Schweiz engagiert sich für Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo

Im Norden Kosovos haben in den letzten Tagen die Spannungen zwischen Kosovo und Serbien zugenommen. Bilder von Konvois der serbischen Armee heizen Befürchtungen an, dass die Gewalt weiter eskaliert. Im Auftrag des UNO-Sicherheitsrats ist seit 1999 die Kosovo Force (KFOR) für die Sicherstellung eines friedlichen und sicheren Umfelds in der Region präsent. Im Rahmen der militärischen Friedensförderung ist auch die Schweiz mit der Swisscoy in der KFOR-Mission im Einsatz. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo zudem mit weiteren Instrumenten.

Der Einsatz der Swisscoy ist ein Beispiel, wie die Schweiz sich für Sicherheit und Stabilität in der Region einsetzt. Die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo ist ein wichtiges Puzzleteil, um Stabilität und Entwicklung auf dem gesamten Westbalkan zu fördern. Das ist für die Schweizer Interessen wichtig, leben doch an die 400’000 Menschen aus dieser Region in der Schweiz.

Mit Blick auf die Normalisierungsbemühungen hat die Schweiz in ihren offiziellen Kontakten Serbien und Kosovo gegenüber immer wieder klar gemacht, dass die Hauptverantwortung bei der Suche und Entwicklung von Lösungen beiden Ländern selbst liegt. Sie streben beide einen Beitritt zur EU an. Seit über 10 Jahren leitet die EU Verhandlungen zwischen Serbien und Kosovo. 2013 und 2015 wurden Abkommen abgeschlossen. Seither haben sich die Regierungsspitzen und die technischen Verhandlungsteams Serbiens und Kosovos immer wieder zu Verhandlungsrunden getroffen, um Eskalationen zu verhindern und, um die Abkommen zu konkretisieren, damit sie endlich umgesetzt werden.

Einsatz der Schweiz

Seit 2015 unterstützt das EDA diese Bemühungen mit eigenen, komplementären Instrumenten. Die Abteilung für Frieden und Menschenrechte (AFM) hat regelmässige Treffen organisiert, an der Vertreter und Vertreterinnen der einflussreichsten Parteien aus beiden Ländern teilgenommen haben. Wichtig dabei war, dass sich Vertreter beider Länder abseits der Öffentlichkeit regelmässig zu politischen Fragen austauschen können und so Beziehungen und Vertrauen schaffen. Das ermöglichte diskrete Direktkontakte, bspw. um das Ausbrechen von Gewalt zu verhindern, und es ermöglichte ein Austesten von Ideen, die dann in die offiziellen Verhandlungen einfliessen. Ein solches Treffen fand auch eine Woche nach dem Rückzug der Serben aus den kosovarischen Institutionen in der Schweiz statt.

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Armee stellt dem SEM zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung

Die Schweiz nimmt weiterhin Schutzsuchende aus der Ukraine auf und ist mit einer anhaltend hohen Zahl von Asylsuchenden konfrontiert. Um diese Situation weiterhin bewältigen zu können, stellt die Armee dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zusätzliche Unterbringungsplätze sowie Armeeangehörige für Einrichtung und Betrieb der Infrastrukturen zur Verfügung. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 einen subsidiären Einsatz der Armee bis längstens Ende März 2023 beschlossen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet bis Ende Jahr mit rund 75 000 Schutzsuchenden aus der Ukraine und rund 24 000 Asylgesuchen. Das SEM hat zusammen mit der Armee die Zahl der Unterbringungsplätze seit dem Frühjahr bereits von 5000 auf mehr als 9000 Betten erhöht und zusätzliches Personal für Betreuung und Sicherheit rekrutiert. Um die Unterbringung und Betreuung der Schutz- und Asylsuchenden in den nächsten Monaten weiterhin sicherstellen zu können, sind aber zusätzliche Ressourcen erforderlich.

Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Unterbringung. Das SEM benötigt mittelfristig voraussichtlich rund 3000 zusätzliche Plätze. Die Armee stellt durch die örtliche Verschiebung von Rekruten- und Kaderschulen sowie von Wiederholungskursen rund 2100 Unterkunftsplätze zur Verfügung. Diese Kapazität lässt sich mit geeigneten Verdichtungsmassnahmen weiter bis auf rund 2700 Plätze steigern.

Unterkünfte und Personal

Die Armee stellt dem SEM daher in einer ersten Phase Unterkunftsplätze auf den Waffenplätzen Freiburg (demnächst), Bure (ab Anfang 2023) und Dübendorf (ab Anfang 2023) zur Verfügung, gefolgt von zusätzlichen Unterkünften auf den Waffenplätzen Thun und St. Luzisteig (beide Standorte ab Februar 2023). Der Ausbildungsbetrieb der Armee wird dadurch nicht eingeschränkt.

Für die Einrichtung, Verwaltung und den Betrieb dieser Unterkünfte braucht es zusätzliches Personal, ebenso für die medizinische Versorgung und Betreuung der Asyl- und Schutzsuchenden.  Aufgrund des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt kann nicht genügend Personal rekrutiert werden. Für die Betreuung stehen bereits bis zu 140 Zivildienstleistende zur Verfügung. Zusätzlich kann das SEM nun gemäss dem Beschluss des Bundesrats je nach tatsächlichem Bedarf auf die Unterstützung von bis zu 500 Angehörigen der Armee zurückgreifen, wobei diese gestaffelt zum Einsatz kommen. Sie werden das SEM bei der Einrichtung und dem Betrieb der zusätzlich zur Verfügung gestellten militärischen Infrastrukturen sowie beim Transport von Asyl- und Schutzsuchenden unterstützen.

Über den Umfang und die Verteilung der jeweils benötigten Armeeangehörigen entscheidet die Staatssekretärin für Migration zusammen mit der Armee. Die angeforderten Leistungen werden von Durchdienern oder Formationen erbracht, die ordentlich im Dienst sind. Die Angehörigen der Armee werden keine Aufgaben im Sicherheitsbereich übernehmen. Der Zivilschutz bleibt den Kantonen als Instrument vorbehalten.

Vereinfachte Beschaffung

Um die Einrichtung und die Betriebsbereitschaft der zusätzlichen Unterkünfte sicherstellen zu können, ist eine direkte freihändige Beschaffung der dafür erforderlichen Güter und Dienstleistungen unumgänglich. Es geht dabei einerseits um das für die Einrichtung der Unterkünfte benötigte Material (Betten, Bettwaren, Schränke, zusätzliche Heizanlagen, Sanitärcontainer etc.). Andererseits muss die Grundversorgung der untergebrachten Personen in den Bereichen, Verpflegung, Gesundheit, Hygiene, Bekleidung und Betreuung sichergestellt werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das SEM ermächtigt, die erforderlichen Güter und Dienstleistungen direkt freihändig am Markt zu beschaffen.

Bund beurteilt Lage fortlaufend und koordiniert sich mit den Kantonen

Das SEM überprüft und beurteilt die Lage regelmässig und informiert im Sonderstab Asyl die Kantone und weiteren Partner über die Entwicklungen. Nicht mehr benötigte militärische Infrastrukturen gibt das SEM laufend an die Armee zurück.

Dritter Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2023 bis 2027

Die Schweiz setzt bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Zusammenarbeit. Für die Jahre 2023 bis 2027 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 den dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel gutgeheissen. Der Plan umfasst 44 Aktionen zu sieben strategischen Zielen. Für die Unterstützung von Organisationen und Projekten stehen neu 600 000 Franken zur Verfügung.

Fälle von Menschenhandel spielen sich typischerweise im Verborgenen ab, deshalb ist die Anzahl der tatsächlichen Opfer in der Schweiz nicht bekannt. Um den Menschenhandel effizienter zu bekämpfen, hat das Bundesamt für Polizei fedpol in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) den Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel 2023-2027 erarbeitet.

Es ist bereits der dritte NAP gegen Menschenhandel. Basierend auf den Evaluationsergebnissen des zweiten Aktionsplans (2017 bis 2020) stehen im neuen NAP gegen Menschenhandel die Verhinderung der Ausbeutung der Arbeitskraft, die Stärkung der Strafverfolgung, die bessere Unterstützung von Opfern und die Stärkung ihrer Rechte sowie die Aus- und Weiterbildung der beteiligten Akteure im Vordergrund. Aus diesen Handlungsfeldern sind sieben strategische Ziele abgeleitet worden, die mit 44 Aktionen umgesetzt werden.

Beispielsweise ist vorgesehen, ein Konzept für die Ausbildung von Berufsgruppen zu erarbeiten, die mit möglichen Opfern von Menschenhandel in Kontakt kommen. Eine andere Aktion besteht darin, das breite Publikum mittels Aktionswochen und Sensibilisierungsveranstaltungen über die Meldemöglichkeiten bei Verdacht auf Menschenhandel zu informieren.

Ausserdem stehen dem fedpol für die Unterstützung von Organisationen und Projekten, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel einsetzen, neu 600 000 Franken pro Jahr zu Verfügung statt 400 000 Franken wie bisher.

Schutz Minderjähriger vor Menschenhandel

Ein besonderer Fokus liegt im NAP auf der Prävention und Bekämpfung der Ausbeutung Minderjähriger. Da bei Minderjährigen eine Abhängigkeit von Dritten besteht, sind sie besonders schutzbedürftig. Das bestätigt die Studie «Ausbeutung Minderjähriger in der Schweiz im Kontext von Menschenhandel» des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR). Die Studie zeigt unter anderem auf, dass Faktoren wie zum Beispiel prekäre Familienverhältnisse und virtuelle Begegnungen bei Minderjährigen das Risiko erhöhen, Opfer von Menschenhandel zu werden. Die Erkenntnisse der Studie sind direkt in den NAP gegen Menschenhandel 2023-2027 eingeflossen.

Breite und verbindliche politische Abstützung

Mitbeteiligt an der Erarbeitung des neuen NAP waren Expertinnen und Experten des Bundes, der Kantone und Städte, der Zivilgesellschaft, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie die Sozialpartner. Zur Stärkung der politischen Verankerung ist die Erarbeitung des NAP durch den SVS begleitet worden. Damit der NAP gegen Menschenhandel 2023-2027 politisch breiter abgestützt und verbindlicher ist, haben die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Bundesrat die Massnahmen des NAP gutgeheissen.

Vom Lehrling zum Berufsschullehrer, Dhurim Bytyqi

Der Weg zum Lehrerberuf muss nicht immer über das Gymnasium und anschliessend zum Pädagogikstudium führen, ein lebendiger Beweis hierfür ist Dhurim Bytyqi. Wie man sonst noch Pädagoge werden kann und welche Fragen der Nachname von Herrn Bytyqi bei den Schüler:innen auslöst, erfahren wir im folgenden Interview.

albinfo.ch: Lieber Herr Bytyqi wie war damals Ihre Berufswahlzeit und weswegen entschlossen Sie sich für das KV?

Dhurim Bytyqi: Während der obligatorischen Schulzeit wusste ich nicht genau, wo meine Stärken liegen und was meine Interessen sind. Während der Berufswahl entschlossen sich die meisten meiner Freunde für das KV und daher dachte ich mir, dass will ich auch. Eine echte Auseinandersetzung mit der Berufswahl stelle ich mir heute anders vor. Man sagte mir, das KV würde gute Weiterbildungsmöglichkeiten bieten und ist eine gute Grundausbildung. Aus diesem Grund entschied ich mich schlussendlich für eine Lehre in der Branche «Dienstleistung und Administration» mit Profil E. Leider oder aus heutiger Sicht «zum Glück» musste ich ein Zwischenjahr machen. In diesem Jahr fand ich meine grosse Liebe und heutige Ehefrau. Die Lehre hat mich insofern geprägt, dass ich finanziell unabhängig wurde und lernte selbständig zu arbeiten. Das grosse Interesse für Bildung und Schule kam aber erst mit der Berufsmaturität 2.

albinfo.ch: Wie kam es zum Wechsel als Berufsschulschüler zum Berufsschullehrer und welche Voraussetzung mussten Sie für diese Weiterbildung mitbringen?

Dhurim Bytyqi: Wenn man die Frage stellt: Was ist ein guter Lehrer oder eine gute Lehrerin, dann kommen jeder Person sogleich Namen und Gesichter in den Sinn. Man fühlt sich zeitgleich zurückversetzt in die einzelnen Lektionen von Frau Müller oder Herr Meier. Bei mir waren es auch Lehrpersonen, die mich inspiriert und motiviert haben, Lehrer zu werden. Dazu kam auch, dass ich – besonders in der BM2 (Berufsmaturität) – merkte, wie wichtig Bildung ist. Nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für das Individuum. Es hilft bei der Identitäsfindung, der Auseinandersetzung mit sich selbst, der persönlichen Horizonterweiterung und es hat mir auch persönlich geholfen, die Komplexität des Alltags und der Welt besser zu verstehen. Hier wollte ich meinen persönlichen Beitrag leisten. Beeinflusst hat mich sicherlich auch die Tatsache, dass ich von einer «Lehrerfamilie» komme. Meine beiden Eltern waren im ehemaligen Jugoslawien Lehrer, genauso wie zwei weitere Verwandte. Eine meiner Cousinen in Amerika ist auch Lehrerin für Mathematik und eine andere Cousine gerade in der Ausbildung zur Gymnasiallehrerin in Deutschland. Diese Faktoren haben gewiss auch auf mich abgefärbt. Nach der BM2 wusste ich noch nicht genau, ob ich direkt an die Pädagogische Hochschule gehen möchte und die Ausbildung zum Sekundarstufenlehrer absolvieren soll oder in einem ersten Schritt einen anderen Studiengang machen soll. Da ich die kaufmännische BM gemacht habe, ergab sich, dass ich mich für ein Wirtschaftsstudium entschied. Damals schon diente dieser Zwischenschritt als Mittel zum Zweck, um anschliessend Wirtschaft an eine Berufsfachschule unterrichten zu können. Gegen Ende meines Wirtschaftsstudiums erhielt ich eine Stelle als Kursassistenz an einer Schule, wo hauptsächlich mit Asylsuchenden arbeitete. Diese Erfahrung war sehr wertvoll und verstärkte meinen Wunsch, Berufsschullehrer zu werden.

In Bezug auf die Voraussetzung für die Weiterbildung hört es sich klischeehaft zu erwähnen, dass die Motivation und Begeisterung die Grundpfeiler dafür sind. Ich war schon immer gerne Schüler bzw. Student. Das Lernen ist ein stetiger Prozess und ganz nach dem Motto des SBFI «Lebenslanges Lernen» ist dieses dynamische Konstrukt ein ständiger Begleiter meiner Person geworden. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die Zeit und die damit verbundenen Kosten. Je länger man sich Zeit dafür lässt, können folglich auch andere Aufgaben entstehen und sich die Rahmenbedingungen ändern. Familie, Berufsleben, Alter sind alles Kriterien, die gewiss einen Einfluss auf diesen Prozess der Weiterbildung haben können. Selbstverständlich können diese Einflüsse auch positiver Natur sein und entsprechend eine Weiterbildung erst möglich machen.

albinfo.ch: Wie sieht ein Berufsalltag bei Ihnen aus und wie reagieren neue Schüler, wenn sie neben Deutsch auch Albanisch als Muttersprache mit Ihnen teilen? 

Dhurim Bytyqi: Was den Beruf als Berufsschullehrer spannend und gleichzeitig auch anspruchsvoll macht, ist die Tatsache, dass es den klassischen Berufsalltag nicht gibt. Man kann die Lektionen vorbereiten, didaktisieren und bis auf die Minute rhythmisieren. Diese Instrumente helfen, um dem Unterricht eine Struktur zu geben. Doch hat man nicht zuletzt mit jungen Menschen zu tun. Und dass das Unterrichten keine Einbahnstrasse ist, versteht sich von selbst. Es lebt von der Interaktion und der Motivation der Lernenden.

Interessant empfand ich die unerwartet «wenig» überraschende Reaktionen der albanisch-stämmigen Lernenden. Die häufigste Frage, die mir von ihnen gestellt wird, ist: «Sie Herr Bytyqi – dörf ich Sie was fröge: öpis Persönlichs: Vowo sind Sie vo Kosovo?». Das ist das Höchste der Gefühle. Manchmal – vor den Sommerferien – werde ich dann ab und zu auch mal gefragt, ob ich auch «abe gahn» (in den Kosovo).

Als grossen Vorteil meines Migrationshintergrundes empfinde ich den einfacheren Zugang zu den Lernenden. In gewissen Situationen erlaubt es «mein Name» einen bestimmten Vertrauensvorsprung gegenüber Schülern mit Migrationshintergrund zu finden. Wenn ich beispielsweise die Wichtigkeit der Bildung thematisiere und den Lernenden meinen Berufsweg erläutere, dann merke ich, dass die Aufmerksamkeit gross ist und sie verstehen möchten, wie das Bildungssystem in der Schweiz aufgebaut ist. Ganz nach dem Motto – wenn es Herr Bytyqi kann, dann kann ich es auch.

albinfo.ch: Was ist entscheidend für Eltern, wenn Sie ihr Kind sozial bzw. motivational während der Berufslehrere unterstützen möchten. Sind Druck und Handy-Verbot Drohungen ein altbewährtes Erfolgsrezept oder haben auch Sie Support-Alternativen für interessierte Eltern?

Dhurim Bytyqi: Die Berufswahl ist sehr wichtig und aus diesem Grund ist die konkrete Auseinandersetzung mit dieser Wahl zentral. Diese Auseinandersetzung geschieht aber schon viel früher – mit dem Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen – den Interessen und Wünschen. Hier können die Eltern ansetzen und versuchen die eigenen Kinder zu unterstützen. Ist jemand handwerklich begabt und braucht viel Bewegung, dann ist eine Lehre im kaufmännischen Bereich womöglich nicht die ideale Wahl. Als weiteren, wichtigen Faktor sehe ich das Hobby. Ich beobachte immer mehr, dass meine Lernenden keine wirklichen Hobbys haben. Da sind auch die Eltern gefragt. Es zeigt sich, dass Jugendliche, welche einem Hobby nachgehen, Sportart, Musikinstrument, Theaterschauspiel, usw. viel geringere Identitätsschwierigkeiten haben und folglich auch mehr wissen, was sie wollen bzw. nicht wollen. Auch in Bezug auf die Berufswahl ist dies von Vorteil.

Zudem sollen die Eltern den Kindern keinen Druck machen und sie in eine Richtung drängen, in der sie sich nicht wohl fühlen. Es hilft auch, wenn die Eltern sich selbst mit dem Berufsbildungssystem der Schweiz auseinandersetzen und die verschiedenen Optionen kennenlernen. Handy- und Gameverbote sind nicht nachhaltig und zielführend. Das Handy soll nicht verteufelt werden – es ist heute aus unserem Alltag nicht wegzudenken und kann ein wichtiges Hilfsmittel sein. Das Problem hierbei sehe ich vielmehr in der Omnipräsenz. Man sollte gewisse Zeiten bewusster wahrnehmen, wie beispielsweise das Nachtessen mit der Familie oder auch Diskussionen und Debatten in der Familie. In diesen Situationen sollte das Handy nicht gebraucht werden und am besten von allen Beteiligten «versorgt» sein. Und sollten die Eltern mit dem Handygebrauch der Kinder Mühe haben, dann kann in einem ersten Schritt helfen, die eigene Zeit, welche man mit dem Handy nutzt zu hinterfragen und sich zu reflektieren. Die Eltern sind bei der Handynutzung nicht zwingend besser und daher wenig authentisch, wenn ein Handyverbot ausgesprochen wird.

Interview geführt: Driter Gjukaj

 

 

 

Der Chef der Armee auf Truppenbesuch in Kosovo und in Bosnien und Herzegowina

Es ist dem Chef der Armee ein Anliegen, den Angehörigen der Swisscoy in Kosovo und der Eufor Althea in Bosnien-Herzegowina gegenüber persönlich jene Wertschätzung zu übermitteln, die sie für ihr Engagement zugunsten von Sicherheit und Stabilität auf dem Balkan verdienen. Korpskommandant Thomas Süssli wird auf seinem Besuch von der Basler Regierungsrätin Stephanie Eymann, vom Luzerner Regierungsrat Paul Winiker, von Ständerat Mathias Zopfi (GL) sowie von den Nationalräten Franz Grüter (LU) und Thomas Hurter (SH) begleitet.

Der erste Tag führt die Delegation des CdA ins Hauptquartier der KFOR, wo es darum geht, sich ein direktes Bild von der nach wie vor volatilen Sicherheitslage zu machen und vor Ort einen praktischen Einblick in die Tätigkeiten der rund 195 Schweizer Armeeangehörigen zu gewinnen. Der Chef der Armee wird darüber hinaus ein bilaterales Gespräch mit dem Kommandanten der KFOR, dem italienischen Generalmajor Angelo M. Ristuccia, führen und am Abend an der Weihnachtsfeier des 47. Swisscoy-Kontingents teilnehmen.

Am 20. Dezember wird der Chef der Armee nach Sarajevo in Bosnien und Herzegowina reisen und dort die Schweizer Armeeangehörigen des 37. Kontingents der Eufor Althea treffen. Verteilt auf drei Standorte leisten dort aktuell zwanzig Schweizerinnen und Schweizer einen friedensfördernden Einsatz. Auf dem Programm stehen ferner ein bilaterales Gespräch mit dem Kommandanten der Eufor, dem österreichischen Generalmajor Anton Wessely, und ein Kurzbesuch beim Armeechef von Bosnien-Herzegowina, Generalleutnant Senad Mašović.

Covid-19: Vergütung von Impfungen und Weitergabe von Impfstoffdosen 2023

Die Covid-19-Impfungen sollen auch 2023 für die Bevölkerung kostenlos sein. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16.12.2022 die entsprechenden Bestimmungen der Epidemienverordnung zur Vergütung von Covid-19-Impfungen bis Ende 2023 verlängert und teilweise angepasst. Der Bundesrat hat zudem entschieden, auch im Jahr 2023 Covid-19-Impfstoff an andere Staaten abzugeben, wenn dieser in der Schweiz nicht benötigt wird.

Impfungen sind ein zentrales Element bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Sie bieten einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation. Auch im kommenden Jahr werden deshalb empfohlene Covid-19-Impfungen vom Bund vergütet, wenn diese nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind. Dies umfasst insbesondere Impfungen in Apotheken.

Die Vergütungsbestimmungen der Epidemienverordnung werden bis Ende 2023 fortgeführt und teilweise angepasst. Weiterhin vergütet werden Impfungen bei Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber nicht der obligatorischen Krankenversicherung unterstehen, und bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Damit bleibt der kostenlose Zugang zu empfohlenen Impfungen für die Bevölkerung in der Schweiz sichergestellt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Zudem hat der Bundesrat die Verlängerung per 1. Januar 2023 des Tarifvertrages genehmigt, der die Pauschalen für Covid-19-Impfungen bei Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung regelt. Die Pauschalen bleiben gegenüber 2022 unverändert.

Weitergabe von Covid-19-Impfstoffen im Jahr 2023

Der Bundesrat hat bereits im Februar 2022 die grundsätzliche Strategie für die Weitergabe von nicht verwendeten Impfstoffdosen an andere Staaten festgelegt. Diese Strategie ist weiterhin sinnvoll und soll auch 2023 angewendet werden. Maximal 13 Million Dosen können 2023 weiterverkauft oder weitergegeben werden, sofern sie in der Schweiz nicht gebraucht werden.

Die Plattform Albinfo.ch online&print kürt am Galaabend Persönlichkeiten des Jahres 2022

Die Atmosphäre am Galaabend war grandios und auch der Anlass selbst verlief sehr gelungen: Die Plattform Albinfo online&print teilte verschiedene Auszeichnungen für jene Persönlichkeiten, die das Jahr 2022 in der albanischen Gemeinschaft der Schweiz besonders geprägt haben. Denn diese Preisverleihung, falsche Schüchternheit einmal beiseitegelegt, steht für eine ganz eigene Liga, denn Albinfo.ch online&print ist der treueste und verlässlichste Chronist gesellschaftlicher Entwicklungen der albanischsprachigen Diaspora in der Schweizer Medienlandschaft.

Im edel gezierten Saal des Zürcher Elite-Restaurants „Metropol“ verlief alles exakt, wie vorhergesehen. Selbst dekorative „Liebe zum Detail für Glamour“ an solchen Anlässen liess keine Wünsche offen. Die geschmacksvoll ausgewählte Musik, der aus Pristina stammenden Gruppe „String String“, sorgte für die „musikalische Begleitung“ bis zum Ausklang des abendlichen Events.

Während dem Anlass lud die Moderatorin des Abends, Alisa Buzhala, einige der hochkaratigen Gäste ein, selbst das Wort am Mikrofon zu ergreifen.

Der Direktor der Plattform Albinfo.ch online&print Sevdail Tahiri eröffnete die Rede zum Publikum. Er dankte allen Gästen für ihre Anwesenheit an diesem Galaabend und nannte dabei hochrangige Gäste aus Politik, Wirtschaft und aus der Finanzwelt namentlich. Tahiri betonte die gegenseitige Wertschätzung und Unterstützung, die Albinfo online&print in all den Jahren in der Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern erleben durfte und bedankte sich bei dieser Gelegenheit herzlich bei den anwesenden Gästen.

Als nächstes betrat der Botschafter der Republik Albaniens, seine Exzellenz Ilir Gjoni, das Podium. Er sprach mit auserlesenen Worten über die Medienplattform Albinfo.ch und betonte die ausserordentlich wichtige Rolle der Informierung und Stärkung der albanischen Community in der Schweiz, die Albinfo.ch jährlich führe. Die Zusammenarbeit als Botschafter mit Albinfo.ch beschrieb Mr. John als sehr hilfreich für die Botschaft. „Es sei gewissermassen eine informell beratende Zusammenarbeit mit und für uns.“, sagte Herr Gjoni.

Auch der Chef des Kosovo-Konsulats in Zürich, Sami Kastrati, hielt eine Ansprache und lobte dabei die Arbeit von Albinfo.ch, welche unsere Landsleute in der Schweiz gesicherte Informationen vermittle. Er betonte dabei vor allem das Engagement der Plattform in Bezug auf die konsularische Vertretung des Kosovo in Zürich.

Orhan Spahija betonte, im Namen der Versammlung der Albaner in der Schweiz, während seiner Rede, die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Albinfo.ch und der KSHZ, die von Beginn an gepflegt werde. Er sagte, dass dieses Medium würdig sei unserer Gemeinschaft in der Schweiz und darüber hinaus sachbezogen und korrekt darzustellen.

Der Gründer der Medienplattform Albinfo online&print Dr. Bashkim Iseni blickte in seiner Rede in die Zeit der Gründung und zur Vision zurück, die ihm beim Aufbau der Plattform geleitet hatte. Dabei erwähnte er die Phase der Förderung der Plattform durch den Bund als Projekt von besonderem Wert und den Übergang vor fünf Jahren in die Funktion als nicht-staatlich geförderte Einrichtung.

Die Fortführung und Erhaltung von Albinfo.ch sei ein Beweis dafür, dass die mediale Plattform seinen sicheren Platz innerhalb der albanischen Gemeinschaft der Schweiz gefunden hat, sagte Herr Iseni und richtet dabei seinen Dank dem Direktor von Albinfo.ch Sevdail Tahiri und seinen Mitarbeitern für die grossartigen Leistungen, die sie regelmässig in diese Richtung vollbringen.

Nach verschiedenen musikalischen Umrahmungen des Anlasses von „Strings, Strings“ gelangte man zum Höhepunkt des Abends: Die Preisverleihung der „Persönlichkeit des Jahres 20022“-Awards. Die Moderatorin des Events Alisa Buzhala hat alle Gewinner:innen auf die Bühne vor dem Publikum gebeten. Die Redaktionsmitglieder der Online&Print-Plattform Albinfo.ch haben fünf Auszeichnungen für Unternehmer, sowie einen Sonderpreis verliehen.

Zu den Persönlichkeiten des Jahres 2022 wurden gewählt: Riola Xhemaili für Sport und für Fussball; Elena Avdija. Für Kunst & Filmregie; Fehmi Fetahi. Für Wirtschaft, Përparim Avdili und für Politik; Shqipe Sylejmani, sowie für Literatur und soziales Engagement.  Auch der Verband der albanischen Ärzte der Schweiz, wurde unter den Gewinnern aufgezählt, nämlich für Medizin. Mit dem Sonderpreis gekürt wurde die namenhafte Schweizer Berufsfachschule „Benedict Schule“ von der Online&Print-Medienplattform Albinfo.ch.

© 2022 ALBINFO.CH
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Alle Gewinner haben sich für die öffentliche Ehrung ihres sozialen und beruflichen Wirkens bei der Plattform Albinfo.ch bedankt.

Nach der Bekanntgabe der Preise wurde der Abend mit Musik, Tanz, Begegnungen und Gesprächen zwischen allen Teilnehmern fortgesetzt.

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Weitere Fotos von Rromir Imami und Eva Bourgknecht: Gallery.rrimphoto.com

Die Redaktion unserer Plattform hat Interviews mit den Persönlichkeiten des Jahres geführt, die Sie in den folgenden Tagen lesen werden.

Fotos: Rromir Imami & Eva Bourgknecht

Schnelleres Internet in der Grundversorgung

Der Bundesrat baut die Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung aus. Ab 2024 wird die Grundversorgung neu eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s umfassen. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 die entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste gutgeheissen. Das kommt jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich sind. Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom kann nun das Verfahren für die Vergabe der nächsten Grundversorgungskonzession lancieren.

Der Zugang zu zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbanddiensten ist für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen unerlässlich, wie gerade auch die Covid-19-Pandemie verdeutlicht hat. Das bisherige Grundversorgungsangebot wird deshalb in der neuen Konzession ab 2024 weiter ausgebaut. Mit der Revision der Verordnung über Fernmeldedienste FDV hat der Bundesrat das Angebot den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik angepasst. Künftig werden die Kundinnen und Kunden der Grundversorgung zwischen dem bisherigen Internetzugang mit einer Down- und Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit bzw. 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang von 80/8 Mbit/s wählen können.

Die Verordnungsanpassung sieht neu explizit das Prinzip der Subsidiarität vor. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Die Grundversorgung wird technologieneutral umgesetzt. So können Randregionen auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden. Das dient der raschen Umsetzbarkeit. Ebenso wird eine Preisobergrenze festgelegt. Ein Internetzugangsdienst mit 80/8 Mbit/s kostet 60 Franken im Monat (ohne Mehrwertsteuer).

Im Rahmen der Vernehmlassung sind rund 70 Stellungnahmen eingegangen. Grossmehrheitlich begrüssten die Vernehmlassungsteilnehmenden den Vorschlag, ein Angebot für eine höhere Internet-Geschwindigkeit mit 80/8 Mbit/s in die Grundversorgung aufzunehmen.

Vorbereitung und Erteilung der künftigen Konzession

Swisscom ist aktuell Inhaberin der Grundversorgungskonzession, welche Ende 2023 ausläuft. Die ComCom, die für die Zuteilung der Grundversorgungskonzession zuständig ist, kann nun die Vergabe der künftigen Konzession ab 2024 lancieren.

Weitere Anpassung der Grundversorgung ab 2024

Der Umfang der Grundversorgung wird weitgehend beibehalten. Einzig der Telefondienst mit drei Telefonnummern wird aus der Grundversorgung entfernt. Mit diesem Dienst können gleichzeitig mehrere Rufnummern bedient werden, was das parallele Führen von mehreren Gesprächen möglich macht. Grund für die Streichung dieses Angebots ist zum einen die gesunkene Nachfrage. Zum anderen hält der Markt ausreichend Alternativen für das Telefonieren mit mehreren Rufnummern bereit, zum Beispiel webbasierte Applikationen.

Der Bundesrat will unnötigen Verkehrslärm verhindern

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 Massnahmen zur Reduktion des Motorenlärms in die Vernehmlassung geschickt. Die Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm soll einfacher und strenger sanktioniert werden können. Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen (Tuning) steht dabei auch das Verhalten der Lenkenden im Fokus. Zusätzlich soll der Bund diejenigen Kantone finanziell unterstützen können, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.

Der Bundesrat will unnötigen Motorenlärm wirksam reduzieren. Er schickt zu diesem Zweck verschiedene Massnahmen in die Vernehmlassung, die nebst fahrzeugseitigen Vorschriften auch die korrekte Verwendung der Fahrzeuge betreffen. In einer Motion fordert auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) entsprechende Massnahmen (Motion 20.4339 «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»).

Sanktionierung soll einfacher werden

Die vorgeschlagene Revision beinhaltet Massnahmen zur einfacheren und strengeren Sanktionierung von Fahrzeugmanipulationen und beim Verursachen von unnötigem Verkehrslärm. Bereits das geltende Recht sieht vor, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung der Bevölkerung zu unterlassen hat. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm verursacht, kann bereits heute verzeigt werden. Mit der Revision wird die Liste der Fahrmanöver, die als Erzeugung von unnötigem Lärm gelten, nun erweitert und modernisiert. Entsprechendes Fahrverhalten soll überall und zu jeder Tageszeit als strafbare Belästigung gelten. Um diese Verstösse sowie lärmrelevante Fahrzeugmanipulationen einfacher zu ahnden, wurden neue Ordnungsbussentatbestände definiert. So werden beispielsweise Fahrzeugführende gebüsst, wenn sie den Motor unnötig aufheulen lassen..

Zudem soll das Erzeugen von vermeidbarem Lärm neu mit einem Führerausweisentzug sanktioniert werden können. Ersttäterinnen oder Ersttäter werden allerdings lediglich verwarnt, erst bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren droht ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat.

Weiter wird auch ein Verbot von Ersatzschalldämpfern für Fahrzeuge wie Motorräder vorgeschlagen, welche zu höheren Geräuschemissionen führen als die ursprünglich verbauten Bauteile. Ebenso soll die Zulassung von entsprechend geänderten Fahrzeugen in der Schweiz verboten werden. Werden bei Kontrollen wiederholt lärmrelevante Manipulationen festgestellt, sollen wiederkehrende amtliche Nachprüfungen verlangt werden können.

Ausserdem werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, die eine finanzielle Unterstützung von Kantonen erlaubt, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.

Für die Unterstützung des Vollzugs wurden zudem technische und rechtliche Abklärungen für den Einsatz von Lärmblitzern getroffen. Ob und bis wann zuverlässige Geräte zum ordentlichen Einsatz zur Verfügung stehen werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 23. März 2023.

Katar, WM 2022: Hand in Hand mit der Mutter Richtung Halbfinale

„Wenn ich gross bin Mama, dann will ich ein Fussballstar werden!“, welche Mutter kennt diesen Satz nicht? Kaum hält ihr Sohn zum ersten Mal einen Fussball in der Hand, blicken seine glänzenden Augen bereits Richtung Fussballweltmeisterschaft. Sofiane Boufal lebt diesen Traum und feiert zusammen mit seiner Mutter den 1:0 Siegeszug von Marokkos Nationalmannschaft im Fussballstadion von Katar.

Das sensationelle 1:0 gegen Portugal verhalf der Nationalmannschaft von Marokko zu einem historischen Erfolg in der Geschichte der Fussball-Weltmeisterschaft. Die überwältigende Begeisterung überkommt das gesamte Stadion, weltweit kamen live-geschaltete Fussballmoderatoren nicht mehr aus dem Staunen raus und während das Team ausser sich war vor Freude, lädt Sofiane Boufal seine Mutter mit aufs Spielfeld ein, nur um mit einem Freudetanz, vor den Augen der Weltöffentlichkeit, seinen Sieg zu feiern! Es dürfte einer dieser Momente sein, welcher uns Zuschauern auch nach der WM 2022 für immer in Erinnerung bleiben wird.

Mit Bezug auf watson.ch erfahren wir, dass Boufal (29) in Paris auf die Welt zur Welt kam und zusammen mit seiner Mutter und seinen beiden Geschwistern aufgewachsen ist. Sein Vater verliess den heutigen Nationalspieler als er drei Jahre alt war, doch auf seinem langen Weg zum Fussballstar begleitete Boufals Mutter ihren Sohn Schritt für Schritt bis zum legendären Freudetanz an der WM 2022.

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Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht

Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Das hat der Bundesrat am 9. Dezember 2022 entschieden. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne erhöht. 

Über die letzten drei Jahre betrachtet (2019-2021) betrug die Verstossquote gegen die minimalen Lohnbestimmungen des NAV Hauswirtschaft zehn Prozent bei den Arbeitgebern und neun Prozent bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies bedeutet, dass der geltende Mindestlohn unterschritten wurde. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft erfüllt sind: Einerseits liegen wiederholte Verstösse gegen die Mindestlöhne vor. Anderseits ist wegen der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten davon auszugehen, dass beim Wegfall des Mindestlohnes im NAV der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde. Der Bundesrat stützt sich dabei auf die Einschätzung der tripartiten Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen (TPK Bund, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und der Verwaltung).

Die Mindestlöhne werden gemäss Antrag der TPK Bund an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2019 bis 2021 angepasst und werden demnach um 1,5 Prozent erhöht. Schliesslich behält sich die TPK Bund die Möglichkeit vor, während der Laufzeit des NAV Hauswirtschaft je nach Arbeitsmarktlage eine weitere Erhöhung der verbindlichen Mindestlöhne zu beantragen.

Den Antrag für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne stellte die TPK Bund. In der Schweiz handeln die Sozialpartner die Löhne in ihrer Branche traditionell selbst aus, der Staat greift grundsätzlich nicht in die Lohnbildung ein. Deshalb sehen die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union vor, dass der Staat nur unter zwei Voraussetzungen zum Instrument des NAV-Mindestlohnes greifen darf: Erstens, wenn in einem Beruf oder in einer Branche wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen festgestellt werden und zweitens, wenn keine sozialpartnerschaftliche Lösung möglich ist. Zudem darf der Mindestlohn weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen der anderen Branchen beeinträchtigen. Im Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und Verbänden hatte die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden.

Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Die Vorlage dient als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative, welche der Bundesrat ablehnt.

Die Individualbesteuerung verfolgt das Ziel, möglichst hohe Arbeitsanreize für Zweitverdienende zu setzen und die Chancengleichheit der Geschlechter zu fördern. Zudem wird die als «Heiratsstrafe» bekannte Höherbelastung von bestimmten Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren beseitigt, in dem Ehepaare wie unverheiratete Paare getrennt besteuert werden. Für alle steuerpflichtigen Personen gilt der gleiche Tarif. Im Interesse einer ausgewogenen Besteuerung schlägt der Bundesrat verschiedene Begleitmassnahmen bei der direkten Bundessteuer vor:

  • Für Eltern: Der Kinderabzug soll von heute 6500 Franken auf 9000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert.
  • Für Alleinstehende und Alleinerziehende: Hier ist ein Abzug von 6000 Franken vorgesehen, weil Haushalte, die aus mindestens zwei erwachsenen Personen bestehen, Haushaltsersparnisse (z. B. tiefere Wohnkosten) erzielen.
  • Für Ehepaare mit nur einem Haupteinkommen: Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem geringen Zweiteinkommen stellt der Bundesrat eine Variante mit und eine ohne Korrektiv zur Diskussion. Die Variante ohne Korrektiv fördert den Erwerbsanreiz für Zweitverdienende besonders stark. Die Variante mit Korrektiv wirkt der Höherbelastung von Einverdiener- gegenüber Zweiverdienerehepaaren entgegen, in dem sie einen Abzug für Einverdiener-Ehepaare erlaubt. Der Abzug kann bis zu 14 500 Franken betragen und nimmt mit steigendem Zweiteinkommen ab.

Positive Beschäftigungseffekte erwartet

Der Bundesrat erwartet bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken. Davon trägt der Bund 78,8 Prozent (rund 800 Mio. Franken) und die Kantone 21,2 Prozent (rund 200 Mio. Franken). Offen sind die Auswirkungen auf die kantonalen Steuern.  Der Bund rechnet mit positiven Beschäftigungseffekten, da es insbesondere für verheiratete Zweitverdienende attraktiver wird, mehr zu arbeiten. Die Umsetzung der Individualbesteuerung auf allen Staatsebenen könnte bis zu 47 000 Vollzeitstellen führen.

Auswirkungen auf die Steuerlast

Bei der direkten Bundessteuer wird die Reform für die Mehrheit der Personen zu einer Entlastung führen. Diese ergibt sich insbesondere für verheiratete Personen mit eher gleichmässiger Einkommensaufteilung, darunter auch zahlreiche Rentnerehepaare. Höherbelastungen können sich demgegenüber für alleinstehende Personen mit Kindern und verheirateten Paaren mit nur einem Einkommen oder nur einem geringen Zweiteinkommen ergeben.

Indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative

Da das Gesetzesprojekt zur Einführung der Individualbesteuerung bereits fortgeschritten ist und die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» erst am Anfang steht, empfiehlt der Bundesrat, diese abzulehnen. Er stellt ihr das vorliegende Gesetzesprojekt als indirekten Gegenvorschlag gegenüber.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. März 2023.

Bundesrat hat Departementsverteilung vorgenommen

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2022, in seiner künftigen Zusammensetzung ab 1. Januar 2023, die Verteilung der sieben Departemente vorgenommen und die Stellvertretungen geregelt.

Die Verteilung wurde im Kollegium wie folgt beschlossen:

•    Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA):
Bundespräsident Ignazio Cassis
Stellvertretung: Bundesrat Alain Berset

•    Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
Bundesrat Alain Berset
Stellvertretung: Bundespräsident Ignazio Cassis

•    Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider
Stellvertretung: Bundesrätin Karin Keller-Sutter

•    Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Bundesrätin Viola Amherd
Stellvertretung: Bundesrat Guy Parmelin

•    Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Stellvertretung: Bundesrat Albert Rösti

•    Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Bundesrat Guy Parmelin
Stellvertretung: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider

•    Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Bundesrat Albert Rösti
Stellvertretung: Bundesrätin Viola Amherd

Der Bundesrat wird die Verteilung an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 formell bestätigen und freut sich, in der neuen Zusammensetzung seine Arbeit fortzuführen.

Porträt Albert Rösti

Albert Rösti wurde 1967 geboren und wuchs in Kandersteg (BE) auf. Er besuchte das Gymnasium in Thun und studierte Agronomie an der ETH Zürich. 1997 erlangte er den Doktortitel. 2001 und 2002 machte er einen Master of Business Administration (MBA) an der Universität Rochester in den USA.

Beruflich war Albert Rösti unter anderem als Landwirtschaftslehrer, Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern und Direktor der Schweizer Milchproduzenten tätig. Ab 2013 führte er das «Büro Dr. Rösti», das Beratungen für Wirtschaft und Politik anbot. Zudem hatte er verschiedene Verwaltungsratsmandate inne und war in verschiedenen Verbänden aktiv. Albert Rösti ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Albert Rösti startete seine politische Laufbahn 2008 in der Exekutive von Uetendorf (BE), ab 2014 übte er das Amt des Gemeindepräsidenten aus. 2011 wurde er in den Nationalrat gewählt. Von 2016 bis 2020 war er Präsident der SVP Schweiz.

Serben stören sich sogar an dem Namen von Shaqiri

Die serbische Nationalmannschaft, die Zuschauer und die serbischen Politiker knüpfen bei der aktuellen WM dort an, wo sie 2018 aufgehört haben. So wie bei der letzten WM 2018, fahren sie auch bei der aktuellen WM mit skandalösen Provokationen im Vorfeld und während des Spiels fort. Die serbische Zeitung „Blic“ schreibt nach dem Tor von Xherdan Shaqiri, dass er zwar nicht mit dem Doppeladler feierte, er zeige jedoch auf seinen Namen. Das sei eine Provokation. Das zeigt ein grundsätzliches Problem der Serben auf. Bereits ein albanischer Name stellt für sie eine Provokation dar. Das ist Rassismus pur! Dann folgt die völlige Entgleisung des Trainers der serbischen Mannschaft als das 2 zu 1 erzielt wird. Hasserfüllt beleidigt er die Mütter der albanisch stämmigen Nati-Spieler. Da kommt das wahre Gesicht hervor; der Wolf im Schafspelz eben. Weiter kursieren Videoaufnahmen, wie serbische Zuschauer während des Spiels „tötet die Albaner“ singen bzw. rufen.

Bereits vor dem Spiel gegen Brasilien wurde in der serbischen Mannschaft eine nationalistische Flagge in der Umkleidekabine aufgehängt. Darauf ist unter anderem der Umriss bzw. die Karte der Republik Kosovo und die serbische Flagge mit dem Symbol mit den vier C’s zu sehen. Unter dem Symbol wurde die albanische Bevölkerung im Kosovo ermordet, vergewaltigt, vertrieben und ihr Hab und Gut zerstört. Dieses Symbol ist das serbische Nationalsymbol. Heute sah man die gleiche Flagge auch in den Zuschauerrängen der serbischen Abteilung.

Der schweizerisch-serbische Doppelbürger Kuzmanovic, welcher sogar Mitglied der Schweizer U-21-Nationalmannschaft war, sagte in einem Interview mit 20minten Folgendes: «Wäre ich an dieser WM noch Spieler bei Serbien, würde ich Xhaka oder Shaqiri umhauen.» Nun behauptet er, er habe das nicht sagen wollen. Zu der Flagge in der Umkleidekabine führt er aus, die Garderobe sei leer gewesen und man wisse nicht, wer das Foto gemacht habe, anstatt dies zu verurteilen. Ein Mitglied vom serbischen Kulturzentrum Wil betrachtet in einem Interview für 20minuten die aufgehängte Fahne als unproblematisch: «Ich weiss nicht, ob eine geographische Flagge als Provokation gilt». Hingegen soll die Doppeladlergeste, welche gar nichts mit Politik zu tun hat, gegen niemanden gerichtet ist und lediglich ein Zeichen der Identität ist, für die Serben eine Provokation sein?

Gleichzeitig versuchen sie sich als Opfer darzustellen, in dem sie sich von der Doppeladlergeste provoziert fühlen. Dies nach dem Motto, «den Stein werfen und die Hand verstecken».

Nichts anderes kann erwartet werden, wenn man in einer nationalistischen Blase lebt und sich in faktenmanipulierender Weise versucht, sich nun als Opfer darzustellen. Insbesondere nicht, solange die Serben nach wie vor die verantwortlichen und bereits seitens des Internationalen Straftribunals für Ex-Jugoslawien (ICTY), wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilten Kriegsverbrecher, wie Ratko Mladic, Radovan Karadzic, Vojislav Seselj huldigen und glorifizieren.

Die Verharmlosung der eigenen Handlung geht allgemein in gleicher Manier bis zu den erwiesenen Massakern gegen die Zivilbevölkerung zurück. Zudem verwenden sowohl die serbischen Spieler als auch die Fans die nationalistische Geste (Drei-Finger-Gruss), mit welcher serbische Soldaten und Paramilitärs in den Krieg zogen und Gräueltaten verübten.

Die Lösung eines Problems beginnt mit seiner Erkennung und Anerkennung. Offensichtlich ist das vorliegend nicht der Fall. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenigstens sollen sie aber von Nebenschauplätzen absehen, das gleiche Gejammer nicht jedes Mal wiederholen und sich mindestens während einer WM nur auf den Sport konzentrieren.

Der Rat der Albaner der Schweiz

So feiert Moschee Wil den Siegeszug der Schweizer Nati

«Imposant, sehr schön und über 200 Menschen sind heute da, um zu feiern!», so beschreibt Bekim Alimi die Stimmung der Wiler Moscheegemeinde. Beim Spiel Serbien gegen Schweiz setzen wir unsere deutsch-albanische Interviewreihe mit Bekim Alimi fort. Alimi ist bekannt dafür, dass er sich sowohl für den interreligiösen Dialog stark macht, aber auch als Fussballer gegen die Wiler Pfarrer in Freundschaftsspielen antritt. Doch sich selbst beschreibt Alimi heute Abend als «einfach stolzer Zuschauer, der für die Schweizer Nati mitfiebert».

Herr Alimi wie beschreiben Sie die Stimmung in ihrer Moscheegemeinde?

«Imposant, sehr schön und über 200 Menschen sind heute da, um zu feiern!»

Wenn man Sie fragt ob sie als Albaner oder als Schweizer mitfiebern, was antworten Sie dann?

«Bekim Alimi lacht auf. Ja ich bin Albaner, ich bin Imam und ich bin ein Schweizer Bürger. Doch heute Abend bin ich einfach ein stolzer Zuschauer, der für die Schweizer Nati mitfiebert!

Vielen Dank und weiterhin «Hopp Schwiiz!»

 

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Metë Gashi: Die Küche ist zunehmend der Mittelpunkt des Hauses

Mete Gashi ist Inhaber und Geschäftsführer von Mahagoni Küchen, einem Schreiner-Unternehmen mit Sitz und Showroom in Winterthur. Er ist Sponsor der heutigen Veranstaltung von swissalbs 2022. albinfo.ch wirkt alsMediensponsor.

Küchen, Einbauschränke, Innentüren – Sie bieten qualitativ hochwertige Schreinerarbeiten an. Und sehen mit Sicherheit in ganz viele Wohnungen und Häuser rein. Wie wohnen die Schweizer?  

Die Einrichtungen der Schweizer variieren sehr. Die Mehrheit aber ist sehr spartanisch eingerichtet, ganz nach dem Motto «Weniger ist mehr».  

Sie verkaufen primär Küchen. Eine Küche ist von einem funktionalen Ort des Kochens zu einem Designschmuckstück, einem Status Symbol, das von Stararchitekten beworben wird, mutiert. Täuscht dieser Eindruck? 

Nein, dieser Eindruck täuscht nicht. Die Küche ist zunehmend der Mittelpunkt des Hauses. Wichtig ist den Schweizern ein schönes Design, aber auch eine gut funktionierende Küche mit qualitativ hochwertigen Gerätschaften. 

Geben die Leute heute mehr Geld aus für Küchen als vor sieben Jahren, als du dein Unternehmen gestartet hast? 

Ja, auf jeden Fall. Küchen haben heute einen weitaus wichtigeren Stellenwert.  

Überall am TV laufen Kochsendungen. Hilft das im Verkauf? 

Nicht direkt, aber indirekt: Gut gemachte Kochsendungen inspirieren die Leute, mehr zu kochen und in eine qualitativ gute Küche zu investieren. 

Was sind die Küchentrends 2023? 

Ein Mega-Trend sind Kochfelder mit integrierten Dunstabzügen. Nicht umsonst schalten die grossen Hersteller dafür gerade viel TV-Werbung. Aber auch unsere Anti-Fingerprint Fronten werden stark nachgefragt – bei diesen Fronten bleiben keine Fingerabdrücke haften, was gerade in kinderreichen Haushalten Vorteile birgt, da weniger geputzt werde muss.  

Woher eigentlich diese Leidenschaft für Küchen? Bist du ein leidenschaftlicher Hobbykoch? 

Der Küchenbau ist bei uns eine Familien-Tradition – ich baue Küchen in dritter Generation. Selber Kochen und Backen tue ich zwar gerne, jedoch fehlt mir – leider – oftmals die Zeit. 

Kochen ist etwas sehr sinnliches. Verkauft man Küchen auch sinnlich?  

Ja, selbstverständlich werden Küchen sinnlich verkauft. Wir haben viele leidenschaftliche Hobbyköche als Kunden. Leider sind in unseren zwei Showrooms noch keine Kochevents möglich – aber was nicht ist, kann noch werden. 

In der Schweiz herrscht akuter Fachkräftemangel: Wie findest du gute Küchenbauer und Schreiner? 

Wir rekrutieren aus unserem Netzwerk. Und haben – ehrlich gesagt – keine Probleme, gute Leute zu finden, auch weil wir unsere Mitarbeiter als wichtigen, ja den wichtigsten Bestandteil unseres Unternehmens sehen. 

Auch die Energiekrise ist ein grosses gesellschaftliches Thema – schauen Sie auf Energieeffizienz beim Küchenbau?  

Selbstverständlich. Ökologie und Energieeffizienz sind uns als Unternehmen sehr wichtig. Darum empfehlen wir auch ausschliesslich energieeffiziente Geräte, was bei unseren Kunden sehr gut ankommt. 

Wie sieht deine Traumküche aus? 

In jeder Küche, die wir herstellen und verbauen, ist ein Teil meiner Traumküche inkludiert. Wir investieren viel Zeit in die Perfektion unserer Küchen – Kundenzufriedenheit ist das beste Marketing. 

Holst du auch den Rat deiner Frau ab, wenn du Küchen verbaust?  

Dies kommt auch vor. Meine Frau unterstützt mich in dem, was ich mache und möchte bald auch in unser Unternehmen einsteigen. 

Herr Gashi, besten Dank für das Gespräch.  

Dzevrije Zendeli: Die Schweizer Wirtschaft wird besser als erwartet mit Krisen umgehen

Dzevrije Zendeli arbeitet als Rechtsanwältin bei der Anwaltskanzlei WalderWyss Rechtsanwälte in Zürich und ist Mandatsleiterin im Corporate/M&A Team. Neben nationalen und internationalen Mergers & Acquisitions, also Transaktionen im Unternehmensbereich, fokussiert sie sich auf Kapitalmarkt-, Gesellschafts-, Vertrags- und Arbeitsrecht.  

Sie ist Sponsorin der swissalbs Veranstaltung, 26 November, 2022. albinfo.ch ist Mediensponsor.

Frau Zendeli, nach dem Rekordjahr 2021 boomen der globale und auch der Schweizer M&A-Markt weiter. Wie erklären Sie sich diesen Boom? 

Mit Beginn der Corona-Pandemie wurden viele Transaktionen auf Eis gelegt oder ganz abgebrochen. Seit 2021 besteht darum einen Nachholbedarf, der immer noch anhält.  

Während die grenzüberschreitenden M&A’s (In- und Outbound) auch dieses Jahr um 25% gewachsen sind, sinken die reinen Inland-M&A’s. Warum? 

Hauptgrund sind meines Erachtens die aktuellen Wechselkurse: Darum sind Zielunternehmen im Ausland attraktiver als solche in der Schweiz, die für ausländische Investoren gerade immer teurer werden.  

Wann rätst du einer KMU-Unternehmerin und einem KMU-Unternehmer zu einem M&A? 

Dies ist in erster Linie eine wirtschaftliche Frage und nicht eine juristische. In der Regel entschliesst sich ein Unternehmen zu einer Fusion oder Übernahme, wenn eine solche wirtschaftlich Sinn macht, also wenn diese etwa die strategische Ausrichtung eines Unternehmens schärft, zu einer Verbesserung der Liquidität oder zu sonstigen Synergien führt. 

Die Erwartungshaltung Schweizer CFOs – dies hat eine Umfrage von Deloitte gezeigt – ist für das Jahr 2023 wenig optimistisch. Was sind deine Erwartungen?  

Aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der damit verknüpften Energiekrise und Inflation sind die Prognosen für das Jahr 2023 tatsächlich weniger optimistisch als noch vor einem Jahr. Dennoch glaube ich, dass die Schweizer Wirtschaft besser als erwartet mit diesen Krisen umgehen wird. 

Und wie wirkt sich das von dir prophezeite Szenario auf den M&A Markt aus? 

Unternehmenskrisen wie exemplarisch Liquiditätsengpässe können zu Umwälzungsprozessen führen, was den M&A Markt belebt.  

Welche wirtschaftliche Grosswetterlage ist eigentlich attraktiver für eine Anwaltskanzlei: Deflation oder Inflation, Boom oder Krise? 

Es stellen sich je nach wirtschaftlicher Lage andere rechtliche Fragenkomplexe.  Grundsätzlich dürfte ein Boom aber für das klassische M&A-Geschäft vorteilhafter sein, da in der Regel die Anzahl und das Volumen der Transaktionen höher ist. 

Auch reagieren die Klienten zu Boom Zeiten weniger preissensibel auf Honorarrechnungen. 

Eine Unternehmerin hat Ziele. Hat man die als Anwältin auch?  

Selbstverständlich. Ich habe meine eigenen Ziele dann erfüllt, wenn mein Klient mit dem erzielten Ergebnis zufrieden ist. 

Fühlst du dich als Anwältin in der Anwaltsbranche gleichberechtigt? 

Ja, in meiner Kanzlei voll und ganz. Ich denke aber, dass Gleichberechtigung und Diversifikation in der Anwaltsbranche – wie in anderen Branchen auch – wichtige Themen sind, an denen gearbeitet werden muss. Fakt ist, dass viele Klienten Wert darauf legen.  

2012 war das Wort “Weissgeldstrategie” das Unwort des Jahres. Der Bankenplatz hat sich in der Folge gleichwohl darauf verständigt. Welche Auswirkungen hatte dies auf die Anwaltsbranche?   

Generell ist eine Tendenz zu zunehmender Regulierung in der Finanzbranche feststellbar, was einher geht mit einem steigenden Bedarf an juristischer Beratungstätigkeit. 

Wie weiss ist die Anwaltsbranche? Oder anders gefragt: Wie prüfen moderne Anwaltskanzleien wie WalderWyss Kunden und Mandate? 

Wir identifizieren und überprüfen Neukunden und Bestandskunden stetig auf der Basis geldwäscherechtlicher Anforderungen. Diesen Prozess nennt man KYC, «Know Your Customer». Auch sind Bargeldzahlungen unserer Honorare nicht möglich.  

Jede Anwältin, jeder Anwalt träumt von seinem Once-A-Lifetime-Case. Frei nach Columbo – was wäre dein Traumfall? 

Es wäre sehr verlockend, eine der involvierten Parteien bei einer Mega-Fusion oder Mega-Übernahme zu beraten. Oder die Vertretung der Interessen einer Partei innezuhaben, die zu einem bahnbrechenden Entscheid oder Urteil führt.  

Frau Zendeli, ganz herzlichen Dank für das Gespräch.  

Gzim Hasani: Der Finanzplatz Schweiz ist geprägt von Stabilität

Gzim Hasani ist CEO und Managing Partner beim unabhängigen Finanzdienstleister Swiss Management Zürich smzh, der Kunden in Finanzen und Anlagen, Vorsorge und Versicherungen, Hypotheken und Immobilien sowie Steuern und Recht berät. smzh wurde 2003 gegründet und beschäftigt 50 Mitarbeitende an diversen Standorten in der Deutschschweiz.

smzh ist Sponsor der swissalbs Veranstaltung von 26 November 2022. albinfo.ch ist Mediensponsor der Veranstaltung.

Der Schweizer Finanzplatz ist eine tragende Säule der Schweizer Wirtschaft und macht rund 10% des BIP aus. Wie ist es um den Finanzplatz Schweiz gerade bestellt? 

Leider hat der Finanzplatz Schweiz in den letzten Jahren einiges an Prestige und Goodwill verspielt. Auch ist der Anteil am BIP in den letzten 10 Jahren von 10% auf 9% gesunken. Generell befindet sich die gesamte Finanzindustrie in einer anspruchsvollen Phase: Aktuelle Themen sind die technologischen Fortschritte, Effizienzsteigerungen und Kostendruck. Trotzdem wird unsere Branche zentral bleiben für dieses Land und sich an neue Rahmenbedingungen anpassen.Der Finanzplatz Schweiz ist geprägt von Stabilität. Die Zuverlässigkeit des Rechtssystems sowie die Verlässlichkeit ihrer politischen Institutionen und ihrer Währung machen die Schweiz nach wie vor zu einem «sicheren Hafen» für Menschen, Unternehmen und Investoren.

Auch wenn Schweizer Banken global tätig sind, bewahren sie einen starken Bezug zu ihrem Heimatmarkt. Der Finanzplatz inkludiert kulturelle Vielfalt und bietet ein umfassendes Dienstleistungs- und Produkteangebot für Kunden jeder Nationalität und für Vermögen jeder Grösse. Er stellt dank gut ausgebildeter, mehrsprachiger und offener Mitarbeitenden eine hohe Beratungsqualität sicher.

Eine unsichere weltpolitische Lage, eine hohe Inflation, erodierende Aktienmärkte – was mache ich heute am besten mit meinem Geld?

Die Entschlossenheit der Zentralbanken, der hartnäckig hohen Inflation mit Zinserhöhungen gegenzusteuern, wird eine Abkühlung des Wirtschaftswachstums und eine höhere Marktvolatilität zur Folge haben. Durch den Anstieg der Zinsen erhöhen sich die Finanzierungskosten für Unternehmen, während ein gebremstes Wachstum die Umsätze beeinträchtigen kann. Daher dürften die Unternehmensgewinne im Marktausblick unter Druck kommen.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist die Anlage in Aktien oder Obligationen zurückhaltend zu beurteilen. Sich dennoch gänzlich aus den Märkten zurückzuhalten, wäre ein schlechter Rat. Stattdessen sollte man sich bei den Investitionen darauf fokussieren, sich möglichst breit aufzustellen. Daneben sollte die Anlage in Immobilien und Edelmetalle immer miteinbezogen werden, welche eine sichere und ergänzende Diversifikation mit sich bringt. Genauso wichtig ist der Anlagehorizont: Möchte jemand langfristig investieren, dann ist das aktuelle Umfeld womöglich ein spannender Einstiegszeitpunkt für Aktien.

Gerade für Unternehmer ist die gegenwärtige weltpolitische Lage herausfordernd, weil schwer planbar. Was raten Sie KMUs, wie sollen sie finanztechnisch mit der Situation umgehen? 

Nachdem die Coronakrise die KMU vor immense Herausforderungen gestellt hatte, sehen sie sich nun mit einer angespannten Situation im Energiebereich und deren Folgen wie einer hohen Inflation konfrontiert. Wir sind überzeugt, dass gerade im derzeitigen Umfeld eine nachhaltige Finanz- und Liquiditätsplanung und eine rechtzeitige Sicherung oder Bereitstellung von liquiden Mitteln über die nächsten 12 bis 24 Monate ein zentrales Element zur Bewältigung der aktuellen Situation ist.

Wagen Sie eine Konjunkturprognose?
Im aktuellen Konjunkturzyklus befindet sich die Schweiz in einer Phase des Abschwungs und entsprechend wächst die Rezessionsgefahr. Dennoch präsentiert sich die Schweizer Wirtschaft angesichts des aktuellen Marktumfeldes erstaunlich robust.

Sollte es jedoch zu einem Energieengpass in Europa kommen, so würde dies auch in der Schweiz konjunkturelle Bremsspuren hinterlassen. Die aktuellen Konjunkturprognosen wurden für die Schweiz deutlich auf 2.0% (2022) und auf 1.1% (2023) gesenkt. Die Schweizer Wirtschaft blickt zwar auf ein positives erstes Halbjahr 2022 zurück, die Aussichten haben sich aber verschlechtert, und es ist davon auszugehen, dass die Talsohle noch nicht erreicht ist.

Sie sind eine Finanz-Boutique – was kann eine Finanzboutique besser als eine Grossbank?

Unser Anspruch ist es, dass jede und jeder eine massgeschneiderte, umfassende und individuelle Finanzberatung erhält – unabhängig ob Privatkunde oder KMU, unabhängig vom Alter und von der Einkommens- und Vermögenssituation. Durch unsere Berater:innen stellen wir sicher, dass sämtliche persönlichen und finanziellen Aspekte der aktuellen Situation, aber auch zukünftige Ziele und Wünsche in die Entwicklung der Lösung miteinbezogen werden.

Wieso soll ich gerade jetzt als Kunde zur smzh stossen?

Im aktuellen Umfeld werden viele Themen im Bereich Finanzen digitalisiert, stehen nur noch online zur Verfügung, und je nach Einkommens- und Vermögenssituation erfolgt die Betreuung dezentral in einem Beratungscenter ohne einen persönlichen Ansprechpartner.

Eine persönliche und individuelle Betreuung ist uns wichtig. Zudem hat die smzh ein Netzwerk von mehr als 35 Partnern im Bereich Banken und Versicherungen, Vorsorge und Pensionskassen sowie Liegenschaftenverwaltungen, das uns erlaubt, die für den Kunden bestmögliche Lösung mit dem richtigen Partner auszuarbeiten.

Herzlichen Dank für Ihre Zeit, Herr Hasani

Text: Michel Pernet für swissalbs

Die smzh (Swiss Management Zürich AG) ist ein unabhängiger Finanzdienstleister, der seinen Kundinnen und Kunden mit einer massgeschneiderten, umfassenden und transparenten Beratung in den Themen Finanzen & Anlagen, Vorsorge & Versicherungen, Hypotheken & Immobilien sowie Steuern & Recht zur Verfügung steht. Seit der Gründung im Jahr 2003 hat sich smzh bis heute zu einem etablierten und schnell wachsenden Unternehmen entwickelt und beschäftigt derzeit 50 Mitarbeitende an diversen Standorten in der Deutschschweiz.

Jeton Tolaj: Die Schweiz profitiert von der Verbindung zweier Kulturen 

Jeton Tolaj ist dipl. Baumeiser und CEO der Wirz Unternehmungen, eines traditionsreichen Berner Bauunternehmens.  

 Herr Tolaj, sie sind CEO eines über 100 Jahre alten Berner Bauunternehmens. Wie kam es dazu? 

JT: Ich bin seit meiner Lehre in dieser Unternehmung tätig. Ich begann als Maurerlehrling, wurde dann Bauführerpraktikant, später Bauführer und schliesslich Baumeister. 

Eines Tages kontaktierte mich der Inhaber und lud mich zu einem Mittagessen ein. Er bot mir an, die Geschäftsführung der Bauunternehmung zu übernehmen. Ich sagte freudig zu. Zwei Jahre später übernahm ich dann die Funktion als CEO der Wirz Unternehmungen – ein Job, den ich nun seit fünf Jahren ausübe.  

Die Zeit vergeht – aber ja, wohl eine Bilderbuchkarriere :- )  

Wie führt man als Nicht-Familienmitglied ein Familienunternehmen?  

JT: Im Prinzip bin ich ja ein Mitglied der Familie, wenn auch die Familie eine geschäftliche ist.  Ich spüre, dass das Vertrauen der Eigentümer-Familie zu 100% da ist – und meine Kompetenzen sind so gross, dass ich meine Funktion so ausfüllen kann, als wäre es mein eigenes Unternehmen. Ich bin mir sogar sicher, dass ich mich in dieser Konstellation sogar noch mehr unter Druck setze, gute Leistungen abzurufen und erfolgreich zu sein, als wenn ich selber Inhaber wäre. 

Was sind die Herausforderungen? Was die Chancen? 

JT: Da die Nachfrage nach Wohneigentum und Mietwohnungen nach wie vor hoch ist, sind unsere Aussichten am Markt ausgezeichnet. Unser Markt ist die Region Bern. Hier sind wir gut vernetzt und auch Mitglied in diversen Baugenossenschaften.  

 Und doch gibt es viele Herausforderungen.  

 In der Innenperspektive ist namentlich das Führen von ganz verschiedenen Berufsgruppen innerhalb unserer vier Abteilungen, namentlich das Kader, das technische und kaufmännische Personal sowie das Frontpersonal auf den Baustellen. Das verlangt viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. 

Auch beschäftigt mich die Digitalisierung und die Work-Life-Balance in den Bauberufen, insbesondere mit Blick auf die kommende Generation. Sowie der Fachkräftemangel, denn nur gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern unseren langfristigen Erfolg.  

In der Aussenperspektive ist die hauptsächliche Herausforderung die geopolitische Lage – negative Auswirkungen können sehr schnell und schmerzhaft auf den Schweizer Markt durchschlagen. Wie wir es eben mit dem Ukraine Krieg erfahren haben. Plötzlich haben wir eine Energiekrise, die eine Inflation nach sich zieht. 

Haben die letzten zwei, drei Jahre Ihren Blick auf die Arbeit verändert?  

JT: Ja, ich bin im Beruf viel resistenter geworden.  

Führen Sie heute anders? Vielleicht empathischer? Oder gar strenger? 

JT: Entscheidend ist es meines Erachtens, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein ebenso glaubwürdiges wie authentisches Vorbild zu sein und den Beruf mit Leidenschaft auszufüllen. Ich habe – glücklicherweise – ein sehr gutes Bauchgefühl und erkenne früh Probleme. So kann ich auch früh korrigierend einwirken und das Unternehmen wie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den richtigen Weg führen bzw. sie auf dem richtigen Weg halten. 

Welche Stärken kann die schweiz-albanische Community in die Schweizer Wirtschaft einbringen?  

JT: Ich denke, die Kombination dieser beiden Länder und Kulturen ist einzigartig. Die Albaner sind robust, lieben das Unternehmertum und suchen den Erfolg. Die Schweizer demgegenüber sind bodenständig, realistisch und legen Wert auf Sicherheit und Tradition. Wenn man von beiden Kulturen die Stärken vereint, dann kann die Schweizer Wirtschaft nur davon profitieren. 

Wie siehst Sie die Zukunftsaussichten der Baubranche? 

JT: Die Aussichten in unserem Markt – der Region Bern – sind ausgezeichnet. Es wird viel gebaut und für die Zukunft geplant. Der gegenwärtige Fachkräftemangel wird die Branche zwar bremsen. Die tut aber dem Markt meines Erachtens sogar gut, da die Firmen dann nur noch die Projekte offerieren, für die sie auch die Ressourcen haben.  

Die globale Situation, insbesondere die Energiekrise und die damit verknüpfte Teuerung, können die Aussichten für das Jahr 2023 allerdings noch trüben und die Ausgangslage deutlich erschweren. 

Und wie die der Schweizer Wirtschaft insgesamt? 

JT:  Ich befürchte, dass wir uns in die Richtung einer Rezession bewegen, was für die Wirtschaft nichts Gutes wäre. Die Politik muss zwingend schnell und vorausschauend reagieren, vor allem bei der Energiepolitik. Sonst stehen uns kurzfristig harte Jahre bevor.  

Jede Krise birgt aber auch Positives: Es kann zu einer Marktbereinigung führen und es können sich neue Opportunitäten ergeben. Mit Blick in die Wirtschaftsgeschichte: Nach jeder Krise kam es zu einem wirtschaftlichen Aufschwung –  hoffen wir, dass die Krise nicht zu lange dauert. 

Was sind Ihre persönlichen Ziele? 

JT: Dass meine Familie und ich gesund bleiben. Und dass die Unternehmen, die ich führe, diese Krise gut überstehen. Auch möchte in den nächsten Jahren in externen Verwaltungsratsmandaten meine Erfahrung weitergeben können. 

Heute Abend: swissalbs Unternehmerpreis

Am 26. November 2022 vergibt #swissalbs, die Dachorganisation für die schweizerisch-albanische Community, zum zweiten Mal in Zürich den swissalbs Unternehmerpreis. In der Jury sind FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt, Vllaznim Xhiha, Nadine Jürgensen, Roland Brack und Jeton Tola.  

albinfo.ch ist Mediensponsor dieser Veranstaltung.

Michel Pernet hat namens von #swissalbs mit den Jury-Mitgliedern je ein Interview gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation und zu ihrer unternehmerischen Vita geführt.