Covid-19: Neue Variante des Coronavirus in zwei Proben in der Schweiz entdeckt

In Grossbritannien und Südafrika wurde in den vergangenen Tagen unabhängig voneinander je eine neue Variante des Coronavirus entdeckt. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Varianten deutlich ansteckender sind und das Virus sich dadurch wesentlich schneller ausbreitet, als dies bei der bisherigen Variante des Coronavirus der Fall war. In der Schweiz wurden nun zum ersten Mal in zwei Proben die neue Variante aus Grossbritannien nachgewiesen.

Nach Bekanntwerden der neuen Variante in Grossbritannien hat die Schweiz sehr schnell Massnahmen ergriffen, um allfällige Mutationen des Virus zu finden. So werden verschiedene Proben von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen aktuell durch Sequenzierung auf eine allfällige Mutation des Virus untersucht. Dadurch soll festgestellt werden, ob eine positiv getestete Person Trägerin der neuen Variante des Coronavirus ist, die in Grossbritannien zum ersten Mal auftrat.

In zwei Proben von positiv getesteten Personen konnte die betreffende Mutation nachgewiesen werden. Diese Personen haben einen Wohnsitz in Grossbritannien und wurden in der Schweiz positiv auf das Coronavirus getestet. Die Proben wurden im Nationalen Referenzzentrum für neuauftretende Viruskrankheiten in Genf sequenziert. Die Personen sind dem BAG namentlich bekannt. Die Kantone, aus denen diese Proben stammen, wurden durch das BAG darauf aufmerksam gemacht, dass diese ansteckendere Variante allenfalls bei ihnen zirkulieren könnte.

Das BAG geht davon aus, dass sich die positiv getesteten Personen in Isolation befinden. Ein Kanton hat dies für eine der beiden Personen bereits bestätigt. Deren Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Ein zweiter Kanton ist aktuell daran, die betroffene Person zu kontaktieren.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 23. Dezember 2020 Britinnen und Briten und auch Gäste aus Südafrika in der Schweiz mit einer SMS-Nachricht über die für sie geltenden Corona-Regeln informiert. In der Nachricht wird die angeschriebene Person darüber informiert, dass sich alle Reisenden aus Grossbritannien oder Südafrika, die am oder nach dem 14. Dezember 2020 in die Schweiz gekommen seien, ab dem Ankunftsdatum für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen.

Ein spannender Beitrag über die Sprachentwicklung der albanischen Kinder in der Schweiz

Driter Gjukaj, angehender Primarlehrer aus der Schweiz, hat einen Podcast (Interviewreihe) über die Sprachentwicklung der albanischen Kinder in der Diaspora erstellt. Im Interview mit Albinfo.ch berichtet er uns über seine Erfahrungen während der Realisierung seines Projektes.

Gjukaj redet auch über die Rolle der Eltern während der Einschulung und über die Wichtigkeit, dass interessierten Eltern professionelle Beratungsangebote für die Umgebungssprache ihrer Kinder zugänglich gemacht werden sollte.

Wie kamst du zu der Idee einen solchen Podcast zu erstellen?

Der Podcast entwickelte sich im Verlauf meines Studiums an der Pädagogischen Hochschule in Zürich.

Thematisch interessierte ich mich für Schwierigkeiten in der Transititonphase aus Sicht des Kindes. Dabei fokussierte ich mich auf die Perspektive von Kindern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, in meinem Fall Kinder aus albanischsprachigen Familien. Um Antworten zu meiner Leitfrage zu finden, habe ich vier verschiedene Familien und ihre Kinder während der Einschulungsphase  begleitet und porträtiert. Meine Beobachtungen und Befunde habe ich in einem abschliessenden Interview zusammen mit der Logopädin und Expertin für frühe Sprachbildung Frau Ivana Chatton besprochen. Während dieser Zeit musste ich in den sozialen Netzwerken nach freiwilligen Familien für meine Interviewreihe suchen und dabei wurde ich von einer engagierten Journalistin in der Diaspora kontaktiert, namentlich Frau Hava Kurti Krasniqi. Sie ermutigte mich meine Resultate zu veröffentlichen. Daher kam auch meine Idee auf meine Interviewreihen in Form eines Podcasts zusammenzufassen.

Auf welche Befunde bist du gestossen?

Zusammengefasst bin ich auf drei verschiedene Resultate gestossen. Während der ersten Recherche habe ich einen Vergleich zwischen Kindern, die vor Schulbeginn in Familien nur auf Albanisch erzogen wurden, mit Kindern, die zu Hause während der Vorschulzeit Albanisch und Deutsch sprachen, gemacht. Das Ergebnis war erstaunlich, denn Erfolg oder Misserfolg in der Übergangsphase aus Sicht von Kindern hängt, gemäss meinen Ergebnissen, nicht davon ab, ob ein Kind zu Hause in einer oder in zwei Sprachen erzogen wird. Für beide Arten des Spracherwerbs gibt es Beispiele, die von einem erfolgreichen Übergang in der Schule sprechen, sowie Beispiele mit langfristigen Sprachschwierigkeiten.

In der zweiten Untersuchung habe ich die Tatsache analysiert, warum bei vielen Minderheiten auf der ganzen Welt festgestellt werden kann, dass Kinder mit Migrationshintergrund bereits in der ersten und zweiten Generation besser und häufiger in der Landessprache oder in der Schulsprache kommunizieren und warum die erste Sprache (in unserem Fall die albanische Sprache) schrittweise verloren geht. Im Bereich der Sprachentwicklungswissenschaft wird dieses Phänomen als Phänomen der subtraktiven Zweisprachigkeit definiert. Dies ist der Fall, wenn Kinder in der Diaspora nur die Amtssprache (Deutsch) lernen, während die Muttersprache (Albanisch) weder in der Schule noch ausserhalb der Schule professionell gefördert wird. Beim gegenteiligen Phänomen wird von der Entwicklung einer additiven Zweisprachigkeit gesprochen. In diesem Fall wird die zweite Sprache, Deutsch, auf Grundlage der albanischen Muttersprache gelernt. Daher verläuft die Sprachentwicklung aufeinander aufbauend und parallel.

Für die parallele Sprachentwicklung ist eine professionelle Beratung der Eltern erforderlich. Woher sollten Eltern mit einsprachiger Sozialisation (nur Albanisch) über die schulischen Bedürfnisse und Schwierigkeiten zweisprachiger Kinder (Albanisch und Deutsch) Bescheid wissen?

In der dritten Untersuchung sprach ich mit Frau Chatton über Kinder, die beide Sprachen mischen, und darüber, was in diesen Fällen von uns als Eltern oder Lehrpersonen verlangt wird. Frau (kein Punkt) Chatton sagt, dies sei eine natürliche Entwicklung zweisprachiger Kinder. Für die Eltern ist es wichtig, Verständnis dafür zu zeigen, dass das Kind auch weiss, wie man sich in einer Fremdsprache (Deutsch) ausdrückt, und dass die Pädagogen die Vielfalt der Sprachen in ihrem Klassenzimmer respektieren sollten. Die gleichzeitige Verwendung zwischen der Erst- und Zweitsprache von bilingualen Kindern sollte keinesfalls vollständig verboten werden. Optimalerweise sollte dieser Fall verwendet werden, um mit dem zweisprachigen Kind in einem Dialog über Sprachvielfalt zu treten. „Ah du hast ein Deutsches Wort verwendet, weißt du auch wie man dieses Wort auf Albanisch übersetzt?“ Wenn beispielsweise ein Kind während eines Gesprächs auf Albanisch ein deutsches Wort bringt, definieren wir als Experten dieses Phänomen als “Code-Switching”. Dies ist keinesfalls eine Schwäche oder eine Sprachstörung, sondern eine positive Eigenschaft, die zweisprachige Kinder mitbringen. Dieses Phänomen kann in vielen mehrsprachigen Familien und Kulturen beobachtet werden und ist normal. Wenn das Kind die beiden Sprachen zusammen verwendet, ist es hier wichtig, auch die Verwendung der richtigen Grammatik zu berücksichtigen. Für eine grosse Anzahl von Migrantenkindern, fügt Frau Chatton hinzu, ist es zu einer Art Trend geworden, “nicht grammatisch” zu sprechen. Solange ein Kind jedoch bewusst zwischen beiden Grammatikstrukturen unterscheiden kann, ist dieses Phänomen auch keine Schwäche, sondern eine charakteristische Stärke zweisprachiger Kinder. Experten sprechen in diesem Fall auch über die metalinguistische Bewusstheit.

Planen Sie es ins Albanische zu übersetzen? Dritër Gjukaj:

Ich würde diesen Podcast gerne ins Albanische übersetzen. Es ist aber eher eine Frage des Aufwandes und der Zeit, ob ich mich auf ein weiteres Projekt einlassen werde. Was ich präsentiere, entwickelte sich innerhalb eines Semesterstudiums. Dieses Thema hat mich in diesem Schuljahr in meiner Rolle als Vater von zwei schulpflichtigen Kindern beschäftigt, und ich bin sicher, dass es in Zukunft auch ein Thema für andere Familien sein wird, daher teile ich meine Erkenntnisse gerne weiter.

Albinfo.ch: Wie wichtig ist es für albanische Kinder, in der Schweiz ihre Muttersprache zu lernen? Dritër Gjukaj: Jede Familie sollte sich diese Frage selbst stellen und sich der eigenen Verantwortung sowohl in ihrer Rolle als Eltern als auch in ihrer Rolle als Mitglieder einer sprachlichen Minderheit in der Schweiz bewusst sein. Meiner Meinung nach sind meine Ergebnisse selbsterklärend. Für mich ist es wichtig, dass sich meine Kinder sowohl auf Albanisch als auch auf Deutsch gut und kompetent ausdrücken können. Soziologie spricht davon, dass Minderheiten nur so stark sein können, wie ihr Herkunftsland (dh verantwortliche Institutionen) sie auch aktiv unterstützt und stärkt. Während meiner Arbeit habe ich auf den zweisprachigen Unterricht in Amerika (Portugiesisch-Englisch) und in Deutschland (Türkisch-Deutsch) aufmerksam gemacht, die Studienergebnisse haben dabei deutlich gezeigt, dass es sehr wohl Minderheiten gibt, die in der Lage sind, ihre Kinder in der Diaspora in zwei Sprachen erfolgreich zu erziehen. (Additiver Bilingualismus)

Wer ist Dritër Gjukaj? Ich bin in der Schweiz aufgewachsen und ich habe hier in Zürich das Gymnasium abgeschlossen. Mein Grossvater Tahir Gjukaj wanderte 1973 in Embrach ein und meine drei Kinder leben nach ihm bereits in der vierten Generation in der Schweiz. Ich bin sehr stolz auf meine kosovarischen Wurzeln. Daher versuche ich zusammen mit meiner Ehefrau unsere Kinder auch im Alltag unsere Sprache und Kultur zu vermitteln. Im Jahr 2023 können wir das 50-jährige Bestehen der Familie Gjukaj in der Schweiz feiern. Ich habe im Jahr 2016 angefangen an der Pädagogischen Hochschule in Zürich zu studieren. Während dem Studium habe ich in Zürich-Leimbach und Wettingen als Primarlehrer gearbeitet. Ich werde voraussichtlich im Sommer 2021 meine Ausbildung abschliessen.

Podcast:

https://www.youtube.com/watch?v=rSYnPle13Pg&feature=youtu.be

 

 

Einreiseverbot und rückwirkende Quarantäne für Personen aus Grossbritannien und Südafrika

Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika hat der Bundesrat heute, 21. Dezember 2020, Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung der neuen Virusvariante möglichst zu verhindern. Alle Personen, die seit dem 14. Dezember 2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Der Bundesrat hat zudem ab heute ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Damit sind insbesondere touristische Reisen aus diesen Ländern ausgeschlossen.

Der Bundesrat hat ausserdem in der Covid-19-Verordnung 3 das Flugverkehrsverbot zwischen der Schweiz und Grossbritannien und Südafrika verankert. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte gestern die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern per Sonntag, 20. Dezember 2020, Mitternacht eingestellt.

Für in Grossbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass Ansteckungen im Rahmen dieser Rückreisen verhindert werden können.

Der Bundesrat hat schliesslich den Entzug des Freizügigkeitsprivilegs für Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Damit gilt für Personen aus Grossbritannien ein grundsätzliches Einreiseverbot in die Schweiz. Ab dem 1.1.2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Bürgerinnen und Bürger ohnehin.

Die Behörden Grossbritanniens und Südafrikas wurden vorgängig über die Massnahmen informiert.

Die neue Variante des Coronavirus ist nach ersten Erkenntnissen deutlich ansteckender als die bekannte Form. Wie weit sie sich ausserhalb von Grossbritannien und Südafrika schon verbreitet hat, ist unklar. In der Schweiz wurde bisher keine Mutation nachgewiesen.

Swissmedic erteilt Zulassung für den ersten Covid-19-Impfstoff in der Schweiz

Swissmedic hat den Impfstoff von Pfizer/BioNTech zugelassen. Gemäss den vom Schweizerischen Heilmittelinstitut ausgewerteten Daten liegt der Impfschutz sieben Tage nach der zweiten Impfung bei über 90 Prozent. Es handelt sich um die weltweit erste Zulassung in einem ordentlichen Verfahren.

Zwei Monate nach Gesuchseingang hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, gestützt auf eine sorgfältige Prüfung der laufend eingereichten Unterlagen, die Zulassung für den Corona-Impfstoff Comirnaty® (BNT162b2) erteilt. Die bis jetzt vorliegenden Daten zeigten in allen untersuchten Altersgruppen eine vergleichbare, hohe Wirksamkeit und erfüllten die Anforderungen an die Sicherheit.«Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten ist gerade im Hinblick auf eine Zulassung von Impfstoffen eine notwendige Voraussetzung», sagt Swissmedic Direktor Raimund Bruhin. «Dank des rollenden Verfahrens und unseren flexibel aufgestellten Teams konnten wir dennoch auch rasch entscheiden und dabei den drei wichtigsten Anforderungen Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität vollumfänglich Rechnung tragen». Angesichts der Folgen der Pandemie stelle die rasche Zulassung einen Meilenstein für die öffentliche Gesundheit dar.

Rascher und hoher Impfschutz
Personen ab 16 Jahren können gegen das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden, unter Beachtung der offiziellen Impfempfehlungen des Bundes. Für einen optimalen Impfschutz werden zwei intramuskulär verabreichte Impfungen im Abstand von mindestens 21 Tagen empfohlen. Gemäss den von Swissmedic ausgewerteten Studiendaten liegt der Impfschutz sieben Tage nach der zweiten Verabreichung bei Erwachsenen über 90 Prozent.

Swissmedic hat sich seit Beginn der Pandemie intensiv auf Zulassungsgesuche für Covid-19-Arzneimittel vorbereitet und früh eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, die Firmen und Forschergruppen in wissenschaftlichen und regulatorischen Fragen berät. Das Mitte Oktober eingereichte Zulassungsgesuch für BNT162b2 (Comirnaty), einen mRNA-Impfstoff, wurde rollend begutachtet («Rolling Submission»).

Grünes Licht auch von unabhängigem Beratergremium
Nachdem Swissmedic letzte entscheidende Daten und Antworten zu gestellten Fragen vom Hersteller erhalten und durch die eigenen Experten begutachtet hatte, haben die externen Impfstoff-Experten des unabhängigen wissenschaftlichen Swissmedic-Beratergremiums (Human Medicines Expert Committee, HMEC) an der ausserordentlichen Sitzung vom Freitag, 18. Dezember 2020 ihrerseits eine eingehende Begutachtung vorgenommen und – in Übereinstimmung mit der internen Beurteilung empfohlen, den Corona-Impfstoff Comirnaty® zuzulassen. Swissmedic hat die Zulassung in der Folge heute erteilt.

Nach der minutiösen Prüfung der verfügbaren Informationen kommt Swissmedic zum Schluss, dass der Covid-19-Impfstoff von Pfizer/Biontech sicher ist. Sein Nutzen überwiegt die Risiken. Um das Arzneimittel zuzulassen, prüften Expertinnen und Experten der Swissmedic die vorliegenden Studiendaten nach folgenden Kriterien: qualitativ (Zusammensetzung und Herstellung), nicht-klinisch (Pharmakologie und Toxikologie) sowie klinisch (Immunogenität, Sicherheit und Wirksamkeit).

Sicherheit: Nebenwirkungen im Fokus
Wie bei allen Arzneimitteln, die neu auf dem Markt sind, überwacht Swissmedic die Sicherheit des Impfstoffs genau und wird, wenn nötig, sofort Massnahmen ergreifen, sollten Sicherheitssignale auftreten. Die häufigsten in den Zulassungsstudien dokumentierten Nebenwirkungen sind vergleichbar mit jenen nach einer Grippeimpfung.

Swissmedic betreibt für medizinische Fachpersonen ein spezielles Online-System (ElViS) zur Meldung vermuteter unerwünschter Wirkungen. Empfängerinnen und Empfänger von Impfstoffen wird empfohlen, sich bei stärkeren oder ungewöhnlichen Symptomen nach einer Impfung an ihr Impfzentrum, Spital, Arzt oder Apotheker wenden.

Geknüpft an die Zulassung verlangt die Swissmedic von der Zulassungsinhaberin weiterhin kontinuierliche Informationen über die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität ihres Impfstoffs zur erheben.

Die anderen Zulassungsgesuche für Pandemieimpfstoffe werden unter Einsatz aller Ressourcen mit hoher Priorität weiter behandelt. Swissmedic wird über weitere Zulassungen von Pandemieimpfstoffen informieren, sobald neue Daten vorliegen. Dabei berücksichtigt Swissmedic auch die internationalen Entwicklungen in diesem Umfeld.

swissmedic.ch

 

Covid-19-Impfstrategie: Besonders gefährdete Personen sollen zuerst geimpft werden

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfstrategie festgelegt, die für die Covid-19-Impfung gelten soll. Prioritär geimpft werden besonders gefährdete Personen, also ältere und Menschen mit Vorerkrankung. In zweiter Priorität das Gesundheitspersonal und Menschen, die mit besonders gefährdeten Personen zusammenleben. Ziel ist es, so die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren und das Gesundheitssystem zu schützen.

Die Entwicklung verschiedener Impfstoffe gegen Covid-19 ist weit fortgeschritten. In der Schweiz laufen die letzten Vorbereitungen, damit mit den ersten Impfungen im Januar gestartet werden könnte. Voraussetzung ist, dass Swissmedic nach Prüfung aller klinischen Daten einen ersten Impfstoff zulassen kann.

Nun haben das BAG und die EKIF die Impfstrategie publiziert. Sie beinhaltet sowohl übergeordnete Impfziele als auch die Definition der Zielgruppen und der spezifischen Impfziele.

Erstes Ziel einer Impfung gegen Covid-19 ist es, besonders gefährdete Personen zu schützen und damit schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren. Damit soll als zweites Ziel die Belastung der Spitäler und Pflegeheime reduziert und das Funktionieren des Gesundheitssystems gewährleistet bleiben. Drittes Ziel ist schliesslich, die negativen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die Covid-19-Impfung ist insbesondere für die folgenden Zielgruppen von Erwachsenen vorgesehen (in absteigender Reihenfolge bei begrenzter Impfstoffverfügbarkeit):

1. Besonders gefährdete Personen (ohne Schwangere)
2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
3. Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (z. B. Behindertenheime) und deren Personal
5. Alle anderen Erwachsenen, die sich impfen lassen möchten.

Kinder und Jugendliche gehören noch nicht zu Zielgruppen der Impfstrategie, da die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppe noch nicht vorliegen.

Impfempfehlung abhängig von Wirkung und Verfügbarkeit

Die Impfstrategie bildet die Grundlage für die Impfempfehlungen. Die EKIF wird für jede Zielgruppe Impfempfehlungen aussprechen, sobald alle Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit vorliegen. Je nachdem, wie viele Impfstoffdosen in einer ersten Phase zur Verfügung stehen, muss zwischen den Zielgruppen und innerhalb der Zielgruppen weiter priorisiert werden.

Die Covid-19-Impfung wird für die Bevölkerung gratis sein. Die Kosten für die Impfstoffe, die Impfung und das notwendige Material werden von Bund, Kantonen und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Die Impfung ist von Franchise und Selbstbehalt befreit.

Informationen für Bevölkerung und Fachpersonen

Eine Impfpflicht ist seitens Bund nicht vorgesehen. Der Bund setzt auch bei der Covid-19-Impfung auf transparente und verständliche Information. Jede und jeder soll selber entscheiden können, ob sie oder er sich impfen lassen will.

Auf der Coronavirus-Impfen-Webseite publiziert das BAG laufend Informationen, um über die Ziele der Covid-19-Impfung, über die einzelnen Impfstoffe und über den Stand der Arbeiten zu orientieren. Zusätzlich wird das BAG eine breite Bevölkerungskampagne starten.

Zur Unterstützung des Gesundheitspersonals, das Covid-19-Impfungen durchführen wird, erarbeitet das BAG mit Vertretern der Kantone, Ärzteschaft und weiteren Partnern Informationsmaterial und Checklisten.

Enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure

Sobald die Zulassung sowie die Impfempfehlungen vorliegen und die ersten Impfstoffe in der Schweiz eintreffen, soll rasch mit den Covid-19-Impfungen begonnen werden.

Für die Umsetzung der Covid-19-Impfung sind die Kantone zuständig. Die Vorbereitungsarbeiten erfolgen in enger Absprache mit dem BAG, der Armeeapotheke und weiteren Akteuren.

Alt Bundesrat Flavio Cotti verstorben

Flavio Cotti war ein Vollblutpolitiker. Seit seiner Jugend hat er sich der Politik verschrieben. Und von Anfang an hat er seinen Sinn für Pragmatismus und Offenheit bewiesen und insbesondere seine angeborene Fähigkeit, Beziehungen über gegnerische Lager hinweig zu knüpfen. Ein Beispiel unter vielen: Die überparteiliche Tessiner Jugendbewegung, an deren Spitze er war, lancierte eine Volksinitiative für das Frauenstimmrecht im Kanton Tessin. Das war 1966. In der Schweiz wurde das Frauenstimmrecht 1971 eingeführt.

Flavio Cotti wurde schon mit 36 Jahren in die Tessiner Kantonsregierung gewählt.  Nachdem er sich als Politiker auf Gemeinde- und Kantonsebene bewiesen hatte, wurde er 1983 in den Nationalrat gewählt; 1984 wurde er Präsident der CVP Schweiz. Danach dauerte es nicht mehr lange, und er wurde 1986 in den Bundesrat gewählt. Nach dem Rücktritt von Nello Celio im Jahr 1973 war damit der Kanton Tessin wieder in der Landesregierung vertreten.

Von 1987 bis 1993 stand Flavio Cotti dem Eidgenössischen Departement des Innern vor, danach dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Als Vorsteher des EDA bewies er sich als Politiker von Format und als ein Staatsmann, der über sein Lager hinaus geschätzt wurde.

In seiner Zeit als EDA-Vorsteher musste er schwierige Themen an die Hand nehmen, insbesondere die Auseinandersetzung mit den nachrichtenlosen Vermögen. Er bewies dabei Mut und den bestimmten Willen, Licht in das dunkle Kapitel der Schweizer Geschichte während des Zweiten Weltkriegs zu bringen.

An der Spitze der Schweizer Diplomatie hatte er 1996 auch die Präsidentschaft der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa inne, in einem Jahr, das der schweizerischen Aussenpolitik erneut Glanz verlieh: 1996 wurde das Dayton-Abkommen unterzeichnet, das den Bürgerkrieg in Jugoslawien beendete. 1998, ein Jahr vor seinem Rücktritt aus dem Bundesrat, brachte Flavio Cotti die Bilateralen I mit der Europäischen Union zum Abschluss.

Als Vorsteher des EDA reiste Flavio Cotti viel, traf zahlreiche Persönlichkeiten wie den Papst, Nelson Mandela, Shimon Peres und Yasir Arafat. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit dem deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl. Er bewunderte dessen Fähigkeit, Deutschland zu einer vorbildhaften europäischen Demokratie zu machen.

Flavio Cotti bekleidete zweimal das Amt des Bundespräsidenten: 1991, im Jahr der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft, und 1998, im Jahr der 150-Jahr-Feier des Bundesstaates.

Tief verwurzelt in der katholischen Kultur und geprägt von einem starken christlichen Humanismus, zeigte Flavio Cotti während seinen Jahren im Bundesrat seinen Sinn für Offenheit und Pragmatismus und bewies, dass er keine Angst hatte vor Veränderungen. Wer ihn gekannt hat und die Gelegenheit hatte, mit ihm zusammenzuarbeiten, erinnert sich an Flavio Cotti als einen Bewahrer mit progressiven Ideen und als verbindende Persönlichkeit. Alt Bundesrätin Ruth Dreifuss erinnert gerne daran, dass Flavio Cotti es war, der die ersten Schritte in der schweizerischen Drogenpolitik eingeleitet und die Grundlagen für das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geschaffen hatte.

1999 verliess Flavio Cotti die Bühne der Bundespolitik. In den folgenden Jahren hatte er mehrere Mandate in der Privatwirtschaft inne. Er war nach seinem Rücktritt sehr zurückhaltend, insbesondere in den Medien, doch blieb er ein aufmerksamer Beobachter des politischen Geschehens. Und im September 2017, als die Menge Ignazio Cassis in Bellinzona mit Stolz empfing, reichte auch Flavio Cotti dem neuen Bundesrat die Hand, dem ersten Tessiner, der mehr als 20 Jahre nach ihm in den Bundesrat einzog.

Flavio Cotti starb im Spital La Carità in Locarno im Kreis seiner Familie an den Folgen einer Corona-Erkrankung.

Die Geste der Doppeladler ist gegen niemanden gerichtet

Mit Besorgnis und Unverständnis haben wir von der Entscheidung der SPAR Handels AG Kenntnis genommen, das Produkt «Shqip King» mit der Abbildung der Geste, die den albanischen Doppeladler darstellt, aus dem Sortiment zu nehmen. SPAR Handels AG spricht vom Doppeladler als eine Geste mit «heikler Symbolik», die «viel Konfliktpotential» bringe.

Diese Geste – die zum Doppeladler geformten Hände – symbolisiert für die Albaner weltweit den Doppeladler der albanischen Nationalflagge, das Symbol der albanischen Identität.
Die zum Doppeladler geformten Hände als Geste ist eine Modeerscheinung der Generation, welche nach 1990 geboren ist. Sie ist gegen niemanden gerichtet, ist nicht beleidigend und sollte von keiner Seite als störend empfunden werden. Vielmer ist der «flatternde Doppeladler» eine Geste der Freude, eine Grussform, ein Ausdruck und ein Symbol von einem Stückchen albanischer Identität von Secondos, nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit.

Jeden Versuch, dieses Symbol zu problematisieren und als «heikel» darzustellen, empfinden wir als einen Angriff auf unsere Identität, Kultur und Geschichte. Im Grunde trägt die SPAR Handels AG mit diesen voreiligen und nicht durchdachten Schritten zur Bildung der öffentlichen Meinung insofern bei, dass diese Geste etwas Schlimmes sein soll, die es aus dem öffentlichen Raum zu verbannen gilt.
Übrigens, der Doppeladler ist (nicht nur) auf der offiziellen Flagge Albaniens abgebildet. Diese Flagge bzw. dieses Symbol hängt zusammen mit anderen 192 Flaggen der anderen anerkannten Staaten vor dem Sitz der Vereinigten Nationen in New York und in Genf. Wieso die Nachbildung des Doppeladlers durch zusammegefaltete Hände «heikel» sein und «viel Konfliktpotential» haben soll, können wir beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Aus den Medien haben wir entnommen, dass die SPAR Handels AG ihre Entscheidung vor allem auf einen Brief einer Mitarbeiterin aus der Filiale in Gossau stützt, die sich scheinbar an diesem Symbol gestört hat. Wir wissen nicht, wer die Mitarbeiterin ist und was ihre Motive waren. Sich aber an der Symbolik einer anderen Identität gestört zu fühlen, ist ein Zeichen von Rassismus und Intoleranz gegenüber Menschen anderer Herkunft.

In der Schweiz leben ca. 300’000 Albaner. Einige davon sind sicher geschätzte Mitarbeiter von SPAR Handels AG und tragen zu ihrem Erfolg bei.

Die albanische Gemeinschaft in der Schweiz fühlt sich von der Begründung der Entscheidung tief betroffen und beleidigt. Die SPAR Handels AG schuldet der albanischen Gemeinschaft in der Schweiz eine öffentliche Entschuldigung.

Von «heikler Symbolik» oder «einer negativ interpretierbaren» Geste des Doppeladlers zu sprechen und dies in den Vordergrund ihrer Entscheidungsfindung zu stellen, ist einfach inakzeptabel.

Der Rat der Albanerinnen und Albaner der Schweiz wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiterverfolgen und entsprechend handeln.

Freundliche Grüsse
Rat der Albaner der Schweiz

Bund verstärkt Massnahmen gegen das Coronavirus

Es gibt verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus’. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln.

 Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Die untenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen gelten.

Details zu den Änderungen der Massnahmen

Änderungen vom 12. Dezember 2020:

 Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen

Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.

Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.

Veranstaltungen verboten

Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Sport und Kultur: höchstens zu fünft

Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.

Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.

bag.admin.ch

 

Aktionstag «Darüber reden. Hilfe finden.»

Das Coronavirus ist nicht nur eine Gefahr für unsere körperliche Verfassung. Es drückt bei vielen Menschen auch aufs
Gemüt.

Geht es Ihnen nicht gut oder sorgen Sie sich um jemanden? Suchen Sie das Gespräch. Das folgende PDF informiert, wo Sie Hilfe finden.

Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit (PDF, 931 kB, 09.12.2020)

Worum geht es beim Aktionstag «Darüber reden. Hilfe finden.»?

Viele Menschen in der Schweiz leiden seelisch unter den Auswirkungen der Coronavirus-Krise. «Darüber reden. Hilfe finden.» heisst der Aktionstag, an dem verschiedene Akteure die psychische Gesundheit thematisieren. Personen in schwierigen Situationen erfahren so Solidarität und können sich über konkrete Hilfsangebote informieren. Der Tag sensibilisiert auch dafür, im eigenen Umfeld aufmerksam zu sein und Hilfe zu leisten.

«Darüber reden. Hilfe finden.» organisieren wir im Auftrag des Bundesrats. Es handelt sich um eine gemeinsame Aktion des BAGs mit den Hilfsorganisationen Dargebotene Hand, Pro Juventute, Pro Senectute, Pro Mente Sana, Caritas und Schweizerisches Rotes Kreuz sowie vielen weiteren Akteuren.

Psychische Gesundheit enttabuisierenAm 10. Dezember kommen psychisch belastete Personen, Angehörige und Fachpersonen zu Wort. Sie können von ihren Erfahrungen und ihrem Umgang mit der speziellen Situation in Zeiten des Coronavirus berichten. Spezialisierte Organisationen zeigen, mit welchen Angeboten sie Betroffene unterstützen und welche Anlaufstellen einfach zugängliche Hilfe anbieten.

Covid-19-Impfstoff: Bund sichert weitere Moderna-Impfdosen

Der Bund arbeitet intensiv daran, der Schweizer Bevölkerung schnellen Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoffen zu gewährleisten. Da die Covid-19-Impfstoffentwicklung- und Verfügbarkeit viele Unsicherheiten birgt, verfolgt der Bund verschiedene Stossrichtungen. Nun konnte der Bund 3 weitere Millionen Impfdosen von Moderna sichern.

Wie Pfizer/BioNTech setzt Moderna auf eine neuartige Technologie: Die mRNA ist eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Diese übermittelt den Körperzellen die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Die Immunantwort bereitet den Körper auf die Bekämpfung des Virus vor.

Weitere Gespräche mit Impfstoffherstellern

Bisher hat die Schweiz Verträge mit drei Impfstoffherstellern unterschrieben, deren Produkte in der klinischen Entwicklung weit fortgeschritten sind. Nebst Moderna (insgesamt rund 7,5 Millionen Impfdosen), handelt es sich dabei um die Impfstoffhersteller Pfizer/BioNTech (rund 3 Millionen Impfdosen) und AstraZeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen).

Alle drei Impfstoffhersteller befinden sich zurzeit im Zulassungsverfahren bei Swissmedic. Zusätzlich ist die Schweiz Mitglied der COVAX-Initiative, um dadurch Zugang zu Impfstoffen für bis zu 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu erhalten.

Der Bund steht weiterhin mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch. Da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, welche Impfstoffe sich durchsetzen werden, strebt der Bund mehrere SARS-CoV-2-Impfstoffe verschiedener Technologien (mRNA, proteinbasiert, vektorbasiert) an.

Bundesrat fordert Kantone mit negativer Entwicklung zum sofortigen Handeln auf und beschliesst zusätzliche Massnahmen

Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibt äusserst angespannt. Der Bundesrat ruft deshalb die Kantone, in denen sich die Lage verschlechtert, dazu auf, sofort zu handeln. Er hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember zudem neue Massnahmen beschlossen. Ziel ist die Fallzahlen weiter zu reduzieren, insbesondere noch vor den Feiertagen. Die Regeln für Läden werden ab Mittwoch, 9. Dezember, verschärft und die Kapazität der geschlossenen Bahnen in den Skigebieten begrenzt.

In einigen Kantonen stagniert die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus auf hohem Niveau oder sie steigen gar wieder an. Die Situation in den Spitälern ist noch immer sehr angespannt. In gewissen Spitälern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden und das Gesundheitspersonal ist stark belastet.

Der Bundesrat ist besorgt über diese Entwicklung. Er fordert deshalb die Kantone auf, sofort zu handeln und strengere Massnahmen zu beschliessen, wenn die Lage sich verschlechtert oder auf hohem Niveau stagniert. Kriterien sind unter anderem die Anzahl Ansteckungen, die Reproduktionszahl, die Hospitalisationen sowie die Inzidenz. Der Bundesrat ist überzeugt, dass nur mit raschem Handeln strengere Massnahmen verhindert werden können. Er wird an einer ausserordentlichen Sitzung am Dienstag, 8. Dezember, eine Zwischenbeurteilung vornehmen und am 11. Dezember strengere Massnahmen beschliessen, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen getroffen haben.

Weniger Personen in den Läden
Die Festtags- und Ferienzeit birgt mit den vermehrten Einkäufen und privaten Treffen zusätzliche Risiken. Der Bundesrat verstärkt deshalb nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen. Er hat die Covid-19-Verordnung entsprechend angepasst. Um die Menschen noch besser zu schützen, wird die Zahl der Personen reduziert, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten. Die Kapazitätsbeschränkung wird ab dem 9. Dezember bis auf weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde. Dies soll zudem die Bevölkerung dazu anregen, ihre Einkaufszeiten bewusster zu planen.

Neue Regeln für Restaurants
In Restaurants müssen in der ganzen Schweiz die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch obligatorisch erhoben werden, so wie dies verschiedene Kantone bereits eingeführt haben. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde ausnahmsweise von 23 Uhr auf 01 Uhr verlängert, um das Risiko von ungeordneten Treffen im privaten Umfeld zu reduzieren.

Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind.

Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten. Die Grenze von 10 Personen wird beibehalten. Um die Anzahl Kontakte und Personenströme weiter zu
reduzieren, soll zudem die Home-Office-Empfehlung konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat ruft hierzu nochmals die Arbeitgeber auf, wenn möglich Home-Office zu ermöglichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll es möglichst einfach gemacht werden, ihre Kontakte vor den Festtagen auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Kontaktreduktion ist gerade dann besonders sinnvoll, wenn Treffen mit Personen aus der Risikogruppe geplant sind.

Skigebiete offen, falls Fallzahlen sinken
Skigebiete sollen für den Inlandtourismus offen sein können. Wo die epidemiologische Lage kritisch ist, muss diese erst mit Massnahmen verbessert werden. Die Skigebiete benötigen ab dem 22. Dezember für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Ziel ist, eine Verbreitung des Virus in den Tourismusgebieten zu verhindern.

Für Skigebiete gelten keine Kapazitätsbegrenzungen. In allen geschlossenen Transportmitteln, also z.B. in Zügen, Kabinen und Gondeln dürfen aber ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.

Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften, gilt eine Maskenpflicht. Beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist. Im Innenbereich und auf den Terrassen gelten zudem die bestehenden Regeln weiter: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch, ausgenommen Eltern mit Kindern.

Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden. Die Kantone müssen zudem dem Bund über die Anzahl Kontrollen, die ausgesprochenen Mahnungen und Bewilligungsentzüge sowie über die Auslastung der Spitäler Bericht erstatten.

Shqipe Sylejmani geht mit ihrem ersten Roman auf Deutsch auf die Suche nach ihren Wurzeln

Viele der albanischen Auswanderer in westlichen Ländern, die aus verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Gründen ausgewandert sind, haben ihre Familienmitglieder zurückgelassen. In vielen Fällen waren dies die Eltern, die sie zurückliessen, und die später zu den Großeltern von den fern entfernten Enkelkinder wurden.

Die Reisen zurück in die Heimat finden meist anlässlich von Kinder- oder Schulferien, aber auch im Falle eines Todesfalls statt.

So beginnt auch Shotes Geschichte in “Bürde & Segen”. Nach der Nachricht vom Tod ihrer Großmutter reisen die Familienmitglieder in den Kosovo, um an ihrer Beerdigung und der darauffolgenden Zeremonie teilzunehmen.

Die Projekte, die Shote in der Schweiz beschäftigten, musste sie für eine Weile zurückstellen, um an der Trauerfeier dabei sein zu können. Doch die Reise, so zeigte sich, würde alles im Leben von Shote auf den Kopf stellen: Ein altes Notizbuch der Grossmutter, welches ihr Onkel ihr zum Abschied vor ihrer Rückreise in die Schweiz mitgab, führte Shote auf ein Lebensprojekt, das nicht nur unbekannt sondern vor allem sehr verlockend schien.

Foto: Erkan SimsirDer Weg, um das fehlende Etwas zu finden

Tirana, Korça, Gjirokastra, Saranda, Shkodra und Ulqini waren die Namen einiger Städte in albanischen Ländern, deren Besuch ein langjähriger, aber geheimer Wunsch der Großmutter gewesen war. Für Shote war das Notizbuch mit den Destinationen wie das Vermächtnis ihrer Grossmutter, das, wie wir im Roman lesen werden, zu einer Aufgabe werden sollte, die Shote erfüllen wollte.

Die Frage, die sich uns stellte war, was Shote genau erfüllen wollte? Das Vermächtnis ihrer Grossmutter? Sich selbst – im Wissen, dass Shote ihr Leben lang nach Erfüllung suchte – oder beides zusammen?

Zurück in der Schweiz ist Shote hin und her gerissen zwischen den Notizen und den Wünschen ihrer Großmutter und ihrer eigenen Projekten. Ein Jahr nach der Todesfeier beschliesst sie schliesslich, dem unbekannten Weg zu folgen, auf die Reise ihrer Großmutter zu gehen und gleichzeitig diesem Gefühl, dass ihr immer etwas fehlte, auf den Grund zu gehen.

“Bürde & Segen” beschreibt dann Shotes Reise in etwa 30 verschiedenen Städte in Albanien, im Kosovo, in Montenegro und in Nordmazedonien. Tatsächlich präsentiert die Autorin Shqipe Sylejmani durch die Hauptfigur des Romans Shote einen Teil von sich selbst – ein im Exil aufgewachsenes Mädchen, das sich nie erfüllt fühlte, und in ihre Heimat zurückkehrte, um das ihr Fehlende zu finden.

Foto: Erkan Simsir

“Die albanische Kultur und Geschichte ist zu schön, um nicht erzählt zu werden”, sagt Shqipe für albinfo.ch und erzählt uns, dass vor allem Anekdoten und Kurzgeschichten ein wichtiger Bestandteil des Romans sind. Diese werden von Menschen aus verschiedenen Städten, die Shote im Buch besucht, erzählt und interpretiert – sie dienen als Lösung oder als Botschaft für die verschiedenen Lebensfragen, die im Roman behandelt werden.

Eine etwas andere Art der Buchvernissage

Wie das Buch selbst hatte auch die Buchvernissage zum Roman, die am 22. Oktober 2020 in Zürich stattfand, ihre eigenen Besonderheiten. Wie üblich las auch hier die Autorin den Gästen aus dem Buch vor – doch dieses Mal waren in der Halle die Gäste in begrenzter Anzahl und mit Masken zu sehen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie zum Einsatz kamen. Während der Lesung wurde Shqipe Sylejmani von der Sängerin Arjeta Zuta und dem Pianisten Leutrim Aliji begleitet.

Um auf den im Buch oft behandelten Migrationshintergrund zurückzukommen, wiederholt die Autorin, dass eine schmerzhafte Geschichte damit verbunden ist. Viele Auswanderer hätten ihre Heimat verlassen und waren auf ihrer Suche nach einem besseren Leben oft mit ungewohnten Situationen konfrontiert. Sie nennt die erste und teils sogar zweite Generation von Auswanderern als zum Teil «verlorene Generationen», da sie nur ihre Körper im Exil hatten, während ihre Gedanken und Herzen in ihrer Heimat waren.

Sie wolle mit dem Roman die Gelegenheit nutzen, um den jüngeren Generationen die Wichtigkeit und den Wert des Heimatlands näherzubringen.

Doch kehren wir noch einmal zum Buch zurück.

Foto: Valentina Pezzo

Warum “Bürde und Segen”?

“Bürde & Segen” ist ein Buch, das den Leser auf eine Reise entführt. Dieses Abenteuer soll die Schönheit der Orte in Albanien, im Kosovo, in Montenegro und in Nordmazedonien zeigen, einschließlich der dunklen Kapitel, die Albaner in verschiedenen Perioden durchgestanden haben. Und wie jede Reise bietet auch diese wunderbare Erinnerungen an die besondere albanische Musik, die Gastfreundschaft der Menschen, Geschichten und Anekdoten, die uns daran erinnern, wie wundervoll unsere Heimat ist “, erklärt die Autorin.

Für sie, als Albanerin, die selbst fern der Heimat aufgewachsen ist, hat “Bürde & Segen” auch eine andere Bedeutung. Diese hängt mit der damaligen Entscheidung ihrer Eltern zusammen, auszuwandern.

“Die Bürde ist, dass sie die Heimat und die Familie zurückgelassen haben, wo wir unser Herz und unsere Seele haben. Und der Segen liegt in der Tatsache, dass sie ihren Familien aus der Ferne helfen und die Freiheit und Perspektive genießen konnten, die die Orte bieten, an denen sie jetzt leben “, sagt Shote alias Shqipe, die ihr Leben in der Schweiz als eine Aufgabe sieht, Grosses zu erreichen.

Die Autorin ist zufrieden mit ihrem ersten Buch

Sie sei zufrieden und glücklich, dass nun ein Teil der albanischen Kultur in der Schweiz Platz gefunden habe. Denn jedes in der Schweiz veröffentlichte Buch, wird in die Schweizer National Bibliothek aufgenommen. So würde die albanische Kultur und ihr Werk für immer in der wohl wertvollsten Literatursammlungen des Landes Platz finden.

Foto: Erkan Simsir

Shqipe Sylejmani wurde in Prishtina (Kosovo) geboren. Sie kam mit 4 Jahren in die Schweiz, nachdem ihr Vater, ein Mitarbeiter der Tageszeitung “Rilindja”, beschloss in die Schweiz auszuwandern. Mit dieser Zeitung hatte Shqipe Sylejmani auch lesen gelernt. Während ihres Journalismus- und Kommunikationsstudiums in Zürich, arbeitete sie für mehrere bekannte Medien in der Schweiz und in New York.

“Bürde & Segen” ist das erste Buch der Autorin, das in deutscher Sprache verfasst wurde, während die Vorbereitungen für die Übersetzung ins Albanische und Englische begonnen haben. Das Buch sei noch nicht abgeschlossen, sagt die Autorin und deutet darauf hin, dass wir bald vielleicht sogar den zweiten Teil des Buches erwarten können. Oder wie Shqipe Sylejmani am Ende des Romans erwähnt, wenn sie während des Besuchs am Grab ihrer Großmutter das vollendete Notizbuch vorstellt. Dies in der Hoffnung, dass die Grossmutter mit der Verwirklichung des Vermächtnisses zufrieden sein möge: Sie verspricht ihr, dass “die Reise gerade erst begonnen hat”.

Foto: Valentina Pezzo

Wer ist Shqipe Sylejmani?

 Shqipe Sylejmani wurde in Prishtina im Kosovo geboren. Sie kam mit 4 Jahren in die Schweiz, nachdem ihr Vater, ein Mitarbeiter der Tageszeitung “Rilindja”, beschloss in die Schweiz auszuwandern. Mit dieser Zeitung hatte Shqipe Sylejmani auch lesen gelernt. Während ihres Journalismus- und Kommunikationsstudiums in Zürich, arbeitete sie für mehrere bekannte Medien in der Schweiz und in New York.

 

Der Weg zu sich selbst

 “Bürde & Segen” beschreibt Shotes Reise in etwa 30 verschiedenen Städte in Albanien, im Kosovo, in Montenegro und in Nordmazedonien. Tatsächlich präsentiert die Autorin Shqipe Sylejmani durch die Hauptfigur des Romans Shote einen großen Teil von sich selbst: ein im Exil aufgewachsenes Mädchen, das sich nie erfüllt fühlte, und in ihre Heimat zurückkehrte, um das ihr Fehlende zu finden.

Lexoni po ashtu:

Shkrimtarja Shqipe Sylejmani promovoi librin “Bürde & Segen“ në Cyrih

 

 

Schweiz finanziert Wiederaufbau von Häusern in Albanien: Bundesrat Cassis macht sich ein Bild vom Stand der Arbeiten

Bern, 23.11.2020 – Im Rahmen seines offiziellen Besuchs in Tirana traf Bundesrat Ignazio Cassis am 23. November 2020 den albanischen Premierminister Edi Rama, den amtierenden Aussenminister Gent Cakaj und den Präsidenten Ilir Meta. Im Zentrum der Gespräche standen das Engagement der Schweiz in Albanien, der OSZE-Vorsitz Albaniens und die Kandidatur beider Länder für den UNO-Sicherheitsrat. Zudem besuchte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein DEZA-Projekt zur Renovierung zerstörter Häuser.

Seit einem halben Jahrhundert pflegen die Schweiz und Albanien diplomatische Beziehungen und einen engen bilateralen Austausch. 1970 nahmen die beiden Länder offiziell ihre diplomatischen Beziehungen auf, 1992 eröffnete die Schweiz ihre erste Botschaft in Tirana. Für Bundesrat Ignazio Cassis war die Reise angesichts der Feierlichkeiten zum 50. Geburtstag entsprechend ein spezieller Anlass. «Es freut mich ausserordentlich, dieses Jubiläum mit einem Besuch zu begehen. 50 Jahre diplomatische Beziehungen sind auch ein halbes Jahrhundert freundschaftliche Verbundenheit. Gerade die vergangen zwölf Monate haben unsere gegenseitige Solidarität eindrücklich unter Beweis gestellt: nach dem schweren Erdbeben vor einem Jahr schickte die Schweiz gleichentags humanitäre Hilfe, und auch während der COVID-19-Pandemie war unser Austausch intensiv.»

Treffen mit Ministern und Höflichkeitsbesuch beim Präsidenten
Bei den offiziellen Gesprächen standen Themen aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und der Berufsbildung auf dem Programm. Mit dem albanischen Premierminister Edi Rama besprach Bundesrat Cassis zudem die Herausforderungen der letzten Monate sowie den diesjährigen OSZE-Vorsitz Albaniens. Der Vorsteher des EDA hob dabei die Schweizer Unterstützung des albanischen Vorsitzes hervor und lobte die geleistete Arbeit. Premierminister Rama bedankte sich für die gute Zusammenarbeit und gab seinerseits einen Überblick über die wichtigsten Themen der bevorstehenden Ministerkonferenz am 3. Dezember 2020.

Der Austausch mit dem amtierenden Aussenminister Gent Cakaj bot Gelegenheit, sich über bilaterale Themen sowie die politische Situation in Albanien und im gesamten Westbalkan auszutauschen. Zusammen mit Präsident Ilir Meta blickte BR Cassis auf die 50 Jahre der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Albanien zurück. Von 1970 bis heute wurden die sehr guten und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern weiter ausgebaut und gestärkt.

Einblick in die humanitäre Hilfe vor Ort
Zum Abschluss seiner offiziellen Reise besuchte Bundesrat Cassis ein von der Schweiz unterstütztes Projekt zur Renovierung zerstörter Häuser. Im November 2019 waren bei einem Erdbeben in Albanien über 50 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 30’000 Menschen hatten ihr Zuhause verloren. Gemeinsam mit dem albanischen Minister für Wiederaufbau, Arben Ahmetaj, machte sich Bundesrat Cassis vor Ort ein Bild von der Schweizer Soforthilfe. «Nur wenige Stunden nach dem schweren Erdbeben war ein Team der Humanitäre Hilfe des Bundes nach Tirana gereist. In der Zwischenzeit hatten unsere Mitarbeitenden vor Ort mit Kooperationspartnern und den lokalen Behörden Kontakt aufgebaut. So konnte sichergestellt werden, dass Hilfe umgehend dorthin gebracht wurde, wo die Menschen sie am meisten brauchten», lobte Bundesrat Cassis die damalige gute Zusammenarbeit in dieser schwierigen Zeit.

Langjährige Partner der internationalen Zusammenarbeit
Die Entwicklung Albaniens sowie die Stabilität des Westbalkans und die europäische Annäherung der dortigen Länder ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Seit 1995 engagiert sie sich im Rahmen ihrer Strategie für Internationale Zusammenarbeit (IZA) in der Region. Albanien selbst ist unter anderem ein Schwerpunktland der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Seit 1996 hat die Schweiz rund 345 Millionen Franken in die Entwicklung des Landes investiert und gehört neben Deutschland zu den wichtigsten bilateralen Geldgebern Albaniens. Bundesrat Cassis unterstrich die Bereitschaft der Schweiz, Albanien weiterhin in seinen Reformbemühungen zu unterstützen und würdigte die stabilisierende Rolle, die Albanien im Westbalkan spielt. «Ich bin stolz, dass wir Albanien auf dieser Reise begleiten dürfen. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen, demokratische Strukturen und Institutionen aufzubauen, um so auch die Integration in die europäische Familie zu fördern».

admin.ch

 

 

 

Die Schweiz erneuert ihre Unterstützung an das UN-Entwicklungsprogramm

Trotz Fortschritten bei der Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 leben weltweit rund 600 Millionen Menschen in extremer Armut. Covid-bedingt steigt diese Zahl zum erstem Mal seit Jahrzehnten wieder stark an. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) spielt bei der Armutsbekämpfung eine entscheidende Rolle. Der Bundesrat hat am 18. November daher einen Beitrag von 52,7 Millionen Franken an das UNDP beschlossen.

Die Weltbank geht davon aus, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zu 115 Millionen Menschen wieder in die extreme Armut zurückfallen können. Damit steigt die Zahl der davon Betroffenen zum ersten Mal seit 1998 wieder an. Die UNO schätzt, dass 10,3 Milliarden US-Dollar nötig sind, um die humanitären Bedürfnisse sowie die längerfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen, die Covid-19 in den ärmsten Ländern verursacht, zu decken. 2030 werden geschätzt 80 Prozent der ärmsten Menschen in fragilen oder von Konflikten betroffenen Kontexten bzw. Regionen leben.

Mit ihrer Unterstützung des UNDP im Umfang von 52,7 Millionen Franken für das Jahr 2021 leistet die Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Covid-19-Krise und zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030. Das UNDP unterstützt Entwicklungsländer bei der Armutsbekämpfung und der Überwindung struktureller Hindernisse zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung. Es fördert beispielsweise die Konfliktprävention, stärkt die demokratische Regierungsführung und die Kapazitäten für Krisenbewältigung. Mit seinen Zielen handelt das UNDP im Einklang mit den Interessen der Schweiz; es reduziert Ungleichheit, Armut, Konflikte und weitere Bedrohungen, die sich weit über die Entwicklungsländer hinaus auswirken.

2018 bis 2019 hat das UNDP den Zugang zur Grundversorgung von 48 Millionen Menschen, die Hälfte davon Frauen, verbessert. In 28 krisenbetroffenen Ländern hat es für fünf Millionen Menschen einen Arbeitsplatz oder eine bessere Existenzgrundlage geschaffen. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit unterstützten UNDP-Projekte Wahlprozesse in 23 Ländern und trugen dazu bei, 28 Millionen Stimmberechtigte neu zu registrieren, davon 48 Prozent Frauen. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie übernimmt das UNDP eine führende Rolle: Es analysiert die sozioökonomischen Auswirkungen auf über 60 Länder und koordiniert die mittelfristige sozioökonomische Unterstützung der UNO. Rund zehn Prozent der Kernbeiträge des UNDP wurden für die Reaktion auf die Covid-19-Pandemie verwendet.

Das UNDP ist seit 1974 ein strategischer Partner der Schweiz und gehört zu den prioritären multilateralen Organisationen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz. Die Arbeit des UNDP steht im Einklang mit den Zielen der IZA-Strategie 2021–2024, nämlich die wirtschaftliche und menschliche Entwicklung sowie Frieden und Rechtsstaatlichkeit zu fördern, den Klimawandel und dessen Auswirkungen zu bekämpfen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften. Damit der Schweizer Beitrag zu überzeugenden Ergebnissen für die armen und verletzlichen Bevölkerungsgruppen führt, bringt sich die Schweiz in den Leitungsorganen des UNDP aktiv ein. Sie setzt sich ein für die Stärkung der Wirksamkeit und der Reformbestrebungen des UNDP und beteiligt sich an der Erarbeitung des strategischen Plans 2022–2025.

Asylstatistik Oktober 2020

Das Staatssekretariat für Migration erledigte im Oktober 2020 insgesamt 1772 Asylgesuche in erster Instanz: Dabei wurden 281 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 247 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 613 Personen erhielten Asyl und 373 wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 457 auf 3976 zurück.

Im Oktober haben 292 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland rückgeführt. Die Schweiz hat bei 437 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 91 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 351 Personen ersucht und 77 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Oktober ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 179 Gesuchen (12 mehr als im September), Afghanistan (177 Gesuche; –45), Eritrea (166 Gesuche; +24), Algerien (103 Gesuche; –20) und Syrien (76 Gesuche; +1).

Resettlement-Programm
Am 29. Mai 2019 verabschiedete der Bundesrat das Umsetzungskonzept Resettlement, das die Aufnahme von bis zu 1600 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Zeitraum 2020–‍2021 vorsieht. Die Einreisen im Rahmen dieses Kontingents wurden aufgrund von Covid-19 sistiert und im August wiederaufgenommen. Im Oktober sind 22 Personen in die Schweiz eingereist.

Coronavirus: Bundesrat erhöht den Kredit zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoff

Der Bund will der Schweizer Bevölkerung einen raschen Zugang zu einem sicheren und wirksamen Covid-19-Impfstoff gewährleisten. Dazu hat der Bundesrat bereits einen ersten Kredit von 300 Millionen Franken bewilligt. An der Bundesratssitzung vom 11. November hat er entschieden, diesen Betrag um 100 Millionen Franken zu erhöhen, um ausreichend Spielraum für weitere Beschaffungen zu haben. Bisher hat der Bund mit zwei Impfstoffherstellern einen Vertrag abgeschlossen.

Noch kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, welche Unternehmen bzw. welche Impfstoffe sich am Ende durchsetzen und der Schweizer Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden können. Der Bund setzt bei der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen deshalb auf mehrere Hersteller. Wie bei jeder Impfung gilt, dass der verwendete Impfstoff sicher und wirksam sein muss. Dies sind auch die Grundbedingungen für eine Zulassung durch Swissmedic.

Um die Beschaffungsstrategie des Bundes umzusetzen, müssen weitere Reservationsverträge eingegangen werden. Damit gehen zusätzliche finanzielle Verpflichtungen einher. Der Bundesrat hat deshalb den Kredit für den Zugang zu Covid-19-Impfstoffen um 100 auf 400 Millionen Franken angehoben. Der Betrag stammt aus bereits bewilligten Covid-19-Krediten, welche im Armeebudget eingestellt sind.

Zugang zu mehreren Millionen Impfdosen gesichert

Bisher hat der Bund mit zwei Impfstoffherstellern Verträge abgeschlossen. Bei der Firma Moderna hat er sich den Zugang zu 4,5 Millionen Impfdosen gesichert. Mit dem britischen Pharmaunternehmen AstraZeneca und der schwedischen Regierung vereinbarte er die Lieferung von bis zu 5,3 Millionen Impfdosen. Hinzu kommt die Teilnahme an der internationalen COVAX-Initiative, ein globales Einkaufsprogramm, um Covid-19-Impfstoffe für bis zu 20 Prozent der Bevölkerung zu beschaffen. Dies würde im Idealfall bis zu 3.2 Millionen zusätzlichen Impfdosen gleichkommen.

Nebst Prävention ist auch die Behandlung von Covid-19-Infekten relevant. Deshalb sicherte sich der Bund im Sommer 2020 ein Immunotherapeutikum von Molecular Partners. Das Medikament könnte in gewissen Fällen auch prophylaktisch zum Schutz vor einer Infektion verabreicht werden.

Der Bund steht im Gespräch mit weiteren Herstellern von vielversprechenden Impfstoffkandidaten, um zusätzliche Verträge abzuschliessen. Die Impfstrategie und die Impfempfehlungen werden von den einzelnen Impfstoffen abhängen und die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen – dies unter engem Einbezug der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF).

Wann ein Impfstoff zur Verfügung steht, kann heute noch nicht gesagt werden. Das Bundesamt für Gesundheit geht indes davon aus, dass im ersten Halbjahr 2021 erste Impfungen in der Schweiz durchgeführt werden können.

Ausländerstatistik 3. Quartal 2020

In den ersten neun Monaten dieses Jahres nahm die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung im Vorjahresvergleich um 5,3 Prozent (-5398 Personen) ab, wobei die monatlichen Zahlen vergleichsweise stärker schwankten. Aus der EU/EFTA/UK wanderten 70 169 Personen (-1,5 %) in die Schweiz ein, aus Drittstaaten waren es 26 704 Personen (-13,9 %).

Seit Januar 2020 ist die Auswanderung mit -14,8 Prozent leicht rückläufig. Der Rückgang betrifft sowohl EU/EFTA/UK-Staatsangehörige (-13,6 %) als auch Drittstaatsangehörige (-19,2 %). Insgesamt haben 52 055 Ausländerinnen und Ausländer seit Anfang dieses Jahres die Schweiz verlassen.

Die Zunahme des Wanderungssaldos (+10,3 %) im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Vorjahres ist darauf zurückzuführen, dass der Rückgang der Auswanderung grösser war als der Rückgang der Zuwanderung. Bei EU/EFTA/UK-Staatsangehörigen nahm der Wanderungssaldo um 24,7 Prozent (+5292 Personen) zu, bei Drittstaatsangehörigen ging er um 9,6 Prozent (-1485 Personen) zurück.

In Bezug auf die wichtigsten Herkunftsstaaten innerhalb der Europäischen Union blieb die Zuwanderung aus Frankreich, Deutschland und Italien relativ stabil, während die Auswanderung im Vorjahresvergleich rückläufig war. Infolgedessen nahm der Wanderungssaldo bei französischen Staatsangehörigen gegenüber der Vorjahresperiode um 1746 Personen, bei italienischen Staatsangehörigen um 1001 Personen und bei deutschen Staatsangehörigen um 956 Personen zu. In Bezug auf die beiden mittel- und osteuropäischen Staatengruppen (EU-8 und EU-2) ist der Wanderungssaldo im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Jahres 2019 unverändert geblieben.

Hauptgrund für die Zuwanderung aus der EU/EFTA/UK bleibt sowohl beim Kurz- als auch beim Langzeitaufenthalt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Insgesamt kamen 88 921 EU/EFTA/UK-Staatsangehörige in die Schweiz, um eine Stelle anzutreten. Dies entspricht einem Rückgang von 13,6 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode.

Im gleichen Zeitraum machte der Familiennachzug 29 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus. Im Rahmen des Familiennachzugs sind 27 668 Personen eingewandert (-7,4 % im Vergleich zur Vorjahresperiode), von denen 18,6 Prozent Familienangehörige einer Schweizerin bzw. eines Schweizers waren.

Ende September 2020 lebten 2 139 088 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Davon waren 1 462 517 Staatsangehörige der EU/EFTA/UK und 676 571 Drittstaatsangehörige.

Ruhegehalt von Magistratspersonen: Der Anspruch auf eine nachträgliche Auszahlung wird eingeschränkt

Die Mitglieder des Bundesrates sowie Bundeskanzler oder Bundeskanzlerinnen haben nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt ist geregelt im Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen (SR 172.121) und in der Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen (SR 172.121.1). Gesetz und Verordnung enthalten keine Bestimmungen für den Fall, dass eine Magistratsperson ihren Anspruch auf die Auszahlung des Ruhegehalts nicht direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geltend macht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt eine nachträgliche Auszahlung beantragt.

Weil das geltende Recht zu dieser Frage schweigt, ist die Rechtslage durch Auslegung zu ermitteln. Auf ein entsprechendes Gesuch hatte der Bundesrat am 1. Juli 2020 die geltenden Bestimmungen zunächst grosszügig ausgelegt und der beantragten nachträglichen Auszahlung über fünf Jahre hinaus zugestimmt, sofern die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) diesem Entscheid zustimmen würde. Im Weiteren entschied der Bundesrat schon damals, die rückwirkende Auszahlung von Ruhegehältern für die Zukunft auszuschliessen. Die Bundeskanzlei wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) eine entsprechende Anpassung der Regelungen auszuarbeiten.

Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) hat sich am 2. September 2020 mit dem Ruhegehaltssystem für Magistratspersonen befasst. Sie hat dem Bundesrat empfohlen, auf eine nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern für ehemalige Mitglieder des Bundesrats zu verzichten. Die FinDel hat dem Bundesrat überdies empfohlen, den Grundsatz der Sparsamkeit nach Artikel 12 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes (SR 611.0) zu beachten und jeweils nicht mehr Ruhegehalt auszuzahlen, als durch eine enge Auslegung der Bestimmungen tatsächlich geschuldet sei.

Der Bundesrat teilt die Ansicht der FinDel, dass die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern nicht dem Sinn und Zweck der Ruhegehaltregelung entspricht. Er ist jedoch der Ansicht, dass unter den geltenden Bestimmungen ein rechtlicher Anspruch auf eine nachträgliche Auszahlung des Ruhegehaltes innerhalb einer Verjährungsfrist von fünf Jahren besteht. Er stützt sich dabei auf zwei externe Rechtsgutachten und eine Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz.

Dies berücksichtigend, hat der Bundesrat entschieden, bis zum Vorliegen einer Regelung, die die nachträgliche Auszahlung ausschliesst, bei einem entsprechenden Antrag Ruhegehälter höchstens bis fünf Jahre nachträglich auszubezahlen. Bei Ansprüchen, die weiter zurückreichen, wird die Einrede der Verjährung erhoben; das bedeutet, dass solche Ansprüche abgewiesen werden.

Zweite Hochrechnung 2020 bestätigt hohes Defizit im Bundeshaushalt

Für das laufende Jahr rechnet der Bund mit einem Defizit von 20 Milliarden Franken. Davon sind 18,1 Milliarden auf die ausserordentlichen Ausgaben zur Abfederung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Budgetiert war ein Überschuss von 0,3 Milliarden. Die Unsicherheit ist aber noch immer gross, der Anstieg der Corona-Fallzahlen kann bis Ende Jahr noch grössere Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben.

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 über die aktuelle Hochrechnung informiert. Auf Basis der Zahlen bis Ende September rechnet der Bund für 2020 im ordentlichen Haushalt mit einem Finanzierungsdefizit von 1,9 Milliarden Franken. Im ausserordentlichen Haushalt fallen die umfangreichen Massnahmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Pandemie an. Diese belaufen sich gemäss den Schätzungen auf 18,1 Milliarden Franken. Die in den Nachträgen vorgesehenen ausserordentlichen Ausgaben (30,9 Mrd. inkl. Kompensationen) werden damit aus heutiger Sicht nicht ausgeschöpft. Insgesamt dürfte ein Finanzierungsdefizit von 20 Milliarden Franken resultieren.

Aufgrund des aktuellen starken Anstiegs der Corona-Fallzahlen sind die Schätzungen, die auf Zahlen von Ende September beruhen, mit grosser Unsicherheit behaftet.

Chef der Armee positiv auf das Coronavirus getestet

Der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, ist seit heute in Isolation. Er wurde positiv auf das Coronavirus getestet.

Aufgrund des Kontakts mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hat sich der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, heute einem Test unterzogen.

Das Resultat ist positiv ausgefallen. Der Chef der Armee hat zurzeit keine Symptome und führt die Geschäfte von zu Hause aus fort.

Sein Stellvertreter, Korpskommandant Aldo Schellenberg, ist bereit, allfällige Aufgaben zu übernehmen.

Statement: MAKELLOS! Der Gerechtigkeit Genüge getan

Fussball vermittelt grundlegende Werte, die für ein respektvolles, tolerantes und faires Miteinander massgeblich sind und lehrt uns Menschen, uns gegenseitig mit Anstand und Respekt zu behandeln.

Was aber am letzten Wochenende auf dem Sportplatz Rankhof passiert ist, verurteilen wir auf das Schärfste. Dies hat weder mit unserem geliebten Sport im Allgemeinen noch mit der Unterstützung einer Mannschaft zu tun.

Der Fussballverband Nordwestschweiz hat nun anhand der Fakten entschieden, dass die Konsequenzen alleine der FC Eri (SC Basel Nord) tragen wird. Diese Entscheidung überraschte uns nicht im Geringsten, da wir uns nichts zu Schulden haben kommen lassen.

Der FC Tetova Basel wurde nicht nur Opfer eines böswilligen und beispiellosen Vorfalls der “Fans” des FC Eri (SC Basel Nord) bei dem es neben der Gewalt gegen unsere Spieler auch zu einer schmutzigen Mediengewalt durch Blick, 20min und viele albanischsprachige pseudo  News Portale. Diese haben trotz unserer Unschuld einen immensen Imageschaden verursacht.

Als 2-facher Fairplay Preis Gewinner verurteilen wir Gewalt auf das Schärfste. FC Tetova Basel ist mehr als nur eine Fussballmannschaft. Unser Leitbild lautet: «Wir integrieren uns durch Fussball – Wir helfen mit Fussball».

Lieber Blick , 20 Minuten und andere News Portale aus Nordmazedonien: NEIN, so sind wir nicht!

FC Tetova Basel ist kein Verein der Gewalt gutheisst. Wir sind ein kleiner, gut organisierter Verein mit Integrität und Respekt.

So sind wir:

  • Wir haben im Jahr 2019 ein Fastenbrechen organisiert und gesponsert, wo circa 300 Mitbürger teilgenommen haben.
  • Wir haben uns für Albanien eigesetzt als das Land nach dem grossen Erdbeben 2019 in Schutt und Asche lag.
  • Wir haben zu Beginn der Coronakrise über 1000 Schutzmasken, Handschuhe und Overalls an verschiedene Basler Gesundheitsinstitutionen u. a. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt gespendet.

All das haben wir sehr gerne für die Gesellschaft gemacht und nun in euren Zeitungen mit einem solch negativen Ereignis in Verbindung gebracht zu werden, zerstört all unsere Bemühungen.

Gewalt und Rassismus haben in unserer Gesellschaft sowie im Sport nichts zu suchen!

Wie eingangs erwähnt, ist uns die Unterstützung der Fans und unserer Sponsoren sehr wichtig. Beide sind ein fester Bestandteil unseres aktiven Vereinslebens und aus unserem Fussball nicht mehr wegzudenken. Diejenigen jedoch, die glauben, den Fussballsport als Bühne für unsportliches Verhalten missbrauchen zu können, die haben auch beim FC Tetova Basel keinen Platz!

Wir freuen uns auf die kommenden Spiele.

Mit Sportlichen Grüssen

Fatmir Osmani

Präsident