Ungleichgewichte im Wohnungsmarkt nehmen weiter zu

Die Ungleichgewichte im schweizerischen Immobilienmarkt nehmen weiter zu. Damit setzt sich die Entwicklung fort, die seit Mitte des letzten Jahrzehnts zu beobachten ist. Dies zeigt die neueste Ausgabe des Monitors «Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt», der jährlich im Auftrag des BWO verfasst wird. Der Monitor zeigt auch, dass die Kluft zwischen Miete und Wohneigentum zunimmt. Trotz einer leichten Entspannung auf nationaler Ebene verknappt sich der Wohnraum regional teilweise deutlich, vor allem im Raum Zürich und Zug. Lässt die Bautätigkeit im Bereich von Mietwohnungen nach, führt dies in einzelnen Regionen zu einer unbefriedigenden Versorgungssituation oder verstärkt diese.

In einer Gesamtbetrachtung entwickelten sich das Haushaltswachstum und die Bautätigkeit 2021 beinahe im Gleichschritt. Das Bild einer leichten Entspannung täuscht allerdings, da diese praktisch ausschliesslich in der Genferseeregion stattfand. Sowohl im Bereich der Mietwohnungen als auch beim Wohneigentum war dort ein Rückgang des Nachfrageüberhangs zu beobachten. Gleichzeitig ist die Genferseeregion die am stärksten wachsende Grossregion der Schweiz, mit einer deutlich überwiegenden Zunahme schweizerischer Haushalte.

Zunehmende Marktanspannung in der Zentralschweiz und der Region Zürich

Bezogen auf das Haushaltswachstum lagen die Zuwachsraten der schweizerischen und ausländischen Haushalte auf dem Niveau des Vorjahres. Während insgesamt die Anzahl der Schweizer Haushalte leicht stärker anstieg, war die stärkste Zunahme ausländischer Haushalte 2021 in der Zentralschweiz zu beobachten. Diese Region weist zusammen mit der Region Zürich den knappsten Wohnungsmarkt der Schweiz auf und dies sowohl beim Wohneigentum als auch bei den Mietwohnungen.

Diese beiden Regionen weisen vor allem im unteren Mietpreissegment eine deutliche Anspannung auf und sind eindeutig unzureichend versorgt. Den Gegenpol zu diesen sehr knappen Märkten bildet der Kanton Tessin, der über den entspanntesten Markt der Schweiz verfügt.

Dazwischen befinden sich die übrigen Regionen der Schweiz, die über alles gesehen beinahe im Gleichgewicht sind. Dies ist vorwiegend in der Nordwestschweiz und der Ostschweiz sowie etwas weniger stark im Espace Mittelland der Fall (BE, FR, JU, NE, SO). Dort bilden die Mietwohnungsmärkte den Puffer für das knappe Wohneigentum.

Diese Pufferfunktion ist auch notwendig, denn die Wohneigentumsquote hat sich 2021 reduziert. Die Eigentumsquoten bewegen sich noch in der Grössenordnung von rund 41 Prozent für schweizerische und von 12 Prozent für ausländische Haushalte. Entsprechend sind auch die ausländischen Haushalte nicht die primäre Ursache des Preisanstiegs beim Wohneigentum.

Die deutlichen Anzeichen der Überhitzung auf dem Wohnungsmarkt werden sich 2022/2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit abschwächen. Ob daraus in den Brennpunkten Zürich und Zentralschweiz eine Entspannung resultiert, bleibt abzuwarten. Rückläufige Tendenzen schwächen die Binnennachfrage, wobei die Entwicklung der Zuwanderung und der Bautätigkeit offen bleibt.

Der Monitor Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt

Der seit dem Jahr 2009 von der Arbeitsgemeinschaft Meta-Sys AG / ZHAW im Auftrag des BWO erstellte Monitor «Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt» verfügt über drei charakteristische Merkmale. Diese unterscheiden ihn von anderen Marktanalysen: Erstens liegt der Fokus auf der Entwicklung der In- und Ausländerhaushalte sowie von deren Einkommen. Das sind die wesentlichen Nachfragetreiber. Zweitens werden die Miet- und Wohneigentumsmärkte als Gesamtes analysiert, um der gegenseitigen Pufferfunktion Rechnung zu tragen und eine Gesamtsicht auf die Versorgung zu erhalten. Drittens werden verschiedene Preis- und Kaufkraftklassen analysiert.

Die Resultate liegen in Form von Kurzberichten für die ganze Schweiz und für die sieben vom Bundesamt für Statistik definierten Grossregionen vor.

Der Bund unterzeichnet einen Vertrag zur Beschaffung eines weiteren Arzneimittels zur Behandlung von Covid-19

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit AstraZeneca Schweiz einen Vertrag über die Beschaffung von rund 1’200 Dosen Tixagevimab/Cilgavimab, eines Arzneimittels zur Vorbeugung sowie zur Behandlung von Covid-19 unterzeichnet. Es handelt sich um den zweiten Vertrag mit dem Pharmaunternehmen zur Reservation dieses Medikaments.

Das Kombinationsarzneimittel aus den Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab, kann Risikopersonen mit geschwächtem Immunsystem vor einem schweren Verlauf von Covid-19 schützen. Ursprünglich nur für den präventiven Gebrauch eingesetzt, zeigen neuere Studien, dass dieses Arzneimittel auch bei der Behandlung von bereits an Covid-19 erkrankten Personen wirksam ist.Um diese Patientinnen und Patienten ebenfalls behandeln zu können, wurde die reservierte Menge des Arzneimittels entsprechend erhöht.

Dieses Arzneimittel ist derzeit nicht zugelassen, kann aber, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3, bereits während eines laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden. Die Covid-19-Verordnung 3 sieht Ausnahmen von üblichen Zulassungsverfahren vor, wenn das betreffende Arzneimittel aufgrund der verfügbaren Daten zur Verhütung und Bekämpfung von Covid-19 dient.

Monoklonale Antikörper sind Antikörper, die in Zellkulturen hergestellt und der Patientin bzw. dem Patienten injiziert werden, um das Virus zu neutralisieren. Klinische Studien belegen, dass die Behandlungen einen wirksamen Schutz vor schweren Formen der Krankheit bieten.

Zweites Quartal 2022: achtes Quartalsplus in Serie

Der schweizerische Aussenhandel legte auch im zweiten Quartal 2022 zu und wies für beide Handelsrichtungen neue Höchstwerte aus. Die Exporte stiegen gegenüber dem Vorquartal um 0,9 Prozent und die Importe um 2,4 Prozent. Sowohl import- wie auch exportseitig zogen die Preise an. In der Handelsbilanz resultierte ein Quartalsüberschuss von 7,6 Milliarden Franken.

Im zweiten Quartal 2022 nahmen die Exporte saisonbereinigt um 0,9 Prozent oder 603 Millionen Franken zu (real: −0,5 Prozent). Dies
stellt den achten Quartalsanstieg in Folge dar und markiert zugleich mit 66,2 Milliarden Franken einen neuerlichen Höchststand.

Die Importe wuchsen innert Quartalsfrist um 2,4 Prozent (real: +0,6 Prozent) auf den Rekordstand von 58,6 Milliarden Franken. Der Handelsbilanzüberschuss betrug 7,6 Milliarden Franken – dies ist der niedrigste Aktivsaldo seit dem dritten Quartal 2020.

Uhrenexporte stagnieren auf hohem Niveau
Der Exportanstieg im zweiten Quartal 2022 basierte auf den drei Warengruppen Maschinen und Elektronik (+420 Millionen Franken), Bijouterie und Juwelierwaren (+334 Millionen Franken) sowie Metallen (+223 Millionen Franken). Letztgenannte verzeichneten seit Jahresbeginn ein kräftiges Wachstum, wodurch die Ausfuhren auf einen neuen Höchststand kletterten.

Während der Versand von Präzisionsinstrumenten gegenüber dem Vorquartal leicht zulegte, stagnierte jener von Uhren auf hohem Niveau. Derweil verringerten sich die Exporte von chemischpharmazeutischen Produkten um 1,2 Prozent oder 403 Millionen Franken. Der Rückgang betraf alle drei Untergruppen, besonders deutlich aber die immunologischen Produkte (−1,3 Milliarden Franken).

StrayCoCo: “Ihr könnt nicht einfach Hunde von der Strasse mitnehmen”

INFORMATION für Reisende in den Kosovo:
Liebe Tierfreunde, passt auf! Die Hundestiftung StrayCoCo informiert: Das Zürcher und das Basler Veterinäramt haben letzte Woche wieder zwei illegal importierte Hunde aus dem Kosovo beschlagnahmt. Ihr könnt nicht einfach Hunde oder Katzen von der Strasse mitnehmen oder im Kosovo kaufen. Sowohl die EU wie auch die Schweiz haben strenge Vorschriften, wann ein Tier importiert werden darf. Einfach ein Hundepass und eine Tollwutimpfung genügen nicht!
Glaubt auch nicht leichtsinnig irgendeinem Tierarzt, da die meisten Tierärzte des Kosovos mit den Importvorschriften in die EU/Schweiz nicht vertraut sind. Es gibt nur wenige Tierärzte in Pristina, dann in Gjakova, Vushtrri und Mitrovica, welche regelmässig Hunde für den Export vorbereiten. Die Vorbereitungszeit beträgt 4 Monate.

Was verlangen die EU und die Schweiz?
1.) Chipimplantat;
2.) Gleichzeitig Impfung gegen Tollwut – alles im Impfpass eingetragen;
3.) Einen Monat nach der Tollwutimpfung muss ein Titertest in einem von der EU anerkannten Labor durchgeführt werden;
4.) Hat der Hund den Test bestanden, müsst ihr noch 3 Monate warten, bevor ihr ihn mit entsprechenden Dokumenten nebst dem Pass und Titertest in die EU/Schweiz einführen dürft.
5.) Dann gibt es Unterschiede, ob ihr ein Tier mit dem Auto oder Flug mitnehmt. In der Schweiz braucht ihr mit dem Flug eine Importbewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen. Zudem erlaubt die Schweiz dem Besitzer nicht, den Hund einer Drittperson anzuvertrauen – ihr müsst selbst fliegen. Mit dem Auto dürft ihr überall ohne Bewilligung der Veterinärämter einreisen, vorausgesetzt ihr habt die Vorschriften oben beachtet. Auch Drittpersonen dürfen euch den Hund mitbringen.

Wenn ihr ein Tier „retten“ wollt, nehmt euch die Zeit und schickt es nicht in den sicheren Tod in der Schweiz/EU! Das ist keine Rettung! Findet Verwandte, die bereits sind, eure Hunde für die wenigen Monate zu betreuen, bis sie ausreisefertig sind. Dann alles Gute euch und eurem neuen Haustier! Gruss auch von StrayCoCo.com

Neue Schweizer Sondermünze «Sonnenenergie»

«Sonnenenergie» als 20-Franken-Silbermünze mit Farbe und fluoreszierenden Elementen

 

Nebst der Wasserkraft gehören zu den tragenden Pfeilern der erneuerbaren Energien der Schweiz auch die Energien aus Sonne und Wind, wobei die beiden letztgenannten heute erst zu einem sehr bescheidenen Teil genutzt werden. Die Nutzung der unerschöpflichen erneuerbaren Energien soll dazu beitragen, die Abhängigkeit von Erdöl und -gas sowie Atomtechnologie zu verringern und längerfristig gar den Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung anzustreben.

Swissmint will mit der Serie «Energie der Zukunft» das Augenmerk auf die für uns alle wichtigen Themen des Klimawandels und der erneuerbaren Energien lenken und führt mit der Sondermünze «Sonnenenergie» die im Jahre 2021 gestartete dreiteilige Serie fort.

Die Bildseite der 20-Franken-Silbermünze «Sonnenenergie» setzt sich aus zwei unterschiedlichen Hälften zusammen. Auf der oberen Hälfte ist eine farbliche Abstraktion der aufgehenden Sonne mit Strahlen ersichtlich. Die untere Bildhälfte zeigt eine Darstellung von verschiedenen technischen Elementen im Zusammenhang mit der Gewinnung der effektiven Energie aus dem Rohstoff Sonne (u. a. Elemente von der Funktionsweise einer Solarzelle, technische Zeichnungen von Bauteilen, Daten zur Sonnenenergienutzung in der Schweiz). Parallel zum unteren Rand sind in Grossbuchstaben die Worte «SONNE» und «ENERGIE» gefolgt von den Bezeichnungen «soleil» in französischer bzw. «sole» in italienischer Sprache angebracht. Wie bereits bei der letztjährigen Sondermünze «Wasserenergie» beginnen die fluoreszierenden Elemente in der Dunkelheit zu leuchten. Die Gestaltung erfolgte durch den Graveur der Swissmint, Benjamin Löbbert.

Die Wertseite wurde vom Graveur der Swissmint, Remo Mascherini, überarbeitet. Mit der neuen Wertseite will Swissmint in Zukunft eine Verbindung zu den Bildseiten schaffen und je nach Thema die Geschichte der Bildseite weitererzählen. Die Wertseite zeigt aussen am Rand im Uhrzeigersinn gelesen die Bezeichnung CONFOEDERATIO HELVETICA, das Prägejahr 2022 und das Münzzeichen «B» sowie den Wert 20 FR. Im Zentrum der Wertseite ist eine technische Zeichnung der Sonne in Verbindung mit Solarzellen abgebildet.

Die überarbeitete Wertseite mit Text am Rand und Bild in der Mitte kann in Zukunft bei allen Sondermünzen zum Einsatz kommen.

Die Silbermünze «Sonnenenergie» gelangt nur in der Qualität polierte Platte im Etui mit nummeriertem Echtheitszertifikat in den Verkauf und ist Teil der dreiteiligen Serie «Energie der Zukunft». Abgeschlossen wird die Serie im Jahre 2023 mit der Sondermünze «Windenergie».

Die neue Sonderprägung von Swissmint ist ab 21. Juli 2022 in limitierter Auflage unter www.swissmintshop.ch sowie bei einzelnen Münzhändlern und Banken erhältlich.

Beschreibung Qualität der Münze
«Polierte Platte» – Höchste Prägequalität, Einzelanfertigung, Prägestempel wird nur für ca. 500 Prägungen verwendet, Münzenrondellen sind in aufwendigem Prozess zusätzlich poliert und oberflächenbehandelt. Münzen einzeln verpackt in Münzdosen, Verkauf im Etui mit nummeriertem Echtheitszertifikat.

Eidgenössische Münzstätte Swissmint
Die Eidgenössische Münzstätte Swissmint prägt die Schweizer Umlaufmünzen für den täglichen Zahlungsverkehr. Für den numismatischen Markt gibt Swissmint regelmässig Zirkulations- und Sondermünzen in besonderer Qualität heraus. Die Sondermünzen in Bimetall, Silber oder Gold sind mit einem offiziellen, staatlich garantierten Nennwert versehen und werden in unterschiedlichen Qualitäten geprägt.

Die Armee unterstützt die Ukraine mit Knowhow für die humanitäre Minenräumung

Die Zahl der mit Minen und Blindgängern belasteten Flächen in der Ukraine hat seit Kriegsbeginn stark zugenommen. Die Schweizer Armee unterstützt die zivilen ukrainischen Behörden bei der Bewältigung dieser Herausforderung, indem ukrainische Spezialisten zu Ausbildungskursen in der humanitären Minenräumung in die Schweiz eingeladen werden.

Die mit Minen, Streumunition und explosiven Kriegsmunitionsrückständen belasteten Flächen in der Ukraine haben seit Kriegsbeginn stark zugenommen. Sie gefährden die Zivilbevölkerung direkt, so dass Massnahmen der humanitären Minenräumung nötig sind.

Im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) der Nato führt die Schweizer Armee zusammen mit dem Genfer Minenzentrum (Geneva International Centre for Humanitarian Demining, GICHD) regelmässig Ausbildungskurse auf internationaler Ebene durch. Die Schweizer Armee unterstützt neu spezifisch zivile ukrainische Behörden in der humanitären Minenräumung, indem sie ukrainische Expertinnen und Experten zu Ausbildungskursen einlädt. In den kommenden Wochen werden mehrere Expertinnen und Experten aus der Ukraine ausgebildet werden. Die Schweizer Armee übernimmt die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden. Mit diesem Beitrag sollen Räumarbeiten in der humanitären Minenräumung in der Ukraine sicherer, effizienter und wirksamer durchgeführt werden können.

Covid-19: Personen über 80 Jahren wird ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen

Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für den Sommer aktualisiert und die Grundzüge einer Empfehlung für den Herbst 2022 formuliert. Neu wird neben immungeschwächten Personen auch Personen über 80 Jahren ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Für den Herbst 2022 wird die Impfempfehlung gemäss aktueller Einschätzung auf die gesamte erwachsene Bevölkerung ausgeweitet. Sie richtet sich in erster Linie an die besonders gefährdeten Personen und das Gesundheitspersonal. Ziel ist es, bei besonders gefährdeten Personen das Risiko schwerer Verläufe einer Covid-19-Erkrankung zu reduzieren und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

BAG und EKIF empfehlen eine weitere Auffrischimpfung bisher nur für schwer immungeschwächte Personen. Ab heute gilt diese Empfehlung aufgrund der Ausbreitung der Omikronvariante BA.5 und den steigenden Neuinfektionen auch für Personen über 80 Jahre, um deren Impfschutz gegen schwere Erkrankung über die Sommermonate zu erhöhen. Diese Personen haben aufgrund ihres Alters das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Zudem lässt der Schutz nach der Impfung gegen schwere Erkrankung und Hospitalisation in dieser Altersgruppe am schnellsten nach.

Diese Impfempfehlung für Personen über 80 Jahre ist unabhängig von einer Impfempfehlung im Herbst 2022. Es ist wahrscheinlich, dass Personen über 80 Jahre, die sich jetzt impfen lassen, gegen Ende Jahr eine erneute Auffrischimpfung benötigen werden.
Für alle anderen Personengruppen, die bereits vollständig immunisiert sind (dreimal geimpft, genesen und zweimal geimpft), empfehlen BAG und EKIF weiterhin, mit einer weiteren Auffrischimpfung zuzuwarten bis im Herbst. Sie haben gemäss aktuellem Wissensstand nach wie vor einen ausreichenden Schutz vor einer schweren Covid-19-Erkrankung. Eine weitere Impfung kann bei den aktuell zirkulierenden Virusvarianten nur beschränkt vor einer Infektion und milden Erkrankungen schützen. Zudem kann es sich lohnen, auf die adaptierten Impfstoffe zu warten, die voraussichtlich im Herbst 2022 zur Verfügung stehen werden.

Für Personen über 80 Jahren ist die Impfung kostenlos. Sollten Personen unter 80 Jahren eine weitere Auffrischimpfung wünschen (beispielsweise für Reisen oder aus einem individuellen Schutzbedürfnis), ist die Impfung kostenpflichtig.

Auffrischimpfungen im Herbst 2022

Im Herbst 2022 ist saisonal bedingt wieder mit steigenden Covid-19-Fallzahlen zu rechnen. Bis dann nimmt zudem die generelle Immunisierung der Bevölkerung und damit auch der Schutz vor schweren Erkrankungen ab. Das Risiko für den Einzelnen und die Belastung des Gesundheitssystems werden im Herbst/Winter am höchsten sein. Eine weitere Auffrischimpfung kann dazu beitragen, die Zahl schwerer Erkrankungen und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems zu reduzieren.

BAG und EKIF haben im Blick auf den Herbst 2022 die Grundzüge einer Empfehlung für die Auffrischimpfung erarbeitet. Gemäss aktueller Einschätzung werden BAG und EKIF im Herbst 2022 allen Personen ab 16 Jahren eine weitere Auffrischimpfung empfehlen. Die Impfempfehlung richtet sich prioritär an besonders gefährdete Personen, also Personen über 65 Jahre und solche mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko, beispielsweise durch eine spezifische Vorerkrankung oder Schwangerschaft. Diese Gruppen haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken.

Besonders empfohlen wird die Auffrischimpfung im Herbst auch dem Gesundheitspersonal und privaten Betreuungspersonen von besonders gefährdeten Personen. Damit sollen unter anderem soweit möglich krankheitsbedingte Ausfälle oder Lücken in der Betreuung verhindert werden.

Für alle Personen zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren ist das Risiko für eine schwere Erkrankung in diesem Herbst gering. Ihnen wird eine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, wenn sie das Risiko für eine Infektion oder einen seltenen schweren Verlauf aus privaten und/oder beruflichen Gründen (z.B. in Organisationen bzw. Betrieben mit essentiellen infrastrukturellen Aufgaben) vermindern möchten.

Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird in der aktuellen Situation keine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, da das Risiko einer schweren Covid-19 Erkrankung bei geimpften Kindern sehr gering ist.

Zeitpunkt der Auffrischimpfung noch offen

Der genaue Zeitpunkt, wann die Auffrischimpfung im Herbst 2022 verabreicht werden soll, kann aktuell noch nicht bestimmt werden. Zeitpunkt und detaillierte Impfempfehlungen für den Herbst 2022 werden durch mehrere Faktoren beeinflusst, die derzeit noch nicht bekannt sind. Dies betrifft insbesondere die epidemiologische Entwicklung oder die Verfügbarkeit und Wirksamkeit eines adaptierten oder anderen Impfstoffes. Die Publikation der definitiven Impfempfehlung für die Auffrischimpfung im Herbst 2022 wird deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Auffrischimpfung im Herbst 2022 wird im Falle einer breiten Empfehlung für die Bevölkerung kostenlos sein, wie es auch bisher für empfohlene Impfungen der Fall ist. Die Kosten für die Impfstoffe, die Verabreichung und das notwendige Material werden von Bund, Kantonen und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung sind die Kantone zuständig.

Genügend Impfstoff

Es stehen ausreichend Impfdosen zur Verfügung. Der Bund rechnet damit, dass im Herbst 2022 neben den bisher eingesetzten Impfstoffen angepasste Impfstoffe verfügbar sein wird. Derzeit ist indes noch unklar, ob der angepasste, bivalente Impfstoff bereits bei Start der Impfkampagne zur Anwendung kommen wird. Grundsätzlich steht der Schweiz – vorbehältlich der entsprechenden Zulassung durch Swissmedic – stets die neuste verfügbare Impfstoffvariante der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.

Beschaffung von Covid-19-Impfstoff für 2023

Die Auslieferung von Impfdosen an die Schweiz erfolgt in Teillieferungen über die Jahre 2022 und 2023 hinweg. Die Verhandlungen mit den Herstellern zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen für 2023 konnten nach der parlamentarischen Debatte erfolgreich abgeschlossen werden. Neu werden je 3,5 Mio Dosen von Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) beschafft.

Arztpraxen im Jahr 2021: Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Im Jahr 2021 wirkte sich die Covid-19-Pandemie das zweite Jahr in Folge auf die Tätigkeit der Arztpraxen aus. Obschon sich die Situation gegenüber 2020 verbesserte, wiesen zwei von fünf Arztpraxen eine reduzierte Tätigkeit auf und jede fünfte Arztpraxis musste auf Kurzarbeit umstellen. Drei von fünf Arztpraxen in der medizinischen Grundversorgung beteiligten sich an der Impfkampagne, die Ende 2020 startete. Dies sind einige Ergebnisse der letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Zwischen November 2020 und Oktober 2021 beeinträchtigten die Covid-19-Pandemie und die Massnahmen zu ihrer Eindämmung (Quarantäne, Isolierung, Schutzkonzepte usw.) die Wirtschaft in der Schweiz. In diesem Zusammenhang registrierten die Arztpraxen und ambulanten Zentren einen Rückgang ihrer Tätigkeit um 42%. Ihre Versorgungskapazität (Anzahl Patient/innen pro Tag) war geringer als vor der Pandemie. Gegenüber dem Zeitraum März bis Oktober 2020, als nur jede zehnte Arztpraxis den Normalbetrieb aufrechterhalten konnte, verbesserte sich die allgemeine Situation der Arztpraxen stark.

Situation variiert je nach Tätigkeitsgebiet 

In den zwölf Monaten zwischen November 2020 und Oktober 2021 verzeichneten 61% der fachmedizinischen Praxen mit chirurgischer Tätigkeit einen Betriebsrückgang. In den anderen Tätigkeitsgebieten wie in der Grundversorgung oder in der Gynäkologie mussten zwischen 41% und 50% der Arztpraxen ihre Tätigkeit einschränken. In der Psychiatrie beklagten hingegen lediglich 26% der Praxen eine reduzierte Tätigkeit. Die Ergebnisse fielen je nach Region unterschiedlich aus. Während in der Ostschweiz nur 33% der Praxen einen Rückgang der Geschäftstätigkeit verzeichneten, lag dieser Anteil in der Genferseeregion und im Kanton Tessin bei 47%.

Kurzarbeitsentschädigung noch immer häufig beansprucht

Zwischen November 2020 und Oktober 2021 mussten 20% der Arztpraxen auf Kurzarbeit umstellen (2020: 35%). Insgesamt 6% der selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte erhielten Härtefallgelder für Erwerbsausfall (2020: 7%). Am häufigsten mussten selbstständigerwerbende Chirurginnen und Chirurgen (37%) und am seltensten selbstständigerwerbende Psychiaterinnen und Psychiater (7%) auf Kurzarbeit oder Härtefallgelder zurückgreifen. In der Ostschweiz machten insgesamt 17% aller selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte von mindestens einer dieser beiden Massnahmen Gebrauch. Im Kanton Zürich lag der Anteil bei 22%, während es in den übrigen Regionen rund 25% waren.

Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung beteiligten sich stark an der Impfkampagne

Ende 2020 startete in der Schweiz die Covid-19-Impfkampagne. Zwischen Dezember 2020 und Oktober 2021 nahmen 56% der Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung aktiv daran teil, indem sie ihr ärztliches oder ihr nichtmedizinisches Personal mobilisierten. 55% dieser Arztpraxen verabreichten die Impfung ausschliesslich in ihren eigenen Räumlichkeiten. 32% impften sowohl innerhalb als auch ausserhalb und 13% ausschliesslich ausserhalb ihrer Räumlichkeiten, beispielsweise in Impfzentren.

Kantonale Impfstrategien ausschlaggebend für Einbindung der Arztpraxen 

Die Organisation und Durchführung der Impfungen lag in der Verantwortung der Kantone, entsprechend wurden die Arztpraxen kantonal unterschiedlich in die Impfstrategie eingebunden. Während in den Kantonen Basel-Stadt und Neuenburg weniger als 15% der Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung Impfungen durchführten, waren es in den Kantonen Wallis, Schwyz und St. Gallen mehr als 70%. 62% der Arztpraxen begannen zwischen Dezember 2020 und März 2021 mit den Covid-19-Impfungen. Im Oktober 2021 verabreichten weiterhin mehr als 50% der Arztpraxen Impfungen. Die mediane Dauer der Teilnahme an der Impfkampagne lag bei sechs Monaten.

«Lugano-Deklaration» als politischer Rahmen für den Wiederaufbau vorgestellt

Zum Abschluss des politischen Teils der Ukraine Recovery Conference (URC2022) haben die Schweiz und die Ukraine am Dienstag, 5. Juli 2022, mit Unterstützung der internationalen Partner die «Lugano-Deklaration» präsentiert. Das Dokument bildet den Rahmen für den politischen Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine und enthält die «Lugano-Prinzipien» als gemeinsame Richtwerte für die Zukunft.

«Was wir gestern und heute erreicht haben, ist in der «Lugano-Deklaration» verdichtet. Mit der Unterstützung der internationalen Partner haben die Schweiz und die Ukraine damit ein Dokument erarbeitet, das den Rahmen bildet für den politischen Prozess des Wiederaufbaus», erklärte der Bundespräsident.

Die “Lugano-Deklaration” hält fest, dass die Ukraine den Prozess steuert. Aber ebenso ist festgehalten, dass die Reformen weitergehen müssen. Ein wichtiger geteilter Gedanke dabei ist, «to build back better» und die Überzeugung, dass Wiederaufbau einerseits und andererseits Reformen, Korruptionsbekämpfung, Transparenz und die Sicherung einer unabhängigen Justiz nicht in Konkurrenz zueinanderstehen, sondern sich gegenseitig bedingen. Mit der Präsentation der «Lugano-Deklaration» mit den «Lugano-Prinzipien» durch Bundespräsident Cassis und den ukrainischen Premierminister Denys Schmyhal ging der Hauptteil der URC2022 am Mittag zu Ende. Die in Lugano vertretenen Länder, die EU sowie mehrere internationaler Organisationen tragen die Deklaration mit.

Am Nachmittag stand ein vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeinsam mit der Ukraine organisiertes Wirtschaftsforum auf dem Programm. Es wird von Bundespräsident Cassis, Premierminister Shmyhal und der Staatssekretärin für Wirtschaft, Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, eröffnet. Ziel ist es, zu erörtern, wie der Privatsektor zum Wiederaufbau beitragen kann. Am Montag war bereits an Nebenanlässen der Zivilgesellschaft und mit Parlamentariern über die Bedingungen eines inklusiven Prozesses diskutiert worden.

Diskussion über Wiederaufbau-Themen

An der Konferenz mit der auf internationaler Ebene der politische Prozess des Wiederaufbaus lanciert wurde, hatten 58 internationale Delegationen teilgenommen. Vorgestellt wurden insbesondere der Wiederaufbau- und Entwicklungsplan der Ukraine sowie die Beiträge der internationalen Partner. Zum Programm gehörten separate Arbeitsgespräche zu den Anforderungen des Wiederaufbaus in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Digitalisierung, Infrastruktur und Umweltschutz.

Ein Ziel der URC2022 war es zudem, die breite Unterstützung der internationalen Partner für den Wiederaufbauprozess in der Ukraine darzulegen und einen Austausch über die Erfordernisse zu führen. In welcher Form die Unterstützung für die Ukraine erfolgt, obliegt den Staaten und Organisationen.  Die Schweiz wurde als langjährige Partnerin der Ukraine in Politik, Wirtschaft und Kultur angefragt, die URC2022 durchzuführen. Um Stabilität und Prosperität in Europa zu fördern, hat die Schweiz in der Ukraine seit langem die ganze Palette der Instrumente ihrer internationalen Zusammenarbeit eingesetzt: technische Zusammenarbeit, Friedenspolitik, wirtschaftliche Kooperation und humanitäre Hilfe. Seit dem 24. Februar 2022 wurde der Grossteil der Aktivitäten neu ausgerichtet.

Dank dem im Juni vom Parlament gesprochenen Nachtragskredit von 80 Mio. Franken konnte in der Ukraine und den Nachbarländern rasch humanitäre Hilfe geleistet werden. Zudem sehen DEZA und SECO vor, ihr Engagement in der Ukraine aus den bestehenden Budgets zu verdoppeln, auf rund 100 Mio. Franken für 2022-23.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unterzeichnete in Lugano mit der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) zwei Abkommen, die Beiträge von jeweils 10 Millionen Franken an deren Ukraine-Programme vorsehen. Die beiden Initiativen zielen darauf ab, die nichtmilitärischen Kernfunktionen des Staates aufrechtzuerhalten, das wirtschaftliche Reformprogramm an das Wiederaufbauprogramm anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhalten.

Wichtiger Schritt auf langem Weg

Der Bundespräsident würdigte die Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Vorbereitung der URC2022 und bedankte sich bei den internationalen Partnern sowie allen, die zum sicheren und erfolgreichen Ablauf der Konferenz beitrugen. Die URC habe den internationalen Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine lanciert, es sei aber allen bewusst, dass es sich um eine weite Strecke handle. Die Bereitschaft für ein gemeinsames, langfristiges Engagement sei im gesamteuropäischen Interesse vorhanden, erklärte Bundespräsident Cassis.

Unterrichten ohne Lehrerdiplom? Der akute Lehrermangel macht es möglich

Es ist kurz vor den Sommerferien und in einigen Elternbriefen für das bevorstehende Schuljahr 2022/23 steht nicht etwa der Name der neuen Lehrperson, sondern, dass die Stelle (aufgrund des akuten Lehrermangels) immer noch offen sei. Schweizweit hat das Thema Lehrermangel für Schlagzeilen gesorgt.

Die Bildungsdirektion des Kanton Zürich lockerte offiziell, die Anstellungsbedingungen für den Lehrerberuf. Heute darf man sich auch ohne Lehrerausbildung als Lehrer bewerben, die Rede ist von «Seiteneinsteigern». Und an diesem Punkt kommt die Vikariats-Netzwerkgründerin Angela Jetter ins Spiel. Sie vernetzt erfolgreich Schulen und Lehrpersonen im Bildungsmarkt.

Frau Jetter gründete 2020 das Vikariats-Netzwerk «Angela Works». In ihrem Online-Pool werden Lehrpersonen an Schulen weitervermittelt, wenn beispielsweise eine Lehrperson ausfällt. Seit kurzem können sich auch interessierte Seiteneinsteiger (Lehrpersonen ohne Lehrerdiplom) bei Ihrem Pool melden und über Zoom mit verschiedenen Schulleiterinnen und Schulleiter in Kontakt treten. «Speed-dating» nennt Frau Jetter dieses «online-matching» zwischen SchulleiterInnen und Lehrpersonen.

albinfo.ch: Frau Jetter konnten die offiziellen Lockerungen tatsächlich Schulleiterinnen und Schulleiter helfen, ihre offenen Stellen einfacher zu belegen?

Angela Jetter: Aktuell ist es immer noch so, dass noch sehr viele Stellen unbesetzt geblieben sind. Seit dieses Thema an medialer Aufmerksamkeit gewonnen hat, kommen jedoch immer mehr Steine ins Rollen. Es tut sich etwas auf dem Markt. Seit den Lockerungen haben sich besonders mutige Schulleiterinnen und Schuleiter auf der Suche nach potenziellen SeiteneinsteigerInnen gemacht und auch tatsächlich passende Leute für Ihre Schulteam gewonnen. Natürlich werden weiterhin einzelne Leute aus meinem Pool nach einem regulären Bewerbungsgespräch abgelehnt. Denn die Lage bleibt vor allem für anspruchsvolle bzw. schwierig zu besetzenden Stellen gespannt.

Denn an solchen Klassen kommt man als SchulleiterIn trotz kantonalen Lockerungen nicht darum herum, die offene Stelle mit einer qualifizierten und erfahrenen Lehrperson zu besetzen.

albinfo.ch: Was müssen Eltern über das Thema «Lehrermangel» wissen und wie erklärt man dieses Problem an jemanden, der nicht aus der Bildungsbranche kommt?

Angela Jetter: Das ist eine spannende Frage. So wie ich die Lage einschätze, hat es mehr als genug ausgebildete Lehrpersonen im Markt, um alle offenen Stellen mit einem Handschlag zu besetzen. Der Lehrermangel hat andere Ursachen. Denn der Lehrerberuf hat heutzutage an Attraktivität eingebüsst, besonders bei Lehrpersonen frisch ab der Pädagogischen Hochschule. Junglehrpersonen nutzen vielfach den Bachelor für andere Berufsfelder, planen vor dem Berufseinstieg noch zu reisen oder setzen die Prioritäten bei der Familienplanung. Anderseits befinden wir uns in einer Zeit, wo die geburtenstarken Jahrgänge (1946 bis 1964) bzw. Lehrpersonen aus der Babyboomer-Generation pensioniert werden. Und genau an dieser Stelle geht die Rechnung nicht mehr auf. Denn allein im kommenden Schuljahr müssen für weitere 2500 Kinder Klassen geöffnet werden und gleichzeitig fehlt die Bereitschaft von ausgebildeten oder bereits erfahrenen Lehrpersonen die offenen Stellen zu besetzen. Anderseits werden immer mehr Lehrpersonen pensioniert. Das hat unter anderem dazu geführt, dass man seit diesem Schuljahr offiziell auch als Seiteneinsteiger in der Volksschule unterrichten darf.

albinfo.ch: Ich fasse die Ursachen zusammen: Imageschaden des Lehrerberufes und Lockerungen, die die Marktsituation nur ansatzweise entspannen. Sie vermitteln bereits qualifizierte Lehrpersonen in Ihrem Portal aber auch SeiteneinsteigerInnen, haben Sie persönlich auch eine Erfolgsgeschichte in diesem Zusammenhang erlebt?

Frau Jetter lacht. Ja selbstverständlich gibt es auch viele Erfolgsgeschichten. Die meisten meiner Leute aus meinem «Online-Pool» sind immer noch aus dem Bildungssektor und arbeiteten vorher als FaBe, Klassenassistenz oder sind studierte Sozialpädagogen. Eine Vikarin, die sich in diesem Schuljahr besonders tatkräftig an verschiedenen Schulen eingesetzt hat, ist eine ehemalige Schülerin aus der Zeit als ich selbst noch Primarlehrerin in Winterthur gewesen bin. Damals stieg ich selbst als Quereinsteigerin in den Beruf, unterrichtete zwar eher frontal, blieb jedoch eine verlässliche Konstante für meine damalige Klasse. Ich schnupperte regelmässig bei meinen Teamkollegen im Unterricht und erhielt auch sehr viel wohlwollende Unterstützung von der Schulleitung. Ein Jahr später holte ich die Ausbildung nach und heute vikarisiert tatsächlich eine ehemalige Schülerin aus dieser Zeit für mein Netzwerk «Angela Works».

albinfo.ch: Zwei Fragen noch zum Schluss:
Was empfehlen Sie Eltern, die mit der Situation konfrontiert werden, dass die neue Lehrperson des eigenen Kindes, den Gang durch die Pädagogische Hochschule noch vor sich hat?

Angela Jetter: Nehmen Sie als Massstab für einen gelungen Schuleinstieg die individuellen Aussagen ihres eigenen Kindes. Geht es gerne zur Schule, erzählt es von Sachen, die es dort gerne macht oder besonders lustig findet? Falls Ja, kann man aufmerksam und dennoch mit Gelassenheit in das bevorstehende Schuljahr blicken. Wenn jedoch Aussagen kommen, dass das Kind in der Schule etwas besonders stresst, dann suchen Sie das Gespräch in erster Linie mit der Lehrperson, und zwar wohlwollend und fragend. Z.B. «Mein Kind ist bei dieser Angelegenheit immer sehr gestresst, wie beobachten Sie mein Kind bei dieser Angelegenheit im Unterricht?». Ihr Kind soll sehen, dass die Erwachsenen an einem Seil ziehen und Fragen und Unklarheiten konstruktiv in einem Gespräch lösen können. Egal, welches Thema Eltern beschäftigt, man sollte sich nicht vor dem Kind über die Lehrperson hermachen, denn schliesslich muss das Kind am nächsten Tag wieder in den Unterricht. Für die fachliche Qualifizierung von SeiteneinsteigerInnen sind aber in jedem Fall nur die Hochschulen bzw. die PH Unterstrass zuständig.

albinfo.ch: Das ist ein sehr pragmatischer und konkreter Vorschlag. Nehmen wir zum Schluss an, dass kurz vor Schuljahresbeginn 2022/2023 in den Medien gefeiert wird, dass Ihr Netzwerk allen Schulen geholfen hat, die offenen Stellen zu besetzen. Was raten Sie den Seiteneinsteigern als ehemalige und gestandene Quereinsteigerin?

Angela Jetter: 

  • Lasst euch und den Kindern Zeit anzukommen und achtet darauf, dass sich alle im Klassenzimmer wohlfühlen und bald selbständig zu Recht finden.
  • Regeln und Rituale müssen sich erst noch im Schulalltag einpendeln. Versucht Klassenregeln nicht einfach vorzugeben, sondern im Gespräch mit der gesamten Klasse zusammen auszuhandeln.
  • Versucht von Anfang an euch die Namen eurer Kinder zu merken und sie von Beginn an mit dem Namen anzusprechen. Die Kinder haben Antennen für Wertschätzung und Wohlwollen der Lehrperson. So tretet ihr direkt in Beziehung als neue Lehrperson mit euren Schülerinnen und Schülerin ein.

 

Start der Rekrutenschule 2/22: 8’159 Rekrutinnen und Rekruten und 2’500 Kader erwartet

Die zweite Rekrutenschule 2022 startet heute Montag, 4. Juli. Auf Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kann wieder weitgehend verzichtet werden. Geplant ist lediglich ein einmaliges Testen in den Kadervorkursen und in der ersten Woche der Rekrutenschule. Der Anteil der Frauen an den rund 8’159 Rekrutinnen und Rekruten und 2’500 Kadern liegt bei 4,1 Prozent und ist damit weiter gestiegen.

Die stark verbesserte Corona-Situation erlaubt es, auf ein gestaffeltes Einrücken mit Distance Learning zu verzichten. Das Gros der erwarteten 8’159 Rekrutinnen und Rekruten rückt somit heute in die Kasernen ein und beendet die 18-wöchige Schule am 4. November. Für die Spezialkräfte beginnt die Rekrutenschule eine Woche später und dauert 23 Wochen. Während der Rekrutenschule werden 49 Einheitskommandanten, 362 Zugführer, 191 höhere Unteroffiziere sowie 1’898 Unteroffiziere ihren Grad abverdienen.

Corona-Massnahmen weitgehend aufgehoben

Aufgrund der deutlich gesunkenen Corona-Fallzahlen konnten die Massnahmen in den Rekrutenschulen weitgehend aufgehoben werden. Auf das gestaffelte Einrücken mit Distance Learning wird verzichtet. Die Maskentragpflicht wurde bereits per 2. Mai 2022 aufgehoben. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, die etablierten Hygienemassnahmen, wie beispielsweise Abstand halten, Händewaschen oder das Vermeiden des Händeschüttelns anzuwenden. Auf freiwilliger Basis ist das Tragen von Hygienemasken weiterhin erlaubt. Zudem werden alle Einrückenden zu Beginn des Kadervorkurses sowie der Rekrutenschule einmalig mittels eines Spucktests auf das Corona-Virus getestet.

Zahl weiblicher Armeeangehöriger gestiegen

Unter den knapp 8’159 Rekrutinnen und Rekruten befinden sich 244 Frauen, die den Militärdienst freiwillig absolvieren. Dies entspricht einem Anteil von 3,0 Prozent. Somit ist die Zahl der Rekrutinnen das dritte Jahr in Folge gestiegen (Juli 2020: 171, Juli 2021: 212). Dazu kommen insgesamt 193 weibliche Angehörige der Armee, die ihren praktischen Dienst als Kader leisten. Der prozentuale Anteil Frauen in der Schweizer Armee liegt bei knapp über einem Prozent.

1’532 aller Eingerückten absolvieren ihren Dienst im Durchdienermodell und leisten somit alle ihre Diensttage am Stück.

Beratung und Betreuung

Wer als Kader seinen Grad in der Schweizer Armee abverdient, hat Anrecht auf eine Ausbildungsgutschrift. Der Betrag, welcher je nach Dienstgrad und Ausbildungszeit unterschiedlich hoch ausfällt, kann individuell für eine zivile Aus- oder Weiterbildung genutzt werden.

Armeeangehörige, die Hilfe benötigen, werden medizinisch, seelsorglich, psychologisch und sozial beraten und betreut. Der Sozialdienst der Armee bietet insbesondere bei finanziellen Problemen Unterstützung an. Rekrutinnen und Rekruten können sich in persönlichen Fragen und Angelegenheiten direkt an ihr Kommandantin oder ihren Kommandanten, die Truppenärztin oder den Truppenarzt sowie an die Armeeseelsorgerin oder den Armeeseelsorger ihrer Schule respektive an die Armeeseelsorge (0800 01 00 01), den Psychologisch-Pädagogischen Dienst (0800 11 33 55) oder den Sozialdienst der Armee (0800 855 844) wenden.

Zudem steht die Unabhängige Vertrauensstelle (058 465 20 10) den eingeteilten Angehörigen der Armee (AdA), künftigen sowie ehemaligen AdA, Angehörigen und Nächsten offen. Diese können sich niederschwellig melden, wenn sie ein Anliegen im Zusammenhang mit dem Militärdienst umtreibt, welches sich auf dem ordentlichen Dienstweg oder mit den armeeinternen Stellen nicht hat klären lassen. Melden dürfen sie sich auch, wenn sie nicht wissen, an wen genau sie sich mit ihrem Anliegen wenden können.

Vernissage des ATELIER SO, im Hamburg

Willkommen zur Vernissage des ATELIER SO in Hamburg.
In einer der besten Gewerbelagen Hamburgs, mittendrin von Hamburgs berühmter Einkaufsmeile Mönckebergstraße,
Auf einer Fläche von 700qm öffnet das ATELIER SO im 2. Obergeschoss seine Türen für Künstler und das kunstinteressierte Publikum. In Kooperation mit der Hamburger Kunstgalerie stellt das Atelier SO seine Wände nationalen und internationalen Künstlern für Ausstellungen zur Verfügung und zeigt die neuesten Arbeiten einiger aufstrebender Hamburger Künstler.

Höhepunkt des Atelier SO wird die Ausstellung des renommierten Hamburger Künstlers Shuk Orani sein. Gezeigt wird eine Sammlung verschiedener Serien, von kleinen bis hin zu großformatigen abstrakten Arbeiten aus Oranis künstlerischem Werdegang.

Orani beschäftigt sich mit gesellschaftlichen und politischen Themen sowie transzendentalen Wahrnehmungen von Raum und Zeit. Seine philosophisch fundierten Interpretationen übersetzt er in farbenfrohe und malerische abstrakte Formen auf spektakulären Großformaten.

Seien Sie Gast bei diesem besonderen Event. Willkommen sind Medien- und Kulturschaffende sowie alle Kunstinteressierten.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen über den Künstler und das Projekt finden Sie unter www.shukorani.com.

Der Chef der Armee auf Truppenbesuch im Kosovo

Am 30. Juni und 1. Juli 2022 besucht der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, wie in jedem Jahr die SWISSCOY im Kosovo.

Mit seinem Truppenbesuch will sich der Chef der Armee einen Einblick in die aktuell zwar ruhige, aber nach wie vor instabile Sicherheitslage im Kosovo verschaffen und gleichzeitig einen Eindruck von den vielfältigen Leistungen gewinnen, die die Schweizer Angehörigen des 46. SWISSCOY-Kontingents erbringen.

Vorgesehen ist zudem ein bilaterales Gespräch mit dem Kommandanten der KFOR, dem ungarischen Generalmajor Ferenc Kajári.

Korpskommandant Thomas Süssli wird auf seinem Besuch von der Nidwaldner Regierungsrätin Karin Kayser-Frutschi und vom Waadtländer Nationalrat François Pointet begleitet.

Bundesrat begrüsst eine nächste Landesausstellung

Bund und Kantone führen in der Positionierung erste Eckwerte von Rahmenbedingungen für eine nächste Landesaustellung auf. Eine zukünftige Landesausstellung soll nachhaltig Nutzen stiften und entsteht in der Regel «bottom-up». Die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en) sind zentrale Voraussetzungen.   Die Projektträger sollen Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen miteinbeziehen und das Projekt mit anderen Grossprojekten abstimmen. Die Rahmenbedingungen dienen den Trägerschaften von Projekten für eine Landesausstellung sowie interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit als Orientierung.

Verantwortung für das Projekt bei der Trägerschaft

Bund und Kantone legen in der Positionierung grob ihre Rollenauffassung dar und stellen klar, dass sie sich nicht in der Rolle der Initiatoren einer Landesausstellung sehen. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt für eine Landesausstellung verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Ansprechpartner auf Ebene Bund ist das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, auf Ebene Kantone ist es die KdK.

Bund und Kantone sind bereit, Initiativen für eine Landesausstellung ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projektes und der Rollenteilung durch die jeweiligen Parlamente unter Berücksichtigung der Haushaltlage und weiterer finanzpolitischer Prioritäten zu bestimmen. Der Bund wird im «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesaustellung», der bis Ende 2023 durch den Bundesrat zu verabschieden ist, Rollen und Aufgaben von Bund, Kantonen und Trägerschaften sowie wichtige Prozesse vertiefen.

Bund und Kantone rufen zur Zusammenarbeit auf

Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung ab 2027 durchzuführen. Bund und Kantone begrüssen einen Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben. Sollten mehrere Initiativen zu konkreten Projekten heranreifen, stellt sich die Frage eines Auswahlverfahrens. Der Prozess einer allfälligen Selektion wird spätestens im Bericht über die Rahmenbedingungen präzisiert. Auf der Basis der definierten Rahmenbedingungen gibt die KdK zuhanden des Bundesrates eine Empfehlung ab. Danach entscheiden Bundesrat und Parlament über eine ideelle und finanzielle Unterstützung des Projektes.

Der Bundesrat hält fest, dass Landesaustellungen in der Schweiz Tradition haben. Sie können als Generationenprojekte eine identitätsstiftende Funktion erfüllen und zum inneren Zusammenhalt in der Schweiz beitragen. Zudem fördern sie eine Diskussion über die Zukunftsperspektiven und bieten die Möglichkeit, sich gegen innen und aussen zu präsentieren. Nicht zuletzt können und sollen Landesausstellungen einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren.

EDA-Staatssekretärin Livia Leu führt bilaterale Gespräche in Serbien und Kosovo

EDA-Staatssekretärin Livia Leu ist am 27. und 28. Juni in Pristina und Belgrad unter anderem mit Kosovos Premierminister Albin Kurti und mit dem serbischen Staatssekretär Nemanja Starović zusammengetroffen. Im Zentrum ihrer Gespräche standen die bilateralen Beziehungen der Schweiz zu diesen beiden Ländern sowie das breite Engagement der Schweiz im Westbalkan. Die Schweiz unterstützt die stärkere Einbindung der beiden Staaten in Europa auf vielfältige Art. Zudem ist die Förderung der Stabilität und wirtschaftlichen Entwicklung des Westbalkan ein wichtiger Pfeiler der Aussenpolitik der Schweiz.

Bei ihrem Gespräch mit dem serbischen Staatssekretär Nemanja Starović in Belgrad standen gemeinsame Interessen und Herausforderungen im bilateralen Verhältnis  sowie in regionalen Fragen im Kontextes des Krieges in der Ukraine im Mittelpunkt. Erörtert wurden ausserdem die Perspektiven für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo.

Auch bei den Treffen mit dem kosovarischen Premierminister Albin Kurti und dem stellvertretenden Aussenminister Kreshnik Ahmeti in Pristina ging es um die Zukunft des Verhältnisses Kosovos zu Serbien sowie die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Stabilität im Westbalkan.

Für Staatssekretärin Leu war es ein Anliegen, in Serbien und Kosovo in ihren Gesprächen eine Einschätzung der Lage vor Ort zu erhalten. Die Schweiz pflegt enge Beziehungen zu beiden Staaten und unterstützt ihre stärkere Einbindung in Europa auf vielfältige Art und Weise. Dies dient auch der Förderung der Stabilität und wirtschaftlichen Entwicklung des Westbalkan, welche wichtige Pfeiler der Aussenpolitik der Schweiz darstellen und in der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 des Bundesrates verankert sind.

Im Mai dieses Jahres waren neue Kooperationsprogramme mit Serbien und Kosovo lanciert worden. Die Schweiz unterstützt aktiv eine Annäherung der beiden Parteien und setzt sich unter anderem auch für den Fortschritt im Normalisierungsprozess zwischen Serbien und Kosovo ein. Staatssekretärin Livia Leu hatte in Pristina zu diesem Thema ebenfalls ein Treffen mit Miroslav Lajčák, dem Sonderbeauftragten der EU für den Westbalkan und den Dialog zwischen Belgrad und Pristina. Dies bot die Möglichkeit, Einschätzungen zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen Serbien und Kosovo auszutauschen, wie beispielsweise die kürzlich vereinbarte Roadmap zur Umsetzung im Bereich des Energieabkommens zwischen Serbien und Kosovo. Lajčák drückte seine Wertschätzung über den Beitrag der Schweiz an den Normalisierungsprozess aus.

Die Staatssekretärin traf zudem den Kommandanten der Kosovo Friedensmission (KFOR), Major General Ferenc Kajári. Im Fokus des Gesprächs standen Sicherheitsfragen und die vielfältigen Aktivitäten der Mission. Der Besuch erlaubte der Staatsekretärin einen persönlichen Einblick in den Alltag des Schweizer Kontingents Swisscoy.

Ukraine: Bundesrat ermöglicht Bargeldumtausch für Schutzsuchende

Personen mit Schutzstatus S erhalten ab dem 27. Juni 2022 die Möglichkeit, bei ausgewählten Bankfilialen einmalig einen begrenzten Betrag von ukrainischen Banknoten in Schweizer Franken umzutauschen. Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 eine Lösung für den Bargeldumtausch beschlossen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, in enger Absprache mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einen Vorschlag auszuarbeiten, wie ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz ukrainisches Bargeld in Schweizer Franken umtauschen können. Er hat nun der vorgeschlagenen Lösung zugestimmt und entschieden, in Zusammenarbeit mit der SNB und teilnehmenden Schweizer Geschäftsbanken, den Bargeldumtausch zu ermöglichen. Ab dem 27. Juni 2022 können erwachsene Personen mit Schutzstatus S bei ausgewählten Filialen von UBS und Credit Suisse einmalig einen Betrag von bis zu 10’000 Hrywnja umtauschen. Dies entspricht zurzeit rund 300 Schweizer Franken. Der Wechselkurs wird von der Ukrainischen Zentralbank festgelegt.

Die Lösung ist angelehnt an Programme, die von der Europäischen Union vorgeschlagen und in einzelnen Mitgliedsstaaten wie Deutschland, Italien, Schweden, Niederlande oder Belgien bereits umgesetzt sind.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr von und in die Ukraine ist gewährleistet und mit dem Bargeldumtausch ergänzt die Schweiz die bisherige Basisversorgung der ukrainischen Schutzsuchenden.

Bekämpfung des Hooliganismus: Der Bund will die Kantone stärker unterstützen

Anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats «Bekämpfung des Hooliganismus» verabschiedet. Der Bericht legt die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen, Sportverbän-den und -vereinen bei der Bekämpfung von gewaltsamen Ausschreitungen an-lässlich von Sportveranstaltungen detailliert dar. Er bestätigt auch den Willen des Bundes, die Kantone stärker zu unterstützen. Dies soll insbesondere durch die Weiterentwicklung des Informationssystems HOOGAN geschehen.

Gewaltsame Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen stellen eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Um dieses Phänomen zu bekämpfen, hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats den Bundesrat mit dem Postulat 19.3533 «Bekämpfung des Hooliganismus» beauftragt zu prüfen, in welcher Form die Bekämpfung des Hooliganismus durch den Bund besser koordiniert, unterstützt und gefördert werden kann. Nun hat der Bundesrat den Bericht verabschiedet.

Weiterentwicklung von HOOGAN zur Unterstützung der Kantone

Der Bericht legt die Verteilung der Zuständigkeiten detailliert dar. Er betont den Willen des Bundes, die Kantone stärker zu unterstützen, insbesondere durch die Weiterentwicklung des Informationssystems HOOGAN. Dieses System enthält Daten von Personen, die sich bei Sportveranstaltungen in der Schweiz und im Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme verhängt wurde.

Dank der Weiterentwicklung des HOOGAN-Systems erhalten die Kantone und Sportvereine eine Risikoanalyse für Spiele. Basierend darauf können sie die erforderlichen polizeilichen Massnahmen festlegen. Die Verbesserungen sehen auch bei den Eingangskontrollen der Stadien mehr Überprüfungen in HOOGAN vor. So kann bereits vor dem Betreten des Stadions festgestellt werden, ob gegen eine Person polizeiliche Massnahmen verhängt worden sind.

Darüber hinaus verlangt der Bundesrat von den Kantonen und Sportvereinen, dass sie ihre Verantwortung aktiv wahrnehmen. Kontrollmechanismen müssen angewendet werden, darunter operative Spielbesuche. Zusätzlich kann fedpol bei den Polizeibehörden der Kantone beantragen, ein Rayonverbot gegen gewalttätige Personen zu erlassen.

Schliesslich, erinnert der Bericht daran, dass der Bund über fedpol die Kantone und Sportvereine bereits unterstützt, indem er beispielsweise die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten sicherstellt. Der Bund ergreift ebenfalls konkrete Massnahmen, insbesondere in Form von Ausreise- und Einreiseverboten gegen gewalttätige Fans.

Schnellere Verfahren sowie Erleichterungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer beim Ausweisentzug

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22.06.2022 beschlossen, die Strassen­verkehrskontrollverordnung (SKV), die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sowie die Fahrlehrerverordnung (FV) anzupassen. Damit setzt er die vom Parlament überwiesenen Motionen 17.4317 «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» um. Die vorgeschlagenen Änderungen treten am 1. April 2023 in Kraft.

Raschere Verfahren beim Führerausweisentzug

Nimmt die Polizei einen Lernfahr- oder Führerausweis ab, muss sie neu die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Dieselbe Frist gilt auch bei der Abnahme des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder. Heute legt die SKV dazu keine Frist fest.

Die kantonale Entzugsbehörde muss die polizeilich abgenommenen Lernfahr- oder Führerausweise neu innert zehn Arbeitstagen der Inhaberin oder dem Inhaber des Ausweises zurückgeben, wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann. Heute legt die VZV dazu keine Frist fest. Damit werden die Verfahren beschleunigt und die Dauer verkürzt, während der Ausweise ohne formelle Verfügung entzogen sind.

Zudem muss die kantonale Entzugsbehörde neu auf schriftliches Gesuch der betroffenen Person hin, den vorsorglichen Führerausweisentzug alle drei Monate überprüfen. Die Ausweisinhaberin oder der Ausweisinhaber kann das Gesuch zum ersten Mal drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Entzugsverfügung stellen. Die Behörde muss innert zwanzig Arbeitstagen nach Eingang des Gesuchs die Aufrechterhaltung des Entzugs verfügen oder den Ausweis der berechtigten Person zurückgegeben.

Die kantonalen Behörden dürfen Personen, die Zweifel an der Fahreignung Dritter melden, die Vertraulichkeit ihrer Meldung nur noch zusichern, wenn diese ein schutzwürdiges Interesse nachweisen können. Dies ist nur dann der Fall, wenn der meldenden Person ohne Anonymität grosse Nachteile entstehen können.

Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer

Die Entzugsbehörde kann Personen während einem Führerausweisentzug wegen einer leichten Widerhandlung (z.B. leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen) Fahrten bewilligen, die zur ihrer Berufsausübung notwendig sind. Damit wird das Risiko minimiert, dass die Arbeitnehmenden wegen des Führerausweisentzugs ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen (z.B. Fahren unter Drogeneinfluss) ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Ebenfalls keine Anwendung findet die neue Regelung bei Personen, deren Ausweis aus Sicherungsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird. Ausserdem dürfen zur Berufsausübung notwendige Fahrten bei höchstens zwei Führerausweisentzügen innert fünf Jahren bewilligt werden.

Eidgenössische Qualitätskommission will Patientenbeteiligung und Qualität im Gesundheitswesen verbessern

Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) will, dass im Gesundheitswesen koordiniert Qualität gemessen, Qualitätskonzepte entwickelt und Qualitätsmass-nahmen umgesetzt werden. Davon sollen insbesondere die Patientinnen und Pa-tienten profitieren.

In Folge der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde die EQK im April 2021 vom Bundesrat eingesetzt. Die EQK ist eine ausserparlamenta-rische Expertenkommission mit 15 Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen des Ge-sundheitswesens.

Tätigkeiten erläutert

Mit Vorliegen des ersten Jahresberichtes hat die EQK heute ihre Tätigkeiten präsentiert und erläutert. Aufgabe der EQK ist die Förderung der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes. Dies beinhaltet die Entwicklung von Qualitätsindi-katoren und -messungen, die Stärkung des Datenmanagements, die systematische Verwendung von Qualitätsindikatoren in Qualitätsverbesserungsprozessen sowie den Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen. Nicht zuletzt müssen Patientinnen und Patienten in ihrer Rolle gestärkt und die Patientenperspektive stärker in die Führung von Gesundheitseinrichtungen einbezogen werden. Die Aufgaben und Massnahmen der EQK ergänzen und unterstützen diejenigen der Krankenversicherer, der Leistungs-erbringer und der Verwaltung.

Zwei erste Programme zur Qualitätsentwicklung initiiert

Ein wichtiger Schritt vorwärts wurde mit der Ausschreibung von nationalen Program-men zur Qualitätsentwicklung gemacht, die die Qualität der Gesundheitsversorgung von der Messung bis zur breitflächigen Einführung von Qualitätsverbesserungen wei-terentwickeln. Im Jahr 2022 werden die ersten beiden nationalen Programme anlaufen. Das eine Programm wird sich auf Qualitätsverbesserungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen konzentrieren. Das zweite hat zum Ziel, Fachpersonen in der bereichsübergreifenden Versorgung einer ausgewählten Krankheit zu unterstützen. Zur Wahl des ersten Krankheitsbildes, das im Rahmen eines solchen Programms zum Zuge kommen soll, wird dieses Jahr ein Dialogprozess mit den interessierten Partnern durchgeführt. Anträge zur Teilnahme können noch bis Mitte Juli eingereicht werden. Beide Programme werden eine Laufzeit von mehreren Jahren haben.

Enge Kooperation mit der Stiftung Patientensicherheit Schweiz

Die EQK kooperiert eng mit der Stiftung Patientensicherheit Schweiz und unterstützt diese bei ihrer strategischen Neuausrichtung. Für drei Projekte konnte 2022 eine mehr-jährige Zusammenarbeit initiiert werden. Im Projekt zu Risikomonitoring und  reduktion werden «Fast-Fehler» gesammelt und analysiert, um sie für Verbesserungen zu nut-zen. Im Rahmen der beiden anderen Projekte stehen Wissenstransfer und Schulungen im Fokus, die in der ganzen Schweiz breitflächig eingeführt werden sollen. Weitere Pro-jekte werden aktuell ausgearbeitet. Zudem finanziert die EQK in diesem Jahr die Aktivi-täten der Stiftung Patientensicherheit Schweiz während ihrer jährlichen Aktionswoche, die im September zum Thema Medikationssicherheit stattfindet.

Unterstützung von Projekten aus der Praxis

Ein Teil des Budgets der Kommission wird zudem für die finanzielle Unterstützung von Projekten aus der Praxis verwendet. Bisher haben zwei Ausschreibungsrunden stattge-funden. In der ersten wurden zwei Projekte des Nationalen Vereins für Qualitätsent-wicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) mit einem Beitrag von 175’000 Franken unter-stützt. In der zweiten Runde wurden 29 Projektanträge geprüft. Voraussichtlich werden sieben grössere Projekte mit einem Förderbeitrag von gut vier Millionen Franken unter-stützt. Ein dritter Eingabetermin für Projektanträge ist Ende August dieses Jahres. Die finanzielle Unterstützung von Projekten kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Wichtig ist, dass diese einen direkten Einfluss auf die Qualität der Leistungen und da-mit auch einen direkten Nutzen für die Patientinnen und Patienten haben.

Weitere Schwerpunkte

Weitere Schwerpunkte der EQK sind unter anderem der Aufbau einer Webseite, die Qualitätsvergleiche öffentlich sichtbar machen wird. Dabei werden nicht nur klinische Qualitätsindikatoren erhoben und aufbereitet. Vielmehr geht es auch darum, die Ein-schätzung der Patientinnen und Patienten bezüglich ihrer Erfahrungen mit dem System (PREMs) und bezüglich ihres Gesundheitszustandes und ihrer Lebensqualität nach einer Behandlung (PROMs) zu erfassen und auszuwerten. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Einbezug von Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen in Entschei-dungen im Gesundheitswesen auf verschiedenen Ebenen.

Umfrage zu den Auswirkungen der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe

Die Schweiz gilt beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon Europe zurzeit als nicht assoziiertes Drittland. Um einen Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Situation zu erhalten, hat das SBFI eine Umfrage bei Forschenden, Unternehmen und Institutionen in der Schweiz durchgeführt. Die knapp 900 Umfrage-Teilnehmenden stellen mehrheitlich eine Verschlechterung ihrer Situation im Vergleich zum Programm Horizon 2020 fest, bei welchem die Schweiz assoziiert war.

Die Schweiz gilt beim Horizon-Paket 2021–2027 (Horizon Europe, Euratom-Programm, Digital Europe Programme und ITER) als nicht assoziiertes Drittland. Welche Auswirkungen diese Nicht-Assoziierung auf Schweizer Projektbeteiligungen hat, ist aktuell nicht quantifizierbar, da keine Daten zur Programmbeteiligung vorliegen. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt.

Um schon jetzt einen qualitativen Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Situation zu erhalten, hat das SBFI im Februar 2022 eine Online-Umfrage bei Forschenden, Unternehmen und Institutionen in der Schweiz durchgeführt. Aus der Umfrage resultierten 880 Rückmeldungen, wobei 275 Teilnehmende davon insgesamt 319 konkrete Beispiele zu den Folgen der Nicht-Assoziierung dargelegt haben. Die Mehrheit der Teilnehmenden stellt eine Verschlechterung ihrer Situation im Vergleich zum vergangenen Programm (Horizon 2020) fest, bei welchem die Schweiz assoziiert war. Vor allem der eingeschränkte Zugang zu Fördermöglichkeiten und die fehlende internationale Vernetzung werden als nachteilig wahrgenommen. In ihren Beispielen nennen die Umfrage-Teilnehmenden in erster Linie Ausschlüsse aus Programmteilen und aus der Koordinationsrolle sowie Schwierigkeiten bei der Teilnahme in Verbundprojekten.

Die Ergebnisse entsprechen der bisherigen Wahrnehmung des SBFI, welches die Informationen zur Ausgestaltung künftiger Massnahmen nutzen wird. Eine umfassende Einordung dieser qualitativen Einschätzungen durch Schweizer Forschende und Innovatoren wird jedoch erst zusammen mit der quantitativen Auswertung der Programmbeteiligung möglich sein.

Derzeit können sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz an rund zwei Dritteln der Ausschreibungen von Horizon Europe beteiligen. Die Projekte werden im Rahmen von Übergangsmassnahmen direkt vom SBFI, anstatt der Europäischen Kommission, finanziert. Für die nicht zugänglichen Programmteile hat der Bund Übergangslösungen unter anderem beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF), bei Innosuisse und bei der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in die Wege geleitet. Der SNF berichtet von einem regen Interesse an diesen Ausschreibungen, auch von Forschenden aus dem Ausland. Innosuisse verzeichnete einen hohen Eingang an Gesuchen für die Übergangsmassnahme Swiss Accelerator.

Horizon Europe
Das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation Horizon Europe läuft von 2021 bis 2027 und ist mit einem Budget von gut 95 Milliarden Euro das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsförderprogramm. Zusammen mit dem ausserordentlichen Konjunkturmassnahmenpaket Next Generation EU dient es unter anderem dazu, den grünen und digitalen Wandel in ganz Europa zu fördern. Die Schweiz war am Vorgängerprogramm Horizon 2020 assoziiert. Der Bundesrat strebt den gleichen Status für Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen an (Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme).

Der Wiederaufbau führt über Lugano – Bundespräsident präsentiert URC2022

Bundespräsident Ignazio Cassis und die Tessiner Regierung haben sich bei ihrem traditionellen Treffen am Montag, 20. Juni, über die Ausgangslage vor der Ukraine Recovery Conference (URC2022) unterhalten. Die internationale Wiederaufbau-Konferenz, zu der hochrangige Delegationen aus rund 40 Staaten und von 20 internationalen Organisationen eingeladen sind, findet am 4./5. Juli in Lugano statt. Bundespräsident Cassis informierte die Medien in Bellinzona gemeinsam mit dem Tessiner Regierungsrat Norman Gobbi, Polizeikommandant Matteo Cocchi sowie Vertretern der Armee und des fedpol.

Der Bundespräsident bedankte sich bei den Tessiner Behörden für die Unterstützung im Vorfeld der URC2022 und zeigte sich zuversichtlich, dass die Bevölkerung der Stadt Lugano für die Beschränkungen beim Konferenzort Anfang Juli Verständnis aufbringen werde. «Wie sehr der Krieg in der Ukraine die Menschen in der Schweiz und im Tessin aufwühlt, zeigt sich an der grossen Solidarität mit den Geflüchteten. Der Weg zum Wiederaufbau führt über einen breit abgestützten politischen und diplomatischen Prozess. Diesen Prozess wollen die Schweiz und die Ukraine mit den internationalen Partnern in Lugano lancieren», erklärte der Bundespräsident.

Eingeladen wurden Delegationen aus mehr als 40 Staaten und von rund 20 internationalen Organisationen. Neben der Europäischen Union werden auch internationale Organisation wie die OECD oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf höchster Ebene vertreten sein. Und bereits ist auch die Teilnahme von mehreren Premier- und Aussenministern bestätigt. Nach wie vor treffen Anmeldungen ein und die Zusammensetzung der Delegationen wird bis zuletzt Änderungen unterworfen sein. Die Ukraine wird mit mehreren Ministern in Lugano vertreten sein. Die Teilnahme von Präsident Volodymyr Zelensky und Premierminister Denys Shmyhal ist bestätigt, in welcher Form (physisch oder virtuell) ist jedoch abhängig von der Entwicklung in der Ukraine. Erwartet werden zudem Vertreterinnen und Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft.

An den Sicherheitskosten, die dem Kanton Tessin anfallen, wird sich der Bund zu 80 Prozent beteiligen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Juni beschlossen. Die Gesamtleitung über den Einsatz obliegt den Behörden des Kantons Tessin, namentlich der Kantonspolizei. Das Sicherheitskonzept wird laufend an die Lage angepasst und wird «das Ziel haben, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und dabei die Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung und das Gewerbe im Stadtzentrum so gering wie möglich zu halten», wie der Kommandant der Kantonspolizei, Matteo Cocchi, erklärt hat.

Der Bundesrat hat zudem den subsidiären Einsatz der Armee als Partnerin im Sicherheitsverbund Schweiz mit maximal 1600 Armeeangehörigen sowie eine vorübergehende Einschränkung der Luftraumnutzung genehmigt. Die Schweizer Luftwaffe wird in Kooperation mit Italien den Luftpolizeidienst mit Kampfflugzeugen und Mitteln der bodengestützten Luftverteidigung verstärken.

«Lugano-Deklaration» am Ende der Konferenz

Konkret diskutiert werden an der URC2022 die bestehenden Vorstellungen für den Wiederaufbau sowie die Beiträge der internationalen Partner. Auf der Traktandenliste stehen insbesondere die Prioritäten, Methoden und Prinzipien des Wiederaufbaus. Die Konferenz in Lugano ist keine Geberkonferenz. Sie hat jedoch das Ziel, die breite Unterstützung der internationalen Partner für den Wiederaufbauprozess in der Ukraine zu unterstreichen. Diese Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen, und es liegt an den teilnehmenden Staaten und Organisationen, wie dies zum Ausdruck gebracht wird.

Zum Abschluss der Konferenz soll die «Lugano-Deklaration» mit den wichtigsten Ergebnissen der Konferenz vorgestellt werden. Die Schweiz wurde als langjährige Partnerin der Ukraine in Politik, Wirtschaft und Kultur angefragt, die URC2022 durchzuführen. Der Bundespräsident würdigte am Montag die traditionsreichen Kontakte und namentlich die gute Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Konferenz.

Traditionsreiche kulturelle Beziehungen

Während der URC2022 wird es in Lugano ein kulturelles Begleitprogramm im Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und mit den Geflüchteten geben. Das wird auch Gelegenheit bieten, die Vielfalt und den Reichtum der ukrainischen Kultur zu präsentieren. In den kommenden Wochen werden in Lugano Plakate hängen, auf denen als ein Beispiel für die kulturellen Verbindungen zwischen beiden Ländern die historischen Bauwerke von Tessiner Architekten in Odessa gezeigt werden. Am 4. Juli ist ein klassisches Konzert im Kulturzentrum LAC mit dem Pianisten Oleksiy Botvinov geplant und ein Open-Air-Konzert auf der Piazza Alessandro Manzoni mit dem Auftritt einer ukrainischen Folk-Band und eines DJ.