Die schwierigste Aufgabe in der Mode ist es, nicht für ein Logo bekannt zu sein – sondern für die eigene Handschrift

Eine charmante kleine Mode Boutique im Herzen von Schlieren. Am Eingang finde ich neue, handgefertigte Unikate. Damenanzüge, Mäntel, Hüte, Herrenschule, Herrenanzüge, Taschen uvm. Eine Massbluse, ein Masshemd. Stil zeigt sich im Detail. Als höchste Form individuellen Ausdrucks bietet die «Marcurso» AG eine Fülle von raffinierten Details, die wir vollkommen für unsere Ideen verwenden können.

Ein warmer Empfang des Modedesigners Markus Allaku lässt mein Herz höherschlagen. Und er leitet unser Gespräch mit einem charmanten Witz ein, so dass ich ins laute Lachen verfalle.

Markus Allaku ist ein junger adrett gekleideter Modedesigner aus Zürich, der mit seiner Mode die Welt erobern möchte. Angefangen hat sein unternehmerischer Geist schon als Angestellter in einer Firma in der Modebranche. Als er dort seine Leistung jährlich messbar steigerte, merkte er, dass er mehr kann, als «nur» angestellt zu sein. Nach einem Gespräch mit seiner Frau entschied sich Markus den Weg des Modeunternehmers einzuschlagen. Seine Vision traf bei seinem Mentor und stillen Teilhaber Urs auf offene Ohren. Gemeinsam starteten sie das Modelabel «Marcurso», eine Verschmelzung ihrer beider Namen.

«Urs ist meine lebende Visitenkarte», sagt Markus lächeln. «Er trägt meine Kleider. So komme zu neuen Kunden, und habe inzwischen das Privileg, mir meine eigenen Kunden auch auszusuchen.» Mit seinem Wesen und seinem Talent erzielt Markus die Königsdisziplin in Sachen Vermarkung für sein Modelabel. Denn nur durch den persönlichen Kontakt verstehen seine Kunden auch die Preisgestaltung für die Qualität seiner Arbeit. Jedes Hemd, jede Naht an einem Schuh oder eines Anzugs ist mit Liebe, Geduld und Details handgefertigt. Nebst vielen Einzelpersonen zählen das SRF und einige fünf Sterne Hotels in Zürich zu seinen Kunden.

Auf meine Frage hin, was ihn an seinem Beruf fasziniert, antwortet Markus mit: «Ich liebe es den Menschen ein Lächeln auf die Lippen zu zaubern.» Es sei sehr schön, zu beobachten, wie die Mimik meiner Kunden sich verändert, wenn sie einmal ein massgeschneidertes Hemd, Schuhe oder einen ganzen Anzug tragen. «Ich habe grosses Glück, dass ich meine Passion zum Beruf machen konnte, ergänzt Markus mit strahlenden Augen, als er von seinen Kundenerlebnissen erzählt.

Die COVID Krise traf Ihr Unternehmen im fünften Jahr. Es ist schön zu sehen, dass Marcurso diese Krise nicht aus der Bahn geworfen hat. «Ja, es war keine einfache Zeit, denn wir wussten lange nicht, ob wir unseren Betrieb einstellen müssen. In meiner jährlichen Weihnachtskarte haben wir das all unseren Kunden auch so authentisch und ehrlich mitgeteilt. Wir haben uns dafür bedankt, dass wir auf unseren Kunden bauen konnten, mit Vertrauen, mit einem Netzwerk und mit Liebe zur Mode. Und: Unsere Label gibt es nur mit unseren Kunden. Umso mehr freuen wir uns, dass es «Marcurso», noch nach COVID geben wird, sagt Markus Allaku mit viel Dankbarkeit.»

 «Ich habe es einmal geschafft, ich werde es ein zweites Mal schaffen»

Markus erinnert sich an seine Anfangszeiten, als er mit keinem einzigen Kunden startete. Mit Gänsehaut und voller Demut. «Ich war blauäugig, als ich das Ganze Ding startete, wie vermutlich jede:r Gründer:in am Anfang. Ich dachte es sein einfache acht Stunden Arbeit. Nix da, es waren sieben Tage Wochen, zwei Jahre keine Ferien etc. Ich denke jede:r Unternehmer:in kennt diese Startzeit. Meine Frau war mein Anker in dieser schwierigen Anfangszeit. Ihr gebührt ein grosses Dankeschön.» Umso stolzer darf der junge, adrette Modedesigner und Vater von Zwillingen auf seine Leistung sein.

«Marcurso» startete vor fünf Jahren mit einer Herrenkollektion und kreiert inzwischen auch Damen Kostüme. Ich frage mich, ob das nicht ein komplett anderes Entwerfen ist. «Bei der Damen Mode kann ich mich im Zeichnen ausleben und austoben. Ich habe ein Programm auf dem iPad, auf welchem ich meine Kreativität aus Papier bringe. So macht meine Arbeit noch ein Ticken mehr Spass.»

 «Für mich ist nicht der Brand im Vordergrund, sondern die Qualität und die Leistung»

Unter den Begriff Massanzug fallen der Businessanzug ebenso wie der Hochzeitsanzug oder der Anzug im Smart-Casual-Look. Es muss nicht immer die Vorstandssitzung sein, die einen Anzug nach Mass verlangt. Vielleicht ist es ein Vorstellungsgespräch oder man liebet es, in scheinbar leichter aber doch qualitativ höchst anspruchsvoller Kleidung zu einer VIP-Party zu gehen, eine Vernissage zu besuchen oder sich auf manch anderem Event sehen zu lassen.

Massbekleidung von «Marcurso» ist deshalb die ideale Begleitung, weil sie bezüglich perfekten Sitzes und Detailreichtum der Gesamtkomposition seinesgleichen sucht.

 

Für eine Terminvereinbarung oder eine unverbindliche Präsentation unserer Kollektionen finden Sie uns unter:

Marcurso AG
Zürcherstrasse 11
8952 Schlieren

Öffnungszeiten: 08:00 – 18:00 Uhr oder nach Absprache

+41 76 527 13 27  [email protected]

 

(Sponsorisierte Artikel)

Bericht über die Situation syrischer Flüchtlinge in der Schweiz und Europa

Das Parlament hat Auskunft über die Situation syrischer Flüchtlinge in Europa und der Schweiz verlangt. Besonderes Augenmerk sollen die Hilfe vor Ort sowie die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen erhalten. Weiter sollen die Eindämmung von Wirtschaftsmigration, die Bekämpfung von Menschenschmuggel, die Integration von syrischen Flüchtlingen sowie die Massnahmen gegen schweizerische Waffenexporte in die Region thematisiert werden. Der Bundesrat hat den entsprechenden, aktualisierten Bericht an seiner Sitzung vom 26.01.2022 verabschiedet.

In Erfüllung des Postulats 17.3004 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates hat der Bundesrat seinen aktualisierten Folgebericht «Syrische Flüchtlinge. Verstärkte europäische Zusammenarbeit» vorgelegt. Darin nimmt er zunächst eine Analyse der humanitären Lage in Syrien und dessen Nachbarländern vor und beschreibt die Migrations- und Flüchtlingssituation.

Weiter zeigt der Bericht die Massnahmen der Schweiz zur Unterstützung der leidtragenden Bevölkerung auf. Dabei wird erläutert, wie das humanitäre Engagement kontinuierlich aufgestockt wurde. Die Schweiz hat seit 2011 insgesamt über 550 Millionen Franken für die betroffene Bevölkerung in der Region bereitgestellt. Zudem wird ausgeführt, dass im Rahmen der Migrationszusammenarbeit der Kapazitätsaufbau der Migrationsbehörden in den umliegenden Ländern unterstützt wird. Auch die friedenspolitischen Bestrebungen der Schweiz werden im Bericht thematisiert, ebenso wie die Verhinderung von Waffenexporten in Krisengebiete. Der Bericht nennt auch die zahlreichen Massnahmen, welche die Schweiz zur Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingsgruppen ergriffen hat.

Wichtigste Entwicklungen auf europäischer Ebene

Der Bericht analysiert die wichtigsten Entwicklungen auf europäischer Ebene, darunter auch die von der EU unternommenen Bestrebungen, um die Aussengrenzen besser zu kontrollieren und die besonders von der Migration betroffenen Staaten nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung zu entlasten. Zudem werden die Relocation- und Resettlement-Programme und die Aufstockung der Hilfe vor Ort erläutert. Der Bericht zeigt auf, in welcher Form sich die Schweiz an diesen europäischen Massnahmen beteiligt.

Der Bericht schliesst mit einer Wirkungsanalyse der Situation in Syrien und dessen Nachbarstaaten auf Europa. Die humanitären Bedürfnisse sind sehr gross und das Schweizer Engagement bleibt deshalb wichtig. Neben der humanitären Hilfe vor Ort ist auch die Unterstützung der Nachbarsstaaten bei der Migrationsverwaltung entscheidend. Die Schweiz soll sich auch weiterhin für die Friedensförderung in der Region einsetzen und so zu einer nachhaltigen Stabilisierung beitragen.

Anpassung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten

Das Sozialhilferisiko ist bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten statistisch deutlich höher als bei Schweizerinnen und Schweizern oder bei Angehörigen der EU/EFTA-Staaten. Mit einem Massnahmenpaket will der Bundesrat daher Anreize für eine stärkere Erwerbstätigkeit für diese Personengruppe setzen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Januar 2022 beschlossen. Damit soll der Anstieg der Sozialhilfekosten der Kantone und Gemeinden wenn möglich etwas gebremst werden.

Gestützt auf einen Auftrag des Parlaments will der Bundesrat Anreize setzen, um Ausländerinnen und Ausländer besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit sollen die Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten gesenkt und so der Anstieg der Ausgaben insbesondere von Kantonen und Gemeinden in diesem Bereich wenn möglich etwas gebremst werden.

Konkret schlägt der Bundesrat folgende Gesetzesänderungen vor:

  • Einführung eines tieferen Unterstützungsansatzes für Drittstaatsangehörige bei der Sozialhilfe während der ersten drei Jahre nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.
  • Präzisierung der Integrationsvoraussetzungen bei der Härtefallregelung: Für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene wird die erfolgreiche Teilnahme an einer (beruflichen) Bildung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.

Der Bundesrat schlägt zudem eine Ergänzung bei den Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz vor. Bei der Prüfung der Integration (z.B. beim Abschluss einer Integrationsvereinbarung oder bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung) soll zusätzlich abgeklärt werden, ob und wie Ausländerinnen und Ausländer die Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners sowie allfälliger minderjähriger Kinder fördern und unterstützen.

An seiner Sitzung vom 26. Januar hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesänderungen eröffnet, sie dauert bis zum 3. Mai 2022.

Sie ergänzen jene Massnahmen, die der Bundesrat bereits am 15. Januar 2020 beschlossen hatte und die keine Gesetzesänderung erfordern. Primäres Ziel dieser Massnahmen ist es, den Melde- und Informationsfluss zwischen den Sozialhilfe- und Migrationsbehörden und damit auch die Datenbeschaffung bei einem Sozialhilfebezug generell zu verbessern.

Bisherige Regelung zum Widerruf von Niederlassungsbewilligungen genügt

Ursprung der Vorlage ist das Postulat «Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten» (17.3260) der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, das der Ständerat am 8. Juni 2017 angenommen hat. Damit beauftragte er den Bundesrat zu untersuchen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen kann. Der Bundesrat verabschiedete am 7. Juni 2019 den Bericht zu diesem Postulat und erteilte dem EJPD den Auftrag, die darin enthaltenen 20 Handlungsoptionen mit einer Begleitgruppe weiter zu vertiefen. Am 15. Januar 2020 nahm der Bundesrat von den Einschätzungen der Begleitgruppe Kenntnis, verabschiedete ein Massnahmenpaket und beauftragte das EJPD, verschiedene Gesetzesänderungen auszuarbeiten, die er nun in die Vernehmlassung schickt. Verzichtet hat der Bundesrat auf eine Erleichterung des Widerrufs von Niederlassungsbewilligungen. Nach einer vertieften Prüfung kam er zum Schluss, dass die heutige Regelung genügt. Demnach können die Kantone eine Niederlassungsbewilligung bei einem dauerhaften und erheblichen Sozialhilfebezug widerrufen.

Starker Anstieg der Sozialhilfeausgaben in den letzten zehn Jahren

Die jährlichen Nettoausgaben für die Sozialhilfe in der Schweiz sind von 2010 bis 2019 um knapp 900 Millionen Franken auf insgesamt 2,8 Milliarden Franken gestiegen. Diese Kosten fallen bei den Kantonen und den Gemeinden an. Die Häufigkeit eines Sozialhilfebezugs bei Drittstaatsangehörigen ist mit 8,8 Prozent deutlich grösser als bei Schweizerinnen und Schweizern (2,3 %) oder bei Personen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz gekommen sind (2,8 %).

Um dem Sozialhilferisiko vorzubeugen und das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial besser zu nutzen, läuft seit 2019 unter anderem das Pilotprogramm «Integrationsvorlehre». Dieses ist seit 2021 auch für Jugendliche ausserhalb des Asylbereichs, namentlich aus Drittstaaten sowie EU/EFTA-Ländern, geöffnet worden, welche im Familiennachzug zuwandern.

Covid-19: Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit

Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate verlängert. Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben. Für Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.

Bereits am 17. Dezember 2021 hatte der Bundesrat verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angeordnet, welche sich einschränkend auf die wirtschaftliche Tätigkeit auswirken können. Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen hat der Bundesrat am 26. Januar 2022 die Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen.

Weiterführung des summarischen Abrechnungsverfahrens und der Höchstbezugsdauer von 24 Monaten

Das summarische Abrechnungsverfahren wurde im Frühjahr 2020 eingeführt, um eine rasche Bearbeitung und Auszahlung der KAE zu ermöglichen. In Anbetracht der Entwicklungen seit Dezember 2021 kann ein erneuter Anstieg von Betrieben in Kurzarbeit nicht ausgeschlossen werden. Um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen weiterhin zu entlasten sowie eine rasche Auszahlung von KAE zu gewährleisten, wird das summarische Abrechnungsverfahren bis am 31. März 2022 weitergeführt. Im Zusammenhang mit dem summarischen Abrechnungsverfahren müssen auch die Mehrstunden, welche sich ausserhalb von Kurzarbeitsphasen angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird nach wie vor das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen nicht an die KAE angerechnet.

Die Höchstbezugsdauer von KAE von 24 Monaten während der Rahmenfrist von zwei Jahren war bisher bis zum 28. Februar 2022 befristet und wird nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert. So können sämtliche Betriebe ohne Anspruchslücke weiterhin KAE geltend machen. Dies stellt sicher, dass auch Betriebe, die erst später Kurzarbeit eingeführt haben, nicht benachteiligt sind. Am 1. Juli 2022 tritt für alle Betriebe wieder die ordentliche Höchstbezugsdauer von zwölf Monaten pro Rahmenfrist in Kraft.

Aufhebung der Karenzzeit und der Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden bei einem Arbeitsausfall von über 85 Prozent

Mit der Aufhebung der Karenzzeit wird die Liquidität der Betriebe in Kurzarbeit verbessert und somit die Wahrscheinlichkeit von Entlassungen zusätzlich reduziert. Infolge der angespannten epidemiologischen Lage und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen wird die Karenzzeit vom 1. Januar 2022 bis am 31. März 2022 für alle Betriebe aufgehoben.

Mit der Aufhebung der Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent können Betriebe zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. März 2022 erneut unabhängig vom Umfang des Arbeitsausfalls KAE geltend machen. Die Abrechnungsperioden, die in diesem Zeitraum einen Arbeitsausfall von über 85 Prozent aufweisen, werden ab dem 1. April 2022 für die Berechnung des Höchstanspruchs von vier Abrechnungsperioden während der zweijährigen Rahmenfrist nicht berücksichtigt.

Anspruch nur bei 2G+-Pflicht

Aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen in Zusammenhang mit der im Dezember 2021 eingeführten 2G+-Pflicht für gewisse Betriebe kann ausnahmsweise erneut ein Anspruch auf KAE für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen geltend gemacht werden. Dieser Anspruch gilt nur für Betriebe, die der 2G+-Pflicht behördlich unterstellt sind. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 20. Dezember 2021 und ist grundsätzlich bis zum 31. März 2022 befristet. Die erwähnten Personengruppen haben faktisch solange einen Anspruch auf KAE, wie auch die Regelung zur 2G+-Pflicht in Kraft ist, jedoch längstens bis zum 31. März 2022.

Die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung tritt per sofort in Kraft.

Omikron bringt Gesundheitssystem wohl nicht an die Grenzen

Scheinbar weniger gefährlich für die Gesundheit als Delta, aber deutlich infektiöser: Die Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 wirft die Frage auf, ob sie das Gesundheitssystem an die Belastungsgrenzen bringen kann. Empa-Forschende haben dazu mit Partnern Szenarien für die Schweiz und Deutschland berechnet – und kommen zum Schluss, dass dies unwahrscheinlich ist. Einige Risiken bestehen dennoch.

Um die Gefährdung durch SARS-CoV-2 zu beurteilen, sind die Kapazitäten des Gesundheitssystems ein entscheidendes Kriterium: Werden Spitäler genügend viele erkrankte Menschen aufnehmen und behandeln können? Sowohl auf gewöhnlichen Stationen als auch auf Intensivstationen? In Grossbritannien und anderen Ländern scheint die Entkopplung von Fallzahlen und Spitaleinweisungen Grund zu Optimismus zu geben – doch gilt das auch für die Schweiz oder Deutschland, in denen der Anteil an geimpften oder genesenen Personen niedriger ist?

Um diese Frage zu beantworten, haben Forschende der Empa-Abteilung «Multiscale Studies in Building Physics» mit Fachleuten vom Institut für Laboratoriumsmedizin und Pathobiochemie der Philipps-Universität Marburg und des Kantons Graubünden aufwändige Szenarien entwickelt – für den Zeitraum vom 17. Januar bis Ende März. Die Stärke dieses Modells besteht darin, dass viele Variablen auf der Basis von aktuellen Daten eingeflossen sind: Alter, Impfstatus, Booster-Status, Reproduktionszahl. Um die Resultate schnell verfügbar zu machen, wurden sie bereits online publiziert – vor dem üblichen Peer-Review-Prozess, erklärt der verantwortliche Forscher Hossein Gorji, «so wie das in solchen Fällen bei COVID-Forschung üblich ist». Die Resultate, die nach der fachlichen Begutachtung auch in einer Fachzeitschrift publiziert werden sollen, deuten darauf hin, dass die Omikron-Variante keine Rekordzahlen bei den Aufnahmen in Intensivstationen verursachen dürfte – weder in Deutschland noch in der Schweiz; selbst unter ungünstigen Bedingungen.

Drei Szenarien – für alle FälleUm unterschiedliche Gefahrenlagen zu erfassen, betrachteten die Fachleute drei Szenarien mit effektiven Reproduktionszahlen, die angeben, wie viele Menschen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt. Sie rechneten mit 1,3, was ungefähr der aktuellen Situation entspricht; ausserdem mit 1,5 und 1,8, also dem ungünstigsten Fall. Dabei traten auch Unterschiede zwischen den beiden Ländern zutage: In Deutschland zeigte das «Worst Case»-Szenario eine um fast 20 Prozent höhere Fallzahl pro 100’000 Einwohner. Ein Grund dafür ist die unterschiedliche «Kontakte-Struktur» zwischen den verschiedenen Altersgruppen in der Schweiz, die dafür sorgt, dass die Infektionswelle bereits ab einem niedrigeren Spitzenwert an Fallzahlen wieder abflacht.

Neben solchen Einflüssen modellierten die Forscher auch Unterschiede bei der medizinischen Vorbeugung gegen die Omikron-Variante: Während die Impfrate in Deutschland etwas höher ist, gingen sie für die Schweiz wegen längerer Wirksamkeit des Impfstoff-Mixes von einem höheren Schutz aus. Dennoch bleiben Unsicherheiten – allein schon, weil die exakte Gefahr durch die Omikron-Variante, darunter auch langfristige Folgen bei schweren Fällen, sowie die Wirksamkeit von Impfstoffen und das Abklingen des Schutzes noch nicht genau erforscht sind.

Angesichts offener Fragen und notwendiger Annahmen, die in der Studie im Detail erläutert werden, betonen die Verfasser, dass die Resultate nicht als Prognosen, sondern als plausible Szenarien zu verstehen sind. Gegenrechnungen und eine «Sensitivitätsanalyse» (siehe Infobox) haben aber gezeigt, so Empa-Forscher Gorji, dass sie robust sind und die Szenarien zutreffen. Zudem stehen sie im Einklang mit der Entkopplung von Fallzahlen und Hospitalisierungen, wie sie in Grossbritannien und Südafrika beobachtet wurde.

Vorsichtiger OptimismusDie Belegung von Intensivstationen in der Schweiz und Deutschland durch Omikron-Patienten dürfte also kaum kritische Werte erreichen, solange die effektive Reproduktionszahl unter 2 bleibt. «Unsere Ergebnisse sind zwar vorsichtig optimistisch», sagt Gorji, «sie sollten aber mit Vorsicht interpretiert werden.» Auch in Zukunft sollten nötigenfalls soziale Kontakte etwas reduziert werden, so der Forscher; ausserdem seien wahrscheinlich weitere Massnahmen nötig. Und um die Entkopplung zwischen Fallzahlen und Krankenhausaufenthalten zu unterstützen, sei es notwendig, die Immunität in der Bevölkerung zu verbessern.

«All unsere Szenarien gehen implizit davon aus, dass in den nächsten Wochen weiterhin Massnahmen aufrecht erhalten bzw. ergriffen werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen», betont auch Empa-Abteilungsleiter Ivan Lunati. Und weil der Impfschutz mit der Zeit nachlasse, gelten die Prognosen nur zum jetzigen Zeitpunkt – mit den aktuellen Impfstoff-Verwendungen und den seit den Impfungen verstrichenen Zeiträumen in beiden Ländern.

Zudem sind andere Probleme im Gesundheitswesen nicht auszuschliessen: Allein die schiere Zahl an Infektionen, so Hossein Gorji, könnte zu personellen Engpässen führen und auch die Kapazitäten bei COVID-Diagnosen beschränken. Beispiel Deutschland: Einen Höhepunkt bei der Zahl der Infizierten erwartet der beteiligte Forscher Harald Renz von der Philipps-Universität Marburg laut den Modellen für etwa Ende Februar bis Mitte März. In der Schweiz könnte es schon etwas früher dazu kommen. Zu rechnen ist dann – wie auch schon andernorts modelliert – mit einem raschen und hohen Anstieg an Infektionszahlen. Davon wird die Breite der Gesamtbevölkerung betroffen sein, also auch Mitarbeiter im Gesundheitswesen.

Neue Qualität der Pandamie«Wir werden auf den Normalstationen mit leichter Verzögerung einen deutlichen Anstieg an Patienten mit COVID-19 sehen, wenn die Reproduktionszahl auf über 1,5 ansteigt», führt Renz aus. «Aber nicht nur Patienten, die primär wegen COVID-19 ins Krankenhaus kommen (mittelschwere Fälle), sondern auch Patienten, die mit anderen Erkrankungen behandelt werden müssen, aber zusätzlich noch infiziert sind», legt der Mediziner dar. «Dies ist eine neue Qualität der Pandemie; das hatten wir bisher so noch nicht. Im Gegensatz dazu erwarten wir keine signifikanten Mehrbelastungen bei den Intensivpatienten über die Bettenauslastung hinaus, die wir gegenwärtig schon haben.»

Diese Effekte liegen vor allem daran, dass insbesondere Personen mit drei Impfungen relativ gut vor schweren Verläufen mit Omikron geschützt sind. Hinzu kommt die hohe Infektiosität des Virus, verbunden mit einer deutlich geringeren Krankheitsschwere. «Ähnlich schnell, wie die Welle ihren Gipfel erreicht, wird sie auch wieder abschwellen, mit Ausnahme einer gewissen Prolongation bei den Intensivpatienten», sagt Renz. Natürlich könne es regionale Unterschiede geben, fügt er hinzu: «Dieses globale Länder-Szenario schliesst nicht aus, dass es Ausreiser nach oben und nach unten geben kann und damit auch regionale Überlastungen.»

Wie wird sich die Omikron-Welle nach dem betrachteten Zeitraum auf das Gesundheitswesen auswirken? Das wird stark von der Omikron-Delta-Kreuzimmunität bestimmt, die noch unbekannt ist. Die Fachleute denken, dass ihre Modelle auch in fernerer Zukunft dazu beitragen können, die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu untersuchen und zu verfeinern. Aus den Analysen der gesamten Bevölkerung in beiden Ländern schliesst Ivan Lunati ausserdem, dass sich Massnahmen stärker auch an individuellen Merkmalen orientieren sollten, wenn das vorrangige Ziel ist, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden: «Ich denke, es ist an der Zeit, Strategien eigens für unterschiedliche Risikogruppen umzusetzen.»

Details zur StudieUm die Projektionen zu berechnen, verwendeten die Forschenden ein so genanntes «Kompartiment-Modell». Damit wird die Entwicklung anhand von Populationen von «empfänglichen» Personen, Infizierten, stationär Behandelten und Patienten auf Intensivstationen modelliert. Zudem unterschied das Modell zwischen Geimpften, Ungeimpften, kürzlich Genesenen und weiteren Kriterien. Um zu überprüfen, wie robust die Resultate sind, rechneten die Fachleute weitere Szenarien durch – von günstig bis pessimistisch. Darüber hinaus kontrollierten sie den wichtigen Einfluss der Zahl der Kontakte zwischen unterschiedlichen Altersgruppen der Bevölkerung, indem sie die deutschen und schweizerischen Daten probehalber vertauschten. Diese «Sensitivitäts-Analysen» zur Studie untermauerten, dass es in beiden Ländern unwahrscheinlich ist, dass die aktuelle Omikron-Welle eine Bedrohung für die medizinische Versorgung speziell durch Intensivstationen wird. Die Studie wurde als Teilprojekt des bundesweiten Forschungsnetzwerks «Angewandte Surveillance und Testung» für das vom deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt «Nationales Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin zu COVID-19» realisiert (BMBF – FKZ 01KX2021).

Andreas Schieder: Westbalkan gehört zu Europa

Der langjährige ehemalige Klubchef der SPÖ Andreas Schieder ist in der albanischen Kommunität weniger bekannt als in der österreichischen Politik, obwohl er sich stark für die Unterstützung und Integration der Balkanländer in die EU einsetzt. Der charismatische Politiker entdeckte schon früh sein Interesse für die Politik außerhalb der österreichischen Landesgrenze. Er sorgte zunehmend für Pflege der Kontakte auf internationaler Ebene. Seit 2019 ist Andreas Schieder Abgeordneter zum Europäischen Parlament, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten. Darüber hinaus ist er Vorsitzender der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien.

Bemerkenswert ist sein Einsatz für den gesamten Westbalkan, insbesondere mit Augenmerk auf die Stabilität, Bekämpfung der Kriminalität und Integration sowie Aufnahme der Balkanländer in die EU.

Sie sind Delegationsleiter der SPÖ im EU-Parlament und gleichzeitig ein herausragender Kenner des politischen Umfeldes im Westbalkan. Bei dem EUWestbalkan-Gipfel am 06.10.2021 wurde betont, „…dass die Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder in die EU auch eine Weiterentwicklung der Union selbst voraussetzt.“. Was bedeutet das konkret?

Das heißt, dass die EU auch vor dem Hintergrund eines zukünftigen Beitritts der Länder des Westbalkans in der Lage sein muss, schnelle und effiziente Entscheidungen zu treffen. Und das ist ja schon heute nicht im ausreichenden Maß der Fall. Denken wir nur an die Außenpolitik. Es passiert immer wieder, dass durch die Blockade einzelner Mitgliedstaaten, die EU zu Themen globaler Tragweite schweigt. Und auch die Beitrittsverhandlungen von Albanien und Nordmazedonien werden immer wieder aufgrund von nationalen Einzelinteressen verzögert. Das muss sich ändern, in dem wir in viel mehr Bereichen auf Mehrheitsentscheidungen setzen.

Wie wird seitens der EU begründet, dass die Beitrittskandidaten Albanien, Nordmazedonien sowie der Kosovo weiterhin keine absolute Klarheit über ihre Chancen bezüglich deren Beitritt haben?

Es gibt keine schlüssige Begründung, das ist das Problem. Deshalb setze ich mich für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Beitrittsprozesses ein.

Sie haben oft betont, dass z.B.: Nordmazedonien und Albanien geliefert haben und nun für diese Länder die Glaubwürdigkeit der EU sinkt. Wenn aber die Glaubwürdigkeit darunter leidet, wird das entstandene Vakuum von anderen Großmächten wie Russland, China und Türkei gefüllt. Warum sollten die Länder dennoch der EU weiterhin Glaubwürdigkeit schenken?

Der Westbalkan gehört zu Europa. Und in der Bevölkerung der Länder am Westbalkan ist die Zustimmung zur europäischen Integration überwältigend. Auch in der EU sollten sich also alle genau überlegen, was eine Hinwendung zu Russland oder China für uns bedeuten würde. Die Reformen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz könnten sich dann nämlich in gänzlich andere Richtung entwickeln.

Foto: Alissar Najjar

 

Für Albanien lauten die Kriterien zum Beitritt, Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten. Wo steht Albanien im Moment?

Albanien hat in den wichtigen Bereichen Justiz, Verwaltung und im Kampf gegen die organisierte Kriminalität große Fortschritte gemacht. Die EU muss sich jetzt ihrerseits an gemachte Zusagen halten und den offiziellen Startschuss für die Beitrittsverhandlungen geben.

Die Visafreiheit der Kosovarinnen wird vehement blockiert und verzögert, Sie meinen der „Zweite-Klasse-Status“ soll beseitigt werden. Inwiefern hat der Kosovo die Visafreiheit verdient und warum?

Die jungen Menschen wünschen sich ein Heranrücken an Europa. Wir müssen ihnen entgegenkommen und endlich die Visaliberalisierung einführen. Diese ist für den Kosovo längst überfällig. Kosovo hat seinen Teil der Aufgaben erfüllt, jetzt muss sich auch die Union an ihr Versprechen halten. Das ewige Hinhalten hat zu Recht für viel Frustration in der Bevölkerung gesorgt und schwächt die europäischen Kräfte im Land. Das dürfen wir als EU nicht länger in Kauf nehmen.

Sie haben vor ein paar Monaten ein Treffen mit dem kosovarischen Premier Albin Kurti abgehalten. Wie bewertet die EU die Arbeit der neuen kosovarischen Regierung?

Der Kosovo braucht vor allem politische Stabilität und muss innenpolitisch ein enormes Reformprogramm absolvieren. Ein zentraler Punkt ist aus EU-Sicht auch die konsequente Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Das sind riesige Aufgaben, aber ich glaube Albin Kurtis Regierung hat den politischen Willen sowie den notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung, um die notwendigen Schritte zu setzen.

Die Instabilität des Westbalkans ist ein sehr heißes Thema, das die Weiterentwicklung stark belastet. Selbst nach 22 Jahren nach Ende des KosovoKrieges gibt es Spannungen zwischen Kosovo und Serbien. Wie könnte die Stabilität seitens der EU unterstützt werden?

Die EU muss darauf hinwirken, dass sich sowohl in Serbien als auch im Kosovo eine politische Kultur durchsetzt, die auf Kompromiss und Dialog setzt.

Ab August 2021 sollten eine Million Dosen Covid-Impfungen an die sechs Balkanstaaten gehen. Ist das schon geschehen? Wie hat die EU während der Pandemie die Länder unterstützt?

Die EU unterstützt den Westbalkan beim Kampf gegen das Coronavirus durch die Bereitstellung von medizinischem Material und Impfstoffdosen, sowie auch finanziell und organisatorisch. So sind mit Stand September 2021 über 640.000 Testkits und über 13 Millionen Schutzmasken an die Länder des Westbalkan geliefert worden. Die EU hat bereits über 41 Millionen Euro an direkten Hilfszahlungen überwiesen, und weitere 385 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Mittels der Europäischen Investitionsbank sollen zusätzlich 1,7 Milliarden Euro an günstigen Krediten zur Verfügung stehen. Die EU hat bereits über zwei Millionen Impfstoffdosen (Biontech/Pfizer & AstraZeneca) an die Länder des Westbalkan gespendet.

 

Welche politischen Ratschläge würden Sie den Politikern in Albanien, Nordmazedonien und Kosovo mitgeben?

Es braucht keine guten Ratschläge, sondern ein Begegnen auf Augenhöhe und mit Respekt. Ich hoffe, die Zukunft dieser Länder liegt in Europa und ich werde versuchen, dafür einen Beitrag zu leisten.

 

Autor: Migena Ostermann

 

Herr Botschafter, warum dürfen nur noch Geimpfte in den Kosovo einreisen?

Darum gehts

20 Minuten gibts seit heute auch auf Albanisch – automatisch übersetzt. Der kosovarische Botschafter in der Schweiz, Sami Ukelli, begrüsst das Angebot.

Er sagt, wieso er kein Problem damit hat, dass Granit Xhaka und Xherdan Shaqiri für die Schweiz auflaufen.

Und er erklärt, wieso der Kosovo nur noch Geimpfte einreisen lässt.

Herr Botschafter, im März kommt es zum Fussball-Länderspiel zwischen der Schweiz und dem Kosovo. Für wen fanen Sie mehr?
Es ist ein historisches Spiel, unmittelbar nach dem 14. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Kosovo. Wer gewinnt, ist nicht so wichtig – es soll der Community eine Freude machen.

Haben Sie Granit Xhaka oder Xherdan Shaqiri verziehen, dass sie nicht für Kosovo spielen?

Sie sind in der Schweiz aufgewachsen und haben sich für die Nation entschieden, in der sie ausgebildet wurden und der sie viel zu verdanken haben. Das kann ich gut verstehen. Trotzdem bleiben sie im Kosovo Helden. Wir jubeln umso mehr, wenn ein Schweizer kosovarischen Hintergrundes ein Tor schiesst. Hier in der Botschaft hängt ein handsigniertes Trikot von Shaqiri.

(20min/Simon Glauser)

Hat sich das Image der albanischen Community in der Schweiz in den letzten Jahren auch wegen der Secondos in der Nati gewandelt?

Es ist in den letzten zehn Jahren extrem viel passiert, darauf sind wir sehr stolz. Vor zehn Jahren kam auf SRF der Dok-Film «Die guten Albaner». Damals war es nicht so einfach, Beispiele einer erfolgreichen Integration zu finden. Heutzutage ist das ganz anders. Und nicht nur in der Nationalmannschaft oder am Eurovision Song Contest. Dass die Integration von ausländischen Bevölkerungsgruppen in der Schweiz besser gelingt als anderswo, ist eine grosse Stärke der Schweiz.

«Es werden viele Artikel von 20 Minuten geteilt und auch übersetzt, weil die Beziehungen zwischen den Ländern so eng sind.» (Botschafter Sami Ukelli)

Eng sind auch die wirtschaftlichen Beziehungen. Es ist mehr oder weniger bekannt, was die Schweiz in den Kosovo und in die ganze Welt exportiert. Aber was exportiert der Kosovo in die Schweiz?

Die Exporte sind zuletzt gewachsen, sie betragen rund 40 Millionen Franken. Die Schweiz importiert aus dem Kosovo vor allem Holz, Küchen und Dienstleistungen. Ein Beispiel sind Callcenter, die Schweizer Firmen im Kosovo betreiben. Hier sehen wir noch viel Potenzial. Die Schweiz ist nach Deutschland auch der zweitgrösste Investor im Kosovo.

(20min/Simon Glauser)

20 Minuten kann man jetzt auch auf Albanisch lesen. Was halten Sie vom Angebot?

Ich finde die Idee sehr gut. Auch wenn die meisten Kosovarinnen und Kosovaren hierzulande zweisprachig sind, ist es toll, wenn sich auch diejenigen, die der deutschen oder französischen Sprache noch nicht so mächtig sind, unmittelbar informieren können. Ihr Newsportal ist im Kosovo schon heute sehr beliebt. Es werden viele Artikel von 20 Minuten geteilt und auch übersetzt, weil die Beziehungen zwischen den Ländern so eng sind. Hinzu kommt: Der Zeitpunkt in der Pandemie ist günstig, weil verlässliche Informationen zu Zeiten von Anti-Impf-Kampagnen besonders gefragt sind.

20 Minuten in weiteren Sprachen

(20min/Celia Nogler)
Rund 278’000 Personen in der Schweiz zählen Albanisch zu ihren Hauptsprachen. Neu kannst du in den Spracheinstellungen der 20-Minuten-App Albanisch auswählen. Alle Artikel werden automatisiert übersetzt. Sie wird nicht ganz perfekt sein. Das nehmen wir in Kauf, da wir der ganzen Bevölkerung die Möglichkeit bieten wollen, an aktuelle Informationen zu gelangen. Schon kommende Woche werden auch die Sprachen Serbisch und Kroatisch folgen. Die Sprache änderst du, indem du auf der App im Menü unten rechts auf «Cockpit» und dann auf «Sprache» klickst. Dort kannst du auch Portugiesisch oder Englisch auswählen.

Die Pandemie hat Folgen für die Schweiz-Kosovaren. Wer in den Kosovo einreisen will, muss mindestens doppelt geimpft sein. Wieso ist die Regierung so streng?

Die Bestimmung dient indirekt dem Schutz der Besucherinnen und Besucher. Das Gesundheitssystem im Kosovo ist nicht mit demjenigen der Schweiz vergleichbar. Man kann im Falle eines Falles nicht die gleiche Behandlung anbieten. Und bei doppelt oder dreifach Geimpften ist die Wahrscheinlichkeit, auf einer Intensivstation zu landen, nun einmal geringer als bei Ungeimpften.

(20min/Simon Glauser)

Dabei ist die Impfskepsis gerade im Kosovo gross. Nur etwa 50 Prozent sind geimpft. Wieso? Gibts im Kosovo auch Freiheitstrychler?

(lacht) Nein, Freiheitstrychler gibts nicht. Es gibt auch nicht so viele Proteste. Trotzdem lassen sich viele nicht impfen – woher die Skepsis kommt, weiss ich nicht. In der Summe ändert das nichts am Umstand, dass Ungeimpfte ein höheres Risiko haben, im Spital zu enden.

Balkan-Reisende sollen nach dem Sommer die Pandemie in der Schweiz angeheizt haben. Das Alba-Festival wurde in der Folge abgesagt. Wie haben Sie die Debatte erlebt?

Sie war unnötig. Das Virus ist weder in der Schweiz noch im Kosovo entstanden. Ein Virus aufzuhalten, ist nicht möglich, das sieht man aktuell selbst in China, aber auch in der Schweiz. Auch wenn die Omikron-Variante milder ist, sind 38’000 Fälle pro Tag in der Schweiz ungünstig. Schuldzuweisungen bringen da überhaupt nichts.

Zur Person


Sami Ukelli, Botschafter des Kosovos in der Schweiz, beim Interview am 19.01.22. (20min/Simon Glauser)
Botschafter Sami Ukelli (49) empfängt 20 Minuten in seinem Büro in Bern. Über seinem Schreibtisch hängt ein Porträt der kosovarischen Präsidentin Vjosa Osmani. So schreibt es das Protokoll vor. Der erfahrene Karrierediplomat gehört keiner politischen Partei an und vertrat den jungen Staat unter anderem in Japan, Ungarn und Österreich, bevor er im August 2020 in die Schweiz entsandt wurde. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

(Dieses zuvor in 20 Minuten erschienene Interview wird mit Genehmigung der 20-Minuten-Redaktion auf albinfo.ch veröffentlicht)

Der Rat der Albaner der Schweiz reagiert gegen den Artikel der Weltwoche

In der Ausgabe vom 6. Januar 2022 publizierte die Weltwoche den Artikel mit dem Titel “Heldenvolk der Serben”. Dagegen reagierte der Rat der Albaner der Schweiz am 12. Januar 2022 und liess dem Autor des Artikels folgende Stellungnahme zukommen:

 

WELTWOCHE

Der aktuellen Ausgabe der Weltwoche konnten wir den Artikel «Heldenvolk der Serben» entnehmen.

Ein schlechter Versuch einer Revision der Geschichte

Dem Autor, welchem als Historiker die Recherche und die faktenbasierte Berichterstattung ein Begriff sein sollte, scheinen im vorliegenden Artikel einige Fakten abhanden gekommen zu sein. Oder er geizt bewusst damit und wirft «alternative Fakten» in den Raum und versucht so die Geschichte zu revidieren. Die Ausführungen im Artikel sind sehr einseitig und es werden nur Quellen erwähnt, die versuchen, die Serben in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, ohne eine ausgewogene Darstellung von beiden Seiten, was der Schlüssel jeder seriösen journalistischen und historischen Arbeit ist.

Bereits daraus wird ersichtlich, dass der Autor sich nicht eingehend mit dem Thema beschäftigt hat, sondern lediglich einen sehr oberflächlichen Artikel schreibt.

In den serbischen Geschichtsbüchern (leider auch in den Schulbüchern) wird die verlorene Schlacht auf dem Amselfeld nach wie vor ironischerweise als Sieg gegenüber den Osmanen gefeiert; die Serben sollen und wollen mit dieser Schlacht damit Europa gerettet haben. Dies obwohl die Schlacht erwiesenermassen die Osmanen gewannen, weshalb Europa sich den Osmanen erwehren musste. Weiter haben in der Schlacht auf dem Amselfeld nicht nur Serben, sondern auch Albaner, Ungaren, Bosnier, Bulgaren gegen die Osmanen gekämpft.

Von einer Rettung Europas sprechen serbische Historiker und nun auch der Autor und die Weltwoche. Seriösen Quellen kann dies mitnichten entnommen werden. Hingegen wird in einigen Quellen erwähnt, dass einer der tragenden Figuren der Schlacht auf dem Amselfeld Milesh Kopili (oder von den serbischen Historikern als Milos Obilic genannt), ein albanisch stämmiger Kämpfer, war, welchem es gelang, Sulltan Murat I zu töten. Mittlerweile sind alle seriösen Historiker darüber einig, dass seine Herkunft unklar ist. Dieses Kapitel der Geschichte, aber auch der ganze serbische Mythos über «Die Schlacht auf dem Amselfeld» wird zum Beispiel durch den englischen Historiker Noel Malcolm in seinem Buch «Kosovo a short history» (1998) dekonstruiert.

Weiter wird der Widerstand der Serben gegen die Osmanen bis im Jahr 1459 als der einzige Widerstand gegen Osmanen in Europa dargestellt. In dieser Zeit leisteten die Ungaren unter der Führung von Janos Hunyadi und die Albaner unter der Führung von Gjergj Kastrioti Skanderbeg, einen erbitterten Wiederstand gegen die Osmanen, was im Artikel natürlich gänzlich verschwiegen wird.

Im Artikel wird die Besetzung von Kosovo und die Verdoppelung des serbischen Territoriums in den Balkankriegen 1913 nur beiläufig erwähnt. Verschwiegen wird, dass die Besetzung Kosovos durch die serbische Armee mit ungeheuerlichen Gräueltaten begleitet war. Dies ist beispielsweise in Leo Freundlichs Schrift «Albanien Golgatha-Anklageakten gegen die Vernichter des Albanervolkes», sehr gut beschrieben und dokumentiert. Dafür gibt es zahlreiche weitere Zeitzeugnisse wie z.B. Briefe serbischer Soldaten an ihre Familien, die diese Verbrechen beschreiben und dokumentieren. Ein anderer Zeitzeuge, Dimitrije Tucovic, ein serbischer Sozialdemokrat und Intellektueller schreibt in der Zeitung «Radnicke novine» (Arbeiterzeitung) oder in seinem Buch «Albansko pitanje» (Albanische Frage, 1910) von einem Völkermord der Serben gegen Albaner. So viel zu Heldentaten.

Das grösste Übel auf dem Balkan der letzten 120 Jahre war der serbische Traum und Trauma eines Grossserbiens. Dieses politische Programm, das so viel Leid auf dem Balkan verursacht hat, ist bestens dokumentiert: 1844-Nacertanje von Ilia Garasanin, 1937-Memorandum von Vasa Cubrilovic über die Vertreibung von Albaner, 1986-Memorandum der serbischen Akademie der Wissenschaft und Künste, usw.

Der territoriale Anspruch Serbiens gegenüber Bosnien, die politischen Intrigen hinter den Kulissen und die Beteiligung des serbischen Militär-Geheimdienstes, sind von Christopher Clark in seinem viel beachteten Buch «Die Schlafwandler – Wie Europa in den ersten Weltkrieg zog» bestens beschrieben. Objektiv betrachtet, kann von einer Unschuld Serbiens in diesen Ereignissen keine Rede sein.

Die letzten Balkankriege sind nach wie vor so jung, dass sich die Mehrheit der davon Betroffenen heute noch selbst sehr gut daran erinnern kann. Die Wunden und die Gräueltaten sind heute noch so frisch, dass sie nach wie vor den Alltag vieler Betroffenen beherrschen. Zudem lassen die Berichte von namhaften internationalen Organisationen keine Zweifel daran, wer das Opfer und wer der Täter in den letzten Balkankriegen war, weshalb nachfolgend der Fokus auf diese Zeit gelegt wird.

Gemäss dem Autor des besagten Artikels könne zwischen Opfer und Täter betreffend den Balkankriegen nicht unterschieden werden. Hätte der Autor, welcher für eine Zeitschrift tätig ist, die von sich behauptet, seriösen Journalismus zu betreiben, sich tatsächlich die Mühe gegeben, lediglich summarisch zu recherchieren, so wäre es auch ihm erhellt, wer der Aggressor und Kriegstreiber – und somit der Täter – und wer das Opfer war. Nachfolgend helfen wir dem Autor mit einigen unumstösslichen Tatsachen weiter.

Die albanische Bevölkerung hat gegen das mörderische Regime von Slobodan Milosevic und für die Freiheit gekämpft.

Für Kosovo war das letzte Jahrhundert gekennzeichnet von Unterdrückung und serbischem staatlichen Terror gegenüber der albanischen Bevölkerung. Dies führte schliesslich zum Aufstand und zum Befreiungskampf der Kosovo-Albaner.

Gegen den Befreiungskampf der Befreiungsarmee von Kosovo (UÇK) reagierte Serbien 1998 und 1999 mit staatlichem Terror, ethnischer Säuberung und Massenmord gegen die albanische Zivilbevölkerung. In diesem Krieg wurden im Kosovo mindestens 10’812 zivile Albaner von der serbischen Polizei, Armee und Paramilitärs ermordet. Weder Kinder noch Schwangere noch ältere Personen wurden verschont. Gemäss UNHCR und OSZE sind über 860’000 Albaner in Kosovo durch die serbische Polizei, Armee, und serbische Paramilitärs ins Ausland vertrieben worden, hinzu kommen weitere hunderttausende Vertriebene innerhalb des Landes. Über 20’000 Frauen wurden vergewaltig – die Dunkelziffer ist dabei viel höher. Fast die Hälfte der Häuser im Kosovo wurden entweder stark beschädigt oder ganz zerstört. Nach wie vor wissen viele Eltern, viele Kinder, viele Geschwister nicht, ob ihre Töchter und Söhne, ihre Mütter und Väter, ihre Geschwister noch leben oder aber in welchem Massengrab in Serbien sich befinden. Nach wie vor fehlt von diesen 1’643 Verschwundenen jede Spur. Drahtzieher, Verantwortliche und ja sogar Täter wurden nie zur Verantwortung gezogen. Sie werden vielmehr vom serbischen Staat geschützt, tragen politische Ämter. Verurteilte Kriegsverbrecher werden als Nationalhelden gefeiert und halten Vorträge in serbischen militärischen Akademien. Das sind alles nicht von der Hand zu weisende Fakten. Stattdessen versucht der Aggressor immer wieder, sich als Opfer darzustellen. Gleiches versucht auch der Autor des besagten Artikels.

Die albanische Bevölkerung in Kosovo wurde systematisch ermordet, vergewaltigt, vertrieben und ihr Hab und Gut zerstört. Ein Genozid gegen unschuldige Menschen (darunter unzählige Frauen und Kinder) in Kosovo wurde verübt (Massaker von Reçak, Izbica, Meja, Krusha e Madhe etc.). Nicht nur in Kosovo fand Genozid statt. Beispielsweise ist an dieser Stelle das weltbekannte Massaker von Srebrenica in Bosnien und Herzegovina zu erwähnen. Die Aufzählung sämtlicher Verbrechen und Massakern, welche von den Serben während den Balkankriegen begangen wurden, würde einige Seiten füllen. Die serbische Regierung leugnet heute noch diese verübten Massaker. Sie huldigen und glorifizieren nach wie vor die dafür verantwortlichen und bereits seitens des Internationalen Straftribunals für Ex-Jugoslawien (ICTY), wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilten Kriegsverbrecher, wie Ratko Mladic, Radovan Karadzuc, Vojislav Seselj. Auch der für die Gräueltaten Hauptverantwortliche Slobodan Milosevic wurde angeklagt. Nur sein Tod konnte ihn vor einer Verurteilung retten, denn die Beweislage war eindeutig und erdrückend.

Nichts anderes kann von einer Regierung, welche in einer nationalistischen Blase lebt und sich in faktenmanipulierender Weise versucht, sich nun als Opfer darzustellen, erwartet werden. Freilich darf man aber davon ausgehen, dass ein Journalist und ein Wochenmagazin in der Schweiz mit einer relativ grossen Leserschaft seriös mit Informationen um geht, insbesondere wenn es um Fakten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht.

Natürlich ist ein Krieg ungeheuerlich und jedes menschliche Opfer unbegründet und unnötig. Aber der Versuch, alle als gleich schuldig darzustellen, ist ein gefährlicher Geschichtsrevisionismus, da die Zahl der Opfer bei weitem ungleich verteilt sind und die Anzahl der ermordeten Bosnier, Albaner und Kroaten vielfach höher sind. Die Leugnung der Verbrechen aus den letzten Balkankriegen und von allen anderen Kriegsverbrechen, sollte in Zukunft am besten gesetzlich geregelt sein. Nur so können wir uns von einer solchen degoutanten Gleichstellung des Ungleichen und von einer Retraumatisierung der Opfer, die auch in der Schweiz leben, schützen.

Wir sind der Auffassung, dass diese Informationen der Leserschaft des Wochenmagazins Weltwoche nicht vorenthalten werden dürfen und in der nächsten Ausgabe im Sinne einer «Gegendarstellung» publiziert werden sollten.

Mit freundlichen Grüssen

Lurata Reci

Präsidentin

Rat der Albaner der Schweiz

 

 

Covid-19-Auffrischimpfung mit mRNA Impfstoffen ausgeweitet für 12- bis 15-Jährige

Die Empfehlung für die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wurde für die Altersgruppe der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen aktualisiert. Neu wird allen eine Auffrischimpfung nach vier Monaten empfohlen. Zudem wurde die Empfehlung für die Auffrischimpfung mit einer zweiten Dosis des Janssen-Impfstoffes ergänzt.

Damit soll der individuelle Schutz vor Infektion und schweren Verläufen gestärkt und die Übertragung und Verbreitung des Virus in der aktuellen epidemischen Lage gebremst werden. Bisher haben in der Schweiz mehr als 3 Millionen Personen eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Pfizer-Impfstoff für die Auffrischimpfung von 12- bis 15-jährige Jugendlichen

Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren wird in der aktuellen epidemiologischen Lage eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von Pfizer empfohlen. Dies, um ihren Schutz vor einer milden Infektion und vor weiteren negativen Auswirkungen (Quarantäne, Isolation) zu erhöhen und das Übertragungsrisiko auf enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) – insbesondere auf Personen, die schwer immundefizient und trotz Impfung weniger gut geschützt sind – zu reduzieren.

Für diese Altersgruppe soll für die Auffrischimpfung der mRNA-Impfstoff von Pfizer (Comirnaty®) genutzt werden. Sie wird frühestens vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen, wenn in diesen vier Monaten keine bestätigte Infektion aufgetreten ist. Sie erfolgt ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic. Die Empfehlung beruht auf den Wirksamkeitsdaten der Auffrischimpfung für junge Erwachsene und auf den Sicherheitsdaten, die der FDA-Zulassung zugrunde liegen. Die Datenlage wird genau beobachtet.

Zweite Impfung mit dem Impfstoff von Janssen

Seit Ende Dezember 2021 ist eine zweite Dosis Janssen-Impfstoff als Auffrischimpfung durch Swissmedic zugelassen. Gestützt auf die Datenlage und auf die epidemiologische Lage empfehlen BAG und EKIF die zweite Dosis dieses Impfstoffs frühestens zwei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung explizit nur für
• Personen ab 18 Jahren, die mit einer Dosis Janssen-Impfstoff geimpft wurden und sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können oder die mRNA-Impfstoffe ablehnen.
• mit einem mRNA-Impfstoff grundimmunisierte Personen ab 18 Jahren, die aus medizinischen Gründen keine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff mehr erhalten können oder diese ablehnen.

Bei bestätigter Infektion mindestens vier Wochen nach der ersten Dosis Janssen-Impfstoff wird vier Monate nach der Infektion die zweite Dosis Janssen-Impfstoff bzw. eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoff statt mit Janssen-Impfstoff

Daten deuten darauf hin, dass eine mRNA-Auffrischimpfung einen höheren Schutz vor einer symptomatischen Omikron-Infektion bietet als eine zweite Dosis Janssen-Impfstoff. Deshalb empfehlen EKIF und BAG die Auffrischimpfungen primär mit mRNA-Impfstoffen, auch für Personen, die mit einer Dosis Janssen-Impfstoff geimpft wurden. Personen ab dem Alter von 18 Jahren, die vor mehr als vier Monaten mit einer Dosis des Janssen-Impfstoffs geimpft wurden, wird grundsätzlich eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen (off-label), wenn in der Zwischenzeit keine Infektion erfolgte.

Personen ab dem Alter 18 Jahren, die vor weniger als vier Monaten mit einer Dosis des Janssen-Impfstoffs geimpft wurden, wird empfohlen, die Grundimmunisierung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu ergänzen, und zwar mit einem Minimalabstand von 28 Tagen nach der ersten Covid-19-Impfdosis (off-label). Die empfohlene Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff sollte darauffolgend frühestens vier Monate nach dieser Ergänzung der Grundimmunisierung erfolgen (off-label), wenn in der Zwischenzeit keine Infektion erfolgte.

Auffrischimpfung mit Janssen nach Grundimmunisierung mit mRNA Impfstoffen

Personen ab 18 Jahren, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einer dritten Dosis eines mRNA-Impfstoffs impfen lassen können oder die eine dritten Dosis eines mRNA-Impfstoffs ablehnen, kann – erfolgte in der Zwischenzeit keine Infektion – im Rahmen der Zulassung frühestens vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff eine Dosis Janssen-Impfstoff als heterologe Auffrischimpfung verabreicht werden.

Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März

Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dies hat er an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden. Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. Ausserdem verkürzt der Bundesrat per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage.

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 weitgehende inschränkungen beschlossen, unter anderem die 2G- und die 2Gplus-Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet, ebenso die ausgeweitete Zertifikatspflicht, die der Bundesrat im September 2021 beschlossen hatte.

Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern verlängert der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar und die restlichen Massnahmen bis Ende März
2022. Alle Kantone haben sich in der Konsultation grundsätzlich für eine Verlängerung der Massnahmen ausgesprochen. Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 wird er mögliche Lockerungen der Massnahmen diskutieren.

Kontaktquarantäne bis Ende Februar befristet
Nach der Konsultation hat der Bundesrat auch beschlossen, die Kontaktquarantäne bis Ende Februar zu befristen. Der Bundesrat hat die
Quarantäne am 12. Januar 2022 bereits stark eingeschränkt. Sie gilt nur noch für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen oder ähnlichen regemässigen und engen Kontakt haben. Das Ansteckungsrisiko ist in diesen Fällen weiterhin hoch. Die Quarantäne leistet deshalb einen wichtigen Beitrag dazu, dass Personen das Virus nicht weiterverbreiten, etwa am Arbeitsort. Von der Kontaktquarantäne ausgeschlossen sind zudem Personen, die in den letzten vier Monaten geimpft worden oder genesen sind.

Gültigkeitsdauer des Zertifikats wird auf 270 Tage verkürzt
Der Bundesrat verkürzt zudem ab dem 31. Januar 2022 die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage. Damit bleibt das
Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt. Analog dazu sind auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig.

Anpassungen des Testregimes bei der Einreise in die Schweiz
Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach
der Einreise verzichtet. Damit gilt für die Einreise in die Schweiz die 3G-Regel. Das Passenger Locator Form (PLF) muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.

Punktuelle Anpassungen nach der Konsultation
Nach der Konsultation hat der Bundesrat unter anderem auch folgende Anpassungen beschlossen, gültig ab dem 25. Januar 2022:

–  Die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten wird angesichts der eingeschränkten Kontaktquarantäne aufgehoben. Bisher bestand diese
Pflicht noch in Diskotheken und bei bestimmten Veranstaltungen mit maximal 50 Personen in Innenräumen ohne Zugangsbeschränkung (zum Beispiel religiöse Veranstaltungen).

–  Hinreichende kantonale Kapazitäten für das Contact Tracing sind angesichts der aktuell hohen Fallzahlen und der eingeschränkten Kontaktquarantäne keine Voraussetzung mehr, damit die Kantone Grossveranstaltungen bewilligen können.

–  Weitere Anpassungen betreffen die kantonalen Ausnahmen von der Pflicht zur Zugangsbeschränkung an Grossveranstaltungen im Freien, die 3G-Regel für eidgenössische Maturitätsprüfungen, die Verlängerung der Frist für die Ausstellung eines Zertifikats für Personen, die sich aus
medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können und die Anpassung der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall.

Keine Änderung der Maskenpflicht
Aufgrund der Konsultationsergebnisse verzichtet der Bundesrat auf weitere Anpassungen, zum Beispiel auf Änderungen der Isolationsregeln, auf eine Verschärfung der Maskenpflicht oder ein Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen. Er verzichtet auch auf eine Verschärfung der nationalen Regeln für Grossveranstaltungen, wie eine Sitzpflicht für die Konsumation oder Kapazitätsbeschränkungen, wie von verschiedenen Kantonen gefordert.

Neue Priorisierung für PCR-Test
Das Bundesamt für Gesundheit wird den Kantonen aufgrund des hohen Bedarfs für Tests und den bereits stark ausgelasteten Laborkapazitäten folgende neue Priorisierungsreihenfolge für PCR-Tests empfehlen:

1. Risikopersonen mit Symptomen oder Risikopersonen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person

2. Repetitive Testung in Gesundheitsinstitutionen (Spitäler und Kliniken, Alters- und Pfle-geheime, Behindertenheime)

3. Repetitive Testung in kritischen Infrastrukturen (Definition durch Kantone)

4. Testung von symptomatischen Personen (auch mit Antigen-Schnelltests möglich)

5. Repetitive Testung an Schulen

6. Repetitive Testung in Betrieben

7. Testen zwecks einer beruflichen oder privaten Reise (sofern PCR zwingend)

8. Testen auf Wunsch (für Testzertifikate)

Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.

Professionelle Guides steigern den Wert touristischer Destinationen 

Ein anderer Name für Peja als Touristenziel könnte die “Stadt der der Klettersteige” sein, da es vier davon gibt: Ari, Mat, Marimangat und Shpella. Sie unterscheiden sich im Schwierigkeitsgrad, der Natur, in der sie gebaut wurden, den Landschaften, die sich beim Aufstieg entfalten und den verschiedenen Möglichkeiten, die sie bieten, begleitende touristische Ausflüge zu erleben. Peja hat auch eine Zipline, die tibetische Brücke und viele andere Outdoor-Tourismus-Aktivitäten. 

Die touristische Entwicklung von Peja hat in dieser Hinsicht zum Anstieg der Zahl der lokalen und internationalen Besucher beigetragen, was die Notwendigkeit für Akteure im Tourismussektor und auch die notwendigen Schritte, die es benötigt, aufgezeigt hat, um die angebotenen Dienstleistungen und Erfahrungen weiter zu verbessern. Einer dieser Schritte ist die Erhöhung der Anzahl zertifizierter Fahrer, insbesondere für die Via Ferratat. Professionell vorbereitete und mit dem nötigen Wissen ausgestattete Führer werten das Ziel und das Produkt der Via Ferrata auf. 

Mentor Vokshi, staatlich geprüfter Bergführer mit langjähriger Erfahrung in dieser Region, hat gerade seine Ausbildung für die neue Bergführergruppe abgeschlossen. Diese von der NGO “Marimangat e Pejës” («Die Spinnen von Peja») organisierte Ausbildung hat 15 junge Führer zertifiziert, die bereits bereit sind, Touristen und Besuchern Ausflüge anzubieten. 

Mentor selbst ist seit langem als Guide tätig, hauptsächlich für Abenteuer- und Outdoor-Aktivitäten, darunter Mountainbiken, mehrtägige Wanderungen innerhalb des “Gipfels des Balkans”, “Via Dinarica” ​​und «Via Ferrata». Diesmal war er auch der Coach neuer Guides, die gerade diese berufliche Reise angetreten haben. 

„Die Ausbildung hatte einen theoretischen und einen praktischen Teil. Zuerst informierten wir die Teilnehmer über die Geschichte des Klettersteigens, dann über die Schwierigkeitsgrade beim Klettern. All dies demonstrieren wir mit Fotos und Videos. Zwei Tage lang hatten sie den praktischen Teil, bei dem wir drei Linien ausprobierten. Im Rahmen der Ausbildung ist auch der Wartungsabschnitt der Via Ferrata, da dieser Teil auch in die Verpflichtung von Führern eingeht, um die Anomalien und Schäden zu sehen, die vor allem in der Winterzeit und zu Beginn des Frühlings aufgetreten sind”, sagt Mentor. 

An solchen Schulungen nehmen neben neuen Guides auch bereits zertifizierte Guides teil, um ihr Wissen, insbesondere für die Erste Hilfe, aufzufrischen. Die neuen Teilnehmer kamen in diesem Jahr aus verschiedenen Städten des Kosovo, fast die Hälfte sind junge Mädchen. 

Mentor weist darauf hin, dass die Teilnehmer überwiegend aus einem anderen Beruf kommen, aber der Wunsch, in Zukunft auch als Guide, zum Beispiel in der Freizeit, zu arbeiten, hat sie dazu bewogen, Teil dieser Ausbildung zu werden. „Sie sind junge Enthusiasten und ich denke, sie werden die wachsende Nachfrage nach Guides decken und erfahrene Guides ersetzen“, sagt er. 

Wenn sich junge Menschen nicht nur am Wochenende für diesen Beruf engagieren, so Mentor, können sie sich sehr gute Berufsaussichten schaffen. „Wir sehen, dass die Zahl der Touristen jedes Jahr steigt, das Interesse an Guides wächst. Auch die Zahl der Klettersportler im Kosovo nimmt zu, was eine gute Beschäftigungsmöglichkeit für sie ist. „Wenn die Arbeit für den Aufbau touristischer Kapazitäten so weitergeht, deutet dieser Beruf darauf hin, dass aus einem Saisonjob ein Vollzeitjob wird“, sagt er. 

Die Gruppe von neu zertifizierten Guides wertet Peja als Reiseziel sehr auf, da die Guides mit ihren professionellen Fähigkeiten dazu beitragen, das touristische Bewusstsein zu schärfen, gute Touristeninformationen bereitzustellen, den Zugang zu Touristen zu verbessern und die Qualität der Gastfreundschaft zu erhöhen. „Es ist ein sehr komplexer Beruf“, sagt Mentor. 

Diese von der NGO “Marimangat” organisierte Ausbildung wird von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit durch das Projekt Beschäftigungsförderung in der Privatwirtschaft unterstützt. 

Die Schweiz präsentiert ihren Aktionsplan zur Stärkung der Wirksamkeit der OSZE bis 2025

Nach dem traditionellen Erstbesuch bei seinem österreichischen Amtskollegen Alexander Van der Bellen hat sich Bundespräsident Ignazio Cassis in Wien am Sitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auch mit dem aktuellen Vorsitzenden der OSZE, dem polnischen Aussenminister Zbigniew Rau, und mit der Generalsekretärin der OSZE, Helga Schmid, getroffen. Er stellte bei diesen Treffen den Aktionsplan der Schweiz für die OSZE 2022–2025 vor.

Polen übernimmt 2022 den Vorsitz der OSZE. Bei den Treffen mit Aussenminister Rau und OSZE-Generalsekretärin Schmid hat der Bundespräsident die Sicherheitslage in Europa, die sich in den vergangenen Wochen deutlich verschlechtert hat, thematisiert. In diesem Zusammenhang hat er die Ziele und Prioritäten der Schweiz innerhalb der OSZE für die kommenden Jahre vorgestellt. Der Aktionsplan der Schweiz umreisst auch die Massnahmen, die im Hinblick auf das 50-Jahr-Jubiläum der Schlussakte von Helsinki 2025 zu ergreifen sind; mit dieser Akte haben die Staats- und Regierungschefs damals den Grundstein für die OSZE und die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich gelegt.

Eine stärkere und handlungsfähigere OSZE

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nimmt das 50-Jahr-Jubiläum der Schlussakte von Helsinki zum Anlass, um Bilanz zu ziehen und sich für eine Stärkung der OSZE einzusetzen. Mit ihrem Aktionsplan OSZE 2022–2025 will die Schweiz Massnahmen identifizieren, die zur Stärkung der OSZE als Dialogplattform im Bereich europäische Sicherheit beitragen.
Der Aktionsplan erhebt nicht den Anspruch, die Politik der Schweiz im Rahmen der OSZE vollständig darzulegen; vielmehr streicht er diejenigen Bereiche hervor, in denen die Schweiz bis 2025 einen Mehrwert bieten kann.

Konkret bedeutet dies, dass die Schweiz dazu beitragen will, auf die Erhaltung und Revitalisierung der OSZE-Errungenschaften hinzuwirken. Sie sieht zu diesem Zweck vor, sich mit Blick auf Helsinki 2025 an der Entwicklung eines Dialogprozesses zu beteiligen; die Rüstungskontrolle und damit das Vertrauen zwischen den Teilnehmerstaaten sollen dadurch gestärkt werden. Schliesslich sollen die Kapazitäten zur Konfliktlösung aufgestockt werden. In diesem Zusammenhang wird der Akzent auch auf die Digitalisierung und die Entwicklung der Wissenschaftsdiplomatie gelegt.

Die OSZE ist eine Priorität der Schweiz

Die OSZE ist für die Schweiz seit jeher ein grundlegender Pfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur. Die Organisation ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung und Schlichtung von Konflikten, gleichzeitig ist sie auch eine Plattform, die zum Dialog einlädt. In den vergangenen Jahren war festzustellen, dass der Handlungsspielraum der OSZE fortlaufend kleiner wird. Eine Entwicklung die vor allem einer Vertrauenskrise zwischen den Staaten geschuldet ist. Zu oft steht der Mangel an Vertrauen einer gemeinsamen Lösung im Weg. Die Schweiz hat sich immer für die Suche nach einem Kompromiss und einen Ausweg aus festgefahrenen Situationen eingesetzt. Dies wurde insbesondere während der Jahre 1996 und 2014 deutlich, als die Schweiz den Vorsitz der OSZE innehatte.

Die Präsentation des Aktionsplans 2022–2025 in Wien erfolgt in der selben Woche, in der am 10. Januar in Genf Gespräche zwischen den Vereinigten Staaten und Russland, am 12. Januar in Brüssel der Dialog zwischen Russland und der NATO und heute die Gespräche Russlands im Rahmen der OSZE in Wien stattfinden. «Die Schweiz ist besorgt über die tiefe Krise der europäischen Sicherheit», sagte Bundespräsident Cassis. «Ich begrüsse, dass auf verschiedenen Ebenen der Dialog aufgenommen wurde. Es ist wichtig für die Schweiz, dass auch die OSZE heute dieses Thema angegangen ist. Hier können sich alle Parteien gleichberechtigt versammeln. Mit ihrem Aktionsplan will die Schweiz dazu beitragen, dass das Vertrauen innerhalb der OSZE wiederhergestellt und gemeinsam Lösungen gefunden werden können.»

Jahresziel des Bundesrats für das Jahr 2021

Damit die Kohärenz der Massnahmen gewährleistet werden kann, konnte das EDA bei der Erstellung des Aktionsplans auf die Mithilfe des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und anderer beteiligter Stellen der Bundesverwaltung zählen.
Die Präsentation des Aktionsplans durch das EDA ist eines der Jahresziele des Bundesrats für das Jahr 2021. Mit dem Aktionsplan soll die OSZE-Politik der Schweiz in Einklang mit der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 (APS 20–23) umgesetzt werden. Er ist Teil der Strategiekaskade im Rahmen der schweizerischen Aussenpolitik.

Pflegeinitiative: Bundesrat empfiehlt Umsetzung in zwei Etappen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Die Vorschläge für eine Ausbildungsoffensive und die direkte Abrechnung werden rasch und ohne erneute Vernehmlassung wiederaufgenommen. Diese Elemente waren bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Initiative enthalten. Die Umsetzung nach anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Abgeltung benötigen dagegen mehr Zeit.

Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» wurde am 28. November 2021 mit 61 Prozent Ja-Stimmenanteil angenommen. Die Initiative verlangt insbesondere, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen, um dem wachsenden Bedarf nach Pflege gerecht zu werden. Zudem sollen Pflegefachpersonen künftig gewisse Leistungen direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können.

Beide Anliegen hatte das Parlament in seinem Gegenvorschlag zur Initiative bereits aufgenommen. Da es sich um einen breit abgestützten Kompromiss des Parlaments handelt, will der Bundesrat die ausgearbeiteten Vorschläge wiederaufnehmen. Der indirekte Gegenvorschlag sah unter anderem Unterstützungsbeiträge an Institutionen für ihre Arbeit in der praktischen Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte vor. Zudem sollten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse erhalten, wenn sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen. Studierende wiederum, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, sollten bei Bedarf finanziell unterstützt werden. Insgesamt sollte die Aus- und Weiterbildung gemäss Gegenvorschlag während acht Jahren durch Bund und Kantone mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden.

Ausbildungsoffensive soll rasch starten

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, den bestehenden Gesetzesentwurf wiederaufzunehmen und eine Botschaft auszuarbeiten. Auf eine Vernehmlassung wird verzichtet, da der Inhalt des Gegenvorschlags bereits eine Vernehmlassung durchlaufen hat. Das Parlament soll rasch mit der Beratung des Gesetzesentwurfs beginnen können.

Mit diesem Vorgehen will der Bundesrat die Ausbildungsoffensive im Pflegebereich möglichst rasch umsetzen. Der Bedarf an mehr diplomierten Pflegefachpersonen ist unbestritten. Der Anteil älterer Personen an der Gesamtbevölkerung wird stetig zunehmen, und damit auch der Bedarf an professionelle Pflege und Unterstützung. Bereits heute haben Spitäler und Pflegeeinrichtungen Mühe, genügend Pflegefachpersonen zu finden. Der Anteil des Pflegefachpersonals mit ausländischem Abschluss beträgt heute in den Spitälern und Pflegeheimen im Durchschnitt rund 30 Prozent. Mit einer raschen Umsetzung des Gegenvorschlags können die Massnahmen zur Behebung des Mangels an Pflegefachpersonen, wie sie in der Initiative gefordert werden, erfüllt werden.

Mehr Zeit für weitere Forderungen

Die Umsetzung der weiteren Punkte der Initiative wird mehr Zeit beanspruchen. Dazu gehören unter anderem die Forderungen nach anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen. Diese Themen liegen heute hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone, Betriebe und Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) bzw. der Finanzierer und Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Der Bundesrat hat das BAG beauftragt, gemeinsam mit dem SECO, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI und dem Bundesamt für Justiz BJ die Zuständigkeiten für das weitere Vorgehen zu klären.

Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts

Der Trust ist ein ursprünglich vor allem im angelsächsischen Recht bekanntes Rechtsinstitut. Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) im Jahr 2007 werden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt. So hat dieses Rechtsinstitut in der Praxis eine immer grössere Bedeutung erlangt, obwohl der Trust im schweizerischen Recht bisher nicht speziell geregelt ist.

Damit die Akteure in der Schweiz nicht auf ausländische Trusts ausweichen müssen, hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3383 beauftragt, einen Schweizer Trust zu schaffen. Im Rahmen einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) wurde der Bedarf nach einem neuen Instrument zur Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung bestätigt. Ein Schweizer Trust würde zugleich neue Anwendungs- und Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und so den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die Einführung eines Trustrechts entspricht ausserdem einem internationalen Trend.

Neues Instrument zur Vermögensverwaltung

Der Trust ist ein flexibles Instrument: Im familiären Kontext wird der Trust häufig zur Nachlassplanung eingesetzt, um namentlich die Übertragung eines Vermögens über mehrere Generationen zu ermöglichen. Daneben werden Trusts im Wirtschaftsleben auch zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen verwendet, zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen und Transaktionen.

Ähnlich wie bei einer Stiftung wird ein bestimmtes Vermögen zum Nutzen von begünstigten Personen ausgeschieden. Das Vermögen geht dabei auf einen besonderen Vermögensverwalter (den sog. Trustee) über. Er verwaltet und verwendet es zum Nutzen der Begünstigten. Der Trust dauert maximal 100 Jahre, kann aber auch vorher wieder aufgelöst werden.

Neben der neuen Regelung des Trusts im OR sollen verschiedene Bundesgesetze entsprechend angepasst werden. Namentlich soll künftig in den Steuergesetzen explizit geregelt werden, wie Trusts steuerlich behandelt werden. Derzeit erfolgt die Besteuerung nach Massgabe der allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätze sowie zweier Kreisschreiben. Konkret schlägt der Bundesrat vor, die bisherigen Prinzipien beizubehalten. Unwiderrufliche Trusts ohne feste Ansprüche der Begünstigten sollen neu im Grundsatz analog zur Stiftung besteuert werden.

In Übereinstimmung mit den internationalen Vorgaben enthält der Vorentwurf des Bundesrats zudem besondere Informations- und Dokumentationspflichten für sämtliche Trustees. Namentlich haben Trustees die wirtschaftlich berechtigten Personen festzustellen. Damit berücksichtigt der Vorschlag die derzeit geltenden Verpflichtungen der Schweiz bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung sowie im Bereich der Steuertransparenz.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu den entsprechenden Gesetzesänderungen an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 eröffnet. Diese dauert bis zum 30. April 2022.

Mrika, die die Berge erobert 

Vor zwei Jahren gründet Mrika Nikqi ihr eigenes Tourismusunternehmen namens „Mrika Seven Summits“. In diesen zwei Jahren hat sie verschiedene Touren mit Bergwandern, Camping, Yoga, Klettern auf der Via Ferrata und vielen mehr organisiert. Trotz der Auswirkungen der Pandemie hat sie ihre Arbeit jederzeit mit Engagement und Respekt für die COVID-19-Sicherheitsmassnahmen fortgesetzt. 

Wie begann Ihre Reise als Mrika Seven Summits? 

Ich habe als Kind zusammen mit meiner Familie angefangen, die Gipfel der „Verwunschenen Berge“ zu besteigen und mit der Zeit hat die Leidenschaft für das Besteigen zugenommen. Im Jahr 2019 startete ich mein Projekt, bei dem es das Ziel war, als jüngstes Mädchen der Welt diese Gipfel zu besteigen und gleichzeitig auch, dass mein Vater und ich die ersten Albaner werden würden, die diese Herausforderung bestehen. Mein Projekt wurde in sehr kurzer Zeit abgeschlossen. Innerhalb von 9 Monaten haben wir es geschafft, sechs der anspruchsvollsten Gipfel dieses Projekts zu besteigen. 

Auf welche bisherigen Leistungen sind Sie besonders stolz? 

In sehr jungen Jahren die sieben höchsten Gipfel der sieben Kontinente bestiegen zu haben, und dass ich es geschafft habe, eine wichtige Erfahrung in diesem Bereich zu sammeln, die ich an die Bergsteigergemeinschaft und junge Menschen weitergeben kann. 

Siehst du dich sogar als “Vorbild”, um andere Mädchen zu inspirieren, in deine Fussstapfen zu treten? 

Ich habe es bisher geschafft, an verschiedenen Kampagnen teilzunehmen, wie zum Beispiel bei UNWomen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit. Ich habe auch an Freiwilligenserien mit meiner Geschichte teilgenommen, sowie an vielen anderen Veranstaltungen. Mein Hauptziel ist es daher, Frauen und allen jungen Menschen eine motivierende Botschaft zu vermitteln. 

Zusammenarbeit mit der Organisation Swisscontact

Mrika hat bereits eine Zusammenarbeit mit der Organisation Swisscontact begonnen. Im Rahmen dieses von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit unterstützten Projekts, organisiert sie in Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulen Sommercamps für Kinder und bindet Kinder mit besonderen Bedürfnissen unter fachlicher Anleitung in diese Camps und andere Kinderanlässe ein, sowie Ausflüge organisieren, die Wandern, Yoga in der Via Ferratat kombinieren. 

Mrikas Pläne in ihrer Bergsteigerkarriere werden für uns wohl eine Überraschung bleiben, während ihr Hauptziel in den nächsten fünf Jahren darin besteht, möglichst viele junge Menschen in die Natur einzubeziehen. Ihre Motivation ist: “mit harter Arbeit wird alles erreicht”. 

 

Bundesrat schlägt Verlängerung der Massnahmen vor und verkürzt Isolation und Quarantäne auf 5 Tage

Die am 17. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollen bis Ende März 2022 verlängert werden. Dies schlägt der Bundesrat angesichts der angespannten Lage in den Spitälern vor. Er hat dazu eine Konsultation gestartet. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer des Zertifikats auf 270 Tage verkürzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.

Die epidemiologische Lage ist kritisch und bleibt schwierig einzuschätzen: Die Hospitalisierungen und die Auslastung der Intensivpflegestationen sanken in den letzten Wochen trotz rasch ansteigenden Fallzahlen. Geimpfte und genesene Personen müssen nach einer Infektion mit der Omikron-Variante deutlich weniger häufig hospitalisiert werden als noch bei der Delta-Variante. Auch der Anteil hospitalisierter Personen, die auf der Intensivstation behandelt werden müssen, ist geringer. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen zudem, dass die dritte Impfdosis einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Hospitalisieren leistet. Die Impfung bietet weiterhin den besten Schutz vor schweren Verläufen und Langzeitfolgen.

Belastung auf Spitäler dürfte steigen
Obwohl die Omikron-Variante für geimpfte und genesene Personen weniger gefährlich ist, ist ein Anstieg der Hospitalisationen wegen der sehr hohe Zahl von Infektionen wahrscheinlich. Die Belastung dürfte zuerst im normalen Akutbettenbereich steigen, bevor sie möglicherweise auch auf den Intensivpflegestationen zunehmen wird. Immer mehr Patientinnen und Patienten werden positiv getestet, die nicht wegen einer
Covid-19-Erkrankung hospitalisiert wurden. Sie müssen in der Folge isoliert werden, wodurch die Betreuung im Spital aufwändiger wird. Hinzu kommt, dass auch im Spital ein wachsender Anteil des Personals wegen Erkrankungen abwesend sein wird.

Konsultation: Aktuelle Massnahmen verlängern
Die Strategie des Bundesrats bleibt, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus so zu wählen, dass eine Überlastung der Spitäler möglichst verhindert wird. Deshalb hat er am 17. Dezember 2021 weitgehende Einschränkungen beschlossen – unter anderem die 2G-Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen sie bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Die Konsultation zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar 2022.

Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, kann der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Konsultation: Gültigkeitsdauer des Zertifikats verkürzen
Der Bundesrat will zudem die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduzieren und damit sicherstellen, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der
Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt werden.

Weitere Fragen in der Konsultation
Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten – etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe, zu Kapazitätsbeschränkungen bei Grossveranstaltungen, zur Verschärfung der Maskenpflicht, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur Aufhebung der Quarantäneregeln.

Beschluss: Isolation und Quarantäne werden auf 5 Tage verkürzt
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung zudem beschlossen, ab morgen Donnerstag, 13. Januar 2022 die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kantone können zudem Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Grund für die Verkürzung von Isolation und Quarantäne ist die Omikron-Variante, bei der sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und
Weitergabe des Virus verkürzt hat. Zudem sind die Contact-Tracing-Strukturen der Kantone sowie Wirtschaft und Gesellschaft zuletzt unter Druck geraten, da in den letzten Wochen die Zahl der von Isolation und Quarantäne betroffenen Personen stark angestiegen ist.

Vermehrte Abwesenheiten von Arbeitnehmenden
Trotz der Entlastung durch kürzere Quarantäne- und Isolationdauer ist vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden zu rechnen. Der
Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf die grosse Bedeutung der Home-Office-Pflicht hin. Diese leistet einen wichtigen Beitrag, Übertragungen innerhalb der Betriebe zu verhindern. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sind die Infrastrukturen für die wirtschaftliche Landesversorgung wie auch die kritischen Infrastrukturen gut auf zunehmende Abwesenheiten von Arbeitnehmenden vorbereitet.

Aussprache über Ausbau der Intensivpflege-Kapazitäten
Der Bundesrat hat heute auch eine Aussprache darüber geführt, wie der Bund die Kantone beim Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Intensivpflege unterstützen kann. Die Bildung ausreichender Kapazitäten ist eine Aufgabe der Kantone, die das Covid-19-Gesetz neu vorsieht.

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen zum Wohnen in Zeiten von Covid-19

Die Bedeutung des Wohnens hat während der Pandemie zugenommen. Grössere Wohnungen und Wohneigentum waren während der letzten Monate besonders gefragt. Dies sind Beobachtungen der Eidgenössischen Kommission für Wohnungswesen EKW. Sie bilden eine Momentaufnahme des zweiten Halbjahres 2021. Die EKW wird die Situation im Rahmen ihres Mandats weiter beobachten.

Seit bald zwei Jahren prägt die Covid-19-Pandemie das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in der Schweiz. Auch das Wohnen und der Wohnungsmarkt wurden von der Pandemie beeinflusst. Grund genug für die EKW, sich mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Wohnen auseinanderzusetzen. Die Beobachtungen der EKW beziehen sich auf die Situation im zweiten Halbjahr 2021 und bilden damit eine Momentaufnahme.

Zunahme der Bedeutung des Wohnens

Für die Kommission ist klar: Die Bedeutung des Wohnens hat während der Covid-19-Pandemie zugenommen. Die vielfältigen Anforderungen, welche eine Wohnung erfüllen muss – Stichwort Home-Office -, hat bei vielen Menschen dazu geführt, dass sie sich nach einer grösseren Wohnung umgeschaut haben. Die Suche auf Wohnungs-Vermittlungsportalen konzentrierte sich spürbar auf grössere Wohnungen, oft auch ausserhalb der Zentren. Allerdings führte dies nicht zu einem merklichen Rückgang der Nachfrage nach Wohnraum im urbanen Raum.

Nicht nur der Mietpreisindex des Bundesamtes für Statistik zeigt weiterhin einen Aufwärtstrend. Mit der anhaltenden sowie steigenden Nachfrage nach Wohneigentum vergrösserte sich der Druck auf das Preisniveau. Das scheinbar ungebremste Bedürfnis nach Wohneigentum und das damit verbundene Preiswachstum ist wohl eine der deutlichsten Folgen der Pandemie.

Ob diese Entwicklungen dauerhaft oder nur vorübergehend sind, lässt sich nach Einschätzung der Kommission noch nicht abschliessend feststellen. Ebenso weist die Kommission darauf hin, dass manche Tendenzen wohl nicht direkt durch die Pandemie ausgelöst, sondern lediglich dadurch verstärkt wurden.

Aus Sicht der EKW ist bemerkenswert, dass die Bautätigkeit während der Covid-19-Pandemie keinen Einbruch erlebt hat. Das Angebot vor allem an Mietwohnungen ist vielerorts nach wie vor hoch. Falls die aktuellen Lieferschwierigkeiten anhalten, könnte jedoch der Mangel an Baumaterialien Schwierigkeiten bereiten.

Die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW

Die EKW ist eine beratende Kommission des Bundesrates. Sie beobachtet Entwicklung des Wohnungsmarktes und überwacht die Auswirkungen der Förderungsmassnahmen und der mietrechtlichen Bestimmungen. Ihr gehören 15 vom Bundesrat gewählte Mitglieder aus der Wirtschaft, der Wissenschaft sowie von Mieter- und Vermieterseite an.

Schweizer Arbeitsmarkt erholte sich im Jahr 2021 kräftig von der Pandemie

Das SECO hat am 7. Januar 2022 die neusten Zahlen zum Schweizer Arbeitsmarkt im Jahr 2021 publiziert. Die Arbeitsmarktentwicklung war auch 2021 stark durch die Covid-19 Krise geprägt. Gemäss den Erhebungen des SECO resultierte im Jahresdurchschnitt 2021 eine Arbeitslosenquote von 3,0%. Auch dank der zweimaligen generellen Erhöhung der Anzahl Taggelder und der Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosenentschädigung, sowie der Verlängerung für Personen mit Aussicht auf Überbrückungsleistungen, konnten die Arbeitslosen wirtschaftlich abgesichert und damit die Sozialhilfe entlastet werden. Schliesslich wurden auch aufgrund der Pandemie die digitalen Dienstleistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) laufend weiterentwickelt.

Die Arbeitsmarktentwicklung war auch im Jahr 2021 stark durch die Covid-19 Krise geprägt. Neben den positiven konjunkturellen Einflüssen (Rückgang der saisonkorrigierten Arbeitslosenquote von 3,3% auf 2,4% im Jahresverlauf) trug auch das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wieder wesentlich dazu bei, die negativen Einflüsse der Krise auf die Unternehmen und die Arbeitnehmenden aufzufangen und abzudämpfen.

Rückblick: Zusätzliche Taggelder und mehr eServices bei der ALV

Bereits ab Januar gingen sowohl die Zahl der registrierten Stellensuchenden als auch der Arbeitslosen kontinuierlich zurück, ausgehend von einem hohen Ausgangsniveau (261’499 Personen bei den Stellensuchenden, 169’753 Personen bei den Arbeitslosen). Erst im November verlangsamte sich der Rückgang bei den Arbeitslosen (auf einem tiefen Stand von 116’244 Personen), respektive erhöhte sich die Zahl der Stellensuchenden erstmals im Jahresverlauf wieder, dies allerdings vorwiegend aus saisonalen Gründen. Mit 121’728 lag die Arbeitslosenzahl Ende Dezember 2021 um 41’817 bzw. um 25,6% tiefer als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Stellensuchenden lag mit 209’676 um 50’642 bzw. um 19,5% unter dem Wert von Dezember 2020. Verglichen mit dem Dezemberstand 2019, also unmittelbar vor Ausbruch der Covid-19 Krise, liegt die Stellensuchendenzahl aktuell noch um 16’721 Personen respektive 8,7% höher, die Arbeitslosenzahl um 4’451 respektive 3,8%.

Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl für 2021 beläuft sich auf 137‘614 Personen und liegt damit um 8’106 Personen oder 5,6% tiefer als 2020. Für das Berichtsjahr 2021 resultiert daraus im Jahresmittel eine Arbeitslosenquote von 3,0%, was einer leichten Abnahme gegenüber 2020 (3,1%) entspricht.

Die Anzahl der Stellensuchenden lag im Jahresdurchschnitt 2021 bei 228’930 Personen. Gegenüber 2020 errechnet sich daraus ein Rückgang um 1’087 Personen (-0,5%).

Die Jugendarbeitslosenquote (15- bis 24-Jährige) liegt im Mittel 0,7 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr und sinkt damit auf einen Jahresdurchschnittswert von 2,5%. Die Arbeitslosenquote der älteren Arbeitnehmenden (50- bis 64-Jährige) hat mit einem Jahresdurchschnitt von 3,0% hingegen zugenommen (+0,1 Prozentpunkte gegenüber 2020).

Auch im zweiten Jahr der Covid-19 Krise hat der grosse Einsatz der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) die Beschäftigung stabilisiert. Der Umfang der ausbezahlten KAE war noch etwa halb so gross wie im Vorjahr. Im Zuge der zweiten Welle der Covid-19 Pandemie Ende 2020 hatte die Kurzarbeit wieder deutlich zugenommen, um im Februar 2021 mit 523’687 Arbeitnehmenden einen Jahreshöchststand zu erreichen. In den darauffolgenden Monaten sank die Zahl der Arbeitnehmenden mit abgerechneter KAE infolge der Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen dann wieder stetig und deutlich. Im Oktober 2021 wurde bisher für 48’264 Arbeitnehmende KAE abgerechnet, was dem tiefsten Stand seit Beginn der Krise im März 2020 entspricht. Dieser Wert dürfte noch etwas ansteigen, da die Unternehmen drei Monate Zeit haben, Abrechnungen einzureichen.

Der Bund stattete die Arbeitslosenversicherung wegen den coronabedingten Auswirkungen auch im Jahr 2021 mit einer ausserordentlichen Zusatzfinanzierung in der Höhe der geleisteten Kurzarbeitsentschädigungen aus. Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wird das Rechnungsjahr 2021 gemäss aktuellen Schätzungen bei einem Gesamtertrag von 14,03 Mrd. Franken (2020: 17,40 Mrd.) und einem Gesamtaufwand von 14,25 Mrd. Franken (2020: 17,26 Mrd.) mit einem Aufwandüberschuss von 0,22 Mrd. Franken (2020: Einnahmenüberschuss 0,14 Mrd.) abschliessen.

Die Haupteinnahmen bestehen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebern von 7,61 Mrd. Franken (2020: 7,46 Mrd.) und dem COVID-19-Bundesbeitrag von 5,65 Mrd. Franken (2020: 9,19 Mrd.). Die Hauptausgaben beinhalten die Arbeitslosenentschädigungen, die sich 2021 auf 6,75 Mrd. Franken beliefen (2020: 6,38 Mrd.), sowie Kurzarbeitsentschädigungen von 5,65 Mrd. Franken (2020: 9,20 Mrd.).

In den Jahren 2020 und 2021 wurde die maximale Bezugsdauer für Arbeitslosenentschädigung zwei Mal verlängert. Personen, die zwischen März und August 2020 Arbeitslosenentschädigung bezogen, profitierten von bis zu 120 zusätzlichen Taggeldern. Für Bezüge zwischen März und Mai 2021 wurden bis zu 66 Taggelder zusätzlich gewährt. Damit konnten in Phasen der Pandemie mit stark reduziertem Stellenangebot Aussteuerungen vermieden werden. Zahlreiche Arbeitnehmende, die in der Covid-Krise ihre Stelle verloren haben, verfügen in der ALV dadurch über einen längeren Versicherungsschutz, nämlich bis 2022 und teilweise bis 2023. Die zusätzlichen Taggelder haben die wirtschaftliche Absicherung von Arbeitslosen gestärkt und damit unter anderem auch die Sozialhilfe entlastet.

Schliesslich wurden im vergangenen Jahr auch aufgrund der Pandemie die digitalen Dienstleistungen (eService) der ALV für Kurzarbeit laufend weiterentwickelt und erfolgreich flächendeckend ausgebreitet. Grosse Resonanz fand der neue eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)», der seit dem 1. Juli 2021 angeboten wird. Jede Zweite Anmeldung bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung erfolgt bereits online. Seit Einführung des ersten eService im Rahmen des Projekts eALV im April 2020 ist die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer digitaler Angebote im Job-Room auf dem Portal arbeit.swiss kontinuierlich und stark angestiegen. Rund 80’000 Stellensuchende und über 30’000 Unternehmen nutzen regelmässig die Online-Services der ALV.

Arbeitslosigkeit: Kennzahlen für Dezember 2021

Registrierte Arbeitslosigkeit im Dezember 2021: Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Dezember 2021 121’728 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 5’484 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 2,5% im November 2021 auf 2,6% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 41’817 Personen (-25,6%).

Jugendarbeitslosigkeit im Dezember 2021: Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 182 Personen (-1,7%) auf 10’569. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 7’125 Personen (-40,3%).

Arbeitslose 50-64 Jahre im Dezember 2021: Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre erhöhte sich um 1’691 Personen (+4,7%) auf 37’754. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Abnahme um 7’776 Personen (-17,1%).

Stellensuchende im Dezember 2021: Insgesamt wurden 209’676 Stellensuchende registriert, 3’327 mehr als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 50’642 Personen (-19,5%).

Gemeldete offene Stellen im Dezember 2021: Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen verringerte sich im Dezember um 3’021 auf 47’531 Stellen. Von den 47’531 Stellen unterlagen 33’503 Stellen der Melde-pflicht.

Abgerechnete Kurzarbeit im Oktober 2021: Im Oktober 2021 waren 48’264 Personen von Kurzarbeit betroffen, 4’291 Personen weniger (-8,2%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 1’111 Einheiten (-12,3%) auf 7’917. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 296’129 (-11,7%) auf 2’227’061 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Oktober 2020) waren 12’812‘300 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 219’388 Personen in 22‘853 Betrieben verteilt hatten.

Aussteuerungen im Oktober 2021: Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Oktober 2021 ausgeschöpft hatten, auf 2’539 Personen.

Coronavirus: Gestaffelter Start und Distance Learning für Rekrutenschulen

Alle Armeeangehörigen haben bereits vor dem physischen Einrücken in den Dienst einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest zu absolvieren und dürfen nur mit negativem Resultat einrücken. Positiv getestete Rekrutinnen oder Rekruten werden aufgefordert, zuhause zu bleiben und – sofern es der Gesundheitszustand zulässt – bereits mit dem Distance Learning zu beginnen. Die Eingerückten werden im Verlauf der ersten RS-Woche nochmals auf das Coronavirus getestet.

Der physische Eintritt in die Rekrutenschule erfolgt nach Schulen gestaffelt. Allfällig positiv getestete Personen können so optimal betreut und entsprechende Isolations- und Quarantäne-Massnahmen umgesetzt werden.

Freiwilliges Impfen möglich

Auch die rund 2500 Kader rücken nicht alle gleichzeitig ein. Für rund einen Drittel von ihnen startet der Kadervorkurs (KVK) am 10. Januar ebenfalls per Distance Learning. Die Lehrverbände haben entsprechende Aufträge erteilt, welche die Kader bei der Vorbereitung des praktischen Diensts unterstützen. Betroffen sind die Kader derjenigen Schulen, deren Rekrutinnen und Rekruten ebenfalls später physisch einrücken.

Zu den weiteren Massnahmen gehört die laufende Aktualisierung der Schutzkonzepte, wöchentlich eine obligatorische Testung der zivilen Angestellten und Berufsmilitärs mit Truppenkontakt, das Tragen von FFP2-Masken sowie eine Ausgangs- und Urlaubssperre mindestens für den Monat Januar. Wie bereits in den vergangenen Rekrutenschulen können sich Rekrutinnen, Rekruten und Kader in der Armee freiwillig impfen lassen. Für diejenigen, die für eine Auffrischimpfung zugelassen sind, ist auch diese Option verfügbar.

Vorgegebenes Lernprogramm aus Theorie und Sportlektionen

Die Rekrutinnen und Rekruten können sich im Distance Learning theoretische Grundkenntnisse des Militärs und des militärischen Alltags aneignen sowie ein vorgegebenes Sporttraining absolvieren. Der Lernerfolg wird nach dem Einrücken überprüft. Die Tage im Distance Learning, das rund sechs Stunden Selbststudium und Lernen pro Tag und vier Stunden Sporttraining pro Woche umfasst, werden vollumfänglich als Diensttage angerechnet.

Mit dieser Lösung trägt die Armee einerseits der Gesundheit der Armeeangehörigen der hohen Belastung der sanitätsdienstlichen Versorgung Rechnung. Andererseits wird so die Ausbildung und damit die langfristige Bereitschaft der Armee als strategische Reserve der Schweiz gewährleistet.

Foto 2022: der Bundesrat – in seiner Vielfältigkeit vereint

Eine Karte des Schienennetzes und der wichtigsten Bahnverbindungen, die unser Land von Norden nach Süden und von Osten nach Westen durchqueren. Diese Linien verbinden auch die Bundesrätinnen und Bundesräte, die auf der Karte dort stehen, wo sie herkommen. Der Bundesrat in seiner Vielfältigkeit vereint und die Vielfältigkeit der Schweiz, die eine Stärke unseres Landes ist: Das sind die Themen, die das neue Bundesratsfoto darstellen will, indem es von Verbindungen, Zusammenhalt und Vielfalt spricht.

Die Botschaft 

«Genau wie die Mitglieder des Bundesrates unterscheiden sich auch die Schweizerinnen und Schweizer in ihrer Herkunft, Sprache, Kultur und Mentalität. Und alle miteinander sind wir die Schweiz. Diese Vielfältigkeit macht die Stärke unseres Landes aus», ruft Bundespräsident Ignazio Cassis in Erinnerung. Dieses kostbare Gut ist heute umso wichtiger, da die Covid-19-Pandemie weiterhin unsere Gewohnheiten auf den Kopf und unsere Geduld auf die Probe stellt. Es ist wichtiger denn je zu zeigen, was uns verbindet, und nicht, was uns trennt. Und es verträgt einen Farbtupfer in dieser düsteren Zeit.

Der Tessiner Fotograf Stefano Spinelli hat die Aufnahme und die Gestaltung des Bildes nach einer Idee des Bundespräsidenten ausgeführt.

Das offizielle Bundesratsfoto wurde in einer Auflage von 50 000 Exemplaren gedruckt. Es kann heruntergeladen und bestellt werden unter www.admin.ch. Dort zeigt ein kurzer Film, wie das Bundesratsfoto aufgenommen wurde.

Eine Auffrischimpfung vier Monate nach der Grundimmunisierung wird allen empfohlen und ist sinnvoll

Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz der Covid-19-Impfung gegen die Omikron-Variante reduziert ist. Mit einer Auffrischimpfung kann der Schutz erhöht werden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) passen deshalb ihre Empfehlung an: Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wird neu für alle ab 16 Jahren bereits ab vier statt sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen, vor allem für ältere Menschen.

Bisher waren Auffrischimpfungen ab sechs Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen. Aktuelle Daten weisen verstärkt darauf hin, dass der Schutz vor Infektion und Erkrankung bei der Omikron-Variante des Covid-19-Virus deutlich geringer ist und rascher abnimmt als bei der Delta-Variante. Daten zeigen zudem, dass eine Auffrischimpfung den Schutz vor einer Infektion durch Omikron stark verbessern kann.

BAG und EKIF empfehlen deshalb für alle eine Auffrischimpfung bereits ab vier Monaten nach vollständiger Impfung. Eine Verkürzung des zeitlichen Intervalls ist besonders bei älteren Personen wichtig, um sie vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen zu schützen. Zudem kann ein kürzeres Intervall jetzt dazu beitragen, die Ausbreitung der sehr ansteckenden Omikron-Variante zu vermindern.

Schwer immundefizienten Personen wird im Hinblick auf die erwartete starke Ausbreitung der Omikron Variante nach drei mRNA-Impfdosen zur Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung ebenso empfohlen.

Personen, die eine Dosis des COVID-19-Impfstoffes von Janssen vor mindestens vier Monaten erhalten haben, wird auch eine Auffrischimpfung mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs empfohlen. Vorausgesetzt ein mRNA-Impfstoff ist nicht kontraindiziert und wird nicht aus anderen Gründen abgelehnt.

Genügend Impfstoff – auch für Auffrischimpfungen

Die Auffrischimpfung mit Impfstoff von Pfizer und Moderna ist durch Swissmedic erst sechs Monate nach der Grundimmunisierung zugelassen. Mit der Empfehlung von BAG und EKIF können verantwortliche Fachpersonen Auffrischungsimpfungen aber bereits vor Ablauf von sechs Monaten bzw. frühestens vier Monate nach der Grundimmunisierung verabreichen. Die Arztperson muss im Rahmen der Sorgfaltspflicht die Patientin, den Patienten auf den Off-Label-Use hinweisen (Informationspflicht) und deren bzw. dessen Zustimmung einholen.

Auch mit dem neuen Intervall von vier Monaten verfügt der Bund über genügend Impfstoffdosen, um alle Personen zu impfen, die dies wünschen.

Der Kampf unter den SARS-CoV-2-Varianten: ein erfolgreicher Ansatz

Will man die Pandemie langfristig bekämpfen, ist es entscheidend zu verstehen, warum sich eine Mutante eher als eine andere durchsetzt. Eine vom Institut für Virologie und Immunologie (IVI) und der Universität Bern in Zusammenarbeit mit dem deutschen Friedrich-Loeffler-Institut geführte internationale Studie liefert dazu wichtige Antworten. Sie vergleicht parallel die Verbreitung und Übertragung verschiedener aufkommender Virusvarianten, ein Ansatz der sich auch auf neue Varianten wie Delta oder Omikron anwenden lässt. Die einzigartige Studie wurde kürzlich im Wissenschaftsmagazin Nature veröffentlicht.

Das ständige Aufkommen neuer Varianten von SARS-CoV-2 schürt die Pandemie, was das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) und der Universität Bern zusammen mit internationalen Partnern veranlasst hat, die Varianten in Tiermodellen (in vivo) und in Modellen biophysikalischer Interaktionen und Zellkulturen (in vitro) zu untersuchen. Das Besondere an dieser neuen Studie besteht darin, dass die Varianten in den verschiedenen Modellen in direkte Konkurrenz gesetzt wurden. So lässt sich zeigen, welche Mutante gegenüber anderen bei der Verbreitung über echte Vorteile verfügt.

Der Studienleiter Charaf Benarafa erklärt es so: «Einzeln betrachtet erscheint jede Virusvariante genauso effizient in der Verbreitung und Übertragung wie das das ursprüngliche Virus: Es ist schwer, sie auseinanderzuhalten. Indem wir natürliche Wettbewerbsbedingungen schaffen, also eine Situation, in der eine aufkommende Variante und ihr Ausgangsstamm gleichzeitig präsent sind, lässt sich tatsächlich erkennen, welche Variante sich durchsetzen und sich somit bevorzugt verbreiten und übertragen wird. Die Herausforderung bei unserer Studie bestand darin, unterschiedliche experimentelle Modelle zu kombinieren, um die Mechanismen zu verstehen. Diese kombinierte Analyse hat es uns schliesslich ermöglicht, die Varianten besser zu unterscheiden. »

Alpha-Variante gewinnt in restriktiven Modellen, Beta ist die «grosse Verliererin»

Stehen die Varianten Alpha, Beta und das Ausgangsvirus in Konkurrenz, ist die Alpha-Variante klar im Vorteil. Charaf Benarafa erläutert: «Die für das Virus restriktiveren Modelle haben uns gezeigt, dass die Alpha-Variante dominiert, dass sie sich besser über die oberen Atemwege verbreitet und sich so leichter überträgt. Sämtliche Modelle haben Beta als «grosse Verliererin» ausgewiesen. Es scheint somit, dass Beta von epidemiologisch günstigeren Bedingungen für eine lokale Verbreitung profitiert hat. Im Gegensatz dazu hat die Alpha-Variante, die sich global verbreitet hat, durch Mutationen im Spike-Protein ein hohes intrinsisches Übertragungspotenzial gezeigt.

Unterdessen mutiert das Virus weiter

Vorherzusagen, welche Variante sich stärker verbreitet und warum, bleibt die grosse Herausforderung. Nur mit vertieften Studien lassen sich die Faktoren bestimmen, die mit einer Verbreitung zusammenhängen. Charaf Benarafa: «Dank dem Kombinieren von In-vitro- und In-vivo-Modellen konnten wir unsere Ergebnisse zur Erklärung der Dominanz der Alpha-Variante in immunologisch naiven Populationen konsolidieren. Heute, da ein grosser Teil der Bevölkerung geimpft ist, müssen wir auch die Auswirkungen der Immunität auf den Vorteil neu auftretender Mutanten in Betracht ziehen. »