen stärker vertreten ist. Weitere Erklärungsfaktoren sind die immer längere Ausbildungsdauer und die zunehmende Arbeitsmarktteilnahme von Frauen ab 30 Jahren.

Zunahme der Arbeitsmarktteilnahme von jungen Frauen

2020 lag die die Arbeitsmarktteilnahme (Erwerbsquote) der Personen zwischen 15 und 29 Jahren bei 75,4% (Lernende in der beruflichen Grundbildung gelten als Erwerbstätige). Dieser Anteil ist leicht tiefer als vor 30 Jahren (1991: 76,3%). Grund für diese Entwicklung ist die rückläufige Erwerbsquote der Männer (2020: –3,7 Prozentpunkte auf 76,1%) und die gleichzeitige Zunahme bei den Frauen (+1,9; 74,6%). Bei den Personen in Ausbildung (ohne Lernende in der beruflichen Grundbildung) belief sich die Erwerbsquote 2020 auf 42,9%, bei den jungen Personen, die nicht in Ausbildung sind, auf 91,8%.

Immer mehr befristete Verträge

2020 waren 95,6% der Erwerbstätigen zwischen 15 und 29 Jahren Arbeitnehmende, 2,8% übten eine selbstständige Tätigkeit aus und 1,6% arbeiteten im Familienunternehmen. Die Mehrheit der 15- bis 29-jährigen Arbeitnehmenden hatte einen Lehrvertrag (61,4 Prozentpunkte der 95,6%), ein Sechstel (14,8 Prozentpunkte) einen anderen befristeten Arbeitsvertrag. Bei weniger als einem Drittel der befristeten Verträge handelte es sich um bezahlte Praktika (4,3 Prozentpunkte).

Nahezu jede dritte (31,5%) erwerbstätige Person in Ausbildung (ohne Lernende in der beruflichen Grundbildung) im Alter zwischen 15 und 29 Jahren hatte 2020 einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser Anteil ist deutlich höher als noch 1996 (17,6%). Bei den gleichaltrigen Erwerbstätigen, die nicht in Ausbildung sind, stieg der Anteil der befristeten Verträge in der gleichen Zeitspanne von 9,6% auf 14,1%.

Mehr Arbeit auf Abruf bei Personen in Ausbildung

In der betrachteten Zeitspanne arbeiteten 5,4% der 15- bis 29-jährigen Erwerbstätigen auf Abruf. Besonders oft war dies bei erwerbstätigen Personen in Ausbildung der Fall (13,3%). Im Vergleich zu denjenigen, die sich nicht in Ausbildung befinden, gingen junge Erwachsene in Ausbildung auch häufiger mehr als einer Beschäftigung nach (10,1% gegenüber 5,1%) und arbeiteten öfter regelmässig am Samstag und/oder Sonntag (24,5% gegenüber 17,4%) oder abends bzw. in der Nacht (20,7% gegenüber 14,6%).

Junge Frauen arbeiten häufiger Teilzeit

2020 arbeiteten 26,2% der 15- bis 29-jährigen Erwerbstätigen Teilzeit (Lernende in der beruflichen Grundbildung). Personen in Ausbildung arbeiteten deutlich häufiger mit einem tieferen Beschäftigungsgrad (68,8%; nicht in Ausbildung: 20,9%). Bei den 15- bis 29-jährigen Erwerbstätigen zeichnet sich bereits ab, dass Frauen häufiger Teilzeit arbeiten (34,4% gegenüber 18,6% bei den Männern), unabhängig davon, ob sie in Ausbildung sind.

Erwerbslosenquote der jungen Erwachsenen tiefer als in der EU

Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 74 400 Personen im Alter von 15 bis 29 Jahren erwerbslos gemäss ILO. Dies entspricht 6,9% der Erwerbsbevölkerung in dieser Altersgruppe. In der EU ist der entsprechende Wert nahezu doppelt so hoch (13,2%). Die Erwerbslosenquote gemäss ILO belief sich bei den 15- bis 29-Jährigen in Ausbildung auf 10,6%; bei den Gleichaltrigen, die nicht in Ausbildung sind, waren es 5,9%.

6,3% der 15- bis 29-Jährigen sind in einer NEET-Situation

Im Jahr 2020 waren 90 000 Personen zwischen 15 und 29 Jahren bzw. 6,3% dieser Altersgruppe weder erwerbstätig noch in Ausbildung und erfüllten damit die Kriterien für den NEET-Status (vgl. Definition weiter unten). Dieser Anteil lag unter dem Wert von 2010 (8,1%).

Knapp die Hälfte der Personen in einer NEET-Situation (2,8% der 15- bis 29-Jährigen) waren erwerbslos gemäss ILO und somit aktiv auf Stellensuche. Folglich gehörte gut die Hälfte der jungen Erwachsenen mit NEET-Status (3,4% der 15- bis 29-Jährigen) zu den Nichterwerbspersonen. Die Schweiz verbuchte damit den tiefsten Anteil aller EU/EFTA-Länder (Anteile zwischen 3,7% in Luxemburg und 15,7% in Italien; EU-Durchschnitt: 8,6%).

Bundesrat präzisiert Kostenübernahme von PCR-Tests von Kontaktpersonen

Der Bund übernimmt weiterhin die Kosten für PCR-Tests von Personen, die Kontakt hatten mit einer positiv getesteten Person, etwa in Alters- und Pflegeheimen. Dies hat der Bundesrat heute Freitag, 4. Februar 2022 im Zirkularverfahren beschlossen. Er präzisiert damit seinen Beschluss vom 2. Februar 2022, zur Aufhebung der Kontaktquarantäne.

Mit der Aufhebung der Kontaktquarantäne hat der Bundesrat auch die Kostenübernahme für PCR-Tests von Personen gestrichen, die engen Kontakt hatten mit einer infizierten Person. Für gewisse Personen ist indes auch nach Aufhebung der Kontaktquarantäne ein solcher Test wichtig. So sieht die Teststrategie des Bundesamts für Gesundheit zum Beispiel vor, dass für besonders gefährdete Personen, etwa solche, die sich in einer Chemotherapie befinden, die frühe Diagnostik sehr wichtig ist. Ebenso sind viele Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler darauf angewiesen, dass Kontaktpersonen von bestätigten Fällen weiterarbeiten können, sich aber individuell testen lassen können.

Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung-3 entsprechend angepasst. Sie tritt rückwirkend auf den 3. Februar in Kraft. Damit ist die lückenlose Kostenübernahme von Tests nach engem Kontakt mit einer infizierten Person sichergestellt.

Bundesrat hebt Quarantäne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen

Der Bundesrat stellt eine positive Entwicklung in den Spitälern fest: Trotz rekordhoher Infektionszahlen ist eine Überlastung ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Grund dafür dürfte die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Zudem verursacht Omikron weniger häufig schwere Verläufe als frühere Virusvarianten. Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte.

Der Bundesrat sieht den Moment gekommen, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder zu lockern. Er hat entschieden, die Homeoffice-Pflicht und die Quarantäne sofort aufzuheben und die Konsultation zu weitreichenden Lockerungsschritten zu starten. Gleichwohl ist weiterhin Vorsicht geboten.

Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Kontaktquarantäne
Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.

Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt
und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Die beiden Massnahmen waren bereits Gegenstand einer früheren Konsultation. Sie treten am Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 3. Februar 2022 aufgehoben. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarantäne durch den Kanton.

Konsultation: Zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen
Bis am 9. Februar dauert die Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern, den Parlamentskommissionen und den betroffenen Verbänden
zur Aufhebung der weiteren Massnahmen. Dabei stellt der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022.

Variante 1: Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar 2022 aufgehoben werden. Eine solche vollständige
Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen kann. Dieses Vorgehen ist nur dann
angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung muss weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.

Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:

– die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe,
– die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen,
– die Einschränkungen privater Treffen,
– die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.

Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben, weil erneute Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Isolation von positiv getesteten Personen soll weiterhin gelten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.

Variante 2: Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten
Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit kann die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:

– Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
– Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen,
– Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
– 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).

Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Konsultation weiterer Massnahmen
Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation.

Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann.

Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben
werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.

Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation.