Bundespräsident Parmelin reist für hochrangige Gespräche nach Japan

Bundespräsident Guy Parmelin reist vom 22. bis am 25. Juli nach Japan. Er wird mit Premierminister Yoshihide Suga und Aussenminister Toshimitsu Motegi zusammenkommen. Zum Programm gehört zudem ein hybrider Anlass, mit dem von Tokio aus die Etablierung eines neuen Konsulats der Schweiz in Osaka angekündigt wird. Am Freitag, 23. Juli, nimmt der Bundespräsident an der Eröffnung der Olympischen Spiele teil. Im Vorfeld der Eröffnung ist ein Empfang durch Kaiser Naruhito geplant. Am Samstag ist ein Treffen mit IOK-Präsident Thomas Bach geplant.

Japan ist ein Schwerpunktland im Rahmen der Aussenpolitischen Strategie der Schweiz. In den hochrangigen Gesprächen stehen insbesondere die engen Beziehungen beider Länder in Handels- und Forschungsfragen sowie globale Themen wie die Bekämpfung der Pandemie auf der Agenda.

Trotz der geographischen Distanz sind die beiden Volkswirtschaften seit langem eng verbunden. Die gegenseitigen Investitionen sind bedeutend, und einige Schweizer Unternehmen sind bereits seit über hundert Jahren in Japan präsent. Seit 2009 verfügt die Schweiz mit ihrem zweitwichtigsten Handelspartner in Asien über ein Freihandelsabkommen. Japan ist auch ein Schwerpunktland der bilateralen Forschungskooperation der Schweiz.

Mit dem Konsulat in Osaka erfolgt ein weiterer Ausbau von Swissnex, dem Schweizer Netzwerk für Bildung, Forschung und Innovation. Swissnex erhält damit einen weiteren Hauptstandort. Der Start am neuen Standort in der dynamischen Kansai-Region, wo in vier Jahren die Weltausstellung OSAKA 2025 mit Schweizer Beteiligung stattfinden wird, ist auf das erste Halbjahr 2022 geplant.

An den Olympischen Spielen in Japan werden rund 110 Schweizer Athletinnen und Athleten teilnehmen. Coronabedingt ist an der Eröffnungsfeier Publikum in sehr beschränktem Umfang zugelassen. Vertreten sein werden unter anderem Staats- und Regierungschefs sowie für den Sport zuständige Ministerinnen und Minister.

«Mehr als ein halber Grund zum Feiern»: Die Impfkampagne des BAG schreitet voran

Immer mehr Menschen in der Schweiz lassen sich gegen Covid-19 impfen. Aktuell haben zwei von drei Erwachsenen der Bevölkerung ab 16 Jahren mindestens eine Spritze erhalten. Dies ist erfreulich. Unter dem Motto: «Mehr als ein halber Grund zum Feiern» serviert das BAG am 19. Juli 2021 Kuchen auf dem Bundesplatz.

In vielen Kantonen haben die Sommerferien begonnen oder sie stehen unmittelbar vor der Tür. Ein idealer Zeitpunkt also, um eine erste Zwischenbilanz zur Impfkampagne des Bundesamtes für Gesundheit zu ziehen. Aktuell haben sich 63 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab 16 Jahren mindestens einmal impfen lassen. Das ist ein gutes Resultat. Wir sagen deshalb Danke, allen die sich impfen liessen und den vielen Beteiligten die sich dafür eingesetzt haben.

Am Montag, 19. Juli 2021 wird ab 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr der Kuchen vor dem Bundeshaus den Passantinnen und Passanten serviert. Und wer sich vor oder nach dem Genuss eines Kuchenstücks noch impfen lassen möchte, kann dies im dort stationierten Impftruck des Kanton Bern ohne Voranmeldung von 10.00 bis 16.00 Uhr tun.

Wer noch nicht geimpft ist, kann dies jetzt tun

Die ruhigere Ferienzeit ist ein guter Zeitpunkt, um sich einen Impftermin zu sichern. In mobilen Strukturen (wie zum Beispiel Impfbussen) oder auch in Arztpraxen oder Apotheken können sich Impfwillige auch ohne Voranmeldung einfach und sicher gegen Covid-19 impfen lassen.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich zu diesem Anlass eingeladen.

Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter sind gebeten, sich unter der E-Mail-Adresse [email protected] für den Anlass anzumelden.

Rekrutenschulen: Ab sofort wieder Ausgang ins Zivile und Wochenendurlaub

Ab dieser Woche wird der allgemeine Urlaub in den Rekrutenschulen wieder gewährt. Sofern es die epidemiologische Lage zulässt, dürfen Rekruten, Rekrutinnen und Kader wieder in den Ausgang ausserhalb der Waffenplätze sowie jedes Wochenende nach Hause.

Unter Einhaltung der vom Bundesrat beschlossenen und ab dem 26. Juni 2021 in Kraft getretenen Massnahmen dürfen alle Armeeangehörigen der Rekrutenschulen ab der kommenden Woche wieder in den wöchentlichen Ausgang ins zivile Umfeld und am Wochenende nach Hause. Dies gilt sowohl für einmal Geimpfte, doppelt Geimpfte und von Covid-19 Genesene als auch für Nicht-Geimpfte. Von den Lockerungen ausgenommen sind Personen, die positiv getestet wurden oder sich nach Kontakt mit positiv Getesteten in Isolation oder Quarantäne befinden. Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern, werden die bestehenden Massnahmen angepasst.

Rund 45 % der Rekrutinnen, Rekruten und Kader der Sommer-RS 2021 haben das freiwillige Angebot der Armee, sich in der RS gegen Covid-19 impfen zu lassen, angenommen. Die erste Dosis haben sie in der zweiten RS-Woche ab dem 11.07.2021 erhalten, die zweite Dosis wird in der RS-Woche 6 ab dem 9.8.2021 folgen. Ein Viertel der Armeeangehörigen der aktuellen Rekrutenschulen haben sich schon vor Antritt der Rekrutenschule zivil impfen lassen.

Abgesehen von jenen, die schon zivil beide Impfdosen der Covid-19-Impfung erhalten haben oder von Corona genesen sind, werden alle Armeeangehörigen bis Ende RS-Woche 6 weiterhin wöchentlich auf Covid-19 getestet. Ab der RS-Woche 7 werden nur noch diejenigen wöchentlich getestet, welche weder von Covid-19 genesen noch geimpft sind.

Die weiteren, im Zuge der Pandemie erlassenen Schutzmassnahmen, gelten weiterhin.

Die heute über 80 Jahre alte Schweizer Geflügelfarm wird von zwei Albanern geführt

Auf einer Fläche von zwei Hektar gelegen, umgeben von wunderschöner Schweizer Natur, züchtet der traditionsreiche Bauernhof “Geflügelzucht Rüegg AG” in Pfäffikon im Kanton Zürich seit 1940 Hühner und bietet frische Eier aus Freilandhaltung an. Das Besondere an diesem Betrieb ist die Tatsache, dass seine beiden Geschäftsführer auch Eigentümer des Hofes “Geflügelzucht Rüegg AG” sind.

 

Der Hof wurde vor 80 Jahren von einer Schweizer Familie mit Tradition auf diesem Gebiet gegründet. Seit drei Generationen in Folge von dieser Familie geführt, wurde ihr Erbe, eines der grössten im Zürcher Oberland, zwei Albanern anvertraut: Isa und Zahir Dërmaku.

 

Als eines der ältesten der Region, einst sogar der grösste Betrieb der Schweiz für Hühner- und Eierzucht, betreiben sie heute mit einer Verkaufskapazität von 15 Tausend Hühnern etwa eine halbe Million Eier für ihre Stammkunden. Die Kunden der Höfe sind heute vielfältig, Institutionen wie Pflegeheime, Betriebe und Lebensmittelproduzenten und das bekannteste Hotel in dieser Region, die bei der „Geflügelzucht Rüegg AG“ frische Hühner und Eier beziehen.

 

Das sind zwei engagierte Arbeiter, zwei Familienmitglieder, zwei Freunde und nicht nur das. Sie sind Onkel und Neffen, die ihren Respekt füreinander in eine Erfolgsformel verwandelt haben und viele Kund:innen nicht nur mit der Qualität der Farm, sondern auch mit der Gastfreundschaft, die sie in Isa und Zahiri gefunden haben, zufrieden stellen.

 

Isa Dërmaku, geboren 1976 in Shipashnica e Epërme in der Gemeinde Kamenica, emigrierte 1995 nach Deutschland, um 2003 in die Schweiz zu kommen. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der Schweiz in einem Autohaus kam 2014 auch sein Neffe Zahir Dërmaku zu ihm. Auch er arbeitete wie sein Onkel im selben Autohaus.

 

Isa und Zahir Dërmaku beschlossen im Jahr 2015, ihre Arbeitsbereitschaft mit der Eröffnung des Geschäfts “Zaunmeister” umzusetzen, welches Zäune für Häuser und verschiedene Objekte anbieten würde. Dies war eine gute Initiative, denn nach einigen Jahren konnten die beiden Jungunternehmer das Grundstück zusammen mit einigen begleitenden Arbeitseinrichtungen, zu denen auch der Betrieb „Geflügelzucht Rüegg AG“ gehörte, kaufen.

Foto: Armend Berisha/albinfo.ch
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“Zaunmeister”, das Geschäft, das den Weg für den Erfolg von Isa und Zahir Dërmaku ebnete.

 Diese Idee entstand aus dem Bedarf des Zürcher Oberlandes. “Zaunmeister” ist spezialisiert auf Dienstleistungen von verschiedenen Zäunen, Variationen und Modellen der besonderen Art. Die Zäune, die dieses Unternehmen anbietet, bestehen hauptsächlich aus Eisen, Aluminium, Holz und Kunststoff. Dank der professionellen Arbeit sind die Kund:innen, mit denen diese Firma zusammengearbeitet hat, äusserst zufrieden. Die Inhaber Isai und Zahiri sagen gegenüber albinfo.ch, dass dies ihrem Unternehmen ein gesundes und nachhaltiges Wachstum ermöglicht hat und somit zu einem erfolgreichen Namen in dieser Branche geworden ist.

Isa Dërmaku ist als einer der Miteigentümer der Firma “Zaunmeister” mehr mit technischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Planung und Installation von Zäunen beschäftigt. Während der andere Miteigentümer, Zahir Dërmaku, sich mehr auf administrative Arbeiten und die Vorbereitung von Verträgen für Kund:innen konzentriert. Derzeit hat “Zaunmeister” neben Isa und Zahir Dërmaku sieben Angestellte, die Profis in der Montage von Zäunen für Höfe und Gärten sind.

Die Kunden, mit denen “Zaunmeister” zusammenarbeitet, sind über 90% Schweizer, darunter viele Institutionen wie die “Gartenbau Genossenschaft” in Zürich, Schulen und touristische Orte in den Bergen der Schweiz.

Foto: Armend Berisha/albinfo.ch

Das verwendete Rohmaterial ist hauptsächlich von Schweizer und Deutscher Qualität. Ihre Spezialität ist neben „Zaunmeister“ Zäunen die Anordnung von Hoftüren in unterschiedlichen Abmessungen und Ausführungen. Charakteristisch für dieses Unternehmen ist die Einführung einer Art traditionellen Zaun, der vor Jahren im Kosovo verwendet wurde. Es geht um die Zäune, wie wir sie kennen, “mit Zweigen”, die laut den Besitzern gut ankommen und bisher bei einigen Schweizer Familien angewendet wurde.

 

“Zaunmeister” rechnet nach Angaben der albanischen Eigentümer:innen in Zukunft damit, diese Aktivität auf den Kosovo auszudehnen. Sie planen, Zäune im Kosovo zu produzieren und in die Schweiz zu exportieren. Dafür erwarten sie Kooperationen mit Unternehmen in diesem Bereich aus dem Kosovo.

Foto Armend Berisha/albinfo.ch

Die Tradition setzt sich mit den Albanern fort

Der Hof wurde vor 80 Jahren von einer Schweizer Familie mit Tradition auf diesem Gebiet gegründet. Seit drei Generationen in Folge von dieser Familie geführt, wurde ihr Erbe, eines der grössten im Zürcher Oberland, zwei Albanern anvertraut: Isa und Zahir Dërmaku.

Bald “Zaunmeister” im Kosovo

“Zaunmeister” rechnet nach Angaben der albanischen Eigentümer:innen in Zukunft damit, diese Aktivität auf den Kosovo auszudehnen. Sie planen, Zäune im Kosovo zu produzieren und in die Schweiz zu exportieren. Dafür erwarten sie Kooperationen mit Unternehmen in diesem Bereich aus dem Kosovo.

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Foto: Armend Berisha

Dieser Artikel wurde in unserem Magazin albinfo.ch (Printform) veröffentlicht, Juni-Juli 2021.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Juni 2021

Registrierte Arbeitslosigkeit im Juni 2021 – Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende Juni 2021 131’821 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 11’145 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank damit von 3,1% im Mai 2021 auf 2,8% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 18’468 Personen (-12,3%).

Jugendarbeitslosigkeit im Juni 2021
Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 991 Personen (-7,8%) auf 11’763. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 5’554 Personen (-32,1%).

Arbeitslose 50-64 Jahre im Juni 2021
Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre verringerte sich um 2’526 Personen (-5,9%) auf 40’433. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Zunahme um 749 Personen (+1,9%).

Stellensuchende im Juni 2021
Insgesamt wurden 226’637 Stellensuchende registriert, 10’730 weniger als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 6’817 Personen (-2,9%).

Gemeldete offene Stellen im Juni 2021
Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt nun neu ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im Juni um 5’462 auf 60’717 Stellen. Von den 60’717 Stellen unterlagen 45‘580 Stellen der Meldepflicht.

Abgerechnete Kurzarbeit im April 2021
Im April 2021 waren 304’284 Personen von Kurzarbeit betroffen, 36’669 Personen weniger (-10,8%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 3’574 Einheiten (-8,0%) auf 41’019. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 6’126’247 (-22,6%) auf 20’973’688 Stunden ab. In der entsprechenden Vorjahresperiode (April 2020) waren 90’185’271 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1’077’041 Personen in 131’069 Betrieben verteilt hatten.

Aussteuerungen im April 2021
Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats April 2021 ausgeschöpft hatten, auf 28 Personen. Jede versicherte Person, die am 01.03.2021 ihren Taggeldanspruch noch nicht ausgeschöpft hatte, erhält für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.05.2021 maximal 66 zusätzliche Taggelder.

EU anerkennt Schweizer Covid-Zertifikat

Die EU hat das Schweizer Zertifikat offiziell anerkannt. Zugleich hat die Schweiz ihrerseits die Anerkennung der in den EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten ausgestellten Zertifikate sichergestellt. Das Schweizer Covid-Zertifikat wurde mit der digitalen Schnittstelle der EU verbunden und ist seit letzter Nacht, vom 8. auf den 9. Juli, im gesamten EU-/EFTA-Raum anwendbar.

Der internationalen Kompatibilität wurde bei der Erstellung des Schweizer Covid-Zertifikats seit Beginn der Entwicklung eine hohe Priorität beigemessen.».

Ziel des «EU Digital COVID Certificate» ist es, das sichere Reisen während der Covid-19-Pandemie zu erleichtern. Wie das Zertifikat eingesetzt werden kann, entscheiden die einzelnen Staaten. Jedes Land bestimmt seine eigenen Einreiseregelungen und hat die Hoheit, sie je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage anzupassen.

Für Reisende mit dem Zertifikat ist es daher wichtig, sich stets über die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren.

Die albanische Expertin erklärt uns, was wir über Covid-Zertifikate in der Schweiz wissen müssen

In letzter Zeit wird in der Schweiz viel über Covid-Zertifikate gesprochen, während es bei den Schweizer:innen und der albanischen Bevölkerung einige Unsicherheiten darüber gibt. Um unseren Leser:innen zu erklären, worum es geht, hat albinfo.ch Dr. Fatime Imeri Berisha, Mikrobiologie-Spezialistin und Inhaberin und Leiterin mehrerer Labore in der Schweiz, zum Interview getroffen.

Albinfo: Wie wird mit Covid-Zertifikaten gearbeitet, wo und wie werden diese eingesetzt wann wird ihre Gültigkeitsdauer verlängert?

Imeri Berisha: Die Schweiz beginnt mit der Ausstellung von COVID-Zertifikaten, die derzeit in der EU gültig sind. Es ist wahrscheinlich, dass ihre Nutzung ausserhalb der EU-Länder vereinheitlicht wird, aber es gibt noch keine konkrete Einigung darüber.

Von der Schweiz ausgestellte COVID-Zertifikate sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem Reisepass oder einer Identitätskarte vorgelegt werden, da sie kein Bild des Inhabers enthalten. Das Zertifikat listet die personenbezogenen Daten und den Ausstellungsgrund auf, z.B. geimpft, geheilt oder getestet.

albinfo.ch: Von wie vielen Zertifikaten sprechen wir?

 Imeri Berisha: Es gibt drei Arten von COVID-Zertifikaten:

Zertifikat für geimpfte, Genesene und negativ getestete

Je nach Art der Bescheinigung werden sie von Ärzten in Praxen, Spitälern, Impfstellen, Labors, Prüfstellen, Apotheken oder kantonalen Verwaltungen ausgestellt. Nur vom Gesundheitsministerium (BAG) autorisierte Personen können solche Zertifikate ausstellen.

Die Bescheinigung für die Geimpften wird nach Abschluss der Impfung ausgestellt und hat derzeit eine Laufzeit von 180 Tagen, jedoch kein Ablaufdatum. Je nach neuen Daten zur Immunität nach der Impfung könnte dies noch länger dauern. Dafür müssen wir aber warten, bis uns zusätzliche statistische Daten vorliegen. Dieses Zertifikat wird von der Institution ausgestellt, in der der Impfstoff verabreicht wurde. Es enthält auch die Anzahl der verabreichten Impfstoffe und die Anzahl, die für den Abschluss der Impfung erforderlich ist. Also 2 Dosen für die Geimpften, die kein COVID-19 hatten und 1 Dosis für die Geimpften, die COVID-19 bestanden und sich davon erholt haben. Geheilte Personen werden in der Regel 6 Monate nach Bestehen der Krankheit geimpft und erhalten nur eine Dosis.

Die Bescheinigung über die Heilung von COVID-19 wird ab dem 11. Tag nach positivem PCR-Test der Patient:innen ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die Patient:innen bis dahin genesen sind und dies von dem für diesen Befund verantwortlichen Arzt bestätigt wird. Dieses Zertifikat ist 180 Tage ab dem Tag gültig, an dem eine Person positiv auf PCR getestet wurde.

Das Zertifikat für den PCR-Test ist 72 Stunden und das für den Antigentest 24 Stunden ab dem genauen Zeitpunkt der Probenentnahme gültig. Zertifikate für den Antigentest werden von dem Zentrum ausgestellt, in dem der Test durchgeführt wurde, und Zertifikate für die PCR von dem Labor, das die Analyse durchgeführt hat. Es ist möglich, dass das Antigenzertifikat nicht von jedem Staat akzeptiert wird, wie es schon jetzt der Fall ist, dass einige Staaten nur den PCR-Test akzeptieren.

albinfo.ch: Wie sieht es mit der Verwendung von Zertifikaten für Reisen ausserhalb der EU aus?

 Imeri Berisha: Bei Reisen ausserhalb der EU kommt es vor, dass Zertifikate nicht ausreichen, sondern das Ergebnis von dem Labor eingeholt werden muss, in dem die Passnummer vermerkt ist. Reisende sollten wissen und informiert werden, was für die Einreise in das Land, in das sie reisen, erforderlich ist, und zusätzliche Informationen wie die Passnummer angeben.

albinfo.ch: Werden Zertifikate automatisch ausgestellt oder sollen sie angefordert werden?

Imeri Berisha: Es ist wichtig zu betonen, dass COVID-Zertifikate nicht automatisch ausgestellt werden, sondern nur auf Anfrage einer Person. Wenn Sie also den PCR-Test durchführen, müssen Sie angeben, dass Sie für diesen Test ein COVID-Zertifikat erhalten möchten. Sowohl der Geimpfte als auch der Geheilte müssen die Ausstellung des entsprechenden Zertifikats beantragen.

Das Zertifikat wird also nach der Beantragung ausgestellt und ist 180 Tage für geimpfte und geheilte und 72 Stunden für den PCR-Test und 24 Stunden für den Antigentest gültig.

RS-Start 2/2021: Rund 11’500 Rekruten und Kader erwartet

Heute Montag, 5. Juli, startet die Sommer-Rekrutenschule 2021 unter Corona-Schutzmassnahmen. Von den erwarteten 11’500 Armeeangehörigen sind rund 390 Frauen. Neben der obligatorischen sanitarischen Eintrittsmusterung und einem Covid-19-Test haben die Rekruten und Kader auch die Möglichkeit, sich in der RS gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die Impfung ist freiwillig.

Heute beginnen rund 8’800 Rekruten und Rekrutinnen sowie 2’700 Kader die Rekrutenschule. Von diesen insgesamt rund 11’500 Armeeangehörigen sind 392 Frauen. In den Kasernen und auf den Waffenplätzen gilt weiterhin das Corona-Schutzkonzept, welches seit Frühling 2020 laufend an die epidemiologische Lageentwicklung angepasst worden ist. Dank der konsequenten Umsetzung des Schutzkonzeptes und der Disziplin der Truppe konnten in den letzten drei Rekrutenschulen grössere Ausbrüche verhindert werden.

Die Rekruten, Rekrutinnen und Kader werden innert 48 Stunden nach Einrücken und danach wöchentlich auf SARS-CoV-2 getestet. Davon ausgenommen sind vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Angehörige der Armee (AdA), welche in den letzten sechs Monaten an COVID-19 erkrankt waren.

Impfstrategie im Kampf gegen COVID-19

In der Sommer-RS 2021 bietet die Armee allen Armeeangehörigen in den Rekrutenschulen die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Covid-19 impfen zu lassen. Dies nicht nur zu ihrem eigenen Schutz, sondern auch um Kameraden und Kameradinnen sowie ihr privates Umfeld zu schützen. Damit leistet die Armee einen Beitrag zur Impfstrategie der Schweiz. Die Massnahme optimiert zudem den Schutz gegen COVID-19-Erkrankungen in der Armee und stellt die Ausbildung und die Einsatzbereitschaft sicher. Das Gros der impfwilligen Kader und Rekruten / Rekrutinnen wird in der zweiten RS-Woche die erste Impfung erhalten. In der sechsten RS-Woche erfolgt die zweite Impfung.

Die Impfungen sind für die Rekruten, Rekrutinnen und Kader freiwillig. Armeeangehörige, die sich nicht impfen lassen wollen, werden weiterhin wöchentlich getestet und müssen sich bei einem engen Kontakt mit Infizierten in Quarantäne begeben.

Zahl weiblicher Armeeangehöriger gestiegen

Unter den knapp 8’800 Rekruten und Rekrutinnen befinden sich 243 Frauen, die den Militärdienst freiwillig absolvieren. Somit ist die Zahl der Rekrutinnen das dritte Jahr in Folge gestiegen (Januar 2019: 130, Januar 2020: 184, Januar 2021: 213). Die Zahl der Kaderfrauen liegt für den aktuellen Start bei 149.

Mangel an Truppenköchen

Um einen akuten Mangel an Truppenköchen auszugleichen, hat die Schweizer Armee für die RS 2/2021 an acht Standorten zivile Caterer engagiert. Diese sollen für die Verpflegung von rund 3’000 Armeeangehörigen sorgen. Die Schwierigkeiten, genügend qualifiziertes Küchenpersonal zu rekrutieren, haben vielfältige Gründe. Dazu gehört, dass die Lebensmittelbranche weniger Lehrabgänger verzeichnet, der Frauenanteil gestiegen ist oder etwa die Ausbildung in der Gastronomiebranche im vergangenen Jahr Corona-bedingt in vielen Betrieben unterbrochen werden musste.

Beratung und Betreuung für Rekruten

Rekruten, die Hilfe benötigen, werden medizinisch, seelsorgerisch, psychologisch und sozial beraten und betreut. Der Sozialdienst der Armee bietet insbesondere bei finanziellen Problemen Unterstützung an. Rekruten können sich in persönlichen Fragen und Angelegenheiten direkt an ihren Kommandanten, den Truppenarzt, den Armeeseelsorger ihrer Schule resp. an die Armeeseelsorge (0800 01 00 01), den Psychologisch-Pädagogischen Dienst (0800 11 33 55) oder den Sozialdienst der Armee (0800 855 844) wenden.

Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

Bis zum 29. Juni 2021 wurden 3’419 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet. Mit 2’125 (62,2 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 1’294 (37,8 %) Meldungen wurden als schwerwiegend eingestuft.

Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 632 Meldungen (18,5 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten. Die Betroffenen waren im Mittel 62,5 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 30,3 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen lag das mittlere Alter bei 66,1 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall bei 81,1 Jahren.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen (67,4 %), in 29,4 % der Fälle waren Männer betroffen und in einigen Meldungen (3,2 %) wurde das Geschlecht nicht angegeben. 1’377 (40,3%) der Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 1’983 (58 %) auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 59 (1,7 %) der Fälle wurde der Impfstoff nicht spezifiziert.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Coronavirus: Die Schweiz übergibt vier Millionen Impfstoffdosen an Covax

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 entschieden, einen Grossteil der rund 5.4 Millionen bestellten Impfstoffdosen von AstraZeneca an die Covax-Facility abzutreten. Die Schweiz kann so einen substanziellen Beitrag an die globale Eindämmung der Covid-19 Pandemie leisten. COVAX ist eine Initiative, die einen weltweit gleichmässigen und gerechten Zugang zu COVID-19-Impfstoffen gewährleisten will. Durch die sehr ungleiche globale Verteilung von Impfdosen ist damit zu rechnen, dass die Pandemie weltweit noch längere Zeit andauern wird.

Die Impfkampagne in der Schweiz schreitet weiter voran: Bisher konnten rund 60 Prozent der erwachsenen Bevölkerung einmal und 40 Prozent vollständig geimpft werden. Es steht zudem ausreichend Impfstoff zur Verfügung, um auch Kindern und Jugendlichen eine Impfung zu ermöglichen und allfällige Auffrischimpfungen sicherzustellen. Für das Jahr 2022 hat der Bund weiteren Impfstoff bestellt, der auch mögliche Virusvarianten berücksichtigen wird.

Der Bund setzt dabei insbesondere auf mRNA-Impfstoffe. Diese erweisen sich als hochwirksam und gut verträglich. Die Impfstoffe von Moderna und Pfizer/BioNtech basieren auf dieser Impfstofftechnologie. Es sollen aber auch andere Impfstoffe zum Einsatz kommen, insbesondere für Personen, die eine Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe aufweisen.

Da ausreichend Impfstoff zum Schutz der Bevölkerung zur Verfügung steht, hat der   Bundesrat entschieden, vier Millionen der insgesamt rund 5.4 Millionen Impfdosen von AstraZeneca an die COVAX Facility weiterzugegeben. 1.4 Millionen Dosen des vektorbasierten Impfstoffes bleibt für den voraussichtlichen Einsatz in der Schweiz reserviert. Im Vordergrund steht der Einsatz bei Personen, die eine Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe aufweisen, im Ausland eine erste Dosis Astra Zeneca erhalten haben oder Personen, die eine alternative Impfung als den mRNA-Impfstoff wünschen. Er wird zur Verfügung stehen, sobald Swissmedic den Impfstoff zugelassen und das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) die Impfempfehlung verabschiedet haben.

Internationales Engagement zur Pandemiebekämpfung

Die COVAX Facility plant in diesem Jahr bis zu zwei Milliarden Impfdosen für die teilnehmenden Länder zur Verfügung zu stellen. COVAX hat bereits im Februar 2021 die ersten Dosen an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen verteilt. Bis heute konnten insgesamt mehr als 88 Millionen Dosen an rund 131 Teilnehmerländer geliefert werden.

Die Schweiz setzt sich seit Beginn der Pandemie für eine globale Lösung zur gerechten Verteilung von Covid-19-Impfstoffen ein. Sie hat COVAX zugunsten der 92 einkommensschwächeren Länder letztes Jahr mit 20 Millionen Franken unterstützt. Der Bundesrat hat im April 2021 zudem beschlossen, den Access to Covid-19 Tools Accelerator (ACT-A) mit weiteren 300 Millionen Franken zu unterstützen. Davon werden 125 Millionen in die COVAX Facility fliessen. Der ACT-A hat zum Ziel, den Zugang zu Covid-19-Impfstoffen, Medikamenten und Tests sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme im Kampf gegen die Pandemie zu fördern.

Die COVAX Facility wurde von der WHO und anderen Organisationen im April 2020 ins Leben gerufen und wird von der Impfstoff-Allianz Gavi, der CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) und der WHO betrieben. Die Schweiz hat bei deren Aufbau als Co-Vorsitzende der «Group of Friends of the Covax-Facility» aktiv mitgewirkt.

Coronavirus: Bundesrat legt Planung für die nächsten Monate vor

An seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 hat der Bundesrat diskutiert, wie sich die Schweiz auf die Herbst- und Wintermonate und einen möglichen Wiederanstieg der Fallzahlen vorbereiten soll. Er hat verschiedene Szenarien sowie seine Überlegungen zum weiteren Vorgehen in einem Bericht festgehalten. Im Zentrum stehen das rasche Entdecken besorgniserregender Virusvarianten, die Weiterführung der Impfkampagne sowie genügend Kapazitäten für das Testen und das Contact Tracing in den Kantonen.

Die epidemiologische Lage in der Schweiz hat sich in den letzten Monaten stark verbessert. Für die Entwicklung der Epidemie in den nächsten Monaten sieht der Bundesrat drei mögliche Szenarien. Allen gemeinsam ist die Annahme, dass das Virus längerfristig endemisch wird. Das heisst, dass das Virus nicht verschwinden, sondern weiterhin in der Bevölkerung zirkulieren wird. Die meisten Menschen werden über kurz oder lang mit dem Virus in Kontakt kommen und infiziert, wenn sie nicht durch eine Impfung geschützt sind.

Drei Szenarien für Herbst und Winter

Im Szenario 1 bleiben die Fallzahlen auf einem niedrigen Niveau. Kleinere Ausbrüche sind weiterhin möglich. Die Fallzahlen können saisonal bedingt etwas steigen, führen aber nicht zu einer nennenswerten Belastung des Gesundheitswesens. Die noch bestehenden Massnahmen können aufgehoben werden. Die Krise wäre zu Ende.

Im Szenario 2 kommt es zu einem Anstieg der Fallzahlen spätestens im Herbst oder Winter. Dafür kann es mehrere Gründe geben, zum Beispiel der Anteil nicht geimpfter Personen, das Aufheben der Massnahmen, saisonale Effekte oder das Auftreten neuer, ansteckenderer Virusvarianten. Dieser Anstieg führt zu einer so starken Belastung des Gesundheitssystems, dass sie die Weiterführung oder Wiedereinführung gewisser staatlicher Basismassnahmen wie Maskenpflicht oder Abstandsvorschriften notwendig macht. Auffrischimpfungen können notwendig werden.

Im Szenario 3 treten eine oder mehrere neue Virusvarianten auf, gegen die eine Impfung oder durchgemachte Erkrankung nicht mehr oder deutlich weniger schützen. Es kommt zu einer neuen, pandemischen Welle. Ein starkes staatliches Eingreifen und eine erneute Impfung sind erforderlich.

Im Zentrum der Mittelfristplanung von Bund und Kantonen steht Szenario 2 und folgende Herausforderungen:

Neue besorgniserregende Virusvarianten rasch entdecken

Je rascher neue besorgniserregende Varianten identifiziert werden, desto rascher können Einschleppung und Ausbreitung mit gezielten Massnahmen limitiert werden. Der Bundesrat hat dazu bereits vorsorglich Massnahmen beschlossen, etwa zum Vorgehen an den Grenzen. Er hat heute das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen das Überwachungssystem für das Aufspüren neuer Virusvarianten und das Monitoring ihrer Verbreitung in der Schweiz zu verstärken.

Impfbereitschaft erhöhen

Die breite Impfung der Bevölkerung ist entscheidend, um die Gesundheitsversorgung zu entlasten und die Epidemie zu bewältigen. Ein möglicher Wiederanstieg im Herbst wird wesentlich davon abhängen, wie hoch der Anteil geimpfter Personen in der Bevölkerung ist. Die Informationen zur Impfung werden deshalb intensiv weitergeführt. Für die mittelfristige Planung sind die Vorbereitung auf die Auffrischimpfung und die Anpassung der Impfung an neue Virusvarianten wichtig.

Auffrischimpfung vorbereiten

Derzeit gilt eine Schutzdauer von mindestens 12 Monaten gegen milde Covid-19-Erkrankungen. Gegen schwere Verläufe und Hospitalisierungen wird von einer Schutzdauer von mehr als 12 Monaten ausgegangen, bei gesunden Erwachsenen kann diese wesentlich länger sein. Wie lange die Impfung vor einer Übertragung schützt, ist derzeit noch nicht bekannt. Um längerfristig einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, dürften frühestens ab dem nächsten Winter Auffrischimpfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder für alle bereits geimpfte Personen notwendig sein.

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, unter Einbezug der betroffenen Stellen bei Bund und Kantonen die Vorbereitungen für die Planung und Durchführung der Auffrischimpfungen frühzeitig an die Hand zu nehmen. Die Kantone bleiben vor Ort für die Organisation der Impfung und das Bereitstellen der nötigen Kapazitäten zuständig. Das VBS wird beauftragt, die Impfstofflogistik solange zu gewährleisten, bis diese in die etablierten privaten Verteilkanäle überführt werden kann.

Gegen die bisher aufgetretenen Virusvarianten zeigen die in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe eine sehr gute Wirksamkeit. Jedoch ist nicht auszuschliessen, dass das Auftreten von neuen Virusvarianten eine Anpassung der Impfstoffe notwendig macht. Die Technologie der mRNA-Impfstoffe erlaubt eine verhältnismässig einfache und rasche Anpassung an neue Virusvarianten. Bis Impfungen mit einem angepassten Impfstoff erfolgen können, werden im günstigsten Fall etwa 6 Monate benötigt.

Teststrategie anpassen

Der Zugang zum Testen soll weiterhin niederschwellig und für alle offen sein. Wer Symptome verspürt soll sich nach wie vor sofort testen lassen können. Die Laborkapazitäten müssen im Falle einer Verschlechterung der epidemischen Lage rasch erhöht werden können. Wenn alle impfbereiten erwachsenen Personen geimpft sind, soll die Teststrategie angepasst werden. Das präventive Testen soll mit Beginn der Normalisierungsphase zurückgefahren werden, mit Ausnahme in den Schulen. Der Bund fordert die Kantone auf, mit repetitiven Tests sicherzustellen, dass der Schulbetrieb ohne einschränkende Massnahmen weitergeführt werden kann. Ausbrüche bei Kindern sollen möglichst verhindert werden. In Ländern, in welchen die Delta-Variante vorherrschend ist, werden überdurchschnittlich viele Ansteckungen in Schulen festgestellt. Wann eine Impfung von Kindern unter 12 Jahren möglich sein wird, ist noch nicht klar. Für diese Altersgruppe liegen noch keine Studiendaten vor. Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren liegt bisher die Zulassung von Swissmedic für einen Impfstoff vor.

Kapazitäten für Contact Tracing erhalten

Auch im Falle einer weiteren Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens bleibt das Contact Tracing eine wichtige Massnahme, um auftretende Fälle rasch zu isolieren und eine Ausbreitung zu verhindern. Dies spielt vor allem im Falle eines Auftretens besorgniserregender Virusvarianten oder für besonders gefährdete Personen eine wichtige Rolle, zum Beispiel in Alters- und Pflegeheimen. Es ist deshalb wichtig, dass die Kantone die nötigen Kapazitäten für das Nachverfolgen von Ansteckungen erhalten oder rasch wieder aufbauen können.

Kapazitäten des Gesundheitssystems erhalten

Im Falle eines Wiederanstiegs der Fallzahlen müssen ausreichend Kapazitäten vor allem in den Spitälern zur Verfügung stehen. Dafür sind die Kantone zuständig. Zudem muss das Gesundheitssystem auf eine zusätzliche Belastung durch längerfristige gesundheitliche Auswirkungen einer Covid-19-Erkrankung (Long term effects of Covid-19) reagieren können. Auch die Auswirkungen der Epidemie und der getroffenen Massnahmen auf die psychische Gesundheit gilt es weiterhin zu verfolgen.

Ende der besonderen Lage

Der Bundesrat hat sich auch mit der Frage nach dem Ende der besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz befasst. Sie endet dann, wenn aufgrund der Bedrohung durch
SARS-CoV-2 weltweit keine gesundheitliche Notlage besteht und keine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz mehr droht.

Weitere Themen der Mittelfristplanung

In seiner Auslegeordnung für die nächsten Monate hat der Bundesrat auch weitere Themen diskutiert, etwa die Versorgung mit medizinischen Gütern, die längerfristigen gesellschaftlichen Auswirkungen, internationale Aspekte, Einreisebestimmungen, die Krisenorganisation und digitale Systeme. Die meisten dieser Themen betreffen Bund und Kantone.

SwissCovid App wird erweitert

Der Bundesrat hat heute auch beschlossen, die SwissCovid App per Anfang Juli 2021 um eine Check-in-Funktion zu erweitern und damit das Contact Tracing gezielt zu ergänzen. Das dezentrale System zeichnet keine persönlichen Daten auf und nutzt weder Bluetooth noch GPS. Die Check-in-Funktion soll bei kleineren Veranstaltungen eingesetzt werden – zum Beispiel bei privaten Treffen, Sporttrainings, Chorproben und kleinen Konzerten oder in Sitzungszimmern. Veranstalterinnen und Veranstalter können direkt in der App einen QR-Code erstellen, den die Gäste bei ihrer Ankunft einscannen, um sich so bei der Veranstaltung einzuchecken. Nach der Veranstaltung bestätigen die Gäste in der App, dass sie die Veranstaltung verlassen haben. Diese Informationen werden auf dem eigenen Mobiltelefon während 14 Tagen lokal gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wird eine Person nach einer Veranstaltung positiv auf das Coronavirus getestet und gibt den Covidcode in die SwissCovid App ein, erfolgt eine automatische Benachrichtigung an alle Gäste, die im gleichen Zeitraum bei derselben Veranstaltung eingecheckt waren.

Förderprogramm für Medikamente gegen Covid-19

Der Bundesrat hat auch beschlossen, die Umsetzung seines Förderprogramms für Medikamente gegen Covid-19 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Innosuisse zu übertragen. Das BAG wird über die Finanzierungsbeiträge entscheiden. Innosuisse übernimmt die Ausschreibungen und die technische Evaluation der eingereichten Projekte. Mit dem Programm soll die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Medikamenten gegen Covid-19 gefördert werden, um zu einer sicheren und raschen Versorgung der Schweizer Bevölkerung beizutragen. Die Kriterien des Programms und das Eingabeverfahren sollen noch im Juli 2021 publiziert werden. Das Programm ist bis Ende 2022 befristet.

HISTORISCH: Die Schweiz schlägt Frankreich und zieht ins Viertelfinale ein

Die Schweiz hat das Wunder vollbracht und Frankreich besiegt, um das Viertelfinale zu erreichen.

Das erste Tor in diesem Match erzielte Haris Seferovi und das mit dem Kopf, nach einer Vorlage von Zuber in der 15. Minute, schreibt albinfo.ch.

Die Schweiz hätte die Zahl in der 54. Minute verdoppeln können, wenn Ricardo Rodriguez den Elfmeterschuss versenkt hätte. Frankreich bestrafte ihn schnell mit zwei Toren innert vier Minuten von Karim Benzema.

In der 75. Minute erzielte Paul Pogba ein Supertor zum 3:1, doch die Schweiz gab nicht auf, wo Seferovi in der 81. Minute erneut mit dem Kopf ein Goal erzielte. Die Schweiz stürmte weiter und Gavranovic traf in der 85. Minute, war aber nicht in Position. Doch in der 90. Minute stand Gavranovi nicht im Abseits und traf zum 3:3 und das Spiel ging weiter. Auch in den Fortsetzungen fielen keine Tore und der Elfmeter wurde vom Sieger entschieden. Beim Elfmeter war die Schweiz mit 5:4 besser, wo der letzte Elfmeter von Admir Mehmedi geschossen wurde, während Mbappe den 11-Meter verlor.

Im Viertelfinale trifft die Schweiz auf Spanien.

Granit Xhaka und Xherdan Shaqiri spielten von Anfang an für die Schweiz. Letzterer wurde in der 73. Minute ausgewechselt, während Xhaka mit der Gelben Karte bestraft wurde. Auch Admir Mehmedi kam in der 87. Minute ins Spiel.

Die SwissCovid App ist seit einem Jahr für Nutzerinnen und Nutzer verfügbar

Vor einem Jahr, am 25. Juni 2020, hat die Schweiz als eines der ersten Länder eine Proximity-Tracing-App eingeführt, die SwissCovid App. Nach einem Jahr zieht das BAG ein Zwischenfazit. Bis zu rund zwei Millionen Menschen nutzen die SwissCovid App aktiv, helfen so bei der Unterbrechung von Infektionsketten und können schneller über ein Ansteckungsrisiko gewarnt werden. Nutzerinnen und Nutzer leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie.

Die SwissCovid App verzeichnete am 27. Juni 2020 (zwei Tage nach ihrem Release) den 1.19 Millionsten Download – aktuell haben 3.18 Millionen Menschen die App installiert. Sie war 2020 die am häufigsten heruntergeladene App in der Schweiz. Ebenfalls einen raschen Anstieg konnte bei den Nutzerzahlen beobachtet werden. Bis zu zwei Millionen Menschen nutzen die SwissCovid App aktiv – zurzeit sind es 1.7 Millionen.

Effektivität von Proximity-Tracing-Apps

Aus epidemiologischer Sicht war es in der ersten Phase wichtig herauszufinden, ob die Anzahl Anrufe, die nach Warnungen durch die App bei der Infoline eintrafen, mit den Fallzahlen korrelieren, ob also genug Menschen durch die App gewarnt werden. Aufgrund dieser Untersuchungen wurden die Schwellenwerte, welche für die Abschätzung der Distanz verwendet werden, angepasst und somit die Effektivität gesteigert.

Bereits im Herbst 2020 konnte aufgrund der Auswertung von ärztlichen Meldeformularen gezeigt werden, dass sich symptomfreie Personen nach einer App-Warnung haben testen lassen und ein positives Ergebnis erhielten. Durch die Isolierung dieser positiv getesteten Personen wurden Infektionsketten früh unterbrochen. Aufgrund der hohen Datenschutzanforderungen kann nicht erhoben werden, wie viele Personen eine Warnung erhalten haben. Bekannt ist jedoch die Anzahl in die App eingegebener Covidcodes: zurzeit wurden 83’117 Covidcodes eingegeben, die wiederum Warnungen bei anderen Nutzenden ausgelöst haben.

Kontinuierliche Weiterentwicklung der SwissCovid App

Seit der Lancierung am 25. Juni 2020 wurde die SwissCovid App kontinuierlich weiterentwickelt. Dies sowohl auf der Benutzeroberfläche wie auch technisch im Hintergrund. Unter anderem konnte aufgrund der Systemanpassung am Betriebssystem von Apple die SwissCovid App auch iPhone-Nutzerinnen und Nutzern älterer Geräte zugänglich gemacht werden. Während der zweiten Welle im Herbst 2020 zeigte sich, dass die Generierung der Covidcodes die kantonalen Stellen an ihre Kapazitätsgrenzen brachte. Zu ihrer Entlastung wurden testende Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Mitarbeitende von Testzentren und die Mitarbeitenden der Infoline SwissCovid zur Ausstellung von Covidcodes berechtigt. Die rechtlichen Grundlagen wurden ebenfalls angepasst, um die Interoperabilität mit der deutschen Corona-Warn-App zu ermöglichen, von welcher seit März 2020 insbesondere die rund 60’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger profitieren.

Ausblick

Zurzeit wird an einer Erweiterung der SwissCovid App gearbeitet, die es ermöglichen soll, noch mehr Personen anonym und unkompliziert über ein Ansteckungsrisiko zu informieren. Benachrichtigungen der SwissCovid App erfolgen schnell und sollen Menschen dazu motivieren, sich auf das Coronavirus testen zu lassen.

Grenzgängerzahl wächst seit der Jahrtausendwende stetig

Ende 2020 arbeiteten rund 343 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz. Vor 25 Jahren waren es noch halb so viele. Fast alle stammten aus einem Nachbarstaat und arbeiteten in einem Grenzkanton. Und während im Kanton Genf ihre absolute Zahl am höchsten war, hatten sie im Kanton Tessin den grössten Anteil an der Gesamtbeschäftigung. Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation «Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz 1996–2020» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die 343 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Ende 2020 in der Schweiz arbeiteten, machten 6,7% der Erwerbstätigen aus. Sie haben jedoch eine spezielle Bedeutung für den Schweizer Arbeitsmarkt: Erstens konzentrieren sie sich stark auf die Grenzregionen, wo sie einen beträchtlichen Anteil der Beschäftigten ausmachen. Zweitens hat sich ihre Zahl seit Mitte der 1990er-Jahre von 140 000 auf 343 000 mehr als verdoppelt.

Zunahme ab 1998

Die Entwicklung der Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz während den 25 letzten Jahren hing von zahlreichen Faktoren ab, unter anderem von der Einführung der Personenfreizügigkeit und dem Wirtschaftswachstum.

Zu Beginn der Beobachtungsperiode (1996) ging die Anzahl Grenzgängerinnen und Grenzgänger sogar noch leicht zurück, ab 1998 pendelten dann jedes Jahr mehr in die Schweiz. Seit 2004, dem Beginn der Liberalisierung des Schweizer Arbeitsmarktes für Personen mit einer Grenzgängerbewilligung, ist ein stärkeres Wachstum zu beobachten: Zwischen 1996 und Ende 2004 arbeiteten jedes Jahr im Durchschnitt 2,7% mehr in der Schweiz. In der Periode ab Ende 2004 bis Ende 2020 betrug dieses Wachstum dann durchschnittlich 4,4% pro Jahr. Insgesamt hat ihre Zahl von 1996 bis 2020 um 143% zugenommen.

Hoher Anteil im Kanton Tessin

Die meisten Grenzgängerinnen und Grenzgänger arbeiteten Ende 2020 in einem Grenzkanton. Während ihre absolute Anzahl im Kanton Genf mit über 90 000 am höchsten war, ergibt sich ein anderes Bild, wenn man ihren Anteil an den Gesamtbeschäftigten betrachtet: am grössten war dieser mit 29% im Kanton Tessin, im Kanton Genf lag er bei 24%. Weitere Kantone mit einem hohen Grenzgängeranteil waren die Kantone Jura (19%), Basel-Stadt (18%), Basel-Landschaft (14%) und Neuenburg (12%).

Mehr als die Hälfte stammt aus Frankreich

Fast alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger stammten Ende 2020 aus einem Nachbarstaat. Über die Hälfte (55%) hatte ihren Wohnsitz in Frankreich, dahinter folgen Italien (23%) und Deutschland (18%). Weniger als 3% pendelten aus Österreich oder Liechtenstein in die Schweiz, die übrigen 0,7% stammten aus anderen Staaten. Davon kamen die meisten Personen aus Polen (640), der Slowakei (400) und Ungarn (360).

Häufiger in der Industrie als inländische Erwerbstätige

Verglichen mit den inländischen Erwerbstätigen waren Grenzgängerinnen und Grenzgänger im 4. Quartal 2020 häufiger in der Industrie tätig. Von den inländischen Erwerbstätigen arbeiteten nur 21% im sekundären Sektor, bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern waren es 33%.

Trotzdem war die Mehrheit, wie auch bei den inländischen Erwerbstätigen, im tertiären Sektor tätig. Während 77% aller inländischen Erwerbstätigen im Dienstleistungsbereich arbeiteten, waren es bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern lediglich 67%. In der Landwirtschaft arbeiteten nur 0,7% von ihnen – bei den inländischen Erwerbstätigen waren es im Vergleich dazu 2,3%.

Studie «Sicherheit 2021»: Sichere, vertrauensvolle, autonome und neutrale Schweiz

Die Schweizer Stimmbevölkerung fühlt sich sicher und hat grosses Vertrauen in Schweizer Institutionen. Aussenpolitisch bevorzugt sie eine neutrale, politisch autonome Schweiz, die nur in wirtschaftlichen und humanitären Belangen mit anderen Staaten kooperiert. Dies zeigen die Ergebnisse der diesjährigen Studie «Sicherheit», die von der Militärakademie (MILAK) an der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich herausgegeben wird.

Das mittlere Vertrauen in Schweizer Institutionen ist auch während der COVID-19-Pandemie im Januar 2021 überdurchschnittlich hoch und gegenüber Januar 2020 gestiegen. Nach wie vor ist das Vertrauen in die Polizei, die Wissenschaft und in die Gerichte am grössten. Dem Bundesrat wird ebenfalls überdurchschnittlich stark vertraut. Im Vergleich zum Januar 2020 hat das Vertrauen von Schweizerinnen und Schweizern in die Gerichte, den Bundesrat, das Eidgenössische Parlament und die politischen Parteien zugenommen.

Hohe Sicherheits- und geringe Bedrohungswahrnehmung

Das allgemeine Sicherheitsempfinden der Schweizer Stimmbevölkerung ist mit 95% (±0 Prozentpunkte) 2021 unverändert hoch. Die positive Zukunftseinschätzung der weltpolitischen Lage ist gegenüber dem Vorjahr und der verkürzten Nachbefragung (NBF – vom Juli 2020 zur Studie Sicherheit 2020, zur Messung möglicher Veränderungen im Meinungsbild der Schweizer Bevölkerung bedingt durch die COVID-19-Pandemie) um 8 Pp gestiegen, wird aber nach wie vor nur von einem Drittel der Befragten geteilt. Der Zukunftsoptimismus in Bezug auf die Schweiz (83%) ist im Januar 2021 hingegen geringer als im Januar 2020 und unverändert im Vergleich zur NBF. Insgesamt fühlen sich Schweizerinnen und Schweizer ausserdem kaum bedroht. Als vergleichsweise erhöht wird die Bedrohung durch eine Pandemie, durch Cyber-Angriffe, durch die Verbreitung von Fake News oder durch eine Wirtschaftskrise eingeschätzt.

Neutral und bedingte aussenpolitische Öffnungsbereitschaft

Auch 2021 hält die Schweizer Stimmbevölkerung fast einstimmig an der Neutralität fest (96%, ±0 Pp). Aussenpolitisch zeigt sich die Schweizer Stimmbevölkerung bedingt öffnungsbereiter. Während einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der EU zugestimmt wird, werden auch 2021 eine EU-Annäherung und ein EU-Beitritt von einer klaren Mehrheit abgelehnt. Mehr Befragte als im Vorjahr sind der Ansicht, dass die Schweiz stärker mit der Uno kooperieren sollte.

Positive Einstellung gegenüber der Schweizer Armee

Die Notwendigkeit der Armee wird von 73% der Befragten befürwortet. Die Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung zieht unverändert die Milizarmee (58%, +4 Pp) der Berufsarmee (38%, 2 Pp). Die in der NBF im Juli 2020 im Zuge des ersten CORONA Einsatzes der Schweizer Armee gemessenen historischen Höchstwerte bei der Zufriedenheit mit der Leistung und der Notwendigkeit der Armee sind im Januar 2021 wieder gesunken und entsprechen dem Niveau des Vorjahres.

Alternative Dienstmodelle

Im Januar 2021 ist in der Schweizer Stimmbevölkerung eine hohe Bereitschaft vorhanden, einen obligatorischen Dienst für Männer und Frauen mit freier Wahl zwischen Militär-, Zivil- oder Sozialdienst zu unterstützen (67%, +14 Pp gegenüber der letzten Erhebung 2015). Die Zustimmung einer Dienstpflicht ausschliesslich nur für Männer mit freier Wahl ist im Vergleich zu 2015 gesunken (52%, 8 Pp).

Durch die COVID-19-Pandemie eingeschränkte Lebensbereiche

Junge Erwachsene (18–29-Jährige) fühlen sich deutlich häufiger in ihrem Arbeitsleben, ihrem Freizeitverhalten und in ihrer psychischen Gesundheit durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt als ältere Personen.

Durchführung der Studie

Die Daten der repräsentativen Studie «Sicherheit 2021» wurden zwischen dem 5. und dem 26. Januar 2021 durch das Meinungsforschungsinstitut LINK erhoben. Hierfür wurden 1228 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus der Deutschschweiz, der Westschweiz und dem Tessin telefonisch befragt. Der Stichprobenfehler liegt bei einem Sicherheitsgrad von 95% im ungünstigsten Fall bei ±2.9%.

Covid-19-Impfung: Jugendliche ab 12 Jahren können sich impfen lassen

Swissmedic hat Anfang Juni den Covid-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech für 12- bis 15-Jährige in der Schweiz zugelassen. Auf Basis der Zulassungsdaten haben das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) die Impfstrategie und die Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe ergänzt. BAG und EKIF empfehlen die Impfung allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren, die sich impfen lassen wollen, um sich vor einer Infektion zu schützen.

Die Erfahrungen in der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche nur ein geringes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Die meisten Infektionen verlaufen symptomlos oder mild. Dennoch sollen auch junge Menschen die Möglichkeit erhalten, sich mit einer Impfung zu schützen.

Nach der Zulassung durch Swissmedic empfehlen das BAG und die Eidgenössische Impfkommission die Covid-19-Impfung deshalb auch Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren, die sich impfen lassen möchten. Empfohlen wird die Impfung besonders Jugendlichen, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark beeinträchtigt sind und möglichst jede zusätzliche Infektion verhindern möchten. Wertvoll ist eine Impfung zudem für all jene, die mit einer immungeschwächten Person zusammenleben. Die Impfstrategie wurde entsprechend angepasst und die Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe um die «Zielgruppe 6» der 12- bis 15-Jährigen ergänzt.

Basierend auf den aktuell bekannten Impfstoffeigenschaften und den für diese Altersgruppe schon verfügbaren Verträglichkeits- und Sicherheitsdaten sowie der niedrigen Krankheitslast soll vor dem Impftermin mit den Eltern oder einer anderen Vertrauensperson eine individuelle Risiko-Nutzen-Analyse durchgeführt und so entschieden werden, ob und wann die Impfung durchgeführt werden soll

Gleiches Impfschema wie bei Erwachsenen

Für Jugendliche ab 12 Jahre ist in der Schweiz bisher ist nur der Covid-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech zugelassen. Dieser Impfstoff zeigte in der klinischen Studie bei der untersuchten Altersgruppe eine Wirksamkeit von gegen 100 Prozent. Dabei erhielten die jungen Studienteilnehmenden die gleiche Dosis Impfstoff wie Erwachsene. Die Immunreaktion war mit jener der älteren Studienteilnehmenden im Alter von 16 bis 25 Jahren vergleichbar. Auch die Nebenwirkungen entsprachen dem bereits bekannten Profil: Am häufigsten traten bei den Jugendlichen Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Fieber oder Gelenkschmerzen auf. Die Nebenwirkungen dauerten in der Regel ein bis drei Tage und können nach der zweiten Dosis ausgeprägter sein.

Gratis-Impfschutz für Jugendliche ab 12 Jahren

Die Covid-19-Impfung wird für Jugendliche ab 12 Jahren ebenfalls kostenlos sein. Die Kantone entscheiden, wo die Impfung für diese Altersgruppe angeboten wird. Das BAG unterstützt die Kantone mit Informationsmaterialien für die impfenden Fachpersonen, die Eltern und die jungen Impfwilligen.

Impfstoffversorgung ist sichergestellt

Die Schweiz hat im Jahr 2021 genügend Impfstoffe, um auch Jugendlichen eine Impfung zu ermöglichen. Für das Jahr 2022 werden ebenfalls ausreichend Impfstoffe beschafft, um der gesamten Bevölkerung eine allenfalls nötige Auffrischimpfung anzubieten.

Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt und erleichtert die Einreise in die Schweiz

Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Damit ist der Öffnungsschritt grösser als in der Konsultation vorgeschlagen. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat zudem die Einreise in die Schweiz erleichtert. Die grenzsanitarischen Massnahmen konzentrieren sich neu auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante.

Die Öffnungsschritte vom 19. April und 31. Mai 2021 haben sich nicht negativ auf die Entwicklung der Covid-19-Epidemie in der Schweiz ausgewirkt. Die Fallzahlen und die Hospitalisierungen nehmen weiterhin deutlich ab. Bis Ende Juni wird zudem rund die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft sein. Es ist allerdings weiterhin Vorsicht geboten. Die Schweiz befindet sich seit Anfang Juni in der Stabilisierungsphase. Noch sind nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Der Bundesrat beobachtet zudem die Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Variante genau.

Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Fortschritts bei der Impfung sowie aufgrund der Stellungnahmen der Kantone, der Sozialpartner und weiterer Vernehmlassungsteilnehmenden hat der Bundesrat einen Öffnungsschritt beschlossen, der umfangreicher ausfällt als in der Konsultation vorgeschlagen. Die Regeln werden vereinheitlicht und vereinfacht und die Covid-19-Verordnung besondere Lage umfassend revidiert.

Öffnungsschritt grösser als vorgesehen

Der fünfte Öffnungsschritt geht insbesondere in folgenden Punkten weiter als die Konsultationsvorlage:

–              Keine Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt eine Homeoffice-Empfehlung

–              Keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch in Restaurants

–              Keine Beschränkungen der Kapazität und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat

–              Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien

–              Keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung.

Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben

Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen, wird aufgehoben. Im öffentlichen Verkehr gelten als Aussenräume sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen, wie Perronanlagen (auch unterirdisch), Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen. Als Innenräume gelten geschlossene unterirdische Bahnhofsanlagen (zum Beispiel der Tiefbahnhof Zürich) einschliesslich der Zugangsbereiche sowie Shoppingbereiche in Untergeschossen und geschlossene Wartesäle.

Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden. In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist.

Maskenpflicht an der Arbeit und in der Sekundarschule II wird aufgehoben An der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist. Auch in der Sekundarstufe II hebt der Bund die Maskenpflicht auf. Für Massnahmen an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind wieder die Kantone zuständig.

Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt

Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt; das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.

Präsenzunterricht ohne Beschränkungen

Die Personenbeschränkung für Präsenzveranstaltungen in der höheren Berufsbildung und in der Weiterbildung sowie an Fachhochschulen und Universitäten wird aufgehoben, ebenfalls ohne Pflicht zum repetitiven Testen.

Kapazitäten können voll genutzt werden

Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität voll ausnutzen. Aquaparks können wieder öffnen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität.

Restaurants: Gruppengrösse pro Tisch unbeschränkt

In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.

Diskotheken und Tanzlokale können wieder öffnen

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Auf die in der Konsultationsfassung vorgeschlagene Beschränkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht.

Veranstaltungen mit Zertifikat: Ohne Maske, ohne BeschränkungenFür Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10’000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Veranstaltungen ohne Zertifikat

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt:

–              Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.

–              Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.

–              Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen.

–              Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.

–              Draussen gilt: keine Maskenpflicht.

–              Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.

Private Veranstaltungen: innen 30, aussen 50

An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

Messen: Keine KapazitätsbeschränkungDas Verbot für Messen mit weniger als 1000 Personen in Innenräumen wird aufgehoben. Zudem wird auch bei Messen auf Kapazitätsvorgaben verzichtet, unabhängig von der Besucherzahl oder von der Beschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat. Für Messen ohne Zertifikat gilt Maskenpflicht in Innenräumen und Konsumation nur im Restaurantbereich.

Sport- und Kultur: ohne Maske

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Verlängerung der Schutzdauer der Impfung auf 12 Monate

Der Bundesrat erstreckt die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffen für vollständig geimpfte Personen auf 12 Monate. Dabei stützt er sich auf die Empfehlung der Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF). Geimpfte Personen sind daher neu während 12 Monaten von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU für das Covid-Zertifikat sind genesene Personen weiterhin während 6 Monaten von der Quarantänepflicht befreit. Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests wird zudem von 24 auf 48 Stunden verlängert.

Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel

Neu können validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel gekauft werden. Die vom Bund finanzierte Abgabe von fünf Selbsttests pro Person pro Monat erfolgt aber weiterhin nur in Apotheken. Sie wird auf Personen beschränkt, die nicht geimpft oder genesen sind. Neu in die Covid-19-Verordnung 3 aufgenommen wird auch die Vergütung von Tests vor Lagern und beim Zutritt zu Veranstaltungen.

Einreise in die Schweiz wird erleichtert

Der Bundesrat hat auch entschieden, die Vorgaben für Einreisen in die Schweiz zu lockern, so wie er dies in der Konsultation vorgeschlagen hat. Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grundsätzlich die Quarantänepflicht aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Zudem lockert die Schweiz die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige. Die entsprechende Länderliste des Staatssekretariats für Migration (SEM) wurde angepasst. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie der USA, Albanien oder Serbien ist wieder möglich.

Einreise aus einem Land mit einer besorgniserregenden Virusvariante

Die bisherige Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit wird reduziert und enthält nur noch Staaten oder Gebiete, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Geimpfte und genesene Personen aus einem solchen Staat oder Gebiet können ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen, solange sicher ist, dass die Impfung einen guten Schutz bietet. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben.

Konkret bedeutet dies, dass geimpfte und genesene Personen auch bei Reisen aus Staaten in denen die Delta-Variante dominiert (etwa Indien oder Grossbritannien), keinen negativen Test vorweisen müssen und auch nach der Einreise keiner Quarantänepflicht unterliegen. Die in der Schweiz eingesetzten Impfungen bieten einen nur leicht reduzierten und damit weiterhin sehr hohen Schutz gegen die Delta-Variante.

Internationale Kompatibilität des Covid-Zertifikats

Der Bundesrat hat heute zudem als Schengen-Weiterentwicklung zwei Verordnungen der EU zum digitalen Covid-Zertifikat der EU übernommen. Der Anerkennungsprozess des Schweizer Zertifikats durch die EU ist lanciert. Während einer sechswöchigen Übergangsphase ab 1. Juli ist davon auszugehen, dass im EU-/EFTA-Raum auch andere Nachweise akzeptiert werden. Es ist deshalb wichtig, sich vor einer Reise über die genauen Einreisebestimmungen zu informieren.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt: Schweiz legt ersten Staatenbericht vor

In ihrem ersten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fasst die Schweiz ihr Engagement im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zusammen. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 18. Juni gutgeheissen. Die Bestandsaufnahme betont auch die Bedeutung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft als Voraussetzung einer erfolgsversprechenden Präventionsarbeit.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz weit verbreitet und verursachen grosses Leid. Im Durchschnitt stirbt alle zweieinhalb Wochen eine Frau an den Folgen eines solchen Übergriffs. Schätzungsweise 27 000 Kinder sind jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen. Seit Jahren gibt es einen Trend zur leichten Zunahme. Mit 20 123 Straftaten wurde 2020 ein neuer Höchststand im Bereich der häuslichen Gewalt registriert.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat sich die Schweiz per 1. April 2018 verpflichtet, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung dieser Gewaltformen konsequent voranzutreiben.

Nun legt die Schweiz ihren ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vor. Diese regelmässigen Berichte dienen dem Europarat als Grundlage, um zu überprüfen, wie die Mitgliedstaaten der Umsetzung der Istanbul-Konvention nachkommen. Entsprechend umfasst der erste Staatenbericht der Schweiz eine Bestandsaufnahme aller Aktivitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Sensibilisierung für die Problematik hat zugenommenDie Istanbul-Konvention hat in der Schweiz eine neue Dynamik ausgelöst: Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist in den Fokus politischer Debatten gerückt. In der Legislaturplanung 2019–2023 hat der Bundesrat entschieden, die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt als eines der zentralen Handlungsfelder der Gleichstellungsstrategie 2030 zu definieren. Das Parlament hat ausserdem beschlossen, einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in die Legislaturplanung aufzunehmen. Bund und Kantone haben im Rahmen des Strategischen Dialogs «Häusliche Gewalt» eine Roadmap mit Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt unterzeichnet, darunter etwa eine zentrale Telefonnummer für Gewaltbetroffene. Auf kantonaler und kommunaler Ebene wurden ebenfalls zahlreiche Aktions- und Massnahmenpläne zur Umsetzung des Übereinkommens verabschiedet.

Auf nationaler Ebene können seit diesem Jahr Projekte zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen von privaten und öffentlichen Organisationen mit Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden. Im Bereich Schutz und Unterstützung ist seit 2019 die Plattform www.opferhilfe-schweiz.ch online, die Opfern von Gewalt Informationen und Unterstützung bietet.

Das schweizerische Recht vermag den Anforderungen der Konvention insgesamt zu genügen. Das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen ist seit dem 1. Juli 2020 wirksam. Die Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Ausserdem hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates im Frühjahr 2021 eine Vernehmlassung zu einer Revision des Sexualstrafrechts durchgeführt. Neu soll der Tatbestand der Vergewaltigung geschlechtsneutral formuliert und sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person sollen angemessen bestraft werden, auch wenn keine Gewalt oder Drohungen vorliegen. Mit letzterer Änderung soll der strafrechtliche Schutz von Opfern von sexuellen Übergriffen verbessert werden.

Der Staatenbericht zeigt: Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine kollektive Aufgabe, die mit vereinten Kräften von unterschiedlichen Politikfeldern, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden und unter Einbezug der Zivilgesellschaft erfolgen muss. Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt hat für den Bundesrat weiterhin höchste Priorität.

Prüfung durch unabhängige Expertengruppe folgtDer erste Staatenbericht der Schweiz dient als Ausgangspunkt für das Monitoring durch die unabhängige Expertengruppe GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence). Die Expertengruppe wird der Schweiz nach Prüfung des ersten Staatenberichts im März 2022 einen Länderbesuch abstatten und im Rahmen des Untersuchungsergebnisses bis Ende 2022 Empfehlungen an die Schweiz formulieren.

Bilaterale Themen und Beziehungen Schweiz–EU im Zentrum des Besuchs von Ignazio Cassis in Paris

Bundesrat Ignazio Cassis traf am 17. Juni 2021 den französischen Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten Jean-Yves Le Drian in Paris. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sowie bilaterale Themen. Ausserdem tauschten sich die beiden Aussenminister über aktuelle Themen des Weltgeschehens aus.

Beim Treffen mit seinem französischen Amtskollegen Jean-Yves Le Drian bekräftigte der EDA-Vorsteher die Absicht des Bundesrates, die Partnerschaft mit der EU auf der Basis der bilateralen Abkommen fortzusetzen. Die Schweiz hat der EU die Aufnahme eines politischen Dialogs vorgeschlagen, mit dem Ziel, die gemeinsamen Prioritäten für die künftige Zusammenarbeit festzulegen und anzugehen. Die Fortführung der Zusammenarbeit in bewährten Bereichen ist ebenfalls ein Anliegen des Bundesrates.

Ausserdem standen beim Arbeitsessen der beiden Amtskollegen diverse Themen des Weltgeschehens auf der Traktandenliste – unter anderem die jüngste Reise des EDA-Vorstehers nach Subsahara-Afrika und die Situation in Mali. Diesbezüglich erläuterte Bundesrat Ignazio Cassis das Engagement der Schweiz in der Sahelzone. Auch die Lage in Libyen kam zur Sprache. Dabei zeigten sich die beiden Aussenminister erfreut über ihre Teilnahme an der Libyen-Konferenz vom 23. Juni 2021 in Berlin.

Umfassende bilaterale und grenzüberschreitende Themen
Die Reise von Bundesrat Ignazio Cassis nach Paris steht im Einklang mit der Absicht der Schweiz, die Beziehungen zu Frankreich weiter zu stärken. Die beiden Länder pflegen sehr enge wirtschaftliche, menschliche und kulturelle Beziehungen. Beim Besuch wurden sowohl die guten bilateralen Beziehungen als auch die vielfältige und enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit betont, insbesondere vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Das im Schweizer Sektor des Flughafens Basel-Mülhausen anwendbare Arbeitsrecht und die Frage der Bewirtschaftung der Rhonegewässer waren ebenfalls Themen bei den Gesprächen.

Coronavirus: Bundesrat lanciert wirtschaftspolitische Transitionsstrategie

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die Inhalte der wirtschaftspolitischen Transitionsstrategie festgelegt. Er will die Erholung der Wirtschaft mit den bewährten Instrumenten der Standortförderung, der Innovations- und Bildungspolitik sowie der Arbeitsmarktpolitik begleiten. Damit eine langfristige Erholung gelingt, will der Bundesrat darüber hinaus das langfristige Wachstumspotenzial der Schweiz erhöhen.

Dank der Entspannung der epidemiologischen Situation konnten in den vergangenen Monaten weitgehende Öffnungsschritte vollzogen werden, weitere sind geplant. Gemäss 3-Phasen Modell des Bundesrates sind keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr notwendig, sobald alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft sind. Damit wird eine weitgehende Aufhebung der noch verbleibenden Einschränkungen für Wirtschaft und Gesellschaft greifbar.

Nach den Öffnungsschritten Anfang März hat in der Binnenwirtschaft wie erwartet eine zügige Erholung begonnen. Auch die Aussichten für die Weltwirtschaft und damit für die Schweizer Exportwirtschaft haben sich verbessert. Die Expertengruppe des Bundes erwartet für 2021 ein deutlich überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum von 3,6%. Die Arbeitslosenquote dürfte weiter zurückgehen und im Jahresschnitt bei 3,1% zu liegen kommen. Für 2022 prognostiziert die Expertengruppe eine Fortsetzung der Erholung. Die Wirtschaft sollte erneut überdurchschnittlich stark wachsen.

Um die erwartete wirtschaftliche Erholung zu begleiten, hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 die Inhalte einer wirtschaftspolitischen Transitionsstrategie mit den folgenden drei Pfeilern verabschiedet: Normalisierung, Begleitung der Erholung und Revitalisierung.

Normalisierung der Wirtschaftspolitik parallel zu den Öffnungsschritten

Mit den weiteren Öffnungsschritten sollen auch die ausserordentlichen wirtschaftlichen Stützungsmassnahmen wie im Covid-19 Gesetz vorgesehen schrittweise auslaufen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Hilfen abrupt enden.

Der Corona-Erwerbsersatz und die Hilfen im Kultur- und Sportbereich stehen bis Ende 2021 zur Verfügung. Bei den ausserordentlichen Massnahmen der Kurzarbeitsentschädigung ist beabsichtigt, die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate und damit über das Jahresende hinaus zu erhöhen. Zudem soll die Gültigkeit des summarischen Verfahrens und der Ansprüche von Lernenden, von Arbeitnehmenden auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen und von Personen in befristetem Arbeitsverhältnissen bis Ende September 2021 verlängert werden. Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, mit punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung den Kantonen die Möglichkeit zu geben, besonders betroffene Unternehmen stärker zu unterstützen. Um erneute Einschränkungen vorzubeugen, wird der Bundesrat seine Arbeiten zur weiteren Durchimpfung der Bevölkerung, im Bereich Testen und Contact Tracing sowie zur Beschaffung von Arzneimittel konsequent fortführen.

Erholung der Wirtschaft mit bewährten Instrumenten begleiten

Bei gewissen Unternehmen könnte eine verstärkte Notwendigkeit zur Anpassung bestehen. Der Bundesrat will diese durch die Stärkung bewährter Instrumente begleiten. Bereits im Herbst 2020 hat er das Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» von Innosuisse lanciert. Ende Sommer will er erste Eckpunkte des «Recovery-Programms» für den Tourismus festlegen. Für die Veranstaltungsbranche besteht zwischen Juni 2021 und April 2022 mit dem «Schutzschirm für Publikumsanlässe» eine Massnahme, welche die Planungssicherheit für Organisatoren von Grossveranstaltungen erhöht. In der Arbeitslosenversicherung stehen mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen der Kantone bewährte Massnahmen zur Verfügung, um Arbeitslose bei der Stellensuche wirksam zu unterstützen.

Langfristiges Wachstumspotenzial erhöhen und Wirtschaft revitalisieren

Verschiedene laufende Vorlagen könnten die Erholung in den nächsten Jahren nachhaltig stärken. Dazu zählen bspw. die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital oder die Abschaffung der Industriezölle. Schliesslich will der Bundesrat die Chancen der Digitalisierung mit über 90 laufenden Massnahmen des Aktionsplans «Digitale Schweiz» nutzen. Dazu gehört zum Beispiel der weitere Ausbau des One-Stop-Shops «EasyGov.swiss» für Unternehmen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf Arbeitsbesuch in Kalifornien

Bundesrätin Simonetta Sommaruga unternimmt vom 21. bis am 24. Juni 2021 einen Arbeitsbesuch, der sie virtuell nach Kalifornien führt. Das ist eine Premiere. Die UVEK-Vorsteherin spricht mit Politikern des US-Bundesstaats, so mit der kalifornischen Vize-Gouverneurin Eleni Kounalakis und mit David Hochschild, dem Vorsitzenden der kalifornischen Energiekommission. Auf dem Programm stehen zudem Besuche von Firmen, die in eine klimafreundliche Zukunft investieren. Bundesrätin Sommaruga erhält zum Beispiel Einblick in die Produktion von Zügen und Elektrofahrzeugen. Beim virtuellen Arbeitsbesuch handelt es sich um einen Pilotversuch, der auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zurückgeht. Bundesrätin Sommaruga möchte ausloten, unter welchen Voraussetzungen diese klimafreundlichen Besuche für gewisse Destinationen Schule machen könnten.

Es ist das erste Mal, dass ein Mitglied des Bundesrats einen Arbeitsbesuch dieser Art durchführt. Er findet zwar virtuell, aber in Echtzeit statt und umfasst die gleichen Elemente wie eine klassische Reise, zum Beispiel Besuche vor Ort, Besichtigungen von Firmen und gemeinsame Veranstaltungen wie etwa Diskussionen mit Klima-Fachleuten und Wirtschaftsvertretern. Dank digitalen Hilfsmitteln und Drohnen ist es auch möglich, im Napa Valley eine Wanderung in den Rebbergen zu unternehmen, die unter dem Klimawandel besonders stark leiden, und den Rotholzwald «Muir Woods» zu besuchen, der 1908 von Präsident Theodore Roosevelt zum ersten privat gestifteten Nationaldenkmal ernannt wurde. Auf dem Programm steht auch der Besuch einer öffentlichen Bibliothek in San Francisco, deren Betreiberinnen sich für benachteiligte Menschen engagieren.

Diese «Reise» ist ein Pilotversuch, weiter entwickelt aus den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, als viele Gespräche digital statt physisch stattgefunden haben. Bundesrätin Sommaruga möchte ausloten, unter welchen Voraussetzungen solche klimafreundlichen Besuche für gewisse Destinationen Schule machen könnten.

Kalifornien und die Schweiz: Investitionen in eine Zukunft ohne fossile Energie

Die Schweiz und Kalifornien sind vom Klimawandel stark betroffen: Im US-Bundesstaat sind seine Folgen deutlich spürbar. Immer öfter kommt es zu immer längeren Trockenperioden und verheerenden Bränden, die Siedlungen und fruchtbare Landschaften vernichten. Das beschleunigt den Artenschwund und gefährdet die Wälder und die Zukunft des Weinbaus im Napa Valley.

Kalifornien hat daher Gegenmassnahmen eingeleitet: Die Regierung investiert viel in den Klimaschutz, sie baut das Energiesystem auf erneuerbare Energien um und will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Sie setzt dazu vermehrt auf eine Mobilität ohne fossile Treibstoffe. Im südwestlichen Bundesstaat werden fortlaufend neue Ideen zur Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien entwickelt. Auch Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich in Kalifornien.

Bundesrätin Sommaruga spricht anlässlich des virtuellen Arbeitsbesuchs vom 21. – 24. Juni 2021 mit politisch Verantwortlichen aus den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr sowie mit Vertretern von schweizerischen und amerikanischen Firmen, die in saubere Technologien und in die klimafreundliche Mobilität investieren. Ergänzend zu den Gesprächen erhält sie Einblick in ihre Produktion, so etwa in der Fabrik des Schweizer Zugbauers Stadler in Salt Lake City (Utah). Die UVEK-Vorsteherin wird sich zudem mit Fachleuten über den Klimawandel und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die Landwirtschaft austauschen.

Marianne Helfer wird neue Leiterin der Fachstelle für Rassismusbekämpfung

Marianne Helfer ist seit 2018 Stellvertretende Leiterin der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB). Zuvor arbeitete Marianne Helfer als Fachspezialistin in der Integrationsförderung im Staatssekretariat für Migration (SEM) und während rund zehn Jahren als Projektleiterin im Kompetenzzentrum Integration (KI) der Stadt Bern. Dort war sie unter anderem zuständig für die Konzeption und Umsetzung der Strategie der Stadt Bern gegen Rassismus. Marianne Helfer hat an der Universität Bern Sozialanthropologie, Spanische Literaturwissenschaften und Neueste Geschichte studiert und 2006 mit dem Lizentiat abgeschlossen. Sie ist 44-jährig und Mutter von zwei Kindern.

Marianne Helfer tritt am 1. Oktober 2021 die Nachfolge von Michele Galizia an. Michele Galizia geht nach rund 20-jähriger Tätigkeit als Leiter der Fachstelle für Rassimusbekämpfung FRB in Pension. Zuvor hat er ab 1995 das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) mitaufgebaut. Das EDI dankt Michele Galizia für seine ausserordentlichen Leistungen in der Rassismusbekämpfung in den letzten 25 Jahren.

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) wurde 2001 ins Leben gerufen. Sie gestaltet, fördert und koordiniert Aktivitäten zur Sensibilisierung, Prävention und Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung und zur Stärkung der Menschenrechte auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.