Coronavirus: Bundesrat lanciert wirtschaftspolitische Transitionsstrategie

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die Inhalte der wirtschaftspolitischen Transitionsstrategie festgelegt. Er will die Erholung der Wirtschaft mit den bewährten Instrumenten der Standortförderung, der Innovations- und Bildungspolitik sowie der Arbeitsmarktpolitik begleiten. Damit eine langfristige Erholung gelingt, will der Bundesrat darüber hinaus das langfristige Wachstumspotenzial der Schweiz erhöhen.

Dank der Entspannung der epidemiologischen Situation konnten in den vergangenen Monaten weitgehende Öffnungsschritte vollzogen werden, weitere sind geplant. Gemäss 3-Phasen Modell des Bundesrates sind keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr notwendig, sobald alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft sind. Damit wird eine weitgehende Aufhebung der noch verbleibenden Einschränkungen für Wirtschaft und Gesellschaft greifbar.

Nach den Öffnungsschritten Anfang März hat in der Binnenwirtschaft wie erwartet eine zügige Erholung begonnen. Auch die Aussichten für die Weltwirtschaft und damit für die Schweizer Exportwirtschaft haben sich verbessert. Die Expertengruppe des Bundes erwartet für 2021 ein deutlich überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum von 3,6%. Die Arbeitslosenquote dürfte weiter zurückgehen und im Jahresschnitt bei 3,1% zu liegen kommen. Für 2022 prognostiziert die Expertengruppe eine Fortsetzung der Erholung. Die Wirtschaft sollte erneut überdurchschnittlich stark wachsen.

Um die erwartete wirtschaftliche Erholung zu begleiten, hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 die Inhalte einer wirtschaftspolitischen Transitionsstrategie mit den folgenden drei Pfeilern verabschiedet: Normalisierung, Begleitung der Erholung und Revitalisierung.

Normalisierung der Wirtschaftspolitik parallel zu den Öffnungsschritten

Mit den weiteren Öffnungsschritten sollen auch die ausserordentlichen wirtschaftlichen Stützungsmassnahmen wie im Covid-19 Gesetz vorgesehen schrittweise auslaufen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Hilfen abrupt enden.

Der Corona-Erwerbsersatz und die Hilfen im Kultur- und Sportbereich stehen bis Ende 2021 zur Verfügung. Bei den ausserordentlichen Massnahmen der Kurzarbeitsentschädigung ist beabsichtigt, die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate und damit über das Jahresende hinaus zu erhöhen. Zudem soll die Gültigkeit des summarischen Verfahrens und der Ansprüche von Lernenden, von Arbeitnehmenden auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen und von Personen in befristetem Arbeitsverhältnissen bis Ende September 2021 verlängert werden. Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, mit punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung den Kantonen die Möglichkeit zu geben, besonders betroffene Unternehmen stärker zu unterstützen. Um erneute Einschränkungen vorzubeugen, wird der Bundesrat seine Arbeiten zur weiteren Durchimpfung der Bevölkerung, im Bereich Testen und Contact Tracing sowie zur Beschaffung von Arzneimittel konsequent fortführen.

Erholung der Wirtschaft mit bewährten Instrumenten begleiten

Bei gewissen Unternehmen könnte eine verstärkte Notwendigkeit zur Anpassung bestehen. Der Bundesrat will diese durch die Stärkung bewährter Instrumente begleiten. Bereits im Herbst 2020 hat er das Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» von Innosuisse lanciert. Ende Sommer will er erste Eckpunkte des «Recovery-Programms» für den Tourismus festlegen. Für die Veranstaltungsbranche besteht zwischen Juni 2021 und April 2022 mit dem «Schutzschirm für Publikumsanlässe» eine Massnahme, welche die Planungssicherheit für Organisatoren von Grossveranstaltungen erhöht. In der Arbeitslosenversicherung stehen mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen der Kantone bewährte Massnahmen zur Verfügung, um Arbeitslose bei der Stellensuche wirksam zu unterstützen.

Langfristiges Wachstumspotenzial erhöhen und Wirtschaft revitalisieren

Verschiedene laufende Vorlagen könnten die Erholung in den nächsten Jahren nachhaltig stärken. Dazu zählen bspw. die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital oder die Abschaffung der Industriezölle. Schliesslich will der Bundesrat die Chancen der Digitalisierung mit über 90 laufenden Massnahmen des Aktionsplans «Digitale Schweiz» nutzen. Dazu gehört zum Beispiel der weitere Ausbau des One-Stop-Shops «EasyGov.swiss» für Unternehmen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf Arbeitsbesuch in Kalifornien

Bundesrätin Simonetta Sommaruga unternimmt vom 21. bis am 24. Juni 2021 einen Arbeitsbesuch, der sie virtuell nach Kalifornien führt. Das ist eine Premiere. Die UVEK-Vorsteherin spricht mit Politikern des US-Bundesstaats, so mit der kalifornischen Vize-Gouverneurin Eleni Kounalakis und mit David Hochschild, dem Vorsitzenden der kalifornischen Energiekommission. Auf dem Programm stehen zudem Besuche von Firmen, die in eine klimafreundliche Zukunft investieren. Bundesrätin Sommaruga erhält zum Beispiel Einblick in die Produktion von Zügen und Elektrofahrzeugen. Beim virtuellen Arbeitsbesuch handelt es sich um einen Pilotversuch, der auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zurückgeht. Bundesrätin Sommaruga möchte ausloten, unter welchen Voraussetzungen diese klimafreundlichen Besuche für gewisse Destinationen Schule machen könnten.

Es ist das erste Mal, dass ein Mitglied des Bundesrats einen Arbeitsbesuch dieser Art durchführt. Er findet zwar virtuell, aber in Echtzeit statt und umfasst die gleichen Elemente wie eine klassische Reise, zum Beispiel Besuche vor Ort, Besichtigungen von Firmen und gemeinsame Veranstaltungen wie etwa Diskussionen mit Klima-Fachleuten und Wirtschaftsvertretern. Dank digitalen Hilfsmitteln und Drohnen ist es auch möglich, im Napa Valley eine Wanderung in den Rebbergen zu unternehmen, die unter dem Klimawandel besonders stark leiden, und den Rotholzwald «Muir Woods» zu besuchen, der 1908 von Präsident Theodore Roosevelt zum ersten privat gestifteten Nationaldenkmal ernannt wurde. Auf dem Programm steht auch der Besuch einer öffentlichen Bibliothek in San Francisco, deren Betreiberinnen sich für benachteiligte Menschen engagieren.

Diese «Reise» ist ein Pilotversuch, weiter entwickelt aus den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, als viele Gespräche digital statt physisch stattgefunden haben. Bundesrätin Sommaruga möchte ausloten, unter welchen Voraussetzungen solche klimafreundlichen Besuche für gewisse Destinationen Schule machen könnten.

Kalifornien und die Schweiz: Investitionen in eine Zukunft ohne fossile Energie

Die Schweiz und Kalifornien sind vom Klimawandel stark betroffen: Im US-Bundesstaat sind seine Folgen deutlich spürbar. Immer öfter kommt es zu immer längeren Trockenperioden und verheerenden Bränden, die Siedlungen und fruchtbare Landschaften vernichten. Das beschleunigt den Artenschwund und gefährdet die Wälder und die Zukunft des Weinbaus im Napa Valley.

Kalifornien hat daher Gegenmassnahmen eingeleitet: Die Regierung investiert viel in den Klimaschutz, sie baut das Energiesystem auf erneuerbare Energien um und will bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Sie setzt dazu vermehrt auf eine Mobilität ohne fossile Treibstoffe. Im südwestlichen Bundesstaat werden fortlaufend neue Ideen zur Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energien entwickelt. Auch Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich in Kalifornien.

Bundesrätin Sommaruga spricht anlässlich des virtuellen Arbeitsbesuchs vom 21. – 24. Juni 2021 mit politisch Verantwortlichen aus den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr sowie mit Vertretern von schweizerischen und amerikanischen Firmen, die in saubere Technologien und in die klimafreundliche Mobilität investieren. Ergänzend zu den Gesprächen erhält sie Einblick in ihre Produktion, so etwa in der Fabrik des Schweizer Zugbauers Stadler in Salt Lake City (Utah). Die UVEK-Vorsteherin wird sich zudem mit Fachleuten über den Klimawandel und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die Landwirtschaft austauschen.

Mehrdimensionale Entwicklung von Prizren als Touristenziel

Seit 2019 hat die Gemeinde Prizren moderne Strategien für die Tourismusentwicklung aufgestellt, die auf nachhaltigen Tourismuspraktiken basieren. Tatsächlich ist diese Strategie nach dem Schweizer Modell von St.Gallen für das Destination Management konzipiert. Diese Strategie hat der Entwicklung neuer Tourismusprodukten und -dienstleistungen durch den privaten Sektor als Katalysator für das Reiseziel Prizren einen besonderen Schwerpunkt verliehen. Die Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Tourist:innen, die Anziehung dieser aus verschiedenen Segmenten und höhere Ausgaben am Zielort gehören zu den Hauptpfeilern dieses Modells, die sich neben einer besseren Förderung der Destination direkt auf die lokale Wirtschaft auswirken und neue Arbeitsplätze schaffen sollen.

Die Direktorin für Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Prizren, Sevil Kazaz, erklärt gegenüber Albinfo.ch, dass der Schwerpunkt der Strategie zur Entwicklung des Tourismus in Prizren, die in Zusammenarbeit mit der Schweizer Organisation Swisscontact ausgearbeitet wurde, auf der Entwicklung des Berg- und Landtourismus basiert. Auch sind die Entwicklung des Kulturtourismus, die des Städtetourismus, die Eröffnung von Museen, die Generierung von touristischen Aktivitäten, die Erhöhung des touristischen Angebots und viele andere Punkte Teil dieser Strategie.

“Diese Aspekte haben dazu geführt, dass Prizren eine ausgeprägtere Entwicklung des Tourismus hat, da unsere Stadt alle klimatischen, geografischen und natürlichen Bedingungen aufweist”, sagt sie.

Warum hat die Gemeinde Prizren beschlossen, in die Entwicklung des Klettersteigs „Panorama“ zu investieren?

Die Gemeinde Prizren hat beschlossen, in diese touristische Attraktion zu investieren, nicht nur, weil dieser Sport das Adrenalin bei Sportfans anregt, sondern es auch ermöglicht, besondere Ortsschönheiten zu bewundern. Andererseits hat die Gemeinde Dank dieser Attraktion einen wirtschaftlichen Vorteil, da viele Tourist:innen dieses beansprucht haben. Es hat viele Besucher:innen und Tourist:innen angezogen, insbesondere diejenigen, die Extremsport betreiben.

Welche strategische Bedeutung hat diese Attraktion für die Entwicklung des Tourismus in Ihrer Gemeinde?

Diese Attraktion ist von hoher strategischer Bedeutung für die Entwicklung des Tourismus, da die geografische Position dieser, die Verbindung zu Prizren und der Region Recan, es Tourist:innen ermöglicht, die von Prizren angebotenen Reiseziele kennenzulernen und zu erleben. Unser Ziel und unsere Priorität ist es, dass die Besucher:innen länger in Prizren bleiben und unsere Stadt nicht nur für die Durchfahrt nutzen.

Prizren ist bereits ein Reiseziel des kulturellen und spirituellen Tourismus, aber wie sehr hat sich die Entwicklung vom Outdoor-Tourismus auf dieses Reiseziel ausgewirkt?

Die Entwicklung von Outdoor-Aktivitäten und deren Förderung hat die neuen Orte unserer Gemeinde beeinflusst, die bei einheimischen und ausländischen Tourist:innen bekannt sind. Die Entwicklung von Outdoor-Aktivitäten hat es der Gemeinde Prizren auch ermöglicht, neue Orte oder Destinationen zu schaffen, die die Bürger:innen beglücken und an die Natur gewöhnen und sie respektieren lassen.

In den letzten Jahren haben wir als Direktion in das Ziel des Dorfes Korisha investiert und geeignetere Einrichtungen für die Einheimischen des Dorfes und für die Besucher:innen geschaffen, welche nun Korisha und den nahe gelegenen Wasserfall besuchen können.

Wir haben auch eine andere Umgebung in Jablanica in Prizren kreiert, wo es einen Spielplatz und einen Platz für ein Picknick gibt.

Das Dorf Nashec und das Dorf Vlashnje stehen im Mittelpunkt der jüngsten Investitionen der Direktion für Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung.

Auch in diesem Kalenderjahr setzt die Direktion das Projekt “Gurra e Poslishtit” um.

Wir begutachten und gehen vor Ort, um die Situation in der Region “Zhupe” zu überprüfen und das Projekt der Wanderwege in “Lubinjë e Epërme” und “Lubinjë i Poshtme” umzusetzen.

Auch zu erwähnent, dass unsere Direktion seit zwei Jahren kontinuierlich vereinbart hat, Kurse für das Handwerk des Goldschmeides zu organisieren, um alle Interessierten auszubilden, damit dieses Handwerk nicht ausstirbt.

Was sind Ihre Pläne für die Zukunft?

Darüber hinaus investieren wir in neue Tourismusattraktionen wie “Pumptruck”, ein Projekt in der Haushaltsplanung für die Entwicklung des Kulturtourismus in Prizren. Wir sind auch in der Phase der Planung von Museen, die ebenfalls in der Tourismusstrategie vorgesehen sind, wie das Museum der Märtyrer in Landovica und das von Mutter Teresa, aber wir prüfen auch die Möglichkeit, die Anzahl und Funktionalität der Museen zu steigern.

Neue touristische Attraktionen

Im Rahmen der Tourismusstrategie der Gemeinde wurden folgende Tourismusattraktionen entwickelt: Über Klettersteig – Panorama; Paragliding; Kajak; Downhill Campgrounds; Radweg; Neue Picknickplätze.

Tourismusstrategie in Zusammenarbeit mit Swisscontact

Der Schwerpunkt der Tourismusentwicklungsstrategie von Prizren, die in Zusammenarbeit mit der Schweizer Organisation Swisscontact ausgearbeitet wurde, lag auf der Entwicklung des Berg- und Landtourismus. Sowie auch die Entwicklung des Kulturt- und Städtetourismus, die Entwicklung von Museen und die Generierung von touristischen Aktivitäten.

Falschinformationen bilden Skeptiker:innen

Covid-Impfzentren vermissen weiterhin albanische Besucher:innen. Der Berater des Impfzentrums Winterthur, Jacques Gubler, versucht nun unsere Community besser aufzuklären und bittet zur Impfbereitschaft. Nur durch die Impfung wird die Corona-Pandemie in Schach gehalten und schneller vorüber gehen.

Sie sind der Leiter des Impfzentrums Winterthur, richtig?

Leiter des impfzentrums ist Thomas Kraft. Ich bin ärztlicher Berater in der Projektleitung und war für die medizinischen Belange im Aufbau und jetzt in der Betriebsorganisation des Impfzentrums verantwortlich. Als ehemaliger Chefarzt für Infektiologie und Spitalhygiene am Kantonsspital Winterthur konnte ich dafür auf meine langjährige Berufserfahrung und vor allem auf meine Kontakte in der Umgebung zurückgreifen. Letzteres hat es ermöglicht, dass die ärztliche Präsenz im Impfzentrum von pensionierten Ärztinnen und Ärzten sowie solchen, welche ihre freien Tage dafür einsetzen, getragen wird. Diese werden dabei von Apothekerinnen und Apothekern aus der Stadt unterstützt.

Welchen Impfstoff verabreichen Sie?

Wir verabreichen die beiden in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffe Vaccine Moderna sowie Comirnaty der Firma Pfizer-Biontech.

 Woher, denken Sie, kommt die Vorsicht gegenüber der Covid-Impfung?

Seit es Impfungen gibt, hat es immer in einem Teil der Bevölkerung dazu skeptische Einstellungen gegeben. Dafür gibt es sehr viele unterschiedliche Gründe – einer davon ist die Tatsache, dass eine Impfung einen aktiven Entscheid dazu benötigt, für den man Verantwortung übernimmt, während eine Infektionserkrankung als schicksalhaft angesehen und angenommen wird. Je grösser die Bedrohung durch die Ansteckung empfunden wird, desto höher die Impfbereitschaft. Als Ende der 1950er Jahre gegen Kinderlähmung geimpft werden konnte, haben auch in der Schweiz die meisten Eltern ihre Kinder impfen lassen, weil sie alle noch die Krankheit und deren Folgen erlebt hatten.

 Wieso vermissen Sie genau die albanische Bevölkerung in Ihrem Impfzentrum?

Die Kolleg:innen des Kantonsspitals haben bemerkt, dass unter den schwer kranken COVID19-Patient:innen im Spital sich überdurchschnittlich viele mit Migrationshintergrund befanden, gerade auch aus Südosteuropa. Ohne die dafür verantwortlichen Gründe zu kennen, hat uns dies bewogen, diese Bevölkerungsgruppe speziell von der Impfung zu überzeugen. Wir führen aber keine Statistik über die Zugehörigkeit und Herkunft von Impfwilligen.

Welche Informationen benötigen die Menschen, um ein positiveres Gefühl für die Impfung zu erhalten?

In der heutigen Zeit sind die Menschen eher mit zu viel als zu wenig Information konfrontiert, durch die sozialen Medien und das Internet leider auch mit falschen. Das Wichtigste ist das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Informationsquelle. Hier spielen Meinungsträger:innen eine zentrale Rolle, auch und gerade in Bevölkerungsgruppen mit speziellen kulturellen Hintergrund.

 Viele glauben auch, dass der Impfstoff die DNA verändert und die Stammzellen angreift, inwiefern ist das plausibel?

Alle Zellen produzieren Eiweissmoleküle nach einem Bauplan, welcher im Zellkern von der DNA abgelesen und mittels mRNA zur zelleigenen “Eiweissfabrik” ausserhalb desselben gebracht wird. Mit den mRNA Impfstoffen wird durch die Impfung direkt ein solcher Bauplan für ein spezifisches Viruseiweiss in die Muskelzellen eingespritzt. Die Zellen produzieren anhand dieses “Bauplans” das Eiweiss, was zur Bildung von Abwehrstoffen dagegen und damit zum Schutz vor dem Virus führt. Dies findet in der Zelle ausserhalb des Zellkerns statt, in dem das Erbgut in Form von DNA liegt – eine Beeinflussung derselben ist damit nicht möglich, denn die mRNA wird im Zellinnern innert kurzer Zeit abgebaut und geht nicht zurück in den Zellkern.

Woher kommen die vielen Verschwörungstheorien?

Verschwörungstheorien hat es zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte gegeben. Häufig wurden und werden sie immer noch auch eingesetzt, um Stimmung gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder Institutionen zu machen. Verschwörungstheorien können auch das Vertrauen in Behörden vermindern, was politisch zur Destabilisierung von Regierungen genutzt wird.

Können Sie unseren Leser:innen verlässliche Informationsquellen nennen, bei denen sie sich besser informieren können?

Die kantonalen und eidgenössischen Behörden haben zur Coronainfektion und zur Impfung gegen COVID19 spezielle Informationen auch in albanischer Sprache zur Verfügung gestellt:

https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-fuer-die-migrationsbevoelkerung.html#-1222746997

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/downloads-in-verschiedenen-sprachen/informationen-in-sprachen-der-migrationsbevoelkerung.html#23522659

Denken Sie, dass die albanische Bevölkerung eher mit Fehlinformationen in Kontakt geraten als andere?

Für Fremdsprachige ist es schwierig, sich über die schweizerischen Medien zu informieren. Darum steigt die Bedeutung von Informationen aus zweifelhaften Quellen, deren Glaubwürdigkeit nicht überprüft werden kann. Und über soziale Medien werden eher Informationen geteilt und verbreitet, die andere Inhalte als die der offiziellen Stellen beinhalten – mit fatalen Folgen.

 

Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG
c/o Medbase AG
Schützen­strasse 3
8400 Winterthur

Telefon:+41 52 208 91 31

E-Mail: info@impfzentrum­winterthur.ch

 

Bundesrätin Keller-Sutter nimmt am Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg teil

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat sich am 8. Juni in Luxemburg mit den Innenministerinnen und -ministern der Schengen-Staaten getroffen. Hauptthema des Ratstreffens war die neue Strategie der EU-Kommission für einen krisenfesten Schengen-Raum. Ebenfalls diskutiert wurde die Bekämpfung des Terrorismus. Im Rahmen von verschiedenen bilateralen Treffen konnte sich die Vorsteherin des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zudem mit ihren Amtskollegen aus Slowenien, Österreich und Griechenland austauschen.

“Nach mehr als einem Jahr Videokonferenzen konnten wir uns endlich wieder persönlich treffen. Digital ist gut, genauso entscheidend ist aber der informelle und persönliche Austausch mit den Ministerinnen und Minister”, betonte Bundesrätin Keller-Sutter. Das Treffen in Luxemburg fand zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie wieder vor Ort statt.

Neue Schengen-Strategie im Zentrum

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die neue Schengen-Strategie, welche die EU-Kommission letzte Woche vorgestellt hatte. Mit einem effizienteren und koordinierten Schutz der Aussengrenze sowie einer verstärkten Zusammenarbeit sollen die Sicherheit und die Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raumes verbessert werden. Für Bundesrätin Keller-Sutter ist klar: “Die Optimierung der Zusammenarbeit an den EU-Aussengrenzen und im Schengen-Raum ist im Interesse der Schweiz”.

Terrorismus gemeinsam bekämpfen

Im Übrigen tauschten sich die Ministerinnen und Minister über verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität aus. Etwa soll die polizeiliche Zusammenarbeit und der Informationsaustausch verstärkt werden. Als assoziiertes Mitglied des Schengen-Raums will die Schweiz bei der Terrorbekämpfung eine aktive Rolle spielen.

Bilaterale Treffen mit mehreren Ministerinnen und Ministern

Bundesrätin Keller-Sutter hatte in Luxemburg zudem die Gelegenheit für einen ersten Austausch mit dem slowenischen Innenminister Ales Hojs. Slowenien wird ab Anfang Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen.

Mit Karl Nehammer, Österreichischer Bundesminister für Inneres, und Notis Mitarachis, Asyl- und Migrationsminister Griechenlands, besprach sie die Arbeiten für das neue Migrations- und Asylpaket sowie die Thematik der Sekundärmigration. Karin Keller-Sutter betonte dabei, dass sich die Schweiz weiterhin für eine europäische Lösung und eine faire Aufteilung der Verantwortung zwischen den Schengen-Staaten einsetzt. Die Schweiz spielt hier eine konstruktive Rolle und setzt sich für ein krisenfestes europäisches Asylsystem ein.

Flankierende Massnahmen und Bekämpfung der Schwarzarbeit im Pandemiejahr 2020

Die Covid-19-Pandemie hat die Kontrolltätigkeit der Vollzugsstellen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) erschwert. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen verfehlten sie die Vorgaben knapp. Gleichzeitig blieben die Verstossquoten im Vorjahresvergleich praktisch unverändert, wie die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am 2. Juni 2021 publizierten Berichte für das Jahr 2020 zeigen.

Während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie waren die meisten Vollzugsstellen aufgrund der sanitären Einschränkungen gezwungen, ihre Aktivitäten deutlich zu reduzieren und in einigen Fällen sogar ganz einzustellen. Dennoch überprüften die Vollzugsorgane im Jahr 2020 die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei 34’126 Unternehmen und 132’922 Personen in der Schweiz (2019: 41’305 Unternehmen und 165’969 Personen). Sie kontrollierten damit 6% der Schweizer Arbeitgeber, 30% der Entsandten und 30% der selbständigen Dienstleistungserbringer. Damit wurde die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35’000 Kontrollen aus den eingangs erwähnten Gründen leicht unterschritten.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug gemäss den Paritätischen Kommissionen die Verstossquote im Entsendebereich im Jahr 2020 wie schon im Vorjahr 21%. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne ave GAV und ohne Normalarbeitsverträge eine leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 15% auf 13% fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern stellten die TPK einen leichten Anstieg der Lohnunterbietungen von 10% auf 12% fest. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer wurde über alle Branchen hinweg bei 8% der 4’862 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (2019: 8% von 5’993 Kontrollen).

Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und müssen mit Vorsicht interpretiert werden.

Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Sie wurden auch im vergangenen Jahr gezielt und in enger Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und den staatlichen Stellen umgesetzt.

Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden im Jahr 2020 insgesamt 10’345 Betriebs- und 29’405 Personenkontrollen durchgeführt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme um 15 % bei den Betriebs- und um 16 % bei den Personenkontrollen. Die Kantone kontrollierten schwerpunktmässig Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel.

Die Kontrollorgane wiesen 10’716 Verdachtsmomente und 3’316 Rückmeldungen der Spezialbehörden (z.B. AHV-Ausgleichskasse) über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen aus. Dies bedeutet eine Abnahme von 15 % bzw. 1.2 % im Vergleich zum Kontrolljahr 2019. Zu berücksichtigen ist, dass die Verdachtsmomente auf Abklärungen der Kontrollorgane vor der Weiterleitung der Fälle an die Spezialbehörden beruhen und daher für sich alleine keine Schlüsse über die Entwicklung der Schwarzarbeit zulassen.

Wie bereits im Vorjahr stieg die Nutzung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens: 2020 nutzten 15 % mehr Arbeitgebende die Möglichkeit, die Löhne ihrer Mitarbeitenden über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren abzurechnen (93’482 Arbeitgebende).

Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisteten mit ihrem Einsatz im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bekämpfung der Schwarzarbeit. In Zusammenarbeit mit den Spezialbehörden tragen sie wesentlich zu einem fairen Wettbewerb und einem gesunden Sozialstaat in der Schweiz bei.

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz

Bis zum 2. Juni 2021 wurden 2’701 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. In den meisten Meldungen wird über mehr als eine Reaktion berichtet (insgesamt 7’065 Reaktionen in den 2’701 Meldungen, d.h. durchschnittlich 2,6 Reaktionen pro Meldung). Mit 1’751 (64,8 %) war der grössere Teil der Meldungen nicht schwerwiegend, 950 (35,2 %) Meldungen wurden als schwerwiegend eingestuft.

Die Mehrzahl der Meldungen erfolgten durch medizinische Fachpersonen, 413 Meldungen (15,3 %) kamen direkt von Betroffenen bzw. Patientinnen oder Patienten.

Die Betroffenen waren im Mittel 62,8 Jahre alt (Spanne 16–101), wobei 33 % 75 Jahre oder älter waren. In den als schwerwiegend eingestuften Fällen lag das mittlere Alter bei 66,5 Jahren und bei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einem Todesfall bei 83,6 Jahren.

Der grössere Teil der Meldungen bezog sich auf Frauen, in einigen Meldungen wurde das Geschlecht nicht angegeben. 1’120 (41,5 %) der Meldungen beziehen sich auf Comirnaty® von Pfizer/BioNTech und 1’538 (56,9 %) auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna. In 43 (1,6 %) der Fälle wurde der Impfstoff nicht spezifiziert.

Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht. Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe sind in den Arzneimittelinformationen aufgeführt. Diese werden laufend aktualisiert und auf www.swissmedicinfo.ch publiziert.

Covid-19 Impfstoff von Pfizer/BioNTech in der Schweiz für Jugendliche freigegeben

Swissmedic genehmigt Indikationserweiterung von «Comirnaty®» für 12 bis 15-Jährige: Swissmedic hat das von Pfizer am 7. Mai 2021 eingereichte Gesuch für die Indikationserweiterung sorgfältig geprüft und kann die befristete Zulassung des Covid-19 Impfstoffs von Pfizer/BioNTech zur Prävention der Coronavirus-Krankheit für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren erweitern.

Swissmedic prüfte das Gesuch für die Indikationserweiterung beschleunigt im rollenden Verfahren. Die Resultate der fortlaufenden Studie über Jugendliche wurden eingereicht und begutachtet. Der Impfstoff muss – wie auch bei Personen über 16 Jahren – zweimal verabreicht werden. Bei der untersuchten Altersgruppe hat der Impfstoff in der klinischen Studie eine Wirksamkeit von gegen 100 Prozent gezeigt. Die jungen Studienteilnehmenden erhielten die gleiche Dosis wie Erwachsene und die Immunreaktion war mit den älteren Studienteilnehmenden (16 bis 25 Jahre) vergleichbar. Auch die Nebenwirkungen bei Jugendlichen entsprachen den in klinischen Studien mit 16 bis 25-jährigen und Erwachsenen gemeldeten unerwünschten Wirkungen. Am häufigsten traten Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Fieber oder Gelenkschmerzen auf. Die Nebenwirkungen dauerten in der Regel ein bis drei Tage und können nach der zweiten Dosis ausgeprägter sein.

Reisen während der Corona-Pandemie

Aufgrund der Pandemie sind Reisen ins Ausland zwar erschwert, jedoch nicht unmöglich. Die meisten Länder setzen einen negativen Covid-Test oder sogar schon Impfungen voraus. Für diejenigen Länder, welche die Einreise mit einem negativen Corona-Test erlauben, erleichtert Viselio die Reise mit vor Ort Testzentren am Flughafen Zürich und bald auch in Luzern und Basel. CEO und Co-Founder von Viselio Niklas Zeller, klärt uns im Interview über ihre Vorgehensweise und Methoden auf.

albinfo.ch: Welche Testzentren stehen unter Ihrer Obhut und wo sind diese für Reisende auffindbar?

Niklas Zeller: Wir betreiben aktuell zwei Testzentren am Flughafen Zürich, dabei befindet sich das eine auf der Landseite des Flughafens im Hotel Radisson Blu, das andere Testzentrum befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens.

In unserem Testzentrum im Hotel Radisson Blu bieten wir unter anderem den günstigsten PCR-Test der Schweiz für bloss CHF 119.- spezifisch für Reisende an. Das ist deutlich günstiger als die marktüblichen 156 Franken oder mehr, welche viele Testzentren verlangen.

Für Personen, die nicht in der Nähe des Flughafens wohnen bieten wir ebenfalls die Möglichkeit an sich das Entnahme-Kit nach Hause zu bestellen und die Probe anschliessend per Post an unser Partnerlabor zu senden.

Die Eröffnung weiterer Standorte in der gesamten Schweiz steht unmittelbar bevor.

Welche Arten von Tests führen Sie durch?

Wir führen sowohl RT-PCR Tests durch, sowie Antigen Schnelltests durch. Beim PCR-Test geben wir unseren Kunden dabei die Wahl zwischen einem Test, der in der EU analysiert wird und einem Test, der in unserem Partnerlabor in Kloten analysiert wird.

Sie werben mit niedrigen Kosten und Schnelligkeit, was unterscheidet Ihre Vorgehensweise von anderen Testzentren?

Gemeinsam mit unserem tschechischen Partnerlabor haben wir ein Angebot schaffen können, welches schnelle Umlaufzeiten und einen auf Reisende zugeschnittenen Befund garantiert. Das Partnerlabor hat sich unseren Bedürfnissen angepasst und beginnt schon bei Eintreffen der Proben um 04:30 mit der Analyse. So können wir ein Resultat bis spätestens um 12:00 am Folgetag garantieren.

Indem die Proben im Ausland und nicht in der Schweiz analysiert werden können wir unseren Kunden einen Preis bieten, der unter dem durch das BAG vergütete Preis von 156.50.- liegt.

Was sind die konkreten Preise?

Ein PCR Speicheltest, der in unserem EU-Partnerlabor analysiert wird, kostet CHF 119.- mit Vorregistrierung. Eine PCR-Analyse in der Schweiz kostet CHF 155.-. Den Schnelltest bieten wir für CHF 70.- an.

Viselio AG betreiben ein Corona-Testzentrum am Flughafen Zürich (im Hotel Radisson Blu). Kloten, 27.5.2021
Photo Siggi Bucher

Wie viel Zeit vor dem Abflug sollte für den Test eingeplant werden?

Für die meisten Destinationen, inkl. Kosovo und Albanien dürfen zwischen der Entnahme der Probe und der Einreise nicht mehr als 72 Stunden verstrichen sein. Daher ist es für Reisende wichtig den Test gut zu planen. Unsere garantierten Umlaufzeiten helfen dabei natürlich.

Wie hoch sind die Wartezeiten bei einer Testdurchführung ohne Voranmeldung?

Da bei Personen ohne Vorregistrierung die für den Test nötigen Daten vor Ort erfasst werden müssen kann es vor Ort durchaus zu Wartezeiten kommen. Wir versuchen eine möglichst hohe Quote an vorregistrierten Kunden zu haben, da wir so Menschenansammlungen vermeiden können. Die Voranmeldung wird ebenfalls mit einem Rabatt von CHF 20.- incentiviert.

Wie sollten Menschen, die schon geimpft sind, vorgehen?

Leider bedeutet eine Impfung nicht, dass man vom PCR-Test befreit ist. Das ist Stand heute auch für den Kosovo und Albanien nicht der Fall. Per Ende Mai sind jedoch Geimpfte bei der Rückreise in die Schweiz von der Einreisequarantäne bei Risikoländern befreit – gut zu wissen, sollte der Kosovo wider Erwarten wieder auf der Quarantäneliste landen.

Für wie lange werden Ihre Testzentren am Flughafen Zürich beständig bleiben?

Bis Tests für Reisen nicht mehr von Nöten sein werden, aktuell gehen wir davon aus, dass unser Angebot sicher noch bis in den Herbst hinein nötig sein wird. Denn aktuell bieten nur sehr wenige Länder Impferleichterungen für Geimpfte an, zusätzlich werden uns die verschiedenen Virusvarianten und die Verhinderung von Einschleppungen wohl noch länger beschäftigen.

Wie sehen die weiteren Schritte Ihrer Testzentren aus?

Aktuell arbeiten wir daran weitere Standorte in der gesamten Schweiz zu eröffnen, unsere ersten Neueröffnungen werden Basel und Luzern. Unser Ziel ist es über ein Netzwerk von 5-6 Standorten in der gesamten Schweiz zu verfügen.

Was bietet noch Viselio

Viselio bietet nicht nur Covid-Tests, sondern unterstützt rundum das Thema Visum. Weitere Informationen zu Viselio und Corona erhalten Sie auf der Website: https://www.viselio.com/testing-covid19/

 

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Coronavirus: Der vierte Öffnungsschritt ab Montag wird grösser als geplant

Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.

Die epidemiologische Lage entspannt sich weiter, die Fallzahlen sinken. Zudem haben bis Ende Monat die meisten Kantone die Impfung der besonders gefährdeten Personen abgeschlossen. Damit ist die Schutzphase, die erste Phase in der Ausstiegsstrategie des Bundesrats, abgeschlossen. Es beginnt die zweite Phase, die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung erhält. Um die laufende Impfkampagne nicht zu gefährden, ist weiterhin Vorsicht geboten. Insbesondere der freiwillige Einsatz von Schnelltests kann einen Beitrag dazu leisten, die Ansteckungen weiter zu reduzieren.

Der Bundesrat hat den nächsten Öffnungsschritt etwas grösser ausgestaltet als noch in der Konsultation vorgesehen. Er reagiert damit auf die günstige Situation und geht auf Rückmeldungen aus der Konsultation ein. Die Kantone begrüssen den Öffnungsschritt insgesamt. Auch die einzelnen Anpassungen stossen mehrheitlich auf Zustimmung.

Publikumsveranstaltungen: innen 100, aussen 300 Personen

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Raumkapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden, Maske und Abstand genügen.

Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden. In der Konsultation hat der Bundesrat ein Maximum von 30 vorgeschlagen. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.

Private Treffen: innen 30, aussen 50 PersonenDer Bundesrat erhöht die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen. Dies wurde von einer grossen Mehrheit der Kantone gefordert. Für private Treffen hatte der Bundesrat in der Konsultation keine Änderungen vorgesehen.

Restaurants: auch Innenräume wieder offen, draussen 6er-Tische

Ab Montag können die Restaurants auch die Tische im Innern wieder besetzen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erhoben werden. Öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind in Restaurationsbetrieben zulässig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die für Restaurationsbetriebe gelten. In Innenräumen sind bei solchen Veranstaltungen höchstens 100 Personen zulässig, im Freien 300 Personen.

Amateursport: Grössere Gruppen, Wettkämpfe mit Publikum

Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, müssen aber mit Abstand ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder.Laienkultur: Grössere Gruppen möglich

Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 50 Personen erhöht. Aufführungen von Laienkulturschaffenden sind wieder möglich. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.

Hochschulen, höhere Fachschulen, Weiterbildung: Präsenzunterricht ausgeweitet

An Hochschulen, höheren Fachschulen und an Weiterbildungsinstitutionen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Es gelten keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Homeoffice: Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen. Seit dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Tätigkeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben zum repetitiven Testen gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Quarantäne: Keine Quarantäne für Geimpfte und GeneseneGenesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Weil auch Geimpfte die Krankheit nicht in relevantem Masse weiter übertragen können, sind sie neu ebenfalls während sechs Monaten von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne sowie von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.

Ein weiterer Öffnungsschritt vor dem Sommer

Weil der Öffnungsschritt Ende Mai nun grösser als geplant ausfällt, ist vor der Sommerpause nur noch ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt geplant. Dies war auch ein Wunsch der Kantone. Damit können auch die Auswirkungen dieses Öffnungsschritts besser beobachtet werden und die Umsetzung der Regelung muss nicht innert kurzer Zeit mehrfach angepasst werden. Der Bundesrat schickt das nächste Öffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation und entscheidet darüber am 23. Juni.

Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können (Schutzschirm-Regelung). Er hat nach der Konsultation seine Vorschläge angepasst. Der Öffnungsplan sieht weiterhin drei Schritte vor.

1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021

Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen, wie in der Konsultation vorgeschlagen. An Pilotveranstaltungen im Freien können bis 1000 Personen teilnehmen anstatt 600 wie ursprünglich geplant. Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Damit die ersten Pilotveranstaltungen so rasch wie möglich bewilligt werden können, tritt die entsprechende Verordnung morgen Donnerstag umgehend in Kraft. Bei Veranstaltungen im Freien wird die Maskenpflicht am Sitzplatz aufgehoben.

2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021

Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt, wie vorgeschlagen bei 3’000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 anstatt 3000 Personen stattfinden. Für Veranstaltungen im Freien mit Stehplätzen, etwa für Openairs, sind maximal 3000 Personen zugelassen, bei halber Kapazität und mit Maske.

Der Einlass an Grossveranstaltungen ist auf vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen beschränkt. Dabei soll, sobald verfügbar, das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen.

3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10’000 Personen

Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10’000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden. Der dritte Schritt ist eng mit dem Eintritt in die Stabilisierungsphase verknüpft, wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind.

Schutzschirm: Franchise und Selbstbehalt reduziertUm die Durchführung von Anlässen mit überkantonaler Bedeutung zu unterstützen, hat das Parlament in der Frühlingsession 2021 mit dem neuen Art. 11a im Covid-19-Gesetz einen «Schutzschirm» für die Veranstaltungsbranche eingeführt. Damit können Publikumsanlässe geplant werden, noch bevor klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Bund und Kantone beteiligen sich an den ungedeckten Kosten für Veranstaltungen, die aufgrund der epidemiologischen Lage abgesagt oder verschoben werden müssen.

Bedingung für eine Entschädigung ist, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt hat. Weitere Bedingungen sind unter anderem ein Besucherkreis, der über den Kanton hinausgeht, in dem die Veranstaltung stattfindet sowie die Teilnahme von mindestens 1’000 Personen pro Veranstaltungstag.

Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 5000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Der Bundesrat hat nach der Konsultation Franchise und Selbstbehalt reduziert. Sofern die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, zahlt der Bund die andere Hälfte. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens 5 Millionen Franken. Die Regelung gilt für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022. Für die Umsetzung muss in den meisten Kantonen noch eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Fach- und Publikumsmessen

Die Kapazitätsbeschränkungen für die Durchführung von grossen Fach- und Publikumsmessen sollen neu analog den Kapazitätsbeschränkungen von Einkaufszentren festgelegt werden. Damit auch Fach- und Publikumsmessen vom Schutzschirm profitieren können, müssen solche Veranstaltungen neu eine Bewilligung des Kantons erhalten.

Wie erhalten Sie eine Anstellung als Arzt oder Ärztin in der Schweiz?

Wenn Sie überlegt haben, Ihren medizinischen Beruf in der Schweiz auszuüben, aber noch nicht den richtigen Weg gefunden haben, stellt Ihnen albinfo.ch das Unternehmen vor, welches Ärzt:innen in gute und dauerhafte Positionen vermittelt.

Albinfo.ch: Wann wurde Go2Legal gegründet? Welche Dienstleistungen bietet Go2Legal seit seiner Gründung bis heute an? 

Die Go2Legal AG wurde 2019 gegründet und beschäftigt sich mit der Vermittlung von Ärzt:innen in Festanstellungen. Für unsere Vermittlungskund:innen überarbeiten wir die Lebensläufe und stellen unsere Kandidat:innen unserer Kundschaft vor.

Wir bewerben Sie auf offene Stellen oder initiativ in entsprechenden Häusern, je nach Wunsch. So können sich Ärzt:innen um ihre Patient:innen kümmern und wir regeln den Stellenwechsel.

Da wir zusätzlich zu unseren HR-Kenntnissen auch über juristisches Know How verfügen, gehen unsere Tätigkeiten über die einer normalen Personalvermittlung weit hinaus.

So erledigen wir für unsere Kund:innen die Diplomanerkennungen bzw. medizinischen Registrierungen, helfen bei Einwanderungsfragen bis hin zum Zügeln und erklären auch die Arbeitsverträge. Wir sind also eine auf Ärzt:innen spezialisierte Personalvermittlung und Kanzlei.

Albinfo.ch: Aus welchen Ländern vermitteln Sie Ärzt:innen und in welchen Ländern bieten Sie Stellenangebote an? 

Wir vermitteln aktuell Ärzt:innen welche bereits in der Schweiz leben, sowie auch in Deutschland, Österreich, Ungarn, Polen, Rumänien, Frankreich, Portugal und Grossbritannien. Die Schweiz ist mit Ihrer Entlöhnung und den Arbeitsbedingungen der wohl attraktivste Ort für Ärzt:innen in Europa. In Deutschland müssen niedergelassene Ärzt:innen pro Tag etwa 40-50 Patient:innen behandeln. In der Schweiz werden die Patient:innen meist im 30 Minuten Takt einbestellt. Die Arbeitsbelastung ist also weniger als die Hälfte.

Das Feedback von den eingewanderten Ärzt:innen ist hervorragend. Insgesamt ist die Work-Life-Balance wesentlich besser. Ein gutes Gehalt schadet nie.

Albinfo.ch: Erledigt Ihr Unternehmen alle Arbeitsabläufe wie Vertragsfindung, Visum usw.? 

Es muss unterschieden werden zwischen der Personalvermittlung, welche für die Kandidat:innen kostenlos ist. Hierzu gehört die Erstellung der Unterlagen bis hin zur letztlichen Vehandlung des Arbeitsvertrages. Bei entsprechender Vermittlung erstatten wir auch unsere Aufwandskosten der Diplomanerkennung zurück. Die Legal Services, unter anderem mit Visumverfahren werden von uns auch angeboten, sind jedoch kostenpflichtig.

Albinfo.ch:Vermitteln Sie Mitarbeiter:innen nur mit langfristigen oder kurzfristigen Verträgen? 

Wir vermitteln in langfristige Festanstellungen.Der Markt für Honorarärzt:innen ist in der Schweiz nicht so ausgeprägt wie in anderen europäischen Ländern. Wenn man eine neue Arbeitsstelle in Betracht zieht, sollte man uns ansprechen, idealerweise nicht zwei Wochen vor Beendigung des alten Vertrages.

Albinfo.ch: In welchen Fachgebieten sind Sie bei der Ärztevermittlung am meisten gefragt? 

Am meisten gefragt sind Kinderärzt:innen, Kinder und Jugend-Psychiater:innen, Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen und Internist:innen bzw. praktische Ärzt:innen.  Auch Gynäkolog:innen, Geriatrie und Anästhesist:innen mit Notfallerfahrung sind gefragt.

Albinfo.ch: Wie viele Personen sind an einer Vermittlung durch Ihr Unternehmen interessiert? 

Wie erhalten pro Woche 5-15 Kontakte. Hiervon muss dann selektiert werden, wer die Chance erhält ein/e Vermittlungskandidat:in zu sein und wem wir nur im Bereich der Legal Services zur Seite stehen können. Für eine/n Vermittlungskandidat:in müssen wir mit einem Aufwand von mindestens 25 Stunden rechnen. Insoweit können wir nicht für jeden Lebenslauf ein solches zeitliches und damit auch finanzielles Wagnis eingehen.

Ein Punkt welcher häufig die Vermittlungschancen stark schmälert sind häufige Wechsel. Es muss aus dem Lebenslauf hervorgehen, dass die Kandidat:innen auch bleiben können.  Andernfalls sieht der Arbeitgeber keinen Grund unsere Tätigkeit zu entlöhnen, wenn er fürchten muss, dass die Kandidat:innen in einem Jahr wieder geht.

Albinfo.ch: Und wie hoch ist das Durchschnittsalter der Menschen, die Ihre Dienste nutzen? 

Ein Durchschnittsalter läge wohl in der Altersgruppe von 36-45 Jahren. Es kommt aber auch vor, dass Ärzt:innen in den letzten Jahren ihrer Tätigkeit nochmals etwas wagen möchten.

  1. a) Wie ist das Verfahren zur Anerkennung von Diplomen? 

 Die Diplomanerkennung in der Schweiz ist problemlos möglich für europäische Staatsbürger:innen (bzw. der Ehepartner:innen) mit europäischem Diplom.

Wenn das Diplom nicht aus Europa stammt, kann dies dadurch überwunden werden, indem ein europäischer Staat dieses Diplom aus einem nicht EU-Land bereits anerkannt hat und diese Person über eine 3 jährige Erfahrung in Vollzeit innerhalb der letzten 5 Jahre verfügt.

Wenn die europäische Staatsbürgerschaft nicht vorliegt, bzw. das Diplom nicht in der EU anerkannt wurde bleibt nur noch die medizinische Registrierung.

Mit dieser können die Ärzt:innen als Assistenzärzt:innen in der Schweiz arbeiten. Dies ist allerdings nicht in allen Kantonen zugelassen.

Unsere Kund:innen erhalten eine Liste wo eine Bewerbung überhaupt möglich ist.

Manche Kantone knüpfen diese Zulassung als Assistenzärzt:innen auch daran, dass die Ärzt:innen dann noch 36 oder 60 Monaten die eidgenössische Prüfung voll oder teilweise belegen.

Es ist eine gute Möglichkeit für die betroffenen Ärzt:innen die hohe Ausbildung nicht gänzlich zu verlieren.

Wir führen diese Verfahren regelmässig kostenpflichtig durch. Eine Vermittlung dieser Assistenzärzt:innen tätigen wir jedoch nicht.

  1. b) Wie lange dauert dieses Verfahren?

 Das Verfahren der Diplomanerkennung dauert 3 Monate ab dem Zeitpunkt ab dem alle Unterlagen vorliegen. Das Verfahren der medizinischen Registrierung dauert länger als 6 Monate.

  1. c) Was bieten Sie Ihren Kund:innen, um sie zu binden?  

Unsere Kund:innen erhalten im erfolgreichen Vermittlungsfall die bei uns entstanden Kosten der Diplomanerkennung zurückerstattet. Ausserdem werden sie an unserer Provision beteiligt.

Sie erhalten bei voller Stelle 3000 CHF- im Teilzeitmodell entsprechend anteilig.

Ebenso honorieren wir, wenn Sie uns empfehlen.

Hier erhalten sie bei einer vollen Stelle ihres Freundes 1000 CHF- im Teilzeitmodell entsprechend anteilig.

  1. d) Was ist eine erfolgreiche Vermittlung? 

All diese Begünstigungen können natürlich nur ausgekehrt werden, wenn die Vermittlung erfolgreich gewesen ist. Bei den Kosten der Diplomanerkennung ist dies bei drei Monaten der ungekündigten Anstellung über uns der Fall. Bei den Gutscheinen werden sechs Monate der ungekündigten Tätigkeit benötigt.

LIDA ELEZAJ

Wirtschaftsjuristin 

Gerade für meine albanischen Landsleute möchte ich in der Stellenvermittlung tätig werden. Das Vermitteln von neuen Chancen ist besonders spannend und erfüllend.

Ausserdem beschäftige ich mich mit den Diplomanerkennungen und medizinischen Registrierungen, Berufsausübungsbewilligungen oder den rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre individuelle Aus- bzw. Einwanderung. Nach meinem Jus-Studium in Neuenburg mit Spezialisierung auf die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität habe ich den Weg nach Basel gewagt und vertiefe täglich meine Kenntnisse der deutschen Sprache. Mit grosser Freude und Engagement werde ich Sie bei Ihren juristischen oder beruflichen Anliegen begleiten, sei es auf Deutsch, Französisch oder auf Albanisch.

 

 

 

Frauen leisteten 50% mehr Haus- und Familienarbeit als Männer im Jahr 2020 – aber Männer legen zu

Die zeitliche Gesamtbelastung für bezahlte und unbezahlte Arbeit betrug im Jahr 2020 sowohl bei Frauen als auch bei Männern ab 15 Jahren rund 46 Stunden pro Woche. Frauen wendeten durchwegs mehr Zeit für Haus- und Familienarbeit auf (28,7 Std. pro Woche gegenüber 19,1 Std.). Umgekehrt setzten Männer im Durchschnitt mehr Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit ein (25,3 Std. pro Woche gegenüber 15,8 Std.). Seit 2010 nimmt der Zeitaufwand der Männer für Haus- und Familienarbeit jedoch stetig zu und ihre Erwerbsarbeitszeit nimmt ab. Dies sind einige Ergebnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Männer ab 15 Jahren investierten im Jahr 2020 19,1 Stunden pro Woche in Haus- und Familienarbeit. Seit 2010 ist dieser Wert konstant gestiegen (2010: 16,2 Std.; 2016: 17,9 Std.). Bei Frauen lag der Zeitaufwand für Haus- und Familienarbeit im Jahr 2020 mit 28,7 Std. pro Woche hingegen nur wenig höher als 2010 (27,9 Std.) und 2016 (28,1Std.).

Hausarbeiten bleiben mehrheitlich Frauensache

Was die Hausarbeit betrifft, so wurde 2020 nach wie vor am meisten Zeit für die Mahlzeitenzubereitung aufgewendet (Frauen 7,8 Std., Männer 4,5 Std. pro Woche). Dahinter folgt der Zeitaufwand für Putzen (Frauen 4,5 Std., Männer 2,1 Std. pro Woche). In die Einkäufe investierten Frauen 2,1 Stunden und Männer 1,9 Stunden pro Woche, für Waschen und Bügeln setzten Frauen 2,0 Stunden pro Woche ein, die Männer 0,6 Stunden.

Für Pflanzen, Garten und Haustiere setzten Frauen 2,6 Stunden pro Woche ein, Männer ihrerseits 1,9 Stunden. Für handwerklichen Arbeiten hingegen investierten Männer mehr Zeit als Frauen (1,6 Std. gegenüber 1,0 Std.). Bei den administrativen Arbeiten war das Verhältnis mehr oder weniger ausgeglichen (Männer: 1,4 Std., Frauen: 1,3 Std. pro Woche).

Seit 2010 steigt der Zeitaufwand der Männer im Vergleich zu demjenigen der Frauen besonders deutlich bei der Mahlzeitenzubereitung inklusive Abwaschen (+1,7 Std. pro Woche) sowie in etwas geringerem Masse beim Putzen und Aufräumen (+0,5 Std. pro Woche).

Hohe Arbeitsbelastung für Eltern mit Kindern im Haushalt

Zusammengenommen betrug die bezahlte Erwerbsarbeit und die unbezahlte Haus-, Familien- und Freiwilligenarbeit für Mütter in Paarhaushalten mit jüngstem Kind unter 15 Jahren im Jahr 2020 durchschnittlich 69,7 Stunden pro Woche (Haus- und Familienarbeit: 52,3 Stunden; Erwerbsarbeit: 16,1 Stunden; institutionalisierte und informelle Freiwilligenarbeit: 1,3 Stunden).

Väter in derselben Familiensituation hatten eine Arbeitsbelastung von 68,1 Stunden pro Woche. Davon machte die Erwerbsarbeit 35,4 Stunden aus, die Haus- und Familienarbeit 31,7 Stunden und die Freiwilligenarbeit 1,0 Stunde.

Alleinlebende Mütter mit jüngstem Kind unter 15 Jahren wendeten 68,4 Stunden pro Woche für die gesamte bezahlte und unbezahlte Arbeit auf: 46,7 Stunden pro Woche für die Haus- und Familienarbeit, 20,4 Stunden für die Erwerbsarbeit und 1,3 Stunden für Freiwilligenarbeit.

Unterschiedliche Entwicklung bei Müttern und Vätern seit 2010

Zwischen 2010 und 2020 hat nach Geschlecht betrachtet bei den Paarhaushalten mit jüngstem Kind unter 15 Jahren eine unterschiedliche Entwicklung stattgefunden. Väter haben deutlich mehr in die Haus- und Familienarbeit investiert (+5,2 Std. pro Woche), während Mütter in diesem Zeitraum «nur» 1,2 Stunden mehr dafür aufgewendet haben. Zwischen 2010 und 2020 ist bei den Müttern zudem eine Zunahme der Erwerbsarbeit von 2,7 Stunden zu verzeichnen (2010: 13,4 Std., 2020: 16,1 Std.); bei den Vätern hingegen ging diese um 4,2 Stunden zurück (2010: 39,6 Std., 2020: 34,4 Std.).

Für Hausarbeiten wendeten Mütter mit Partner und jüngstem Kind unter 15 Jahren aber immer noch fast doppelt so viel Zeit auf wie die Väter (30,2 Std. gegenüber 17,0 Std. pro Woche im Jahr 2020). Bei der Kinderbetreuung investierten Mütter rund die Hälfte mehr Zeit als die Väter (22,3 Std. gegenüber 14,7 Std. pro Woche).

Unbezahlte Arbeit im Rentenalter bleibt bedeutend 

Bei den 65- bis 74-Jährigen Frauen betrug die zeitliche Gesamtbelastung durch bezahlte und unbezahlte Arbeit im Jahr 2020 31,5 Stunden pro Woche, bei den gleichaltrigen Männern 27,1 Stunden. Die Haus- und Familienarbeit macht in dieser Altersgruppe bei Frauen und Männern den grössten Teil aus: Frauen wendeten dafür 26,5 Stunden pro Woche auf, Männer 19,6 Stunden.

Der durchschnittliche Zeitaufwand für bezahlte Arbeit nimmt mit dem Pensionierungsalter stark ab. Hingegen leisten Personen zwischen 65 und 74 Jahren den höchsten Zeitaufwand für Freiwilligenarbeit. So setzten Frauen im Jahr 2020 3,4 Stunden pro Woche für Freiwilligenarbeit ein, Männer 2,6 Stunden (Durchschnittswert der gesamten Altersgruppe – freiwillig engagierte und nicht engagierte Personen). 75-Jährige und ältere Frauen wendeten insgesamt 22,6 Std. pro Woche auf für unbezahlte und bezahlte Arbeit, Männer dieser Altersgruppe 19,7 Stunden.

Gut vier von zehn Personen übernehmen Freiwilligenarbeit

2020 führten 41,0% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren mindestens eine unbezahlte Freiwilligenarbeit aus (institutionalisierte und/oder informelle) und setzten dafür im Durchschnitt 4,1 Stunden pro Woche ein. 2016 lagen diese Werte bei 42,7%, respektive 4,3 Stunden. Längere Zeitvergleiche bei der Freiwilligenarbeit sind nur bedingt möglich.

Die institutionalisierte Freiwilligenarbeit in Vereinen und Organisationen war 2020 aufgrund der Covid-19-bedingten Schutzmassnahmen für die Bevölkerung relativ stark eingeschränkt. Dies zeigt sich vor allem bei Sport- und Kulturvereinen, wo ein Rückgang von 6,2% respektive 4,5% im Jahr 2016 auf 5,0% respektive 3,5% im Jahr 2020 festzustellen ist. Alles in allem engagierten sich im vergangenen Jahr 15,9% der ständigen Bevölkerung ab 15 Jahren für Vereine oder Organisationen, 2016 waren es noch 19,5% gewesen.

Einen Anstieg zu verzeichnen gab es dagegen bei informellen Freiwilligenarbeiten wie Nachbarschaftshilfe, Kinderbetreuung, Dienstleistungen oder Pflege und Betreuung von Verwandten und Bekannten, die nicht im selben Haushalt leben. So leisteten im Jahr 2020 32,5% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren solche Dienste gegenüber 31,7% im Jahr 2016. Verglichen mit 2016 nahmen die informellen Hilfeleistungen der mittleren Altersgruppen (25- bis 64-Jährige) zu, bei den Personen ab 65 Jahren gingen sie jedoch zurück. Letzteres steht in Zusammenhang mit der Einschränkung von Kontakten und der Mobilität allgemein als Schutzmassnahme vor Covid-19 besonders für ältere Bevölkerungsgruppen.

Verurteilungen gehen 2020 um 11% zurück

Im Jahr 2020 wurden rund 95 000 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen. Dies entspricht einem Minus von 11% im Vergleich zum Jahr 2019. Am stärksten rückläufig sind die Verurteilungen aufgrund des Ausländer- und Integrationsgesetzes (–17%). Bei den Strafen sind es insbesondere die Freiheitsstrafen mit einer Dauer von über zwei Jahren, die viel weniger häufig verhängt wurden (–27%). In 1841 Urteilen wurde eine Landesverweisung angeordnet (–12%). Dies geht aus der Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Die Ergebnisse der Strafurteilsstatistik für das Jahr 2020 lassen vermuten, dass die Covid-19-Pandemie einen grossen Einfluss auf die Verurteilungszahlen gehabt hat. Die aktuelle Statistik liefert aber noch kein abschliessendes Bild. Ob es z.B. wirklich zu weniger Straftaten kam oder ob es nur einen Rückstand bei der Erledigung der Strafverfahren gegeben hat, kann erst beurteilt werden, wenn alle Straftaten aus dem Jahr 2020 abgehandelt worden sind. Dies wird aber mindestens noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.

In allen Bereichen deutliche Abnahmen zu verzeichnen 

Eine niedrigere Anzahl Verurteilungen zeigt sich sowohl beim Strafgesetzbuch (StGB) als auch bei den wichtigsten Nebengesetzen. Besonders stark ausgeprägt ist die Abnahme bei den Verurteilungen aufgrund des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG: –17%) und des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; –14%).

Aber auch die Verurteilungen wegen Straftaten des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weisen einen starken Rückgang auf (–13%). Vor allem die Verurteilungen aufgrund von Fahren in fahrunfähigem Zustand (insbesondere alkoholisiert oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln) sind um 15% gesunken. Dies kann zumindest teilweise auf die Schliessung der Restaurants und Bars zurückgeführt werden. Das kleinste Minus weisen die Verurteilungen aufgrund des StGB (–5%) aus.

Grösstes Minus bei ausländischen Personen ohne B- oder C- Ausweis

Betrachtet man die verurteilten Personen, dann zeigt sich, dass der Rückgang bei den verurteilten Ausländerinnen und Ausländern ohne B- oder C- Ausweis (StGB: –12%; SVG: –21%; BetmG: –21%) sehr viel ausgeprägter ist als bei den Schweizerinnen und Schweizern und ausländischen Personen mit B- oder C- Ausweis (StGB: –3%; SVG: –9%; BetmG: –8%).

Ein auf den ersten Blick etwas unerwartetes Bild zeigen die Verurteilungen aufgrund von einer groben Verletzung der Verkehrsregeln (oft Geschwindigkeitsübertretungen). Hier zeigt sich bei Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürgern sowie bei Personen ausländischer Nationalität mit B- oder C- Ausweis gar ein Anstieg bei den Verurteilungen (+3%), während bei Ausländerinnen und Ausländern ohne B- oder C- Ausweis 25% weniger Verurteilungen ergangen sind.

Auch hier liefern die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie einen möglichen Erklärungsansatz: Zum einen haben die Grenzschliessungen zu weniger Durchfahrten durch die Schweiz geführt. Zum anderen ist davon auszugehen, dass in der Schweiz wohnhafte Personen, vermehrt die öffentlichen Verkehrsmittel gemieden haben und dafür öfter mit dem Auto gefahren sind.

Starker Rückgang bei Freiheitsstrafen von über zwei Jahren

Aufgrund der geringeren Zahl von Verurteilungen wurden auch weniger Strafen ausgesprochen. Die Verteilung auf die unterschiedlichen Strafarten blieb dabei im Jahr 2020 weitgehend unverändert im Vergleich zum Vorjahr, wurde doch erneut in 70% aller Verurteilungen eine bedingte Geldstrafe als Hauptstrafe ausgesprochen.

Auffallend ist aber: Bei den Freiheitsstrafen von über zwei Jahren ist der Rückgang mit –27% besonders hoch (von 865 im Jahr 2019 auf 630 im Jahr 2020). Hier gilt es in den Folgejahren zu beobachten, ob die Verringerung eher darauf zurückzuführen ist, dass die Strafverfahren bei schwerwiegenderen Straftaten pandemiebedingt verzögert abgeurteilt und ins Strafregister eingetragen wurden, oder ob es wirklich weniger schwere Straftaten gegeben hat.

Auch Landesverweisungen wurden weniger ausgesprochen

Im Jahr 2020 wurden 1841 Landesverweisungen ausgesprochen. Auch hier sind die Zahlen im Vergleich zu 2019 rückläufig (–12%). Wie auch in den Vorjahren handelt es sich hauptsächlich um obligatorische Landesverweisungen (90%), die bei Verurteilungen von ausländischen Personen ohne B- oder C- Ausweis ausgesprochen wurden (81%).

Bei 61% aller Verurteilungen mit einer Katalogstraftat gemäss Artikel 66a des StGB wurde eine Landesverweisung verhängt (Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung). Dieser Anteil ist sehr stark von der gleichzeitig ausgesprochenen Strafe abhängig. Bei Geldstrafen liegt die Anwendungsrate bei 5%, bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten bei 45% und bei Freiheitsstrafen ab sechs Monaten bei 86%.

Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird auf 24 Monate erhöht

In der Frühjahrssession 2021 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, bei Bedarf die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf bis zu 24 Monate zu erhöhen, sollte dies aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens notwendig sein. Letztmals wurde die KAE im Jahr 2009 auf 24 Monate erhöht. Der Bundesrat hat nun am 12. Mai 2021 von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und dazu die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung ergänzt.

Der Bundesrat hat diesen Entscheid auf der Basis verschiedener arbeitsmarktlicher Szenarien geführt. Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer von aktuell 18 auf 24 Monate sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von KAE erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern. Weitere Massnahmen der Covid-Verordnung ALV sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, wird der Bundesrat im Juni entscheiden.

Die vollständige Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung soll dem Bundesrat Ende Juni 2021 vorgelegt werden. Bei seinem Entscheid wird der Bundesrat die epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen und die damit einhergehenden Lockerungen des Wirtschaftslebens und deren arbeitsmarktliche Auswirkungen berücksichtigen.

Statistischer Bericht 2021: Wie leben Familien in der Schweiz von heute?

Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren machen in der Schweiz knapp ein Drittel der Privathaushalte aus. Die grosse Mehrheit der Kinder lebt mit beiden Eltern zusammen. 13% leben in Einelternhaushalten und 6% in Patchworkfamilien. Obwohl Sozialtransfers die Armutsquote erheblich senken, befinden sich viele Einelternhaushalte in einer schwierigen Situation. Sie sind häufiger armutsgefährdet, auf Sozialhilfe angewiesen und mit ihrem Leben im Allgemeinen weniger zufrieden. Dies sind ausgewählte Ergebnisse aus dem statistischen Familienbericht 2021 des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Kinder im Haushalt beeinflussen die Rollenverteilung der Eltern. 78% der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 25 Jahren arbeiten Teilzeit. Bei den Frauen ohne Kinder im Haushalt sind es 40%, wenn sie mit einem Partner zusammenwohnen, und 31%, wenn sie alleine leben. Männer arbeiten seltener Teilzeit, der Anteil der teilzeiterwerbstätigen Väter mit Kindern unter 25 Jahren liegt bei 12%.

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Paarhaushalten mit Kleinkindern weichen die Vorstellungen von der besten Aufteilung der Erwerbsarbeit und das tatsächliche Erwerbsmodell stark voneinander ab. 46% würden es bevorzugen, wenn beide Eltern Teilzeit erwerbstätig wären. In der Realität dominiert aber das Modell «Vater Vollzeit und Mutter Teilzeit», das von 49% der Paare mit Kindern unter vier Jahren gelebt wird. Nur bei 10% arbeiten beide Eltern Teilzeit.

Schweiz liegt bei Betreuung durch Grosseltern über europäischem Durchschnitt

In der Schweiz wird für gut ein Drittel der Kinder unter drei Jahren ein formelles Betreuungsangebot in Anspruch genommen. Dies entspricht dem europäischen Durchschnitt von 35%. Neben der formellen Betreuung in einer Kindertagesstätte oder durch eine in einem Netzwerk organisierte Tagesfamilie spielen auch andere Betreuungsformen eine wichtige Rolle: 40% der Kinder unter drei Jahren werden in der Schweiz ausschliesslich durch Grosseltern, andere Privatpersonen sowie unabhängige Tagesfamilien betreut oder nutzen diese Betreuungsform in Kombination mit einer formellen Betreuung. Im europäischen Durchschnitt sind es 28%.

Ein Fünftel der Einelternhaushalte sind auf Sozialhilfe angewiesen

Viele Einelternhaushalte haben eine angespannte Einkommenssituation: 23% haben Schwierigkeiten oder grosse Schwierigkeiten, finanziell über die Runden zu kommen, während es bei Paarhaushalten mit Kindern 13% und bei Paarhaushalten unter 65 Jahren ohne Kinder 7% sind. Einelternhaushalte sind – zusammen mit alleinlebenden Personen – besonders oft von Einkommensarmut betroffen. 21% werden von der Sozialhilfe unterstützt. Der Anteil ist damit deutlich höher als bei allen anderen Haushaltsformen. Für alleinlebende Eltern ist es oft schwierig, Familienpflichten und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen und der betreuende Elternteil (meistens die Mutter) kann oft nur eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit ausüben. Dies kann nicht immer ausreichend über Alimente kompensiert werden.

Familiensituation hat grossen Einfluss auf Wohlbefinden

Die familiäre Situation und insbesondere das Bestehen einer Paarbeziehung hat auch einen grossen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden. Personen in Einelternhaushalten und alleinlebende Personen bezeichnen ihren allgemeinen Gesundheitszustand seltener als gut oder sehr gut (75% bzw. 78%) als Personen in Paarhaushalten mit Kindern (83%) und Personen in Paarhaushalten ohne Kinder (81%).

Zudem ist der Anteil der Einelternhaushalte und der alleinlebenden Personen unter 65 Jahren, die mit ihrem jetzigen Leben sehr zufrieden sind, mit 24% deutlich weniger hoch als jener der Personen in Paarhaushalten mit oder ohne Kinder (38% bzw. 41%). Das gilt gleichermassen für die Zufriedenheit mit den persönlichen Beziehungen und der Wohnsituation.

Informelle Unterstützung: ein wichtiges Element der Beziehungen zwischen den Generationen

18% der Personen im Alter von 25 bis 80 Jahren helfen mindestens einmal wöchentlich einer aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkten Person in ihrem Umfeld. Unabhängig vom Alter engagieren sich Frauen etwas häufiger als Männer (20% gegenüber 15%).

Für welche Personen die Unterstützung geleistet wird, hängt stark vom Alter ab. Die 25- bis 44- und die 45- bis 64-Jährigen unterstützen vor allem ihre kranken oder gebrechlichen Eltern oder Schwiegereltern (48% bzw. 65%). Bei den 65- bis 80-Jährigen verlieren die Eltern an Bedeutung, weil sie teilweise bereits verstorben sind. Die Hilfe kommt bei dieser Altersgruppe am häufigsten nicht verwandten Personen wie etwa Freunden oder Nachbarn zugute (42%).

Die “gesicherten Wege” des Kosovo bieten maximales Adrenalin 

Nol Krasniqi erforscht seit über zehn Jahren die Natur des Kosovo und ist ein Wegweiser für viele Gruppen. Neben seiner Leidenschaft für die Natur ist Noli einer der bekanntesten Bergsteiger und Wanderer mit Fachkenntnissen im Bau und Betrieb von Klettersteigen. 

 Seit seinem 17. Lebensjahr war Noli Teil von Bergsteiger- und Wandergruppen. Dann begann er als Bergführer zu arbeiten, obwohl er nie gedacht hatte, dass dies zu seiner Vollzeitkarriere werden würde. Jetzt ist er Führer und Mitbegründer eines Unternehmens für Outdoor-Tourismusaktivitäten. 

Die Vision zum Bau der Klettersteige in der Rugova-Schlucht war eine langjährige Idee des Vereins, dem Noli angehörte. Sie wagten die ersten Schritte im Jahr 2011, als sie zum ersten Mal die Dolomiten in Italien besuchten, um sich solche Konstruktionen genauer anzusehen, dann einen Grundkurs belegten und in den Kosovo zurückkehrten, um loszulegen.  

Jeder Klettersteig hat seine eigene Schönheit 

Der erste im Kosovo gebaute Klettersteig heißt “Via Ferrate Ari” und war im Zeitraum 2013 bis 2014 in Betrieb. Für Noli hat jeder Klettersteig seinen eigenen Charme, aber die Klettersteighöhlen bieten mehr Adrenalin als alles andere. 

 “Wenn wir einen Vergleich von 2013 anstellen, als wir den ersten Klettersteig eröffneten, sehen wir, dass die Zahl der Tourist*Innen (vor der Pandemie) jedes Jahr gestiegen ist, so dass der Bau dieser Attraktionen die Zahl der Tourist*Innen stark beeinflusst hat.” Sagt Noli, für den das Kosovo der Führer der Klettersteige im Balkan ist. “In jeder Ecke des Kosovo befindet sich ein Klettersteig”, sagt er. Darüber hinaus hat das Kosovo viele andere Gebiete mit Potenzial für den Bau anderer Klettermöglichkeiten, aber diese Ideen müssen immer von anderen Innovationen begleitet werden. 

 Der Klettersteig stärkt das Tourismusgeschäft 

“Die Erhöhung der Anzahl der Klettersteige steigert nicht nur das Angebot der Touristenattraktionen, was sich dann auch auf die Anzahl der Besucher*Innen auswirkt, sondern beeinflusst auch positiv alle Unternehmen im Tourismussektor im Kosovo tätig sind, da die Betreiber auch andere Dienstleistungen und Produkte verkaufen“, sagt Noli  

Peja ergänzt sein Angebot an Outdoor-Tourismus ständig. Neben dem Klettersteig finden wir in der Rugova-Schlucht auch die tibetische Brücke und die Zipline. 

“Die Zipline im Kosovo ist die einzige international zertifizierte im Balkan. Als wir uns für die Zipline entschieden, stellten wir fest, dass die Realisierung schwierig war, da uns Fachwissen und Beratung beim Bau fehlten. Die Unterstützung für dieses Vorhaben wurde uns von der Schweizer Organisation “Swisscontact” bereitgestellt, nicht nur finanziell, sondern vor allem durch einen Experten, der professionelle Beratung zu dessen Konstruktion und Zertifizierung anbot “, sagt Noli. 

Als Führer mit über zehnjähriger Erfahrung definiert Noli drei Schlüsselpunkte, mit denen das Kosovo international gefördert werden kann: Berge, Abenteuertourismus und Kultur. 

 Was ist “Via Ferrata 

 Die “Via Ferrate” oder auf Deutsch “Klettersteig” ist ein Weg, der sich in steilen und felsigen Abschnitten befindet und von Wanderern genutzt werden kann, die auf der Suche nach Adrenalin und Abenteuer sind. Der Weg besteht hauptsächlich aus einem Metalldraht, der entlang des gesamten Felswegs verläuft, sowie aus Treppen, mit denen die Höhe problemlos erreicht werden kann. Wenn man beim Klettern die erforderliche Sicherheitsausrüstung verwendet, wird man ein unvergessliches Vergnügen erleben. 

 

Bundesrat verabschiedet Strategie für kommende Monate und startet Konsultation zum vierten Öffnungsschritt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 das 3-Phasen-Modell verabschiedet, das die Strategie für die kommenden Monate festlegt. Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden und ein vierter Öffnungsschritt erfolgen. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. Mai, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können. Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Für Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bundesrat schickt diese Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation. Er entscheidet am 26. Mai.

Die epidemiologische Lage entspannt sich, sowohl bei den Fallzahlen, als auch bei den Hospitalisierungen und der Auslastung der Intensivstationen. Die Bevölkerung setzt die Schutzmassnahmen gut um, der Öffnungsschritt vom 19. April 2021 hat sich bislang nicht negativ auf die Entwicklung der Epidemie ausgewirkt. Der Bundesrat sieht gute Chancen, dass sich die Situation in den Spitälern in den nächsten Wochen weiter entspannt und Ende Mai ein nächster Öffnungsschritt möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Impfkampagne in hohem Tempo weitergeführt werden kann und sich alle – speziell die Risikogruppen – besonders gut schützen, bis sie geimpft sind. Der Bundesrat gibt folgende Vorschläge in Konsultation.

Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen 300 Personen

Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Dasselbe gilt für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und religiöse Veranstaltungen. Andere Veranstaltungen, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 30 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Da bei privaten Veranstaltungen das Übertragungsrisiko höher ist, bleibt es im Innern bei maximal 10 Personen und draussen bei 15 Personen.

Restaurants: Innenräume offen, wenn die Fallzahlen nicht steigen

Der Bundesrat schlägt vor, dass auch die Innenbereiche der Restaurants mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können. Dieser Teil des Öffnungsschritts ist aus epidemiologischer Sicht am heikelsten, weil sich viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Maske in Innenräumen treffen. Eine Eröffnung Ende Mai setzt deshalb voraus, dass die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben. Es sollen dieselben Regelungen wie aktuell für den Aussenbereich gelten: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf der Terrasse wiederum wird die Maskenpflicht am Tisch aufgehoben. Die Kantone sind dafür zuständig, die Einhaltung der Schutzkonzepte zu kontrollieren.

Amateursport: Grössere Gruppen und Fussballspiele in allen Ligen

Neu dürfen maximal 30 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen, auch an Wettkämpfen. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen. Damit auch im Amateurbereich wieder Fussballspiele stattfinden können, gilt für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen eine Gruppengrösse von 50 statt 30 Personen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.

Für Sport in Innenräumen gilt weiterhin: wenn ohne Maske, dann höchstens 15 Personen im gleichen Raum. Kontaktsport wie Judo oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt. Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (z.B. Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Laienkultur: Grössere Gruppen möglich

Analog zu den Regeln im Sport wird in der Kultur die maximale Gruppengrösse ebenfalls auf 30 Personen erhöht. Bei Auftritten und Proben, die für die Auftritte nötig sind, beträgt die Obergrenze der Gruppe 50 Personen – sowohl in Innenräumen als auch draussen. Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.

Keine Homeoffice Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Hürden für die Testung in Betrieben weiter zu senken, übernimmt der Bund nicht nur die Testkosten, sondern auch die Poolingkosten. Seit dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Tätigkeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Hochschulen: Präsenzunterricht ausgeweitet

An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept im Rahmen der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Wellnessanlagen offen

Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen neu öffnen. Es gelten 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske ausgeübt werden, aber mit Abstand.

Keine Quarantäne für Geimpfte

Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass sie die Krankheit nicht weiter übertragen können. Geregelt wird, für welche Impfstoffe und für welche Dauer diese Ausnahmen gelten.

Der Bundesrat passt zudem im Hinblick auf die Sommerferien die Reisehinweise des Bundes an. Es wird darauf hingewiesen, dass in allen Regionen der Welt das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht. Vor Auslandreisen sind die Informationen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG sowie insbesondere die aktuelle Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko zu beachten. Wer aus einem dieser Staaten oder Gebiete in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne. Abgeraten wird von Reisen in Staaten oder Gebiete mit neuartigen Virusmutationen. Diese Staaten und Gebiete werden auf einer Liste festgehalten.

3-Phasen-Modell verabschiedet

Der Bundesrat hat heute auch seine Strategie für die kommenden Monate verabschiedet. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können (siehe Faktenblatt). Dieses 3-Phasen-Modell ist in der Konsultation gut aufgenommen worden. Fast alle Kantone sind mit dem Modell einverstanden und begrüssen die Strategie, weshalb nur noch geringe Anpassungen vorgenommen wurden. Ein Grossteil der Kantone ist sich bewusst, dass mit dem Modell auch Risiken verbunden sind – etwa dass Personen, die sich nicht impfen lassen können, längerfristig einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

Die erste Phase (Schutzphase) dauert so lange, bis alle besonders gefährdeten Personen, die das möchten, vollständig geimpft sind. Diese Phase wird voraussichtlich Ende Mai 2021 beendet sein. In der zweiten Phase (Stabilisierungsphase) erhält die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die dritte Phase (Normalisierungsphase). Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren.

Weitere Öffnungsschritte in Planung

Der Bundesrat sieht in der zweiten und dritten Phase weitere Öffnungsschritte vor. Am 26. Mai wird er definitive Entscheide zu den Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen fällen; zu dieser Vorlage wird aktuell die Konsultation ausgewertet. Die Konsultation zum nächsten Öffnungsschritt will der Bundesrat voraussichtlich am 11. Juni starten und dann am 18. Juni darüber entscheiden. Für dieses Öffnungspaket vorgesehen sind weitere Erleichterungen unter anderem für Sport und Kultur sowie Veranstaltungen. Im Sommer wird der Bundesrat auch die mittelfristige Planung diskutieren und sich mit den nötigen Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Winter befassen.

Anpassungen in verschiedenen Covid-19-Verordnungen

Noch vor dem Entscheid über den vierten Öffnungsschritt hat der Bundesrat verschiedene technische Anpassungen in Covid-19-Verordnungen vorgenommen. Gründe sind unter anderem neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder sommerliche Aktivitäten.

–       Neu gelten Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und genesen sind, während sechs statt wie bisher drei Monaten nicht mehr als besonders gefährdete Personen.

–       Im Hinblick auf die Badesaison wird für Badeanstalten die Möglichkeit geschaffen, für gewisse Teile des Aussenbereichs wie zum Beispiel die Liegewiesen in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.

–       Für Reisende, die aus einem Staat oder Gebiet einreisen, in dem eine besorgniserregende Sars-CoV-2 Variante verbreitet ist, werden die Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht bei der Einreise in die Schweiz eingeschränkt.

–       Die Versicherer erhalten neu die Kompetenz, die Kosten der zuviel bezogenen Selbsttests direkt bei der versicherten Person zurückzufordern. Die Kosten für nötige Mahnungen übernimmt der Bund.

Covid-19-Impfstoff: Weiterer Vertrag mit Moderna sichert Impfstoff für 2022

Der Bund hat einen weiteren Vertrag mit dem Biotech-Unternehmen Moderna abgeschlossen. Damit ist die Schweizer Bevölkerung auch im Jahr 2022 mit genügend mRNA-Impfstoff versorgt. Der neue Vertrag sieht die Lieferung von insgesamt 7 Millionen Dosen in den ersten Monaten des Jahres 2022 vor. Weiter steht dem Bund die Option für zusätzliche 7 Millionen Dosen im weiteren Verlauf des Jahres 2022 offen.

Der Bund arbeitet intensiv daran, die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Covid-19 Impfstoff auch in Zukunft zu gewährleisten. Mit dem neuen Vertrag ist die Schweiz gut gegen zukünftige Virusmutationen gerüstet. Zurzeit forscht Moderna an einer Auffrischimpfung, die auch Virusvarianten berücksichtigt. So kann der hohe Impfschutz auch im kommenden Jahr sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein angepasster Moderna-Impfstoff vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic geprüft und für die Bevölkerung zugelassen wird.

Hochwirksam und gut verträglich

Zurzeit setzt der Bund insbesondere auf mRNA-Impfstoffe zum Schutz der Schweizer Bevölkerung. Diese Impfungen erweisen sich als hochwirksam und gut verträglich. Der Impfstoff von Moderna basiert auf dieser Impfstofftechnologie. Die Schweiz gehört zu den ersten Ländern, die im Jahr 2020 mit Moderna einen Vertrag abgeschlossen hatten. Da die Impfstoffproduktion und -Verfügbarkeit viele Unsicherheiten birgt, berücksichtigt der Bund weiterhin unterschiedliche Impfstofftechnologien verschiedener Impfstoffhersteller. Der Bund bleibt mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch.

Breites Impfstoffportfolio

Bisher hat der Bund mit fünf Impfstoffherstellern Verträge abgeschlossen: Moderna (13.5 Millionen Impfdosen für das Jahr 2021 und 7 Millionen für das Jahr 2022), Pfizer/BioNTech (rund 6 Millionen Impfdosen), AstraZeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen), Curevac (5 Millionen Impfdosen) sowie Novavax (6 Millionen). Zurzeit sind bei den Kantonen die Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer im Einsatz; Zulassungen weiterer Covid-19 Impfstoffe stehen noch aus. Der Bezug der Impfstoffe bei verschiedenen Herstellern soll sicherstellen, dass auch bei Lieferschwierigkeiten genügend Impfdosen eines zugelassenen Impfstoffs zur Verfügung stehen.

Die Schweiz hat im Jahr 2021 genügend Impfstoffe, um auch Kindern und Jugendlichen eine Impfung zu ermöglichen – sofern die Impfstoffe für diese Zielgruppe zugelassen werden. Für das Jahr 2022 werden ebenfalls ausreichend Impfstoffe besorgt, um der gesamten Bevölkerung der Schweiz einen sehr hohen Impfschutz anzubieten.

Der Bund wird eine Weitergabe von Impfstoffen an andere Länder prüfen, sollten diese in der Schweiz nicht benötigt werden.

mRNA-Impfstofftechnologie
Wie BioNTech und Curevac, setzt Moderna auf eine neuartige Technologie: Die mRNA ist eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Diese übermittelt den Körperzellen die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Die Immunantwort bereitet den Körper auf die Bekämpfung des Virus vor.

Wechsel bei der Geschäftsführung der Eidgenössischen Migrationskommission EKM

Bettina Looser ist seit über fünfzehn Jahren im Themenfeld der Migration tätig. Nach einem Lehrerinnendiplom und mehrjähriger Lehrtätigkeit studierte sie Europäische Ethnologie und Germanistik an der Universität Zürich, wo sie mit einem Lizentiat abschloss. Sie arbeitete anschliessend als Journalistin für diverse Tageszeitungen und Magazine. Seit 2005 ist Bettina Looser an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen als Fachbereichsleiterin und Dozentin für «Migration und Heterogenität» sowie «Gesellschaft und Bildung» tätig. Sie leitet den CAS «Bildung und Flucht» und ist Delegierte von swissuniversities für Bildung und Migration sowie für Hochschuldidaktik. Im Bereich Migration und Integration hat sie verschiedene interdisziplinäre Projekte entwickelt. Bettina Looser hat sich kontinuierlich weitergebildet und unter anderem den CAS Politik der Universität St. Gallen absolviert. Ausserdem ist sie Erziehungsrätin des Kantons Schaffhausen und Autorin mehrerer Publikationen zu den Themen Bildung und Migration.

Das Präsidium der Eidgenössischen Migrationskommission EKM hat sich für Bettina Looser aufgrund ihrer ausgezeichneten Qualifikationen und ihrem grossen Erfahrungshintergrund entschieden. Es ist überzeugt, dass mit dieser Wahl die Kontinuität für die anspruchsvollen Aufgaben, die die Geschäftsführung der EKM mit sich bringt, gewährleistet ist. Die 51-jährige Bettina Looser wird die Stelle auf den 1. September 2021 antreten.

Simone Prodolliet, die seit 2003 die Geschäftsführung der EKM innehatte, wird ordentlich pensioniert. Sie wird bis Mitte Oktober die Geschäfte der Kommission weiterführen und ihre Nachfolgerin in die Arbeiten einführen.

SEM lässt Gewaltvorwürfe untersuchen

Verschiedene Medien erheben Vorwürfe wegen angeblicher, exzessiver Gewaltanwendung in Bundesasylzentren. Staatssekretär Mario Gattiker hat Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer damit beauftragt, diese Einzelfälle zu untersuchen. Die Öffentlichkeit wird nach Abschluss der Untersuchung über die Ergebnisse informiert. Zudem werden die internen Abläufe im Sicherheitsbereich überprüft. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist bereits daran, verschiedene Massnahmen zur Prävention von Gewalt in den Bundesasylzentren umzusetzen.

In Medienberichten wird der Vorwurf erhoben, dass in einzelnen Bundesasylzentren (BAZ) gegenüber einzelnen Asylsuchenden unverhältnismässiger Zwang angewendet wurde, dass die Besinnungsräume nicht vorschriftsgemäss eingesetzt und dass Einsatzprotokolle betreffend Zwangsanwendung durch die Sicherheitsdienstleister nicht korrekt erstellt wurden. Zu mehreren dieser Vorfälle wurden Strafanzeigen eingereicht, sie sind Gegenstand laufender Strafuntersuchungen. Um diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen, hat der Direktor des SEM, Staatssekretär Mario Gattiker, eine externe Untersuchung in die Wege geleitet, die von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer durchgeführt wird. Er hat den Auftrag, die Vorwürfe umfassend abzuklären und einen Bericht zu erstellen. Über die Ergebnisse wird die Öffentlichkeit nach Abschluss der Untersuchung informiert.

Parallel dazu findet derzeit bereits ein internes Audit zur Überprüfung der internen Abläufe und deren Umsetzung im Sicherheitsbereich statt. Die Resultate und allfällige Verbesserungsvorschläge sollen ebenfalls in einem Bericht festgehalten werden. Neben den internen Strukturen sollen auch die Rekrutierung von Sicherheitsbeauftragten und deren Aus- und Weiterbildung für den Einsatz in den BAZ überprüft werden.

Externe Beschwerdestelle wird geprüft

Das SEM steht für einen respektvollen Umgang mit den Asylsuchenden ein. Gewaltsame Konflikte zwischen Asylsuchenden wie auch zwischen Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den BAZ sollen wenn immer möglich verhindert werden. Um in diesem Bereich weitere Verbesserungen zu erreichen, hat das SEM bereits ein Gewaltpräventionskonzept erarbeitet. Mit einer Reihe von Massnahmen sollen die Risikofaktoren auf individueller, sozialer und institutioneller Ebene weiter reduziert werden. Einzelne Massnahmen werden bereits umgesetzt. So werden in den Bundesasylzentren seit einigen Monaten zusätzliche Betreuungspersonen eingesetzt, die den Auftrag haben, mögliche Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Die ersten Rückmeldungen sind positiv, die Zahl der Eskalationen und Polizeieinsätze hat sich schon reduziert. Zudem haben die Sicherheitsbeauftragten die Anweisung, in Konfliktsituationen immer Betreuungspersonen beizuziehen, um die Situation zu deeskalieren. Weitere Pilotprojekte sind der Einsatz muslimischer Seelsorger in den Bundesasylzentren der Westschweiz oder eine regelmässige Sucht-Sprechstunde.

Darüber hinaus prüft das SEM derzeit unter Einbezug externer Fachpersonen, eine externe Beschwerdestelle für Asylsuchende einzurichten. Dies würde die Möglichkeit eröffnen, unkorrektes Verhalten ausserhalb der SEM-Strukturen zu melden. Selbstverständlich steht es ihnen auch jederzeit frei, eine Strafanzeige einzureichen.

Schweizer Unterstützung für die Tourismusentwicklung in der Region Peja

Seit 2014 kooperiert die Swisscontact-Organisation mit der Gemeinde Peja und Vertretern des Privatsektors bei der Weiterentwicklung des Tourismus in dieser Region. Im Rahmen des von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Schweiz (DEZA) finanzierten Projekts Förderung der Beschäftigung in der Privatwirtschaft («Promoting Private Sector Employment», PPSE) wurden in Peja eine Reihe von Aktivitäten im Bereich der Tourismusförderung entwickelt, die zur Steigerung von Beschäftigung und Einkommen für die lokale Gemeinschaft beigetragen haben. Diese Aktivitäten konzentrieren sich auf die Koordination und Verwaltung des Reiseziels, dessen Förderung, die Verbesserung des touristischen Angebots und touristische Dienstleistungen. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Peja und Tourismusakteuren wurden mehrere Produkte entwickelt, die zur Bereicherung des touristischen Angebots beitragen, die Zahl der Touristen erhöhen, die länger bleiben und mehr am Zielort ausgeben. Solche Kooperationsaktivitäten haben auch die Verbesserung der Touristenattraktionen sowie die internationale Förderung des Kosovo und von Peja als Reiseziele beeinflusst.

Dies ist eine Liste der Aktivitäten und Produkte, die mit Unterstützung von Swisscontact entwickelt wurden:

Klettersteige

Zipline

Die Radavc Höhle

Abenteuerpark Peja

Schneeschuhwandern

Gesundheitstourismus

Nachtskifahren und rollendes Material

Radfahren / Touren

Eigene Führungen

Wegmarkierung

Ausbildung von Bergführern

Renovierung von zehn Gästehäusern in der Region Cursed Mountains

Destination Management je nach Besucheranzahl

Förderung des touristischen Angebots

Covid-19 in Indien: Die Schweiz schickt Hilfe zur Unterstützung der indischen Krankenhäuser

Die Schweiz unterstützt Indien, das aufgrund der COVID-19-Krise im Gesundheitswesen mit einer dramatischen Situation konfrontiert ist. Die Humanitäre Hilfe der Schweiz wird in den nächsten Tagen mehrere hundert Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräte nach Indien liefern. Der Bund stellt dem Land damit Unterstützung im Umfang von einer Million Franken zur Verfügung.

Die gesundheitliche Lage in Indien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verschlechtert sich seit einigen Tagen. Mehr als 17 Millionen Menschen sind mit COVID-19 infiziert, mehr als 300’000 neue Ansteckungsfälle kommen jeden Tag hinzu. Die Schweiz reagierte schnell mit einem Angebot zur Unterstützung der indischen Regierung. Diese hat dem Angebot der Schweiz am Mittwoch offiziell zugestimmt.

Die Humanitäre Hilfe der Schweiz, die zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gehört, hat einen Betrag von einer Million Schweizer Franken bereitgestellt, um der indischen Bevölkerung zu helfen. Das Geld wird für den Transport von Sauerstoffkonzentratoren und Beatmungsgeräten in die indische Hauptstadt Neu-Delhi verwendet. Neu-Delhi ist von der aktuellen Krise besonders stark betroffen. Die Ausrüstung wird mit Unterstützung des Indischen Roten Kreuzes verteilt, das für die Koordination der internationalen Hilfe zuständig ist.