Bundespräsident und WBF-Vorsteher Guy Parmelin unterzeichnete am 18. November 2021 in Washington ein neues Memorandum of Understanding über die Zusammenarbeit im Bereich Berufsbildung zwischen der Schweiz und den USA. Die Vereinbarung bedeutet eine Intensivierung des entsprechenden Wissens- und Informationsaustausches zwischen öffentlichen und privaten Bildungs- und Wirtschaftsakteuren aus der Schweiz und den USA.
Das von Bundespräsident Parmelin und US-Bildungsminister Miguel Cardona, US-Arbeitsminister Marty Walsh sowie US-Vizehandelsminister Don Graves unterzeichnete Memorandum of Understanding (MoU) knüpft an die seit mehreren Jahren bestehende Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung zwischen der Schweiz und den USA an. Diese wurde zunächst durch eine gemeinsame Erklärung im Jahr 2015 etabliert und dann durch ein auf drei Jahre befristetes MoU im Jahr 2018 institutionalisiert.
Die Schweiz und die USA verfolgen dabei das Ziel, den Dialog und den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der Berufsbildung zu fördern. Direkte Kontakte, Partnerschaften und Kooperationen zwischen Unternehmen, Projektträgern und anderen Akteuren im Bereich der Berufsbildung sollen gefördert und gegenseitig Delegationsbesuche und Expertentreffen organisiert werden. Nach der Unterzeichnung des MoU fand ein runder Tisch zur Berufsbildung mit Vertreterinnen und Vertretern von US und Schweizer Firmen statt.
Im Rahmen des letzten MoU blicken die Schweiz und die USA auf eine Reihe vielversprechender Initiativen zurück, durch die der Wissenstransfer zwischen den beiden Ländern initiiert und erleichtert wurde. So besuchten vor der Covid-19-Pandemie jedes Jahr mehrere US-Delegationen die Schweiz, um sich vor Ort ein Bild vom Schweizer Berufsbildungssystem zu machen. Im Anschluss an diese Delegationsbesuche riefen mehrere US-Bundesstaaten Initiativen zur Förderung der Berufsbildung ins Leben, die sich am Schweizer Berufsbildungsmodell orientieren. Auch Schweizer Unternehmen mit US-Standorten spielen eine wichtige Rolle im Wissenstransfer. Durch die von ihnen angebotenen Lehrstellen tragen sie massgeblich zur Bekanntheit des Schweizer Berufsbildungsmodells bei.
Der Bundesrat empfiehlt den Finanzmarktakteuren, mit Hilfe von vergleichbaren und aussagekräftigen Klimaverträglichkeits-Indikatoren Transparenz bei allen Finanzprodukten und Kundenportfolien zu schaffen. Dies kann beispielsweise mit impliziten Temperatur-Kennzahlen erfolgen. Dabei werden die Produktionspläne der in den Portfolien enthaltenen Firmen mit einer Entwicklung verglichen, die nötig ist, um die maximale Erwärmung auf 1,5°Grad Celsius zu begrenzen. Solche Indikatoren vermitteln Anlagekundinnen und -kunden in einfacher Weise, wie Finanzprodukte punkto Klimawirkung einzustufen sind. Anderseits legt der Bundesrat der Finanzbranche nahe, internationalen «Netto-Null Allianzen» beizutreten und strebt dahingehend Branchenvereinbarungen an. Netto-Null bedeutet, dass global nicht mehr Treibhausgase ausgestossen werden dürfen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können.
Wenn Kundinnen und Kunden von Finanzinstituten bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und Beratungsprozessen wissentlich oder unwissentlich getäuscht oder irregeführt werden, wird von Greenwashing gesprochen. Deshalb ist es sinnvoll, einheitliche Definitionen von Nachhaltigkeitswirkungen zu fördern. Dabei soll die subsidiäre Rolle des Staates möglichst bestehen bleiben. Da die Schweiz im Klimabereich mit dem Übereinkommen von Paris Verpflichtungen für den Finanzmarkt eingegangen ist, ist ein initialer Fokus auf Klimawirkungen sinnvoll. Dieser Fokus steht im Einklang mit internationalen Entwicklungen, beispielsweise der G20 und der EU.
Der Bundesrat hat zudem das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bis Ende 2022 darzulegen, inwiefern die Finanzbranche die oben erwähnten Empfehlungen umgesetzt hat und ihm bei Bedarf Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten. Schliesslich hat der Bundesrat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK und der FINMA bis Ende 2022 gegebenenfalls vorzuschlagen, wie das Finanzmarktrecht – insbesondere bezüglich Transparenz – angepasst werden könnte, um Greenwashing zu vermeiden.
Die Notwendigkeit, die Bevölkerung vor Hassrede und Desinformation im Internet zu schützen, erfordert auch in der Schweiz eine breite Diskussion. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis Ende 2022 in einem Aussprachepapier aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten. Dies auch mit Blick auf die Stärkung der Nutzerrechte und den Umgang mit intransparenten Geschäftspraktiken. Er stützt sich dabei auf einen Bericht des BAKOM zu den Chancen und Risiken von Facebook, Youtube und Google.
Kommunikationsplattformen wie Suchmaschinen (z.B. Google), soziale Netzwerkplattformen (z.B. Facebook) oder Multimedia-Plattformen (z.B. YouTube) werden in der Schweiz von grossen Teilen der Bevölkerung genutzt und gewinnen zunehmend an Bedeutung für die Meinungsbildung. Im Unterschied zu den traditionellen Medien gelten für diese Plattformen keine journalistischen Standards. Eine Verpflichtung z.B. zur Wahrhaftigkeit der Inhalte besteht nicht. Befragungen zufolge befürchtet die Bevölkerung in der Schweiz in den sozialen Netzwerken und auf Videoportalen mehr Falschnachrichten vorgesetzt zu bekommen.
Anders als in Europa und in den USA bestehen in der Schweiz bislang keine Pläne für die Betreiber der Plattformen (Intermediäre) spezifische gesetzliche Regelungen zu Hassrede, Falschinformationen, Intransparenz und Nutzerrechte zu erlassen. Verschiedene vom BAKOM in Auftrag gegebene Studien kommen zum Schluss, dass die Bevölkerung auf einen effektiven Schutz vor illegaler Hassrede und Desinformation Anspruch hat, und dass die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer auch gegenüber den Plattformen besser geschützt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist in der Schweiz eine breite Diskussion zur Frage der gesellschaftlichen Einbindung und Governance von Intermediären notwendig.
Positive und negative Auswirkungen der Plattformen
Die neuen Plattformen bieten einerseits Möglichkeiten für eine weitergehende Demokratisierung der öffentlichen Kommunikation. Sie machen es z.B. Einzelpersonen, Organisationen und Gruppen einfacher, sich direkt am öffentlichen Diskurs zu beteiligen, ihre Standpunkte einzubringen und auch Kritik öffentlich zu äussern. Damit nimmt die Vielfalt an öffentlich zugänglichen Informationen und Meinungen zu.
Anderseits hat die Offenheit der Plattformen auch verschiedene negative Auswirkungen. Sie bieten z.B. einfache Möglichkeiten, illegale und schädliche Inhalte wie Hassrede und Falschinformationen zu verbreiten. Ebenso problematisch wie das Verbreiten ist das Löschen von Inhalten nach eigenen, intransparenten Regeln.
Nutzerinnen und Nutzer verfügen gegenüber den Plattformen über keine oder nur ungenügende Rechte, können sich z.B. gegen Löschentscheide nicht oder nur ungenügend wehren und erkennen nicht, auf Grund welcher Vorgaben sie welche Inhalte zu sehen bekommen.
Für die traditionellen Medien ist der Aufstieg der Plattformen mit sinkenden Werbeeinnahmen und sinkenden Publikumserlösen verbunden. Dies bedroht über kurz oder lang die Qualität der journalistischen Medienprodukte. Bereits heute zeigt sich, dass sich Berichterstattung der Nachrichtenmedien auf immer weniger Themen und geografische Räume konzentriert.
Im europäischen Ausland setzt sich wegen der gesellschaftlichen Bedeutung der Kommunikationsplattformen und ihres grossen Schadenpotentials die Überzeugung durch, dass den Intermediären verschiedene Sorgfaltspflichten auferlegt werden müssen. Entsprechend arbeiten Europa und die USA an der Ausgestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aktivitäten der Intermediäre.
Vor diesem Hintergrund soll das UVEK dem Bundesrat bis Ende 2022 aufzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden könnten.
Der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung hat am 16. und 17. November 2021 den aktuellen Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) begutachtet. Eine Delegation von Bund und Kantonen hat den Bericht in Genf präsentiert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Die Delegation hob in ihrer Präsentation diejenigen Bereiche hervor, in denen die Schweiz seit 2014 Anstrengungen unternommen und grosse Fortschritte gemacht hat. Sie unterstrich insbesondere die kantonalen Integrationsprogramme, die den Schutz vor Diskriminierung umfassen: ein positives Beispiel für die Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im direktdemokratischen und föderalistischen System; weiter das Einrichten von Beratungsstellen für Rassismusopfer, das Ausweiten der Anti-Rassismus-Strafnorm zum Schutz der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und das Verabschieden des Gesetzes für eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI).
Die Schweiz hat eine lange Tradition, sich stetig um eine Gesellschaft zu bemühen, die über alle Differenzen hinweg friedlich und respektvoll zusammenlebt.
Was enthält der Bericht und wie wird er überprüft?
Der Bundesrat genehmigte den Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) im November 2018. Er enthält Ausführungen zur rechtlichen und politischen Entwicklung in der Schweiz und dem Engagement der Behörden aller Stufen im Kampf gegen alle Formen von Rassismus und Diskriminierung seit der Präsentation des letzten Staatenberichts im Februar 2014.
Der Bericht führt insbesondere Massnahmen auf Gesetzgebungs-, Gerichts-, und Verwaltungsebene auf, die ergriffen wurden, um das Übereinkommen wirksam umzusetzen. Expertenausschuss und Vertragsstaaten überprüfen den Bericht jeweils im Dialog. Anschliessend formuliert der Expertenausschuss schriftlich seine Beanstandungen und Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates.
Die Schweiz trat 1994 dem Übereinkommen bei
Das Internationale Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung kodifiziert das Verbot der Rassendiskriminierung und sieht Verpflichtungen vor, diese zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. Am 1. Oktober 2021 waren 182 Staaten Vertragsparteien der Konvention. Die Schweiz ist ihr im November 1994 beigetreten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan und Nordmazedonien verabschiedet. Die Protokolle setzen insbesondere die DBA-Mindeststandards um.
Das Protokoll mit Nordmazedonien enthält eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards, eine Missbrauchsklausel sowie die Anpassung der Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard über den Informationsaustausch auf Ersuchen.
Das Protokoll mit Japan sieht ebenfalls eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards sowie eine Missbrauchsklausel vor. Es enthält zudem die Revision einiger Bestimmungen (z. B. Dividenden, Zinsen, internationaler Verkehr und Unternehmensgewinne) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden.
Die 26. Klimakonferenz (COP26) in Glasgow ist am 13. November zu Ende gegangen. Wichtige Themen der Konferenz waren die Erreichung des 1.5-Grad-Ziels, griffige Regeln für Emissionsverminderungen im Ausland und für die Berichterstattung, sowie der Umgang mit klimawandelbedingten Verlusten und Schäden. Die Länder haben sich auf Regeln geeinigt, welche die doppelte Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen zwischen Staaten ausschliessen. Damit wurden die letzten Umsetzungsregeln des Abkommens verabschiedet. Die Schweiz hat sich an der Konferenz stark dafür eingesetzt, dass Doppelzählungen verhindert werden. Im Rahmen mehrerer Bilateraler Abkommen hat sie sich bereits zuvor zur Einhaltung von strengen Marktregeln verpflichtet.
Am 13. November ist die 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Glasgow zu Ende gegangen. Das Übereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die Schweiz hat sich an der COP26 für griffige Regelungen eingesetzt, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. «In Glasgow ist klargeworden, dass sich die Welt von Öl, Kohle und Gas verabschiedet», hob Bundesrätin Simonetta Sommaruga in ihrer Bilanz vor den Medien hervor. In einzelnen Punkten habe man zwar etwas erreicht, doch: «Mit dem Gesamtresultat dieser COP kann man nicht wirklich zufrieden sein.»
Klimaziele der Staaten
An der COP26 wurden die Staaten dazu aufgerufen, bis Ende 2022 ihre Klimaziele für die Zeit bis 2030 zu erhöhen. Im verabschiedeten Text bekräftigen die Länder zudem erstmals, Kohleenergie, deren Emissionen nicht technisch abgefangen werden, und ineffiziente Subventionen für fossile Energien wie Öl und Gas abzubauen. Die Schweiz begrüsst diese Stossrichtung. Sie hatte sich an der Konferenz jedoch für den vollständigen Abbau jeglicher Art von Subventionen für diese Energieträger und für die Abkehr jeglicher Art von Kohlenutzung eingesetzt.
Emissionsverminderungen im Ausland
Eine Lösung gefunden wurde bei der Frage der Emissionsverminderungen im Ausland. An der COP26 wurden Regeln verabschiedet, welche die doppelte Anrechnung zwischen den Staaten verhindern. Die Emissionsverminderungen können auch zwischen den Staaten und dem CO2-Kompensationssystem der Flugbranche (CORSIA) nicht doppelt angerechnet werden. Auch Private können sich mit freiwilligen Klimaschutzprojekten an diesem Markt ohne Doppelzählung beteiligen. Diese Verminderungen dürfen aber nicht an die Klimaziele der Staaten angerechnet werden. Ein Erfolg für die Schweiz, die sich an der Konferenz gegen die Doppelzählung eingesetzt hat und anhand ihrer bilateralen Klimaschutzabkommen aufzeigen konnte, dass eine solche Regelung möglich ist.
Die Schweiz setzt sich auch künftig für robuste Klimaschutzregeln ein, wie sie sie seit 2020 in mehreren bilateralen Klimaschutzabkommen mit Partnerländern festgehalten hat. An der COP26 hat sie zwei weitere solche Abkommen mit Vanuatu und Dominica unterzeichnet.
Transparenz bei Berichterstattung über Klimaziele
Ein wichtiger Bestandteil des Pariser Übereinkommens ist auch, wie transparent die Länder über ihre Fortschritte im Klimaschutz berichten und wie diese Berichte geprüft werden. Die Länder konnten sich an der COP26 darauf einigen, wie sie über ihre Emissionsverminderungen und die Unterstützung, die sie dafür selber erhalten oder anderen Ländern geben, Bericht erstatten. Dabei soll den Ländern, welche nachweislich die Kapazität zur Berichterstattung nicht haben, erlaubt werden, weniger umfangreich zu berichten. Aus Sicht der Schweiz ist das Ergebnis positiv, denn diese Transparenzregeln sind entscheidend für das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien.
Neues Finanzierungsziel für die Zeit nach 2025
Die Schweiz hat sich an der Konferenz dafür eingesetzt, dass die Investitionen in den Klimaschutz weltweit gestärkt werden und dass alle Länder, die in der Lage sind, Unterstützung leisten. Für die Zeit nach 2025 soll bis 2024 ein neues Finanzierungsziel beschlossen werden. Dieses soll auch Investitionen aus der Wirtschaft beinhalten.
Die Schweiz hat an der Konferenz Beiträge im Umfang von über 50 Millionen Franken an den UNO-Anpassungsfonds, die Climate and Clean Air Coalition, den Least Developed Countries Fund, den Climate Investment Fund und die High Impact Partnership on Climate Action der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung gesprochen. Mit diesen Beiträgen unterstreicht die Schweiz ihre Zusage, einen fairen Beitrag an die internationale Klimafinanzierung zu leisten.
Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten
Wichtiges Thema war auch der Umgang mit Schäden und Verlusten, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen (z.B. Überschwemmungen, Ernteausfälle). Es wurde beschlossen, dass die Industrieländer bis 2025 die Gelder verdoppeln sollen, die sie 2019 in Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern bereitgestellt hatten. Die Länder haben sich darauf geeinigt, keinen neuen Fonds für die technische Unterstützung nach klimabedingten Schadensereignissen zu schaffen. Die Schweiz hat sich an der Konferenz dafür eingesetzt, dass die bestehenden Instrumente und Institutionen für den Umgang mit Klimaschäden gestärkt werden. Es wurde zudem beschlossen, die Entwicklungsländer beim Zugang zu diesen bestehenden Instrumenten zu unterstützen.
2020 wurden in der Schweiz an 10 945 Personen Strafen und Massnahmen vollzogen (2019: 13 810). Davon wurden gut zwei Drittel (67%) in eine Justizvollzugseinrichtung eingewiesen. Knapp ein Drittel (30%) verrichtete eine gemeinnützige Arbeit und 3% verbüssten die Strafe mit einer elektronischen Fussfessel. 86% der eingewiesenen Personen waren Männer und 42% Schweizer Staatsangehörige. Der durchschnittliche Insassenbestand in den Justizvollzugseinrichtungen verringerte sich um 6%. Diese Zahlen stammen aus der Statistik des Vollzugs von Sanktionen des Bundesamtes für Statistik (BFS).
2020 vollzogen im Jahresdurchschnitt 4983 Personen eine Strafe oder eine Massnahme in einer Schweizer Justizvollzugseinrichtung, davon mehr als die Hälfte (58%) eine Freiheitsstrafe und 21% eine stationäre Massnahme. Gegenüber 2019 sank der Insassenbestand um 6%.
Bei zwei Dritteln der insgesamt 1029 Personen im Massnahmenvollzug wurde eine Behandlung wegen psychischen Störungen angeordnet (gemäss Art. 59 des Strafgesetzbuchs – StGB) und jede sechste Person (15%) wurde verwahrt (gemäss Art. 64 StGB). 93% der Personen im Massnahmenvollzug waren Männer und 28% mindestens 50 Jahre alt.
Deutlich weniger Sanktionen mit gemeinnütziger Arbeit
2020 wurden 3550 Strafen vollumfänglich als gemeinnützige Arbeit vollzogen. Gegenüber 2019 entspricht dies einer Abnahme von 17%. Mehr als drei Viertel der verurteilten Personen waren Männer und 59% Schweizer Staatsangehörige.
In 360 Fällen wurde die gesamte Strafe mit einer elektronischen Fussfessel verbüsst (2019: 412).
Die durchschnittliche Dauer einer elektronischen Überwachung lag bei 99 Tagen.
Am 12. November 2021 kamen die Mitglieder der Berliner Gruppe, die Nachbarländer Libyens und die libysche Übergangsbehörde zur Libyen-Konferenz in Paris zusammen. Die Konferenz unter dem Co-Vorsitz von Deutschland, Frankreich, Italien und den Vereinten Nationen unterstützt den politischen Transitionsprozess in Libyen. Bundesrat Ignazio Cassis rief an der Konferenz zur Abhaltung freier und transparenter Wahlen auf. Die Schweiz setzt sich im Rahmen ihrer Friedensförderung und ihrer Rolle als Gaststaat für eine politische Lösung in Libyen ein.
Im Rahmen des Berliner Prozesses zu Libyen engagiert sich die Schweiz für die Schaffung günstiger Bedingungen für einen dauerhaften Frieden in diesem nordafrikanischen Land. Als Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe, die die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte fördern soll, setzt die Schweiz auf ihre Tradition der guten Dienste und ihre Erfahrung in Friedensprozessen.
Bundesrat Ignazio Cassis erinnerte an der heutigen Konferenz daran, wie wichtig es ist, den politischen Transitionsprozess voranzubringen. Dieser zielt darauf ab, die Stabilität in Libyen und in der Region wiederherzustellen, insbesondere durch die für Dezember 2021 geplanten Wahlen und die Beendigung der ausländischen Einmischung in Libyen. «Es ist wichtig, dass die Wahlen in einem Umfeld stattfinden, das es den Libyerinnen und Libyern ermöglicht, ihr Wahlrecht in Sicherheit auszuüben. In den kommenden entscheidenden Wochen wird Libyen mehr denn je unsere geschlossene Unterstützung benötigen, um auf diesem schwierigen Weg voranzukommen», betonte der Vorsteher des EDA in seiner Rede. Die Konferenzteilnehmenden sprachen sich zudem für freie, inklusive und transparente Wahlen aus, wie dies der Fahrplan des politischen Prozesses vorsieht, den die libyschen Akteure am 16. November 2020 genehmigt haben. Aufruf zum Abzug aller ausländischen Kämpfer
Eine weitere Priorität der Konferenz war der Abzug der ausländischen Streitkräfte, Kämpfer und Söldner gemäss dem im Oktober 2020 in Genf von der gemeinsamen Militärkommission für Libyen vereinbarten Aktionsplan und den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Schliesslich riefen die Konferenzteilnehmer die Bedeutung der Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens vom 23. Oktober 2020 und einer gerechten Verteilung der Ressourcen des Landes in Erinnerung.
Schweiz als Gaststaat massgeblich beteiligt
Seit Februar 2020 beherbergte die Schweiz als Gaststaat acht Treffen zu den drei Teilbereichen des UNO-Friedensprozesses (politische, militärische und wirtschaftliche Dimension). Dabei wurden drei wichtige Fortschritte für Libyen erzielt: die Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens zwischen den beiden Konfliktparteien am 23. Oktober 2020 in Genf, die Wahl einer neuen Übergangsregierung am 5. Februar 2021 im Kanton Waadt und die Einigung auf einen Aktionsplan für den Rückzug ausländischer Kämpfer am 8. Oktober 2021 in Genf.
Die Schweiz richtet sich bei ihren Anstrengungen für Libyen nach der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 und der MENA-Strategie 2021–2024 des Bundesrates. Die Schweiz setzt sich für die Beilegung des Konflikts, die Stärkung der Menschenrechte, die Verminderung von Zwangsmigration und den Schutz von Menschen in Not ein.
Letzte Oktoberwoche hielt sich die Leiterin der Stiftung StrayCoCo aus der Schweiz, Frau Helen Wormser, für eine Woche im Kosovo auf. Zusammen mit einer Gruppe von Tierfreunden besuchte sie mehrere ihrer Partner-Tierkliniken und Tierärzte. Die Gruppe machte auch touristische Besuche im Kosovo unter der Leitung von Xhevdet Kallaba, der seit 2011 ausländische Touristen durch den Kosovo begleitet.
Helen Wormser
Die fünfköpfige Gruppe besuchte nebst regionalen Sehenswürdigkeiten die Tierkliniken in Gjakova, Vushtrri und Mitrovica, hatte aber auch die Gelegenheit, Tierärzte aus Prishtina und Drenas zu treffen.
Helene Wormser
In einem Gespräch, das albinfo.ch mit Frau Wormser über ihr Engagement im Kosovo führte, sagt sie: „Ich habe vor bald sieben Jahre die Stiftung Straycoco gegründet mit Sitz in der Schweiz. StrayCoCo ist englisch und bedeutet «Kontrolle der Strassenhunde durch Zusammenarbeit». Wir arbeiten im Kosovo und Montenegro und führen insgesamt fünf Projekte gleichzeitig, vier davon sind im Kosovo, in Peja und Gjakovë war der Anfang.
Seit 2018 befindet sich unsere Hauptklinik mit bestqualifizierten Tierärzten Blendi und Eriola Bejdoni in Gjakova. Wir nehmen hier Strassenhunde der Region zwecks Kastration und Behandlung auf. Die Stadt hat dieses Jahr zudem ein eigenes Kastrationsprogramm bewilligt. Damit ist die Stiftung finanziell entlastet und kommt nun v.a. für den Gnadenhof und gewisse Spezialbehandlungen auf. Die gesunden Hunde gehen nach der Kastration zurück auf den Platz, wo sie gefunden wurden. Sie finden in der Stadt genug Nahrung und einige Hunde leben jahrelang auf der Strasse weiter, bis zu fünf Jahre. Wir treffen sie immer wieder an. Einige wenige Hunde bleiben im Gnadenhof, weil sie beim Auffinden krank oder verletzt sind, sie hatten z.B. Räude oder ein gebrochenes Bein, waren mithin behandlungsbedürftig. Wir behalten kranke aber lebensfrohe Hunde, weil auf der Strasse wären sie nicht überlebensfähig. Sehr kranke Hunde werden bei uns euthanasiert, damit sie nicht länger unter Schmerzen leiden müssen.
Blendi Bejdoni
Jeder unserer Gnadenhof-Hunde hat eine Patin oder einen Paten. Sie zahlen 30 Euro im Monat, womit unsere Partner Futter und Pflege bezahlen. Insgesamt haben wir 35 Dauergäste allein in Gjakova. Dasselbe gilt für Vushtrri, wo wir mit Zenel Zhabari zusammenarbeiten. Der bisherigen Bürgermeister Xhafer Tahiri unterstützte das Kastrationsprogramm finanziell und auch in Mitrovica bekommt unser Partnertierarzt Labinot Osmani die Unterstützung der Gemeinde. In Drenas bauen wir ein Startup auf. Mit dem Tierarzt Shaban Mehmeti haben wir gemeinsam ein Grundstück gekauft, nicht aus Stiftungsgeldern sondern privat finanziert. Die Stiftung investiert hingegen in Zäune und Hundehäuser, damit der Platz einerseits als Durchgangszentrum für Strassenhunde, andererseits als Gnadenhof genutzt werden kann. Beim Kastrationsprogramm muss man sich bewusst sein, dass wenn ein Hund zwecks Behandlung aufgenommen wurde, er 10 Tage später wieder an den gleichen Platz zurückgebracht werden muss, wo er gefunden wurde, sonst ist der Platz von einem anderen Hund besetzt, was zu Hundekämpfen führt.
Gleichzeitig mit dem Kastrationsprogramm fördern wir Startups. Entsprechend suchen wir Spender für den Bau von Tierklinken und Gnadenhöfen. Wir glauben an das ökonomische Prinzip, wonach Angebot auch Nachfrage erzeugt. Wenn die Tierärzte nicht zu viel für die Behandlung verlangen, werden die Hundebesitzer auch in die Behandlung investieren statt ihren Hund einfach auszusetzen. Unsere Tierkliniken bleiben nicht unbemerkt.
Die Stiftung hat gute Partner, die diese Projekte im Kosovo führen. Sie bilden sich ständig weiter, auch wenn es wegen Covid derzeit nur online möglich ist. Weiterbildung ist wichtig!
Am dritten Tag des Aufenthalts der Schweizer Touristen im Kosovo wurden wir von Nizafet Gashi und Besnik Lajçi aus Drelaj zu einem traditionellen Mittagessen in die Rugova-Schlucht eingeladen.
Der Reichtum der bunten Wälder in der Rugova-Schlucht verblüffte die Gäste, außerdem die Gastfreundschaft der Familie Lajçi-Gashi, die das städtische Leben in Dänemark und Belgien verlassen hatten, um sich in der Rugova-Schlucht ein neues Leben aufzubauen.
Mit Stolz und Nostalgie spricht Herr Lajci über seiner Heimat, die er für 35 Jahre verlassen hatte und nun mit allem im Westen gesparten Kapital zurückkehrte.
Elsa Ramadani
Besnik hat zusammen mit Nizafet auch ein Gästehaus, in dem im Laufe des Jahres viele Kinder aus dem Ausland für eine Woche Ferien machen. Das Paar ist auch kulinarisch top, insbesondere Nizafet, die in Kombination mit Bio-Lebensmitteln, Wasser und sauberer Luft sowie Naturschönheiten einen Mehrwert für das Land Kosovo schaffen.
Eine grosse Hilfe für die Stiftung StrayCoCo ist Elza Ramadani aus Pristina mit ihrer Organisation “Animal Rights Foundation”. Diese Organisation ist gemeinnützig und im gesamten Kosovo tätig. Ziel ist es, Tiere im Kosovo zu schützen.
“Unser Beitrag als Organisation für den legalen und nachhaltigen Tierschutz versucht die Situation im Kosovo für Tiere grundsätzlich zu verändern und nicht nur die Symptome eines Problems im Allgemeinen zu beeinflussen. Hunde und andere Tiere brauchen unseren Schutz, die Menschen und Institutionen sollten ein größeres soziales Einfühlungsvermögen entwickeln. Insbesondere ist die Justiz gegenüber Misshandlungen von Tieren zu sensibilisieren, um diese Fälle mit Ernsthaftigkeit und Professionalität zu verfolgen, wie es Tiere verdienen“, sagt die Leiterin dieser kosovarischen Stiftung.
Elza Ramadani ist dankbar für die grosse Unterstützung durch externe Partner, wie z.B. “StrayCoCo” aus der Schweiz und ähnlichen Organisationen aus Italien, Lichtenstein, Deutschland.
Einen wichtigen Platz in den Strassenhundenprojekten nimmt die Tierklinik “Pro Vet” mit den Tierärzten Blendi und Eriola Bejdoni ein. Sie kooperieren seit Dezember 2014 mit „StrayCoCo“ und sind somit gemeinsam mit der Stiftung „StrayCoCo“ Pioniere für die Behandlung von streunenden Hunden.
Neu hat der Tierarzt Hr. Shefki Ajdini aus Prishtina ein Projekt mit StrayCoCo durchgeführt und er bedankt sich für die Zusammenarbeit gemeinsam mit seinen anderen Kollegen aus Schwesterkliniken im ganzen Kosovo. In seiner Tierklinik arbeitet er mit zwei Tierärzten zusammen. Dasselbe tun die Tierärzte Labinot Osmani in Mitrovica, Zenel Zhabari in Vushtrri und Shaban Mehmeti in Drenas.
„Für all diesen Erfolg danke ich der NGO „StrayCoCo“ und Frau Helen Wormser“, sagt Herr Zhabari. Er ist auch den Gremien der Gemeinde Vushtrri dankbar, nämlich Herrn Xhafer Tahiri, der an dem Tag, an dem wir diese Klinik besuchten, gleich vorbeikam, um Frau Wormser und die ausländischen Gäste zu begrüßen.
Es obliegt nun den staatlichen Behörden in ihren Gemeinden, Informationskampagnen für eine verstärkte Betreuung von Hunden und anderen Begleittieren zu organisieren sowie das Aussetzen zu verhindern. Auch die Schulleitung der Primar- und Sekundarstufe kann eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung der Schüler für die Pflege streunender Hunde spielen.
Wer ist „Straycoco“
Die Stiftung StrayCoCo engagiert sich in Ländern mit grossen streunenden Hundepopulationen, die auf unvorstellbar grausame Art behandelt werden. Wo sich bisher keine einzige Tierschutzorganisation um die Tiere kümmert, sind sie vor Ort, lassen die Hunde einfangen, Kastrieren/Impfen und nötigenfalls gegen ihre Krankheiten und Verletzungen behandeln. Sie arbeiten zusammen mit bereitwilligen Behörden und Privaten. Ihr Ziel ist es, nachhaltige Projekte mit der lokalen Bevölkerung, den Tierärzten, Freiwilligen und lokalen Tierschutzaktivisten zu fördern. Dazu zeigen sie Modelle. Es ist ihnen bewusst, dass dies ein langer und kostspieliger Weg ist.
Die neueste Ausgabe, die November-Ausgabe des Magazins albinfo.ch, ist fast vollständig der Veranstaltung des Vereins swissalbs und deren Event vom 6. November 2021 in Zürich gewidmet. Es geht um den Ball, den swissalbs zur Wahl des erfolgreichsten albanisch-schweizerischen Unternehmers organisiert hat.
Der Ball wurde zwischenzeitlich abgehalten und kürte Sysret Kastrati mit dem Titel als besten Unternehmer des Jahres. Der Preis wurde zum ersten Mal verliehen.
Zuvor schrieb Përparim Avdili, ein junger Politiker und Bankangestellter, der zu den Gründern von swissalbs gehört, im Editorial von albinfo.ch über die Organisation: „Die Gründer gestalten die Zukunft. Wer mutig und souverän seine Ideen und Visionen durch die Gründung eines Unternehmens umsetzt, verwirklicht nicht nur seine eigenen Ziele, sondern schafft auch einen deutlichen Mehrwert für Wirtschaft und Gesellschaft. Die albanische Unternehmergemeinschaft leistet hier einen wichtigen Beitrag. Ob als Händler, Startup, Manager, Trainer oder als Politiker. Heute besetzen Albaner hohe und wertvolle Positionen in Unternehmen und Institutionen… “.
Diese Ausgabe des Magazins enthält Beiträge und Porträts bedeutender albanischer und Schweizer Unternehmer und Aktivisten wie Vllaznim Xhiha, Leyla Salahi-Ibrahimi, Ruedi Noser, Michel Pernet, Arbela Statovci, Përparim Avdili und vielen mehr.
Neben dem Themenblock über swissalbs, gibt es in dieser Ausgabe des Magazins weitere Artikel, in denen erfolgreiche Persönlichkeiten aus unserer Diaspora in der Schweiz und darüber hinaus vorgestellt werden. Auch die regulären Rubriken wie Buch, Film und weitere sind in der neusten Ausgabe von albinfo.ch präsent.
Berne, 11.11.2021 – La 24e édition des Jeux olympiques et paralympiques d’hiver se déroulera en Chine du 4 février au 13 mars 2022. Compte tenu des incertitudes entourant l’organisation de la manifestation et des mesures attendues dans le cadre de la lutte contre la pandémie de COVID-19 en Chine, le Département fédéral des affaires étrangères (DFAE) a renoncé au déploiement d’une House of Switzerland en Chine.
La Suisse n’organisera pas de House of Switzerland lors des prochains Jeux olympiques d’hiver en Chine. Les mesures sanitaires et les restrictions imposées dans le cadre de la lutte contre la pandémie de COVID-19 ont contraint le DFAE à renoncer à la mise en place d’une House of Switzerland.
La House of Switzerland, une plateforme de communication et de réseautage habituellement mise sur pied par Présence Suisse pendant la durée des Jeux, a pour objectif de renforcer l’image de la Suisse sur les plans économique, scientifique et touristique, et constitue un lieu d’échange pour les différents groupes de visiteurs. Elle accueille également les conférences de presse et les cérémonies organisées en l’honneur des médaillés suisses, en collaboration avec Swiss Olympic et Swiss Paralympic. Compte tenu des mesures attendues, telles que la restriction des déplacements et l’exclusion du public international, il ne sera pas possible de mettre en place à Pékin une House of Switzerland assumant correctement sa mission.
Après l’annulation de Tokyo en été 2021, c’est la deuxième fois que le DFAE doit renoncer, pour cause de pandémie, à déployer une House of Switzerland dans le cadre des Jeux olympiques et paralympiques.
L’interruption du projet à ce stade permettra de ramener à 1,3 million de francs les dépenses fixées initialement à 4,7 millions de francs. Cette décision permet de protéger au mieux les intérêts financiers de la Confédération.
Bern, 10.11.2021 – Ab 2022 werden die Daten von Drittstaatangehörigen elektronisch erfasst, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Dazu wird ein europaweites Informationssystem eingeführt (Entry/Exit-System, EES). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 die Inkraftsetzung der notwendigen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes auf den 1. Mai 2022 beschlossen.
Das EES trägt dazu bei, die Kontrollen an den Aussengrenzen weiter zu verstärken und erhöht damit die Sicherheit im Schengen-Raum. Mit der Automatisierung zahlreicher Prozesse durch den Einsatz moderner Technologien soll die Grenzkontrolle zudem effizienter gestaltet werden. Das EES wird in der Schweiz sowohl an den Flughäfen, wie auch bei den Migrations- und Polizeibehörden zum Einsatz kommen. Die meisten Bestimmungen zum EES sind direkt anwendbar und setzen keine Umsetzung ins schweizerische Recht voraus. Gewisse Bestimmungen mussten hingegen konkretisiert werden und bedingten Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz. Das Parlament hat die Änderungen auf Gesetzstufe bereits im Juni 2019 verabschiedet, die anschliessende Referendumsfrist ist unbenutzt verstrichen.
Für die Umsetzung der EU-Rechtsgrundlagen zum EES sind auch auf Verordnungsebene Anpassungen erforderlich. So wird eine neue Verordnung über das Ein- und Ausreisesystem (EESV) geschaffen. Diese regelt hauptsächlich die Eingabe-, Bearbeitungs- und Abfragerechte der schweizerischen Behörden sowie das Verfahren für die Abfrage und Zugang zu den Daten des EES. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der notwendigen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Mai 2022 beschlossen.
Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest ESAF findet 2022 in Pratteln statt. Die als multikulturell und bunt bekannte Gemeinde hat sich im Vorfeld des Urschweizer Traditionsanlasses mit der Frage zu Identität und den Wurzeln ihrer Region befasst. Mit «Tracht lacht – Brauchtum verbindet» ist dabei ein Projekt entstanden, das diese Schweizer Kultur ab dem 6. November 2021 auf frische, schöne und bereichernde Weise zeigen soll. Mit Shqipe Sylejmani ist auch ein Stück albanische Kultur mit dabei.
Die Gemeinde Pratteln wird Austragungsort des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests ESAF 2022. Der Urschweizer Traditionsanlass, der alle drei Jahre stattfindet, wird in der multikulturellen Gemeinde mit grosser Vorfreude erwartet. Einzelne Projekte sollen die Region bereits auf den grossen Event einstimmen, so auch das Projekt «Tracht lacht – Brauchtum verbindet», das am 6. November 2021 seine Ouvertüre feiert. Themen wie Tradition, Brauchtum und kulturelle Wurzeln sollen dabei die bunte Seite Prattelns und der Schweiz beleuchten.
«Mit unserer Kleidung drücken wir aus, was uns wichtig ist, was uns ausmacht, wer wir sind. Und wenn das Kleidungsstück eine Tracht ist, dann kommt unsere ganze kulturelle Herkunft – unsere Wurzeln – dazu. Stellt euch vor, wenn jetzt unser ganzes, multikulturelles Pratteln, in seinen verschiedenen Trachten kommen würde – was gäbe das für eine Farbenpracht! Und genau darum geht es in unserem Projekt ‘Tracht lacht – Brauchtum verbindet’. Es geht um das Feiern dieser Vielfalt», sagt Andrea Sulzer, Abteilungsleiterin Bildung/Freizeit/Kultur in Pratteln und Projektleiterin von «Tracht lacht – Brauchtum verbindet».
Zur Unterstützung hat Sulzer Ambassador:Innen ins Projekt geholt, die eine besondere Beziehung zum Thema Trachten haben. Unter ihnen ist auch Shqipe Sylejmani, Autorin des Integrationsromans «Bürde & Segen», welche eine der kosovarischen Trachten präsentieren wird. «Das Leben mit zwei Herzen in der Brust gestaltet sich einfacher, wenn man diese Welten vereinen darf», erklärt die gebürtige Prattlerin. Sie wird am grossen Umzug im August 2022 verschiedene Trachten aus dem Kosovo und Medvegja tragen und hofft, dass sich auch viele andere aus der albanischen Kultur anschliessen. «Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz, haben unsere Traditionen, wie die Trachten, einen Platz an einer solchen Veranstaltung. Gerade deswegen wäre es schön, aus allen albanischen Regionen, Trachten am Umzug dabei zu haben. Kommt also vorbei!», sagt die Ambassadorin, die in Prishtina geboren wurde.
Trachten aufleben lassen und damit kulturelle Verwurzelung feiern, ist, was das Projekt «Tracht lacht – Brauchtum verbindet» so besonders gestaltet. Andrea Sulzer sieht dem Projekt gespannt entgegen: «Unsere Eröffnung am 6. November 2021 eröffnet das Nähatelier – also, bringt eure Trachten und traditionellen Kleider mit!» Traditionelle Kleider und Trachten, die bis im Sommer 2022 im Näh- und Erzählatelier von «Tracht lacht» entstehen, werden am Umzug des Eidgenössische Schwing- und Älplerfest ESAF 2022 zu sehen sein.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 die Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats» beschlossen. Damit kann die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats für genesene Personen im Inland auf 12 Monate verlängert werden. Zudem können auch Personen mit einem aktuellen positiven Antikörper-Test (serologischer Test) ein Schweizer Zertifikat erhalten. Dieses ist 90 Tage und nur in der Schweiz gültig. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass auch die Auffrischimpfung kostenlos ist und die Testkosten für Erstgeimpfte auch nach Ende November während sechs Wochen nach der Erstimpfung vom Bund übernommen werden.
Der Bundesrat will den Zugang zum Zertifikat für die Benutzung im Inland erleichtern, insbesondere für genesene Personen. Zurzeit erhalten Personen, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen können, ein Covid-Zertifikat mit Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Aktuelle wissenschaftliche Daten zeigen nun, dass Menschen nach einer Covid-Infektion ausreichend vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation geschützt sind. Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Genesene kann deshalb auf 12 Monate verlängert werden. Weiterhin wird genesenen Personen empfohlen, sich ab vier Wochen nach der Infektion einmal impfen zu lassen. In diesem Fall wird ein 12 Monate gültiges Impfzertifikat ausgestellt.
Die Anpassung tritt am 16. November in Kraft und gilt vorderhand nur in der Schweiz und für die Rückreise in die Schweiz. Auf europäischer Stufe gilt mit wenigen Ausnahmen weiterhin eine Gültigkeitsdauer von 180 Tagen.
Zertifikat für Genesene mit Antikörpertest
Ab 16. November können Covid-Zertifikate auch für Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antikörpertest (serologischer Test) belegen können, dass sie genesen und über ausreichend Antikörper verfügen. Akzeptiert werden Antikörpertests, die den WHO-Standards entsprechen, eine CE-Zertifizierung aufweisen und von einem durch Swissmedic zertifizierten Labor durchgeführt werden. Der Test ist kostenpflichtig.
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 90 Tage beschränkt. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann die betroffene Person einen weiteren Antikörpertest durchführen lassen. Ist dieser weiterhin positiv, kann ein weiteres Zertifikat ausgestellt werden. Ein Zertifikat für Antikörpertest gilt nur in der Schweiz. In der EU werden solche Nachweise von den meisten Ländern derzeit nicht anerkannt.
Zertifikat für Personen, die sich nicht impfen und testen lassen können
Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, erhalten bereits heute ein ärztlich ausgestelltes Attest und damit Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Ab Mitte Dezember 2021 erhalten sie auf Antrag ein Schweizer Covid-Zertifikat, das 365 Tage gültig ist. Der Kreis der nicht impf- und nicht testbaren Personen ist klein.
30 Tage-Zertifikat für Touristinnen und Touristen
Aktuell erhalten Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU gültig ist. Ab Ende November 2021 erhalten jene Touristinnen und Touristen Zugang zu einem Schweizer Zertifikat, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die Gültigkeitsdauer ist auf 30 Tage beschränkt. Das Zertifikat ist nur in der Schweiz gültig.
Unbefristete Übernahme der Testkosten für Erstgeimpfte
Seit 11. Oktober 2021 finanziert der Bund die Tests (Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pool-Tests) von Personen, die eine erste Impfung, aber noch kein Covid-Zertifikat erhalten haben. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Tests für diese Personen bis maximal sechs Wochen nach der Erstimpfung weiterhin übernommen werden. Wartet eine Person länger mit der Zweitimpfung, muss sie Kosten für die Tests selber tragen. Die Kostenübernahme war ursprünglich auf Ende November befristet. Damit nimmt der Bundesrat ein Anliegen der nationalrätlichen Gesundheitskommission auf.
Test-Qualität wird sichergestellt
Um ein zuverlässiges Testresultat zu erhalten, ist die Qualität der Probe entscheidend. Da die Qualität der Proben von nasalen Abstrichen ungenügend ist, sollen solche Tests nicht mehr zu einem Covid-Zertifikat führen. Zugelassen sind nur Antigen-Schnelltest mit einem Nasen-Rachen-Abstrich. Damit wird die Zuverlässigkeit des Resultats erhöht und das Risiko gesenkt, dass infizierte Personen aufgrund eines falsch negativen Testergebnisses ein Zertifikat erhalten.
Tarifanpassung für Schnelltests
Der Bundesrat hat im Weiteren die Kostenübernahme für die Antigen-Schnelltests durch den Bund angepasst und von aktuell 47 Franken auf maximal 36 Franken gesenkt. Dem Bund darf weiterhin maximal der Betrag verrechnet werden, der der selbstzahlenden Person in Rechnung gestellt wird. Damit kosten die Antigen-Schnelltests neu maximal gleich viel wie die neu verfügbaren und qualitativ besseren gepoolten Speichel-PCR-Tests für Einzelpersonen.
Auffrischimpfungen kostenlos
Der Bundesrat hat im Weiteren Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Epidemienverordnung zugestimmt. Damit können die Kosten der Covid-19-Auffrischimpfung – wie bereits die Erst- und Zweitimpfungen – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und dem Bund übernommen werden, sofern sie gemäss Impf-Empfehlung erfolgen.
Gemäss Schweizer Verfassung sollten unabhängig von sozialer Herkunft oder Geschlecht alle Bewohnerinnen und Bewohner die gleichen Chancen haben und entsprechend ihrer individuellen Begabung ihre Fähigkeiten entwickeln können – dies zu ihrem eigenen und zum Wohl der Gesellschaft. Doch wird die Schweiz diesem Anspruch gerecht? Die Eidgenössische Migrationskommission EKM geht an der diesjährigen Jahrestagung vom 8. November 2021 der Frage nach, wie es in der Migrationsgesellschaft um die Chancengerechtigkeit in den verschiedenen Bildungsetappen und auf dem Arbeitsmarkt steht.
Ungerecht verteilte Chancen können nicht nur zerstörerische Auswirkungen auf den Einzelnen haben, sie entziehen der Gesellschaft auch wichtige Talente und verringern den sozialen Zusammenhalt. Mark Terkessidis, Autor und Migrationsexperte, wird daher der Frage nachgehen, was unter dem Begriff der Chancengerechtigkeit zu verstehen ist und welche Auswirkungen eine ungerechte Verteilung der Chancen auf die Gesellschaft und die Betroffenen haben.
Die Tagung bildet zudem eine Plattform, um sich mit den anstehenden Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Bildungsetappen auseinanderzusetzen. Sie fragt nach Ansätzen, die Menschen dazu befähigen, im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt die eigenen Talente zu entdecken und zu entwickeln.
Esther Sancho, Geschäftsleitung Perret Sanitaire SA wird aus Sicht der Arbeitgeber über die Möglichkeiten sprechen, Chancen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber zu schaffen. Laurence Monnard und Jérôme Despont von der Organisation réalise zeigen auf, wie durch den Erwerb von Ausbildungen, die auf praktische Fähigkeiten und auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausgerichtet sind, Personen neue Chancen erhalten und den Zugang zu Beschäftigung finden.
Im Bereich der Bildung geht Jürg Schoch, Vorstand Allianz Chance+ und ehemaliger Rektor des Gymnasiums Unterstrass, auf die strukturellen Hindernisse und ungleichen Bildungschancen ein, mit denen Kinder und Jugendliche aus einem benachteiligten und bildungsfernen Elternhaus mit Migrationshintergrund zu kämpfen haben. Elke-Nicole Kappus, Stabsstelle Chancengerechtigkeit der Pädagogische Hochschule Luzern, präsentiert Pisten und konkrete Ansätze, wie Chancengerechtigkeit in der Ausbildung von Lehrpersonen vermittelt und so und über die Einstellung der Lehrpersonen in die Schulen kommen kann.
Im Austausch mit den anwesenden Referentinnen und Referenten wird schliesslich nach Lösungen gesucht, wie Diversität, Chancengerechtigkeit und Anforderungen des Arbeitsmarktes miteinander in Einklang gebracht werden können.
Dank neuen Rechtsgrundlagen können gewaltbetroffene Personen besser geschützt werden. Heute treffen sich in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern über 340 Fachpersonen an der «Nationalen Konferenz Gewalt» zu einem Austausch über die straf- und zivilrechtlichen Anpassungen. Ein Schwerpunkt bilden Kinder, die von Gewalt mitbetroffen sind. Weitere Schwerpunkte der Konferenz sind die elektronische Überwachung und Lernprogramme für gewaltausübende Personen.
Verschiedene neue Rechtsgrundlagen bieten einen verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking. Die Praxisänderung und deren Potential aus Sicht verschiedener Kantone bei Sistierungen von Strafverfahren und bei Anordnungen von Lernprogrammen wird an der Konferenz aufgezeigt. Diese gehen zurück auf die Revision des Artikels 55a des Strafgesetzbuches, welche den Ermessenspielraum der Strafverfolgungsbehörden vergrössert und am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist.
An der Konferenz wird unter anderem ein neuer Leitfaden vorgestellt im Umgang mit Kindern, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind. Er zeigt Richterinnen und Richtern sowie anderen Fachpersonen auf, wie Entscheidungen im Interesse des Kindes getroffen werden können.
Im Rahmen der Tagung wird auch über die Möglichkeiten und Grenzen des «Electronic Monitoring» diskutiert. Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen mit der neuen Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- und Kontaktverboten besser geschützt werden. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und bietet die Möglichkeit zur elektronischen Überwachung mit Armbändern oder Fussfesseln.
2020 registrierte die Polizei in der Schweiz über 46 000 Gewaltstraftaten, davon erstmals mehr als 20 000 im häuslichen Bereich. Im Schnitt stirbt alle zwei Wochen eine Person infolge eines solchen Übergriffs; durchschnittlich 25 Personen pro Jahr, davon 4 Kinder. 27 000 Kinder und Jugendliche sind jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen.
Die nationale Konferenz wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) organisiert. Es nehmen über 340 Fachpersonen aus der ganzen Schweiz teil, u.a. von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Opferhilfestellen, Frauenhäusern oder Lernprogrammen und Beratungsstellen für gewaltausübende Personen.
2020 waren in der Schweiz 33,5% der Erwerbsbevölkerung 50-jährig oder älter. Die Erwerbsquote der Personen zwischen 50 und 64 Jahren lag bei 81%, die Erwerbslosenquote gemäss ILO bei 4,0%. Ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter belief sich die Frühpensionierungsquote bei den Männern auf 39,0% und bei den Frauen auf 30,4%. Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation «Personen ab 50 Jahren auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2020» des Bundesamtes für Statistik (BFS).
2020 lebten in der Schweiz 1,654 Millionen Erwerbspersonen ab 50 Jahren, was einem Drittel (33,5%) der gesamten Erwerbsbevölkerung entspricht. Dieser Anteil ist gegenüber 1991 (24,0%) gestiegen. Die Alterung der Erwerbsbevölkerung ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Babyboom-Generation (geboren zwischen 1945 und 1964) ihr 50. Altersjahr erreicht hat. 2020 entfielen auf 100 Erwerbspersonen zwischen 20 und 64 Jahren 35,7 Personen ab 65 Jahren; das sind deutlich mehr als noch 1991 (28,2).
Die Erwerbsquote der Frauen steigt stark an
2020 waren 81,4% der 50- bis 64-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt aktiv, gegenüber 70,9% im Jahr 1991. Dieser Anstieg ist auf die stark wachsende Erwerbsquote der Frauen zurückzuführen (1991: 53,4%; 2020: 75,6%; Männer: Rückgang von 90,1% auf 87,2%). Im europäischen Vergleich gehört die Schweiz zusammen mit Schweden (86,0%), Island (83,6%) und Estland (81,3%) zu den Ländern, in denen mehr als acht von zehn Personen zwischen 50 und 64 Jahren erwerbstätig sind (EU-Durchschnitt: 70,3%). Mehr als jede sechste Person (17,8%) zwischen 65 und 74 Jahren war 2020 in der Schweiz erwerbstätig (1991: 19,7%).
Die Arbeitsbedingungen von älteren und jüngeren Personen unterscheiden sich
40,3% der Personen zwischen 50 und 64 Jahren arbeiteten im Jahr 2020 Teilzeit, gegenüber 35,2% der 25- bis 49-Jährigen. In den Branchen «Verkehr und Lagerei» (37,0% der Erwerbstätigen), «Öffentliche Verwaltung» (34,5%) sowie «Land- und Forstwirtschaft» (34,4%) waren die Erwerbstätigen ab 50 Jahren übervertreten (Gesamtheit der Branchen: 30,1%). Im Vergleich zu den jüngeren Erwerbstätigen waren sie häufiger selbstständigerwerbend (18,1% gegenüber 9,5%), arbeiteten öfter regelmässig am Wochenende (20,6% gegenüber 16,1%) und gingen auch häufiger einer Nebenerwerbstätigkeit nach (8,8% gegenüber 7,5%). Sie verfügten über durchschnittlich 3,5 Ferientage mehr pro Jahr.
Der Medianlohn 2018 lag bei 7341 Franken
Im Jahr 2018 lag der monatliche Bruttomedianlohn der 50- bis 64/65-jährigen Arbeitnehmenden über alle Berufsgruppen hinweg bei 7341 Franken, was einem Anstieg von 7,6% in den letzten zehn Jahren entspricht. Frauen ab 50 Jahren verdienen nach wie vor weniger als gleichaltrige Männer, aber die Lohnunterschiede verringerten sich (2008: 20,4%; 2018: 16,1%).
Erwerbslosigkeit hält in jedem zweiten Fall lange an
2020 war die Erwerbslosenquote gemäss ILO bei den Erwerbspersonen im Alter von 50 bis 64 Jahren mit 4,0% tiefer als bei den 25- bis 49-Jährigen (4,7%). Frauen sind seltener erwerbslos als Männer (3,5% gegenüber 4,3%). Die Hälfte (48,9%) der Erwerbslosen zwischen 50 und 64 Jahren suchte seit über einem Jahr eine Arbeit (25- bis 49-Jährige: 32,7%). Die Erwerbslosenquote der 50- bis 64-Jährigen in der Schweiz lag im internationalen Vergleich im Mittelfeld (EU-Durchschnitt: 5,1%).
18,6% der Bevölkerung zwischen 50 und 64 Jahren waren 2020 Nichterwerbspersonen. Ein Fünftel davon (3,8% der 50- bis 64-Jährigen) wäre verfügbar und bereit zu arbeiten, die meisten innerhalb eines Monats (3,2% der 50- bis 64-Jährigen).
Der Arbeitsmarktaustritt erfolgt im Schnitt mit 65,2 Jahren
Das Durchschnittsalter beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt lag 2020 bei 65,2 Jahren (Männer: 65,6 Jahre, Frauen: 64,9 Jahre). Selbstständigerwerbende treten deutlich später aus dem Erwerbsleben aus als Arbeitnehmende (67,5 Jahre gegenüber 64,9 Jahren). Am längsten bleiben Arbeitskräfte in der Branche «Land- und Forstwirtschaft» erwerbstätig (Austritt mit 67,5 Jahren). In der Branche «Kredit- und Versicherungsgewerbe» ist das mittlere Alter beim Austritt aus dem Erwerbsleben mit 62,8 Jahren am tiefsten.
Die Frühpensionierungsquote weist auf einen flexiblen Austritt aus dem Arbeitsmarkt hin. Sechs Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter waren 4,8% der Männer und 4,2% der Frauen in Frühpension (Durchschnitt 2018–2020). Ein Jahr vor dem ordentlichen Rentenalter belief sich der Anteil auf 39,0% (Männer) bzw. 30,4% (Frauen).
2021 wird die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Bundes 20 Jahre alt. Es ist der Moment für eine Zwischenbilanz: Wo steht die Rassismusbekämpfung heute? Und wie soll sie sich weiterentwickeln? Darüber diskutieren ab dem 12. November 2021 20 Gäste in der zehnteiligen Podcastreihe «Reden wir! 20 Stimmen zu Rassismus».
Seit 20 Jahren gestaltet, fördert und koordiniert die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) im Eidgenössischen Departement des Innern Aktivitäten zur Prävention von Rassismus und rassistischer Diskriminierung. In diesen zwanzig Jahren haben sich die gesellschaftliche Positionierung des Themas und der Akteure massgeblich verändert. Der von der FRB lancierte Podcast bietet Gelegenheit für das Gespräch mit Expertinnen und Experten über alte und neue Herausforderungen der Rassismusbekämpfung.
Rassismusbekämpfung – quo vadis?
In 10 Episoden äussern sich 20 Fachpersonen aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft zu unterschiedlichen Aspekten der Rassismusbekämpfung (siehe Programm im Kasten): Das reicht von der Einbettung der aktuellen Rassismus-Debatte in einen historischen Kontext und der Frage, wie sich Rassismus in unseren gesellschaftlichen Strukturen zeigt, bis zu den bestehenden oder fehlenden rechtlichen Möglichkeiten, um gegen Rassismus vorzugehen. Es gibt Episoden, die sich um die Rassismen gegenüber spezifischen Bevölkerungsgruppen drehen und Episoden, die nach den konkreten Herausforderungen in der Beratung oder bei der Arbeit in Institutionen fragen. In der letzten Episode geht es schliesslich darum, wie eine antirassistische Politik aussehen könnte.
Beitrag zu einer fundierten nachhaltigen Debatte
Die deutschsprachigen Episoden erscheinen ab dem 12. November im Zwei-Wochen-Rhythmus – auf Französisch ab dem 19. November. Die Podcastreihe dauert bis März 2022 und wird mit einer Tagung Mitte nächsten Jahres abgeschlossen. Die FRB will damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Debatte um Rassismus und die Herausforderungen der Rassismusbekämpfung in der Schweiz leisten. Moderiert wird der Podcast von Christoph Keller, Mandy Abou-Shoak und Vjosa Gervalla.
Der Podcast wird auf www.frb.admin.ch/podcast publiziert. Ab sofort gibt es einen Teaser zu hören.
Programm:
Episode 1: Historische Dimension von Rassismus
mit Monique Eckmann, emeritierte Professorin der Hochschule für Soziale Arbeit Genf; Michele Galizia, ehemaliger Leiter FRB; Mardoché Kabengele, INES und Berner Rassismusstammtisch
Episode 2: Struktureller Rassismus
Mit Vanessa Thompson, Kulturwissenschaftlerin an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt
Episode 3: Mit dem Recht gegen Rassismus
Mit Brigitte Lembwadio, Anwältin; Tarek Naguib, Jurist; Alma Wiecken, Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus
Episode 4: Rassismus und Migrationsdebatte
Mit Rohit Jain, Sozialanthropologe
Episode 5: Antirassismus und die Institutionen
Mit Amina Benkais, Integrationsdelegierte des Kantons Waadt; Seraina Rohrer, Bereichsleiterin Innovation und Gesellschaft, Pro Helvetia; Anisha Imhasly, Kulturwissenschaftlerin, INES
Episode 6: Diskriminierung als Querschnittsthema
Mit Franziska Schutzbach, Buchautorin, Forscherin und Dozentin
Episode 7: Mehrfachdiskriminierung und Beratung
Mit Myriam Diarra, Mit-Autorin von «I will be different every time – Schwarze Frauen in Biel»; Judith Jordáky, Beraterin, Mediatorin und Erwachsenenbildnerin; Gina Vega, Leiterin der Fachstelle Diskriminierung und Rassismus bei humanrights.ch
Episode 8: Antiziganismus in der Schweiz
Mit Mo Diener, künstlerische Leiterin des Roma Jam Session art Kollektivs (RJSaK); Venanz Nobel, Mitglied der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus und Vizepräsident schäft qwant
Episode 9: Religionsbasierter Rassismus
Mit Asmaa Dehbi, Diplomassistentin am Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft; Dina Wyler, Geschäftsführerin der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA
Die Impfung bleibt das wirksamste Mittel, um die Pandemie in der Schweiz zu beenden. Bund und Kantone führen deshalb eine Impfoffensive durch, um möglichst viele Personen über die Vorteile der Impfung zu informieren. Erstens veranstalten sie vom 8. bis 14. November unter dem Motto «Gemeinsam aus der Pandemie» eine nationale Impfwoche. Zweitens ermöglichen in den nächsten Wochen zusätzliche Impfmobile einen niederschwelligen Zugang zur Impfung in der ganzen Schweiz. Drittens werden Beraterinnen und Beratern alle, die möchten, direkt mit Informationen über die Impfung versorgen.
Die Impfoffensive ist breit abgestützt und soll in der gesamten Bevölkerung wahrgenommen werden. Bund und Kantone sowie zahlreiche Verbände und Organisationen arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Impfoffensive. Diese besteht aus drei Teilen: einer nationalen Impfwoche, zusätzlichen mobilen Beratungs- und Impfstellen sowie persönlichen Informationsangeboten.
«Gemeinsam aus der Pandemie»: Nationale Impfwoche vom 8. – 14. November
Ziel der Impfwoche ist es, möglichst viele Menschen über den Nutzen einer Impfung zu informieren. Die Impfwoche steht unter dem Motto «Gemeinsam aus der Pandemie» und betont den hohen gesamtgesellschaftlichen Nutzen der Impfung. Alle Kantone sowie zahlreiche Vereine, Verbände und Organisationen bieten lokale Veranstaltungen mit Beratung und niederschwelligen Impfangeboten an, etwa eine Impfnacht oder ein Livestream mit Expertinnen und Experten. In mehreren Sprachen werden verlässliche Fakten zur Impfung auf verständliche Art und Weise vermittelt, etwa zur Wirksamkeit, zur Sicherheit, zu den Nebenwirkungen der Impfstoffe, zu den gesundheitlichen Risiken einer Infektion oder zu den Impfmöglichkeiten.
Ab dem 7. November werden sich über 80 Persönlichkeiten aus Sport, Kultur, Wirtschaft und Politik in Inseraten für die Impfwoche einsetzen. Die Webseite impfwoche.ch enthält Informationen zur Impfwoche, zur Covid-19-Impfung und Links zu den Veranstaltungen in den Kantonen.
Im Rahmen der Impfwoche findet auch die Informations- und Konzerttour «Back on Tour» mit Konzerten in Thun (8.11.), Lausanne (9.11.), Sion (10.11.), St. Gallen (12.11.) und Luzern (13.11.) statt. Die Tour mit Stefanie Heinzmann, Danitsa, Stress, Dabu, Kunz sowie den Special Guests Baschi, Anna Rossinelli und Sophie Hunger wird am 8. November von Bundepräsident Guy Parmelin auf dem Bundesplatz lanciert. Die Konzerte werden mit Impfberatung und Impfmöglichkeiten begleitet. Die Zuschauerzahl ist auf 500 Personen begrenzt. Die Konzerte finden draussen statt, es besteht keine Zertifikatspflicht. Kostenlose Tickets können ab sofort über die Website der Impfwoche bezogen werden.
Zusätzliche Mobile Beratungs- und Impfstellen
Zahlreiche mobile Beratungs- und Impfstellen, wie beispielsweise Impfbusse, werden während der Impfwoche und in den folgenden Wochen in den Kantonen zirkulieren. Damit erhalten noch nicht geimpften Personen einfach Zugang zu einer Beratung und allenfalls einer spontanen Impfung. Noch untentschlossene Personen können sich individuell beraten lassen.
Beratungspersonen unterstützen die Menschen zudem dabei, ein Impfzentrum zu finden, eine Ärztin oder einen Arzt zu kontaktieren oder eine Übersetzerin oder einen Übersetzer hinzuzuziehen. Es ist noch nicht bekannt, wie viele zusätzliche mobile Stellen und wie viele Beratungspersonen in den nächsten Wochen zum Einsatz kommen werden. Noch haben nicht alle Kantone ihre Pläne vorgestellt.
Kosten von maximal 96 Millionen Franken
Für den Bund fallen durch die Impfoffensive Kosten von maximal 96 Millionen Franken an. Im Vergleich dazu: Für kostenlose Tests für Covid-Zertifikate würden pro Woche bis zu 50 Millionen Franken anfallen. Eine hohe Impfrate bietet zudem einen hohen gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Nutzen: Im Schnitt kann pro 50 Impfungen eine Hospitalisierung und pro 150 Impfungen eine Belegung auf der Intensivstation vermieden werden. Hinzu kommt, dass durch die Vermeidung von Schliessungen weitere Kosten gespart werden können, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, in Fitnesszentren oder in der Unterhaltungsindustrie.
Tiefe Impfrate
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern verzeichnet die Schweiz mit 73 Prozent vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren eine tiefe Impfrate. Die Impfung bleibt für den Bund und die Kantone das beste und schnellste Mittel für den Ausstieg aus der Covid-19-Pandemie. Nur mit einer deutlich höheren Impfrate kann die Bevölkerung ausreichend immunisiert und vor schweren Erkrankungen geschützt sowie eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindert werden. Nach dem heutigen Kenntnisstand sollte diese Impfrate – für die Deltavariante und ohne Einrechnung der bereits genesenen Personen – bei den über 65-Jährigen bei ca. 93% und bei den 18- bis 65-Jährigen bei 80% liegen.
Fragile epidemiologische Situation
Die epidemiologische Situation bleibt fragil. Die Impfquote ist derzeit zu tief und die Impfgeschwindigkeit zu langsam, um in der kalten Jahreszeit eine weitere, starke Infektionswelle verhindern zu können. Nachdem die Fallzahlen in den letzten Wochen abgenommen haben, hat sich der Trend wieder gewendet. Dies war vor dem Hintergrund der sinkenden Temperaturen, dem Ende der Herbstferien, der nach wie vor ungenügenden Immunitätslage und der viel ansteckenderen Deltavariante zu erwarten. Wie stark und rasch die Hospitalisierungen in den nächsten Wochen zunehmen werden, kann gegenwärtig nicht verlässlich prognostiziert werden. Die steigenden Fallzahlen dürften sich aber mit Verzögerung auch wieder auf die Anzahl der Spitaleinweisungen sowie die benötigten Kapazitäten auf Intensivpflegestationen auswirken.
Andreas und Claudia Jungwirth kommen aus der Gemeinde Molln in Oberösterreich, siegelten mittlerweile für viele bedürftigeMenschen im Kosovo als Helfer und guter Samariter. Als ehemaliger Soldat war Andreas Jungwirth in der Zeit zwischen 2003 und 2011 in mehreren Einsätzen insgesamt drei Jahre mit der KFOR im Kosovo stationiert. Dabei hat er seine ersten Hilfsprojekte mit CIMIC (Civilian Military Cooperation) organisiert und umgesetzt. Andreas ist eine faszinierende Persönlichkeit mit vielen Hobbys und Träumen, ihn zeichnet eine starke Positivität und Ausgeglichenheit aus. Seine Liebe zur Musik wärmt sein Herz und ich glaube, trotz der langen militärischen Auslandseinsätze, half ihm gerade die Musik den Weg zur humanitären Hilfe zu entdecken. Man ist in erster Linie Mensch! Das zeigen er und seine Frau, eigentlich seine beste Stütze bei all dem, in einem herausragenden Beispiel von Menschlichkeit. Er und seine Gattin fragen nie welcher Rasse, Hautfarbe, Religion oder Menschengruppe jemand angehörig ist, sie helfen, wo Hilfe benötigt wird!
Wie alles begann…
Als Andreas Jungwirth als Soldat in den Kosovo kam, merkte er sofort, dass das Land seinem Bundesland mit den Bergen und den landwirtschaftlichen Flächen, sehr ähnelt. Er erinnert sich zurück: „Gewöhnungsbedürftig war vor allem der Straßenverkehr, es schien so, als gäbe es keine Verkehrsregeln. Natürlich war ich zu Beginn von den zerstörten Häusern und Infrastruktur überrascht und irritiert. Die Gastfreundschaft der Einheimischen vermittelte ein Gefühl von “Zuhause sein“.”
Doch ausschlaggebend, um humanitäre Hilfe zu leisten war für ihn die Tätigkeit im ersten Einsatz 2003, wo er bei der Einheit CIMIC mehrere humanitäre Projekte organisierte. Ab 2015 kam der Beruf seiner Gattin als Pflegerin dazu, der eine sehr hohe soziale Kompetenz erfordert.
Andreas erzählt uns weiter: „Die Menschen sind nach über 20 Jahren nach Kriegsende frustriert und sehen wenig Perspektive. Jede Familie versucht zu überleben, meist gelingt es, wenn ein Familienmitglied Arbeit in einem EU-Land bekommt und Geld nach Hause schickt.“,- aber viele bleiben auf der Durststrecke, betont er weiter.
Seit 2014 fährt er gemeinsam mit seiner Gattin Claudia einmal jährlich in den Kosovo, um humanitäre Hilfe zu leisten. In den letzten 18 Jahren haben er und seine Frau im Kosovo viele Freunde gefunden, dennoch sind sie bei neuen Kontakten vorsichtig, weil sie nicht zulassen wollen, dass die Hilfen in falsche Hände geraten.
Andreas, gjate kohes sa ishte ushtar ne i Kforit ne Kosove
Ein langer Weg bis zum Ziel
Am Anfang waren es kleine Hilfsprojekte, wobei anzumerken ist, dass die Priorität bei Lebensmittelpaketen, Brennholz, Medikamente und Einlagen für Menschen mit Beeinträchtigungen lagen. Mit der Zeit erweiterten sich die Möglichkeiten auf Sanierungsarbeiten in Wohnräumen oder Schulen.
„In den ersten Jahren wurden die Reise- und Nächtigungskosten von meiner Gattin und mir
finanziertum die Spendengelder 1:1 in die Projekte investieren zu können. Mit Fortdauer
wurden immer mehr kleinere Unternehmen aus unserer Region auf uns aufmerksam und
unterstützen uns mittlerweile bei den Nebenkosten. So bekommen wir zum Beispiel ein
Fahrzeug von unserem örtlichen Autohändler. Die Aufenthaltskosten werden seit drei Jahren
vom Bürgermeister der Stadt Suhareka übernommen.“,- erzählt Andreas für Albinfo.at.
Ein Aufenthalt dauert meist 8 bis 10 Tage, wobei die bedürftigen Familien persönlich von dem Paar aufgesucht werden, meist in Begleitung von regionalen Organisationen und einem Dolmetscher. 2011 waren es nur 10 Familien, mittlerweile stieg die Nummer der versorgten Familien beim letzten Besuch über 80.
Die Spenden werden von Angehörigen, Freunden und Unternehmern eingesammelt, sie
kommen von überall her, aus Deutschland, Schweiz, Kosovo und sogar aus China. Von einem Gesangsquartett aus Molln wurde 2019 auch schon ein Benefizkonzert veranstaltet. Wichtig zu erwähnen ist, dass wir es hier mit keiner Organisation zu tun haben, alles wird
privat in der Freizeit und dem Urlaub des Ehepaars Jungwirth organisiert und umgesetzt. Dabei fallen keine Nebenkosten an und jeder gespendete Euro kann direkt eingesetzt werden. Darüber hinaus ist es ausgesprochen wichtig, alle benötigten Artikel im Kosovo zu kaufen, um auch die Wirtschaft vor Ort zu unterstützen.
Durch die gestiegene Aufmerksamkeit, dem Zuspruch und der finanziellen Unterstützung hat
sich einiges verändert und so gibt es nun neben den Lebensmittelpaketen drei fixe Säulen.
In Peja wird die Organisation “Duart Plote Meshire”, in Suhareka die Organisation “HandiKos” und in Gjakova die Schule “Marmull”, unterstützt. Im letzten Jahr wurde bereits das Dach der Schule saniert, dabei kam Unterstützung von der Bevölkerung, der oberösterreichischen Landesregierung und der kanadischen KFOR.
„Humanitäre Hilfe Kosovo (2021)“
Für dieses Jahr sind mehrere Ziele angesetzt, trotz der Pandemie und der momentanen
Lage wird akribisch darauf geschaut Spenden zu sammeln und den Bedürftigenzur Seite zu
stehen, denn gerade jetzt wird Hilfe stärker denn je benötigt.
Geplant sind, eine weitere Sanierung der Fassade der Schule “Marmull” mit einem Volumen
von € 10.000.-, Baubeginn Anfang der Sommerferien, der Ankauf von 7 Tonnen Pellets für
“HandiKos” Pellets im Wert von € 1000.- im Juni. Jede weitere Spende wird in den Ankauf
von Medikamenten für “Duart Plote Meshire” verwendet. Ein Spendenaufruf hat bereits
begonnen.
„Der Traum von mir und meiner Gattin ist es, bei der Grundschule “Marmull” für die sechsbis
zehnjährigen Kinder einen Spielplatz zu bauen.“,- erzählt Andreas.
Im Kosovo existiert noch starke Armut
So lieb Andreas und Claudia Jungwirth das Land und die Menschen dort auch gewonnen
haben, so erzählen sie, dass es noch starke Probleme im Land zu bewältigen gibt. Obwohl
sich der Zustand der Straßen und des Stromnetzes verbessert hat, wird aus deren Sicht, die
Tatsache, dass von den “AuslandskosovarInnen” tausende Häuser gebaut werden, die den
Neid in der Bevölkerung schüren, als Negativ empfunden. Im Sommer besuchen sie dann
noch mit “fetten Autos” ihre Heimat, das wirkt nicht gerade förderlich.
Darüber hinaus habe der Kosovo mit dem großen Problem der Vermüllung des Landes zu
kämpfen. „Dies hat auch die Verunreinigung des Trinkwassers zur Folge. Dringend
erforderlich ist eine Krankenversicherung für alle. Es muss den Lebenskosten angepasste
Löhneund eine Pensionsvorsorge geben. Die letzteren beiden Punkte sind auch der
Hauptgrund, warum die Jugend in andere Länder abwandern möchte.“,- betont Andreas.
Menschen mit Behinderungen seien am stärksten betroffen, es herrschen teilweise
menschenverachtende Lebensumstände und da können einem schon oft die Tränen
kommen.
Es macht trotz alledem sehr viel Freude, wenn man ein wenig Licht am Ende des Tunnels
entdecken kann: „Natürlich sehen wir Familien immer wieder, da sich bei vielen die
Lebenssituation nicht verbessert. Die Arbeitslosenrate ist hinlänglich bekannt. Ich bin jetzt
58 meine Frau 53. Zumindest möchten wir bis zu meiner Pensionierung (aus heutiger Sicht
mit 65) weitermachen. Abhängig ist das jedoch von der Spendenfreudigkeit der Menschen,
die uns und unser Projekt unterstützen. Ohne sie wäre das Ganze ja gar nicht möglich.“
Nur nach Kontakt, um die Spender kennen zu lernen.
Box
Der Luxus den die EmigrantInnen herzeigen wollen, hilft nicht gegen die Armut.
Obwohl sich der Zustand der Straßen und des Stromnetzes verbessert hat, wird aus deren Sicht, die Tatsache, dass von den “AuslandskosovarInnen” tausende Häuser gebaut werden, die den Neid in der Bevölkerung schüren, als Negativ empfunden. Im Sommer besuchen sie dann noch mit “fetten Autos” ihre Heimat, das wirkt nicht gerade förderlich.
Box:
“…ich habe es nicht glauben konen, dass 700 km Luftlinie von Österreich entfernt Leute in Elend leben und vor sich hinvegetieren…”, erzählt er mit leiser Stimme.
Box:
“Der Traum von mir und meiner Gattin ist es, bei der Gundschule im Dorf Marmull, Gemeinde Gjakova für die sechs – bis zehnjährigen Kinder einen Spielplatz zu bauen”, erzählt Andreas.
Ein neues Unternehmen auf dem kosovarischen Markt bietet innovative und einzigartige Dienstleistungen, die Sport und Natur, militärische Disziplin und beste Managementpraktiken verbinden. «Pike5 Solutions» hat als Hauptziel die Ausbildung von Teams für Teamarbeit und berufliche Entwicklung.
Warum dieses Label, Pike5?
Der Name «Pike5 Solutions» kommt von dem Ausdruck “Punkt 5 und 5 waren erledigt”. Nicht nur in unserer Kultur, sondern in jeder Kultur finden wir verschiedene Gruppen, die für bestimmte Interessen nicht zusammen funktionieren können, daher werden sie in kleinere Teile aufgeteilt und werden zu “Punkt 5”. Als Menschen schaffen wir es, uns selbst zu transzendieren, sobald wir uns entscheiden, in Gruppen zu arbeiten. Das Team kann höhere Ergebnisse erzielen als ein Individuum, daher haben wir diesen Namen als Zeichen der Vereinigung für all diejenigen gewählt, die sich dafür entscheiden, als Individuum und nicht als Gruppe zu handeln.
Wie haben Sie den Bedarf an diesem Service erkannt?
Der kosovarische Markt wächst von Tag zu Tag und mit ihm die Arbeitskräfte. In diesem Jahrzehnt steigt die Zahl erfolgreicher Unternehmen ebenso wie die Zahl der ausgebildeten Manager*innen auf der ganzen Welt. Jedes moderne Unternehmen weiss um die Bedeutung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens der Angestellten. Unternehmen stellen jetzt spezielle Mittel bereit, um das Team zu entspannen und vom Arbeitsumfeld fernzuhalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass solche Teambuilding-Aktivitäten in der kosovarischen Gesellschaft sehr notwendig sind, insbesondere nach dieser schwierigen Zeit der Isolation aufgrund von COVID-19.
Wir haben die jüngste und gesündeste Gesellschaft in Europa, daher müssen wir mit unserer Jugend zusammenarbeiten, um sie bei der Problemlösung kreativer zu machen, aber auch offener für die Arbeit in grossen Gruppen. Die kosovarische Jugend ist modern und fit für den Arbeitsmarkt. Viele von ihnen sprechen mindestens eine Fremdsprache. Alles was sie brauchen ist eine “gute Führung”, die sich um ihr seelisches Wohlbefinden kümmert.
Viele Freundeskreise entscheiden sich für ein gemeinsames Wochenende, ohne zu wissen, wie diese Zeit mit Arbeitskolleg*innen verbunden werden kann. Einige entscheiden sich für das Meer und andere für Villen in den Bergen des Kosovo oder sogar für ein gemeinsames Mittag- oder Abendessen. Wir als Unternehmen bieten diesen Gruppen mehr Auswahl und mehr Adrenalin, indem wir sie nicht nur unterhalten, sondern auch die Teammitglieder stärker miteinander verbinden. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Erfolg eines Unternehmens oder einer Organisation von der Teamfähigkeit der Mitarbeitenden abhängt.
Welche Dienstleistungen oder Aktivitäten bieten Sie an?
«Pike5 Solutions» bietet eine Vielzahl von Teambuilding-Programmen, die darauf ausgelegt sind, die Leistung zu verbessern und die Motivation innerhalb von Teams zu steigern. Die Programme umfassen Aktivitäten in drei verschiedenen Bereichen: Teamfähigkeit, Erholung und Wettkämpfe. Dies sind Aktivitäten von 2 Stunden bis hin zu Ausflügen oder tagelanger Exposition im Freien. Wir arbeiten mit Gruppen von 5 bis 50 Personen. Die Aktivitäten finden drinnen und draussen statt. Aktivitäten für jeden Bereich, die innerhalb der Programme entwickelt werden können, sind:
Teambuilding-Fähigkeiten
Führende Herausforderung
Rätsel
Erholung
Camping
Bergsteigen (Wandern)
Kulturbesuch
Wettbewerbsaktivitäten
Sport
Spiele
Neben vorgefertigten Festprogrammen bieten wir auch modifizierte Programme an, die sich an der Zeit und dem Verwendungszweck der Klientel orientieren. Unsere Programme werden unabhängig entwickelt und vollständig von «Pike5 Solutions» organisiert oder in Schulungen integriert, die von einer anderen Partei / Firma organisiert werden.
Was wollen Sie mit Ihren Aktivitäten erreichen?
Teambuilding ist wichtig für jedes Unternehmen oder jede Organisation, die darauf abzielt, die produktivsten Angestellten und Teams zu haben. Die Entwicklung von Teambuilding-Aktivitäten konzentriert sich auf wichtige Leistungswachstumsdynamiken wie Führung, Kommunikation, Zusammenarbeit, Innovation und Einheit. Die Leistungssteigerung innerhalb von Teams wirkt sich auch direkt auf die Gesamtleistung des Unternehmens oder der Organisation aus, indem sie ihre Produktivität insgesamt erhöht. Also investieren Sie in das Team!
Das Team von «Pike5 Solutions»
Besfort Kruma: Militär mit 11 Jahren Berufserfahrung in der Kosovo Security Force. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Ausbildung der jüngeren Generationen von Kosovo-Offizieren, wo er an der Entwicklung des Teamgeists, im Feldeinsatz und in der Führung gearbeitet hat.
Arineta Mula: Ikone des Bergsteigens im Kosovo, Langstreckenläuferin, die den höchsten Gipfel der Welt, den Everest, bestiegen hat. Sie hat den Tourismus und den Bergsport im Kosovo durch internationale Werbung gefördert. Eine der beliebtesten Bergführerinnen des Landes.
Azdren Çelaj: Hat viele Jahre in den Niederlanden gearbeitet, wo er verschiedene Teams im Bereich Business aufgebaut und geleitet hat. Verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Geschäft als strategischer Planer.
Fiton Kastrati: Militärische Führungserfahrung seit mehr als 11 Jahren. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Teambuilding, wo er auch internationale Erfolge wie die Goldmedaille bei militärischen Mannschaftswettbewerben in Grossbritannien einfahren konnte.
Manushaqe Nura: mehr als 13 Jahre militärische Führungserfahrung. Hat Erfahrung in der Auswahl und Entwicklung von Führungskräften sowie in der Teambildung. Sie hat den Kosovo bei verschiedenen militärischen Einzel- und Mannschaftswettbewerben vertreten, bei denen sie krönende Erfolge erzielt hat.
Die Umwelt- und Sozialstandards bei der Weltbank stimmen weitgehend mit den politischen Leitlinien der Schweiz überein. Dazu gehört unter anderem die Förderung von Menschenrechten und Demokratie. Dies zeigt ein am 20. Oktober 2021 vom Bundesrat verabschiedeter Bericht. Für die Schweiz hat die konsequente Umsetzung dieser 2018 in Kraft getretenen Standards Priorität.
Die revidierten Standards sind nach einem mehrjährigen, intensiven Prozess und breiter internationaler Konsultation 2018 in Kraft getreten. Die Schweiz hat im Konsultationsprozess die Rolle der Brückenbildnerin zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern gespielt.
Der Bericht zeigt auf, dass die Standards weitgehend mit den schweizerischen politischen Leitlinien zur Förderung von Menschenrechten und Demokratie, Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums, Bekämpfung des Klimawandels und Verbesserung von Gouvernanz und Rechtsstaatlichkeit übereinstimmen. Die Schweiz wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Weltbank die neuen Leitlinien einhält.
Die neuen Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank legen die Anforderungen für Investitionsprojekte der Weltbank fest, um ökologische und soziale Risiken zu minimieren. Solche Risiken gibt es in den Bereichen Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung, Biodiversität, Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Umsiedlungen, Schutz von indigenen Bevölkerungsgruppen und Schutz des kulturellen Erbes. Eine erste Auswertung zeigt, dass die erweiterten Standards die Projektrisiken umfassender berücksichtigen.
Prioritäten der Schweiz
Für die Schweiz ist die konsequente Umsetzung der neuen Umwelt- und Sozialstandards eine Priorität. Sie wirkt darauf hin, dass die Weltbank dafür genügend Ressourcen bereitstellt, Standards im Bereich der Digitalisierung entwickelt, Treibhausgasemissionen verringert, die Wende hin zu erneuerbaren Energien fördert und Länder unterstützt, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Die Schweiz unterstützt zudem die Anti-Korruptionsinitiativen der Weltbank und setzt sich dafür ein, dass diese umfassend umgesetzt werden.