Bundesrat begrüsst eine nächste Landesausstellung

Bund und Kantone führen in der Positionierung erste Eckwerte von Rahmenbedingungen für eine nächste Landesaustellung auf. Eine zukünftige Landesausstellung soll nachhaltig Nutzen stiften und entsteht in der Regel «bottom-up». Die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en) sind zentrale Voraussetzungen.   Die Projektträger sollen Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen miteinbeziehen und das Projekt mit anderen Grossprojekten abstimmen. Die Rahmenbedingungen dienen den Trägerschaften von Projekten für eine Landesausstellung sowie interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit als Orientierung.

Verantwortung für das Projekt bei der Trägerschaft

Bund und Kantone legen in der Positionierung grob ihre Rollenauffassung dar und stellen klar, dass sie sich nicht in der Rolle der Initiatoren einer Landesausstellung sehen. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt für eine Landesausstellung verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Ansprechpartner auf Ebene Bund ist das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, auf Ebene Kantone ist es die KdK.

Bund und Kantone sind bereit, Initiativen für eine Landesausstellung ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projektes und der Rollenteilung durch die jeweiligen Parlamente unter Berücksichtigung der Haushaltlage und weiterer finanzpolitischer Prioritäten zu bestimmen. Der Bund wird im «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesaustellung», der bis Ende 2023 durch den Bundesrat zu verabschieden ist, Rollen und Aufgaben von Bund, Kantonen und Trägerschaften sowie wichtige Prozesse vertiefen.

Bund und Kantone rufen zur Zusammenarbeit auf

Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung ab 2027 durchzuführen. Bund und Kantone begrüssen einen Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben. Sollten mehrere Initiativen zu konkreten Projekten heranreifen, stellt sich die Frage eines Auswahlverfahrens. Der Prozess einer allfälligen Selektion wird spätestens im Bericht über die Rahmenbedingungen präzisiert. Auf der Basis der definierten Rahmenbedingungen gibt die KdK zuhanden des Bundesrates eine Empfehlung ab. Danach entscheiden Bundesrat und Parlament über eine ideelle und finanzielle Unterstützung des Projektes.

Der Bundesrat hält fest, dass Landesaustellungen in der Schweiz Tradition haben. Sie können als Generationenprojekte eine identitätsstiftende Funktion erfüllen und zum inneren Zusammenhalt in der Schweiz beitragen. Zudem fördern sie eine Diskussion über die Zukunftsperspektiven und bieten die Möglichkeit, sich gegen innen und aussen zu präsentieren. Nicht zuletzt können und sollen Landesausstellungen einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren.

Vom Rhein an den Lago di Lugano: Bundesrat durchquert Schweiz von Nord nach Süd

Bundespräsident Ignazio Cassis hat die Vielfalt der Schweiz zu einem der zentralen Themen seines Amtsjahres erklärt. Dies spiegelt sich im Programm der Bundesratsreise 2022, die vom nördlichsten in den südlichsten Kanton führt. Zum Auftakt besuchte die Landesregierung am Donnerstag, 30. Juni 2022, Schaffhausen und hier insbesondere den Rheinfall, der zu den grössten Wasserfällen Europas zählt.

Während einer Bootsfahrt erhielten die Mitglieder des Bundesrates Informationen rund um den Rheinfall und dessen Geschichte und legten den bekannten Zwischenhalt beim Rheinfall-Felsen ein. Anschliessend trafen sie in der Stadt Schaffhausen die Behörden und die Bevölkerung. Diese Begegnungen zählen zu den zentralen Elementen jeder Bundesratsreise, wobei seit 1961 in der Regel der Heimatkanton der amtierenden Bundespräsidentin oder des amtierenden Bundespräsidenten besucht wird.

Schaffhausen konnte bislang noch nie ein Mitglied der Landesregierung stellen. Dass mehrere Kantone besucht werden, kommt gelegentlich vor – zuletzt 2019, als drei Kantone der Zentralschweiz auf dem Besuchsprogramm standen. Am Mittag reiste der Bundesrat in einem Extrazug quer durch die Schweiz in den Heimatkanton von Bundespräsident Cassis.

Bogenschiessen in Tenero

Als erste Station im Tessin besuchten die Bundesrätinnen und Bundesräte und der Bundeskanzler das nationale Jugendsportzentrum in Tenero (CST). Das Schweizer Sportförderprogramm Jugend+Sport («J+S») feiert 2022 sein 50-jähriges Bestehen. Die Geschichte des CST, das sowohl dem Breiten- wie dem Leistungssport dient, reicht noch weiter zurück. Heute werden auf dem Gelände Dutzende Sportarten angeboten und bei Vollbesetzung übernachten fast 1000 Personen in den Zelten und Räumen des Zentrums.

Der Bundesrat wurde am Donnerstag von einer grossen Zahl Jugendlicher begrüsst und besichtigte die Baustelle der neuen, vom Bund finanzierten Turnhalle, die vom Tessiner Architekten Mario Botta entworfen wurde. Die Einweihung ist für 2023 vorgesehen.

Anschliessend fand ein Team-Wettbewerb im Bogenschiessen statt, wobei jeweils vier Jugendliche mit einem Mitglied der Landesregierung, mit dem Bundeskanzler oder mit einem der beiden Vizekanzler antraten.

Nach dem Besuch in Tenero, das zum nördlichen Kantonsteil («Sopraceneri») zählt, verbringt die Landesregierung den Rest der Reise im südlichen «Sottoceneri», wo am Freitag unter anderem ein Apéro mit der Bevölkerung in Mendrisio auf dem Programm steht.

admin.ch

EDA-Staatssekretärin Livia Leu führt bilaterale Gespräche in Serbien und Kosovo

EDA-Staatssekretärin Livia Leu ist am 27. und 28. Juni in Pristina und Belgrad unter anderem mit Kosovos Premierminister Albin Kurti und mit dem serbischen Staatssekretär Nemanja Starović zusammengetroffen. Im Zentrum ihrer Gespräche standen die bilateralen Beziehungen der Schweiz zu diesen beiden Ländern sowie das breite Engagement der Schweiz im Westbalkan. Die Schweiz unterstützt die stärkere Einbindung der beiden Staaten in Europa auf vielfältige Art. Zudem ist die Förderung der Stabilität und wirtschaftlichen Entwicklung des Westbalkan ein wichtiger Pfeiler der Aussenpolitik der Schweiz.

Bei ihrem Gespräch mit dem serbischen Staatssekretär Nemanja Starović in Belgrad standen gemeinsame Interessen und Herausforderungen im bilateralen Verhältnis  sowie in regionalen Fragen im Kontextes des Krieges in der Ukraine im Mittelpunkt. Erörtert wurden ausserdem die Perspektiven für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo.

Auch bei den Treffen mit dem kosovarischen Premierminister Albin Kurti und dem stellvertretenden Aussenminister Kreshnik Ahmeti in Pristina ging es um die Zukunft des Verhältnisses Kosovos zu Serbien sowie die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Stabilität im Westbalkan.

Für Staatssekretärin Leu war es ein Anliegen, in Serbien und Kosovo in ihren Gesprächen eine Einschätzung der Lage vor Ort zu erhalten. Die Schweiz pflegt enge Beziehungen zu beiden Staaten und unterstützt ihre stärkere Einbindung in Europa auf vielfältige Art und Weise. Dies dient auch der Förderung der Stabilität und wirtschaftlichen Entwicklung des Westbalkan, welche wichtige Pfeiler der Aussenpolitik der Schweiz darstellen und in der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 des Bundesrates verankert sind.

Im Mai dieses Jahres waren neue Kooperationsprogramme mit Serbien und Kosovo lanciert worden. Die Schweiz unterstützt aktiv eine Annäherung der beiden Parteien und setzt sich unter anderem auch für den Fortschritt im Normalisierungsprozess zwischen Serbien und Kosovo ein. Staatssekretärin Livia Leu hatte in Pristina zu diesem Thema ebenfalls ein Treffen mit Miroslav Lajčák, dem Sonderbeauftragten der EU für den Westbalkan und den Dialog zwischen Belgrad und Pristina. Dies bot die Möglichkeit, Einschätzungen zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen Serbien und Kosovo auszutauschen, wie beispielsweise die kürzlich vereinbarte Roadmap zur Umsetzung im Bereich des Energieabkommens zwischen Serbien und Kosovo. Lajčák drückte seine Wertschätzung über den Beitrag der Schweiz an den Normalisierungsprozess aus.

Die Staatssekretärin traf zudem den Kommandanten der Kosovo Friedensmission (KFOR), Major General Ferenc Kajári. Im Fokus des Gesprächs standen Sicherheitsfragen und die vielfältigen Aktivitäten der Mission. Der Besuch erlaubte der Staatsekretärin einen persönlichen Einblick in den Alltag des Schweizer Kontingents Swisscoy.

Bekämpfung des Hooliganismus: Der Bund will die Kantone stärker unterstützen

Anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats «Bekämpfung des Hooliganismus» verabschiedet. Der Bericht legt die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen, Sportverbän-den und -vereinen bei der Bekämpfung von gewaltsamen Ausschreitungen an-lässlich von Sportveranstaltungen detailliert dar. Er bestätigt auch den Willen des Bundes, die Kantone stärker zu unterstützen. Dies soll insbesondere durch die Weiterentwicklung des Informationssystems HOOGAN geschehen.

Gewaltsame Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen stellen eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Um dieses Phänomen zu bekämpfen, hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats den Bundesrat mit dem Postulat 19.3533 «Bekämpfung des Hooliganismus» beauftragt zu prüfen, in welcher Form die Bekämpfung des Hooliganismus durch den Bund besser koordiniert, unterstützt und gefördert werden kann. Nun hat der Bundesrat den Bericht verabschiedet.

Weiterentwicklung von HOOGAN zur Unterstützung der Kantone

Der Bericht legt die Verteilung der Zuständigkeiten detailliert dar. Er betont den Willen des Bundes, die Kantone stärker zu unterstützen, insbesondere durch die Weiterentwicklung des Informationssystems HOOGAN. Dieses System enthält Daten von Personen, die sich bei Sportveranstaltungen in der Schweiz und im Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme verhängt wurde.

Dank der Weiterentwicklung des HOOGAN-Systems erhalten die Kantone und Sportvereine eine Risikoanalyse für Spiele. Basierend darauf können sie die erforderlichen polizeilichen Massnahmen festlegen. Die Verbesserungen sehen auch bei den Eingangskontrollen der Stadien mehr Überprüfungen in HOOGAN vor. So kann bereits vor dem Betreten des Stadions festgestellt werden, ob gegen eine Person polizeiliche Massnahmen verhängt worden sind.

Darüber hinaus verlangt der Bundesrat von den Kantonen und Sportvereinen, dass sie ihre Verantwortung aktiv wahrnehmen. Kontrollmechanismen müssen angewendet werden, darunter operative Spielbesuche. Zusätzlich kann fedpol bei den Polizeibehörden der Kantone beantragen, ein Rayonverbot gegen gewalttätige Personen zu erlassen.

Schliesslich, erinnert der Bericht daran, dass der Bund über fedpol die Kantone und Sportvereine bereits unterstützt, indem er beispielsweise die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten sicherstellt. Der Bund ergreift ebenfalls konkrete Massnahmen, insbesondere in Form von Ausreise- und Einreiseverboten gegen gewalttätige Fans.

Schnellere Verfahren sowie Erleichterungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer beim Ausweisentzug

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22.06.2022 beschlossen, die Strassen­verkehrskontrollverordnung (SKV), die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sowie die Fahrlehrerverordnung (FV) anzupassen. Damit setzt er die vom Parlament überwiesenen Motionen 17.4317 «Fairere Verfahren im Strassenverkehr» und 17.3520 «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» um. Die vorgeschlagenen Änderungen treten am 1. April 2023 in Kraft.

Raschere Verfahren beim Führerausweisentzug

Nimmt die Polizei einen Lernfahr- oder Führerausweis ab, muss sie neu die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Dieselbe Frist gilt auch bei der Abnahme des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder. Heute legt die SKV dazu keine Frist fest.

Die kantonale Entzugsbehörde muss die polizeilich abgenommenen Lernfahr- oder Führerausweise neu innert zehn Arbeitstagen der Inhaberin oder dem Inhaber des Ausweises zurückgeben, wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann. Heute legt die VZV dazu keine Frist fest. Damit werden die Verfahren beschleunigt und die Dauer verkürzt, während der Ausweise ohne formelle Verfügung entzogen sind.

Zudem muss die kantonale Entzugsbehörde neu auf schriftliches Gesuch der betroffenen Person hin, den vorsorglichen Führerausweisentzug alle drei Monate überprüfen. Die Ausweisinhaberin oder der Ausweisinhaber kann das Gesuch zum ersten Mal drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Entzugsverfügung stellen. Die Behörde muss innert zwanzig Arbeitstagen nach Eingang des Gesuchs die Aufrechterhaltung des Entzugs verfügen oder den Ausweis der berechtigten Person zurückgegeben.

Die kantonalen Behörden dürfen Personen, die Zweifel an der Fahreignung Dritter melden, die Vertraulichkeit ihrer Meldung nur noch zusichern, wenn diese ein schutzwürdiges Interesse nachweisen können. Dies ist nur dann der Fall, wenn der meldenden Person ohne Anonymität grosse Nachteile entstehen können.

Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer

Die Entzugsbehörde kann Personen während einem Führerausweisentzug wegen einer leichten Widerhandlung (z.B. leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen) Fahrten bewilligen, die zur ihrer Berufsausübung notwendig sind. Damit wird das Risiko minimiert, dass die Arbeitnehmenden wegen des Führerausweisentzugs ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen (z.B. Fahren unter Drogeneinfluss) ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Ebenfalls keine Anwendung findet die neue Regelung bei Personen, deren Ausweis aus Sicherungsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird. Ausserdem dürfen zur Berufsausübung notwendige Fahrten bei höchstens zwei Führerausweisentzügen innert fünf Jahren bewilligt werden.

Eidgenössische Qualitätskommission will Patientenbeteiligung und Qualität im Gesundheitswesen verbessern

Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) will, dass im Gesundheitswesen koordiniert Qualität gemessen, Qualitätskonzepte entwickelt und Qualitätsmass-nahmen umgesetzt werden. Davon sollen insbesondere die Patientinnen und Pa-tienten profitieren.

In Folge der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde die EQK im April 2021 vom Bundesrat eingesetzt. Die EQK ist eine ausserparlamenta-rische Expertenkommission mit 15 Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen des Ge-sundheitswesens.

Tätigkeiten erläutert

Mit Vorliegen des ersten Jahresberichtes hat die EQK heute ihre Tätigkeiten präsentiert und erläutert. Aufgabe der EQK ist die Förderung der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes. Dies beinhaltet die Entwicklung von Qualitätsindi-katoren und -messungen, die Stärkung des Datenmanagements, die systematische Verwendung von Qualitätsindikatoren in Qualitätsverbesserungsprozessen sowie den Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen. Nicht zuletzt müssen Patientinnen und Patienten in ihrer Rolle gestärkt und die Patientenperspektive stärker in die Führung von Gesundheitseinrichtungen einbezogen werden. Die Aufgaben und Massnahmen der EQK ergänzen und unterstützen diejenigen der Krankenversicherer, der Leistungs-erbringer und der Verwaltung.

Zwei erste Programme zur Qualitätsentwicklung initiiert

Ein wichtiger Schritt vorwärts wurde mit der Ausschreibung von nationalen Program-men zur Qualitätsentwicklung gemacht, die die Qualität der Gesundheitsversorgung von der Messung bis zur breitflächigen Einführung von Qualitätsverbesserungen wei-terentwickeln. Im Jahr 2022 werden die ersten beiden nationalen Programme anlaufen. Das eine Programm wird sich auf Qualitätsverbesserungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen konzentrieren. Das zweite hat zum Ziel, Fachpersonen in der bereichsübergreifenden Versorgung einer ausgewählten Krankheit zu unterstützen. Zur Wahl des ersten Krankheitsbildes, das im Rahmen eines solchen Programms zum Zuge kommen soll, wird dieses Jahr ein Dialogprozess mit den interessierten Partnern durchgeführt. Anträge zur Teilnahme können noch bis Mitte Juli eingereicht werden. Beide Programme werden eine Laufzeit von mehreren Jahren haben.

Enge Kooperation mit der Stiftung Patientensicherheit Schweiz

Die EQK kooperiert eng mit der Stiftung Patientensicherheit Schweiz und unterstützt diese bei ihrer strategischen Neuausrichtung. Für drei Projekte konnte 2022 eine mehr-jährige Zusammenarbeit initiiert werden. Im Projekt zu Risikomonitoring und  reduktion werden «Fast-Fehler» gesammelt und analysiert, um sie für Verbesserungen zu nut-zen. Im Rahmen der beiden anderen Projekte stehen Wissenstransfer und Schulungen im Fokus, die in der ganzen Schweiz breitflächig eingeführt werden sollen. Weitere Pro-jekte werden aktuell ausgearbeitet. Zudem finanziert die EQK in diesem Jahr die Aktivi-täten der Stiftung Patientensicherheit Schweiz während ihrer jährlichen Aktionswoche, die im September zum Thema Medikationssicherheit stattfindet.

Unterstützung von Projekten aus der Praxis

Ein Teil des Budgets der Kommission wird zudem für die finanzielle Unterstützung von Projekten aus der Praxis verwendet. Bisher haben zwei Ausschreibungsrunden stattge-funden. In der ersten wurden zwei Projekte des Nationalen Vereins für Qualitätsent-wicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) mit einem Beitrag von 175’000 Franken unter-stützt. In der zweiten Runde wurden 29 Projektanträge geprüft. Voraussichtlich werden sieben grössere Projekte mit einem Förderbeitrag von gut vier Millionen Franken unter-stützt. Ein dritter Eingabetermin für Projektanträge ist Ende August dieses Jahres. Die finanzielle Unterstützung von Projekten kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Wichtig ist, dass diese einen direkten Einfluss auf die Qualität der Leistungen und da-mit auch einen direkten Nutzen für die Patientinnen und Patienten haben.

Weitere Schwerpunkte

Weitere Schwerpunkte der EQK sind unter anderem der Aufbau einer Webseite, die Qualitätsvergleiche öffentlich sichtbar machen wird. Dabei werden nicht nur klinische Qualitätsindikatoren erhoben und aufbereitet. Vielmehr geht es auch darum, die Ein-schätzung der Patientinnen und Patienten bezüglich ihrer Erfahrungen mit dem System (PREMs) und bezüglich ihres Gesundheitszustandes und ihrer Lebensqualität nach einer Behandlung (PROMs) zu erfassen und auszuwerten. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Einbezug von Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen in Entschei-dungen im Gesundheitswesen auf verschiedenen Ebenen.

Umfrage zu den Auswirkungen der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe

Die Schweiz gilt beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon Europe zurzeit als nicht assoziiertes Drittland. Um einen Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Situation zu erhalten, hat das SBFI eine Umfrage bei Forschenden, Unternehmen und Institutionen in der Schweiz durchgeführt. Die knapp 900 Umfrage-Teilnehmenden stellen mehrheitlich eine Verschlechterung ihrer Situation im Vergleich zum Programm Horizon 2020 fest, bei welchem die Schweiz assoziiert war.

Die Schweiz gilt beim Horizon-Paket 2021–2027 (Horizon Europe, Euratom-Programm, Digital Europe Programme und ITER) als nicht assoziiertes Drittland. Welche Auswirkungen diese Nicht-Assoziierung auf Schweizer Projektbeteiligungen hat, ist aktuell nicht quantifizierbar, da keine Daten zur Programmbeteiligung vorliegen. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt.

Um schon jetzt einen qualitativen Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Situation zu erhalten, hat das SBFI im Februar 2022 eine Online-Umfrage bei Forschenden, Unternehmen und Institutionen in der Schweiz durchgeführt. Aus der Umfrage resultierten 880 Rückmeldungen, wobei 275 Teilnehmende davon insgesamt 319 konkrete Beispiele zu den Folgen der Nicht-Assoziierung dargelegt haben. Die Mehrheit der Teilnehmenden stellt eine Verschlechterung ihrer Situation im Vergleich zum vergangenen Programm (Horizon 2020) fest, bei welchem die Schweiz assoziiert war. Vor allem der eingeschränkte Zugang zu Fördermöglichkeiten und die fehlende internationale Vernetzung werden als nachteilig wahrgenommen. In ihren Beispielen nennen die Umfrage-Teilnehmenden in erster Linie Ausschlüsse aus Programmteilen und aus der Koordinationsrolle sowie Schwierigkeiten bei der Teilnahme in Verbundprojekten.

Die Ergebnisse entsprechen der bisherigen Wahrnehmung des SBFI, welches die Informationen zur Ausgestaltung künftiger Massnahmen nutzen wird. Eine umfassende Einordung dieser qualitativen Einschätzungen durch Schweizer Forschende und Innovatoren wird jedoch erst zusammen mit der quantitativen Auswertung der Programmbeteiligung möglich sein.

Derzeit können sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz an rund zwei Dritteln der Ausschreibungen von Horizon Europe beteiligen. Die Projekte werden im Rahmen von Übergangsmassnahmen direkt vom SBFI, anstatt der Europäischen Kommission, finanziert. Für die nicht zugänglichen Programmteile hat der Bund Übergangslösungen unter anderem beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF), bei Innosuisse und bei der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in die Wege geleitet. Der SNF berichtet von einem regen Interesse an diesen Ausschreibungen, auch von Forschenden aus dem Ausland. Innosuisse verzeichnete einen hohen Eingang an Gesuchen für die Übergangsmassnahme Swiss Accelerator.

Horizon Europe
Das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation Horizon Europe läuft von 2021 bis 2027 und ist mit einem Budget von gut 95 Milliarden Euro das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsförderprogramm. Zusammen mit dem ausserordentlichen Konjunkturmassnahmenpaket Next Generation EU dient es unter anderem dazu, den grünen und digitalen Wandel in ganz Europa zu fördern. Die Schweiz war am Vorgängerprogramm Horizon 2020 assoziiert. Der Bundesrat strebt den gleichen Status für Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen an (Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme).

Der Wiederaufbau führt über Lugano – Bundespräsident präsentiert URC2022

Bundespräsident Ignazio Cassis und die Tessiner Regierung haben sich bei ihrem traditionellen Treffen am Montag, 20. Juni, über die Ausgangslage vor der Ukraine Recovery Conference (URC2022) unterhalten. Die internationale Wiederaufbau-Konferenz, zu der hochrangige Delegationen aus rund 40 Staaten und von 20 internationalen Organisationen eingeladen sind, findet am 4./5. Juli in Lugano statt. Bundespräsident Cassis informierte die Medien in Bellinzona gemeinsam mit dem Tessiner Regierungsrat Norman Gobbi, Polizeikommandant Matteo Cocchi sowie Vertretern der Armee und des fedpol.

Der Bundespräsident bedankte sich bei den Tessiner Behörden für die Unterstützung im Vorfeld der URC2022 und zeigte sich zuversichtlich, dass die Bevölkerung der Stadt Lugano für die Beschränkungen beim Konferenzort Anfang Juli Verständnis aufbringen werde. «Wie sehr der Krieg in der Ukraine die Menschen in der Schweiz und im Tessin aufwühlt, zeigt sich an der grossen Solidarität mit den Geflüchteten. Der Weg zum Wiederaufbau führt über einen breit abgestützten politischen und diplomatischen Prozess. Diesen Prozess wollen die Schweiz und die Ukraine mit den internationalen Partnern in Lugano lancieren», erklärte der Bundespräsident.

Eingeladen wurden Delegationen aus mehr als 40 Staaten und von rund 20 internationalen Organisationen. Neben der Europäischen Union werden auch internationale Organisation wie die OECD oder die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf höchster Ebene vertreten sein. Und bereits ist auch die Teilnahme von mehreren Premier- und Aussenministern bestätigt. Nach wie vor treffen Anmeldungen ein und die Zusammensetzung der Delegationen wird bis zuletzt Änderungen unterworfen sein. Die Ukraine wird mit mehreren Ministern in Lugano vertreten sein. Die Teilnahme von Präsident Volodymyr Zelensky und Premierminister Denys Shmyhal ist bestätigt, in welcher Form (physisch oder virtuell) ist jedoch abhängig von der Entwicklung in der Ukraine. Erwartet werden zudem Vertreterinnen und Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft.

An den Sicherheitskosten, die dem Kanton Tessin anfallen, wird sich der Bund zu 80 Prozent beteiligen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Juni beschlossen. Die Gesamtleitung über den Einsatz obliegt den Behörden des Kantons Tessin, namentlich der Kantonspolizei. Das Sicherheitskonzept wird laufend an die Lage angepasst und wird «das Ziel haben, ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten und dabei die Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung und das Gewerbe im Stadtzentrum so gering wie möglich zu halten», wie der Kommandant der Kantonspolizei, Matteo Cocchi, erklärt hat.

Der Bundesrat hat zudem den subsidiären Einsatz der Armee als Partnerin im Sicherheitsverbund Schweiz mit maximal 1600 Armeeangehörigen sowie eine vorübergehende Einschränkung der Luftraumnutzung genehmigt. Die Schweizer Luftwaffe wird in Kooperation mit Italien den Luftpolizeidienst mit Kampfflugzeugen und Mitteln der bodengestützten Luftverteidigung verstärken.

«Lugano-Deklaration» am Ende der Konferenz

Konkret diskutiert werden an der URC2022 die bestehenden Vorstellungen für den Wiederaufbau sowie die Beiträge der internationalen Partner. Auf der Traktandenliste stehen insbesondere die Prioritäten, Methoden und Prinzipien des Wiederaufbaus. Die Konferenz in Lugano ist keine Geberkonferenz. Sie hat jedoch das Ziel, die breite Unterstützung der internationalen Partner für den Wiederaufbauprozess in der Ukraine zu unterstreichen. Diese Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen, und es liegt an den teilnehmenden Staaten und Organisationen, wie dies zum Ausdruck gebracht wird.

Zum Abschluss der Konferenz soll die «Lugano-Deklaration» mit den wichtigsten Ergebnissen der Konferenz vorgestellt werden. Die Schweiz wurde als langjährige Partnerin der Ukraine in Politik, Wirtschaft und Kultur angefragt, die URC2022 durchzuführen. Der Bundespräsident würdigte am Montag die traditionsreichen Kontakte und namentlich die gute Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Konferenz.

Traditionsreiche kulturelle Beziehungen

Während der URC2022 wird es in Lugano ein kulturelles Begleitprogramm im Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und mit den Geflüchteten geben. Das wird auch Gelegenheit bieten, die Vielfalt und den Reichtum der ukrainischen Kultur zu präsentieren. In den kommenden Wochen werden in Lugano Plakate hängen, auf denen als ein Beispiel für die kulturellen Verbindungen zwischen beiden Ländern die historischen Bauwerke von Tessiner Architekten in Odessa gezeigt werden. Am 4. Juli ist ein klassisches Konzert im Kulturzentrum LAC mit dem Pianisten Oleksiy Botvinov geplant und ein Open-Air-Konzert auf der Piazza Alessandro Manzoni mit dem Auftritt einer ukrainischen Folk-Band und eines DJ.

Wahl der Schweiz in den UNO-Sicherheitsrat

Die UNO-Generalversammlung hat am 9. Juni 2022 die Schweiz als nichtständiges Mitglied in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Das zweijährige Mandat dauert vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Die Schweiz wird nun ihre Stärken zugunsten von Frieden und Sicherheit einbringen können, sich als neutrales Land positionieren, um Brücken zu bauen und über den direkten Zugang zu den wichtigsten Akteuren des Weltgeschehens ihre Interessenwahrung stärken. Der Sitz im Sicherheitsrat wird ein Hebel sein, damit die Schweiz die eigenen Positionen stärker einbringen kann, um so als glaubwürdige Partnerin Einfluss auf internationale Entwicklungen zu nehmen.

Heute wurde die Schweiz von der UNO-Generalversammlung in New York mit 187 von 190 Stimmen in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Seit dem UNO-Beitritt der Schweiz 2002 wurde noch kein Land der regionalen Gruppe «westeuropäische und andere Länder» mit einem besseren Ergebnis gewählt. Dies ist ein starkes Zeichen für die Unterstützung und das Vertrauen, welches die Weltgemeinschaft der Schweiz entgegenbringt. «Wir freuen uns über die Wahl. Wir begegnen dieser Aufgabe mit Respekt und sind bereit, uns im Sicherheitsrat konstruktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen», sagte Bundespräsident Ignazio Cassis, der vor Ort an der Wahl teilgenommen hat.

Der UNO-Sicherheitsrat und die Schweiz verfolgen gleiche Ziele

Das Mandat des Sicherheitsrats, sich für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit einzusetzen, deckt sich mit dem aussenpolitischen Kernauftrag der Schweiz. Gemäss Bundesverfassung leistet die Schweiz einen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben der Völker und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit dem erstmaligen Einsitz im Sicherheitsrat kann die Schweiz diesen Auftrag noch besser erfüllen. Gleichzeitig setzt sie damit ein prioritäres Ziel der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 im Bereich Frieden und Sicherheit um. «Wir möchten die Schweizer Expertise für Frieden in der Welt einbringen, unsere Werte vertreten und als neutrales Land zu kompromissfähigen Lösungen beitragen», erklärt der Bundespräsident die Rolle der Schweiz im Sicherheitsrat.

Für ihren Einsitz im Sicherheitsrat will sich die Schweiz vier Prioritäten setzen: Nachhaltigen Frieden fördern, die Zivilbevölkerung schützen, Klimasicherheit angehen und die Effizienz des Sicherheitsrats stärken. Im Laufe des Sommers werden die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates (APK) zu den Prioritäten konsultiert. Im Anschluss verabschiedet der Bundesrat die Prioritäten definitiv.

Mehr als zehn Jahre Vorbereitung auf die Wahl und den Einsitz

Vor 20 Jahren stimmte die Schweizer Bevölkerung dem Beitritt der Schweiz zur UNO zu. Nach umfangreichen Konsultationen mit dem Parlament reichte der Bundesrat 2011 die Schweizer Kandidatur für den Sicherheitsrat ein. Ein Bericht des Bundesrates bestätigte 2015 die Vereinbarkeit des Einsitzes mit der Schweizer Neutralität. Die Schweiz hat die Kandidatur und ihr Profil mit dem Slogan «Un Plus Pour La Paix / A Plus For Peace» bekannt gemacht. Nun sind die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf den Einsitz im Gang. Unter anderem hat der Bundesrat in den vergangenen Monaten die verwaltungsinternen Koordinations- und Entscheidprozesse definiert sowie im Austausch mit den APK die Modalitäten des Einbezugs des Parlaments festgelegt.

Ständige und nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats

Der Sicherheitsrat ist ein Hauptorgan der UNO und besteht seit 1946. Er setzt sich aus fünf ständigen Mitgliedern (Frankreich, Russland, USA, China und das Vereinigte Königreich –P5) und zehn nichtständigen Mitgliedern zusammen (E10). Letztere werden von der UNO-Generalversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Zusammen mit der Schweiz wurden heute auch Malta, Japan, Ecuador und Mosambik in den Rat gewählt. Zusätzlich werden 2023 auch Albanien, Brasilien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ghana und Gabun im Rat vertreten sein. Die ständigen Mitglieder haben bei der Verabschiedung von Resolutionen ein Vetorecht. Dennoch sind sie auf die nichtständigen Mitglieder angewiesen: Für einen Beschluss im Sicherheitsrat braucht es mindestens neun Stimmen. Zudem gehen von den nichtständigen Mitgliedern regelmässig wichtige inhaltliche Impulse für die Arbeit des Sicherheitsrats aus.

Covid-19: Bundesrat ermöglicht einfachen Zugang zu Reiseimpfung

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus bewegt sich aktuell auf tiefem Niveau. Wie die Schweiz haben auch andere Länder die meisten Massnahmen aufgehoben – für Reisen in die Schweiz braucht es kein Zertifikat. Für Reisen ins Ausland kann es in Einzelfällen aber notwendig sein, eine weitere Auffrischimpfung zu erhalten. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 10. Juni entschieden, den Zugang zu einer Auffrischimpfung aus nicht-medizinischen Zwecken zu ermöglichen. Dabei handelt sich in erster Linie um Reiseimpfungen. Bezahlt wird diese Impfung von den Reisenden selber.

Wer vollständig geimpft oder geimpft und genesen ist, ist gemäss aktuellen Daten und in der aktuellen Lage nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt. Mit Ausnahme von Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem besteht aus medizinischer und epidemiologischer Sicht zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine weitere Auffrischimpfung. Auch für besonders gefährdete Personen ist es sinnvoller, die weitere Auffrischimpfung erst dann durchzuführen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen, weil der Impfschutz in den Wochen und Monate nach der Impfung am höchsten ist. Für den Herbst ist deshalb eine Erweiterung des Personenkreises, für welche eine weitere Auffrischimpfung empfohlen wird, wahrscheinlich.

Noch vor den Sommerferien werden das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) über den aktuellsten Informationsstand betreffend Impfempfehlungen für den Herbst und Winter 2022/23 informieren.

Auffrischimpfung für internationale Reisen

Jedes Land bestimmt die Voraussetzungen für die Einreise selbständig. Für Reisen ins Ausland kann es deshalb trotzdem nötig sein, eine weitere Auffrischimpfung zu erhalten. Diese soll künftig in Impfstellen, die von den Kantonen bestimmt werden, erhältlich sein. Die Kosten müssen von den Reisenden selber getragen werden. Der Preis wird von den Kantonen und Impfstellen festgelegt werden. Alle empfohlenen Impfungen – wie die zweite Auffrischimpfung für Personen mit geschwächtem Immunsystem – werden weiterhin kostenlos bleiben.

Die reisebedingte weitere Auffrischimpfung erfolgt ausserhalb der Zulassung von Swissmedic (off-label) und ohne Empfehlung des BAG und EKIF. Sie kann von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht verabreicht werden.

Übernahme der EU-Verordnungen zum Zertifikat

Für die internationale Reisetätigkeit mit Schweizer Covid-Zertifikaten ist es von Bedeutung, dass diese mit internationalen Vorgaben kompatibel sind. In diesem Kontext hat der Bundesrat heute entschieden, zwei neue Verordnungen der Europäischen Union (EU) zum digitalen Covid-Zertifikat der EU zu übernehmen, welche die EU Ende Juni verabschieden wird. Mit diesen wird die rechtliche Grundlage des digitalen Covid-Zertifikats der EU bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Hinweise für Reisende
Für die Einreise in die Schweiz bestehen aktuell keine Einschränkungen, ein Zertifikat ist nicht nötig.
Jedes Land bestimmt die Voraussetzungen (z.B. Test, Impfung, maximale Dauer seit letzter Impfung und Anforderungen an Dokumentation) eigenständig. Reisenden wird empfohlen, sich vor der Einreise zeitnah über die entsprechenden Anforderungen zu informieren. Wenn ein Land eine längere Zeitspanne nach der Impfung als 270 Tage akzeptiert, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.
Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren die elektronischen Zertifikate oder die schweizerische Zertifikats-App nicht. Das Covid-Zertifikat muss daher immer auch ausgedruckt in Papierform mitgeführt werden. Zudem ist abzuklären, ob das Reiseland allenfalls den internationalen Impfausweis (gelb) für die Einreise verlangt.

Touristische Beherbergung in der Wintersaison 2021/22

Die Schweizer Hotellerie verzeichnete in der touristischen Wintersaison 2021/2022 (von November 2021 bis April 2022) insgesamt 14,6 Millionen Logiernächte. Gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode entspricht dies einer Zunahme von 54,0% (+5,1 Millionen Logiernächte). Die ausländische Nachfrage stieg um 196,7% auf 5,6 Millionen Logiernächte (+3,7 Millionen).

Bei den inländischen Gästen erhöhte sich die Nachfrage um 18,9% (+1,4 Millionen) auf 9,0 Millionen Logiernächte. Dies geht aus den provisorischen Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

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„Vipwell“ von Berisha gehört zu den am schnellsten wachsenden Unternehmen auf dem Balkan

“Vor 10 Jahren gab es kein Vertrauen in den Kosovo. Ich sah jedoch großes Potenzial in dem Plan und gründete daher meine Firma, im Kosovo und in Albanien”.

Herr Berisha, Sie leiten heute eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen auf dem Balkan. Wie ist es dazu gekommen?

Begonnen hat alles Mitte der 90-iger Jahre, als ich in die Schweiz kam. Damals sprach ich kaum ein Wort Deutsch und habe als Lagerarbeiter bei COOP angefangen.

Kurz darauf bekam ich eine Chance zweitberuflich Geld zu verdienen und meine Sprachkenntnisse zu verbessern. Schon nach 1 Jahr stieg ich hauptberuflich in das System ein und war total begeistert. 2010 habe ich dann zusammen mit einem Partner die Firma“ Vipwell Direct AG“ gegründet.

Viele Kosovo-Albaner sind in den letzten Jahrzehnten in die Schweiz gezogen, Sie dagegen sind 2011 von der Schweiz mit ihrer Familie in den Kosovo gezogen, was war der Grund?

Vor 10 Jahren hat noch niemand wirklich an den Kosovo geglaubt. Ich habe jedoch ein langfristig riesiges Potential gesehen und daher das Unternehmen in Kosovo und Albanien aufgebaut.

Gesundheit und Geld sind 2 Dinge, die für wirklich JEDEN Menschen wichtig sind. Wir zeigen den Menschen, wie Sie langfristig ohne Krankheiten leben. Gleichzeitig bieten wir die Möglichkeit, sich mit einem nebenberuflichen Einstieg ein sehr attraktives Zusatzeinkommen zu sichern.

Können Sie das Thema “Gesundheit“ bei Vipwell näher erläutern?

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Alternativen zu ukrainischem Sonnenblumen-öl flexibel deklarieren

Lebensmittelproduzenten sollen rasch und flexibel Sonnenblumenöl und -lecithin durch alternative Pflanzenöle ersetzen können. Gleichzeitig muss der Schutz der Kon-sumentinnen und Konsumenten vor Täuschung gewährleistet bleiben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 eine entsprechende Änderung der Deklarati-onspflicht auf den Lebensmittelverpackungen in eine verkürzte Vernehmlassung ge-schickt. Damit reagiert der Bundesrat auf die Lieferengpässe bedingt durch den Krieg in der Ukraine.

Wegen des Krieges in der Ukraine befürchtet die Lebensmittelbranche ab diesem Sommer langfristige Lieferunterbrüche bei Sonnenblumenöl und -lecithin. Die Verwendung alternativer Pflanzenöle ist zwar möglich, bedingt aber einer entsprechenden Änderung der obligatorischen Zutatenliste auf der Verpackung.

Damit solche kurzfristigen Umstellungen nicht zu weiteren Verzögerungen in der Lieferkette respektive zu Falschdeklaration führen, will der Bundesrat das Lebensmittelrecht anpassen. Mit der Revision erhält das Eidgenössische Departement des Innern EDI die rechtlichen Rahmenbedingungen, um in ausserordentlichen Situationen befristet Erleichterungen bei der Deklaration der Zutaten gewähren zu können – dies unter der Bedingung, dass die Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Zusammensetzung der Lebensmittel stets sichergestellt ist.

Künftig sollen der Lebensmittelbranche drei Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um situationsbedingte Änderungen beim verwendeten Pflanzenöl auszuweisen: Auf einem roten Punkt sind die neuen Zutaten aufgeführt, der rote Punkt verweist auf eine Internetseite mit der entsprechenden Information oder die Hersteller führen im Zutatenverzeichnis eine Auswahl an Pflanzenölen auf, von denen sie mindestens eines für das Enderzeugnis verwenden. Hier ist die Ergänzung «abhängig von der Versorgungslage» obligatorisch.

Die vorgeschlagene Erleichterungsregel betrifft nur den Ersatz von Sonnenblumenöl und -lecithin aus der Ukraine. Andere Zutaten oder Alternativen aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen fallen nicht darunter. Ebenso wenig gelten die Erleichterungen für Ersatzzutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können. Die Erleichterungen sollen befristet bis am 31.12.2023 gelten.

Die verkürzte Vernehmlassung dauert zwei Wochen, damit die notwendigen rechtlichen Anpassungen per 15. Juli 2022 in Kraft treten können.

E-Voting: Neue rechtliche Grundlagen treten in Kraft

Für die erste Etappe der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe gelten ab 1. Juli 2022 neue Rechtsgrundlagen. An seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) in Kraft gesetzt. Er hat zudem davon Kenntnis genommen, dass die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) gleichzeitig in Kraft tritt. Auf dieser Grundlage können Kantone dem Bundesrat wieder beantragen, dass sie im Rahmen des Versuchsbetriebes E-Voting anbieten.

Der Bund legt die Voraussetzungen fest für die elektronische Stimmabgabe an eidgenössischen Urnengängen. Mit der Revision der VPR und VEleS wird die Sicherheit der E-Voting-Systeme gestärkt, indem die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an die Systeme, deren Einsatz und deren Entwicklung präzisiert und erhöht werden. Neu werden nur noch vollständig verifizierbare und von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüfte Systeme zugelassen. Sie dürfen für maximal 30 % des kantonalen und 10 % des schweizweiten Elektorats eingesetzt werden. Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung werden als besondere Zielgruppen von E-Voting bei der Berechnung der Limiten nicht mitgezählt.

Die neuen Rechtsgrundlagen erhöhen die Transparenzanforderungen und schreiben den Einbezug der Öffentlichkeit und von Fachkreisen vor. So wurden die Vorgaben für die Offenlegung von Informationen zum System und dessen Betrieb präzisiert und Anforderungen für den Einbezug der Öffentlichkeit – zum Beispiel die Pflicht zur Führung eines ständigen Bug-Bounty-Programms – wurden geregelt.

Die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten erfolgt nicht nur im Rahmen der unabhängigen Überprüfung der Systeme, sondern wird auch als ständige Begleitung der Versuche mit E-Voting etabliert. Der bereits für die Ausgestaltung der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs geführte Dialog mit der Wissenschaft wird weitergeführt und in den Rechtsgrundlagen verankert. So soll in den nächsten Jahren ein breiter Massnahmenkatalog umgesetzt werden, der zu einer kontinuierlichen Verbesserung der E-Voting-Systeme und ihres Betriebs führt.

Einzelne Kantone planen die Wiederaufnahme der Versuche mit dem System der Schweizerischen Post. Die Bundeskanzlei hat dazu eine unabhängige Überprüfung des Systems und seines Betriebs in Auftrag gegeben und erste Ergebnisse publiziert. Die Arbeiten für die Wiederaufnahme der Versuche mit diesem System sind im Gang, aber noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung werden zu den Grundlagen gehören, die der Bundesrat berücksichtigt, wenn er auf Gesuch eines Kantons über eine Grundbewilligung entscheidet.

Runder Tisch: Studieren nach der Flucht

Aktuell gelangen täglich Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Afghanistan, Syrien, Russland und anderen Ländern in die Schweiz. Unter den Schutzsuchenden sind viele Studierende sowie Akademikerinnen und Akademiker, die den Zugang zu Studien und Nachqualifikationskursen an Schweizer Hochschulen suchen. Dies erweist sich jedoch als grosse Herausforderung. Viele Geflüchtete erleben eine Dequalifizierung. Ihre Vorbildungen werden oft nicht anerkannt. Der Zugang zu weiterführenden Sprachkursen und Zulassungsprüfungen ist schwierig und sie müssen teils einen langen Weg durch verschiedene Bildungsinstitutionen gehen, bevor sie ihr Studium weiterführen können. Der steinige Weg an die Schweizer Hochschulen bedeutet für die Geflüchteten wie auch für die Schweizer Gesellschaft, dass vorhandenes Potenzial nicht ausgeschöpft werden kann. Um dies zu ändern, hat die Eidgenössische Migrationskommission EKM gemeinsam mit dem Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS am 24. Mai zu einer fachlichen Diskussion über mögliche Lösungswege zum “Runden Tisch: Studieren nach der Flucht” in Bern eingeladen.

Rund 70 Vertreterinnen und Vertreter von nationalen und kantonalen Behörden, von verschiedenen Hochschulen und der Politik sowie Betroffene selbst haben am Runden Tisch teilgenommen. Im Fokus stand die Frage, wie der Zugang zu den Schweizer Hochschulen für Geflüchtete besser gelingen kann.

Dimitri Sudan, Bereichsleiter Internationale Beziehungen swissuniversities, Cornelia Lüthy, Vizedirektorin Staatssekretariat für Migration SEM, Direktionsbereich Zuwanderung und Integration und Mathieu Crettenand, Integrationsdelegierter der Universität Genf, haben den Anlass eröffnet.

Bei der Begrüssung wies Dimitri Sudan darauf hin: “Beim Hochschulzugang für Geflüchtete handelt es sich nicht nur um ein Anliegen der Integration, sondern auch um eines der Bildung. Nur mit einem koordinierten Effort aller beteiligten Akteurinnen und Akteure können die Herausforderungen struktureller und finanzieller Art überwunden werden.”

Cornelia Lüthy betonte, dass “eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt nur mit einem guten Bildungsrucksack funktioniert.”

Mathieu Crettenand präsentierte das Projekt Horizon académique. Er ist der einzige Integrationsdelegierte einer Schweizer Hochschule und Programmverantwortlicher an der Universität Genf. Horizon académique ist ein Vorzeigemodell, das hochqualifizierte Geflüchtete auf dem Weg zum Studium spezifisch fördert und unterstützt. Aktuell nehmen über 276 Personen am Programm teil.

Andere Kantone und Hochschulen müssen nun ebenfalls die Initiative ergreifen.

Soll die Bildungsintegration auch für Hochqualifizierte gelingen, müssen auch andere Kantone und Hochschulen aktiv werden. Wer soll nun welche Massnahmen ergreifen? Diese Frage diskutierten im Podiumsgespräch Metin Turker, Projektverantwortlicher Bureau de l’intégration des étrangers Genf, René Graf, Vizerektor Lehre HES-SO, Simone Keller, Vorstandsmitglied des Vereins Offener Hörsaal Basel, Elischa Link, Co-Präsident des VSS und Julien Eggenberger, Kantonsrat SP Waadt.

Bildung ist ein Grundrecht. Um es zur Geltung zu bringen, braucht es ein klares Commitment und Rahmenbedingungen, welche den Zugang zu Hochschulen fördern. Ziehen die Behörden, die Hochschulen, die Zivilgesellschaft und die Politik am gleichen Strick, kann der Hochschulzugang auch für Geflüchtete und Schutzsuchende gelingen.

Der steinige Weg zum Studium

Moderiert wurde der Anlass von Fatemeh A. und Sherefedin M. Die gebürtige Iranerin und der gebürtige Eritreer sind selbst in die Schweiz geflüchtet. Sherefedin M. hat Sozialpädagogik studiert, Fatemeh A. studiert im zweiten Semester Rechtswissenschaften. Sie hat im Iran bereits einen Bachelor in Jura abgeschlossen. Dass dieser hier in der Schweiz nicht einfach anerkannt wird, versteht sie. Jedoch musste sie auf ihrem Weg zum Jurastudium viele aus ihrer Sicht unnötige Hürden überwinden. Sie sagt: “Als ich in die Schweiz kam, war ich in einem Asylheim, das weit weg vom nächsten Dorf lag. Es gab keinen Bus und nur dreimal am Tag einen Shuttledienst des Asylheims. Um einen Gratis-Deutschkurs zu besuchen, bin ich um 4 Uhr aufgestanden und zwei Stunden zu Fuss gelaufen”. Auch von ihrer ehemaligen Sozialarbeiterin hat sie wenig Unterstützung erfahren. So wurde ihr immer wieder gesagt, ein Studium käme für sie nicht in Frage. Erst durch das Projekt START! Studium an der Universität Zürich erhielt sie die nötige Unterstützung beim Zulassungsprozess. Fatemeh A. ist froh, dass sie nicht nachgegeben hat und ihr Studium nun endlich weiterführen kann. Ihre Erfahrungen zeigen beispielhaft, was auch viele andere Geflüchtete in der Schweiz erleben.

Ukraine-Konferenz in Lugano stellt den Wiederaufbau ins Zentrum

Als Folge des russischen Angriffs vom 24. Februar 2022 haben die Schweiz und die Ukraine entschieden, die ursprünglich geplante 5. Ukraine-Reformkonferenz umzuwidmen und auf den Wiederaufbau auszurichten; stattfinden wird die Ukraine Recovery Conference (URC2022) am 4./5. Juli in Lugano. Die Einladungen an rund 40 Staaten und 18 internationale Organisationen wurden vergangene Woche versandt. Bundespräsident Ignazio Cassis, der ukrainische Premierminister Denys Shmyhal und Aussenminister Dmytro Kuleba informierten am Dienstag, 24. Mai 2022, am Rande des WEF-Jahrestreffens in Davos über die Ziele der Konferenz.

Der Weg zum Wiederaufbau der Ukraine führt über einen breit abgestützten politischen und diplomatischen Prozess. Diesen Prozess wollen die Schweiz und die Ukraine in Lugano lancieren. Konkret diskutiert werden dabei der Wiederaufbau- und Entwicklungsplan der Ukraine sowie die Beiträge der internationalen Partner. Auf der Traktandenliste stehen insbesondere ein Austausch über Prioritäten, Methoden und Prinzipien des Wiederaufbaus und dessen Gestaltung in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Die URC2022 wird auch einen Geberteil («pledging») beinhalten.

Weiter wird es um Reformen gehen, die auch in der jetzigen Situation implementiert werden können. «Wiederaufbau und Reformprozess stehen nicht in Konkurrenz zueinander – im Gegenteil: die Ukraine verdankt die Resilienz, die sie unter Beweis gestellt hat, auch den bereits erfolgten Reformen», betonte Bundespräsident Cassis: «Wie der Wiederaufbau vonstattengeht und welche Reformen ihn begleiten, wird ebenso wichtig sein wie die eingesetzten Mittel».

Erwartet werden an der URC2022 internationale Delegationen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft. Details hierzu sind noch nicht bekannt. Die Teilnahme von Präsident Volodymyr Zelensky und Premierminister Shmyhal ist bestätigt, in welcher Form (physisch oder virtuell) ist abhängig von der Entwicklung.

Ein Anlass im Rahmen der Konferenz wird sich spezifisch an Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft richten. Geplant ist zudem ein kulturelles Begleitprogramm im Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und mit den Geflüchteten, was zugleich Gelegenheit bieten wird, die Vielfalt der ukrainischen Kultur darzustellen.

«Man darf sich nichts vormachen: Die Herausforderungen des Wiederaufbaus sind enorm, das zeigen all die schrecklichen Bilder aus dem Kriegsgebiet», betonte der Bundespräsident. Ziel der Schweiz sei es, dass die Konferenz ein wichtiger Schritt sei auf dem anspruchsvollen Weg des Wiederaufbaus und ein Beitrag zur Stabilität in Europa.

Covid-19: Weitere Auffrischimpfung oder präventive Antikörperbehandlung zum Schutz von Personen mit stark geschwächtem Immunsystem

Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) passen die Impfempfehlung für Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem an. Ihnen wird eine weitere Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen, wenn sie nach Evaluation des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin erfolgsversprechend ist. Für alle weiteren Personen ab 12 Jahren braucht es derzeit keine weitere Auffrischimpfung; eine Auffrischimpfung nach der Grundimmunisierung reicht aktuell aus.

Patientinnen und Patienten mit einem stark geschwächten Immunsystem haben weiterhin ein hohes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken. Sie können trotz wiederholter Impfung gegen SARS-CoV-2 keinen guten Immunschutz aufbauen. Aus diesem Grund empfehlen das BAG und die EKIF dieser Personengruppe eine zweite Auffrischimpfung. Voraussetzung dafür ist, dass eine Spezialistin oder ein Spezialist davon ausgeht, dass die Person auf die Impfung anspricht.

Seit kurzem steht für Personen mit stark geschwächtem Immunsystem, die ungenügend auf eine Impfung ansprechen, ausserdem das Arzneimittel Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) zur Verfügung. Die Antikörperkombination für die passive Immunisierung wird präventiv verabreicht. Sie schützt gemäss Daten für mindestens sechs Monate gut vor einer Covid-19-Erkrankung. Swissmedic hat Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) noch keine Zulassung erteilt. Das Arzneimittel darf ausschliesslich auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin verabreicht werden und ist nur für bestimmte Risikogruppen indiziert.

Aktuell keine Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung für die allgemeine Bevölkerung

Für die breite Bevölkerung besteht derzeit keine Notwendigkeit einer weiteren Auffrischimpfung. Wer vollständig geimpft oder geimpft und genesen ist, ist gemäss aktuellen Daten nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung geschützt. Das BAG und die EKIF empfehlen der weiteren Bevölkerung ab 12 Jahren nach wie vor eine Grundimmunisierung mit zwei mRNA-Impfdosen sowie eine Auffrischimpfung mindestens vier Monate später.

Spätestens vor den Sommerferien werden BAG und EKIF über ihre Impfempfehlungen für den Herbst und Winter 2022/23 informieren. Es gibt ein Spektrum möglicher Szenarien für den Herbst. Es reicht von einer weiteren Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personen, das heisst Personen über 65 Jahre und Personen, die an bestimmten chronischen Krankheiten leiden, bis zu einer möglichen Auffrischimpfung für die allgemeine Bevölkerung. Für alle Szenarien ist in der Schweiz ausreichend Impfstoff vorhanden.

Internationale Reisen

Für Personen, die für eine bevorstehende Reise im Sommer oder Herbst eine Auffrischimpfung benötigen, werden Möglichkeiten geprüft, damit sie rechtzeitig Zugang erhalten.

Nach wie vor werden Zertifikate ausgestellt für Impfungen (Grundimmunisierungen, Auffrischimpfungen), für den Nachweis einer Infektion durch einen PCR-Test oder für ein negatives Testresultat.

Aktuelle Lage und Überwachung

Die epidemiologische Lage entwickelt sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung ist eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin beobachteten Viruszirkulation unwahrscheinlich. Wie sich die Situation in den Herbst- und Wintermonaten entwickeln wird, lässt sich aktuell nicht präzise vorhersehen.

Der Bund stellt weiterhin eine zuverlässige und fortlaufende Überwachung der Lage sicher. So führt er das obligatorische Meldesystem (Fallzahlen, Tests, Positivitätsrate) weiter. Dieses wird durch Daten aus dem Sentinella-Meldesystem ergänzt. Zusätzlich hat er das Abwassermonitoring stark ausgebaut. So kann der Bund die Verbreitung der Viren bei über 70 Prozent der Bevölkerung aktiv verfolgen und grössere Ausbrüche rasch erkennen. Das Augenmerk der genomischen Überwachung liegt auf Virusvarianten, welche schwere Krankheitsverläufe verursachen und zu einer Hospitalisierung führen.

Gleichzeitig überwacht der Bund die Immunität in der Bevölkerung. Er erhält so Hinweise darauf, wie viele Menschen bereits mit dem Virus in Kontakt gekommen oder vollständig geimpft sind und Antikörper gegen Covid-19 entwickelt haben. Die Erkenntnisse aus den erhobenen Daten liefern wichtige Grundlagen, um das weitere Vorgehen bei der Bewältigung der Coronavirus-Epidemie festzulegen.

WEF Davos: Schweiz und Deutschland im Austausch zu Wirtschafts- und Energiethemen

Am 22. Mai 2022 haben sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Guy Parmelin im Vorfeld des WEF in Davos mit Robert Habeck getroffen, dem deutschen Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Dabei haben sie über die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs insbesondere auf die Energieversorgung gesprochen. Beide Länder sind daran, die Abhängigkeit von russischem Gas rasch zu senken sowie die Dekarbonisierung voranzutreiben. Um allfällige Engpässe besser bewältigen zu können, haben sie vereinbart, zur gegenseitigen Unterstützung Verhandlungen für ein Solidaritätsabkommen aufzunehmen.

Bundesrätin Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) haben vor dem Start des Jahrestreffens des World Economic Forum (WEF) Vizekanzler Robert Habeck in Davos empfangen. Das Gespräch stand unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine und dessen Auswirkungen auf Europa.

Bundesrätin Sommaruga hat mit Minister Habeck über die Massnahmen gesprochen, welche die beiden Länder getroffen haben, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu senken und die nötigen Gasreserven zu schaffen. Um für allfällige Engpässe besser gewappnet zu sein, haben verschiedene EU-Länder begonnen, untereinander Abkommen zur gegenseitigen Unterstützung zu prüfen und abzuschliessen. Eine entsprechende Vereinbarung ist auch im Interesse der Schweiz und Deutschlands. Die Schweiz und Deutschland haben daher heute in Davos abgemacht, rasch die Verhandlungen für ein Solidaritätsabkommen aufzunehmen.

Thematisiert wurden auch die Massnahmen zur Stärkung der Stromversorgung. Aufgrund der hohen Preisausschläge und des erhöhten Liquiditätsbedarfs der Stromunternehmen, hat der Bundesrat einen Rettungsschirm erarbeitet. Die deutsche Regierung hat Anfang April ebenfalls ein Schutzschild geschaffen. Eine sichere Stromversorgung ist für Bevölkerung und Wirtschaft zentral. Entscheidend dafür ist auch die Netzstabilität und eine entsprechend enge Zusammenarbeit zwischen den Nachbarländern sowie innerhalb Europas. Bundesrätin Sommaruga hat deutlich gemacht, dass die Schweiz für die Netzstabilität in Europa eine wichtige Rolle spielen kann und deshalb in die Arbeiten einbezogen werden sollte.

Seitens WBF standen die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die Beziehungen der Schweiz mit der EU im Zentrum des Gespräches. Bundesrat Guy Parmelin betonte, dass Deutschland der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz ist, und dass sich auch die Partnerschaft mit der EU für beide Seiten vorteilhaft auswirkt. Der Entschluss der Schweiz, die Sanktionen der EU im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zu übernehmen, ist das jüngste Beispiel dafür, dass sich die Schweiz als Teil einer Wertegemeinschaft mit der EU sieht. Bundesrat Parmelin erläuterte den Willen des Bundesrates, den bilateralen Weg mit der EU – neu mit einem breiten Paketansatz – fortzusetzen.

Deutschland ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. Im vergangenen Jahr exportierte unser Land Güter im Wert von 51 Milliarden Franken, während sich die Importe auf 57 Milliarden beliefen. Deutschland und die Schweiz sind gegenseitig auch als Investoren von grosser Bedeutung. Die schweizerischen Direktinvestitionen in Deutschland betrugen Ende 2020 70 Milliarden Franken, während deutsche Unternehmen über 38 Milliarden Franken in der Schweiz investierten.

Bundesrätin Sommaruga hat sich vor dem Gespräch mit Minister Habeck in Davos auch mit Arifin Tasrif, dem indonesischen Energieminister, sowie mit Xie Zhenhua, dem chinesischen Sondergesandten für das Klima zu einem Austausch getroffen.

Das Programm der Mitglieder des Bundesrates am WEF-Jahrestreffen 2022

Das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) findet nach der Absage im Vorjahr und einer ebenfalls der Pandemie geschuldeten Verschiebung nun erstmals im Frühling statt. Gemeinsam mit WEF-Gründer Prof. Klaus Schwab eröffnet Bundespräsident Ignazio Cassis das Jahrestreffen am Montag, 23. Mai 2022.

Das Jahrestreffen bietet den Mitgliedern des Bundesrates Gelegenheit für viele weitere Kontakte und Gespräche; es dürften rund 32 bilaterale Treffen stattfinden. Programmänderungen sind immer auch in letzter Minute noch möglich.

Bundespräsident Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), stellt den Krieg in der Ukraine ins Zentrum seiner Gespräche am WEF. Die Situation in der Ukraine und mögliche Auswirkungen auf die Sicherheitsarchitektur in Europa wird er in seiner Eröffnungsrede ansprechen. Das werden auch die wichtigsten Themen in den bilateralen Treffen sein, die der Bundespräsident während seines Aufenthalts in Davos abhalten wird. Vorgesehen sind unter anderem ein Gespräch mit dem ukrainischen Aussenminister Dmytro Kuleba und Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez. Ausserdem nimmt Bundespräsident Cassis an einer Veranstaltung des Open Forum zum Thema Frieden in Europa und dem Potenzial der multilateralen Zusammenarbeit teil.

Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), nimmt an einer Veranstaltung des WEF teil, die sich der globalen Gesundheit und der Gesundheitspolitik widmet. Er wird unter anderem neben den Gesundheitsministern Indonesiens, Budi Gunadi Sadikin, und Malaysias, Khairy Jamaluddin, sprechen. In seiner Funktion als Vizepräsident wird er voraussichtlich die tunesische Premierministerin Najla Bouden, den kosovarischen Premierminister Albin Kurti, den kolumbischen Präsidenten Ivan Duque sowie den simbabwischen Präsidenten Emmerson Mnangagwa treffen.

Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), setzt einen thematischen Schwerpunkt auf die Sicherheitspolitik. Sie wird an einer Podiumsdiskussion über die Zukunft der transatlantischen Beziehungen teilnehmen (IGWEL, Informal Gathering of World Economic Leaders). Darüber hinaus ist ein Gespräch mit dem NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg vorgesehen, mit dem sich Bundesrätin Amherd über die aktuelle sicherheitspolitische Lage, die militärische Friedensförderung im Westbalkan – namentlich die SWISSCOY – sowie die bilaterale Kooperation im Rahmen der NATO austauschen wird. Die Chefin VBS wird zudem das «Swiss Armed Forces Culinary Team» (SACT), die Schweizer Nationalmannschaft der Armeeköche, besuchen – dieses steht während des WEF im «House of Switzerland» im Einsatz.

Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), wird am WEF-Jahrestreffen im üblichen Rahmen hauptsächlich bilaterale Gespräche mit ausländischen Amtskolleginnen und Amtskollegen führen.

Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), wird das Jahrestreffen in Davos nutzen, um verschiedene thematische Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Handel voranzutreiben, etwa die wirtschaftlichen Beziehungen zu Partnerländern und der EU oder die Weiterentwicklung mehrerer Freihandelsabkommen. Am Sonntag wird er sich im Vorfeld des WEF gemeinsam mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit Robert Habeck, dem deutschen Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, treffen. In den darauffolgenden Tagen wird Bundesrat Parmelin unter anderem mit dem brasilianischen Wirtschaftsminister Paulo Guedes, dem indischen Handels- und Industrieminister Piyush Goyal, dem peruanischen Handelsminister Roberto Sánchez, dem indonesischen Handelsminister Muhammad Lutfi, dem singapurischen Transportminister S. Iswaran, der britischen Staatssekretärin für internationalen Handel Anne-Marie Trevelyan sowie dem EU-Kommissar für Handel Valdis Dombrovskis Gespräche führen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), wird sich im Vorfeld des WEF am Sonntag, 22. Mai 2022, gemeinsam mit Wirtschaftsminister Guy Parmelin mit Robert Habeck, dem deutschen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, treffen. Dabei geht es u.a. um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Energieversorgung. Auf dem Programm von Bundesrätin Sommaruga stehen am Sonntag ausserdem Gespräche mit Arifin Tasrif, dem indonesischen Energieminister, sowie mit Xie Zhenhua, dem chinesischen Sondergesandten für das Klima.

Das «House of Switzerland» am WEF 2022

Die offizielle Schweiz ist zum dritten Mal mit einem «House of Switzerland» am diesjährigen WEF-Jahrestreffen vertreten. Unter der Federführung von Präsenz Schweiz im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dient das «House of Switzerland» im Eisstadion Davos als Kommunikations- und Netzwerkplattform für die Schweiz als Gastgeberland. Im Rahmen verschiedener thematischer Anlässe bringt es Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen und bietet ein vielfältiges Programm. Im Fokus stehen der nachhaltige Aufschwung und die gegenwärtigen Herausforderungen angesichts der globalen Lage. Das Themenspektrum reicht vom Potenzial neuer Technologien in der Entwicklungshilfe, der Neuausrichtung der Arbeit bis hin zu Innovationen im Bereich der Digitalisierung und Zukunft der Ernährungssysteme. Das «House of Switzerland» ist auch ein informeller Begegnungsort für die Schweizer Delegation mit internationalen Gästen und Partnern sowie für Medienschaffende. Für das leibliche Wohl der Gäste im «House of Switzerland» sorgt dieses Jahr das «Swiss Armed Forces Culinary Team» (SACT), die Schweizer Nationalmannschaft der Armeeköche.

Europarat: 132. Sitzung des Ministerkomitees im Zeichen des Krieges in der Ukraine

Staatssekretärin Livia Leu nahm am 19. und 20. Mai 2022 an der 132. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates in Turin teil, die vom italienischen Vorsitz organisiert wurde. Die Hohen Vertreterinnen und Vertreter der 46 Mitgliedstaaten nutzten die Tagung, die von der militärischen Aggression gegen die Ukraine und dem Ausschluss Russlands aus dem Europarat geprägt war, um ihr Engagement für die gemeinsamen Werte – Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – zu bekräftigen. Die Staatssekretärin hob in ihrer Rede die langjährige Partnerschaft zwischen der Schweiz und dem Europarat in der Ukraine hervor und wies auf die bevorstehende Ukraine Recovery Conference (URC2022) in Lugano hin.

«Wir bekräftigen heute unseren Glauben an die multilaterale Zusammenarbeit auf der Grundlage von Regeln und Normen», sagte Staatssekretärin Livia Leu. Vor dem Hintergrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betonte der Europarat seine entscheidende Rolle in der europäischen Architektur. Seine Normen und Instrumente waren und sind für die Ukraine besonders relevant.

Die Staatssekretärin hob die langjährige Partnerschaft zwischen der Schweiz und dem Europarat in der Ukraine hervor, namentlich seit 2015 durch die Unterstützung des Aktionsplans 2018–2022. An der Ukraine Recovery Conference (URC2022), welche die Schweiz zusammen mit der Ukraine am 4. und 5. Juli 2022 in Lugano durchführen wird, werden sie sowie weitere am Wiederaufbau der Ukraine beteiligte Akteure zusammentreffen.

Die Aussenministerinnen und Aussenminister der 46 Mitgliedstaaten betonten in Turin, dass der Europarat über die notwendigen Prioritäten und Ressourcen sowie die entsprechende Visibilität verfügen muss, um ein wirksames Gremium der Zusammenarbeit zu bleiben. Sie bestätigten ausserdem die Fortschritte bei den thematischen Arbeiten des Europarates, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo der Entwurf eines Rechtsinstruments erarbeitet wird.

Irland übernimmt den Vorsitz des Ministerkomitees

Nach zwei virtuellen Sitzungen des Ministerkomitees unter griechischem (2020) und deutschem (2021) Vorsitz war die Sitzung in Turin die erste, die seit 2019 physisch abgehalten wurde. Rund dreissig Ministerinnen und Minister bzw. Staatssekretärinnen und Vizeminister nahmen daran teil. Irland übernahm heute den Vorsitz und kündigte an, sich insbesondere auf den Schutz der Menschenrechte in Konfliktgebieten, die Stärkung der partizipativen Demokratie und die Beteiligung junger Menschen sowie den Schutz der Rechte und Freiheiten von Minderheiten und vulnerablen Bevölkerungsgruppen konzentrieren zu wollen.

Die Schweiz trat dem Europarat 1963 bei, 14 Jahre nach seiner Gründung. Der Europarat mit Sitz in Strassburg hat 46 Mitgliedstaaten. Russland wurde im März 2022 aufgrund seiner militärischen Aggression gegen die Ukraine aus dem Rat ausgeschlossen.

Ukraine: Zwischenbilanz der Aufnahme von Geflüchteten nach knapp drei Monaten Krieg

Die Schweiz ist mit der grössten Fluchtbewegung seit dem zweiten Weltkrieg konfrontiert. In weniger als drei Monaten haben über 50’000 Personen aus der Ukraine Schutz in der Schweiz gesucht und erhalten. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat an einer Medienkonferenz am 19. Mai 2022 zusammen mit der Präsidentin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, Regierungsrätin Nathalie Barthoulot, eine Zwischenbilanz zur Aufnahme der Geflüchteten gezogen. Das Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Hilfsorganisationen funktioniert grundsätzlich gut. Eine Evaluationsgruppe soll die Herausforderungen und Fragen identifizieren, die sich bei der Anwendung des Schutzstatus S stellen.

Seit am 24. Februar die russische Armee in die Ukraine einmarschiert ist, haben rund 6 Millionen Menschen die Ukraine verlassen, rund 50’000 von ihnen kamen bisher in die Schweiz. Es ist die grösste Fluchtbewegung in Europa seit dem zweiten Weltkrieg und sie läuft extrem schnell ab. In nur zwei Monaten sind mehr Menschen in die Schweiz gekommen als in der Kosovo-Krise 1999 insgesamt.

Am stärksten betroffen von der Fluchtbewegung sind die Nachbarländer der Ukraine. Die Schweiz zeigt sich solidarisch im Sinne ihrer humanitären Tradition und engagiert sich ebenfalls stark.

Bund, Kantone, Hilfswerke und Private haben in dieser Situation mit einer beispiellosen Solidarität reagiert, um den Geflüchteten in der Schweiz Schutz zu bieten. Der Bundesrat hat früh die erstmalige Anwendung des Schutzstatus S und rasch eine zusätzliche finanzielle Hilfe für den Spracherwerb beschlossen. Die Kantone stehen vor der grossen Herausforderung, die bisher rund 12’000 aus der Ukraine geflüchteten Kinder einzuschulen, gleichzeitig haben sie laufend zusätzliche Unterkünfte organisiert. Bei der Unterbringung profitierten Bund und Kantone zudem von der grossen Solidarität in der Bevölkerung. Von den 25’000 Personen, die privat untergebracht sind, haben rund 21’000 selbständig einen Platz gefunden. Rund 4’000 Personen wurden durch die Schweizerische Flüchtlingshilfe vermittelt. Das alles zeigt, wie gut die Bewältigung dieser historischen Krise in der Schweiz unter hohem Zeitdruck funktioniert, auch wenn nicht auf Anhieb alles immer perfekt lief.

Mittlerweile kommen weniger Schutzsuchende in der Schweiz an als in den ersten Wochen. Das SEM kann derzeit bei der Registrierung jederzeit freie Termine anbieten und Pendenzen abbauen. Aber der Krieg ist noch nicht vorbei. Es ist damit zu rechnen, dass weiterhin monatlich über 10’000 Personen aus der Ukraine in der Schweiz Schutz suchen werden. Und je nach Kriegsverlauf kann die Zahl der Schutzsuchenden auch wieder ansteigen. Hinzu kommen rund 1500 Asylsuchende pro Monat aus anderen Staaten. Die Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten muss darum weitergehen.

Auch drei Monate nach Kriegsbeginn stellen sich immer wieder neue Fragen. Deswegen setzt Bundesrätin Karin Keller-Sutter eine Evaluationsgruppe ein. Die Evaluationsgruppe soll laufend die Herausforderungen und Fragen identifizieren, die sich bei der Anwendung des Schutzstatus S stellen. Sie soll zugleich auch den Schutzstatus S im Kontext des Schweizer Asylsystems beurteilen.

Chronologie: Die wichtigsten Etappen seit dem Beginn des Krieges

27. Februar: Ukraine-Sondertreffen der Innenminister der Schengen Staaten in Brüssel

03. März: Treffen der Innenminister der Schengen Staaten in Brüssel

07. März: Bund, Kantone und Hilfswerke organisieren Unterbringung

11. März: Bundesrat aktiviert Schutzstatus S ab dem 12. März. Ab diesem Tag werden Geflüchtete registriert und der Schutzstatus S erteilt.

16. März: Bundesrätin Karin Keller-Sutter trifft sich mit den Sozialpartnern

17. März: SEM startet Terminvereinbarung für die Registrierung

21. März: Bundesrätin Karin Keller-Sutter setzt den Sonderstab Asyl SONAS ein.

28. März: Sondertreffen der Innenminister der Schengen Staaten in Brüssel

06. April: Bundesrat bietet Zivilschutz für die Notfallunterbringung von Schutzsuchenden auf. Bundesrätin Karin Keller-Sutter vergibt das Mandat zur Erkennung von mittelfristigen Herausforderungen im Migrationsbereich an Thomas Würgler

13. April: Bundesrat beschliesst Beitrag von 3000 Franken pro Person zur Förderung des Spracherwerbs

25. April: Schutzsuchende werden wieder gemäss dem üblichen bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel auf die Kantone verteilt.

Schweiz öffnet ihre Botschaft in Kyiv wieder

Die Sicherheitslage in der ukrainischen Hauptstadt Kyiv lässt es zu, dass die Schweiz ihre Vertretung, welche seit Ende Februar temporär geschlossen war, in den nächsten Tagen wieder öffnet. Dies hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundespräsident Ignazio Cassis, entschieden. Botschafter Claude Wild kehrt in einer ersten Phase mit einem Team von vier versetzbaren Personen zurück. Das ukrainische Lokalpersonal bleibt weiterhin bei der Schweizer Botschaft angestellt.

Die physische Präsenz des Schweizer Botschafters und seines Teams vereinfacht die Kontakte mit den ukrainischen Behörden, was auch im Hinblick auf die Ukraine Recovery Conference (URC2022) wichtig ist, welche am 4. und 5. Juli in Lugano stattfindet. Weiter wird sich das Botschaftsteam in den nächsten Wochen in erster Linie um zentrale Themen wie die Koordination der humanitären Hilfe und von Entwicklungs- und Wiederaufbauprojekten, die Guten Dienste sowie die Berichterstattung zur Lage in der Ukraine kümmern.

Sicherheit gewährleistet

Eine Abklärungsmission des Krisenmanagement-Zentrums (KMZ) des EDA mit Experten des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat ergeben, dass die Sicherheitslage in der ukrainischen Hauptstadt die Wiedereröffnung der Botschaft und damit die Anwesenheit von EDA-Mitarbeitenden in Kyiv erlaubt. Bei einer allfälligen Verschlechterung der Lage muss das Team im Notfall aber das Land kurzfristig verlassen können. Für die Sicherheit des EDA-Personals sorgen Sicherheitsberater des KMZ und Experten des VBS.

Das Büro der humanitären Hilfe in Lviv wurde in das Kooperationsteam der Botschaft integriert und ist somit eine humanitäre Aussenstelle der Botschaft Kyiv. Damit ist der Übergang der humanitären Notfallphase in die humanitäre Programmphase abgeschlossen.

Die Schweizer Botschaft in Kyiv war seit dem 28. Februar aus Sicherheitsgründen temporär geschlossen. Die Dienstleistungen der Vertretung wurden danach von Bern, der moldawischen Hauptstadt Chişinău (diplomatisch) bzw. Bukarest (konsularisch) aufrechterhalten. Der Betrieb der Botschaft war damit nie unterbrochen.

In den letzten Wochen sind auch die Vertretungen anderer Länder wiedereröffnet worden. Vertreterinnen und Vertreter von über 40 Staaten sind mittlerweile wieder in Kyiv physisch präsent.